In der Debatte des Landtags zu Themen der Europapolitik warnte der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, vor verhängnisvollen Finanzentwicklungen in Europa, die, so Schweickert, „wieder auf einen Abgrund zuführen, wie wir ihn bei der weltweiten Banken- und Staatenfinanzkrise 2008 erleben mussten.“

Als weiteren Baustein auf diesem Weg nannte Schweickert die aktuellen Haushaltsvorhaben Italiens. „Die Populisten-Regierung in Rom legt einen Haushalt vor, der eine Fülle von Wohltaten auf Pump ausschüttet. Die Staatsschuld Italiens liegt schon jetzt bei 2300 Milliarden Euro oder 132 Prozent des italienischen Bruttoinlandsprodukts. Dies ist der höchste Schuldenberg in der EU und der dritthöchste der Welt. Die Kritik daran ist vielfältig, aber bisher leider wirkungslos.“

Die FDP bleibe bei ihrer eindeutigen Haltung, die Folgen verfehlter Sozialpolitik einzelner Mitgliedsstaaten nicht durch gemeinsame Schulden aller Mitgliedsstaaten auszugleichen, stellte Schweickert fest. Eine Entwicklung sei nach Aussage Schweickerts höchst gefährlich: „Die Europäische Kommission hat ein neues Modell ersonnen, bei dem ein Special Purpose Vehicle (SPV) Staatsanleihen verschiedener Mitgliedsstaaten ankaufen, diese verbriefen und die strukturierten Produkte dann in verschiedenen Tranchen emittieren sollen. Solche ‚Super-Anleihen‘ sind bedenklich nahe dran an jenen Finanzinstrumenten, die zur Banken- und Finanzkrise 2008 geführt haben. Im Grunde wird dadurch ja nur eine Möglichkeit geschaffen, Ramsch-Anleihen -und dahin geht ja der italienische Weg offenbar- ein wenig aufzuhübschen und wieder marktfähig zu mache“, kritisierte Schweickert. Er fordert angesichts dessen mehr Engagement von der Landesregierung: „Da wir nach den Erfahrungen 2008 nicht sehenden Auges in einen Abgrund segeln wollen,  muss sich diese Regierung endlich selbst aktiv mit einer ablehnenden Stellungnahme an die EU-Kommission wenden!“. Es sei unabdingbar, dass staatsanleihebesicherte Wertpapiere in Zukunft mit Eigenkapital unterlegt werden müssen.

Die FDP/DVP-Fraktion benennt ihre Sitzungsräumlichkeiten im Landtag nach ehemaligen liberalen Landtagsabgeordneten. Bei der kleinen Einweihungsfeier zu diesem Anlass hob der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Traditionsbewusstsein der liberalen Fraktion hervor: „Seit dem ersten Landtag in Baden-Württemberg ist unsere Fraktion ohne Unterbrechung im Parlament vertreten. Das ist in der Zwischenzeit bundesweit einzigartig und darauf sind wir stolz“, so Rülke. Dies liege nach seinen Aussagen  auch an den Persönlichkeiten, die den Stil der Fraktion prägen. „Aus der großen Zahl an Charakterköpfen haben wir vier ausgesucht, die wir besonders herausstreichen wollen“, so Rülke und erläuterte die Namensgeberinnen und Namensgeber. „So unterschiedlich diese sind: Alle zeigen besondere Akzente unserer Fraktionsarbeit in der Vergangenheit. Diese Aspekte sind bis zum heutigen Tag Verpflichtung für unsere Arbeit. Die FDP/DVP Fraktion wird auch weiter unverwechselbar und profiliert die Fahne der Liberalen und Demokraten im deutschen Südwesten hochhalten“, kündigte Rülke an.

Der Fraktionssitzungssaal wird nach dem früheren Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Johann Peter Brandenburg (1905 – 1977), benannt. Brandenburg war nach dem Krieg auch langjähriger Oberbürgermeister in Pforzheim. Der heute amtierende Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch würdigte Brandenburg  persönlich in einem Grußwort: „Der Wiederaufbau des zerstörten Pforzheims ist untrennbar mit dem Namen Johann Peter Brandenburg verbunden. Er ist eine herausragende Persönlichkeit der Nachkriegsgeschichte unserer Stadt, dessen politisches Wirken dort und in ganz Baden-Württemberg nachhaltige Spuren hinterlassen hat“, so Boch. Auch die ebenfalls anwesende Tochter Brandenburgs, Dr. Sabine Brandenburg-Frank zeigte sich sehr bewegt von der Benennung nach ihrem Vater.

Nach Emmy Diemer-Nicolaus (1910 – 2008), einer Stuttgarter Landtags- und späteren Bundestagsabgeordneten benennt die Fraktion einen weiteren Sitzungssaal. Die Juristin hatte sich in der 60er Jahren besonders für die Große Strafrechtsreform in der Bundesrepublik und die Stärkung der rechtlichen Rolle von Frauen bei der Reform des Ehe- und Scheidungsrechts  eingesetzt.

Weitere Räumlichkeiten sind nach dem weit über die Grenzen hinaus bekannten Landtags- und Bundestagsabgeordneten und Europapolitiker Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (1929 – 2009) sowie der früheren Landtagsabgeordneten Anna Hartnagel (1900-1991)benannt. Dahrendorf sei nach Aussage Rülkes ein „hervorragendes Beispiel für die gesellschaftlich tiefgehende und intellektuell bereichernde“ Ausprägung des liberalen Gedankens. Mit der Heidelberger Verlagsgründerin Anna Hartnagel würdigt die Landtagsfraktion eine „Demokratin der ersten Stunde“, die unmittelbar zu Beginn der Nachkriegszeit mit ihrer Arbeit  als engagierte Abgeordnete das Land mitgeprägt habe.

 

Das angefügte Bild zeigt die Tochter Dr. Brandenburgs, Dr. Sabine Brandenburg-Frank, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Oberbürgermeister Peter Boch.

Über die geplante Einbringung des Nachtragshaushalts durch die baden-württembergische Landesregierung mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zwei Milliarden Euro sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies ist ein gutes Beispiel; wie Haushalte gerade in guten Zeiten ruiniert werden. Für das Rekordvolumen durch sprudelnde Steuereinnahmen kann die Landesregierung nichts. Sie ist aber sehr wohl dafür verantwortlich, dass sie bei der Rückzahlung der echten Verschuldung viel zu wenige Ambitionen in Richtung der reduzierten Schuldenlast für künftige Generationen zeigt. Auf der anderen Seite investiert sie viel Ehrgeiz in Projekte wie Radschnellstrecken und einer unmäßigen Aufblähung des leitenden Personals in der Umweltverwaltung. Dieser Haushalt hat nicht nur ein Rekordvolumen an Geld, sondern auch eine Schieflage mit beherztem Überschreiten der Grenzlinie zwischen Großzügigkeit und Maßlosigkeit.“

Zur Berichterstattung, wonach Bundeskanzlerin Merkel eine Änderung des Immissionsschutzrechts anstrebe, wonach bei moderaten Grenzwertüberschreitungen beim Stickoxid Fahrverbote als unverhältnismäßig anzusehen seien, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich fordere die CDU-Fraktion und die CDU-Minister in der Landesregierung auf, die geplanten Fahrverbote ab Januar 2019 in Stuttgart wieder zu kippen. Das von Bundeskanzlerin Merkel angekündigte Gesetz wird dazu führen, dass es bei leichten Grenzwertüberschreitungen keine Fahrverbote geben wird. Als Grund wird fehlende Verhältnismäßigkeit angeführt. Somit wird Gesetz, was wir immer gesagt haben. Die Änderung des Immissionsschutzrechts sowie die sich ständig verbessernden Luftwerte erfordern unbedingt ein Moratorium der Fahrverbote von mindestens einem Jahr.“

Zur augenblicklichen Diskussion über die Einrichtung eines „Bodenfonds“, um die Kommunen beim Erwerb von Baugrundstücken in größerem Maßstab zu unterstützen sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich Gutjahr:

„Die grün-schwarze Koalition streitet um das Thema Bodenfonds. Die Schwarzen wollen ihn, um nicht abgerufene Mittel aus der Wohnraumförderung zu verwerten und damit Kommunen bebaubare Fläche günstig zur Verfügung zu stellen. Er wird folglich jährlich stark schwanken. Die Grünen wollen ihn als grundsätzliches Instrumentarium.  Dabei sollte sich die Regierung zunächst die Frage stellen, warum Wohnbaufördermittel des Landes nicht abgerufen werden? Sie weiß, dass es auch daran liegt, dass schlicht nicht genug Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Die Grünen behindern mit ihrer Flächenverweigerungspolitik den Wohnungsbau und kommen nun mit einem Bodenfonds um die Ecke zur aktiven Bodenbevorratung, um sozialpolitische, ökologische und städtebauliche Ziele umzusetzen. Praktiker aus der Kommunalpolitik wissen, dass es einen langen Zeitraum brauchen wird, bis Kommunen relevante Grundstückeigentümer auf der eigenen Gemarkung sind, erst recht bei den momentanen Spitzenpreisen für Baugrund. Ein knappes Gut wird somit zusätzlich verknappt, Steuergelder werden verschwendet, am Wohnraumangebot ändert sich nichts. Es handelt sich um ein Feigenblatt, mit dem die Regierung verdecken will, dass sie mit dem ungelösten Konflikt zur Flächenbereitstellung  für die Wurzel des Problems verantwortlich ist.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition auf einen Nachtragsetat mit rund 2 Milliarden Euro Ausgaben sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts von Rekordsteuereinnahmen und von Rekordrücklagen in der Landeskasse wäre jetzt die einmalige Chance, noch mehr Schulden zu tilgen. Statt nur einer Milliarde Schuldentilgung muss zur Entlastung künftiger Generationen eine Tilgung von 1,5 Milliarden Euro vorgenommen werden. Ausgaben für z.B. Radschnellwege sind genau keine derartige Entlastung, sondern belasten den Haushalt zusätzlich.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, nimmt die Antwort des Verkehrsministers Winfried Hermann auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion zum Thema Parkraumbewirtschaftung an Hochschulen des Landes (Ds. 16/4836) und die kürzlich in Stuttgart durch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentierten Planungen für emissionsfreie Mobilität an den Hochschulen des Landes zum Anlass, um an den „höchst widersprüchlichen und alltagsfernen Vorstellungen vom Alltagsleben an Hochschulen“ scharfe Kritik zu üben.

„Die Landesregierung weiß offensichtlich wieder einmal nicht, was sie will“, so Weinmann. „Bestes Beispiel ist die Universität Hohenheim. Zur höchst mangelhaften Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fiel der Landesregierung nichts Besseres ein, als bei Auto-Parkplätzen abzukassieren. Mit mehr Fahrradabstellplätzen nun das Mobilitätsverhalten der Studierenden und Beschäftigten ändern zu wollen, passt zur grünen Erziehungslinie. Dies nun allerdings bei der Präsentation von Ideen als besonders fortschrittlich darzustellen, ist blanker Hohn. Erst schafft man mangels Alternative Autoverkehr, dann kassiert man diesen ab.

Die Landesregierung gab als Ziel aus, die Studierendenzahlen massiv bis zur Hälfte eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieser ideologischen Vorgabe folgt die Mobilitätsplanung jedoch nicht, wenn Parkraum nur um 18% erhöht werden soll. Sogar das Verkehrsministerium muss zugeben, dass eine Folgenabschätzung in Hohenheim schlicht nicht stattfand. Das ist nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig. Dass die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung dazu dienen sollen, Parkraum überflüssig zu machen überflüssig zu machen, statt diese den Hochschulen und den Studierenden zu Gute kommen zu lassen, ist krönendes Beispiel für die Absurdität der gut gepflegten Autofeindschaft von grüner Seite.“

Zum vom Baden-Württembergischen Handwerkstag beklagten, eklatanten Fachkräftemangel sagt der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die häufig erfolglose Suche nach Arbeitskräften durch Betriebe im Handwerk hat Ursachen, die viel mit der Politik der letzten Jahre zu tun haben. Als Beispiele nenne ich hier die vollkommen falschen Bildungsprinzipien einer grün geführten Landesregierung, die predigt, nur mit Abitur und Studium hätten Menschen Zukunft. Dazu kommen Zumutungen für Handwerksbetriebe, die mit Bürokratie und Vorschriften zu kämpfen haben, wenn sie Menschen Arbeit oder Ausbildung geben wollen. Heute klagen noch die Betriebe und Dachverbände des Handwerks. Morgen werden es alle Verbraucher sein, die den Mangel an qualitativ hochwertigen Handwerksleistungen am eigenen Leib erfahren werden.“

Die neuerlichen Ankündigungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart und des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Claus Paal, eine Bundesratsinitiative für flexiblere Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Angriff zu nehmen, stießen beim Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, auf Verwunderung.

„Offenbar weist das Gedächtnis der CDU Lücken auf“, konstatiert Schweickert. „Diese Absicht hat der CDU-Fraktionsvorsitzende bereits im Dezember 2016 medienwirksam geäußert. Passiert ist danach nichts. Offenbar geht es der CDU nur um eine mediengerechte Beruhigung der Betriebe des Gastgewerbes. Wiederholte folgenlose Ankündigungen von einer CDU, die in Land und Bund das Wirtschaftsministerium besetzt, schädigen das Ansehen der Politik. Die CDU im Landtag von Baden-Württemberg sollte sich angewöhnen, vor großartigen Zeitungsinterviews erst mal etwas zu erreichen. Nicht zuletzt aufgrund der Ankündigungen von Herrn Reinhart gaben wir der CDU im Landtag Ende 2016 mit einem Antrag die Gelegenheit, diese Sache mit einer Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Leider schauten wir, wie so oft beim Thema Arbeitszeit, bei der CDU in teilnahmslose Gesichter. Die Probleme des Gastgewerbes mit den starren Arbeitszeitregelungen sind seit Jahren bekannt. Diese Regelungen sind schlicht nicht praktikabel. Wir werden einen neuerlichen Anlauf starten und erwarten jetzt ernsthafte konstruktive Bereitschaft der Union.“

Zur Kritik des Philologenverbands an der mangelnden Berücksichtigung der Gesellschaftswissenschaften in der geplanten gymnasialen Oberstufe sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Philologenverband hat Recht. In den Planungen der Kultusministerin für die neue gymnasiale Oberstufe werden die Gesellschaftswissenschaften geradezu diskriminiert. Für Gemeinschaftskunde und Geographie ist nur ein gemeinsamer Basiskurs mit je zwei Stunden in nur jeweils zwei Halbjahren vorgesehen. Zudem soll bei der Wahl der drei Leistungsfächer eine Kombination mit zwei Gesellschaftswissenschaften ausgeschlossen sein. Damit konterkariert die Kultusministerin ihr eigenes Vorhaben, mehr individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Außerdem verkennt sie, dass die Stärkung der politischen Bildung das Gebot der Stunde ist – und deren Schwächung ein schwerer Fehler. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Regierungskoalition auf, über die Oberstufenreform am Gymnasium nicht am Parlament vorbei zu entscheiden. Wir werden das Thema jedenfalls im Landtag aufgreifen und haben bereits im Februar 2018 einen Antrag dazu gestellt (Landtags-Drucksache 16/3435).“

Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Verkehrsminister in die Verkehrsministerkonferenz einen Antrag einbringen wolle, demzufolge es verbindliche Quoten für den Einsatz von Kraftstoffen aus erneuerbarer Energie geben solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass Minister Hermann die Potenziale synthetischer Kraftstoffe aus so genannten regenerativen Quellen für den Klimaschutz und die Mobilität der Zukunft entdeckt hat. Was wir aber brauchen, sind attraktive Anrechnungsmöglichkeiten auf die Einsparziele beim CO₂. Wenn hier Erdgasfahrzeuge wie Elektrofahrzeuge behandelt würden, könnte das einen erheblichen Schub für synthetisches Erdgas aus Wind- oder Sonnenkraft sein. Bei der Mobilität mit synthetischem Erdgas, ob im Verbrennungsmotor oder umgewandelt in Brennstoffzellen wäre das Reichweiten-, Tank- und Infrastrukturproblem gelöst. Die Gleichbehandlung von Erdgasantrieben wäre sachgerecht, da bei unserem derzeitigen Strommix mit dem hohen Kohleantrieb Elektrofahrzeuge alles andere als Klimaneutral unterwegs sind. Bei einer blinden Elektrisierung des Antriebs würde man im schlimmsten Fall hocheffiziente Dieselmotoren durch Braunkohlestrom-Autos ersetzen.“

Zum Tod des Erfinders, Ingenieurs und Unternehmers Berthold Leibinger äußert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, seine Trauer und Anteilnahme:

„Professor Berthold Leibinger hat als hoch respektierte Unternehmerpersönlichkeit mit der Umsetzung seiner Visionen Großes geschaffen. Damit zeigte er nicht nur in beeindruckender Weise, welche Kraft technische Innovation in Verbindung mit schwäbischer Tüchtigkeit entfalten kann, er gab damit vielen Menschen in seinem Unternehmen eine hervorragende und sichere wirtschaftliche Heimat. Baden-Württemberg verliert mit ihm ein echtes Vorbild.

Berthold Leibinger hat gewusst und gelebt, dass Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft neue Chancen ergeben. Er hat nie gezögert, sich als anerkannte Persönlichkeit dazu zu äußern und tatkräftig einzumischen. Diese Stimme werden wir vermissen. Sein Wirken als Mäzen und Förderer setzt ihm über seinen Tod hinaus ein bleibendes Denkmal.

Dabei waren seine Aussagen und Taten stets von großer Wertschätzung und Sachkenntnis geprägt. Vor seiner Lebensleistung und seiner Persönlichkeit verneigen wir uns.“

Zu den Planungen der Kultusministerin, zwei neue Institute zur Förderung der Qualität im Bildungsbereich einzurichten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Es mag ja verdienstvoll sein, dass die Kultusministerin sich der Qualität im Bildungsbereich verschreibt. Allerdings dürften sich die Umstrukturierungen im Bereich der Schulverwaltung höchstens längerfristig auswirken. Und ob diese positiv sind, bleibt abzuwarten. Denn es besteht die Gefahr, dass Doppelstrukturen aufgebaut werden und die geplante zentralistische Struktur die Anliegen der einzelnen Schule vor Ort ins Hintertreffen geraten lässt. Wichtiger wäre, künftig für faire Bedingungen für alle Schularten zu sorgen und auf grün-schwarze Komplementärkompromisse wie die Einführung von Gemeinschaftsschul-Oberstufen als unnötige Konkurrenz zu den Beruflichen Schulen zu verzichten. Wichtig wäre auch, endlich innovative Wege bei der Lehrergewinnung zu beschreiten und sich für bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrer zu sorgen. Denn man kann es drehen und wenden, wie man will: Mit den Lehrerinnen und Lehrern steht und fällt die Frage der Qualität der Bildung. Den einzelnen Lehrer nicht zu vergessen, stünde deshalb Frau Dr. Eisenmann bei ihren Qualitätsbemühungen wahrlich gut an.“

Zur heutigen Äußerung von US-Präsident Trump, die EU sei nur gebildet worden, um die USA beim Handel auszunutzen, sagte der handelspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Trump zeigt mit seiner Äußerung, die EU sei nur gebildet worden, um die USA beim Handel auszunutzen, nicht nur ein befremdliches historisches Verständnis. Er erstickt auch jede Hoffnung im Keim, dass sich der Handelsstreit zwischen der Europäischen Union und den USA zeitnah und vernünftig lösen lässt. Unter vernünftig würde ich dabei mindestens verstehen, dass das Strafzoll-Karussell angehalten wird. Dazu erwarte ich auch von der baden-württembergischen Landesregierung maximale Anstrengungen und klare Bekenntnisse, da der Wohlstand im Land ganz wesentlich vom Export abhängt.“

„Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, auch die Justiz. Dabei können die Möglichkeiten des Legal Techs die Arbeit von Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung erleichtern. Ersetzen darf die künstliche Intelligenz Richter aber nicht. Vergleichbar mit dem Videobeweis beim Fußball, der hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss die letzte Verantwortung und Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen.“ So fasst Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, den liberalen Rechtstag der Fraktion am gestrigen Samstag zusammen.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und Moderator des Rechtstags, ergänzt: „Legal Tech ist Chance und Herausforderung für Anwaltschaft und Justiz. In einer globalisierten, auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Welt können wir uns den Möglichkeiten des Legal Techs, die mit Softwareangeboten und Rechtsmarktplätzen längst in Deutschland präsent sind, nicht verschließen. Aufgabe des Staates ist es dabei, Leitplanken für die Nutzung des Legal Techs zu setzen, die Raum für Entwicklung lassen, wo es an die Grundfesten der Rechtsordnung geht, aber auch Grenzen zu ziehen. Der Staat hat die Justiz zudem mit Produkten des Legal Techs, wie beispielsweise bereits existierender Unterstützungssoftware, auszustatten, sodass sie angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren gegenüber der Anwaltschaft nicht ins Hintertreffen gerät.“

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte zur Frage, „Rechtsprechung ohne menschlichen Faktor – Liegt die Zukunft im Legal Tech?“, eingeladen. Neben Angehörigen der Anwaltschaft und Justiz, Informatikern und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern kamen mit Patrick Prior, Jurist und Inhaber der Advotisement Legal Tech, Prof. Dr. Martin Schulte, Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden und Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und Florian Diekmann, Richter am OLG Stuttgart und Leiter des IuK-Fachzentrums Justiz ausgewiesene Fachleute im Landtag zusammen.

Nach einer Einführung in das Thema durch Nico Weinmann und Impulsvorträgen von Patrick Prior und Prof. Dr. Michael Schulte wurde unter Einbeziehung des Publikums anregend über Fragen des Legal Techs diskutiert.

Patrick Prior stellte die aktuellen Möglichkeiten des Legal Techs vor. Neben Unterstützungssoftware für Rechtsanwälte und Justiz gibt es längst Rechtsmarktplätze, die über das Internet rund um die Uhr Fragen Rechtssuchender beantworten. Verbraucherrechtsplattformen vor allem im Bereich der Fluggastrechte und des Verkehrsrechts können bereits Umsätze im Millionenbereich verbuchen. Die Nutzung solcher und zukünftig entstehender Plattformen wird nach Ansicht von Prior zu einem Massenphänomen werden. Anwaltskanzleien werden zukünftig verstärkt softwarebasierende Unterstützung bei der Analyse umfangreicher Dokumentationen erhalten. Tausende Seiten werden innerhalb kürzester Zeit nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden können. Dabei müsse der Staat aufpassen, dass die Justiz gegenüber der die Unterstützungssoftware nutzende Anwaltschaft nicht in die Defensive gerät.

Florian Diekmann betont, auch die Justiz könne von den Möglichkeiten des Legal Techs profitieren. Gerade wo das Personal an den Gerichten knapp bemessen ist, die Verfahren aufwendiger werden, kann Unterstützungssoftware die Arbeit der Gerichte erleichtern und beschleunigen. Dafür müsse der Staat aber entsprechend in Technik investieren. Wichtig sei zudem, dass die Produkte des Legal Techs immer nur unterstützenden Charakter haben dürften. Es müsse für den Richter erkennbar sein, wie Ergebnisse zustande kommen. Eine Art „Rechtsprechungsautomat“ als Blackbox, der dem Richter ein Ergebnis vorschlage, das nicht nachvollzogen werden kann, werfe ganz erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Fragen auf.

Auf diese Fragen fokussierte sich Prof. Dr. Martin Schulte. Er erinnerte an die Juristen des 19. Jahrhunderts, die bereits lebhaft diskutierten, ob der Richter als bloßer „Subsumtionsautomat“ fungiert oder als „Richterkönig“ weitgehend unabhängig entscheide. Den aktuellen  verfassungsrechtlichen Maßstab an einzelne Anwendungen des Legal Techs anlegend, beschrieb er auch die rechtlichen Grenzen des Legal Techs. Diese fänden sich vor allem dort, wo es um Ermessens- und Abwägungsentscheidungen geht. Für ihn ist es ebenso unabdingbar, dass Richter und Rechtsanwälte unterstützt, aber nicht ersetzt werden. Der Mensch müsse verantwortlich bleiben, auch, damit sich Recht wie in der bisherigen Rechtstradition im Zusammenspiel von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft weiterentwickeln könne.

Zur Meldung, ein Teil der Polizisten im Südwesten soll mit Diensthandys ausgerüstet werden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ständig erklärt Innen- und Digitalisierungsminister Strobl, unsere Polizei sei bestens ausgestattet. Schaut man in die Praxis, traut man seinen Augen kaum. Nur wenige Polizisten im Einsatz können ein Diensttelefon oder einen Dienst-Laptop nutzen. Im Sommer schätzte die Landesregierung auf unsere Anfrage hin, dass die Polizeipräsidien insgesamt nur über 699 Smartphones und 587 Laptops verfügen. Dies bedeutet, dass die Polizei bei Fahndungen regelmäßig umständlich über Funk Personenbeschreibungen durchgeben muss, statt einfach ein Fahndungsfoto zu versenden. Unfälle werden vor Ort auf Papier aufgenommen und dann im Revier in den PC übertragen. Innenminister Strobl, der der Polizei zwar detailliert vorschreiben lässt, wie viele  Handynutzer sie am Steuer erwischen muss, hat nach eigener Auskunft keine Ahnung, wieviel Zeit die Polizei bei einer flächendeckenden Ausstattung mit digitaler Technik sparen würde.

Angesichts dieser Situation ist die Anschaffung von 1.000 Smartphones nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine grün-schwarze Landesregierung, die den Haushalt in Milliardenhöhe aufbläst, die eigene Klientel bedient, aber die Polizei in einer Zeit, in der fast jedes Kind ein Smartphone hat, weitgehend analog arbeiten lässt, setzt die völlig falschen Prioritäten zum Schaden für unser Land.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über muttersprachlichen Unterricht, der vom jeweiligen Herkunftsland verantwortet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir Freie Demokraten fordern seit geraumer Zeit, den muttersprachlichen Unterricht der staatlichen Schulaufsicht zu unterstellen. In einem ersten Schritt sollte der außerhalb der Schule organisierte Unterricht an unsere Schulen angebunden werden. Neben Deutsch als weiterer Unterrichtssprache müssen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte geschaffen und gemeinsam mit den Beteiligten Bildungspläne erarbeitet werden, die unseren verfassungs- und schulrechtlichen Normen entsprechen und deren Einhaltung die Schulaufsicht überprüft.“

Kern warf der CDU vor, durch ihre Verweigerungshaltung in der Frage des muttersprachlichen Unterrichts die Chance auf einen wichtigen, überparteilichen Konsens der demokratischen Fraktionen im Landtag zu verhindern. „Umgekehrt verhält es sich dann bei der Frage des Umgangs mit dem türkischen Moscheeverband Ditib. Die CDU will die Zusammenarbeit mit Ditib beenden, der grüne Ministerpräsident will an ihr festhalten. Dabei wäre ein klarer Schnitt ein echtes Bekenntnis zu unserer freiheitlichen Demokratie in Deutschland.“ Weiter kritisierte Kern die Vernachlässigung der Wertevermittlung durch die grün-schwarze Koalition. „Bei aller Freude darüber, dass der Ethikunterricht in Zukunft ab Klasse 5 angeboten werden soll: Die bisherigen Regierungen unter dem ehemaligen Ethiklehrer und jetzigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann haben dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben schon über sieben Jahre versiebt. Ebenso wenig ist es der Regierung gelungen, den islamischen Religionsunterricht aus dem Status eines Schulversuchs herauszuholen – was aber zur Vorbeugung gegen islamistische Hassprediger einen entscheidenden Beitrag leisten würde. Und schließlich bewirkt die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Diskriminierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe eine Schwächung der politischen Bildung. Die Unfähigkeit der grün-schwarzen Komplementärkoalition zur Bewältigung der integrationspolitischen Herausforderungen ist mit Händen zu greifen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über den Unterrichtsausfall an den Schulen in Baden-Württemberg erinnerte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, an die bereits sieben Jahre währende Regierungsverantwortung des grünen Ministerpräsidenten. Kern hierzu: „Die gescheiterte Bildungspolitik war der Hauptgrund, weshalb die damalige grün-rote Regierung Kretschmann I 2016 zurecht abgewählt wurde. Doch daraus hat der Ministerpräsident offenbar keine Lehren gezogen. Denn seine Aufgabe ist es nicht, in quasi-präsidialer Art über den konkreten Alltagsproblemen der baden-württembergischen Schüler und Lehrer zu stehen. Seine Aufgabe ist es vielmehr, eine Bildungspolitik mit dem Ziel einer ausreichenden Unterrichtsversorgung zu machen. Das ist die erste Grundvoraussetzung dafür, dass wir endlich auch wieder bei Leistungsvergleichen mit anderen Bundesländern nicht im letzten Drittel landen. Wir Freie Demokraten geben uns jedenfalls nicht zufrieden mit der aktuellen Unterrichtsversorgung und dem Abschneiden baden-württembergischer Schüler bei Qualitätsvergleichen.“

Kern wiederholte auch seine Kritik an der Verweigerungshaltung der CDU-Kultusministerin insbesondere gegenüber innovativen Vorschlägen zur Gewinnung von Lehrkräften. Kern: „Attraktivere Arbeitsbedingungen für die Lehrer, bessere Möglichkeiten für einen Quereinstieg ins Lehramt und eine gestärkte Eigenverantwortung der Schulen insbesondere im Personalbereich – diese Vorschläge hat die FDP/DVP Fraktion bereits viele Male vorgetragen. Die Kultusministerin zeigt sich um die Qualität der Bildung in Baden-Württemberg bemüht. Aber den Mut zu wegweisenden Entscheidungen bringt sie nicht auf. Offensichtlich sind die ideologischen Gegensätze in der grün-schwarzen Komplementärkoalition alles andere als gute Voraussetzungen für mutige politische Entscheidungen. Solche wären aber dringend notwendig – im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungswesens.“

Anlässlich der Debatte über eine von Grün-Schwarz gestoppte Abschiebung im Jahr 2016 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Fall zeigt beispielhaft, wie politisch motiviert Abschiebungen erschwert werden. Über Abschiebungen sollten in letzter Konsequenz Gerichte entscheiden und nicht Koalitionsausschüsse. Uns ist die Einhaltung der Rechtsordnung mit ihren asylrechtlichen Regeln wichtig. Dazu gehört aber, nicht nur die Rechte der Asylbewerber und Flüchtlinge zu achten, sondern auch die Regeln zur Abschiebung von Menschen ohne anerkannten Flucht- und Asylgrund. Und hier erleben wir leider durch Grün-Schwarz einen willkürlichen Umgang mit Gerichtsentscheidungen. Unmittelbar vor der von Grün-Schwarz gestoppten Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass eine Abschiebung rechtens sei. Eine Koalition, die in Sachen Dieselfahrverboten schon Kritik an gerichtlichen Entscheidungen als angeblichen Verstoß gegen die Gewaltenteilung verurteilt, kritisiert gerichtliche Entscheidungen nicht, sondern ignoriert sie einfach.“

Zur heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und der Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion („Die Verbreitung von digitalen Serviceportalen auf dem Weg zum flächendeckenden E-Government“), sagt der Sprecher Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Es ist frappierend, dass Menschen exponentiell mehr Digitalangebote im privaten Bereich nutzen, im öffentlichen Bereich die Nutzung aber zurückgeht! Die große Mehrheit der Menschen hierzulande wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Aber dazu bräuchte es auch ein attraktives Angebot.  Die Beantwortung unserer Großen Anfrage liest sich wie ein großer Ankündigungskatalog. An allen offenen Punkten sei die Landesregierung bereits dran, sie plane Pilotprojekte und weitere Verbesserungen. Diese Ankündigungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Weg zum flächendeckenden E-Government in Baden-Württemberg noch sehr lang ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung verbringen bis zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit mit sich wiederholenden Routinetätigkeiten. Es muss unser Ziel sein, dass solche Routineaufgaben künftig von Algorithmen oder Künstlicher Intelligenz erledigt werden.

Das würde die personellen Ressourcen freisetzen, die wir in anderen wichtigen Bereichen des Staates mit Blick auf den Fachkräftemangel in der Verwaltung dringend brauchen. Baden-Württemberg wird derzeit weit unter Wert regiert und das gilt in allerster Linie für den Bereich der Digitalisierung. Wegen der wenig ambitionierten, grün-schwarzen Koalition verschlafen wir wichtige Zeit im internationalen Vergleich. Das können wir uns als Industriestandort von Weltruf nicht länger leisten. Oder anders gesagt: Unser Industriestandort von Weltruf kann sich die Provinzialität dieser grün-schwarzen Landesregierung beim Thema Digitalisierung nicht leisten.

Baden-Württemberg braucht bei E-Government und Digitalisierung viel mehr Tempo und mehr Kreativität. Vor allem aber braucht es in einer Regierung Verantwortliche, die sich dieser Aufgabe voll und ganz verschreiben. Wir brauchen ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, indem kreative Köpfe, professionelle Digitalexperten und agile Managementmethoden zusammenkommen. Nur so wird es Baden-Württemberg gelingen, die großen, bislang brachliegenden digitalen Potenziale der Verwaltung zu nutzen, um den Bürgerinnen und Bürgern ihre wertvolle Lebenszeit zurückzugeben und ein Behörden-Analogistan endgültig hinter uns zu lassen.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Drucksache 16/4760) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„So erfreulich die Ausweitung des Leistungszeitraums für die Betroffenen ist, so sehr muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht umsonst Unterhaltsvorschuss heißt. Der Staat geht mit Steuergeldern in Vorleistung in Fällen, in denen die an sich Unterhaltsverpflichteten ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die bisherige so genannte Rückgriffsquote von rund einem Drittel ist für ein Bundesland wie Baden-Württemberg mit praktischer Vollbeschäftigung viel zu niedrig. Die Mehrausgaben, die sich aus der Bundesreform für das Land in Höhe von rund siebeneinhalb Millionen Euro im Jahr ergeben, müssen Ansporn genug sein, die Rückgriffe der Unterhaltsvorschussstellen auf die Säumigen – zumeist Männer – wesentlich verbindlicher anzugehen. Es kann nicht sein, dass sich Unterhaltsverpflichtete einen schlanken Fuß machen und sich sagen, was soll‘s, der Steuerzahler zahlt ja. Der Sozialminister soll mit den Aufgabenträgern der Jugendhilfe in einen strukturierten Dialog treten, wie die Rückgriffsquote wesentlich gesteigert werden kann. Denn dass wie bisher rund zwei Drittel der Verpflichteten ohne Zahlungen davon kommen, ist nur schwer erträglich und nicht nachvollziehbar.“

Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg ist kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg ist Wolfsland. Doch was tut die grün-schwarze Landesregierung? Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, der grüne Abgeordnete und selbsternannte Wolfsexperte, Dr. Markus Rösler, lehnt dies rundheraus ab. Ein anderer grüner Abgeordneter wiederum, Reinhold Pix, hat beim Landesjägertag im April verkündet, langfristig komme das Land gar nicht darum herum, den Wolfs ins Jagdrecht aufzunehmen. Und Dr. Baumann, grüner Staatssekretär und ehemaliger Landesvorsitzender des NABU, sagt, er wünsche sich den Wolf nicht, er könne auch ohne ihn leben. Ja was denn nun? Grün-Schwarz fehlt jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept.

Wenn wir mit dem Wolf leben wollen, dann brauchen wir klare Regeln:

  • eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
  • eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
  • und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung

Und noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Stampfen Sie Ihr Totschlagargument ein, ein Populationsmanagement des Wolfs sei aufgrund des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie nicht zulässig. Schweden, Finnland und Frankreich, allesamt EU-Mitglieder, haben ein aktives Management zur Bestandsregulierung. In Schweden und Finnland gibt es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für den Wolf. Der heute von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, gehen Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam!“

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Opferschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Vermeidung von Straftaten ist der beste Opferschutz. Diesen wichtigen Grundsatz hat Grün-Schwarz leider offenbar völlig aus dem Blick verloren. Aber gerade hier gibt es viel zu tun. Die Situation bei der Polizei ist verheerend. Jeden Tag muss sie in schlechten Organisationsstrukturen arbeiten, weil die polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform von Grünen und CDU beiseite gewischt wurden. Es wurden eben keine 14 Polizeipräsidien geschaffen, die zentrale Unfallaufnahme wurde auf dem Land nicht abgeschafft. Von den versprochenen 1.500 zusätzlichen Stellen bei der Polizei werden bis 2021 nicht mal 250 besetzt sein.

Wenn Straftaten nicht verhindert werden können, dann ist es besonders wichtig, Opfer zu begleiten und zu unterstützen. Es geht dabei nicht nur um die natürlich wichtige Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung oder der Bewältigung der psychischen, physischen und/oder materiellen Folgen der Straftat. Der einfachste Opferschutz ist es, den Opfern zuzuhören, ihre Anliegen Ernst zunehmen, ihnen Gehör zu verschaffen. Bei den einschneidenden Ereignissen der letzten Jahre hat das staatliche Engagement mit Blick auf die Opfer aber genau hier weitgehend versagt. Im Jahr 2012 versprach Bundeskanzlerin Merkel auf der Gedenkfeier für die Opfer des NSU, alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Nicht nur Amnesty International kommt mittlerweile zu dem Ergebnis, die Bundeskanzlerin hat dieses Versprechen gebrochen. Im Fall des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz hat die Bundeskanzlerin Empathie vermissen lassen. Ein Jahr brauchte sie, um sich mit Opfern und Hinterbliebenen zu treffen. Dies zeigt uns, dass die Politik abseits von Sonntagsreden noch Einiges zu verbessern hat.“

In einer Aktuellen Debatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau sagt, das Land tue zu wenig für die Bio-Bauern. Die grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer behauptet, Minister Hauk tue zu wenig für den Ökolandbau. Und der NABU-Landesvorsitzende fordert ohnehin dauernd agrarpolitische Maßnahmen, die landesrechtlich gar nicht möglich sind. Werfen wir einen Blick auf die Fakten:

  • Über das Agrarförderprogramm FAKT werden jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro verteilt. Wenn man den FAKT-Teilbereich „D Ökologischer Landbau“ betrachtet und weitere Kombinationsmöglichkeiten überschlägt, dann wird klar, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel in den Ökolandbau fließt, der aber nur von etwa 10 Prozent der Landwirte betrieben wird. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Bei der landwirtschaftlichen Beratung werden Spezialmodule für den konventionellen Landbau fast durchgängig mit 50 Prozent bezuschusst, alle Grund- und Spezialmodule für den Ökolandbau erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Mit den sogenannten „Bio-Musterregionen“ hat der Ökolandbau nun auch noch ein eigenes Förderprogramm für die Vermarktung. Auch hier: Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Grün-Schwarz den ständigen Nachforderungen aus dem Ökolandbau und aus den Reihen der grünen Landespartei einen Riegel vorschieben muss. Es wird Zeit, dass die Bio-Betriebe sich dem Markt stellen, wie alle anderen Betriebe auch. Von planwirtschaftlichen Zielsetzungen, in Deutschland 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen und in Baden-Württemberg sogar 30 Prozent, halte ich nichts. Auch das Wachstum des Bio-Sektors muss marktwirtschaftlich und organisch geschehen

In der heutigen Plenardebatte zu einem Gesetzesentwurf zur Novellierung der Landesbauordnung sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr

„Den heute diskutierten, unzureichenden Gesetzentwurf mussten wir ablehnen, da die Landesbauordnung nicht nur bei den Themen Fahrradstellplätze und Dachbegrünung entschlackt werden muss. Vielmehr ist ein Kehraus ideologisch begründeter Vorschriften fällig, den wir nun von der Landesregierung erwarten. Leider hat der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium lange auf sich warten lassen, so dass mit einer Umsetzung in geltendes Recht erst zur Jahresmitte 2019 zu rechnen ist. Dabei hätte die vollmundige Ankündigung des grün-schwarzen Koalitionsvertrages, in der Bauordnung insbesondere für Verfahrens- und Kostenerleichterungen zu sorgen, schon viel eher mit Leben gefüllt werden müssen. Nachdem nun der Koalitionskrach endlich überwunden scheint, müssen wir uns einer sachlichen Diskussion zu der von der Regierung vorgelegten Novelle widmen. Um den Wohnungsbau zu stärken, müssen wir staatliche Kostentreiber reduzieren, aber auch Flächen mobilisieren. Denn mit Aufstockungen und Innenverdichtung allein werden wir die den Bedarf an Wohnungen nicht decken können. Dazu müssen die Grünen ihren Grundsatz der Netto- Null beim Flächenverbrauch endlich aufgeben.
Der Ministerpräsident aber ruft dem grünen Parteitag am vergangenen Wochenende die Mär des Marktversagens zu und dass der Staat beim Thema Wohnen wieder selbst aktiv werden müsse. Damit aber setzt er den Irrweg fort, den durch Flächenverknappung, Mietpreisbremsen und ähnlichen dirigistischen staatlichen Eingriffen bereits verzerrten Markt weiter zu reglementieren. Es ist nicht der Markt, der versagt, sondern der Staat behindert ihn.“