Dr. Hans-Ulrich Rülke

Koalition drückt sich um die für alle notwendige Haushaltskonsolidierung.


Zu Aussagen des Ministerpräsidenten für eine komplette Refinanzierung ausgefallener Steuereinnahmen über Kredite erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Landesregierung will alle potentiellen Steuermindereinnahmen über zusätzliche Schulden wieder reinholen. Maskiert wird diese haushalterische Bankrotterklärung mit der oft bemühten Weisheit, man dürfe nun ´nicht gegen die Krise ansparen´.

Damit drückt sich der Ministerpräsident davor, was landauf landab geschieht: mit kritischem Blick über die Haushalte gehen und sich von nicht unbedingt Nötigem zu trennen, sei es in den Kommunen, sei es in den privaten Haushalten. Der Rechnungshof hat dies der Landesregierung noch am Montag ins Stammbuch geschrieben.

In Wahrheit hat die ´Komplementärkoalition´ aber seit Anfang der Legislaturperiode überhaupt kein Interesse an Einsparungen oder Schuldentilgung bei besten Steuereinnahmen. Es ging nur um das Bedienen der eigenen Interessen. Um hier keine Abstriche machen zu müssen, geht man nun hemmungslos in die Verschuldung. Dabei wird die FDP/DVP Fraktion nicht mitmachen.“

Attraktivität des öffentlichen Dienstes muss weiter verbessert werden.


Anlässlich der Ersten Lesung von Änderung im Landesbesoldungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält richtige Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, aber auch die Reparatur einer weiteren – vor einem obersten Gericht gescheiterten – Verschlechterungen für Beamte der grün-roten Landesregierung. Die willkürliche Absenkung der Zuverdienstgrenze für Lebens- und Ehepartner bei der Beihilfe wird nun zurückgenommen, gut so.

Wichtig ist aber auch, was in diesem Gesetz fehlt. So wird die Landesregierung wohl nicht mehr die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, umsetzen, von einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ganz zu schweigen. Da kann man lange von Verbesserungen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mangelberufen reden, die Taten sprechen eine andere Sprache.“

Digitale Verwaltungsangebote können Kommunen entlasten. Ein Ausbau und eine Verstetigung solcher Angebote ist daher unerlässlich.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Die Nutzung des ‚Smart Perso‘ und damit auch der eID-Karte kann viele Vorteile bieten – sofern die digitalen Verwaltungsleistungen dies auch zulassen. Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher. Dass der Zeitplan, der das Gesetz zur Umsetzung vorgibt, zu schaffen ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Es gibt keinen konkreten Zeitplan, wann welche digitale Verwaltungsleistung zur Verfügung stehen soll. Wenn man die Kommunen bei der Umsetzung der eID-Karte unterstützen und entlasten möchte, dann muss man die digitalen Verwaltungsangebote ausweiten und für Bürgerinnen und Bürger den klaren Mehrwert der Online-Funktion des Personalausweises oder den Vorteil einer eID-Karte sichtbar machen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Positiv ist das Verknüpfen von Reformen mit den Aufbauzahlungen.


Zur heutigen europapolitischen Debatte erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der EU-Gipfel hat viele Überraschungen bereitgehalten. So war bereits der gemeinsame Vorschlag von Frau Merkel und Herrn Macron eine Abkehr von lange für sicher gehaltenen Grundsätzen der Europapolitik der CDU, keine vergemeinschaftete Schulden in der EU aufzunehmen. Frau Merkel hat sich gerade als Ratspräsidentin von der traditionellen Mittlerrolle verabschiedet.

Am Ende sorgen die ´Sparsamen Fünf´ als ´Vernünftige Fünf´ nicht nur für einen geringeren Anteil an reinen Zuschüssen, sondern vor allem auch für die Verknüpfung der Auszahlungen mit Kriterien für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Empfängerländer. Dies hätte Frau Merkels Haltung sein sollen, nun musste dies von anderen eingebracht werden. Mark Rutte und andere haben hier Frau Merkels Job gemacht und haben die Nachfolge von Wolfgang Schäuble als Kassenwart der EU angetreten.

Nun werden stärkere Eigenmittel beziehungsweise Steuern der EU auf den Weg gebracht –  und damit ebenfalls ein Grundsatz geschliffen, nahezu ohne Diskussion. Leider ist zu erwarten, dass hier auf die Bürgerinnen und Bürger eine Mehrbelastung zukommt. Denn dass hier die Mitgliedstaaten Steuermittel abgeben, ist nicht zu erwarten.

Daher besteht kein Grund zur Euphorie, sondern wir haben einen Kompromiss für 27 Staaten, den für Deutschland und Baden-Württemberg die ´Sparsamen Fünf´ verbessert haben.“

Jochen Haußmann

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Fahrverbote für Motorräder erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Schutz vor Verkehrslärm und ein fairer Interessenausgleich mit den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern sind wichtige Zielsetzungen. Wir haben hierzu ein Positionspapier erarbeitet, in dem wir klarstellen, dass es mit pauschalen Fahrverboten nicht gehen kann. Denn dies wäre ein zu tiefgreifender Eingriff in Eigentumsrechte einer gesamten Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Es braucht vielmehr anlassbezogene Maßnahmen, die auch verstärkte Kontrollen und Sanktionen beinhalten können.

Die insbesondere von Verkehrsminister Hermann vorangetriebene Initiative mit Fahrverboten, generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchsetzung alternativer Antriebsformen sowie die Einführung einer Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen halten wir für den falschen Weg. Wir wollen kein Gegeneinander, sondern die Interessen von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern mit denen der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer in Einklang bringen.“

Hinweis: Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/diskussion-um-fahrverbote-fuer-motorraeder.pdf/

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schausteller und Markkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut.


Auf der Kundgebung von Schaustellerinnen und Schaustellern sowie Marktkaufleute am heutigen Donnerstag in Stuttgart haben sprachen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr.

Rülke erklärte: „Die Landesregierung muss endlich klare Öffnungskriterien für Volksfeste und Weihnachtsmärkte nennen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass es in Corona-Zeiten nicht uneingeschränkt Volksfeste und Großveranstaltungen geben kann. Aber es liegen kluge Vorschläge vor, wie sich ein Infektionsschutz mit Fahrgeschäften, Schaustellerbuden oder Essenständen verbinden lässt. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie hier endlich klare Kriterien nennt, bei welcher Infektionslage, unter welchen Auflagen und mit welchen Einschränkungen Feste und Weihnachtsmärkte wieder möglich sein können. Die Schausteller und Marktkaufleute haben es verdient, dass sie Planungssicherheit erhalten und eine Perspektive bekommen, wieder ihrem Beruf nachzugehen. Wir bei der FDP/DVP Fraktion werden dies nach wie vor konsequent von der Landesregierung einfordern“.

Reich-Gutjahr kommentierte: „Als Stuttgarter Abgeordnete liegt mir das Schicksal der Schausteller und Marktkaufleute besonders am Herzen. Denn die Schausteller, ihre Feste und Märkte sind nicht nur ein Wirtschaftszweig, sie sind auch Kulturgut und Unterhaltung erster Klasse. Es muss alles getan werden, um das Überleben dieser überwiegend familiären Betriebe zu sichern, nicht nur, weil wir auch in Zukunft noch Feste feiern wollen, sondern weil wir es den Menschen in dieser Branche schuldig sind.“

Dr. Timm Kern

Abgeordnete und Minister müssen möglichst unabhängig von Wiederwahl sein.


Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, „Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Karenzzeitregeln sind aus unserer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Es geht um die Wahrung von Vertrauen in Politik und staatliche Institutionen. Es muss bereits der Anschein vermieden werden, dass es einen Zusammenhang zwischen im Amt getroffenen Entscheidungen und einer nach dem Ausscheiden aufgenommenen Erwerbstätigkeit gibt.

Auf der anderen Seite wollen wir auch, dass sowohl Abgeordnete als auch Minister möglichst unabhängig von ihrer Wiederwahl sind. Wir halten nebenberufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat für völlig selbstverständlich. Und es muss auch Ministern erlaubt sein, sich nach einer Abwahl oder freiwillig, nach anderen Tätigkeitsfeldern umzuschauen. Daher muss eine Karenzzeitregelung so ausgestaltet sein, dass die Versagung der Aufnahme einer neuen Beschäftigung die Ausnahme bleibt und nicht die Regel.

Der SPD-Gesetzentwurf orientiert sich am Bundesrecht. Die dortige Regelung halten wir Freie Demokraten für ausgewogen und tragen sie mit. Dies gilt auch und gerade für die 18-Monatsfrist. Unseres Erachtens ist sie genau richtig, denn damit wird eine hinreichende Distanz zwischen Amt und neuer Tätigkeit hergestellt. Die so gut wie identische Regelung für den Bund haben Grüne und CDU in Berlin einhellig mitgetragen. Die Regierungsfraktionen in Baden-Württemberg hätten so etwas längst umsetzen können. Nun sollten Grüne und CDU wenigstens die Größe haben, diesem sachgerechten Vorschlag zuzustimmen.“

Von Haushaltskonsolidierung hört man bei Grünen und CDU kein Wort.


Zu Überlegungen der Regierungsfraktionen für neue Schulden und Rückzahlungszeiten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Dämme bei Grün-Schwarz bezüglich der Landesschulden sind offenbar vollständig gebrochen. Jetzt hat man gesehen, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen viel mehr Schulden machen und diese über einen längeren Zeitraum tilgen als Baden-Württemberg; man sieht sich offenbar nicht mehr auf Augenhöhe. Mehr Schulden müssen wohl her, koste es unsere Kinder, was es wolle.

Tatsächlich darf die Koalition schon heute eine Milliarde mehr Schulden machen als sie für den Ausgleich des Haushalts überhaupt benötigt. Und trotzdem schwadronieren sie noch über weitere Notkredite, um ja nicht in irgendeine seriöse Haushaltspolitik einsteigen zu müssen. Die schwäbische Hausfrau wendet sich ab mit Grausen.“

FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.


Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.

Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.

Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Klaus Hoher

Ausnahmegenehmigungen und finanzielle Unterstützung für die Forstwirtschaft überfällig.


In der heutigen Debatte zur aktuellen Situation und Zukunft des Waldes und der Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon vor fast einem Jahr haben über tausend Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbedienstete und Waldarbeiter bei einer Demonstration in Stuttgart gefordert ‚Wald in Not – Handelt jetzt!‘. Damals haben die Vertreter aller Landtagsfraktionen ihre Unterstützung zugesichert. Die Situation im Forst hat sich inzwischen noch verschlechtert, weil Stürme und die Trockenheit im Frühjahr inzwischen zu rund drei Millionen Festmetern Schadholz geführt haben. Erhöhte Holzerntekosten, eine historisch schlechte Erlössituation, erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen und lange Polterzeiten wegen der Übersättigung des Marktes bestimmen gerade den Alltag der Waldbesitzer. Aber die Landesregierung hat es mit ihrer Hilfszusage wohl nicht so ernst genommen. Denn noch immer reichen die Nasslagerkapazitäten nicht aus, um eine Zwischenlagerung zu ermöglichen, bis das Holz verwertet werden kann. Jedenfalls muss das Holz aus dem Forst, damit nicht der Borkenkäfer zum großen Fressen antritt. Aber die Minister Hauk und Hermann streiten noch immer ergebnislos über die Sondergenehmigung für Holztransporte bis 44 Tonnen, die bereits seit Ende Mai ausgelaufen ist.

Auch die finanzielle Unterstützung für die Waldbesitzer hinkt der Realität hinterher, obwohl die Kostenexplosion und der schwierige Holzmarkt viele Forstbetriebe bereits in existenzielle Nöte bringen. Erst hatte Minister Hauk die Ausbringung der Mittel aus dem Notfallplan Wald wegen Corona verschleppt, nun gibt es zumindest die neue Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft. Zu spät ist es aber bereits für die Förderung der Borkenkäfersuchen, die man im Mai und Juni gebraucht hätte, um einen Effekt auf die Käferpopulationen zu erzielen. Es muss nun darum gehen, die Hilfen schnell auszubringen und die forstwirtschaftlichen Strukturen, den größten CO2-Speicher des Landes, das Naherholungsgebiet und Arbeitsumfeld von 29 000 Unternehmen und 200 000 Beschäftigten im Cluster Forst und Holz im Land zu sichern.“

Landesregierung wollte unbedingt ein gemeinsames Gesetz mit der Opposition verhindern.


Anlässlich der Ersten Beratungen über die Gesetzentwürfe von SPD und FDP/DVP einerseits und der Landesregierung andererseits zur dauerhaften Einführung des inklusiven Wahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Durch die Neuregelungen erhalten rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg, die unter Betreuung stehen, das Wahlrecht. Es war ein bedeutender Tag für die Demokratie, als das Bundesverfassungsgericht am 29.01.2019 entsprechende Wahlrechtausschlüsse für verfassungswidrig erklärte. Kurzfristig wurde damals in Baden-Württemberg eine provisorische Lösung eingeführt, mit der die entsprechenden Vorschriften außer Kraft gesetzt wurden, aber eine konkrete neue Ausgestaltung fehlte. Die FDP/DVP Fraktion hat schon damals gefordert, rasch nach Umsetzung für die Bundestagswahlen die Regeln möglichst identisch auf Baden-Württemberg zu übernehmen, damit es keine Unterschiede von Wahl zu Wahl gibt.

Obwohl der Bundestag schon im Juni 2019 die Gesetze geändert hat, blieb die Landesregierung untätig. Einladungen für Gespräche für einen gemeinsamen Gesetzentwurf wurden durch Grüne und CDU ignoriert. Erst nachdem die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, zog die Landesregierung im Eiltempo nach. Das Wahlrecht für betreute Personen kommt daher dank der Initiativen von SPD und FDP/DVP. Dabei hat auch die Landesregierung wie wir auch die Bundesregeln auf das Landesrecht übertragen. Unsere Gesetze sind fast vollständig identisch. Es ist schade, dass die Landesregierung ganz bewusst um jeden Fall einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Oppositionsfraktionen verhindern wollte. Sie offenbart damit, dass es ihr nicht um die Sache geht, sondern darum, die politischen Lorbeeren zu ernten. Damit zeigt sich einmal mehr, wie kleingeistig diese Landesregierung agiert.“

Jochen Haußmann

Übergangsregelung sinnvoll aber gegen Wortlaut des Gesetzes.


Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der heute mit grün-schwarzer Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf ist für Physiotherapeuten Murks ab Werk. Es wird ein Fördersatz ins Gesetz geschrieben, der sofort wieder ausgehebelt wird. An sich ist es positiv, dass es bei der berechtigten Zahlungshöhe bleibt und der Kahlschlag vermieden wird. Es ist jedoch ein bedenkliches Konstrukt, ein Gesetz zu beschließen und es gleich wieder außer Kraft zu setzen. Dies bietet auch keinerlei Planungssicherheit. Denn wer garantiert den Schulen in freier Trägerschaft, dass nicht nach der Landtagswahl doch eine Absenkung auf die im Gesetz stehenden Sätze erfolgt? Die FDP/DVP hätte einen professionellen Umgang mit den Ergebnissen der Anhörung und eine transparente Regelung begrüßt. So bleibt ein vager und unschöner Verdacht, dass sich Grün-Schwarz über die Landtagswahl am 14. März 2021 retten will. Besonders ärgerlich empfinde ich es, dass die Problematik der Ergotherapie wieder nicht aufgegriffen wurde. Vor über einem Jahr gab es in Stuttgart eine große Protestkundgebung, auf der auch der grüne Gesundheitsminister Lucha gesprochen und gewisse Hoffnungen geweckt hat. Es wäre jetzt wahrlich genügend Zeit gewesen, das Thema aufzugreifen. Insofern ist das Gesetz nicht nur Murks ab Werk, sondern auch Stückwerk.“

Ökolandbauquote opfert Regeln der Marktwirtschaft und Reduktionsziele beim Pflanzenschutz ignorieren Sorgen der Landwirte.


In der heutigen zweiten Beratung des Artenschutzgesetzes im Landtag sagte das Mitglied des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 „Die Diskussion um die vermeintliche Erledigung der Anliegen der Landwirte aus dem Volksantrag zeigt, dass der heutige Beschluss des Artenschutzgesetzes nicht geeignet ist, um den Streit um mehr Biodiversität beizulegen. Das Gesetz der Landesregierung konterkariert nicht nur die bisherigen, freiwilligen Anstrengungen der Landwirte für mehr Artenschutz, etwa durch den integrierten Pflanzenschutz, es stellt mit seinen utopischen Zielvorgaben die heimische Urproduktion sogar auf den Kopf. Die berechtigten Forderungen aus dem Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ werden im Gesetz viel zu wenig berücksichtigt, als dass man sich auf der Regierungsbank nun entspannt zurücklehnen könnte.

Die Festschreibung des Ziels, 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land bis zum Jahr 2030 nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaften zu wollen, lässt befürchten, dass die Regeln der Marktwirtschaft auf dem Altar des Artenschutzes geopfert werden könnten. Der Marktdruck bei einer politisch forcierten Steigerung des ökologischen Landbaus wird absehbar zu einem Preisverfall führen, wie etwa in Österreich. Dabei sind sich die Experten einig, dass es vor allem der Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette und der Selbstregulierung durch Marktpartner bedarf. Im Markt der ökologisch erzeugten Produkte ist grünes ‚Nudging‘ daher fehl am Platz.

Die geplante Staatszielbestimmung zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln übersieht, dass man weder eine konkrete Zeitachse noch ein genaues Potential für die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln festlegen kann. Wir brauchen vielmehr ein Zusammenspiel von Forschung und technischem Fortschritt, eine Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes und die Auffassung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um eine signifikant fortschreitende Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Bei einem Festhalten an diesem Ziel hätte man zumindest klarstellen müssen, dass subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch dieses Gesetz nicht begründet werden. Die Landesregierung ignoriert hier die Sorgen der Landwirte, dass sie jeweils individuell verpflichtet werden könnten, wenn man in ein paar Jahren feststellt, dass die Pflanzenschutzmittelreduktion nicht so dynamisch vorwärtskommt wie erhofft.

Unabdingbar ist aus unserer Sicht eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, die man nur gemeinsam mit den Landwirten entwickeln kann. Diese muss das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balancieren, dass sie realistisch sind und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung möglich ist.

Diese Stolpersteine für die heimische Landwirtschaft machen eine Zustimmung zum Artenschutzgesetz für mich und meine Fraktion unmöglich.“

Klaus Hoher

Wohlklingende Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft sind Blendwerk für grüne Artenschutz-Utopien.


In der heutigen Diskussion im Landtagsplenum zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der landwirtschaftspolitische Sprecher, Klaus Hoher:

 „Für uns haben sich die Anliegen der Landwirte, die dem Volksantrag zugrunde liegen, keineswegs erledigt. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz der Landesregierung bringt die unterschiedlichen Interessenlagen des Artenschutzes und der Landwirte nämlich nicht in einen gerechten Ausgleich, sondern überantwortet die Herausforderungen des Artenschwunds viel zu einseitig den Landwirten. Dabei haben über 85.000 Unterzeichner des Volksantrags deutlich gemacht, wo die Grenze des Machbaren für die Landwirte verläuft, was die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder die freiwillige Umstellung auf den Ökolandbau anlangt. Daher kommen die Regierungsfraktionen auch nicht umhin, den Volksantrag mit viel weißer Salbe und einigen wohlklingenden Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft zu beantworten. Unbeirrt von diesem Blendwerk sind wir aber der Meinung, dass die Anliegen der zumeist familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe im Land keineswegs schon seit langem Gegenstand der Agrar- und Naturschutzpolitik des Landes sind und sich auch im Übrigen mit dem neuen Artenschutzgesetz nicht erledigt haben. Denn dieses Gesetz bereitet nicht den Weg zu einer ökologisch-soziale Marktwirtschaft, wie es der Ministerpräsident formuliert, sondern unterwirft unsere landwirtschaftlichen Betriebe einem planwirtschaftlichen Ideengut, das ins ökonomische Desaster führen wird.“, betonte Rülke.

Hoher ergänzt: „Die hehren Ziele, die in den Staatszielbestimmungen festgeschrieben werden sollen, entbehren nicht nur einer fachlichen Grundlage, sondern nähren auch noch die Befürchtungen der Landwirte, in Zukunft juristisch auf diese Ziele individuell verpflichtet zu werden. Die notwendige Klarstellung im Gesetz verweigerten Grüne und CDU allerdings. Auch den Weg zu einer signifikanten Reduktion von Pflanzenschutzmitteln kann man nicht staatlich verordnen, sondern nur gemeinsam mit den Landwirten und mit Forschung und technischem Fortschritt gehen. Die forcierte Umstellung auf den Ökolandbau mutet planwirtschaftlich an und könnte einen ruinösen Preiskampf bei Bioprodukten zur Folge haben. Das kann auch nicht im Interesse der Biolandwirte sein.

Diese Vorhaben verkennen komplett, dass die Landwirte schon heute von Zukunftssorgen geplagt werden, weil die Hofnachfolger und die Planungssicherheit fehlen und das Klima Kapriolen schlägt. Bei einer weiteren Überforderung durch grüne Artenschutz-Utopien erreicht man schlimmstenfalls nur, dass mehr heimische Landwirte das Handtuch werfen und die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten wächst. Daher können wir dem Vorschlag von Grünen und CDU nicht folgen, die Anliegen des Volksantrags für erledigt zu erklären.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wirtschaftsministerium eröffnet Schaustellern keine wirkliche Planungsperspektive.


In der heutigen Regierungsbefragung hat die FDP/DVP Fraktion das Wirtschaftsministerium zum Thema Öffnungsperspektiven für Schaustellerfeste und -märkte befragt. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte, dass die Landesregierung aktuell an einem branchenspezifischen Zuschuss zu Tilgungen und Darlehen für die Schausteller arbeite. Des Weiteren legte sie dar, dass „zeitnah“ ein Konzept für die Durchführung von Märkten und Festen vorgestellt werde. Dieses sei aktuell in Abstimmung mit dem Sozialministerium. Konkrete Kriterien oder ein Datum, bis wann hier Entscheidungen fallen werden, hat sie jedoch nicht genannt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert:

„Die Landesregierung scheint nach wie vor keine wirklichen Ideen zu haben, wie Märkte und Feste von Schaustellern und Markkaufleuten wieder durchgeführt werden könnten. Unseren konkreten Nachfragen dazu wurde ausgewichen. Bei welcher Infektionslage können Märkte und Feste wieder stattfinden? Wie sieht es mit Größenbeschränkungen, Einlasskontrollen oder Alkoholverbot aus? Bis wann kann sich die Landesregierung hier endlich entscheiden? Die Kommunen als Genehmigungsbehörden und die Schausteller und Marktkaufleute als Durchführer der Feste brauchen darauf jetzt Antworten und Planungssicherheit. Anstatt Antworten zu geben, bat die Wirtschaftsministerin hingegen die Landtagsabgeordneten, bei den Kommunen doch um einen Aufschub der notwendigen Genehmigungsentscheidungen für Weihnachtsmärkte zu werben. Die Legislative soll also erklären, warum die Regierung keine Entscheidungen fällt. Das wird mit der FDP/DVP nicht zu machen sein.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“

Jochen Haußmann

Rücknahme des Verbots von Singen und Blasmusik an Schulen wird begrüßt – Auch die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen muss wieder möglich gemacht werden.


Anlässlich einer von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Debatte sagte der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kultusministerin eingelenkt hat und ihr Verbot des Singens und der Blasmusik kippen will. Das ist sicherlich vor allem das Verdienst der Initiatoren und Unterstützer der Online-Petitionen, des Landesmusikrats, des Landesmusikverbands, des Landesmusikschulverbands und des Bundesverbands Musikunterricht. Auf jeden Fall hat auch die Opposition zum Erfolg beitragen, indem die FDP/DVP Fraktion die heutige Aktuelle Debatte zur Gefährdung des Musiklands beantragte. Allerdings fragen wir uns, warum das Konzept für Singen und Blasmusik an der Schule nicht schon mit den anderen Vorgaben zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen im neuen Schuljahr vorgelegt wurde. Schließlich gibt es bereits genaue Vorgaben für das Singen und die Blasmusik an den Musikschulen. Und auch andere Bundesländer wie Bayern und Rheinland-Pfalz haben hierfür bereits detaillierte Hygienepläne vorgelegt. Lehrer, Schüler und Eltern sind ohne Not verunsichert worden. Und der Vorlauf ist denkbar knapp – der 30. Juli ist bereits der letzte Schultag. Geklärt werden müssen auch Fragen wie beispielsweise, ob auch Vereine und Musikschulen die Schulräume wieder nutzen können. Hier fordern wir die Kultusministerin zu einer Klarstellung auf. Einen Ruck geben muss sich die Kultusministerin aber vor allem auch bei ihrem grundsätzlichen Verbot einer jahrgangsübergreifenden Gruppenbildung an den Schulen. Hierzu hat sie sich bisher nicht erklärt. Das Verbot würde faktisch das Aus für die jahrgangsübergreifend angelegten Arbeitsgemeinschaften wie beispielsweise Chöre, Orchester, BigBand und weitere Instrumentalmusik-AGs, AGs zu den unterschiedlichsten Sportarten, Theater-AGs, Technik-AGs, oder AGs zu Querschnittsaufgaben wie Schulsanitätsdienst bedeuten.

Auch hier machen andere Bundesländer vor, wie es auch anders geht. Und auch Schulen in Baden-Württemberg haben bereits entsprechende Konzepte entwickelt. Die FDP/DVP Fraktion fordert, den Angriff auf die Vielfalt des Bildungsangebots unserer Schulen umgehend zu stoppen und die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen möglich zu machen.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion nennt Beispiele und erhebt entsprechende Forderungen.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Bildungspolitik in der aktuellen Situation forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit von der Landesregierung ein. Kern: „Der grün-schwarzen Landesregierung fehlt in zentralen Bereichen ihrer Bildungspolitik der klare, verbindliche Rahmen, um den Schulen in unserem Land die nötige Planungssicherheit zu geben. Konkrete Beispiele sind:

  • Während Lehrer für die Befreiung vom Präsenzunterricht ein ärztliches Attest beibringen müssen – was ein richtiger Schritt ist, auch um sie vor Pauschalvorwürfen zu schützen – ist eine Attestpflicht für Schüler im kommenden Schuljahr nicht vorgesehen. Damit die Schulpflicht unzweifelhaft gilt, fordert die FDP/DVP-Fraktion deshalb eine Attestpflicht auch für Schüler.
  • Die alljährlich wiederkehrende Sommerferien-Arbeitslosigkeit bei Lehrkräften und Referendaren stellt das Gegenteil von Verlässlichkeit dar. Die FDP/DVP Fraktion fordert, diese unwürdige Regierungspraxis umgehend zu beenden, und hat erneut einen entsprechenden Antrag eingebracht.
  • Es rächt sich nun, dass die Kultusministerin es entgegen unserer immer wieder vorgetragener Mahnungen versäumt hat, die Eigenverantwortung der Schulen im Personalbereich zu stärken. Diese Entscheidungsfreiheit der Schulen wäre in der jetzigen Situation eine große Hilfe gewesen. Wir werden diese Forderung konsequent weiter erheben.
  • Neben zahlreichen anderen Versäumnissen oder Fehlentscheidungen von Grün-Schwarz bei der digitalen Bildung ist es ein Regierungsversagen erster Güte, dass unser Land bei der Breitbandversorgung der Schulen im bundesdeutschen Ländervergleich zusammen mit Sachsen-Anhalt die rote Laterne trägt – und dass die Kultusministerin als Reaktion allein auf die Zuständigkeit des Innenministers und der Kommunen für den Breitbandausbau verweist. Dass die Kultusministerin unsere Forderung nach einer Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel aufgegriffen hat, begrüßen wir ausdrücklich. Letztlich fehlt der verbindliche Rahmen für eine nachhaltige Finanzierung der Digitalisierung der Bildungseinrichtungen. Aus unserer Sicht handelt es sich vielmehr um eine gesamtstaatliche Daueraufgabe, die Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam schultern müssen – in einem Digitalpakt 2.0. Es wäre wichtig, dass sich die Kultusministerin hierfür beim Bund einsetzt. Und im Land könnte, wie vom Städtetag vorgeschlagen, eine gesetzliche Regelung der Schul-Digitalisierung zielführend sein.“
Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion trägt weitere Kostensteigerungen nicht mehr mit.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neuen Entwicklungen rund um den Baden-Württemberg Pavillon auf der EXPO in Dubai:

„Die FDP/DVP Fraktion hat den Baden-Württemberg Pavillon auf der Expo in Dubai als Projekt ‚Von der Wirtschaft für die Wirtschaft‘ unterstützt und dazu auch eine Zuwendung vom Land in maximaler Höhe von 11,25 Millionen Euro mitgetragen. Das Chaos im Wirtschaftsministerium hat aber dazu geführt, dass dies zu einem Landesprojekt geworden ist, private Sponsoren fehlen und der Kostenrahmen deutlich überschritten wird. Dies können wir nicht mehr mittragen – mit uns wird es eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses nicht geben.

Wir fordern jetzt vom Wirtschaftsministerin schnell eine lückenlose Aufklärung. Wie kann es beispielsweise sein, dass man im Wirtschaftsministerium nicht einmal weiß, ob man einen Vertrag abgeschlossen hat und Geschäftspartner ist? Wieso wird der Pavillon immer teurer?

Des Weiteren muss das Ministerium eine realistische Kosteneinschätzung und ein Konzept zur Gewinnung von privaten Sponsoren vorlegen, um die Höhe der Landesbeteiligung im bewilligten Rahmen zu halten. Unsere wirtschaftspolitische Sprecherin Gabriele Reich-Gutjahr wird nun Einsicht in die Akten zu den Expo-Aktivitäten des Wirtschaftsministeriums nehmen und im Wirtschaftsausschuss klare Transparenz einfordern.“

Klaus Hoher

Streit um Forschungsvorhaben zur Gentechnik ist peinlich und bezeichnend für Planlosigkeit der Landesregierung.

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann aufgrund des grünen Streites um die Gentechnik ein Forschungsprogramm des Wissenschaftsministeriums auf Eis legt, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „In der Landesregierung weiß die eine Hand offensichtlich nicht, was die andere tut. Die Forschungsministerin will die Gentechnikforschung fördern, während in ihrer grünen Fraktion die Fortschrittsskeptiker und beim Ministerpräsidenten die Vorbehalte überwiegen. Zeitgleich aber bürdet man den Landwirten neue Vorgaben zum Artenschutz auf und will bald die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe im Land auf den Ökolandbau trimmen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln drastisch reduzieren. Mit Fortschritten in der Gentechnik könnte man an den notwendigen Resistenzen arbeiten, um die Erträge zu sichern. Dieser Streit um das Forschungsvorhaben zur Gentechnik ist einerseits peinlich, andererseits bezeichnend für die Planlosigkeit der Landesregierung im Umgang mit der hiesigen Urproduktion und des diesbezüglichen Forschungsstandorts.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Hygienekonzepte frühzeitig abstimmen – FDP bereits mit Initiative.


Zur heutigen Aussage der Wirtschaftsministerin, an Konzepten zur Öffnung von Märkten und mobilen Freizeitparks zu arbeiten, erklärt der tourismuspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die Ankündigung aus dem Wirtschaftsministerium, hier an Regelungen für die Öffnung von Weihnachtsmärkten und anderen Festen zu arbeiten, haben wir dies doch bereits gefordert. Denn es drängt die Zeit: Insbesondere Kunsthandwerker müssen über den Sommer produzieren, um im Winter verkaufen zu können. Sie und die Organisatoren vor Ort brauchen eine klare Öffnungsperspektive, die auch einem moderaten Anstieg der Corona-Fallzahlen standhalten kann.

Angesichts der seither großen Zurückhaltung von Seiten des Sozialministers und des Ministerpräsidenten bin ich hier aber sehr skeptisch. Man muss befürchten, dass diese die große Weihnachtstradition – und den Tourismusmagnet – Weihnachtsmarkt für dieses Jahr kaputtregulieren.“

Haushaltskonsolidierung ist nötig – Kreditaufnahme muss begrenzt werden.


Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2020 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Die Mahnung des Rechnungshofs, den ausgefallenen Steuereinnahmen durch die Corona-Krise auch durch Haushaltskonsolidierung zu begegnen und nicht nur durch Kreditaufnahmen, unterstützt die FDP/DVP Fraktion.

Offenbar plant die Regierung ja, sogar noch mehr Kredite als in Höhe der vermutlich ausfallenden Steuereinnahmen aufzunehmen. Dies wäre eine zu große Hypothek zu Lasten kommender Generationen.

Besonders ärgerlich sind in der diesjährigen Denkschrift die Mängel, die der Rechnungshof beim Thema Breitbandausbau aufdeckt. Unpräzise Zielvorgaben, kaum Erfolgskontrolle, keine Strategie aus einem Guss – so kommen wir mit großem Mittelansatz nur schleppend voran. Der Corona-Lockdown sollte aber allen klargemacht haben, dass wir uns das nicht mehr leisten können.“

 

Nico Weinmann

Verwaltungsrat entschied sich für steinigen Weg, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen.


Zur Meldung, dass der Verwaltungsrat am Karlsruher Theater-Intendanten festhält, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Wissenschaftsministerin hat sich für einen steinigen Weg entschieden, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen. Für mich bleibt fraglich, ob der schwelende Konflikt so beigelegt werden kann, den noch am heutigen Tag hunderte Mitarbeiter des Staatstheaters in einer Demonstration angeprangert haben. Die Einrichtung einer Vertrauensinstanz, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, ohne Furcht vor beruflichen Konsequenzen, war eigentlich überfällig. Bereits vor Jahren hat eine Umfrage unter den Beschäftigten deutlich herausgestellt, dass das Arbeitsklima im Badischen Staatstheater krankt. Mit einer Parlamentarischen Initiative, die wir am gestrigen Tag eingebracht haben, wollen meine Fraktion und ich die vielzähligen und teilweise sehr schwerwiegenden Vorwürfe aufarbeiten. Denn ohne eine umfassende und von allen Beteiligten getragene Aufklärung der Vorfälle wird der Frieden im Haus wohl nicht zurückkehren.“