Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Nico Weinmann

Zusätzliche Warnungen per SMS müssen unverzüglich kommen, notfalls auch erst einmal nur in Baden-Württemberg.


Zu den Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl zur Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erklärt der Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Immer mehr werden bestehende elementare Mängel im Katastrophenschutz deutlich. Hier besteht Handlungsbedarf und zwar schon heute und nicht erst morgen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass eine solch schreckliche Naturkatastrophe in Baden-Württemberg besser gelöst worden wäre. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Ministerpräsidenten enttäuschend, der sich einen Bericht über das bestehende Warn-System im Land erst ‚bis Ende der Sommerferien‘ vorlegen lassen will und das Thema dann ‚im Herbst‘ in der Ministerpräsidentenkonferenz aufgreifen möchte. Hier braucht es angesichts der furchtbaren Folgen mehr und schnellere Maßnahmen, damit zumindest die offensichtlich bestehenden Mängel rasch behoben werden. Dringend erforderliche Reformen beim Bevölkerungsschutz dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Es müssen nun unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um das Warnsystem zu verbessern. Dazu gehört es beispielsweise, künftig Benutzer sämtlicher eingeschalteter Mobiltelefone per SMS über möglicherweise bevorstehende Naturkatastrophen zu informieren. Solche sogenannten Cell Broadcasts stellen eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden digitalen Warn-Apps dar. Wenn der Bund hier zu langsam agiert, dann muss das Land solche Maßnahmen schon heute im Alleingang vornehmen. Außerdem müssen alle Bürgerinnen und Bürger eine leicht verständliche Broschüre über das korrekte Verhalten bei Naturkatastrophen per Post erhalten. Wenn die Landesregierung im Frühjahr Geld in die Hand nahm, um allen Haushalten zu diesem Zeitpunkt überholte Informationen über die Buchung von Impfterminen zuzuschicken, dann muss es doch möglich sein, nun schnell und unbürokratisch alle Bürger über Grundregeln bei Naturkatastrophen zu informieren.“

Durch Absenkung des Wahlalters würde Politik mehr Rücksicht auf Interesse von jungen Menschen nehmen.


Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Vor der Landtagswahl waren FDP, Grüne und SPD für ein Landtagswahlrecht ab 16 und AfD und CDU klar dagegen. Wir Liberale finden es gut, wenn junge Menschen sich politisch einbringen und die Absenkung des Wahlalters honoriert dieses Engagement. Und vielleicht trägt die Herabsenkung des Wahlalters ja auch ein wenig dazu bei, dass künftig keine einseitige Politik zu Lasten von jungen Menschen gemacht wird. Das abschreckende Beispiel der Pandemiepolitik dieser Landesregierung mit einer monatelangen Schließung von Schulen und Vereinsaktivitäten ohne echte Alternativen darf sich jedenfalls nicht wiederholen. Wir freuen uns, diese Punkte nächste Woche in der öffentlichen Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen zu erörtern.

Wie schon bei sehr vielen anderen Punkten im Koalitionsvertrag ist die CDU nun auch bei der Absenkung des Wahlalters umgefallen und hat diesem zugestimmt. Es ist schon wieder ein Umfallen der CDU, aber immerhin in die richtige Richtung. Denn die Herabsenkung des Wahlalters erfordert eine Änderung der Verfassung und damit eine 2/3 Mehrheit des Landtags, für die es nun einmal die CDU braucht.

Die Grünen sollten aber gewarnt vor der CDU als ‚Klotz am Bein‘, wie es der Landesvorsitzende der Grünen Hildenbrand vor der Wahl formulierte. Schon in der letzten Legislaturperiode hat die CDU Fraktion nämlich die im Koalitionsvertrag beschlossene Reform des Wahlrechts ausgebremst. Auch deswegen sollte die Absenkung des Wahlalters nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die SPD hat eine juristisch saubere Lösung vorgelegt, hinter der sich vier von fünf Fraktionen versammeln können. Wenn Grün-Schwarz es mit der Absenkung des Wahlalters ernst meint, dann wäre die Zustimmung zum Gesetzentwurf der richtige Weg.“

Keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handeln.


Anlässlich der Beratungen des Antrags der FDP/DVP Fraktion zur geplanten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem Landesantidiskriminierungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Julia Goll:

„Die Antworten des Innenministeriums müssten Herrn Strobl eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass es weder die Kennzeichnungspflicht noch ein Landes-Antdiskriminierungs-Gesetz braucht. Die dort aufgelisteten Zahlen zu – vermeintlichem – polizeilichem Fehlverhalten zeigen, dass für geschlossene Einsatzeinheiten, also genau dort wo, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, es in den letzten 5 Jahren keine Beschwerde gab, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Bemerkenswert ist, dass Sie diese Zahlen erst „hilfsweise und kurzfristig“ für die Beantwortung unseres Antrags abgefragt haben Die Kennzeichnungspflicht wurde also beschlossen, ohne dass überhaupt geprüft wurde, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Das ist keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handelns. Und ein spezielles Antidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist bereits deshalb überflüssig, weil die entsprechende Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen ist, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird.

Noch vor einem Jahr erklärte der Innenminister auf einen Antrag aus unserer Fraktion, ob ein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kritisch und eine Entsendung unserer Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Anti-Diskriminierung-Gesetzes wurde von Herrn Strobl nachdrücklich abgelehnt Wer mag es einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, die sich mit der plötzlichen 180 Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Währenddessen stehen etwa zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung nach dem Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Liberale entschieden ab.“

Landesantidiskriminierungsgesetz

Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.


Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde.

Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.


Innenpolitische Sprecherin Julia Goll



Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?

  • Das LADG ist ein Frontalangriff auf alle öffentlichen Bediensteten!

Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein.  Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte.


Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.

Wir werden einen solchen Gesetzesentwurf ablehnen!

Stattdessen erzeugt Grün-Schwarz mit der geplanten Garantie für den Nahverkehr zusätzlich eine Kostenexplosion.


Zur Meldung, dass Gemeindetagspräsident Steffen Jäger befürchtet, dass es wegen Einnahmeausfällen infolge der Corona-Pandemie in den Kommunen zu Steuer- und Gebührenerhöhungen kommen könnte, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 „Das derzeit drängendste Thema ist die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Wenn wir schnell aus dieser Krise herauskommen wollen, brauchen wir handlungsfähige Kommunen. 2021 fehlen ihnen aber durch den Rückgang der Einnahmen aus Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich 2,5 Milliarden Euro. Die Kommunen sind auf die Entlastung von Bund und Land angewiesen. Stattdessen erzeugt Grün-Schwarz mit der geplanten Garantie für den Nahverkehr zusätzlich eine Kostenexplosion. Bluten müssen dann die Steuerzahler.“

Regelung führt zu unsichtbarem Suchtverhalten im Internet statt sichtbarem in der Spielhalle.


Zur Debatte um die bevorstehende Schließung von Spielhallen sagt der Sprecher für Glücksspielfragen der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Der Verweis der Koalition auf die ja seit 2012 geltenden Regelungen zeigt, dass hier noch in der alten Welt gedacht wird. Heutzutage ist das illegale Glücksspiel auch im Bereich der Spielautomaten im Internet problemlos erreichbar und nicht zurückzuverfolgen. Hier sind Suchtgefahren und Suchtverhalten unsichtbar.

Stattdessen schließt man –im Gegensatz zu den Nachbarbundesländern – das am besten kontrollierte und mit dem besten Spielerschutz ausgestattete Konzept der Verbundspielhallen, um aber gleichzeitig der staatlichen Totto-Lotto die Möglichkeiten für das Angebot von Online-Glücksspiel den Boden zu bereiten. Da sind doch alle Lippenbekenntnisse von der angeblichen Orientierung am Spielerschutz reine Heuchelei.“

 

Empfehlung zur Einrichtung stammt bereits aus Dezember 2018.


Zur Meldung, dass der Aufbau einer Dokumentationsstelle zum Thema Extremismus derzeit vor sich hindümpelt, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dennis Birnstock:

„Die antisemitischen Übergriffe der jüngsten Vergangenheit mahnen zur Eile und geben der Landespolitik neuerlich auf, endlich die geplante Forschungsstelle zum Extremismus in Betrieb zu setzen. Die Empfehlung zur Einrichtung einer solchen Stelle entstammt schließlich bereits dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Rechtsterrorismus/NSU BW II aus Dezember 2018. Dort wurde auch klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Aber auch nach zweieinhalb Jahren sind die Fortschritte leider marginal. Meine Fraktion hatte hingegen bereits mit einem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 die finanzielle Absicherung einer ordentlichen Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg beantragt, den die regierungstragenden Fraktionen seinerzeit jedoch abgelehnt haben.“

Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt anlässlich des bundesweiten Digitaltags 2021:

„Heute finden eine Vielzahl von Diskussions- und Informationsveranstaltungen, sowie Workshops und andere Initiativen statt, um Digitalthemen für weite Teile der Gesellschaft erlebbar zu machen. Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft bietet enorme Chancen, deren Ausmaß heute noch gar nicht vollends absehbar sind. Diesen Prozess erfolgreich voranzutreiben und zu nutzen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gerade in der öffentlichen Verwaltung braucht es die Bereitschaft Prozesse neu zu denken und vor Veränderung nicht zurückzuschrecken. Denn durch digitale und transparente Angebote wird das gegenseitige Verständnis zwischen Bürgern und Staat gefördert und Verwaltungsleistungen werden für den Bürger sichtbarer und schlussendlich stärker in Anspruch genommen. Die FDP/DVP Fraktion strebt eine umfassende Digitalisierungsoffensive für Baden-Württemberg an. Digitale Lösungen stellen nicht zuletzt einen elementaren Bestandteil für den Umwelt- und Klimaschutz dar, indem etwa automatisierte Prozesse in der industriellen Fertigung oder eine smarte Steuerung des Stromverbrauchs ein erhebliches CO2-Einsparpotenzial bieten. Damit solche Technologien flächendeckend einsetzbar werden, braucht es aber eine Gigabit-Infrastruktur, die es in Baden-Württemberg noch längst nicht gibt. Staatliche Förderungen müssen klug und nachfrageorientiert eingesetzt werden, um die Lücken schleunigst zu schließen.“

Kretschmann muss Rahmenbedingungen für zukunftsträchtige Digitalisierung schaffen.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, erklärt zur Vorstellung des ersten Quantencomputers von IBM in Europa, der zukünftig in Baden-Württemberg zu Forschungszwecken aufgestellt ist:

„Die Forschung an einer so zukunftsträchtigen Technologie, wie dem Quantencomputer, ist außerordentlich wichtig. Die extrem hohe Rechenleistung verspricht große Sprünge für die Fortentwicklung von KI-Anwendungen, bei der Verarbeitung und Vernetzung großer Datensätze oder in der Medikamentenforschung. Es freut uns, dass Baden-Württemberg als Standort dafür ausgewählt wurde.

Ministerpräsident Kretschmann und seine Regierung haben keinen Grund, sich auf solchen Unternehmensentscheidungen auszuruhen als wären es eigene Erfolge. Außer großen Versprechungen und ausschweifenden Zukunftsdarstellungen hat sie bislang nicht viel auf den Weg gebracht. In Wahrheit schafft sie nicht einmal genügend Anreize dafür, dass das Land flächendeckend mit 5G oder Glasfasernetz versorgt werden kann. Anstatt sich bei Feierlichkeiten mit fremden Federn zu schmücken, sollte der Ministerpräsident besser an den Rahmenbedingungen und einer ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie arbeiten. Andernfalls dauert es nicht mehr lange, bis es überhaupt nichts mehr zu feiern gibt.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Ambitionen der Kommunen zum Glasfaserausbau dürfen nicht ausgebremst werden.


Medienberichten zufolge (siehe Schwarzwälder Boten Calw vom 08.06.2021) zieht die Landesregierung die sogenannte „Weiße Flecken“-Förderung derzeit teilweise zurück, um Geld einzusparen. Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt dazu:

 

„Die grün-schwarze Koalition hat sich die Digitalisierung groß auf die Fahnen geschrieben. Anstatt aber die dringend erforderlichen Schritte hin zu einer Gigabitabdeckung einzuleiten, wird jetzt offenbar wieder still und heimlich ein Schritt zurückgemacht. Erst ging schon im Frühjahr das Geld für die Kofinanzierung des Landes aus. Die Folge ist, dass Kommunen, die mit einer 90 prozentigen Förderung gerechnet haben, nur die Hälfte ihrer Aufwände vom Bund gefördert bekommen und sich die Projekte nicht mehr leisten können.

 

Es drängt sich der Eindruck auf, die Landesregierung würde jede Chance nutzen, um Förderanträge von interessierten Kommunen zu verhindern. Damit wird ein gefährlicher Rückschritt der Digitalisierung eingeleitet. Es ist ungeheuerlich, dass die Erweiterung der Bundesförderung auf die „grauen Flecken“ mit einer Abdeckung von bis zu 100 Mbit/s, dazu genutzt wird, die Kofinanzierung durch das Land plötzlich auszusetzen. Den Kommunen wird so jegliche Verlässlichkeit in Planung und Umsetzung entzogen. So sind etwa die Bundesfördermittel über 50.000€ für vorbereitende Planungen und Markterkundungsverfahren der Stadt Calw damit ins Leere gelaufen. Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus. An der digitalen Infrastruktur darf auf keinen Fall gespart werden, sind doch noch hunderte Anträge auf Kofinanzierung offen, die den Bedarf der Kommunen offenbar werden lassen.

Die Landesregierung muss sich zu ihren Plänen in der Breitbandförderung klar bekennen. Wir brauchen eine echte Digitaloffensive und einen Paradigmenwechsel bei der Förderung hin zu einem nachfrageorientierten Förderansatz.“

Unsinnige Rechthaberei der Grünen vernichtet Tausende Arbeitsplätze.


Zur weiter harten Haltung der Landesregierung bezüglich des Verbots von Verbundspielhallen ab dem 1.7.2021 sowie den Protesten der Betreiber dagegen sagt der Sprecher für Glücksspiel der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die grün-schwarze Landesregierung treibt sehenden Auges Tausende von Mitarbeiter in der Corona-Pandemie in die Arbeitslosigkeit und viele Traditionsbetriebe in den Ruin. Und das obwohl der kürzlich vereinbarte und verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag allen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, hier Ausnahmen zu beschließen – was andere um uns herum auch tun. Hier verweist man lapidar auf lange beschlossene Regelungen, ohne nachzuweisen, warum die Spieler in Baden-Württemberg offensichtlich so viel mehr Schutz benötigen als die in Rheinland-Pfalz oder Bayern. Und das in der aberwitzigen Situation, wo man sich dem Online-Glücksspiel öffnet, und die eigene Totto-Lotto-Gesellschaft gleich mitverdienen lassen will. Das ist nicht sinnvoll nachzuvollziehen und lässt sich nur noch mit der Bräsigkeit der erneuten Koalitionsbildung erklären. Leidtragende sind die Betriebe und Beschäftigten, für die Spieler wird dadurch nichts besser.“

 

Die demokratischen Landtagsfraktionen wollen bei der nächsten Landtagssitzung ein gemeinsames Zeichen gegen Judenhass und Ausgrenzung setzen. Nach dem Brandanschlag auf eine Ulmer Synagoge bringen Grüne, CDU, SPD und FDP eine Antisemitismus-Resolution am Mittwoch im Parlament auf den Weg. Darauf haben sich die vier Fraktionen am Dienstag in Stuttgart verständigt, wie die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Manuel Hagel (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP) bekanntgaben.

Der Antrag unter dem Titel „Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus“ ist demnach mit einer Abstimmung verknüpft: So solle das Parlament unter anderem beschließen, dass der Kampf gegen Antisemitismus „entschlossen und entschieden“ fortgeführt, der Schutz jüdischer Einrichtungen „mit höchster Priorität“ behandelt, sowie Maßnahmen zum Kampf gegen Antisemitismus intensiviert werden, wie aus der Resolution hervorgeht.

 

„Mit der Resolution wollen wir im Parlament ein deutliches Zeichen setzen: für den Schutz von Jüdinnen und Juden und gegen antisemitischen Hass in unserer Gesellschaft“, sagten die Fraktionschefs von Grüne und CDU, Andreas Schwarz und Manuel Hagel. Der Anschlag auf die Ulmer Synagoge habe sie tief schockiert. „Das war auch ein Anschlag auf unsere Demokratie und unser friedliches Zusammenleben. Wir tolerieren weder Angriffe noch Einschüchterungsversuche gegen Jüdinnen und Juden“, so Schwarz und Hagel weiter.

Grünen-Fraktionschef Schwarz: „Mit der Resolution machen wir Demokraten deutlich: Wir stehen zu jüdischem Leben in unserer Mitte und stellen uns gemeinsam entschieden gegen Antisemitismus. Wir setzen alles daran, dass Jüdinnen und Juden sicher hier leben können. Leider zeigt der Brandanschlag vom Wochenende auch: Er ist kein Einzelfall. Der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus ist daher eine Daueraufgabe, der wir uns mit allen Mitteln stellen werden“, sagte der Grünen-Fraktionschef.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Hagel: „Für uns gilt: Null Toleranz beim Thema Antisemitismus. Deshalb war ich auch am Sonntag direkt vor Ort um mit den Betroffenen zu sprechen und deshalb ist es uns als Fraktion auch wichtig, diesen Anschlag im Parlament zu verurteilen! Jüdisches Leben gehört in die Mitte unserer Gesellschaft. Und die Botschaft ist klar: Wer unsere jüdischen Freundinnen und Freunde angreift, vergeht sich an den Grundfesten unseres Staates und hat mit der vollen Härte unseres Rechtsstaats zu rechnen.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch sagte: „Wenn sich jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger im Land nicht mehr sicher fühlen können, ist das eine Schande für uns alle. Antisemitismus wird geflüstert und geschrien. Er wird gepostet, geliked und geschmiert, er führt zu Anfeindungen, zu Übergriffen, zu Anschlägen. Wir müssen ihm in jeder Form begegnen. Mit Prävention, mit Bildung, mit Strafverfolgung, leider auch mit Polizeischutz und besserer Sicherung. Und mit Null Toleranz gegenüber allen antisemitistischen Brandstiftern.“

 

Stoch weiter: „All jene, die jüdisches Leben in Baden-Württemberg angreifen, müssen wissen: Sie haben eine breite demokratische Mehrheit gegen sich. Die demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg treten jeder Form des Antisemitismus entschieden entgegen. Für uns gilt: Nie wieder.“

Hans-Ulrich Rülke, der Vorsitzende der FDP-Fraktion, sagte: „Dieser feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären. Dabei müssen auch die Hintergründe der Tat aufgeklärt werden. Handelte der Täter alleine oder hatte er Komplizen? Und natürlich muss der Frage nach der Motivation auf den Grund gegangen werden.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.“

FDP/DVP Fraktion will Open Data-Gesetz vorlegen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt zur Meldung, wonach die Dateninfrastrukturinitiative Gaia-X weiter Zulauf erfährt und in die Anwendungsphase übergeht:

„Das Ziel ein europäisches Datenökosystem, das einen sicheren und transparenten Datenaustausch zwischen Anwendern und Anbietern aus Organisationen der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, ist wichtig und gut. Der Einsatz von Open-Source und offenen Standards schafft Vertrauen und ermöglicht schnellen Fortschritt ohne die Datensicherheit zu vernachlässigen. Der volle Mehrwert kann aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die öffentliche Hand ihre Datensätze Wirtschaft und Gesellschaft auch frei zur Verfügung stellt, und damit dieses Ökosystem bereichert.

 

Die Landesregierung steht in der Pflicht ihren Beitrag zu einer gelungenen Datenstrategie zu leisten. Es gibt für die baden-württembergische Verwaltung noch immer keine verbindliche Open-Data-Strategie. Dabei sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden muss. Sie sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit, insbesondere auch für die gewerbliche Wirtschaft, einen großen Mehrwert für Innovation und Wertschöpfung bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Über Gaia-X können diese Daten vernetzt werden, für ihre Bereitstellung muss aber die Landesregierung jetzt schleunigst sorgen! Die FDP/DVP Fraktion erarbeitet daher einen Gesetzentwurf, um diesen Missstand zu beheben. “

 

Der Rechtstaat muss sich wehrhaft zeigen.


Zur Meldung über einen Großeinsatz der Polizei bei einer Ansammlung von teilweise rund 600 jungen Menschen am Stuttgarter Schlossplatz in der vergangenen Nacht, bei dem sechs Menschen festgenommen und fünf Polizisten verletzt wurden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass es offenbar unvermittelt zu Flaschenwürfen und massiven Beleidigungen in Richtung der Einsatzkräfte kam, die die rund 600 jungen Menschen auf das Feierende wegen des geltenden Alkoholverbots und der Corona-Auflagen für Versammlungen ansprachen, ist ein Gewaltausbruch, den ich auf das Schärfste verurteile. Die Landesregierung muss umgehend auf die Vorfälle reagieren, damit es nicht zu einer weiteren Krawallnacht wie im Juni 2020 kommt. Sie muss jetzt dafür sorgen, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich zieht.

Statt aber aus der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Jahr zu lernen, hat Innenminister Strobl (CDU) diese missbraucht, um Aktionismus zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken. Er hätte aber diese Probleme lösen müssen: Seit Jahren fordere ich für die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Das schuldet die Politik der Gesellschaft und den Polizeibeamten, die ihre Gesundheit für uns alle einsetzen.

Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Statt bloßer Versprechen, muss die Landesregierung endlich handeln

Zur Meldung, nach der die Landesregierung den Bürokratieabbau vorantreiben will, und zur Äußerung des Präsidenten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, es bräuchte einen Schub in der Verwaltungsdigitalisierung, erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Ich stimme der Äußerung von Wolfgang Grenke vollumfänglich zu. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird und in einer vollständigen Verwaltungsdigitalisierung mündet. Jede Kommunalverwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen digital und medienbruchfrei anbieten und durchführen zu können. Stift und Papier haben ausgedient. Dazu erforderliche Investitionen stellen sich schlussendlich durch die Gesamtersparnis volkswirtschaftlich als ein echter Gewinn dar. Gerade Bürokratieabbau kostet wenig und ist besonders effektiv. Das bloße Versprechen, Bürokratie abzubauen, reicht aber bei Weitem nicht. Die Landesregierung muss endlich konkret werden und vorlegen, welche Projekte sie im Bereich der Digitalisierung anstoßen will. So müssen beispielsweise Schriftformerfordernisse konsequent und kritisch auf den Prüfstand. Auch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, wonach Informationen vom Bürger nur einmal an eine Behörde übermittelt werden müssen und danach durch diese auf Wunsch digital an andere Behörden übermittelt wird, muss dringend umgesetzt werden. So würde Unternehmen bei der Antragstellung viel Arbeit und Ärger erspart. Digitale Verwaltung ist eines der besten Instrumente zur Entlastung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Regierung ist es den Bürgern schuldig, jetzt zu handeln. Im Koalitionsvertrag sind aber weiterhin leider nur blumige Versprechen zu finden.“

Vollständige Digitalisierungsoffensive erforderlich

Zur Vorstellung des Digitalisierungsberichtes des Landes durch Innenminister Thomas Strobl erklärt der digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Es genügt nicht zu sagen, dass es an der Regierung liege der Digitalisierung eine Richtung zu geben. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird. Finanzierungsvorbehalte dürfen nicht als Vorwand für eine weiterhin zögerliche Digitalisierungspolitik herhalten. Gesundheitsämter sind das beste Beispiel für den schlechten Stand bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten. Viel zu viele haben zwar die Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS installiert, nutzen sie aber nicht aktiv. Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes im Regen stehen gelassen. Darum wird Baden-Württemberg auch das Ziel aus diesem Gesetz, bis Ende 2022 alle Bürgerdienstleistungen online zur Verfügung zu stellen, verpassen.

Wir leben im Jahr 2021. Der Digitalisierung hätte bereits vor Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten eine Richtung gegeben werden müssen. Das Land hat sich in Sachen Digitalisierung zweifelsohne weiterentwickelt. Ich finde es schwierig, sich mit Fortschritten zu loben, wenn man ganz genau sieht, wie schlecht Baden-Württemberg beispielsweise im Bereich des E-Governments noch unterwegs ist. Zudem genügt es nicht, dass Innenminister Strobl auf die Frage, wieso die Schulen im Ländervergleich hinterherhinken erklärt, dass das Land im Schulbereich lediglich für den Glasfaserausbau zuständig ist. Das Land kann sich hier nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Auch wenn der Glasfaserausbau an Schulen gut voranschreitet, muss man immer noch zwischen einer gelegten und einer genutzten Glasfaserleitung unterscheiden.

Baden-Württemberg muss in Sachen Digitalisierung einiges aufholen. Durch die Ressortverteilung habe ich allerdings wenig Hoffnung, dass der Fortschritt im Digitalbereich in der neuen Legislaturperiode nun wirklich Fahrt aufnimmt.“

 

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

Antrag_Weinmann_Lorek

Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, bleibt frommer Wunsch

Zur heutigen Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit der er aufgrund hoher datenschutzrechtlicher Risiken von der Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen abrät, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Landesdatenschutzbeauftragte bewertet die Risiken beim Einsatz der nun erprobten Microsoft-Dienste im Schulbereich als `inakzeptabel hoch´ und rät davon ab, diese dort zu nutzen. Er empfiehlt ferner, `die im Schulbereich vorhandenen Alternativen weiter zu stärken´, da sonst ein `hohes Risiko der Verletzung von Rechten und Freiheiten betroffener Personen´ bestehe. Diese unverblümte und eindeutige Einschätzung ist alarmierend, gerade mit Blick auf die vielen Schulen, die entsprechende Anwendungen derzeit in Betrieb haben. Die beruflichen Schulen etwa sind aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen der Privatwirtschaft in besonderem Maße auf Microsoft-Produkte angewiesen. Sie befinden sich in einer ganz besonders misslichen und unbefriedigenden Situation. Auch wenn es mit den Worten des Datenschutzbeauftragten nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint, dass mit den vorhandenen Produkten rechtskonform gearbeitet werden kann, ist nun höchste Eisenbahn bei der Bereitstellung datenschutzkonformer Lösungen geboten. Vom vertraglich vereinbarten Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, sind wir noch Welten entfernt. Im Kultusministerium muss dringend ein gangbarer Weg für alle Schulen gefunden werden, sonst bleibt die Prämisse der neuen Landesregierung nicht nur ein hehres Ziel, sondern ein frommer Wunsch.“

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Julia Goll


Stv. Fraktionsvorsitzende


Sprecherin für Innenpolitik, Kommunales, Strafvollzug und Internationale Politik

Ihre Abgeordnete aus dem Wahlkreis Waiblingen

Seit über 20 Jahren bin ich kommunalpolitisch aktiv und engagiere mich in der Gestaltung unserer örtlichen Lebensbedingungen. Seit der Wahl in den Landtag im Jahr 2021 darf ich nun auch bei den landesweit bedeutenden Entscheidungen mitwirken. Dabei bringe ich meine fast 30-jährige Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht insbesondere bei den Themen des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit ein. Hier brauchen wir den starken Staat, der sich allen extremistischen Angriffen – gleich aus welcher Ecke – entgegensetzt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein freies und selbstbestimmtes Leben sichert.

Für Anregungen und Anfragen stehe ich gerne – bevorzugt per E-Mail – zur Verfügung.

Ihre Julia Goll

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis 15

Ansprechpartner:

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Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

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+49 7151 5028-697

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E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 21. Oktober 1964 in Hamburg; katholisch, verheiratet, fünf Kinder.

1983 Abitur am humanistischen Gymnasium Christianeum in Hamburg.

1983 bis 1984 Studium der Chemie in Hamburg.

1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Hamburg.

1989 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg.

1993 Zweites juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1993 Einstellung in den höheren Justizdienst, Stationen bei den Landgerichten Heidelberg und Mosbach, Amtsgericht Mosbach und Staatsanwaltschaft Mosbach.

1996 Ernennung zur Richterin am Landgericht.

1996 bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg als Persönliche Referentin des Ministers.

Seit 1998 Richterin am Landgericht in Stuttgart, Fachgebiete Wohnungseigentumsrecht, Betreuungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht.

2017 vorübergehende Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.

1999 bis 2008 Stadträtin in Leonberg.

2004 bis 2008 Kreisrätin des Kreises Böblingen.

Seit 2009 Stadträtin in Waiblingen, seit 2014 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2014 Kreisrätin des Rems-Murr-Kreises, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende der FDP-FW – Fraktion.

Seit 1999 Mitglied der FDP, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des FDP/DVP Kreisverbandes Rems-Murr.

Fördermitglied des Hospizvereins Leonberg e.V. und der Tafel Waiblingen e.V.

Mitglied bei Rotary Int.

2009 bis 2014 Mitglied des Frauenrats Waiblingen.

Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises Waiblingen engagiert.

Seit 2000 Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung.

Richterin am Landgericht a.D.

Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung

Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH (Waiblingen)

Stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen GmbH