Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Daniel Karrais

Erlass von automatisierten Bescheiden muss volle Transparenz für den Bürger bieten.

 

Zur Forderung der Landesverbände von NABU, Transparency Deutschland und Mehr Demokratie, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Daten und Informationen sind der entscheidende Rohstoff des 21. Jahrhunderts, dessen Wert sich kontinuierlich potenziert. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns, liefert Impulse für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Hier fordern wir einen deutlichen Fortschritt der Landesregierung in der kommenden Legislaturperiode.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie. Auch das Informationsfreiheitsgesetz muss den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden.“

 

Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Stadt und Landesregierung helfen nicht weiter.

 

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags zu der Querdenken-Demonstration in Stuttgart am Karsamstag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen der Landesregierung und der Stadt helfen niemandem weiter. Die Hürden für ein Versammlungsverbot sind sehr hoch. Es gab gute rechtliche Argumente für beide Standpunkte. Welchen das Gericht gefolgt wäre, werden wir im Nachhinein nicht erfahren. Nur weil ein Gericht einmal das Verbot einer Demonstration bestätigt hat, muss das in einem anderen Fall nicht zwingend genauso erfolgen. Beispielsweise hat die Stadt Heilbronn eine für den 10. April angesetzte Demonstration verboten, erlitt aber eine Niederlage vor Gericht. Und selbst ein Verbot der Demonstration hindert Menschen nicht daran, sich trotzdem zu versammeln, wie man diesen Samstag in Raststatt beobachten konnte.

 

Zweifellos waren die Vorgänge vom Karsamstag in Stuttgart völlig inakzeptabel. Der Rechtsstaat kann nicht tatenlos zuschauen, wenn Auflagen zur Maskenpflicht und Abstandsregeln bewusst missachtet werden. Die sogenannten ‚Querdenker‘ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger und müssen sich an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten. Und wenn sich die Veranstalter und die Teilnehmer nicht an die Auflagen halten, dann kann das nicht folgenlos bleiben. Für das Verbot der nächsten Querdenken-Versammlung in Stuttgart am 17. April hat die Stadt nun viel bessere Gründe. Dieses Verbot ist auch folgerichtig und die einzige Möglichkeit.“

 

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags zu der Querdenken-Demonstration in Stuttgart am Karsamstag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen der Landesregierung und der Stadt helfen niemandem weiter. Die Hürden für ein Versammlungsverbot sind sehr hoch. Es gab gute rechtliche Argumente für beide Standpunkte. Welchen das Gericht gefolgt wäre, werden wir im Nachhinein nicht erfahren. Nur weil ein Gericht einmal das Verbot einer Demonstration bestätigt hat, muss das in einem anderen Fall nicht zwingend genauso erfolgen. Beispielsweise hat die Stadt Heilbronn eine für den 10. April angesetzte Demonstration verboten, erlitt aber eine Niederlage vor Gericht. Und selbst ein Verbot der Demonstration hindert Menschen nicht daran, sich trotzdem zu versammeln, wie man diesen Samstag in Rastatt beobachten konnte.

 

Zweifellos waren die Vorgänge vom Karsamstag in Stuttgart völlig inakzeptabel. Der Rechtsstaat kann nicht tatenlos zuschauen, wenn Auflagen zur Maskenpflicht und Abstandsregeln bewusst missachtet werden. Die sogenannten ‚Querdenker‘ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger und müssen sich an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten. Und wenn sich die Veranstalter und die Teilnehmer nicht an die Auflagen halten, dann kann das nicht folgenlos bleiben. Für das Verbot der nächsten Querdenken-Versammlung in Stuttgart am 17. April hat die Stadt nun viel bessere Gründe. Dieses Verbot ist auch folgerichtig und die einzige Möglichkeit.“

 

Nico Weinmann

Hass und Hetze im Netz müssen effektiv durch Strafverfolgung bekämpft werden.

 

Zum heutigen Tag der Kriminalitätsopfer erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Jedes Kriminalitätsopfer ist eins zu viel. Dabei ist besonders besorgniserregend, dass sich die Kriminalität immer mehr ins Internet verlagert. Kriminelle wittern dort einen rechtsfreien Raum. Dies ist sowohl beim Anstieg der Cyberkriminalität, als auch bei der drastischen Zunahme der allgemeinen Kriminalität im Internet, zu sehen. Gerade in Sozialen Medien steigt die Zahl von Hasskommentaren und Beleidigungen ungemein. Eine effektivere Strafverfolgung von Hasskommentaren im Internet als bisher ist dringend geboten. Durch Hasskommentare im Netz wird der Boden für widerwärtige Straftaten im echten Leben bereitet. Um dem Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Wir fordern von der Landesregierung, sich auch künftig dafür einzusetzen, dass auf bundes- und europäischer Ebene die Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung bei Hasskriminalität geschaffen werden. Die Landesregierung muss für eine personell und materielle Ausstattung von Polizei und Justiz sorgen, sodass eine Strafverfolgung auch im Internet möglich ist. Angesichts von rund 10.000 vermuteten neuen Verfahren, die auf die baden-württembergische Justiz bei Verschärfung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes zukommen werden, müssen besonders auch die Staatsanwaltschaften personell verstärkt werden. Denn verschärfte Gesetze helfen nur, wenn sie auch praktisch umgesetzt werden können. Doppelstrukturen, wie sie durch Strobls Cybersicherheitsagentur entstehen, müssen tunlichst vermieden werden. Es muss jedem Täter klarwerden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Taten ebenso wie in der analogen Welt geahndet werden. So kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt und ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das Hass und Hetze den Boden entzieht.“

Aktion Funkloch des Monats: Baden-Württemberg hat enormen Ausbaubedarf bei digitaler Infrastruktur

Wir haben die Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ abgeschlossen. Symbolisch haben wir dabei eine Karte mit fast 200 gemeldeten Mobilfunklöchern an die Landesregierung übergeben und so auf das lückenhafte Netz in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht.

Hintergrund der Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ waren mehrere Ankündigungen der Landesregierung, mehr für den Ausbau des Mobilfunknetzes tun zu wollen. So hat sie beispielsweise im April 2019 eine „Task Force Mobilfunk“ im Wirtschaftsministerium eingerichtet oder im Juni 2020 angekündigt, dass in Baden-Württemberg durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes mindestens 500 neue Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

Mit unserer Aktion wollten wir überprüfen, inwiefern diese Aktivitäten Wirkung zeigen und wie viele Mobilfunklöcher es in Baden-Württemberg gibt. Dazu haben wir die Bürger ein halbes Jahr lang gebeten, Mobilfunklöcher zu melden, um daran die Politik der Landesregierung messen zu können.

Auf dieser interaktiven Karte findet Ihr alle von Euch gemeldeten Funklöcher.

Gabriele Reich-Gutjahr, mobilfunkpolitische Sprecherin

„Fast 200 Mobilfunklöcher – allein unser bescheidener Aufruf übers Internet hat enorme Lücken bei der Netzabdeckung in Baden-Württemberg zu Tage gebracht. Mobilfunk ist einer der entscheidenden Standortfaktoren für  die Wirtschaft, aber auch für Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit oder bei Notfällen von entscheidender Bedeutung. Die Landesregierung muss hier endlich schneller handeln: Ihre Initiativen wie die Task Force Mobilfunk, die Kampagne „Mobilfunk und 5G“ oder Ihre Ankündigung, das Bundesmobilfunkprogramm für Baden-Württemberg zu nutzen, dauern alle viel zu lange. Wir brauchen viel mehr Tempo beim Ausbau unserer Infrastruktur!“

Gabriele Reich-Gutjahr
Daniel Karrais

Daniel Karrais, Sprecher für Digitalpolitik und Breitband

„Mobilfunk und Breitband müssen gemeinsam gedacht werden! Ohne schnelle Leitungen wird es nämlich auch keinen schnellen Funk geben. Die Verteilung der Themen Mobilfunk und Breitband auf zwei verschiedene Ministerien ist daher symptomatisch für diese Landesregierung: Sie betreibt Digitalpolitik und den Ausbau der Infrastruktur nicht übergreifend, sondern als Stückwerk. Kein Wunder, dass hier nicht mehr passiert! In der kommenden Legislaturperiode darf sich dieser strukturelle Fehler nicht wiederholen.“


Unsere Beiträge zum Funkloch des Monats

Unsere Ansprechpartner zum Thema Mobilfunk

Abgeordnete


Parlamentarische Berater

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Nico Weinmann

Die Zahlen der PKS 2020 machen Defizite bei der Ausstattung der Polizei deutlich.innen

 

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann stellt zu den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 fest:

„Es verwundert nicht, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens 2020 deutlich zurückgegangen sind. Dagegen beobachten wir eine erhebliche Zunahme im Bereich der Wirtschaftskriminalität, sowie der Sexualstraftaten. Auch die Partnergewalt und Gewalt gegen Kinder hat weiter zugenommen, das Dunkelfeld ist in diesen Bereichen erfahrungsgemäß noch deutlich größer. Hier muss besonders in Lockdown-Zeiten mehr für den Opferschutz getan werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Anstieg um 87,5 Prozent bei der Verbreitung pornografischer Schriften erschreckend. Um dagegen erfolgreich angehen zu können ist dringend mehr Präventionsarbeit erforderlich. Die Landesregierung muss auf diese negativen Entwicklungen reagieren. Die Polizei braucht weniger strukturelle oder gesetzgeberische Maßnahmen, die oftmals aktionistisch wirken und eine verlässliche Planungsperspektive verhindern. Das Augenmerk muss daher auf besserer Ausstattung und der Unterstützung durch mehr Personal liegen!“

FDP/DVP stellt mit einem Entschließungsantrag den mündigen Bürger in die Mitte der digitalen Verwaltungsdienstleistungen.

Zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Diese und weitere Forderungen haben wir mit einem Entschließungsantrag in das Parlament eingebracht. Die bisherigen Regelungen reichen aus unserer Sicht nicht aus, um den Interessen des Bürgers gerecht zu werden und die Digitalisierung im Rahmen der Verwaltung schnellstmöglich voranzutreiben. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie.“

 

 

Bürgerforum Corona ist eine Wohlfühlveranstaltung der Landesregierung.

Zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die dialogische Bürgerbeteiligung begründet der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll die Enthaltung seiner Fraktion wie folgt:

„Die Grünen standen einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie. Dass dies Geschichte ist, versuchen sie mit dem Gesetzentwurf über die dialogische Bürgerbeteiligung zu kaschieren. Von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ haben sich die Grünen tatsächlich längst verabschiedet. Wir Liberale haben dabei nichts gegen Bürgerbeteiligung oder auch Bürgerforen. Nur waren diese schon vor dem Gesetzentwurf möglich. Mit dem Gesetzentwurf werden lediglich datenschutzrechtliche Fragen beim Zugriff auf Einwohnerdaten bei der Auswahl von Zufallsbürgern geregelt. Der Name des Gesetzentwurfs ist daher eine Mogelpackung. Statt grüner Alibipolitik wollen wir verbindliche Mitsprache der Bürger. Dazu hat die FDP/DVP Fraktion etwa einen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene vorgelegt, den die Grünen mit der CDU zusammen abgelehnt haben.

Gänzlich bezweifeln wir den Nutzen des Bürgerforums Corona, auf das die Landesregierung so stolz ist. Bei der Antwort auf meine Kleine Anfrage dazu räumte die Landesregierung ein, dass dieses rund 100.000 Euro koste. Man staunt schon, wofür diese Landesregierung Geld übrighat: 100.000 Euro, damit sich 40 Bürger einmal im Monat treffen und sich unter Anleitung von professionellen Moderatoren über das Für und Wider der Corona-Maßnahmen unterhalten, sind sicher zu viel. Denn was sollen die Teilnehmer im Bürgerforum sagen, was die Landesregierung nicht ohnehin schon mindestens drei dutzend Mal gehört hat? Herr Kretschmann bewirbt sich gerade um seine Wiederwahl. Ich gehe davon aus, dass er mit den Menschen im Land bereits hinreichend im Dialog ist. Das verschiedene Meinungsspektrum wird vor allen Dingen bei den Parlamentsdebatten deutlich. Die Landesregierung sollte lieber besser dort genau zuhören. So drängt sich der Verdacht geradezu auf, dass das Bürgerforum Corona nur Wohlfühlveranstaltung der Landesregierung ist, mit der sie Bürgernähe suggeriert. Seine Entscheidungen wird Herr Kretschmann aber weiterhin mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten treffen.“

Daniel Karrais

Die eingestellten Finanzmittel zur Breitbandförderung reichen nicht aus.

Zur Meldung des Innenministeriums zur Übergabe weiterer Breitbandförderbescheide, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP  Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Landesregierung muss sich neben der Feier der Übergaberunde der Breitbandbescheide auch der Wahrheit stellen. In der Antwort einer kleinen Anfrage (Drs. 16/9516) muss sie nämlich zugeben, dass seit Mitte Dezember noch über 450 Anträge zur Kofinanzierung gestellt, aber noch nicht bewilligt sind. Die beantragte Fördersumme allein dieser Anträge beträgt rund 560 Millionen Euro. Aufgrund der hohen Zahl von Bundesförderanträgen mit großen Zuwendungssummen reicht das Programmvolumen des Doppelhaushalts 2020/2021 nicht aus, um alle Anträge auf Kofinanzierung bewilligen zu können. Es kommt also auf den Haushalt des neu gewählten Landtags an, hier die entsprechenden Summen zur Verfügung zu stellen. Bis dahin können die Anträge nicht bearbeitet oder bewillig werden. Ein Umstand, der für die Kommunen nicht nur ärgerlich, sondern auch zukunftsgefährdend ist.

Wir Freie Demokraten haben bereits angekündigt, dass zur Finanzierung der digitalen Infrastruktur noch weiter in die Tasche gegriffen werden muss und wir eine weitere Milliarde Euro dafür zur Verfügung stellen wollen.

Die Landesregierung hat von Beginn der Legislaturperiode an keine Ahnung gehabt, welche Finanzmittel für den Breitbandausbau wirklich zur Verfügung gestellt werden. Digitalisierung muss endlich zur Chefsache gemacht werden!“

 

Daniel Karrais

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Verwaltungsdienstleistungen kann nur gelingen, wenn die Entscheidungsgrundlage der Algorithmen den Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht werden.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP Fraktion zum Thema „Roboter als Entscheider? Was wir von Facebook und Google für die Amtsstuben lernen können und was wir lieber lassen“, betonte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung in Baden-Württemberg:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen, die mit der Unterstützung von Künstlicher Intelligenz oder vorsortierenden Algorithmen arbeiten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen von wiederkehrenden Routineaufgaben entlasten. So haben sie mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen, denn die Arbeit in den Behörden wird immer komplexer und vielfältiger. Wichtig ist, dass die Entscheidungsgrundlage aller Verwaltungsbescheide, sowohl der analog getroffenen als auch der digitalen, den Bürgerinnen und Bürgern transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Nur mit dieser Verlässlichkeit und dem Vertrauen in diese Technologien kann eine moderne Verwaltung gelingen.“

 

In der von Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des Vereins für liberale Netzpolitik (LOAD e.V.), moderierten Diskussion betonte Martin Fuchs, Politikberater und Blogger, die Bedeutung digitaler Hilfsmittel. Er führte aus, dass der Behördendschungel mit dem Einsatz von Chatbots für den Bürger vorstrukturiert werden kann und man so schneller zu der Information gelangt, die man sucht. Darüber hinaus ist für die Behörde ersichtlich, welche Fragen besonders häufig gestellt werden oder an welchen Stellen weitere Informationen bereitgestellt werden müssen. So kann dieses einfache Hilfstool für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung einen spürbaren Mehrwert liefern. Fuchs betonte ebenfalls den Gedanken der Transparenz von verwaltungstechnischen Abläufen. Entscheidungen müssten für den Einzelnen nachvollziehbar getroffen werden. Dies sei für die Akzeptanz und den Erfolg unerlässlich.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Transparenzregistergesetz und Ausländer-Extremismus weitere Themen.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung in Pforzheim zum Jahresbeginn vor.

 

Die Fraktion befasste sich nach Angaben Rülkes ausführlich mit dem Corona-Lockdown und Voraussetzungen für Öffnungen. „Es müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um dahingehende Chancen zu schaffen“, so Rülke und forderte für die FDP/DVP Fraktion FFP2 Masken für den ÖPNV und den Einzelhandel, um ihn wieder zu öffnen. „Das wäre eine entscheidende Voraussetzung, um die Geschäfte baldmöglichst wieder für Kunden zu öffnen“, begründete Rülke diese Forderung, „wir laufen sonst Gefahr, dass sehr viele Einzelhandelsbetriebe diese Krise nicht überstehen werden“. Ein Vorschlag dieser Art wurde auch vom bayerischen Ministerpräsidenten vorgebracht.

Beschlossen wurde in der Klausursitzung ein Antrag, der sich mit einem akuten Problem im Bereich Ausländerextremismus befasst. Zur Vorstellung führte Rülke aus: „Die ‚grauen Wölfe‘ stehen für eine rechtsextreme Ideologie, die mit unseren freiheitlich-demokratischen Werten unvereinbar sind. Hass gegen Minderheiten, allen voran gegen Armenier, Kurden und Juden, stehen im Mittelpunkt dieser Ideologie. Sie haben rund 2.500 Mitglieder in Baden-Württemberg und sind damit hier im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark aktiv. Daher müssen der Landtag und das Innenministerium diese Bewegung stärker als bislang in den Fokus nehmen. Der Verweis auf den Bund ist hier unzureichend. Es braucht mehr Anstrengungen der Landesregierung und stärkeren Druck auf die Bewegung. Mit unserem Antrag wollen wir diesen Prozess anstoßen.“

 

„Die Arbeit von Landtag und Landesregierung wird künftig deutlich transparenter als bisher.“ So bewertet der Fraktionsvorsitzende das Transparenzregistergesetz, das die Liberalen zusammen mit den Fraktionen von Grüne, CDU und SPD auf den Weg bringen. Bislang existieren nur in drei Bundesländern sogenannte Lobbyregister. „Die Regelung in Baden-Württemberg ist weitergehender, denn sie umfasst auch die Arbeit der Landesregierung“, so Rülke. Das war eine zentrale Forderung der Liberalen. „Außerdem ist sichergestellt, dass es keine Ausnahmen für vermeintlich ‚gute‘ Lobbyarbeit gibt. Wir bekommen die maximale Transparenz darüber, welche Verbände an Gesetzentwürfen mitwirkten.“ Dabei sei der Austausch mit Interessensvertretern nichts Schlechtes, sondern ganz normal in der Politik. Diese Arbeit werde nun für jedermann nachvollziehbar offengelegt. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Grüne und CDU nur auf Druck der Opposition sich auf ein Transparenzregister verständigen konnten“, so Rülke.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Bildungs- und Betreuungsangebot für Schüler gefordert.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, äußert sich zu den Beschlüssen über weitere Corona-Maßnahmen, die am heutigen Tag in einer Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin gefasst wurden. Rülke dazu:

 

„Zunächst begrüße ich sehr, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, durch eine konsequente Ausweitung der Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner dort besser zu schützen.

Die Einschränkungspläne für den Bewegungsradius von Menschen sind aber nicht akzeptabel. Lediglich eine angeführte Inzidenzzahl von 200, bei der weitere Kriterien unberücksichtigt bleiben, rechtfertigt eine solche schwerwiegende Grundrechtseinschränkung nicht.

Die vorgesehenen neuen verschärften Kontaktbeschränkungen, nach denen nur noch Einzelbesucher in einem Haushalt erlaubt sein sollen und sich somit nicht mal zwei Paare treffen dürfen, sind völlig überzogen. Außerdem sind sie – wie alle solche Vorschriften im Privatbereich – kaum zu kontrollieren.

Alle Schülerinnen und Schüler brauchen ein Bildungs- oder Betreuungsangebot, sei es durch Präsenzunterricht, Notbetreuung oder Fernunterricht. Ein Stufenplan alleine wird nicht genügen; die Frage, was bis zu den Öffnungen geschehen soll, hat bildungspolitisch höchste Priorität.“

 

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Daniel Karrais

Innenminister sollte den Gesetzentwurf zurückziehen, gründlich überarbeiten und nach der Landtagswahl wieder einbringen.

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Einführung einer Cybersicherheitsagentur erklärt der digitalisierungspolitische der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Nicht oft sind sich die drei Polizeigewerkschaften in einer Sache einig. In der einhelligen Ablehnung der Art und Weise, wie die Cybersicherheitsagentur aufgebaut werden sollte, sind sie es aber schon. Wie verzweifelt muss Innenminister Strobl sein, wenn er sogar das Landeskriminalamt anwies, eine lobende Pressemitteilung über die Cybersicherheitsagentur zu verfassen, wie er auf eine Anfrage der FDP / DVP Fraktion einräumen musste. Und selbst hier begrüßte das LKA nur die Stärkung der Cybersicherheit, nicht aber die Cybersicherheitsagentur in ihrer geplanten Form. Der Innenminister hat bei seinen Plänen aber nicht nur die Polizei gegen sich. Durchgreifende Kritik kommt von so verschiedenen Gruppen wie dem Anwaltsverband, dem Chaos Computer Club oder dem Rechnungshof.

Auch wir teilen diese Bedenken. In dieser Form entstehen durch die Cybersicherheitsagentur Doppelstrukturen, die die Arbeit der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz erschweren. Auf den Steuerzahler kommen jährliche Belastungen von rund 10 Millionen Euro zu, ohne dass die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.

Um es ganz klar zu sagen: Wir müssen die Arbeit im Bereich der Cybersicherheit besser koordinieren. Es braucht auch mehr Personal bei der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftaten. Und ganz dringend müssen die Behörden und Unternehmen des Landes einen kompetenten Ansprechpartner erhalten, der Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit erbringt. Andere Bundesländer machen das bereits durchaus erfolgreich vor und wir werden dies bei den weiteren Gesetzesberatungen vertiefen. Das Beste wäre es, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen, gründlich zu überarbeiten und bald nach der Landtagswahl zu beschließen.“

Daniel Karrais

Verwaltungsdigitalisierung kann nur ein Erfolg werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen spürbaren Mehrwert haben.

Zur Landtagsdebatte zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung

„Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze“, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen oder Leistungen, die eine Stadtverwaltung smarter machen, können für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von wiederkehrenden Routineaufgaben entlastet werden und haben damit mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen. Hier müssen auch etwaige Vorbehalte in den Verwaltungen abgebaut werden. Die Landesregierung scheint mit dem Gesetzentwurf Handlungsbedarf erkannt zu haben, nur zieht sie nicht alle nötigen Schlüsse daraus und handelt viel zu zaghaft. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass hier mehr Tempo und Entschlossenheit an den Tag gelegt werden müssen. Als wichtigen Beitrag zur Serviceverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Darüber hinaus müssen die Bürgerinnen und Bürger Einblicke bekommen in die Algorithmen, die Entscheidungen treffen oder vorbereiten. Transparenz sorgt für Nachvollziehbarkeit und damit für Akzeptanz. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt aller digitalen Bestrebungen. Für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist Akzeptanz unerlässlich.“

Der Innenminister muss endlich konkrete Ergebnisse zur Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart liefern.

 

Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag über die Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Polizei und die Justiz haben nach der Krawallnacht exzellente Arbeit geleistet, über 120 Tatverdächtige identifiziert und erste Verfahren zur Anklage und Abschluss gebracht. Für die Aufarbeitung dieser Ereignisse gebührt der Polizei und der Justiz Dank und Anerkennung. Die politische Aufarbeitung der Krawallnacht ist hingegen noch in vollem Gange. Noch am Abend der Krawallnacht bekannte Herr Strobl im SWR, dass er sich schon vor einem Jahr über die Situation im Oberen Schlossgarten ‚gewundert‘ habe. Ob er wenigstens nach den Vorfällen geeignete Maßnahmen traf, damit sich so etwas nicht wiederholt, muss sich noch zeigen. Die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart wurde eilig beschlossen, aber die einzelnen Punkte müssen noch mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Ein halbes Jahr später muss der Innenminister endlich konkrete Ergebnisse vorweisen. Ein Versäumnis besteht jedenfalls darin, dass lediglich die Stadt Stuttgart, nicht aber die Nachbargemeinden einbezogen wurden. Denn ein beträchtlicher Teil der Täter kommt aus dem Umland und die Sicherheitskonzepte müssen dort vor Ort ansetzen.

Die Krawallnacht steht insgesamt symptomatisch für die Amtszeit von Innenminister Strobl. An markigen Worten hat es dem Innenminister nie gefehlt, aber die konkreten Taten bleiben überschaubar. Die Einstellungsoffensive kam zu spät und läuft bereits aus. So hat man 200 Polizisten weniger auf der Straße als 2016 und keine Aussicht auf langfristig mehr Personal. Schnelles Internet ist in Polizeigebäuden Mangelware. Die Möglichkeiten für Homeoffice sind nahezu nicht vorhanden. Bei der Cybersicherheit werden auf der Zielgeraden der Legislaturperiode mit der Cybersicherheitsagentur neue Doppelstrukturen geschaffen, anstatt die bestehenden zu stärken. Dafür hat man nun ein Polizeigesetz, das an zentralen Stellen wie dem Einsatz der Bodycams in Privatwohnungen von nahezu sämtlichen Experten als verfassungswidrig angesehen wird. Auf den künftigen Innenminister wartet also noch viel Arbeit.“

Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist.

 

Zur Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung durch das Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung kommt nicht überraschend und ist nachvollziehbar. Es wurde seit Monaten immer deutlicher, dass diverse radikale Gruppen wie die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger oder etwa die antisemitische Verschwörungsgruppe Qanon, die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen nutzen, um neue Anhänger zu gewinnen. Es wird sich zeigen, inwieweit ein derart loses Bündnis wie „Querdenken“ zielgerichtet und effektiv vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden kann.

 

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindert aber nicht die Radikalisierung und ist daher kein Allheilmittel. Protest gegen die Corona-Maßnahmen muss weiterhin zulässig sein. Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist. Durch derartige Pauschalurteile treibt man weitere Menschen in die Arme der Extremisten. Die Regierungen und die sie tragenden Fraktionen in den Parlamenten tun gut daran, bei der Bekämpfung der Pandemie nicht stärker in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, als unbedingt erforderlich. Ansonsten wird dies zur weiteren Radikalisierung eines Teils der Bevölkerung führen.“

 

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Daniel Karrais

Zusätzliche Unterstützung bei der Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen erforderlich.

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Daniel Karrais, erklärt dazu:

„Cyberkriminelle sind die Einbrecher des 21. Jahrhunderts, Cybersabotage und –spionage sind die neuen Waffen von Groß- und Mittelmächten. Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist ernst zu nehmen und darum müssen die staatlichen Cyberabwehrstrukturen gestärkt werden. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz haben starke Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit aufgebaut und leisten einen guten Beitrag zur Aufklärung und Bekämpfung von Straftaten und Bedrohungen aus dem Netz. Diesen gilt es weiter zu stärken.

 

In den Aufbau der neuen Cybersicherheitsagentur soll nun aber mehr Geld fließen als in die dafür fachlich zuständigen Abteilungen in den Sicherheitsbehörden. Da man jeden Euro nur einmal ausgeben kann, sollte man diese Stärken weiter stärken und somit die personelle und technische Ausstattung verbessern. Die Zuständigkeit für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr muss bei der Polizei liegen. Hier müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Zusätzlich benötigen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und empfohlenen Sicherheitsstandards. Eine wirksame Maßnahme zur Abwehr von Cybergefahren ist vor allem die Prävention, um Einfallstore möglichst klein und selten zu machen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Landespolizei erfolgen. Es verwundert, dass das LKA den Aufbau einer neuen Behörde begrüßt, wenn dadurch Ressourcen, die für eigene Fähigkeiten zur Verfügung stünden, an andere Stellen abwandern.“

Der richtige Ort, um über Corona-Maßnahmen zu diskutieren und entscheiden, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse.

 

Zur Vorstellung des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Auf der Zielgerade vor der Landtagswahl erinnern sich die Grünen daran, dass sie einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie standen. Die sogenannte dialogische Bürgerbeteiligung ist ein grünes Feigenblatt, um zu kaschieren, dass die Grünen sich von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ längst verabschiedet haben. Im Gesetzentwurf heißt es etwa ausdrücklich, dass die Ergebnisse ‚für die zuständigen Stellen nicht bindend‘ seien. Die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung eines solchen Formats wird überdies ins Ermessen der Behörden gestellt, wodurch man kontroversen Themen von vornherein aus dem Weg geht. Das ist grüne Alibipolitik. Verbindliche Mitsprache der Bürger, wie es etwa die FDP/DVP Fraktion im Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene gefordert haben, haben die Grünen mit der CDU zusammen hingegen abgelehnt.

 

An Missachtung des Parlaments grenzt es, wenn nun das Format gerade dazu genutzt wird, um Corona-Maßnahmen zu legitimieren. Der richtige Ort, um über die Maßnahmen zu sprechen und abzustimmen, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse. Auf konstruktive Vorschläge der Opposition zur Pandemiebekämpfung ist die Landesregierung aber bislang nicht eingegangen. Nun sollen offenbar ein paar genehme Stimmen von Bürgern für die nachträgliche Legitimation genutzt wird. Die Landesregierung hat noch immer nicht verstanden, dass die Gerichte von ihr eine echte Beteiligung des Parlaments verlangen.“

Es ist sinnvoll, die Teilnahme von Spaß- und Dauerkandidaten durch ein Unterschriftenquorum an weitere Voraussetzungen zu knüpfen

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Einführung von Unterstützerunterschriften für Bürgermeisterbewerber auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir unterstützen die Idee der SPD, auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern Bewerbern für das Bürgermeisteramt eine Mindestzahl an Unterschriften von Unterstützern aufzuerlegen. Über die konkrete Zahl der Unterschriften kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Uns erscheinen die Vorgaben in Relation zu größeren Städten teilweise etwas zu hoch angesetzt. Der Grundansatz der SPD ist aber richtig.

Im gesamten Land wird es immer schwieriger, gute und geeignete Bürgermeister zu finden. Das Amt des Bürgermeisters ist zugleich sehr anspruchsvoll und zeitintensiv. Gleichzeitig sind Bürgermeister immer öfter Anfeindungen ausgesetzt. Die Politik muss daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Ansehen des Bürgermeisteramts zu fördern. Nicht förderlich ist dabei, wenn Spaßkandidaten oder aussichtslose Dauerkandidaten zusätzlich Wahlen ins Lächerliche zu ziehen versuchen. An dieser Stelle sind moderate Hürden auch in kleineren Gemeinden sinnvoll. Gleichzeitig wird kein einziger ernsthafter Bewerber von einer Kandidatur abgehalten. Es ist schade, dass Grün-Schwarz sich der Lösung dieses Problems verweigert und das Problem auf die nächste Legislaturperiode abwälzt.“

Online-Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion: „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“.

 

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“ betonte der Abgeordnete Daniel Karrais noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung zur in Baden-Württemberg:

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel, Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie, machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Alle Referenten waren sich einig, dass die Digitalisierung als großer Treiber für Veränderung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft fungiert und die Gestaltungs- und Zukunftsaufgabe unserer Zeit ist.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP fordert dringend notwendigen Strategiewechsel bei Bekämpfung der Corona-Infektionen.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, übte Kritik am Vorgehen der Landesregierung in der Pandemie und an der aktuellen Coronaverordnung. Er warf Ministerpräsident Kretschmann vor, eine „Jojostrategie“ zu verfolgen: Shutdown-Öffnung-Shutdown-Öffnung. „Die Strategie der Regierung zeigt keine Perspektive auf“, bemängelte Rülke generell. Zudem hätte sie teilweise erhebliche Lücken und Widersprüche. Es sei nach Aussagen Rülkes daher gut und notwendig, darüber im Parlament zu sprechen und abzustimmen. Angesichts der zunehmenden Skepsis der Bevölkerung dürfe nicht das Gefühl bei den Menschen entstehen, die Verordnungen und Maßnahmen seien lediglich in den Büros der Ministerien und im Staatsministerium selbst ausgemacht worden.

 

„Wir stellen ausdrücklich nicht in Frage, dass gehandelt werden muss, um die Folgen der Pandemie in den Griff zu bekommen“, stellte Rülke klar. Allerdings verlange dies eine andere Beurteilung der Frage, ob eine Gesundheitsnotlage drohe. So fordere die FDP die Einführung eines Ampelsystems, das die Zahl der Tests insgesamt, aber auch den Anteil der positiv Getesteten, der tatsächlich Erkrankten und der noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken mit einbeziehe.

 

Diese Forderung ist Teil eines Antrags, den die FDP/DVP Fraktion anlässlich der Debatte zur Abstimmung stellte. Im Weiteren fordert die FDP/DVP darin eine massive Beschaffung von FFP2-Masken und eine Weiterentwicklung der Teststrategie mit ausreichend Schnelltests für Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Dies und die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als stärkeres Instrument zur Kontaktnachverfolgung seien zentrale Maßnahmen einer ausgebauten Schutzstrategie. „Wir müssen den Fokus endlich auf den Schutz von gefährdeten Bevölkerungsgruppen richten“, so Rülke. Die Beteuerungen der Landesregierung, dass dies momentan mit der Strategie der Eindämmung mitlaufe, seien auf Dauer zu wenig.

 

Im Bildungsbereich seien die Versäumnisse der Regierung weiterhin eklatant. „Der Ministerpräsident gab zu, dass die Entscheidung, die Schulen weiter geöffnet zu halten, politisch und nicht aufgrund der Epidemielage zustande gekommen sei. Das glaube ich ihm“, so Rülke und fügte an: „Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass dabei auch das politische Versagen dieser Regierung eine Rolle spielte, wenn es darum geht, dass die Schulen ausreichend unterstützt und begleitet werden und somit die Möglichkeiten oft einfach nicht ausreichen“. So fordere die FDP/DVP Fraktion schon länger einen massiven Ausbau der Digitalisierung an den Schulen, damit digitaler Unterricht in voller und Hybridform jederzeit möglich sei. Auch die Gewinnungsmöglichkeiten zusätzlicher Unterrichtsräume für den Schulbetrieb und zusätzliche Mittel für Luftfilteranlagen seien Forderungen seiner Fraktion in diesem Bereich. Die FDP/DVP Fraktion forderte in ihrem Antrag die Landesregierung außerdem auf, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellen soll, dass es auch bei steigenden Infektionszahlen eine Schließung von Schul- und Betreuungseinrichtungen nicht mehr geben werde.

 

Die FDP/DVP Fraktion fordere außerdem eine Reihe flexibler Ausnahmegenehmigungen für derzeit betroffene Bereiche, führte Rülke aus. So seien die Beherbergungsverbote für touristische Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben: „Die derzeitigen Hygienevorschriften und Registrierungen bieten ein hohes Maß an Sicherheit“, stellte Rülke fest. „Sie haben den Hotel- und Gastronomiebereich als leichtes Ziel entdeckt und machen es sich mit diesen Einschränkungen zu einfach“, warf Rülke der Regierung vor.  Es sei außerdem notwendig, für den Kunst- und Kulturbereich Ausnahmen der Schließungen zuzulassen, wenn Infektionsschutzkonzepte und Regelungen zu Kontaktreduktionen ausreichend seien. Gleiches gälte für den Probenbetrieb in Amateurgruppen der Breitenkultur und für differenzierte Konzepte beim Freizeit- und Amateursport, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. „Es ist doch pädagogisch nicht vermittelbar, warum die Kinder stundenlang mit anderen in Klassenzimmern sitzen müssen, aber Proben und Sportgruppen danach nicht stattfinden dürfen“, kritisierte Rülke.

 

„Vom Verbot zum Gebot, vom Aktionismus zur Strategie und von der Eindämmung zum wirksamen Schutz“ – so beschrieb Rülke den von der FDP/DVP Fraktion vorgeschlagenen Strategiewechsel angesichts der Infektionsentwicklung. Er kündigte an, auch weiterhin Alternativmöglichkeiten aufzuzeigen und im Parlament dafür zu werben.

Wir brauchen einen Kraftakt für die digitale Infrastruktur

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Wie wichtig die digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist, hat spätestens die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Der Lockdown der hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil. Videotelefonie, Home-Office und Home-Schooling waren nur bedingt oder mit Einschränkungen möglich.

Damit diese Defizite schnell bewältigt werden können, bedarf es einem Kraftakt bei der digitalen Infrastruktur. Wie dieser gelingen kann, an welchen Stellschrauben dafür gedreht werden muss, welche Lösungen es geben kann und welche Erfahrungen Sie gemacht haben, darüber haben wir mit Experten in unserem Webtalk diskutiert.

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Kein Problem! Hier zum Nachschauen.


Daniel Karrais

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

Michael Schlichenmaier

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel

Der Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Mehr zu unserer Digitaloffensive nach Corona…

Unsere Ansprechpartner:

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“