Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Wir brauchen einen Kraftakt für die digitale Infrastruktur

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Wie wichtig die digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist, hat spätestens die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Der Lockdown der hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil. Videotelefonie, Home-Office und Home-Schooling waren nur bedingt oder mit Einschränkungen möglich.

Damit diese Defizite schnell bewältigt werden können, bedarf es einem Kraftakt bei der digitalen Infrastruktur. Wie dieser gelingen kann, an welchen Stellschrauben dafür gedreht werden muss, welche Lösungen es geben kann und welche Erfahrungen Sie gemacht haben, darüber haben wir mit Experten in unserem Webtalk diskutiert.

Ihr habt unseren Webtalk verpasst?
Kein Problem! Hier zum Nachschauen.


Daniel Karrais

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

Michael Schlichenmaier

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel

Der Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Mehr zu unserer Digitaloffensive nach Corona…

Unsere Ansprechpartner:

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Daniel Karrais

Verlässliche Zeitrahmen für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sind unerlässlich.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und anderer Vorschriften, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist nun die sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Missstände im Projektmanagement und das fehlende Gespür für die Digitalisierungsschritte, die notwendig sind, machen deutlich, dass die Landesregierung Digitalisierung zwar vollmundig begrüßt, aber in deren Umsetzung häufig überfordert ist. Ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches die Kompetenzen und Fähigkeiten im Projektmanagement hätte, hätte diese Gesetzesänderung obsolet gemacht.“

Gute Chance für mehr Mitbestimmung ist vertan worden.

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist neben Hessen das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer sind dabei durchweg positiv. Derartige Initiativen gibt es nicht oft, aber wenn sie stattfinden, dann betreffen sie wichtige Angelegenheiten des gesamten Kreises und haben auch eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schade, dass das Innenministerium sich einer offenen Debatte in dieser Frage nicht stellte und nicht einmal einen Blick auf die erfolgreichen Erfahrungen anderer Bundesländer warf. Aber dass Innenminister Strobl und die CDU nicht viel von direkter Demokratie halten, ist ja bestens bekannt.

Bemerkenswert ist, dass sich die Grünen nun nicht einmal mehr den Anschein geben, sich für die direkte Demokratie einzusetzen. Wir haben sie mehrmals zu Gesprächen eingeladen und wären auch an dem einen oder anderen Punkt kompromissbereit gewesen. Die Grünen schalteten aber auf stumm. Im Innenausschuss erklärten Vertreter der Grünen gar, dass sie keinen Koalitionsbruch wegen dieser Frage riskieren wollten. Die CDU schätzt direkte Demokratie zwar nicht besonders, aber sie würde niemals die Koalition an dieser Frage scheitern lassen. Wenn den Grünen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich für dieses Anliegen ganz anders eingesetzt. Tatsächlich ist es so, dass direkte Demokratie von den Grünen immer skeptischer gesehen wird. Die entschiedene Ablehnung von Bürgerentscheiden durch Ministerpräsident Kretschmann im Zusammenhang mit der Opernsanierung ist eines von vielen Beispielen für das Ende der „Politik des Gehörtwerdens“. Vor wenigen Wochen gaben die Grünen mit der Zustimmung zum Polizeigesetz ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf. Nun geben sie endgültig ihren Markenkern als Partei der direkten Demokratie auf.“

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Neues Polizeigesetz: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland und genau dies wird jetzt nochmals verschärft.



Die grün-schwarze Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte der Bürgerrechte vor.



Verlierer der Reform sind die Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte stark eingeschränkt werden.

Was besagt das neue Polizeigesetz?


Die grün-schwarze Landesregierung unter Federführung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verabschiedet eine Reform des Polizeigesetzes, das im Kern folgende Aspekte beinhaltet:


  • Einsatz von Bodycams in privaten Räumen

    Künftig dürfen Bodycams auch in privaten Räumen, wie Wohnungen, eingesetzt werden. Bisher war der Einsatz der Schulterkameras nur im öffentlichen Bereich gestattet. Laut der Landesregierung wirke der Einsatz von Bodycams deeskalierend und schütze die Beamten.

  • Anlasslose Kontrollen

    Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos auf größeren Veranstaltungen kontrolliert und durchsucht werden darf – egal, ob ein Grund hierfür vorliegt.

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Von Seiten vieler Experten hagelte es Kritik am neuen Polizeigesetz:

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Stefan Brink kritisierte die nicht ordnungsmäßige Umsetzung von Artikel 47 der europäischen Datenschutzrichtlinie. Folglich sei das Gesetz nicht europarechtskonform.
  • Der Jurist Dr. Eren Basar äußerte aufgrund der Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsbefugnisse durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Prof. Mark A. Zöller vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier äußerte massive Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen. Dieser werde „in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion maßlos überschätzt und steht in keinem ernsthaften Verhältnis zu den verfassungsrechtlichen Risiken.“

Was kritisiert die FDP/DVP Fraktion?


Das Gesetz ist eine Reform der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft und zudem verfassungswidrig ist. Konkret kritisieren wir:

Bodycams in Wohnungen

Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.

Nahezu anlasslose Kontrollen

Die Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsrechte begründet Innenminister Strobl mit dem Verweis auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden, sodass eine Verschärfung des Gesetzes hierfür nicht notwendig gewesen wäre. Die neue Regelung öffnet staatlicher Willkür somit Tür und Tor. Die Kontroll- und Durchsuchungsrechte werden mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Datenschutz

Die Reform – und da teilen wir die Ansicht vom Landesdatenschutzbeauftragten– ist nicht europarechtskonform. Befugnisse für den Landesschutzbeauftragten wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Pikant und typisch zugleich: Eigentlich war die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben der Anlass für die neue Reform.

Goll und Weinmann: Grüne geben ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf

Gesetz hilft nicht zur Vermeidung von Straftaten wie bei der Stuttgarter Krawallnacht

Während das Gesetz also tiefe Einschnitte in die Bürger-/Grundrechte für die Menschen in Baden-Württemberg bedeutet, löst es die Probleme im Land nicht. Mit keiner dieser Maßnahmen hätte beispielsweise die Stuttgarter Krawallnacht verhindert werden können. Die Krawallnacht darf daher keineswegs als Rechtfertigung für das Gesetz herhalten.

Kurzum: Das neue Polizeigesetz ist ein zahnloser Tiger und mal wieder Symbolpolitik à la Grün-Schwarz.

Was fordern wir?


Wir haben drei Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht:


  • Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnung

  • Streichung der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen (anlasslose Kontrollen)

  • Verankerung des Rechts des Datenschutzbeauftragten, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen

Vor allen Dingen aber braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger als 2016. Außerdem müssen wir wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen: Beispielsweise haben etwa 85 Prozent der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auch hier ist Innenminister Strobl gefordert: Neben Integrationsmaßnahmen müssen wir ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern umsetzen.



Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken, sollte der Innenminister endlich die Probleme lösen.


Unsere Ansprechpartner:

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

German Mut statt German Angst

Rottweil am Rande des Schwarzwaldes – älteste Stadt Baden-Württembergs, historische Innenstadt, eindrucksvolle Kirchen, Wander- und Fahrradwege: In Rottweil und Umgebung gibt es (fast) alles, was das Besucherherz begehrt. Nur eins gibt es in der Schwarzwaldregion oftmals nicht: leistungsfähiges Internet. Und so war der Ausbau der digitalen Infrastruktur eines der Kernthemen, auf das wir als FDP/DVP Fraktion während unserer Besuche in und um Rottweil immer wieder angesprochen wurden. Denn: Der mangelhafte Ausbau der digitalen Infrastruktur ist ein echter Standortnachteil für die lokale Industrie und den Tourismussektor.

Insel der Netzlosen


Ausländische Touristen und Geschäftsleute zeigen sich nicht selten überrascht ob der mangelhaften digitalen Infrastruktur. Kostenloses WiFi in der Öffentlichkeit wird schlichtweg erwartet und gehört in vielen Ländern auch zum Standard. Nicht so in Baden-Württemberg. Dabei versprach Innenminister Thomas Strobl (CDU) doch einst, jeden Schwarzwaldhof an das schnelle Internet anzubinden. Und Mobilfunk? Eine Insel der Netzlosen sei die Region bisweilen, berichtet unser digitalisierungspolitischer Sprecher Daniel Karrais über die Situation in seiner Heimat. Eine Ausnahme in Baden-Württemberg ist das nicht. Im europäischen Vergleich sind wir beim Ausbau der digitalen Infrastruktur noch immer ein Entwicklungsland.


Sensibilisierung für Digitalisierung


Warum aber kommt der Netzausbau in der Region und in ganz Baden-Württemberg so schleppend voran? Digitalisierung findet auch in den Köpfen statt. Noch immer hemmen diffuse Ängste die Akzeptanz für neue, digitale Möglichkeiten. Angst vor Arbeitsplatzverlust, Angst vor Datenklau, Angst vor Überforderung. Die Politik hat es bisher verschlafen, für das Thema Digitalisierung zu sensibilisieren und diese Ängste abzubauen. Die Regierung muss daher endlich wirkungsvolle Konzepte vorlegen: Wenn es um Digitalisierung und Cybersicherheit geht, dürfen nicht weiter mangelhafte Ausstattung, Sorglosigkeit und fehlendes Wissen dominieren. Die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass eine Umstellung auf digitale Prozesse nicht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko impliziert. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, Cyberkriminelle und -terroristen aber schon.


Bildung zum Abbau von Ängsten


Wenn es darum geht, fit für die digitale Gegenwart und Zukunft zu werden, müssen Weiterbildungsmaßnahmen Chancen aufzeigen. Unsicherheit wird vor allem durch den Aufbau von Kompetenzen abgebaut: Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, wird auch offen für sie sein. Wir brauchen daher Konzepte, die den Umgang mit neuer Technik fördern. Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns daher zur Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe erfolgreich für eine umfassende Digitalisierungsprämie eingesetzt. Außerdem brauchen wir endlich ein Digitalisierungsministerium. Das wäre das richtige Zeichen, um dem Thema die angemessene Priorität beizumessen.



Digitalisierung mutig anpacken


Nur wenn also auch der Staat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir Baden-Württemberg international wettbewerbsfähig halten. Mut braucht es daher nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmerinnen und Unternehmern, sondern vor allem auch in der Politik! Lassen wir uns das Thema Digitalisierung endlich mutig angehen und die Chancen für unser Land nutzen!


Dr. Timm Kern

Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind.


Zum Kommentar des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) über die geplante PC-Ausstattung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mahnt zu Recht, dass man es sich bei aller Freude über die Finanzierung der PCs für die Lehrkräfte durch den Bund bei ihrer Anschaffung nicht zu leicht machen darf. Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion wäre es sinnvoll, die digitale Infrastruktur, Ausstattung und Systemadministration in einer Hand zu haben. Naheliegend ist es, die ohnehin zuständigen Schulträger in den Stand zu versetzen, dass sie diese Aufgabe erfüllen können. Auf Antrag sollten aber auch die Schulen die Möglichkeit erhalten, mithilfe eines Budgets die Aufgabe der Digitalisierung selbst in die Hand nehmen.“

Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.


Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.

Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.


Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“

„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Forderung für einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur als Rückgrat für ein modernes und smartes Baden-Württemberg – Rückstand im europäischen Vergleich muss aufgeholt werden.


Zur heutigen Landespressekonferenz, bei der die FDP/DVP Fraktion ihr Positions- und Forderungspapier „Digitaloffensive für Baden-Württemberg“ vorgestellt hat, führt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, aus:

„Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Der Lockdown der Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Diese Defizite offenbaren den Rückstand des Landes in einer internetbasierten globalisierten Welt. Auch in Schulen und Verwaltungen zeigte sich, dass das Land in der Digitalisierung viel Nachholbedarf hat. Daher fordern wir einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur und Ausstattung, für den wir eine weitere Milliarde Euro investieren wollen.

Die Gegenfinanzierung der standortsichernden, zukunftsweisenden und dringend überfälligen Investitionen in die Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur sowie in weitere Projekte, die mit dem steigenden Breitbandbedarf einhergehen, erfolgt aus Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung. Entnimmt man der Baden-Württemberg Stiftung eine Milliarde, rund die Hälfte ihres Stiftungsvermögens, so stünden für den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesem finanziellen Rückenwind ist es machbar, den Anschluss an den Rest Europas und der Welt in Sachen Digitalisierung zu finden.

Wir brauchen ein klares Infrastrukturziel: ‚Flächendeckendes Glasfasernetz‘, also Glasfaser bis in jedes Gebäude. Dazu müssen Breitband und Mobilfunk zwingend gemeinsam gedacht werden und nicht wie bisher getrennt im Innen- und Wirtschaftsministerium. Wir werden den Herausforderungen der bereits laufenden digitalen Transformation nur gerecht, wenn wir den politischen Gestaltungsrahmen verändern und diesen wichtigen Zukunftsbereich in die klare Zuständigkeit eines Ministeriums legen. Deshalb untermauern wir unsere Forderung nach einem Digitalisierungsministerium, das ein Kompetenzzentrum mit klarer politischer Verantwortung ist.“

 

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, führt aus:

 

„Der digitale Wandel ist das Megathema unserer Zeit. Dabei geht es um mehr als schnelles Internet mit Funk und Kabel. Für uns Freie Demokraten sind, neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, die nutzenden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Dreh- und Angelpunkt unserer Überlegungen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die digitale Infrastruktur auch passgenau nutzen zu können. Die Interaktion mit dem Staat ist oft das einzige, was die Menschen in unserem Land noch analog erledigen müssen: Zeitgemäße Online-Angebote und digitale Arbeitsweisen bei der öffentlichen Hand fehlen weitestgehend. Darum brauchen wir eine Digitalisierungsoffensive, um unser Ländle smart und damit zukunftsfähiger zu machen. Nur wenn auch der Staat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir Baden-Württemberg international wettbewerbsfähig halten.

 

Das bedeutet für uns, dass neben dem Ausbau von Internet und Mobilfunk auch Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Kommunalverwaltungen kleinerer Kommunen sollen außerdem Unterstützung bei der Beschaffung eines eigenen Glasfaseranschlusses bekommen sowie bei der Beratung zum Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützt werden. Arbeitsplätze in Behörden sollen mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet werden, sodass ein Einsatz per Telearbeit grundsätzlich möglich ist. Kommunen wollen wir bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter mit mobiler IT unterstützen. Durch die neue Mobilität können innovative Ideen zur Zusammenarbeit in der Behörde entstehen, Arbeitswege können reduziert werden. Dazu braucht es auf allen Ebenen einen Bewusstseinswandel, den wir Freie Demokraten fordern und fördern wollen.“

Daniel Karrais

Zu einer erfolgreichen (Verwaltungs-)Digitalisierung ist Mut, Weitsicht und Engagement unerlässlich. Der Landesregierung fehlt es an allem.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, wonach sich Land und Kommunen auf eine Doppelstrategie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt haben, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government aber an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist eine sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkungen und der Empfehlung nicht dringende Kontakte zu vermeiden, sind E-Government Angebote ein wichtiger Baustein, um weiterhin alles Erforderliche erledigen zu können. Leider zeigt sich bei diesem digitalen Stresstest, dass noch Lücken bestehen, und wo Angebote für die Bürgerinnen und Bürger besonders nützlich sein könnten, wären sie bereits digitalisiert. Insofern zeigt sich wieder, dass die Landesregierung immer nur dann reagiert, wenn der Druck zur Handlung steigt. Es reicht allerdings nicht aus, lediglich einzelne Verwaltungsdienstleistungen, wie die Online-Beantragung eines Parkausweises umzusetzen oder Dokumente digital einreichen zu können, wenn diese zur Bearbeitung in der Behörde wieder ausgedruckt und in Papierakten archiviert werden müssen. Daher wäre die Etablierung des Once-Only Prinzips wichtig und serviceorientiert. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Die Zeit der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig Digitalisierung im Allgemeinen und im Speziellen auch in den Kommunen ist.“

Ministerpräsident muss sich unverzüglich vom Positionspapier distanzieren


Wie heute bekannt wurde, fordert die Nachwuchsorganisation der Grünen eine radikale Polizeireform. Die Rede im Papier ist von ‚Tätern in Uniform‘, die beim Streifendienst nicht immer Waffen oder Pfefferspray tragen sollen. Viele heutige Aufgaben der Polizei könnten von zivilen Trägern besser übernommen werden. Der Co-Sprecher der Grünen Jugend Georg Kurz wird mit den Worten zitiert, die Forderungen seien ‚erste Schritte, um die Polizei konsequent an rechtsstaatliche Prinzipien zu binden‘.

 

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll kritisiert das Papier scharf. „Das Papier unterstellt unserer Polizei pauschal rassistische und rechtsstaatswidrige Tendenzen. Die Wortwahl ist vollkommen unangemessen. Damit wird deutlich, dass die Grüne Jugend ein problematisches Verhältnis zu unserer Polizei hat“, konstatiert Prof. Dr. Goll. Er erinnerte daran, wie ein Grüner Gemeinderat in Stuttgart bewusst wahrheitswidrig verbreitete, dass die Polizei ‚Stammbaumforschung‘ betreibe, um sich sodann darüber aufzuregen. „Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier ist ein Schlag ins Gesicht der Polizisten, die tagtäglich für unsere Sicherheit auf die Straße gehen.“

 

Prof. Dr. Goll fordert eine klare Distanzierung der Grünen in Bund und Land. „Ministerpräsident Kretschmann muss sich unverzüglich und entschieden vom Inhalt und der Wortwahl des Papiers distanzieren. Sonst sind die Beteuerungen der Grünen, hinter unserer Polizei zu stehen, nichts wert. Die Grünen im Landtag wollen im September das Polizeirecht noch weiter verschärfen, sie sind aber offenbar nicht in der Lage, sich hinreichend von der polizeifeindlichen Haltung ihrer Nachwuchsorganisation zu distanzieren.“

Daniel Karrais

Fördergelder auszuzahlen ist mehr als eine lästige Nebentätigkeit.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, die sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem Land“ und der daraus resultierten Berichterstattung bezieht, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

 

„Wenn man sich die Zahlen, die die Bundesregierung zu den bewilligten und auch abgerufenen Fördergeldern beim Breitbandausbau veröffentlicht hat, anschaut, dann ist es doch verwunderlich, wie viel Geld Baden-Württemberg noch nicht abgerufen hat. Ich habe die Landesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und detailliert die Gründe darzulegen, warum die Gelder bisher noch nicht abgerufen werden. Wenn das Innenministerium flapsig mitteilt, es sei entscheidend, dass die Menschen schnelles Internet bekommen – und nicht, wann die Fördergelder ausgezahlt werden, so verkennt das die Lage eklatant. Langes Warten auf die Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel hemmt die Investitionen und sorgt mitunter für dicke Luft.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Digitale Infrastruktur ist die Grundlage aller digitalen Bestrebungen und Entwicklungen.


Zur Mitteilung des Landkreistags, welche kritisiert, dass es eine Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission gäbe, wonach bis 2023 die Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s festgelegt wird, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Gerade der Lockdown während der Corona-Pandemie hat sehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist. In Zeiten von Home-Schooling, Home-Office oder digitalen Behördengängen ist eine schnelle Internetverbindung unerlässlich. Schnell bedeutet für uns Gigabit. Ziel muss der flächendeckende Glasfaserausbau sein. In diesem Zusammenhang hätten wir uns eine Anhebung der Aufgreifschwelle auf mindestens 250 Mbit/s gewünscht. Die getroffene Einigung ermöglicht leider nur einen Lückenschluss, der Gebiete, die bisher noch nicht mit Vectoring versorgt sind. Faktisch wird also die Anhebung der Aufgreifschwelle nur dazu führen, dass es mehr Vectoring gibt, aber der angestrebte Glasfaserausbau weiter verzögert wird. Eine Anhebung der Aufgreifschwelle ist aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn der Weg zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung noch weit ist. Wir fordern von Innenminister Strobl, dass er sich weiter auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass endlich der echte Glasfaserausbau in Baden-Württemberg begonnen werden kann und dieser auch so gefördert werden kann, dass er stattfindet.“

Digitale Verwaltungsangebote können Kommunen entlasten. Ein Ausbau und eine Verstetigung solcher Angebote ist daher unerlässlich.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Die Nutzung des ‚Smart Perso‘ und damit auch der eID-Karte kann viele Vorteile bieten – sofern die digitalen Verwaltungsleistungen dies auch zulassen. Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher. Dass der Zeitplan, der das Gesetz zur Umsetzung vorgibt, zu schaffen ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Es gibt keinen konkreten Zeitplan, wann welche digitale Verwaltungsleistung zur Verfügung stehen soll. Wenn man die Kommunen bei der Umsetzung der eID-Karte unterstützen und entlasten möchte, dann muss man die digitalen Verwaltungsangebote ausweiten und für Bürgerinnen und Bürger den klaren Mehrwert der Online-Funktion des Personalausweises oder den Vorteil einer eID-Karte sichtbar machen.“

FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.


Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.

Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.

Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“