Archiv für das Monat: November, 2020

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für Bildung, Jugend und Sport
Tel.: +49 711 2063-9045

Erschließungsbeiträge – Wir fordern Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer!

Das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg soll im November und Dezember 2020 reformiert werden. Einer der Kernpunkte der Novelle ist eine Neuregelung der Erschließungsbeitragserhebung für kommunale Straßen. Wir bei der FDP/DVP fordern hier Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer: Es muss eine echte Verjährungsregelung beschlossen werden und jahrzehntelange rückwirkende Erhebungen von Beiträgen für Bestandsstraßen muss ausgeschlossen werden!

Hintergrund: Was sind Erschließungsbeiträge und warum sind sie ein Problem?

Erschließungsbeiträge sind die Umlage der Kosten für den Bau von kommunalen Straßen auf die Anlieger. In Baden-Württemberg hat diese zwingend zu erfolgen und es besteht keine Möglichkeit für die Kommunen, auf die Erhebung zu verzichten. In der Praxis bedeutet dies ganz konkret, dass die Anlieger, sobald eine Straße fertig gebaut ist, von der Gemeinde eine Rechnung bekommen und Beiträge bezahlen müssen. Dies können durchaus mal mehrere zehntausend Euro sein.

In der tagtäglichen Praxis in Baden-Württemberg lassen sich dabei zwei typische Fallkonstellationen unterscheiden:

Erschließungsbeiträge für Neubaustraßen

Dies sind Beiträge für Straßen, die kürzlich komplett neu angelegt wurden, bspw. in Neubaugebieten, und deren Erhebung sehr häufig mit dem ersten Grundstücksverkauf erfolgt. Die Beiträge werden erwartet und sind vorhersehbar und meist sind dies klare Fälle.

Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen

Es kommt hingegen auch zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen, d.h. für Straßen, die seit vielen Jahren und häufig gar Jahrzehnten baulich (nahezu) fertiggestellt sind und für den Verkehr freigegeben sind. Die Anwohner rechnen nicht mehr mit und wissen nichts von Erschließungsbeiträgen und werden dann aus heiterem Himmel mit Gebührenbescheiden von mehreren 10.000 Euro konfrontiert.

Wie kann es aber nun zu einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen kommen? Hintergrund davon ist, wann eine Straße im formal-juristischen Sinne als „erstmalig endgültig technisch hergestellt“ ist – diese Herstellung ist nämlich eine Voraussetzung, damit eine Gebührenerhebung erfolgen kann. Wenn dies noch nicht erfolgt ist, kann auch keine Gebührenerhebung stattfinden.

„Endgültige Herstellung“ bedeutet, dass der tatsächliche Ausbauzustand der Straße dem geplanten Ausbauzustand (bspw. in Bauplänen) entspricht. Nur wenn dies gegeben ist, ist auch eine technische Herstellung gegeben. Wenn aber beispielsweise eine Straße nicht so breit ist wie im Bauplan vorgesehen, noch eine Straßenbeleuchtung vorgesehen ist oder ein Gehweg noch gebaut werden muss, ist auch die Straße noch nicht „technisch fertiggestellt“. Wenn eine Straße gar ohne Bauplan (wie es nach dem Krieg öfters vorkam) gebaut wurde, ist eine Herstellung im formellen Sinne überhaupt (noch) nicht möglich.

Es kann also zu der Situation kommen, dass eine Straße gebaut wurde, für den Verkehr freigegeben wurde und seit vielen Jahrzehnten in Benutzung ist, ohne dass sie im formellen Sinne „technisch hergestellt“ wurde. Daher kann es dann noch nach Jahrzehnten zu einer Erhebung von Beiträgen kommen, wenn bspw. der noch fehlende Gehweg angelegt wurde und damit die Herstellung erfolgt. Es kann auch vorkommen, dass Straßen grundsaniert werden, und alle Kosten dann auf die Anleger umgelegt werden. Da formal die Straße nie fertiggestellt war, ist dies immer noch eine “erstmalige Erschließung” und damit müssen die anliegenden Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligt werden.

Diese Situation führt in sehr vielen Gemeinden in Baden-Württemberg zu Unruhe und Unverständnis. Zu Recht beklagen Grundstücksbesitzer die fehlende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit.


Wie groß das Problem in Baden-Württemberg insgesamt ist, ist uns nicht bekannt. Uns liegen jedoch Zahlen für eine Stadt mit ca. 25.000 Einwohnern vor. Diese hat insgesamt 680 beitragsrechtliche Straßen und Straßenabschnitte. Davon sind 454 verbindlich als nicht mehr beitragspflichtig fertiggestellt, bei ca. 170 steht die Fertigstellung noch aus und bei 50-60 Straßen ist die Situation noch ungeklärt. Es ist davon auszugehen, dass in vielen anderen Kommunen in Baden-Württemberg eine ähnliche Situation anzutreffen ist.

Wieso spielen Erschließungsbeiträge aktuell eine Rolle?

Am 11. November 2020 hat das Plenum des Landtags von Baden-Württemberg eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) debattiert. Das KAG regelt die Erhebung von Beiträgen durch die Kommunen und damit auch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Die aktuelle Novelle sieht eine Änderung vor. In §20 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt. Darin heißt es:

„Die Festsetzung eines Beitrags ist ohne Rücksicht auf die Entstehung der Beitragsschuld spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vorteilslage eintrat, nicht mehr zulässig.“

Damit möchte die Landesregierung einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachkommen. Dieses hatte eine solche Verjährungsfrist gefordert, damit soll dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nachgekommen werden.

Was heißt diese Regelung nun aber in der Praxis? In der Rechtsprechung sowie in der Begründung des Kommunalabgabengesetzes heißt es dazu:

„Im Erschließungsbeitragsrecht kommt es für die Bestimmung des Eintritts der Vorteilslage maßgeblich darauf an, ob eine beitragsfähige Erschließungsanlage technisch entsprechend dem (Aus-)Bauprogramm der Gemeinde vollständig und endgültig hergestellt ist“

Die bedeutet also, dass eine zwingende Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach wie vor die vollständige, endgültige technische Herstellung einer Straße ist. Erst wenn dies der Fall ist, können Beiträge erhoben werden, und erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

Dies wird darauf hinauslaufen, dass sich in der Praxis der Erschließungsbeiträge überhaupt rein gar nichts ändert. Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen werden nach wie vor möglich sein, diese Altfälle werden durch die KAG-Novelle nicht gelöst werden. Die Verjährung dürfte nur in den allerwenigsten Fällen greifen und so gut wie gar keine Wirkung entfalten.

Was ist die FDP/DVP-Position dazu?

Rede Prof. Dr. Erik Schweickert


Grundsätzlich halten wir das System der Erschließungsbeiträge für richtig. Wenn ein Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, soll der Grundstücksbesitzer für diesen Vorteil seinen Beitrag leisten und die Kosten sollen umgelegt werden. Wichtig ist, dass dies vorhersehbar und planbar ist. In Neubaugebieten ist dies aber überhaupt kein Problem und die Praxis hat sich bewährt.

Problematisch sehen wir hier die sogenannten Altfälle, wo Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen erhoben werden. Grundstücksbesitzer werden aus heiterem Himmel mit teilweise enormen Forderungen konfrontiert. Vorhersehbarkeit und Planbarkeit sind nicht gegeben. Ein neuer Vorteil entsteht auch nicht, da die Straße ja schon vorhanden ist. Die Erhebung liegt viel mehr im Spielraum der Gemeinde, da diese entscheidet ob und wann eine Straße doch nochmal technisch fertig gestellt wird oder nicht. Die Kriterien dazu sind vollkommen unklar.

Wir fordern eine Lösung, die diese Altfälle wirklich aus der Welt schafft und den Kommunen es erlaubt, von neuer Grundlage aus das Thema Erschließungsbeiträge neu anzugehen. Dazu muss es eine echte Verjährung geben, die es erlaubt, diese Altfälle aus der Welt zu schaffen und ein jahrzehntelange rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Bestandsstraßen ausschließt. Dies haben wir in der Plenarsitzung am 2. Dezember 2020 durch einen Entschlussantrag gemeinsam mit der SPD-Fraktion und durch den Redebeitrag unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert deutlich gemacht. Leider hat die Mehrheit von Grünen und CDU unseren Antrag abgelehnt. Innenminister Strobl hielt es nicht einmal für notwendig, inhaltlich auf unsere Fragen einzugehen und die Politik der Landesregierung zu erklären. Es wird stur am Bezugspunkt „endgültige technische Herstellung“ als Beginn der Verjährungsfrist festgehalten. Wir fordern von der Landesregierung daher nach wie vor Korrekturen! Bei Erschließungsbeiträgen muss es eine echte Verjährung für Altfälle und damit Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer geben.

Hier unser Entschließungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Entschließungsantrag der FDP/DVP Fraktion


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Klimaschutz – aber smart: Unsere liberalen Antworten auf die Klimakrise

Es braucht Tempo und Innovation!

Nicht zuletzt die „Fridays for Future“-Demonstrationen im letzten Jahr und die folgenden politischen Diskussionen und Beschlüsse bis hin zu sog. „Klimanotständen“ sowie Debatten über CO2-Beipreisung, Flugverbote und Klimasteuern haben das Thema Klimaschutz enorm ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt.

In der Tat hat sich niemals zuvor das Klima so rasant verändert wie heute. Seine Entwicklung kann nur sehr schwer vorausgesagt werden – Fakt ist für uns jedoch: der Mensch ist dabei zu einem entscheidenden Faktor geworden, der Natur und Umwelt verändert. Diese Veränderung bedeutet trotzt aller mit ihr einhergehenden Probleme aber auch eine herausragende Chance für eine Politik, die Klimaschutz durch technologischen Fortschritt und den Wohlstand einer innovativen, smarten und modernen Gesellschaft voranbringt.

Offenkundig ist dringender Handlungsbedarf in der Klimafrage: es braucht auf allen politischen Ebenen zügig probate Lösungen, um der bedrohlichen Entwicklung des Klimas entgegenzusteuern. Neben einem hohen, der Dringlichkeit der Klimafrage gegenüber sachgerechten Tempo bei der Ausarbeitung probater Lösungen sind dabei aber ein klarer Kopf und ein Blick für das vernünftig machbare und tatsächlich wirksame aber ebenso wichtig.

Wir Freie Demokraten unterstützen ausdrücklich die klimapolitischen Ziele der Pariser Klimakonferenz, die Erderwärmung auf maximal 2, besser 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, die daraus resultierenden Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstoßes sind verbindlich. Schon vor 50 Jahren hat die FDP/ DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg in Sachen Umweltschutz Pionierarbeit geleistet und gefordert, den Klimaschutz als Staatsziel in der Verfassung zu verankern.

Klimaschutz gibt es nicht umsonst. Weil wir aber nicht zwischen Wohlstand und Klimaschutz als Alternativen wählen wollen, gibt es für uns Freie Demokraten nur eine Lösung: größtmögliche Effizienz, also mehr Klimaschutz pro investiertem Euro. Ökologischer und ökonomischer Verstand müssen sich nicht ausschließen.

Wir Freie Demokraten setzen dabei auf Nachhaltigkeit durch Innovation und vernünftige Lösungen. Die Stärke Baden-Württembergs und Deutschlands liegt in der Entwicklung, Herstellung und dem Export von Technologien, die die Probleme und Herausforderungen der Zeit lösen. Mit diesem Fokus auf Technologie und Innovation können wir einen globalen Beitrag zum Klimaschutz leisten und dabei unsere eigene Wirtschaft stärken. Debatten über Verbote, planwirtschaftlich anmutende Zielvorgaben oder die alleinige Hoffnung, dass in Berlin und Brüssel „endlich gehandelt“ wird bringen uns und das Klima nicht voran.

Unser Abgeordneter Daniel Karrais, der für die Klimapolitik unserer Fraktion zuständig ist: „Klimaschutz gelingt nur, wenn die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektiert werden. Klimaschutz darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus“.

Unser Abgeordneter Daniel Karrais, der für die Klimapolitik unserer Fraktion zuständig ist: „Klimaschutz gelingt nur, wenn die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektiert werden. Klimaschutz darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus“.

Smarter Klimaschutz statt Symbolpolitik: unsere Vorschläge

Unser Ansatz ist klar: wir wollen smarte, wirksame Maßnahmen statt Symbolpolitik und Verbotsdiskussionen. Wenn wir im Ländle Vorbild und Vorreiter beim Klimaschutz werden wollen, müssen wir Klimaschutz als Chance begreifen und nicht als Bedrohung. Dabei dürfen wir nicht nur bestimmte Technologien im Blick haben – wir müssen offen sein für neue Technologien. Niemand kann heute wissen, ob in Zukunft völlig neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Neubewertung einer vielleicht heute unerwünschten Technologie erfordern. Leider stehen wir mit unserem Fokus auf Technologieoffenheit beim Klimaschutz im Landtag oft alleine da – ein gutes Beispiel ist die von den Grünen vorangetriebene, einseitige Fokussierung auf die Elektromobilität, die scheinbar – entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse – eine besonders klimafreundliche Antriebstechnologie sein soll. Die CDU trägt als Koalitionspartner diese Linie mit, auch bei den anderen Fraktionen gibt es wenig Widerstand gegen den Elektro-Fokus, der abertausende Arbeitsplätze in der Automobilindustrie im Land aufs Spiel setzen könnte. E-Fuels und Wasserstofftechnologie sind gute Beispiele für Antriebstechnologien, die mit viel Know-How und Hirnschmalz aus dem „Ländle“ zu mehr Effizienz und Umweltfreundlichkeit im Mobilitätssektor führen können. Durch erhöhte Effizienz können Ressourcen und Energie gespart, Emissionen reduziert und die Lebensqualität verbessert werden – nicht nur im Ländle oder in Deutschland, sondern weltweit.

1.CO2-Emissionen deckeln

Wir Freie Demokraten setzen auf den europäischen Emissionshandel, also darauf, dass Marktteilnehmer für ihren Treibhausgasausstoß Verschmutzungsrechte erwerben müssen. Jahrelang mussten wir uns anhören, das sei zwar eine nette Idee, funktioniere aber nicht, da der Preis zu billig sei. Unser Antrag im Landtag „Zukunftssichere Rahmenbedingungen für gesicherte Kraftwerksleistung“ hat aber gezeigt: Der Emissionshandel wirkt deutlich! Im Juni 2019 haben die konventionellen Kraftwerke in Deutschland ein ganzes Drittel weniger Treibhausgase ausgestoßen als noch im Juni 2018. Grund dafür war das Überschreiten einer Preisgrenze im Emissionshandel, die bei ungefähr 25 Euro je Tonne CO2-Äquivalent liegt und dazu führt, dass Strom aus klimafreundlicheren Erdgaskraftwerken günstiger wird als Strom aus Stein- und Braunkohlekraftwerken. Auf diese Weise sank die Nettostromerzeugung aus Braunkohle um 38 Prozent und die Nettostromerzeugung aus Steinkohle um 41 Prozent. Kurzum: Der Kohleausstieg hat faktisch längst begonnen – rein marktwirtschaftlich und ganz ohne bürokratisches Kohleausstiegsgesetz oder milliardenschwere Entschädigungen.

Wir Freie Demokraten wollen diese marktwirtschaftliche und effiziente Form des Klimaschutzes ausweiten. Anstatt den Autobauern weiterhin flottenbezogene Obergrenzen vorzugeben oder Ölheizungen zu verbieten, müssen Kraft- und Brennstoffe endlich in den Emissionshandel einbezogen werden. Im Gegensatz zur Einführung einer starren CO2-Steuer hätten die Bürgerinnen und Bürger beim Emissionshandel Zeit, sich anzupassen und beim nächsten Autokauf oder Heizungstausch die günstigste Lösung für ihren Alltag zu finden. Eine Steuer wird nur umgewälzt und landet in den Kassen des Staates. Steuereinnahmen sind nie zweckgebunden. Verfassungsrechtliche Bedenken bestärken unsere Kritik an der CO2-Steuer. Wir wollen, dass sich der Preis für Emissionszertifikate und damit für CO2 am Markt bildet. Wer in Klimaschutz investiert, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Eine CO2-Steuer ist außerdem ein klimapolitisches Glücksspiel. Niemand kann den Klimawandel vorhersehen. Daher ist sie entweder unnötig hoch und belastet damit die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig oder sie ist zu niedrig und bringt dann nur wenig für den Klimaschutz.

War der Emissionshandel vor der Corona-Pandemie schon der günstigere und effektivere Weg, so ist er nach Corona geradezu zwingend. Denn die finanziellen Spielräume sind enger geworden. Die Bundesregierung aber hat sich noch vor der Pandemie für einen anderen Weg entschieden. Statt einer Zertifikatelösung hat sie einen nationalen CO2-Preis durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgesetzt, der wie eine Steuer wirkt. Dieser Weg ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist nicht völlig frei darin, neue Steuern und Abgaben einfach zu erfinden. In Artikel 106 des Grundgesetzes sind die zulässigen Arten von Steuern aufgelistet. Der im BEHG enthaltene CO2-Preis wird Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereits in den ersten drei Jahren mit rund 25 Milliarden Euro belasten, ohne dass ein spürbarer Effekt für den Klimaschutz zu erwarten ist. Wer genug Geld hat, zahlt die Steuer ohne Verhaltensänderung. Und eine Politik, die die Mehrbelastung bei sozial Schwachen mit Ausgleichszahlungen kompensieren will, konterkariert ihre eigene Zielsetzung.

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Wettbewerb der beste Klimaschützer ist. Wirksam wäre die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland. Ein sektorenübergreifender Emissionshandel mit einem jährlich sinkenden Zertifikatevolumen schöpft das Potential der CO2 Reduzierungsmöglichkeiten optimal aus.

Wir wollen den Emissionshandel als globales Klimaschutzinstrument weiterentwickeln und dafür nationale und internationale Kooperationspartner gewinnen. Das wird aber nur gelingen, wenn wir uns langfristig realistische Ziele setzen und auf unnötige Markteingriffe verzichten.

Klimaschutz braucht neue und intelligente Wege. Gerade Baden-Württemberg als das Land der Käpsele kann hier Lösungen entwickeln – und damit zu einem echten Vorbild und Vorreiter werden.

 

2. CO2 vermeiden und nutzen

Am besten ist es, ganz auf den Ausstoß von CO2 zu verzichten. Wenn das aber nicht geht, dann müssen wir ihn nutzen und CO2 sinnvoll einsetzen. Schon heute wird das industrielle „Abfallprodukt“ CO2 zum Beispiel in der Landwirtschaft verwendet, um Pflanzenwachstum zu beschleunigen oder als Rohstoff für chemische Produkte und künstliche Kraftstoffe. Kohlenstoff ist ein Baustoff für Vieles.

Für die Zukunft brauchen wir neue klimafreundliche Mobilitätsformen und einen attraktiven modernen Öffentlichen Nahverkehr.

Die einseitige Fokussierung auf die Elektromobilität ist hinsichtlich des Klimaschutzes kontraproduktiv, denn bei der CO2-Bilanz von Autos mit Batterieantrieb gibt es erhebliche Missverständnisse. Selbst bei einer Herstellung in Europa ist der Dieselmotor bei der PKW-Produktion laut einer vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) für den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erstellten Studie noch viele Jahre die bessere Wahl. Betrachtet man die Bestandteile eines PKW vom Schmiersystem über Luftsystem, Elektronik, Motor, Getriebe bis hin zur Batterie, werden laut VDI bei einer Batteriefertigung in China 16,8 Tonnen CO2 in die Umwelt abgegeben, davon alleine 8,9 Tonnen bei der Batteriefertigung (48 kWh). Bei einem Auto mit modernem Dieselmotor sind es hingegen nur 8,4 Tonnen. Aber selbst bei einer Batteriefertigung in Europa würde die Produktion eines Elektroautos deutlich CO2-intensiver sein: Aktuell stehen 13,9 Tonnen zu Buche (davon 6 Tonnen Batteriefertigung). Außerdem wird die CO2-Bilanz von Elektroautos durch die offene Frage des Recyclings der Batterien belastet.

 

Synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, auf der Basis von grünem Strom bieten enorme Chancen für die Zukunft der Mobilität. Dabei müssen wir nicht mal auf den Verbrennungsmotor verzichten. Der CO2-Ausstoß der Bestandsflotte kann durch E-Fuels sofort gesenkt werden. So könnten wir heute schon einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für einen flächendeckenden Einsatz fehlen aber heute noch die gesetzlichen Grundlagen. Bundesumweltministerin Schulze blockiert zum Beispiel die Einführung des Kraftstoffs E25, bei dem bis zu ein Viertel des Benzins durch E-Fuels und Biokraftstoffe ersetzt werden soll. Dieses Verhalten schadet dem Klima.

 

Wasserstoff ist ebenfalls eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger  bietet das bevorstehende weltweite Marktwachstum im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen auch enorme wirtschaftliche Potenziale für baden-württembergische Unternehmen. Denn anders als bei der Elektromobilität wird die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstoff und Brennstoffzellen bereits heute von über 90 Unternehmen und 18 Forschungseinrichtungen mit Standorten in Baden-Württemberg abgedeckt. Damit befindet sich im Ländle ein elementarer Anteil aller aktiver Unternehmen und Forschungsinstitutionen in Deutschland und Europa im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen. Der Standort Baden-Württemberg hat exzellente Voraussetzungen, um eine entscheidende nationale und internationale Rolle bei der Gestaltung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie einzunehmen. Um die Potenziale auszuschöpfen, brauche es jedoch die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, resümiert die Studie und sieht dabei insbesondere die Landesregierung in der Pflicht. Wir als FDP/DVP Fraktion pflichten dem bei, denn: Im Gegensatz zur Elektromobilität bietet die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie eine echte Zukunft für den Automobilstandort Baden-Württemberg und den damit verbundenen Wohlstand in unserem Land.

 

Die Potenziale von Wasserstoff sind groß, auch in Bereichen, in denen man dies zunächst nicht vermutet: wir Freie Demokraten wollen auch das Fliegen weder künstlich teurer machen oder sogar ganz verbieten. Warum nicht Flugzeuge in Zukunft mit Wasserstoff betreiben? Auch für Schiffe oder Lastwagen bietet Wasserstoff enorme Potenziale.

Nicht nur im Verkehr bietet Wasserstoff Vorzüge, sondern kann auch als Speicher- und Transportmedium eingesetzt werden. Auch in der Industrie ist grüner Wasserstoff ein Medium mit Zukunft. In der Industrie gibt es schon Lösungen aus Deutschland, um etwa in der Stahlproduktion mit Wasserstoff als Energieträger kein Kohlendioxid mehr auszustoßen. Beispielsweise Thyssenkrupp Steel verfolgt einen technologieoffenen Ansatz und setzt auf zwei Pfade: die Vermeidung von CO2 durch den Einsatz von Wasserstoff („Carbon Direct Avoidance“, CDA) sowie die Nutzung von anfallendem CO2 („Carbon Capture and Usage“, CCU). Dabei geht Thyssenkrupp schrittweise vor. Bis 2050 soll die Stahlproduktion bei Thyssenkrupp klimaneutral werden.

Durch die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland ergibt sich außerdem ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial von bis zu 30 Milliarden Euro im Jahr 2050. Es könnten bis zu 800.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, wie einer aktuelle Studie des Wuppertal Instituts und DIW Econ zeigt. Ausgangspunkt für die Studie war die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, die vor allem auf den Import setzt. Deutschland importiert grünen Wasserstoff, aber im Produktionsland fachen fossile Energieträger weiterhin den Klimawandel an. Auch besteht die Gefahr, dass wasserstoffnutzende Produktionszweige wie die Stahl- und Chemieindustrie zunehmend dahin abwandern, wo der Wasserstoff produziert wird.

3. CO2 speichern

Wenn CO2 weder vermieden noch genutzt werden kann, müssen wir es speichern, damit es nicht in die Atmosphäre gelangt. Auch durch die industrielle Speicherung kommen wir der Klimaneutralität näher, das zeigen erfolgreiche Pilotprojekte in Deutschland, Norwegen und den Niederlanden. So hat CCS (Carbon dioxide Capture und Storage), also die Abscheidung und Speicherung von CO2 in Pilotverfahren in Deutschland und beispielsweise auch in alten Ölquellen unter der Nordsee bewiesen, dass technisch und mit vertretbarem Risiko möglich ist, CO2 aus Abgasen abzuscheiden und dort, wo die geologischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, unterirdisch zu lagern. Für die deutsche Industrie bietet sich die Chance, CO2 und damit sehr viel Geld einzusparen, schließlich ist CO2, das abgeschieden und gespeichert wird, ausdrücklich von der Zertifikatspflicht im EU-ETS befreit. Deutsche und europäische Unternehmen sind in diesem technologischen Bereich führend. Eine Finanzierung dieser modernen Abscheidungstechnik auf nationaler oder europäischer Ebene hätte einen wesentlich größeren Klimaschutz-Effekt als viele kleinteilige und höchst kostspielige Maßnahmen in Europa.

Doch es braucht nicht einmal Zukunftstechnologien. Unser Wald ist einer der größten Klimaschützer. Jeder Hektar Wald absorbiert im Jahresdurchschnitt 8 Tonnen CO2. Das entspricht nahezu dem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck jedes deutschen Bürgers. Mit dem Ersatz fossiler, energieintensiver Rohstoffe durch nachwachsende Holzprodukte aus heimischen Wäldern kann der CO2-Ausstoß weiter gesenkt werden. So entsteht aus unseren nachhaltig bewirtschafteten Wäldern eine gesamte Klimaschutzleistung von jährlich 127 Mio. Tonnen CO2. Auch die Renaturierung von Mooren, die als natürliche Senken dienen, indem sie einen Teil des CO2 aus der Luft speichern, wollen wir nutzen und den Schutz von Moorflächen als CO₂-Senken und Biotope weiter vorantreiben.

Während die Speicherung von CO2 für Unternehmen durch die nicht benötigten ETS-Zertifikate einen finanziellen Anreiz bieten, wollen wir diesen auch für die biologische Speicherung und den Aufbau einer Kohlenstoffkreislaufwirtschaft schaffen: Wer künftig CO2 in irgendeiner Form bindet – sei es organisch oder in der Herstellung neuer Produkte (CCU) – sollte dafür aus Mitteln der Zertifikatserlöse vergütet werden. Beispielsweise bieten Land- und Forstwirtschaft wie kein anderer Wirtschaftsbereich die Chance, CO2 organisch zu binden. Dem Produkt Holz gelingt dies bei entsprechender Kaskadennutzung sogar über viele Jahre. Erfolgreiche Land- und Forstwirtschaft bedeuten deswegen einen aktiven Beitrag zu effizientem Klimaschutz.

4. Übergangstechnologien nutzen

Zu einer schnellen Reduzierung der Treibhausgase kann der Ersatz von Kohlestrom durch Gas einen enormen Beitrag leisten. Bei der Stromerzeugung durch Erdgas entsteht rund 60 Prozent weniger CO2, als bei Braunkohleverstromung. Während sich der Brennstoffausnutzungsgrad von Erdgas seit 1990 von 39 auf rund 60 Prozent verbessert hat, stieg er bei Kohle nur um 5 Prozent. Die Anlagen sind grundlastfähig und können problemlos in das bestehende Stromsystem integriert werden. Aufgrund schlechter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stehen viele moderne Gaskraftwerke derzeit still.

Wir Freie Demokraten fordern deshalb die Regulierungsbedingungen so anzupassen, dass der wirtschaftliche Betrieb moderner Gaskraftwerke wieder möglich wird und Investitionen in neue Anlagen lohnen. Anlagen wie Speicher oder Power-to-X-Systeme, die die Stabilität des Stromnetzes verbessern, sollen nicht länger als Endverbraucher eingestuft werden und damit sofort von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden, um damit den Anreiz zu Investitionen für solche Einrichtungen zu erhöhen.

CO2 vermeiden, speichern und nutzen; Emissionen deckeln, Übergangstechnologien nutzen. Dies alles unter Einsatz des großen technologischen Know-Hows und der Innovationskraft baden-württembergischer Unternehmen, Tüftler und Ingenieure – das ist ein funktionierendes Rezept für mehr Klimaschutz. So können wir Arbeitsplätze in Schlüsselindustrien erhalten werden, die unseren Wohlstand in Baden-Württemberg sichern. So können wir regional einen wichtigen Beitrag zur globalen CO2-Reduktion leisten und dabei unserer Verantwortung als Land, das viel CO2 emittiert, optimal gerecht werden. Zudem können wir so die Energiewende effektiv, sozial gerecht und mit vertretbaren Kosten umsetzen. Smarter Klimaschutz: ein Erfolgsmodell.

Zahnloser Tiger statt wirksamer Maßnahme: das Klimaschutzgesetz der Landesregierung

Was hält die Landesregierung von diesem Erfolgsmodell? Leider nicht besonders viel. Stattdessen liefert sie mit ihrem „Klimaschutzgesetz“ ein leuchtendes Beispiel dafür, wie guter Klimaschutz nicht funktioniert. Kretschmanns Klimaschutzgesetz ist ein zahnloser Tiger – obwohl die Landesregierung im Klimaschutzgesetz ein Aushängeschild baden-württembergischer Politik sieht.

Die Verschärfung der Landesklimaziele über die Ziele des Bundes und der EU hinaus sind nicht durchdacht. Das Klima wirkt global. Ein Landesklimaschutzgesetz muss mindestens in den nationalen Kontext eingebettet werden.

Wichtige Bereiche, wie die Speicherung von Energie, der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen oder die Einbeziehung des Waldes als natürliche CO2-Senke fehlen im Klimaschutzgesetz komplett. Stattdessen versteift sich die Regierung auf den Ausbau der Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflichten für Gebäudeeigentümer.

Unbestritten ist, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Mit dem engstirnigen Fokus der Landesregierung auf Sonne und Wind wird das aber nicht gelingen.

Die größte Baustelle hat die Landesverwaltung ohnehin bei sich selbst. Der Stand von energetischen Sanierungen, Photovoltaik und klimafreundlichen Heizungen bei Landesgebäuden ist mehr als beklagenswert.

Wenn es bei den Maßnahmen konkreter wird, hüllt sich die Landesregierung in langes Schweigen. Die Umsetzungsschritte im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) fehlen seit Jahren.

Es hilft nichts, immer nur neue Maßnahmen und Ziele in der Theorie festzuschreiben. Es geht darum, mit einem eingesetzten Euro so viel Klimaschutz wie möglich zu erreichen. Wenn man diesen wichtigen Grundsatz nicht verfolgt, macht man die Klimawende so teuer, dass sie auf dem Weg am Widerstand der Bevölkerung scheitern wird.

Auch eine Strategie zur Klimaanpassung fehlt im Klimaschutzgesetz trotz der Dringlichkeit durch die aktuellen Extremwetterereignisse. Wir brauchen nicht nur Maßnahmen zur Verhinderung einer zu starken Erwärmung, sondern auch zur Linderung der Folgen der bereits stattfindenden Schäden. Dabei gibt es kein Patentrezept, da die Folgen des Klimawandels regional unterschiedlich ausfallen. Wir müssen technologieoffen bleiben und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Wir brauchen Frühwarnsysteme, leistungsfähigere Abwassersysteme oder Überflutungsflächen. Die Kommunen brauchen die notwendige Unterstützung für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Notwendig sind auch innovative Verfahren für die Böden und Pflanzen, die resistenter gegen extreme Wetterbedingungen sind. Vorausschauendes und vorsorgendes Handeln ist jetzt maßgeblich.

Einen Teil unserer Kritik hatten die Regierungsfraktionen aufgenommen und ihren Gesetzentwurf nachgebessert. Wichtige Themen fehlen aber immer noch. Wir forderten mit fünf Beschlussanträgen die Potenziale von Wasserstoff, CCUS-Technologien, des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem zu heben (Drucksachen Nr. 17/944-2, Nr. 17/944-3, Nr. 17/944-4, Nr. 17/944-5, Nr. 17/944-6).

Durch die Ablehnung unserer Forderungen, zwingt die Landesregierung die Menschen im Land aber lieber zu Verzicht und setzt mit dirigistischen Maßnahmen den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg aufs Spiel. Damit konterkariert sie letztlich den Klimaschutz. Wir haben aus diesen Gründen die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg am 6. Oktober 2021 abgelehnt.

Winfried Kretschmann hatte als erster grüner Ministerpräsident schon 2014 sein eigenes Klimaschutzgesetz mit mehr als 100 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ziel: Verringerung des CO2-Ausstoßes des Landes um 25 Prozent bis 2020. Dass der bisher eingeschlagene Weg der Landesregierung aber nicht funktioniert, zeigt sich auch darin, dass Baden-Württemberg die für Ende 2020 die angepeilten 25 Prozent an Reduktion, wenn überhaupt, nur mit Ach und Krach erreichen wird. Und selbst dann gelingt dies nur durch Schützenhilfe aus Berlin, das den CO2-Ausstoß bei Kohle und Gas mittlerweile bepreist und deshalb Kohlekraftwerke unwirtschaftlicher macht. Was wieder einmal mehr zeigt, dass die Kompetenzen für die Klimapolitik nicht beim Land, sondern beim Bund liegen. Selbst die Corona-Pandemie, während der Menschen zu Hause und Flugzeuge am Boden bleiben, hat die Situation bisher kaum entschärft.

2019 waren in Baden-Württemberg die CO2-Emissionen erst um 11,6 Prozent gesunken, das selbst gesteckte Ziel wäre also um mehr als die Hälfte verfehlt worden. In den Jahren 2015 und 2016 stiegen die Treibhausgasemissionen sogar weiter an.

Für uns steht fest: Klimaschutzgesetzgebung muss wirksame Maßnahmen beinhalten, Klimaschutz im Ländle muss mit innovativen Ideen und baden-württembergischer Technologie gestaltet werden – und er muss ökonomisch vernünftig, nicht ökologisch radikal sein. Klimaschutz ist das Ziel, Innovation ist der Weg. Wenn uns das gelingt, dann können wir die Chance nutzen, die Klimaschutz für den technologischen Fortschritt und die Sicherung des Wohlstands in unserem Land bedeutet. Gehen wir’s an: smart statt symbolpolitisch, innovativ statt ideologisch.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Aus Corona lernen, trotz Corona lernen: Nutzen wir die Pandemie für eine spürbare Verbesserung der Bildungspolitik im Land!

Jede Krise ist auch eine Chance – die Chance besteht darin, Fehler zu erkennen und diese zu beheben. Für uns Freie Demokraten gilt das auch im Hinblick auf die Corona-Krise, die einige Versäumnisse der Bildungspolitik der Landesregierung offenbar gemacht hat. Es ist Zeit, aus den Fehlern zu lernen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!

Die Corona-Pandemie ist fraglos eine der größten Belastungsproben für das Bildungssystem in unserem Land. Während der flächendeckenden Schulschließungen im Frühjahr mussten sich Eltern, Lehrer und Schüler weitgehend unvorbereitet auf digital gestützten Unterricht umstellen. Der anschließende Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ist auch eine große Herausforderung: Prüfungen gilt es trotz aller Belastungen zu bewältigen, Versäumtes aufzuholen, den Schulalltag unter großen Hygiene- und Abstandsvorschriften zu meistern. Dafür sind verlässliche Vorgaben mit praktischer Unterstützung für die unterschiedlichen Pandemiestufen erforderlich.

Wir Freie Demokraten treten für eine Bildungs- und Betreuungsgarantie ein, wie sie der nordrhein-westfälische FDP-Familienminister Dr. Joachim Stamp abgegeben hat. Die Eltern und Schüler müssen sicher sein können, dass ihnen kein weiterer kompletter Lockdown von Kinderbetreuung und Schulen mehr zugemutet wird. „Es macht in einer zugespitzten Entscheidungssituation einen gewichtigen Unterschied, ob eine Regierung nur die Rückkehr zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen beschlossen oder aber sich ausdrücklich verpflichtet hat, die Kindertagesbetreuung und die Schulen nicht zu schließen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Dies sind unsere Schlussfolgerungen und Lehren aus der Krise:

Auf die Lehrer kommt es an!

Zudem wären die Beseitigung des Fachlehrkräfte-Beförderungsstaus und ein Klassenteiler von 28 Schülern sinnvolle Instrumente. Ferner weist der Philologenverband zurecht darauf hin, dass in der Corona-Pandemie die Anforderungen an die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit erheblich gestiegen sind – insbesondere Verwaltungsaufgaben und Aufgaben im Bereich der Aufsicht und Betreuung der Schüler sind dazugekommen. Hier fordern wir die Kultusministerin auf, für Entlastung zu sorgen. Lehrerinnen und Lehrer sollten sich auf guten Unterricht konzentrieren können, statt wertvolle Zeit mit Nebenaufgaben zuzubringen. Die Einstellung von Verwaltungsassistenten und Systemadministratoren könnte eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte mit sich bringen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird.


Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern neu entfalten!

Die aktuelle Erfahrung hat die elementare Bedeutung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern deutlich werden lassen. Für eine gelebte Bildungspartnerschaft zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen bedarf es einer Kultur des intensiven Austauschs und der echten Zusammenarbeit. Für beide Seiten bedeutet dies Möglichkeiten und Pflichten zugleich. Neben kurzen Wegen der Kontaktaufnahme bedarf es fester Formen der Kontaktpflege beispielsweise in Form von verbindlichen Eltern-Lehrer-Gesprächen. Das gilt umso mehr, wenn Eltern mehr Mitverantwortung im Lernprozess ihrer Kinder übernehmen wollen. Formen dezentralen Lernens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, sofern sie unter staatlicher Schulaufsicht und in Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer stattfinden.

Möglichst viel Wahlfreiheit im Bildungsangebot schaffen!

Zwischen gebundenen und offenen Angeboten beim Ganztag wählen zu können, gehört ebenso dazu wie der Erhalt und die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen als „Berufliche Realschulen“, der Erhalt der Beruflichen Schulen in ihrer Vielfalt, der Erhalt der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Stärkung der Realschulen und eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sowie die Möglichkeit, eine Schule in freier Trägerschaft besuchen zu können. Mit parlamenatrischen Beiträgen zu mehr Wahlfreiheit in Debatten, Anfragen und Gesetzentwürfen, z.B. zur Aufnahme der offenen Ganztagsschule neben die gebundene Ganztagsschule ins Schulgesetz, verfolgen wir dieses Ziel mit Nachdruck. Leider stehen wir hiermit oftmals alleine da – so erinnert unser Bildungsexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab.“

Um die Bildung von Klassen auf möglichst einheitlichem Niveau zu schaffen, ist die Grundschulempfehlung wieder verbindlich auszugestalten. Hierbei schlagen wir ein Letztentscheidungsrecht der aufnehmenden Schule vor. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu, Baden-Württemberg rutschte bereits vor der Corona-Krise in allen relevanten Bildungsrankings seit Abschaffung der Grundschulempfehlung empfindlich ab – zugunsten von Ländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen, die an einem vielgliedrigen Schulsystem mit verbindlicher Grundschulempfehlung festhalten. „Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich sollen die Möglichkeiten jeder Schule verbessert werden, die Schüler individuell zu fördern. Dies betrifft einerseits die finanziellen Mittel und die Möglichkeiten, Assistenzlehrkräfte anzustellen. Andererseits soll eine Schule bei Personalknappheit vorübergehend von den allgemeinen Vorgaben zur Stundentafel abweichen können.

Digitale Schule zügig umsetzen – und ins Gesetz aufnehmen!

Alle Schulen müssen endlich leistungsstarke und schnelle Internetanbindungen erhalten – schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für digital gestützten Unterricht.

Darüber hinaus braucht es eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit Hard- und Software. Nach Erkenntnissen des von FORSA im Auftrag der FDP-Bundestagfraktion in Auftrag erstellten „Digitalisierungsmonitors 2020“ geben 80% der Befragten an, dass die Schulen nicht ausreichend mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sind – der Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre stark an.

Von entscheidender Bedeutung ist auch die Wartung und Aktualisierung der Systeme durch IT-Systemadministratoren, die wir Freien Demokraten „Digitale Hausmeister“ nennen.  Die kommunalen und freien Schulträger müssen hierfür endlich finanziell entsprechend ausgstattet werden. Es bedarf einer tragfähigen Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Kommunen!

Auf Antrag ist unserem Vorschlag gemäß den Schulen ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung des Digitalbereichs zu geben. Dabei gilt es auch, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und -modernisierung einerseits und der Digitalisierung der Schulen andererseits zu nutzen. Ein Schulhaus auf Höhe der Zeit ist im Jahr 2021 nur ein solches, das auch technisch hohen Ansprüchen genügt.

Ferner brauchen wir ein Zulassungsverfahren für digitale Anwendungen, bei dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Vetorecht besitzt. So entsteht eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, unter denen die Schulen auswählen können. Momentan ist die Landesregierung leider einseitig auf bestimmte Softwarelösungen wie Microsoft Office 365 fixiert. Dr. Timm Kern mahnt an: „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Insgesamt muss die „Digitale Schule“ gesetzlich verankert werden. Dies wollen wir mit einem Gesetzentwurf sicherstellen, den unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern am Mittwoch, den 11. November im Landtag eingebracht hat:

Ziel ist es, einen neuen § 48 a „Digitale Schule“ ins baden-württembergische Schulgesetz aufzunehmen. Dieser soll die Landesregierung verpflichten, die nötige digitale Infrastruktur und Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie deren Wartung durch einen Systemadministrator sicherzustellen. Zudem setzt er der Gesetzentwurf Leitplanken für den Erlass der angesprochenen Datenschutzrichtlinien und ordnet allen Schulen im Land ein Budget für die Veranstaltung von Fortbildungsformaten zur digitalen Bildung zu. Eine entsprechende Fortbildungspflicht im Bereich der digitalen Bildungwürde vor allem den Staat verpflichten, für ausreichend Lehreraus- und -fortbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung zu sorgen. Hierbei geht es darum, Lehrkräften aller Altersstufen wertvolle Medien- und Digitalkompetenz zu vermitteln und pädagogische Konzepte zu entwickeln, die eine gelingende Einbindung digitaler Geräte in Präsenzunterricht ermöglichen. Der Nachholbedarf ist offenkundig: 88 % der Befragten im „Digitalisierungsmonitor 2020“ gaben an, dass Lehrerinnen und Lehrer nur unzureichend oder gar schlecht auf digitalen Unterricht vorbereitet seien. Auch dieser Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre erheblich an – und ist wohl auf die mitunter schlechten Erfahrungen im Homeschooling zurückzuführen, welches laut Digitalisierungsmonitor zu 68 % aus per E-Mail versendeten Hausaufgaben und zu 24 % aus im Schulhaus abzuholenden Papierausdrucken bestand.


Unser  Gesetzentwurf „Digitale Schule“ ist hier in Gänze abrufbar.

Darüber hinaus sind Bund, Länder und Gemeinden aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren.

Digitale Bildung bedeutet auch mehr denn je, dass das Know-How über die Potenziale der Digitalisierung an die Schüler vermittelt wird. Das Fach Informatik – mit Inhalten weit über die Informationstechnik hinaus – ist daher an allen weiterführenden Schulen mindestens als Wahlpflichtfach einzurichten. Gleichzeitig brauchen wir eine möglichst früh einsetzende Medienbildung ab Klasse 1

Die Eigenverantwortung der Schulen stärken!

Die einzelnen Schulen sind bereits jetzt die zentralen Einheiten des Innovations- und Veränderungsprozesses. Wird das digitale Lernen ausgebaut, kommt der Schule als Dreh- und Angelpunkt und als zentralem sozialen Bezugspunkt eine umso größere Bedeutung zu. Wir wollen die Schulen deshalb in ihrer Eigenverantwortung stärken, konkret neben einem verlässlichen Budget und inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr Möglichkeiten der Personalauswahl und -entwicklung geben. Die Schlüsselposition nehmen in diesem Prozess die Schulleiter ein. Gerade für einen gelingenden weiteren Ausbau des digitalen und dezentralen Lernens gilt es sicherzustellen, dass die Schulleiter mit ausreichend Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet sind. Auch und gerade die Schulleitungen gilt es von bürokratischen Sonderaufgaben zu entlasten, die sich während der Coronakrise vervielfältigt haben – insbesondere für Schulleitungen ist unser Vorstoß, Verwaltungsassistenten zur Abnahme von Verwaltungsaufgaben einzustellen, daher sinnvoll.

Im zentralen sozialen Bezugspunkt Schule darf ferner ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern nicht fehlen. Die von Shutdowns und Einschränkungen charakterisierte Corona-Zeit mit ihren nicht hinweg zu diskutierenden, psychischen und sozialen Folgen für Schüler, Lehrer und Eltern hat den Bedarf hieran abermals verschärft. Land und Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein entsprechend gut ausgebautes Angebot vor Ort gestaltet werden kann.

Gesundheitsschutz in der Schule sicherstellen!

Das oberste Gebot in Zeiten einer Pandemie ist weiterhin der Gesundheitsschutz. Es gilt, die Gesundheit von allen am Schulleben Beteiligten – Schüler, Lehrer und deren Familien – sicherzustellen. Ein Schulbesuch darf kein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Umfassende – aber auch tatsächlich sinnvolle und funktionale – Hygienekonzepte und Infektionsschutzauflagen sind der beste Garant dafür, dass ein Präsenzunterricht an baden-württembergischen Schulen verantwortungsvoll möglich ist und ein zweiter Total-Lockdown der Bildungseinrichtungen vermieden werden kann. Leider musste man in den letzten Monaten häufiger das Gefühl haben, dass die Infektionsschutzmaßnahmen im Schulbereich häufiger das Gefühl haben, dass es sich um Symbolpolitik denn tatsächlich sinnvolle Beiträge zu mehr Schutz handelt – beispielhaft erwähnt sei die kaum durchsetzbare Maskenpflicht für Schüler am Platz während des Unterrichts. Außerdem braucht es schlichtweg mehr Unterstützung bei der Umsetzung: „Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin“, so Dr. Timm Kern.

Regelmäßiges Lüften mit Frischluft, insbesondere bei den über die Wintermonate niedrigen Temperaturen, ist allein keine ausreichende Infektionsschutzmaßnahme. Zudem steigt die Erkältungsgefahr für Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen, wenn sie permanent der Kaltluft ausgesetzt sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Luftfilter, beispielsweise HEPA-Filter, sind geeignet, die Ansteckungsgefahr in Innenräumen signifikant zu vermindern – ganz ohne Frieren. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen mit seiner liberalen Kultusministerin Yvonne Gebauer, haben die Potenziale von Luftfiltern schon länger erkannt. Ihre baden-württembergische Amtskollegin bleibt aber untätig und gewährt den Schulträgern keinerlei (Ko-)Finanzierungsperspektive für die kostspielige, aber sinnvolle Anschaffung von Luftfiltergeräten. Hier muss mehr kommen!

Zudem muss die Kultusministerin zeitnah FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen – im Unterschied zu einer Alltagsmaske aus Stoff schützen FFP2-Masken nämlich sowohl die Menschen in der Umgebung des Trägers, als auch den Träger selbst.

Ferner gilt es, die Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen in der Kinderbetreuung und in den Schulen auszuweiten. Auch bedarf es eines von der Landesregierung aufgestellten Stufenplans, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen getroffen werden – die bisherige allgemeine Einteilung der Landesregierung in drei Pandemiestufen, von denen aktuell die dritte bereits erreicht ist, ist für diesen Zweck nicht ausreichend.

Zu guter Letzt erfordert Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen auch solche Räumlichkeiten, die ein Einhalten von Abstandsregeln ermöglichen. Oftmals reicht hier das Platzangebot im Schulhaus nicht aus, eine ganze Schulklasse mit je 1,5 m Abstand zwischen den Schülern unterzubringen. Das Kultusministerium muss die Schulträger daher engagiert dabei unterstützen, geeignete zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu erschließen.

„Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein“, resümiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern.

Digitalisierung, Gesundheitsschutz, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und eine gelingende Entlastung der Lehrkräfte – in diesen Bereichen muss die Landesregierung nun während der zweiten, „heißen Phase“ der Corona-Pandemie dringend nachsitzen. Es gilt, die Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten zu politischer Realität werden zu lassen – im Interesse aller Schüler, Lehrer und Eltern im Land. Mit unseren Vorschlägen werden wir Freien Demokraten uns im Landtag weiterhin dafür einsetzen, dass Frau Eisenmann ihre bildungspolitischen Versäumnisse der letzten Jahre korrigiert und Corona die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schülern im Land nicht ausbremst.
 Unser Ziel ist und bleibt: weltbeste Bildung in Baden-Württemberg! Mehr denn je muss unser Land daher in diesen Zeiten sein Bildungssystem so sanieren, dass es auf hohem Niveau krisenfest und zukunftssicher ist.
Jetzt zählt’s – wir bleiben dran!

Mit dem Digitalisierungsmonitor 2020 legt die FDP-Bundestagsfraktion zum dritten Mal die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur Digitalisierung vor. Sie wurde wie schon in den Vorjahren vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt und steht unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.

Digitalisierungsmonitor der Bundestagsfraktion

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für Bildung, Jugend und Sport
Tel.: +49 711 2063-9045

Stringentes Gesamtkonzept statt zusammenhanglosem Aktionismus bei Corona-Verordnungen

Der FDP/DVP Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dem Recht auf Bildung auch in einer Pandemie zur Durchsetzung zu verhelfen. Eine erneute flächendeckende Schließung von Kinderbetreuung und Schulen muss verhindert werden. Wir beantragen deshalb erneut, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, wie dies der nordrhein-westfälische Familienminister Dr. Joachim Stamp bereits vorgenommen hat. Gleichzeitig besteht in Baden-Württemberg ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits. Bereits bei der Wiederöffnung der Schulen nach ihrer pandemiebedingten Schließung im Frühjahr ist auf die drohenden pandemiebedingten Personal- und Raumengpässe an den Schulen immer wieder hingewiesen worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert damals wie heute die Kultusministerin auf, die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen. Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird. Und schließlich brauchen wir umfangreiche Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen unter anderem Luftfilteranlagen zur Raumdesinfektion, FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler, mehr Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen und eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht.

“Wenn man die Strategie so fortführt, wird nach dem Teil-Lockdown der totale Lockdown kommen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine vierwöchige Schließzeit geschickt werden.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

– Unser Entschließungsantrag zur sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1.11.20 –



Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen,

  • für die Beurteilung der Frage, ob eine akute Gesundheitsnotlage droht, ein Ampelsystem zu errichten, das sich nicht allein an positiven Laborergebnissen (Infektionszahlen) orientiert, sondern auch an der Zahl der Tests insgesamt, dem Anteil der positiv Getesteten und den tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie den belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken;

  • massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, anstatt sich auf die sogenannte Alltagsmaske zu verlassen, unter anderem auch durch eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der sogenannten Alltagsmasken;

  • die Teststrategie weiterzuentwickeln und hierbei insbesondere für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Schulen Schnelltests anzubieten;

  • auf eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als starkes Instrument zur Kontaktnachverfolgung im privaten und öffentlichen Raum hinzuwirken.

    Dazu muss sichergestellt werden, dass die Testlabore mit der App kommunizieren, Ergebnisse von Schnelltests in der App genutzt werden können, Gesundheitsämter die App nutzen und in einer breiten Werbekampagne den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der App nahegelegt wird. Die Bedeutung der Mitteilungen der App muss zudem besser erklärt werden. Außerdem soll die App so erweitert werden, dass sie beim Betreten von Gebäuden, wie gastronomischen Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Einzelhandelsgeschäften, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung bietet;

  • das Gesundheitssystem auf eine ansteigende Zahl schwerer Krankheitsverläufe mit ausreichendem Pflegepersonal und genügend Intensivbetten vorzubereiten;

  • die Strategie des Containments um die Protektion für vulnerable Gruppen zu erweitern und insgesamt eine Langfrist-Strategie zu erarbeiten.

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • eine Bildungs- und Betreuungsgarantie öffentlich abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht. Auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen.

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, das auch indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe eine Unterstützung erfahren können.

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere für Einrichtungen und Institutionen wie Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kulturschaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke im Landtag , 30.10.2020

„Was wir aber vermissen ist eine langfristige Strategie“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisch, diese Regierung hätte die Zeit seit dem Frühjahr offenbar nicht genutzt: „Was machen Sie, wenn diese Maßnahmen bis Ende November nicht fruchten? Sie haben dafür keinerlei Plan!“

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für Bildung, Jugend und Sport
Tel.: +49 711 2063-9045

Wir brauchen einen Kraftakt für die digitale Infrastruktur

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Wie wichtig die digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist, hat spätestens die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Der Lockdown der hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil. Videotelefonie, Home-Office und Home-Schooling waren nur bedingt oder mit Einschränkungen möglich.

Damit diese Defizite schnell bewältigt werden können, bedarf es einem Kraftakt bei der digitalen Infrastruktur. Wie dieser gelingen kann, an welchen Stellschrauben dafür gedreht werden muss, welche Lösungen es geben kann und welche Erfahrungen Sie gemacht haben, darüber haben wir mit Experten in unserem Webtalk diskutiert.

Ihr habt unseren Webtalk verpasst?
Kein Problem! Hier zum Nachschauen.


Daniel Karrais

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

Michael Schlichenmaier

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel

Der Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Mehr zu unserer Digitaloffensive nach Corona…

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