Ein Jahr Landesregierung
Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen
Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren. Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.
Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.
Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.
Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.
Ertüchtigung der Wasserstraße Neckar
Land und Bund haben im Jahr 2007 vereinbart, die notwendigen Instandsetzungen mit Verlängerungen der Schleusenanlagen für die Befahrbarkeit mit 135-Meter-Schiffen zu verbinden. Seither finanziert das Land 15 Vollzeitkräfte bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), um das damalige Ziel der Fertigstellung im Jahr 2025 erreichen zu können.
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau des Neckars im vordringlichen Bedarf enthalten. Im Bundeswasserstraßenausbaugesetz ist die Maßnahme unter „Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs“ als Ziffer 20 enthalten. Bisher hat es dennoch keine nennenswerten Fortschritte gegeben.
Wir stellen fest:
- Es ist in hohem Maße unbefriedigend und nicht hinnehmbar, dass seit der im Jahr 2007 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau der Neckarschleusen für 135-m-Güterschiffe keine greifbaren Erfolge zu verzeichnen sind. Es wurde noch immer keine einzige Maßnahme zur Schleusenverlängerung begonnen. Die in dieser Zeit verantwortlichen Bundesverkehrsminister heißen Tiefensee (SPD), Raumsauer (CSU), Dobrindt (CSU), Schmidt (CSU) und Scheuer (CSU). Durch diese jahrzehntelange Untätigkeit ist ein enormer Sanierungsstau entstanden, der nun zu einer hohen Dringlichkeit und Priorisierung führt.
- Die Wasserstraßen haben noch erhebliche Wachstumspotenziale. Hier ist echte Verkehrsverlagerung möglich. Am Ausbauziel gemäß Bundesverkehrswegeplan und der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung ist deshalb unbedingt festzuhalten.
- Der Ausbau liegt in erheblichem Landesinteresse. Deshalb sollen Land und Bund gemeinsam an einer ganzheitlichen Lösung arbeiten und diese tatkräftig umsetzen.
- Sämtliche Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung sind zu nutzen – bis hin zu einem neuerlichen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Es muss um Offenheit für Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren für die Schleusenverlängerung gehen. Jahrelange Verfahren sind vor dem Hintergrund der hohen Priorität und der Sicherstellung des Schleusenbetriebs nicht mehr hinnehmbar. Der gesellschaftliche Wert des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Wasserstraße muss stärker gewichtet werden. Wir sehen am geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel, dass schnelleres Bauen in greifbare Nähe gerückt ist.
- Bereits der Planansatz mit drei Milliarden Euro bezogen auf die Preise des Jahres 2016 war für 200 km Wasserstraße zu keinem Zeitpunkt auskömmlich und realistisch, genauso wie sich das Fertigstellungsjahr 2025 als nicht realisierbar erwiesen hat. Es braucht eine Fortschreibung des Mittelvolumens. Sämtliche Möglichkeiten einer realistischen Finanzierung sind zu nutzen, bis hin zu einem Sondervermögen Wasserstraßeninfrastruktur oder ÖPP-Projekten.
- Die Betriebsfähigkeit auf dem Neckar ist in jedem Fall zu erhalten.
- Von Anfang an ist eine umfassende Digitalisierung mitzudenken.
- Die vier Häfen Plochingen, Stuttgart, Heilbronn und Neckarsteinach bis hin zum Zielhafen Mannheim brauchen Planungssicherheit. Es ist deshalb zeitnah ein belastbarer Sanierungs- und Ausbauplan vorzulegen. Ein stufenweiser Ausbau, beispielsweise gegliedert in die Abschnitte rheinnah, bis Heilbronn sowie bis Plochingen, erscheint sinnvoll. Ziel sollte es sein, bis zum Jahr 2040 den Ausbau vollendet zu haben.






