FDP-Gesetzentwurf zu Wahlkreisreduktion mündet bei Ablehnung in Volksbegehren.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Wahlrechts die anderen drei demokratischen Fraktionen im Landtag auf, die vorgeschlagene Verringerung der Wahlkreise mitzutragen, um zu verhindern, dass der Landtag nach der nächsten Landtagswahl auf ein XXL-Format anwächst.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um eine massive Parlamentsaufblähung zu verhindern.

 

„Das letzte Mal, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine Sollgröße von 120 Abgeordneten eingehalten hat, war im Jahr 1972. Seit dem hat er sich wie eine russische Matrjoschka-Puppe Stück für Stück vergrößert. Das Parlament hat eine größere Hülle bei gleichem Inhalt bekommen.

 

Die Verelendung der ehemaligen Volksparteien und die hinzugekommenen neuen Fraktionen – zuerst die Grünen, später die Rechtsradikalen – haben dazu geführt, dass der Landtag seine Sollgröße aktuell um mehr als 28 Prozent überschreitet.  Im April 2022 kam mit der Reform des Wahlrechts ein weiterer Treiber der Parlamentsgröße hinzu: Die Möglichkeit, mittels Stimmensplitting taktisch zu wählen. Den Grund für das Stimmensplitting, nämlich den Landtag über Landeslisten weiblicher, diverser und vielfältiger zu machen, teilen wir von der FDP ausdrücklich. Was wir aber nicht teilen, ist, sehenden Auges die Möglichkeit einer Verdoppelung der Abgeordnetenanzahl in Kauf zu nehmen. Der renommierte Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Behnke hat das damit verglichen, das sei so, als ob man auf einem gewittergefährdeten Berggipfel ein Haus ohne Blitzableiter baue. Dann sei man entweder besonders gottesgläubig, besonders dumm, oder man plane einen Versicherungsbetrug. Ich überlasse es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, welches Attribut Sie am treffendsten für sich finden.

 

Im April 2022 wollten Sie unserem Kompromissvorschlag auf Reduzierung der Wahlkreise auf 60 nicht zustimmen. Er sei nicht ausdefiniert, so damals Ihre Begründung. Den FDP-Abgeordneten wurde unterstellt, man wolle nicht dort sparen, wo man selbst betroffen sei. Mit unserem jetzigen Gesetzentwurf haben wir die relevantesten Kritikpunkte und Vorhaltungen samt und sonders gelöst. Wir haben die von den Sachverständigen vorgeschlagene Anzahl umgesetzt und die Wahlkreise gemeindescharf ausdefiniert. Von unseren 18 Abgeordneten sind 10 direkt betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Das von Ihnen vorgebrachte Scheinargument der ‚Bürgerferne bei weniger Wahlkreisen‘ wurde in den Anhörungen zu unserem Gesetzentwurf aus wissenschaftlicher Sicht vollständig entkräftet.

 

Im Bund schlägt die CDU übrigens genau das vor, was die CDU im Land ablehnt. Und dort haben auch die Grünen vor kurzem genau das mitgetragen, was sie im Land nicht wollen. Da entsteht der Eindruck, dass es Ihre eigenen Pfründe sind, um die es Ihnen geht, und nicht das Wohl des Landes.

 

Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Rund 200 Millionen Euro Mehrkosten und 96 unnötige, zusätzliche Mandate kommen heraus, wenn die Bevölkerung nochmal so wählt, wie im September 2021 – bei der Bundestagswahl in einem Zweistimmenwahlrecht, wenn man es für Baden-Württemberg betrachtet. Das halten wir für unverantwortlich. Tun Sie den Steuerzahlern den Gefallen, tun Sie der Funktionsfähigkeit des Parlaments den Gefallen und tun Sie nicht zuletzt den Bürgern Baden-Württembergs den Gefallen: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Denn sofern das nicht erfolgt, ist die Bevölkerung am Zug. Denn dann startet ein Volksbegehren, das der Bürgerschaft die Möglichkeit eröffnet, darüber abzustimmen, ob sie einen Landtag in Sollgröße bevorzugt oder ein XXL-Parlament, das zwar viel mehr kostet, aber nicht mehr Demokratie bringt.“

 

Rückmeldeverfahren muss fair, unbürokratisch, verlässlich und planbar sein.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, hat heute im Rahmen der Regierungsbefragung Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Thema Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen befragt. Er kommentiert die Antwort:

„178.000 Unternehmen haben pflichtgemäß eine Abschlussrechnung zu ihrer Corona-Soforthilfe vorgelegt, bei 60.000 Unternehmen steht diese noch aus. Aber viele Unternehmen tappen im Dunkeln: Die einen fragen sich, ob sie dumm gewesen sind, weil sie ehrlich waren und proaktiv eine Abrechnung vorgelegt haben. Die anderen fragen sich, was noch auf sie zukommt und wann das Thema Corona-Soforthilfe zum Abschluss kommt.

Heute hat Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut immerhin zugegeben, dass noch Fragen offen sind und Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig versteckt sie sich hinter der Bundesregierung und schiebt alle Verantwortung nach Berlin. Einmal mehr zeigt sich, dass sie nur verwaltet und den drängenden Fragen ausweicht, statt zu gestalten. Sie selbst hat wohl keinen Plan, wie mit den noch offenen Rückmeldungen umgegangen werden soll.

Als Minimum ist eine klare Kommunikation gegenüber den Unternehmen notwendig: Ein Dank an die Unternehmen, die frühzeitig rückgemeldet haben, dass sie so ehrlich waren. Und eine Aufforderung an alle anderen, dass noch zu tun, weil das auf jeden Fall noch eingefordert wird. Transparenz schafft Verlässlichkeit – genau das braucht unsere Wirtschaft. Aber die Ministerin reagiert mal wieder erst, wenn die FDP nachfragt und wir den Finger in die Wunde legen.

Wir werden allerdings weiterhin ein gerechtes Rückmeldeverfahren fordern: Fair gegenüber allen Firmen, unbürokratisch und ohne Generalverdacht gegenüber der Wirtschaft, verlässlich und planbar für alle – das sind die dafür notwendigen Maßstäbe.“

 

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen und den Aktivitäten der FDP/DVP-Fraktion dazu finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Mehr Vielfalt und Fortschritt wagen in der Energieversorgung.


In der heutigen Landtagsdebatte zur Energiepolitik sagte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„2022 stammten über 25 Prozent unseres Stroms aus der Kernenergie. 2023 soll aus der Kernenergie ausgestiegen, Neckarwestheim 2 vom Netz genommen werden. Schon jetzt sind unsere Stromnetze stark strapaziert, Stromspeicher hingegen kaum vorhanden. Unter den drei Kretschmann-Kabinetten ist der Ausbau der Strominfrastruktur nur schleppend vorangekommen. Seit 2011 haben sich die Kosten für Netzeingriffe mehr als verfünffacht. Jahr für Jahr fließen zweistellige Millionenbeträge in Stabilisierungsmaßnahmen – Kosten, die den Strompreis treiben und die Verbraucher belasten.

 

Um unsere Stromversorgung zu sichern, die Verbraucher zu entlasten und das Klima zu schützen, haben wir Freie Demokraten schon Anfang 2022 die befristete Weiternutzung der Kernenergie gefordert. Der Ausstieg aus der Kernenergie war 2022 gesetzt und wurde erst auf Drängen der FDP verschoben. Wir Freie Demokraten haben damit einen aktiven Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Gleichzeitig wissen wir: das Ende der Energiekrise ist nicht in Sicht – schon gar nicht zum 15. April. Um die Energiekrise zu bewältigen, braucht es den Einsatz aller demokratischen Fraktionen. Dass sich die Kretschmann-Koalition auf keinen gemeinsamen Kurs in der Kernenergie einigen konnte, ist für Baden-Württemberg besonders fatal. Dass Vertreter der Regierungskoalition nach Monaten der Untätigkeit Tatenlosigkeit beklagen, mag vielleicht populär sein – im Land hat diese Politik aber zu Verunsicherung und Vertrauensverlust geführt.

 

Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Versorgungssicherheit braucht Vielfalt. Versorgungssicherheit braucht Fortschritt. In Bund und Land wollen wir Freie Demokraten mehr Vielfalt und Fortschritt in der Energieversorgung wagen. Mit einem beschleunigten Ausbau der Infrastruktur. Mit heimischer Erdgasförderung. Mit Biogas und Wasserstoff. Mit E-Fuels und CCS – und mit neuesten Kerntechnologien und Kernfusion.“

Der Untersuchungsausschuss offenbart neue Abgründe in der Polizeiführung.


Zu der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten heutigen Aktuellen Debatte sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Goll MdL:

 

„Nach der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses ‚IdP & Beförderungspraxis‘ und den jüngsten Ausfällen von Minister Strobl, der dessen Tätigkeit als ‚Soufflé‘ verunglimpft hat, häufen sich die Zweifel an den Fähigkeiten und dem Aufklärungswillen der Polizeiführung im Land.

 

So beim Thema Beförderungspraxis: Im Innenministerium wird unter beschönigenden Bezeichnungen wie ‚geordnete Personalentwicklung‘ eine Vorauswahl von Kandidaten für Spitzenposten nach intransparenten, persönlichen und politischen Gesichtspunkten getroffen. Bewerber, die nicht vom Establishment favorisiert werden, werden am eigentlichen Beurteilungs- und Beförderungssystem vorbei abgebügelt. Die Benotung folgt der Beförderung. Dazu kommt die gutsherrliche Arroganz der Hausspitze, die sich selbst mehr erlaubt als dem Vollzugsdienst auf der Straße, Stichwort: Sektgelage an Freitagen. Das Ansehen der Polizeiführung bei der Landespolizei leidet darunter genauso wie das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung.

 

Noch gravierender sind die Zustände in Sachen sexualisierter Machtmissbrauch. Die Beteuerungen der Strobl-Hausführung, man setze sich gegen sexuelle Belästigung ein, werden von der unfähigen wie unwilligen Vorgehensweise im Fall Renner konterkariert. Fehlende Beschlagnahmen durch Frau Hinz und Vernichtung von Beweismitteln lassen den Verdacht von Vertuschung im internen Disziplinarverfahren aufkommen. Vertrauensanwalt und Dienstvereinbarungen zum Thema sexuelle Belästigung sind seit Jahr und Tag angekündigt, aber nicht umgesetzt worden. Besonders skandalös ist aber, dass der IdP auch am heutigen Tag noch als Vorstandsmitglied der Polizeistiftung auf deren Website geführt wird. Welchen Eindruck macht dies auf potentielle Opfer? Die Kampagne ‚Nicht bei uns!‘ erscheint vor diesem Hintergrund als reines Lippenbekenntnis. Solange Strobls Kamarilla die Spitzenpositionen des IM besetzt hält und sich gegenseitig deckt, fehlt dem Vorgehen gegen sexualisierten Machtmissbrauch so jede Glaubwürdigkeit. Die Versuche der Grünen, solche Missstände auf ‚strukturelle Ursachen‘ und nicht diese personelle Misere zurückzuführen, sind indes ideologische Ablenkungsmanöver der Koalitionspartner.

 

Dass all dies für Strobl Anlass für Dessert-Allegorien ist, spricht für sich. Die Polizei braucht von Strobl keine Kulinarik, sondern personelle Konsequenzen. Es muss entschlossen und glaubhaft gegen sexuellen Machtmissbrauch vorgegangen, eine gesetzmäßige Beförderungspraxis ohne Amigo-Strukturen und eine saubere Hauskultur ohne Doppelmoral gegenüber dem Polizeivollzugsdienst wiederhergestellt werden. Das geht nur ohne Strobl. Die CDU und der Ministerpräsident sollten sich überlegen, wie lange sie sich noch mit dieser offenen Wunde durchs Land schleppen wollen.“

 

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Vermeintliches Unverständnis des Ministerpräsidenten zeugt von Unkenntnis.


In der heutigen Regierungspressekonferenz äußerte Ministerpräsident Kretschmann sein Unverständnis über das Eintreten der FDP für eine Perspektive für Autos, die nachweislich nur mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Ministerpräsident scheint die tatsächliche Dimension im Zusammenhang mit dem Eintreten für eine Perspektive für Autos, die nachweislich nur mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden können, nicht so richtig verstanden zu haben. Ein abschließender Beschluss auf Ebene des Rats ist eben gerade noch nicht getroffen worden. Vielmehr hat die FDP in letzter Minute den Weg für wirklichen Klimaschutz mit synthetischen Kraftstoffen geöffnet. Der rein elektrische Weg führt nämlich immer dann in die Sackgasse, wenn das Laden nicht gesichert ist oder es besondere Anforderungen gibt. Bekanntlich haben sich weitere Länder, wie beispielsweise Italien, klar gegen den rein elektrischen Weg ausgesprochen. Dass E-Mobilität mit Null Gramm CO₂ einherginge, ist ein Märchen aus der grünen Ecke. Nur weil kein Auspuff am Auto montiert ist, bedeutet das noch lange kein Gewinn für den Klimaschutz. In Anbetracht des Hochlaufs der Braunkohlekraftwerke ist der Begriff Ammenmärchen für die These der Emissionsfreiheit der Elektromobilität noch deutlich untertrieben.“

Fokus der Einrichtung aber nicht auf den Rechtsextremismus verengen.


Zur heute vorgestellten Planung zur Einrichtung einer Forschungsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Einrichtung einer institutionellen Forschungsstelle mit Finanzierungssicherheit ist das richtige Signal und vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle extremistischer Gewaltausbrüche auch dringend geboten. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Landesregierung nun endlich mit der Einrichtung beginnt, schließlich stammt der Vorschlag, eine solche Forschungsstelle einzurichten, bereits aus den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses von Ende 2018.

 

In diesen Handlungsempfehlungen war auch klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Die Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung kommt eben nicht nur von rechts – daher darf auch der Fokus der geplanten Forschungsstelle nicht zu einseitig auf dem Rechtsextremismus liegen.“

 

Der rechtspolitische Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzende, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Es ist erfreulich, dass eine zentrale Handlungsempfehlung aus dem damaligen Untersuchungsausschuss zum NSU jetzt endlich umgesetzt wird. Die Universität Tübingen ist sicherlich eine gute Wahl. Erfahrungen aus den Bereichen ‚rechte Musik‘ oder ‚Umdeutung der Sprache‘ sind sicherlich auch relevant für andere Phänomenbereiche des Extremismus, schließlich findet Letzteres nicht nur im Rechtsextremismus Anwendung. Wir hätten uns daher grundsätzlich gewünscht – wie dies auch im Abschlussbericht vorgesehen war – dass die Forschungsstelle nicht nur auf Rechtsextremismus beschränkt worden wäre.“

Podiumsdiskussion der FDP/DVP-Fraktion in Lauda-Königshofen.


Am Mittwoch, 1. März war die FDP/DVP-Fraktion vor Ort in Lauda-Königshofen, um sich gemeinsam mit Experten aus Weinbau, Landwirtschaft und Tourismus sowie über 80 Teilnehmenden über die aktuellen Planungen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Pflanzenschutzverordnung und die potenziellen Auswirkungen für die Region Tauberfranken auszutauschen:

 

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, meint:

 

„Der Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelverordnung ist übers Ziel hinausgeschossen und angesichts der Krisen in der Welt komplett unverhältnismäßig. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der aktuell vorliegenden Form würde, insbesondere in Kombination mit der aktuellen Krisensituation, die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Baden-Württemberg und die Ernährungssicherheit weltweit bedrohen. Hierzulande würde das nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmittel gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz haben. Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gelingt nicht mit pauschalen, praxisuntauglichen und wissenschaftsfernen Verboten für Pflanzenschutzmittel. Gerade zukünftig werden wir wegen dem zunehmenden Auftreten von Schaderregern Pflanzenschutzmittel benötigen. Es geht nicht ohne Pflanzenschutz. Pflanzenschutz muss aber effektiver werden. Wir müssen auf Biotechnologie, neue Züchtungsverfahren und digitale Präzisionstechnologien setzen.“

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet. Wer jeglichen Pflanzenschutz in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten verbietet, der verrät nicht nur, dass er keine Ahnung von Landwirtschaft hat – insbesondere vom heimischen Obst- und Weinbau. Er setzt dessen komplette Existenz aufs Spiel. Das betrifft konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Ohne Landwirtschaft gibt es keinen Naturschutz und keine Biodiversität. Unsere Landwirte gestalten unsere Kulturlandschaften seit Jahrtausenden. Ohne Landwirtschaft wäre Baden-Württemberg nahezu vollständig bewaldet. Artenreiche Offenlandlebensräume wie extensiv genutztes Grünland oder Streuobstwiesen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sind die Folge landwirtschaftlicher Aktivität.“

 

Prof. Dr. Schweickert, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Professor für Internationale Weinwirtschaft sowie Sprecher für Tourismus der FDP/DVP-Fraktion machte deutlich:

 

„Auf den Weinbau in Baden-Württemberg kommen harte Monate zu. Forderungen an Nachhaltigkeit und ökologische Bewirtschaftung werden immer lauter. Ohne Pflanzenschutz wird es aber keinen Weinbau mehr geben. Steigende Preise und hohe Inflationsraten werden die Weinwirtschaft 2023 ganz besonders fordern. Ganz zentral ist es aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Jungwinzer brauchen bei der Betriebsnachfolge eine Perspektive und das bedeutet, wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe stärken. Gleichzeitig kämpfen die Weinbaubetriebe mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die Etablierung der Digitalisierung im Weinbau ist eine weitere Herausforderung. Der Nutzen und die sich daraus ergebenden Vorteile für die Wertschöpfung in der Branche müssen in Teilen erst noch erkannt und erarbeitet werden. Entscheidend für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Weinbaus ist letztendlich, dass im Land erzeugte Weine überhaupt noch wertschöpfend vermarktet werden können. Die Winzer dürfen zu den vielen Herausforderungen nicht noch zusätzliche Auflagen und Einschränkungen für die Bewirtschaftung und Vermarktung aufgebrummt bekommen. Dafür machen wir uns im Landtag von Baden-Württemberg stark. In jeder Herausforderung liegt auch eine Chance, wenn wir Schwerpunkte und Prioritäten setzen.“

 

 

Hintergrund:

 

Der Verordnungsvorschlag der EU sieht ein Anwendungsverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten, zu denen FFH- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen zählen, eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% und umfangreiche Dokumentationspflichten vor.

 

Laut Umfrage sind 39 Prozent des Lehrkräftepersonals ohne Lehramtsausbildung an den Schulen beschäftigt. Wo bleibt ein adäquates Konzept, um diese pädagogisch und fachlich zu qualifizieren?


Zur Landespressekonferenz des Verbands Bildung und Erziehung mit dem VBE-Bundesvorsitzenden Gerhard Brand zur Vorstellung der forsa-Studie zu Lehrkräftemangel und Quereinstieg, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wenn 81 Prozent der Schulleitungen in Baden-Württemberg angeben, dass sie vom Lehrkräftemangel betroffen sind, dann steckt der Karren, wie der VBE-Bundesvorsitzende treffend formuliert, ‚tief in der Grütze‘. Es ist an der Zeit, dass Grün-Schwarz endlich in die Gänge kommt und konkrete Maßnahmen ergreift. Wenn zum Beispiel Studienplätze des Lehramts für Sekundarstufe I nicht belegt werden können, dann steht es um die Attraktivität für den Lehrkräfteberuf sehr schlecht. Und wenn es nach wie vor mehr Aspiranten für den Grundschullehrkräfteberuf gibt, als aber Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, dann ist das aus Sicht der Freien Demokraten überhaupt nicht nachvollziehbar.

 

Fakt ist: Wir brauchen insgesamt deutlich mehr Studienplatzkapazitäten für Lehramtsstudiengänge, eine engere Begleitung von Studierenden zur Verhinderung von Studienabbrüchen und generell wesentlich mehr Wertschätzung den Lehrkräften aller Schularten gegenüber.

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seine Kultusministerin Theresa Schopper müssen der dramatischen bildungspolitischen Realität ins Auge blicken: Inzwischen sind laut forsa-Umfrage 39 Prozent des Lehrpersonals ohne entsprechende Ausbildung – das heißt im Quereinstieg – an den Schulen beschäftigt. Wo bleibt ein adäquates Konzept, um diese pädagogisch und fachlich zu qualifizieren? Weshalb sind rund 90 Prozent der Lehrkräfte im Quereinstieg nach wie vor befristet tätig? Während Sachsen hier bereits um Meilen weiter ist, gönnt sich unsere grün-schwarze Landesregierung nach wie vor eine bildungspolitische ‚Siesta‘. Damit muss jetzt endlich Schluss sein – zum Wohle der Bildungsbiografien unserer jungen Menschen sowie der Lehrkräfte hierzulande, die tagtäglich ihr Bestes geben.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Es braucht endlich höhere Studienplatzkapazitäten für Lehramtsstudiengänge, ausgeweitete Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten sowie ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept.


Zur Meldung, dass Kultusministerin Theresa Schopper Lehrkräften keine Mehrarbeit aufbrummen möchte, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Kultusministerin Theresa Schopper hat richtigerweise erkannt, dass Zwangsmaßnahmen zur Mehrarbeit bei Lehrkräften keine vernünftigen Optionen sind. Soweit so gut. Doch mit diesen Worten ist es ja mitnichten getan. Deshalb fordern wir Freie Demokraten nach wie vor: Es braucht endlich höhere Studienplatzkapazitäten für Lehramtsstudiengänge, ausgeweitete Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten sowie ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept. Es wäre sonst leider nicht das erste Mal, dass auf wohlwollende Worte dieser grün-schwarzen Landesregierung keinerlei Taten folgen. Mit Worten alleine wird weder Unterricht sichergestellt noch werden unsere Lehrkräfte entlastet.“

 

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.

Experten zufolge muss man sich in Baden-Württemberg auf eine baldige Rudelbildung von Wölfen einstellen. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung konzentriert sich zu einseitig auf den Schutz des Wolfs und setzt damit die heimische Weidetierhaltung aufs Spiel. Sie muss unbedingt eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, sondern wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

Das Land aber investiert lieber Unsummen in Herdenschutzmaßnahmen, deren Wirkung fraglich ist. Seit 2018 hat es rund zehn Millionen Euro in den vermeintlichen Schutz der Nutztiere vor Angriffen durch den Wolf gesteckt. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

Die LUBW hält Äcker fälschlicherweise für ungenutzte Flächen.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, zur heutigen Meldung, dass die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) auch Äcker für den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt in den Blick nehmen möchte:

„Die LUBW begeht einen großen Fehler, wenn sie Ackerböden in einem Atemzug mit ehemaligen Mülldeponien oder Baggerseen nennt, wenn es um die Potenziale für den Ausbau der Photovoltaik geht. Es darf kein zusätzlicher Druck auf unsere guten baden-württembergischen Ackerflächen aufgebaut werden. Sie liegen nicht brach, sondern garantieren die Lebensmittelversorgung der Menschen im Land. Wer leichtfertig Äcker mit Photovoltaikanlagen zupflastern möchte, verkennt die globale Ernährungssituation und spielt die Interessen der Energie- und der Ernährungssicherheit gegeneinander aus.

Große Chancen beim Ausbau der Photovoltaik liegen in tatsächlich ungenutzten Flächen, wie z.B. tausende landeseigene Gebäudedächer, die trotz über 10 Jahren grüner Landesregierung unter Kretschmann nicht mit PV-Anlagen ausgestattet wurden. Im Bereich der Landwirtschaft sollten stattdessen die Möglichkeiten der Agri-Photovoltaik, also die Doppelnutzung über PV-Anlagen z.B. über Weideflächen oder Obstkulturen, stärker in den Blick genommen und bestehende Hürden abgebaut werden.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Europäischer Rat setzt Beschluss des EU-Parlaments nicht um.

Hocherfreut über die Absage der Umsetzung des Beschlusses des EU-Parlaments zum Verbrenner-Aus ab 2035 zeigt sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist der FDP in der Bundesregierung zu verdanken, dass dieser in jeder Hinsicht idiotische Beschluss des EU-Parlaments nun auf Ebene des Ministerrats keine Mehrheit findet“, so Rülke wörtlich. Die Öffnung für synthetische Kraftstoffe sei in jeder Hinsicht wünschenswert. Insbesondere Baden-Württemberg hätte eine solche Entscheidung schweren Schaden zugefügt.

Ohne synthetische Kraftstoffe für die PKW-Bestandsflotte sei kein Klimaschutz möglich.

Ohne synthetische Kraftstoffe sei Massenarbeitslosigkeit in der Automobil- und Zulieferindustrie programmiert.

Ohne synthetische Kraftstoffe bleibe für breite Schichten der Bevölkerung die individuelle Mobilität auf der Strecke.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mündliche Verhandlung zeigt unsere berechtigten Bedenken, anders als bei der AfD-Klage.

Zur Ansetzung einer mündlichen Verhandlung in der Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen die Schuldenaufnahme aus dem Dritten Nachtragshaushalt 2021 erklärt der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen die Möglichkeit, unsere Argumente nochmals vortragen zu können, und nicht wie bei der Klage der AfD zum gleichen Nachtragshaushalt sofort abgeschmettert zu werden.

Wie berechtigt wir mit unserer Klage liegen, zeigte schon die Haushaltsaufstellung 2022, bei der die Landesregierung und die Koalitionsparteien von einer angestrebten ´materiellen Heilung´ sprachen, weil sie Schuldenrechte zurückführten. Was geheilt werden muss, muss vorher rechtswidrig gewesen sein, ein Schuldeingeständnis erster Klasse.

Damals ging es um nicht mal eine Milliarde Mehrschulden, die sehenden Auges beantragt und genehmigt wurden. Heute sehen wir, dass die Regierung sogar 5,3 Milliarden aus den Corona-Bekämpfungsschulden nicht gebraucht hat. Das hätte sie damals wissen können, ja wissen müssen. Genug Hinweise, auch durch den Rechnungshof, hatte sie ja bekommen.“

 

Klaus Hoher

Der Luchs hat einen Flächenanspruch, den wir ihm schlicht nicht bieten können.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk will im Rahmen des Luchs-Auswilderungsprojekts im kommenden Herbst das erste Luchsweibchen auswildern. Weitere sollen in den kommenden vier Jahren folgen, darunter auch Züchtungen- Dazu meint der artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Artenschutzromantik der Landesregierung kennt keine Grenzen mehr. Jetzt will sie auch noch Luchse verkuppeln. Der Luchs ist ein wunderbares Tier, das will ich gar nicht bestreiten, aber es fehlen ihm bei uns schlicht die Futtergrundlage, die entsprechenden Flächen und die verkehrsfreien Zonen, die er für sein großes Revier braucht. Baden-Württemberg ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Europa und hat eines der dichtesten Verkehrsnetze. Fast alle wiederangesiedelten Luchspopulationen in Deutschland haben außerdem eine deutlich geringere genetische Vielfalt als die natürlichen Vorkommen.

Die Landesregierung muss endlich ihre rosarote Brille absetzen. Sie darf beim Artenschutz nicht länger in Landesgrenzen denken. Artenschutz muss europäisch gedacht werden. Die Reviere des Luchses können mehr als 200 Quadratkilometer groß sein. Der Luchs hält sich dabei nicht an Landesgrenzen.

Das Geld, das Landwirtschaftsminister Hauk in die Hand nimmt, um mit übertriebener Akribie die Wiederansiedlung des Luchses voranzubringen, sollte er besser in die Unterstützung der Weidetierhalter stecken. Sie müssen sich effektiv vor dem Wolf, dessen unkontrollierte Ausbreitung die Landesregierung unterstützt, schützen können und im Schadensfall unbürokratisch entschädigt werden.“

Wohnungsnot lässt sich nicht mit immer steigenden Kosten für Eigentümer und Mieter bekämpfen.


Friedrich Haag, Sprecher für Wohnungsbau der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Meldung, wonach die Chefin der Bauministerkonferenz und Landesministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Razavi, ein mögliches Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 skeptisch sieht:

„Die Heizungspläne des Bundeswirtschaftsministers haben eher mit bevormundender grüner Parteipolitik als mit verantwortungsvoller Bundespolitik zu tun. Es darf nicht sein, dass dessen Pläne nun dafür sorgen, dass sich das Bauen noch weiter verteuert und es so für Eigentümer und Investoren immer weniger attraktiv wird, den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungs- und Bauwirtschaft steht ohnehin unter enorm hohem Druck. Die Wohnungsknappheit ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit und muss entschieden angegangen werden.

Die Landesministerin Razavi wäre, neben ihrer Kritik an Habecks Plänen, gut damit beschäftigt, ihre eigenen kostentreibenden Verordnungen und Standards zu überprüfen und zu streichen. Wenn die Landesregierung wirklich Wohnraum schaffen will, dann muss sie auch bei ihren eigenen Regelungen den Rotstift ansetzen.“

 

Langfristiger Wettbewerbsrahmen entscheidet über die Zukunft der Wirtschaft.


Hans Dieter Scheerer, Sprecher für Innovationspolitik und Außenhandel der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Brief der Landesregierung an die EU-Kommission in Brüssel:

„Ein Subventionswettlauf hilft niemanden. Damit werden nur ineffiziente Strukturen erhalten und Verfehlungen in anderen Politikfeldern kaschiert. Anstatt mehr Geld aus Brüssel zu fordern sollte die Landesregierung mal endlich vernünftige Wirtschaftspolitik betreiben.

Notwendig ist die Sicherung der Arbeits- und Fachkräftebasis, die Stärkung des Innovationssystems und schnelle und unbürokratische Ansiedlungsunterstützung. Wir brauchen mehr Flächen für die Industrie, schnellere Genehmigungsverfahren und weniger staatliche Bevormundung. Langanhaltende Wettbewerbsvorteile und nicht strohfeuerartige Einmalsubventionen entscheiden über die Zukunft der Wirtschaft in Baden-Württemberg.

Wenn die Landesregierung dann noch etwas für die Transformation der Automobilindustrie unternehmen möchte, sollte sie den Einsatz von eFuels hochfahren und den Irrweg der alleinigen batterieelektrischen Mobilität verlassen. Erst macht sie unsere Vorzeigeindustrie mutwillig kaputt, anschließend ruft sie nach Hilfe von der Europäischen Union. So lässt sich keine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik machen.“

Aussagen von Umweltministerin Walker bürger- und wirklichkeitsfremd.


Zur Aussage von Umweltministerin Thekla Walker, wonach sich die Bürger im Land im Kampf gegen die „Klimakrise“ einfach eine Wärmepumpe einbauen sollten, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„Das von den Grünen geplante Heizungsverbot ist energiepolitisch falsch und sozioökonomisch fatal. Statt den Wettbewerb der Energieträger und Technologien zu fördern und die Bürger frei aus individuellen Angebote wählen zu lassen, wollen die Grünen erneut in die Wärmeversorgung der Bürger eingreifen: Im Neubau soll der Einsatz von Biomethan und Wasserstoff ausgeschlossen, im Bestand der Weiterbetrieb bestimmter Heizkessel verboten werden. Schon 2024 sollen Öl- und Gaskunden zu bürokratischen Heizungschecks gezwungen werden. Dass Umweltministerin Walker die Menschen im Land nun zum Einbau von Wärmepumpen aufruft, ist ein weiterer Beleg für die bürger- und wirklichkeitsfremde Energiepolitik der grün-schwarzen Kretschmann-Koalition.

 

Rund 80 Prozent der Haushalte heizen gegenwärtig mit Öl oder Gas – der Einbau einer Wärmepumpe ist oftmals teuer, aufwändig und nicht selten bautechnisch völlig impraktikabel. Wir Freie Demokraten sagen daher ‚Nein!‘ zu grüner Bürgerbevormundung. Die von den Grünen geplante Eingriffe in die Wärmeversorgung lehnen wir ab. Öl- und Gasheizungen müssen auch nach 2024 unkompliziert erneuert und mit synthetischen Kraftstoffen oder über den bilanziellen Bezug von Biomethan und Wasserstoff klimafreundlich weiterbetrieben werden können.“

 

Wirtschaftsministerium darf sich nicht auf Evobus-Zukunftssicherung ausruhen, sondern muss Standortstärkung betreiben.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sowie Mitglied im Ausschuss für Verkehr, kommentiert die heute bekannt gewordene Verlängerung der Beschäftigungssicherung für die Evobus-Mitarbeiter und gleichzeitige Verlagerung des Rohbaus nach Tschechien:

„Ich begrüße die heute verlängerte Beschäftigungssicherung für die Evobus-Beschäftigten und damit den Erhalt von zahlreichen Arbeitsplätzen für Baden-Württemberg außerordentlich. Das ist wichtig für unser Land und zahlreiche Menschen.

Trotzdem darf dieser Erfolg nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Automobilproduktionsstandort Baden-Württemberg an Wettbewerbsfähigkeit verliert und Produktionsverlagerungen drohen. Das Wirtschaftsministerium darf sich daher nicht auf diesen Teilerfolg ausruhen, sondern muss endlich mehr für die Industrie unternehmen: Die strategische Unternehmensansiedlung muss vorangetrieben und die Transformation zu eFuels und Wasserstoff beschleunigt werden. Das Innovationssystem muss gestärkt werden. Das sture Festhalten hingegen an der batterieelektrischen Mobilität durch die Landesregierung zerstört den Autostandort Baden-Württemberg. Für die Zukunftssicherung unseres Autolands ist noch viel zu tun und die Landesregierung muss endlich mehr leisten! Ansonsten droht erneut die Verlagerung von Arbeitsplätzen.“

 

 

Mögliche Aufsicht der EZB ist zu bedenken.


In der heutigen Plenardebatte zur Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit der geplanten Vereinigung wollen die Sparkassenverbände unter anderem dem verschärften Wettbewerbsumfeld entgegenwirken und am Markt relevant bleiben. Dieses Bestreben kann ich voll und ganz nachvollziehen.

 

Zu beachten wäre allerdings der vom Sparkassenpräsidenten vorgebrachte Hinweis, durch eine entsprechend hohe Bilanzsumme gegebenenfalls der direkten Aufsicht der EZB zu unterliegen, die im Zweifel keine ausreichende Erfahrung mit dem einzigartigen und bewährten deutschen Bausparkassen-System vorweisen kann. Einer nicht fachkundigen Aufsicht zu unterliegen kann sich als äußerst unpraktisch erweisen und erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.“

Hoffentlich erinnern sich Grüne und CDU in einigen Wochen noch an die Debatten.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der zweiten Lesung zum „Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg“:

„Im Wirtschaftsausschuss haben wir eine Verbändeanhörung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz durchgeführt – die Mehrheit der Verbände hat die heutige Novelle als unnötig eingestuft, nur die Gewerkschaften haben sie befürwortet. Das Gesetz führe zu weniger Angeboten für öffentliche Aufträge, mehr Bürokratie und mehr Kosten für das Land. Damit bestätigen die Experten unsere Einschätzung vollkommen: Dieses Gesetz braucht es nicht und es gehört abgeschafft. In Zeiten der Krise brauchen wir nicht mehr, sondern weniger Bürokratie, eine Abschaffung wäre ein sinnvoller Schritt dafür.

Ich hoffe nur, dass sich die Landesregierung und die Fraktionen von Grünen und CDU auch noch in einigen Wochen an die Anhörung erinnern können: Nicht nur die heute von der SPD vorgelegte Novelle braucht es nicht, sondern auch die angekündigte Gesetzesänderung durch die Landesregierung, die wohl inhaltlich sehr ähnlich aussehen wird, ist vollkommen überflüssig. Wenn die Regierungsfraktionen konsequent sind, verzichten sie daher vollständig darauf und schaffen dieses Bürokratiemonster einfach ab.“

Maßnahmen in der Krise durch den Ukraine-Konflikt heißt man gut, finanzieren will man das aber nicht.


Zur heutigen zweiten Debatte zu einem Gesetz über sogenannte nachhaltige Anlagen sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Kohle und Gas will man nicht bei den Finanzanlagen und selbst das dringend notwendige Flüssiggas ist für Bayaz und Co. tabu.

Mit großem Brimborium durch die Bundesminister Habeck und Lindner eingeweihte LNG-Terminals wurden in Rekordzeit gebaut und in Betrieb genommen, den beteiligten Unternehmen will man aber von baden-württembergischer Seite kein Kapital zur Verfügung stellen. Hier sitzt Finanzminister Bayaz auf einem hohen moralischen Ross, und das Burgfräulein CDU sitzt mit im Sattel und winkt huldvoll herab.

 

So eine Politik nenne ich weltfremd, schizophren und selbstgerecht. Wenn ein grüner Finanzminister die Realpolitik seiner eigenen Bundespartei durch pseudo-ethische Finanzanlagen untergräbt.

 

Dass man dann auch noch einen Beirat mit Beteiligung des Parlaments als Kontrollinstanz ablehnt, ist der Gipfel. Wenn man es ernst meint mit dem Gleichklang aus Sicherheit, Rendite, Liquidität und Nachhaltigkeit muss dieses Magische Viereck auch dauerhafter parlamentarischer Kontrolle unterzogen werden. Eine Evaluation alle vier Jahre, so wie geplant, reicht bei weitem nicht aus.“

Gesetz schafft Räte erster und zweiter Klasse.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Die im Gesetzentwurf vorgebrachten Gründe, die für ein Gewählt-werden ab 16 für Gemeinde- und Kreisräte sprechen sollen, treten klar hinter rechtlichen Problemen zurück. So kann die Landesregierung auch nicht darstellen, welche Rechtssicherheit sie jungen Räten bei ihrer Arbeit geben kann. Man betrete Neuland, der Rest finde sich schon. Tatsächlich werden Gemeinde- und Kreisräte erster und zweiter Klasse geschaffen. Die einen dürfen alles, die anderen nicht in Aufsichtsräte gesendet werden oder als Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren.

Neben den ganzen Problemen bei nicht volljährigen Räten setzt man damit heute schon die Gültigkeit der nächsten Kommunalwahl aufs Spiel.

 

Die weiteren vorgesehenen Änderungen sind entweder von der Praxis so gar nicht gewünscht, wie etwa die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen, oder völlig unzureichend umgesetzt, wie das Rückkehrrecht für Beamte nach ihrer Zeit als Bürgermeister.

Hingegen wird das, was von der Praxis dringend nachgefragt wird, insbesondere eine Mindestanzahl an Unterstützerunterschriften für die Kandidatur als Bürgermeister zur Vermeidung von Spaßkandidaturen nicht geliefert.“