Jochen Haußmann

Zur Meldung, wonach der Gemeindetag sowie Mediziner sich gegen eine Reaktivierung der Impfzentren ausgesprochen hätten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion. Jochen Haußmann:

 

“Eine Wiederinbetriebnahme der Kreisimpfzentren erachte ich nicht für geboten. Vielmehr sollten rasch in weitaus größerer Zahl als bisher mobile Impfteams aufgestellt werden. Diese sollen dann dorthin, wo die Menschen tatsächlich sind. Hier sehe ich insbesondere die Schulen und Jugendeinrichtungen an erster Stelle, wie die heutigen Inzidenzzahlen je Altersgruppen zeigen. Das Land sollte hierzu umgehend ein Konzept vorlegen, damit der nötige Impfschutz erzielt werden kann.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zur heute neu vorgestellten Imagekampagne für das Land Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Momentan ist es noch ungewiss, wie die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren weitergeht. Ob ausgerechnet jetzt die Zeit ist, für eine neue Werbekampagne zusätzlich 21 Millionen Euro auszugeben, darf bezweifelt werden. Wir werden als Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative Sinn, Zweck, Umfang sowie Kosten/Nutzen-Relation dieser Kampagne kritisch hinterfragen.“

Vielfalt der Erfordernisse braucht Vielfalt in den Technologien.


Im Zusammenhang mit der Jahresveranstaltung Strategiedialog Automobilwirtschaft Baden-Württemberg, wurde unter anderem ein Projekt zur Versorgung mit Wasserstoff bekannt gegeben und in einem zweiten Schritt der Aufbau einer landesweiten Lade- und Tankinfrastruktur. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

„Für mich zeigt die Veranstaltung ganz klar, dass Baden-Württemberg viel stärker als bisher auf Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe, die Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride mit größerer elektrischer Reichweite setzen muss. Nur so können auf die vielfältigen Erfordernisse der Mobilität die jeweils passenden Antworten gefunden werden. Die baden-württembergische Industrie muss in der Lage sein, den Weltmarkt zu bedienen. Wir leben nicht zuletzt vom Export. Es ist ein Irrweg zu glauben, dass rein batterieelektrische Fahrzeuge die einzig wahre Antwort sein können.“

Ungeeignetes Instrument zur Aktivierung brachliegender Bauflächen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Grundsteuer C durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Was die CDU vor der Wahl noch verhindert hatte, hat sie jetzt durchgewunken. Die geplante Einführung der Grundsteuer C, also einer Strafsteuer für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke soll ja zu stärkeren Bautätigkeit und zur Verhinderung von Baulandspekulation dienen.

Allerdings verfehlt sie beide Ziele klar. Von ein bisschen mehr Grundsteuer lässt sich angesichts der Wertsteigerungen niemand zu einem Verkauf bewegen, der darauf spekuliert.

 

Und wenn man sich kommunale Befragungen anschaut, warum solche Grundstücke nicht

bebaut werden, sieht man, dass man hier meistens Vorsorge für familiäre Pläne betreiben möchte oder eben keine finanziellen Möglichkeiten hat, ein Bauprojekt zu stemmen.

In allen Fällen führt eine Strafsteuer eben nicht zu den gewünschten Effekten. Am Ende führt das nur zu Mehraufwand und geringen Mehreinnahmen in den Kommunen.“

 

Justiz braucht auch abseits von beschleunigten Verfahren dringend mehr Personal.


Bei der Beratung eines Antrags zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Es hat sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Gerade dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringe Vergehen junger Erwachsener unter bestimmten Bedingungen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen, verkürzten Verfahrensarten, wie einem Strafbefehl, kommt es beim beschleunigten Verfahren auch zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch zusätzlich auf den Beschuldigten eingewirkt werden kann. Das beschleunigte Verfahren hat daher unbestritten Vorteile, die andere Verfahrensarten nicht vorweisen können. Das beschleunigte Verfahren ist dabei an sich nicht revolutionär, ist im Gesetz vorgesehen, findet aber bei uns nur selten Anwendung.

Denn zur Wahrheit gehört auch, dass diese Verfahren sehr personalintensiv sind, insbesondere durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. So darf die Ausweitung von beschleunigten Verfahren am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Zumal die Herausforderungen für die Justiz immer größer werden, man denke nur an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hass- und Cyberkriminalität. Nicht zuletzt droht hier durch Personalmangel die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu werden.

Da die Modellprojekte erst im Laufe des Jahres 2020 angelaufen sind und typische Delikte wie Ladendiebstahl pandemiebedingt auch 2021 seltener als normalerweise auftreten, ist indes frühestens 2022 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Sinnigerweise sollte erst dann darüber entschieden werden, ob und wie beschleunigte Verfahren an weiteren Gerichten organisatorisch fest verankert werden sollten. Jenseits der drei Modellprojekte werden beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg aber nahezu überhaupt nicht angewandt. Deutlich weniger als ein Prozent der Gesamterledigungen wird in diesen Verfahren erreicht, in Brandenburg dagegen sind es etwa zehn Prozent. Das Land sollte daher die Justiz und die Polizei landesweit stärker zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern.“

Drittel des Befragten ist der Meinung, dass die Realschulen den Schülerinnen und Schülern die besten Möglichkeiten bieten, sich auf den beruflichen Werdegang vorzubereiten.


Zur Vorstellung einer Umfrage des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv), wonach Realschulen bei der Vorbereitung von Jugendlichen auf das Arbeitsleben in Bayern und Baden-Württemberg einen guten Ruf genießen, sagte der schulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Als ein klares Plädoyer für die ausdifferenzierte Vielgliedrigkeit unseres baden-württembergischen Schulsystems darf man die aktuelle Umfrage des Bayerischen Realschullehrerverbandes verstehen. Ein Drittel des Befragten ist hierzulande der Meinung, dass die Realschulen den Schülerinnen und Schülern die besten Möglichkeiten bieten, sich auf den beruflichen Werdegang vorzubereiten. Damit ist auf den Punkt gebracht, dass es eben nicht die eine richtige Schule für alle geben kann. Denn nur 13% der Befragten sind der Überzeugung, dass Gemeinschaftsschulen diese wertvolle Vorbereitung auf das Berufsleben leisten können. Abseits von Strukturdebatten ist damit erneut klar, dass sich die hiesigen Gemeinschaftsschulen im freien Wettbewerb der Schularten noch immer erst bewähren müssen, wohlgemerkt ohne personelle oder monetäre Bevorzugung durch das Land.“

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

Bei absehbar besserer Steuereinnahmenentwicklung müssen Schulden getilgt werden.


Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 durch den Finanzminister erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Was man angesichts von fast 14 Milliarden Schulden, die in den Jahren 2020 und 2021 angeblich notwendig waren, reibt man sich verwundert die Augen: Ohne wirkliche Sparanstrengungen legt Finanzminister Bayaz einen ausgeglichenen Haushalt der grün-schwarzen Landesregierung vor. Dies an Zauberei grenzende Vorlage ist in Wahrheit eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in ganz großem Stil, denn in der Coronakrise haben Grüne und CDU sich so mit Verschuldungsmöglichkeiten eingedeckt, dass diese auch noch für 2022 ausreichen.

Nur für zusätzliche Lehrerstellen scheint kein Geld da zu sein, und dies trotz zu erwartender Steuermehreinnahmen schon für dieses Jahr. Und wir werden den Finanzminister auf sein Versprechen, bei besserer Konjunktur die Corona-Schulden bereits im nächsten Jahr zurückzuführen, gerne erinnern.“

FDP fordert Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60.


In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Debatte zur zukünftigen Gestaltung des Landtagswahlrechts bekannte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien folgende Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sprach er sich bei dieser Gelegenheit für die Einführung des Wahlrechts ab 16 aus.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch auf die Größe des Parlaments achten!“ – gab Rülke zu bedenken und führte als Tatsachen aus: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen vor wenigen Wochen bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es sei zwingend notwendig, die Wahlrechtsänderung als stringentes Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, Zeitdruck herrsche dabei nur bedingt. „Die nächste Wahl ist 2026 und kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell ändert. Oberstes Ziel muss sein, zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Und da spielt es keine Rolle, ob der Landtag die Wahlrechtsreform noch Ende 2021 entscheidet oder Mitte 2022.“

 

Als Gründe für die sich abzeichnende Aufblähung des Landtags sieht Rülke drei Treiber an: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Das baden-württembergische Innenministerium hätte zwar in seiner Analyse über die Auswirkungen von Wahlrechtsänderungen festgestellt, dass die Zahl der Abgeordneten bei der angedachten Wahlrechtsreform gleichbleibe – aber nur, wenn niemand von der Möglichkeit des Splittings Gebrauch mache. „Genau diese Möglichkeit wollen wir aber einführen“, so Rülkes Feststellung.

 

Er rechnet vor, dass die von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg gewünschte Reform zu einer Landtagsgröße von zwischen 250 und 300 Abgeordneten führen könne und fragt: „Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“

 

Im Bundestag hätte man mittlerweile erkannt, dass es nur ein wirksames Mittel gegen das permanente Anschwellen des Parlaments gibt, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Im Landtag verhalte sich dies exakt gleich. Rülkes Lösungsvorschlag: „Deshalb schlagen wir konkret vor, die Zahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren.“

 

„Nun höre ich den Vorwurf, dieser Vorschlag sei ein Schnellschuss“, so Rülke: „Beim Blick in die Geschichte stellen wir allerdings fest, dass der damalige SPD-Innenminister Frieder Birzele diesen Vorschlag bereits vor sage und schreibe 30 Jahren gemacht hat. Und die SPD-Fraktion in jenen Jahren immer wieder eine Interfraktionelle Kommission angeregt hat mit dem Ziel, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen gab es den Vorwurf des damaligen Fraktionsvorsitzenden Dieter Salomon, die FDP blamiere sich bis auf die Knochen, weil sie in der Opposition bereits vor 1996 die Verkleinerung auf 60 Wahlkreise gefordert aber in der Regierung gegen die CDU nicht durchgesetzt habe. Dieter Salomon ist 2002 aus dem Landtag ausgeschieden.

Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen kam damals auch ein Antrag zu Eckpunkten zur Wahlrechtsreform. In Drucksache 11/2250 vom 14. Juli 1993 hat die damalige grüne Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise auf 50 gefordert, Herr Kollege Schwarz.

Und in Drucksache 13/90 vom 17. Juli 2001 wurde von der damaligen Fraktion der Grünen die Forderung nach einem Zweistimmenwahlrecht erhoben. Und wissen Sie was noch, Herr Kollege Schwarz? Sie waren damals noch nicht dabei, deshalb verrate ich es Ihnen: Ihre damalige Fraktion hat beantragt, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Sie wollten damit die Zahl der entstehenden Ausgleichsmandate verringern, was heute noch dringlicher ist, als damals. Sieht so ein Schnellschuss aus?“

 

Der grüne Abgeordnete Thomas Oelmayer hatte in der Plenardebatte vom 11. November 2004 überdies die CDU-Fraktion mit dem Vorwurf: „Angst um Pfründe: CDU stur“ gegeißelt. Es ging auch damals um die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. – „Sieht so ein Schnellschuss aus?“ – so Rülkes Frage an die Fraktionen „nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Schnellschüsse, sondern um eine alte Volksweisheit: Die größten Kritiker der Elche sind am Ende selber welche!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Windkraftrad im Hintergrund mit Wald im vordergrund

Windenergie ist im Bundesvergleich bei uns in Baden-Württemberg nicht wirtschaftlich.


Zur heute vom Kabinett beschlossenen Task Force, die den Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg beschleunigen soll, erklärt der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Ich bin froh, dass die Landesregierung erkannt hat, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg auch andere Energieformen wie Bioenergie, die Wasserkraft oder die tiefe Geothermie in den Blick genommen werden müssen. Auch eine regulatorische Entschlackung der Genehmigungsverfahren ist richtig und notwendig. Dies darf aber nicht zu einer einseitigen Bevorzugung der Windkraft führen. Windenergie ist im Bundesvergleich bei uns in Baden-Württemberg selten volkswirtschaftlich sinnvoll. Auch aus diesem Grund ist der Bau von Windrädern hierzulande in den letzten Jahren eingebrochen.

 

Der Aufbau eines Windkraft-Senats wird außer einem neuerlichen Symbol nichts bringen. Das Gericht ist die letzte Instanz. Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, muss den Mut haben, in Behörden Entscheidungen zu treffen. Wir haben bereits einen erheblichen Mangel an Richterstellen. Wenn jetzt am Verwaltungsgerichtshof Mannheim auch noch ein eigener Windkraft-Senat eingerichtet werden und damit Personal nur speziell für den Ausbau der Windkraft gebunden werden soll, müsste das durch die tatsächlichen Zahlen an Verfahren auch begründet sein.

 

Fakt ist, der Ausbau der Erneuerbaren muss beschleunigt werden, aber volkswirtschaftlich sinnvoll und technologieneutral. Wenn Grün-Schwarz die Energiewende meistern will, dann muss diese Landesregierung auf einen zukunftsfähigen Energiemix setzen. Vor allem aber muss sie endlich über die Landesgrenzen hinausdenken. Wenn die Task Force den Fokus auf die Windkraft setzt, werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Windkraft ist an windreichen Standorten sinnvoll. Im windschwachen Baden-Württemberg ist sie es selten.

 

Wir brauchen auch einen Rechtsrahmen für den Einsatz von CO2-Speicherung oder -Nutzung und den Netzausbau. Es geht nicht nur um die fehlende Erzeugung, sondern auch um die sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energien. Wir brauchen Rahmenbedingungen, unter denen alle klimarelevanten Akteure eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können. Dazu gehört ein fester, europäisch abgestimmter CO2-Deckel. Innovation, Wirtschaftlichkeit und hohe gesellschaftliche Akzeptanz sind die Basis einer erfolgreichen Energiepolitik.“

SPD und FDP nehmen Kontrollrechte des Parlaments sehr ernst.


Die bekannt gewordenen Umstände, dass Abellio zum Jahresende seine Schienenverkehre im Land einstellen wird und die SWEG für 2 Jahre per Notvergabe die Leistungen übernehmen soll, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Christian Jung:

„Abellio fährt in Baden-Württemberg nun endgültig aufs Abstellgleis. Damit fällt eine tragende Säule des Schienenverkehrs weg. Dieser Vorgang erfordert ein Höchstmaß an Transparenz. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses beantragt. Es muss klar sein, wie es in Baden-Württemberg mit dem Schienenverkehr ab 01.01.2022 weitergeht, wie diese neue Beauftragung der SWEG zustande kam und was das für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet. Denn die SWEG soll die gesamt Abellio Baden-Württemberg kaufen. Hier sind die Ansprüche des Landes auch gegen den Mutterkonzern zu wahren. Auch wird spannend sein, welche Auswirkungen auf zukünftige Ausschreibungsverfahren des Schienenverkehrs dieses Vorgehen hat. Es war richtig, dass ich Akteneinsicht beim Verkehrsministerium beantragt habe. Es gibt noch viele Unklarheiten.“

Personelle Entlastung der Schulen nötig, um Lernrückstände aufzuholen und einen resilienten Präsenzbetrieb zu gewährleisten.


Zur Meldung, dass Kultusministerin Schopper bei den Haushaltsverhandlungen der grün-schwarzen Koalition mit ihren Wünschen für Hunderte weitere Stellen abgeblitzt sei, sagte der schulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Wahrnehmungsdefizit der Landesregierung gegenüber den dringenden Belangen der Jugend tritt erneut zutage. Noch im Frühsommer hatte die Landesregierung Besserung gelobt, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler abzufedern. Dazu würde zwingend eine personelle Entlastung der Schulen gehören, um Lernrückstände aufzuholen und einen resilienten Präsenzbetrieb zu gewährleisten. Die Bewältigung der unhaltbaren Zustände wie Unterrichtsausfall aufgrund von Krankheit, die Sommerferienarbeitslosigkeit der Vertretungslehrkräfte oder der fällige Ausbau der Ganztagsangebote dürfen bei der Etatisierung nicht länger hintenanstehen. Ich fordere die Kultusministerien auf, ihrem Parteifreund und Finanzminister die Einsicht abzunötigen, dass wir die Schulen im Land dringend stärker unterstützen müssen.“

Landesregierung muss die Kommunen bei übertragenen Aufgaben voll unterstützen.


Zur heute stattfindenden Tagung des Gemeindetags und den dort geäußerten Finanznöten erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Das Land fordert immer zurecht vom Bund, dass dieser bei Übertragung von Aufgaben auf die Länder die dadurch entstehenden Kosten ersetzt, wie etwa bei der Frage des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dann sollte das Land das dringend auch gegenüber den eigenen Kommunen beherzigen.

 

Der Gemeindetag formuliert das Spannungsfeld, in dem die Kommunen stehen. Einerseits haben die Auswirkungen der Pandemie die finanzielle Basis durch fehlende Steuereinnahmen und Gebühren geschwächt, andererseits zu höheren Kosten geführt. Das Land hat hier zwar mit rein schuldenfinanzierten Mitteln geholfen, andererseits zeigt dies das Dilemma der Kommunen auf: häufig müssen sie Landesvorgaben umsetzen, erhalten aber dafür keinen ausreichenden Ausgleich. Geht das so weiter, schwächen wir langfristig die finanzielle Basis unserer Kommunen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Es fehlen tausende pädagogische Fachkräfte.


Zur Meldung, dass nach aktuellen Berechnungen der Ausbaubedarf in der Ganztagsbetreuung in der Grundschule mit 54.000 bis 76.000 Ganztagsplätzen bis zum Schuljahr 2026/2027 geringer sei wie zuletzt mit 200.000 Plätzen angenommen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Sollte der Ausbaubedarf tatsächlich niedriger sein, ist das für die Landesregierung noch lange kein Grund zum Aufatmen. Das Land darf die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsgrundschulen nicht im Regen stehen lassen. Auch mit der finanziellen Unterstützung durch den Bund wird der Ausbau kein Selbstläufer. Es fehlen tausende pädagogische Fachkräfte. Grün-Schwarz muss die Kommunen als Schulträger bei der Personalgewinnung unterstützen.

Ich erwarte von Grün-Schwarz weiterhin ein landesweites Konzept gegen den Fachkräftemangel und die Schaffung weiterer Studienplätze für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik. Der Lehrerberuf muss endlich wieder attraktiver gestaltet werden. Es darf auch keine ideologischen Scheuklappen gegenüber offenen Ganztagsangeboten mehr geben.“

 

Ausreisepflichtige Straftäter müssen zügig abgeschoben werden.


Der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, sagte anlässlich einer heutigen Plenardebatte zur Migrationspolitik des Landes:

„Das Recht auf Asyl und der Flüchtlingsschutz sind hohe rechtstaatliche Güter, die unter keinen Umständen in Frage gestellt werden dürfen. Gut integrierten Flüchtlingen und Asylsuchenden muss es ermöglicht werden, einfach und unbürokratisch ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Diejenigen, die bei uns Schutz suchen, müssen sich jedoch auch an unsere Regeln halten. Ausreisepflichtige, die Straftaten begehen, müssen daher auch grundsätzlich zügig abgeschoben werden. Viele Abschiebungen scheitern daran, dass sich die Ausreisepflichtigen ihrer Abschiebung entziehen. Die Landesregierung muss sich daher fragen lassen, ob hier in Baden-Württemberg immer mit letzter Konsequenz vorgegangen wird. Zudem belaufen sich die Kosten für einzelne Abschiebungen teilweise auf über 20.000€, da einzelne Charterflugzeuge angeheuert werden. Auch hier stellt sich die Frage, warum das nicht günstiger, schneller und einfacher geht. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen genutzt werden, indem der Datenaustausch zwischen den Behörden aller Ebenen, von Kommune bis EU, besser vernetzt wird.

Deutschland und Baden-Württemberg brauchen endlich ein vernünftiges Einwanderungsrecht. Für die Einwanderung von ausländischen Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, muss es klare Regeln geben. Wir Freie Demokraten fordern deshalb ein modernes Zweisäulensystem, das aus einer überarbeiteten Bluecard und einem Punktessystem nach kanadischem Vorbild besteht. Zudem muss die Möglichkeit eines Spurwechsels bestehen und die Integrationsmöglichkeiten verbessert werden.

Anstatt diese Herausforderungen engagiert anzugehen, baut die Landesregierung lieber etablierte Strukturen um. Für die Migrationspolitik ist nun das Justizministerium zuständig, während die Abschiebungen dem Innenministerium obliegen. Das alles nur, um einen zusätzlichen Staatssekretärsposten zu schaffen. Das Thema Migration ist aber zu wichtig, als dass es ohne erkennbare Sachgründe von einem Ministerium in ein anderes geschoben werden sollte!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Oberstes Ziel bei Wahlrechtsreform muss vernünftige Reform sein.


Zur Mahnwache zur Landtagswahlreform und den Befürchtungen der teilnehmenden Akteure hinsichtlich einer Verschleppung der Reform sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 „Die FDP-Fraktion bekennt sich klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Wir wollen die Einführung einer Zweitstimme, geschlossene Landeslisten und die Einführung des Wahlrechts ab 16. Wer das Wahlrecht ändern will, muss aber auch auf die Größe des Parlaments achten! Es ist zwingend notwendig, die Wahlrechtsänderung als stringentes Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, Zeitdruck herrscht dabei nur bedingt. Denn die nächste Wahl ist 2026 und kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell ändert! Oberstes Ziel muss sein, zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Und da spielt es keine Rolle, ob der Landtag die Wahlrechtsreform noch Ende 2021 entscheidet, oder Mitte 2022.“

Auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt als Misstrauensvotum des eigenen Dienstherrn.


In der heutigen Debatte zur „Kennzeichnungspflicht bei der Polizei“, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Beim Umgang mit der Polizei wird sehr deutlich, wie Innenminister Strobl seine Positionen vollständig geräumt hat, nur um einen Dienstwagen behalten zu können. Vor der Wahl wollte er von einer Kennzeichnungspflicht nichts wissen, hinterher will er sie – um dem grünen Koalitionspartner zu gefallen – ungeniert umsetzen. Das Vorhaben der Landesregierung schwächt das Vertrauen in die Polizei, ohne einen rechtsstaatlichen Mehrwert zu schaffen. Alle bekannten Zahlen belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht die Aufklärung von –vermeintlichem- polizeilichem Fehlverhalten in keiner Weise verbessert. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten, also genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, gab es in den letzten 5 Jahren keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Ein falsches Signal setzt auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich. Die Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen, ist bereits dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet. Mit den Gesetzesvorlagen wird der Eindruck eines Problems erweckt, das es tatsächlich überhaupt nicht gibt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Freie Demokraten entschieden ab.

 

Gerade in Zeiten, in denen vermehrt Übergriffe auf Polizei, Justiz und Rettungswesen zu verzeichnen sind, darf die Rückendeckung für unsere Beamtinnen und Beamte nicht so leichtfertig verspielt werden. Die Kennzeichnungspflicht basiert nicht auf Sachgründen, sondern ist allein ideologisch geleitet. Der Schutz der Beamtinnen und Beamten spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Bezeichnend für die Haltung der Landesregierung ist, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung der Polizei einsetzen.“

 

Landesregierung steht bei Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in der Pflicht.


In der heutigen Debatte im Landtag zum Thema „Beteiligung von Jugendlichen in Baden-Württemberg – Jugendlandtag“ sagte der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Politik muss Jugendliche erreichen, beteiligen und einbinden. Eine zentrale und effektive Möglichkeit, der Jugend mehr Mitspracherecht zu geben, und somit ein Gegengewicht zu einer immer älter werdenden Gesellschaft darzustellen, ist die Absenkung des Wahlalters für die Landtagswahl auf 16 Jahre. Den entsprechenden gesetzgeberischen Vorstoß wollten die regierungstragenden Fraktionen zu Beginn dieser Legislaturperiode allerdings nicht mittragen, obwohl zur Wahlaltersabsenkung eigentlich überparteilich Einigkeit bestehen sollte. Ich sehe das Parlament und mit ihm insbesondere die Regierungsfraktionen in der Pflicht, diese Änderung rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl zu realisieren.

Dass der Landesregierung insbesondere in Bezug auf die Belange der Jugend offensichtlich das nötige Fingerspitzengefühl gelegentlich fehlt, räumte der Ministerpräsident auf dem Studigipfel vor einem halben Jahr als Wahrnehmungsdefizit ein. Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine hörbare Stimme für die Jugend ist, die auch erhört wird. Nun gilt es, aus der Pandemie zu lernen. Daher werden wir in der angekündigten Enquetekommission darauf drängen, dass gerade die Herausforderungen und Nöte der Kinder und Jugendlichen während der Pandemie aufgearbeitet werden und ihre Entwicklung für die Zukunft krisenfest gemacht werden. Der Jugendlandtag, der es den Jugendlichen niederschwellig ermöglicht, ihre Gedanken, Ideen und Wünsche an die Landespolitik zu formulieren, wird dabei auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Daher gilt der Dank den vielen Jugendlichen, die sich in der Jugendarbeit engagieren, die den Jugendlandtag organisieren und insbesondere vielen Dank an alle Jugendlichen, die sich für Ihre Interessen einsetzen.“

Erzieherberuf muss attraktiver werden und ein Bündel an Maßnahmen Abhilfe schaffen.


In der Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Familien und Kitas funken SOS: Wann handelt die grün-schwarze Landesregierung bei der frühkindlichen Bildung endlich?“ sagte der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Die unzureichende Fachkräftesituation ist ein erhebliches Risiko für unseren Anspruch an eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um ausreichend viele Plätze in der Personalausstattung der Kinderbetreuung nach wissenschaftlichen Empfehlungen zu gewährleisten, brauchen wir bereits in den nächsten Jahren zehntausende zusätzliche Fachkräfte. Diese Personalnot wird schon heute sichtbar, wenn auf Grund von Krankheit, Urlaub oder Beschäftigungsverbot sowie zusätzlicher Herausforderungen durch die Pandemie in den vergangenen Monaten rund 88 Prozent der Krippen und Kindergärten im Südwesten zeitweise auf so viel Personal verzichten mussten, dass nicht mal mehr die Aufsichtspflicht garantiert werden konnte. Wenn die Erzieherinnen und Erzieher nicht mal mehr auf die Toilette gehen können, weil sonst niemand auf die Kinder aufpasst, zeichnet das ein dramatisches Bild. Diesem alarmierenden Zustand muss dringend mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen abgeholfen werden – schließlich kann man sich die rund 33 000 zusätzlich benötigten Fachkräfte nicht backen. Vielmehr muss die grün-schwarze Landesregierung schon heute umlenken und die Ausbildungskapazitäten weiter erhöhen, den Erzieherberuf attraktiver machen, ein nachgefragtes Teilzeitmodell bei der praxisintegrierten Ausbildung etablieren und auch ausländischen Fachkräften und Quereinsteigern einen realistischen Einstieg ermöglichen.

Aus unserer Sicht muss einerseits die notwendige Leitungszeit auch vertraglich zur Verfügung gestellt werden, damit Leitungsaufgaben zuverlässig erfüllt werden können. Kehrseitig müssen die Kita-Leitungen aber durch ergänzende Verwaltungskräfte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“

Das Land muss viel mehr in die Forschung und Erprobung investieren.


Anlässlich der aktuellen Debatte der CDU-Fraktion „Verwenden statt verschwenden – verantwortungsvoll mit unseren Lebensmitteln umgehen“ sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

„Dass in Deutschland jährlich rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden, ist weder nachhaltig noch ökonomisch und alles andere als verantwortungsvoll. Doch gerade die grün geführte Landesregierung, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen schreibt, hat in den vergangenen Jahren viel zu wenig unternommen, um das Problem zu lösen.

Dabei ließen sich die Ursachen ganz einfach ändern. Das Wort ‚Mindesthaltbarkeitsdatum‘ impliziert beim Verbraucher, dass das betreffende Lebensmittel nur bis zu dem jeweils genannten Tag haltbar ist. Das Land muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass das starre Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein dynamisches Verderbslimit ersetzt wird. Die Verfahrenstechnik und Materialentwicklung hat intelligente und aktive Verpackungen entwickelt, die die Haltbarkeit verlängern und die tatsächliche Verderblichkeit wesentlich besser voraussagen können als das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem existieren bereits intelligente Systeme, die einen dynamischen Preisrückgang bei Produkten im Supermarktregal einleiten, deren Haltbarkeit sich dem Ende zuneigt. Das Land sollte hier viel mehr in die Forschung und Erprobung investieren.

Es bedarf eines zeitgemäßen Lebensmittelmanagements, das vor allem auch die Potentiale der Künstlichen Intelligenz und anderer digitaler Technologien für Lieferketten miteinbezieht.

Wir brauchen außerdem mehr und gut geschultes Personal in der Lebensmittelüberwachung und in den Veterinärbehörden. Doch seit Jahren bleibt es bei leeren Versprechungen. Über 150 Stellen sind nicht besetzt. Ein weiterer wichtiger Schritt ist eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Statt leere Floskeln und symbolpolitische Aktionswochen braucht es zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung konkrete Maßnahmen und genau da endet das grün-schwarze Engagement. Denn einen der wichtigsten Partner im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung – die 146 Tafelläden im Land – ließ die Landesregierung mitten in der Corona-Pandemie im Stich.“

Klimaschutz auch im Fahrzeugbestand.


Im Zusammenhang mit der Debatte des Antrags der FDP/DVP-Fraktion „Modellprojekt zum Einsatz synthetischer Kraftstoffe für tatsächlichen Klimaschutz“ (Drucksache 17/200) sagte das Mitglied im Verkehrsausschuss Friedrich Haag:

“Ich rufe die Landesregierung und die anderen Fraktionen im Landtag dazu auf, unserem Antrag für ein Projekt zur Nutzung synthetischer Kraftstoffe – zunächst in den Dienstfahrzeugen der Landesregierung – zu unterstützen. Für echten Klimaschutz auch bei den Fahrzeugen, die heute schon auf den Straßen unterwegs sind, kommen wir an künstlich hergestelltem Diesel und Benzin nicht vorbei. Der Einstieg in die Wasserstoff-Wirtschaft ist ein lukratives Geschäftsmodell. Wir können es uns nicht leisten, dieses Thema aus ideologischen Gründen an Baden-Württemberg vorbeiziehen zu lassen. Nur weil manche anscheinend an der batterieelektrischen Mobilität einen Narren gefressen haben.

Unser Anspruch als reiches Hochtechnologieland muss doch ein viel größerer sein, als nur selber klimaneutral zu werden. Nämlich der Welt Technologien bereitzustellen und zu etablieren, die das Potenzial haben, konkurrenzfähig zu fossilen Energien zu werden. Wir müssen uns mehr auf das Ziel als auf einen Weg fokussieren.

Spätestens mit den verschärften Klimazielen steht fest: E-Fuels nur in der Luftfahrt, in der Schifffahrt und im Schwerlastverkehr reichen nicht. Wir müssen in allen Sektoren, auch im PKW-Verkehr, Erdöl durch E-Fuels ersetzen. Und lieber gestern als heute weltweit mit dem Bau der nötigen Anlagen beginnen.“

Daniel Karrais

Landesregierung gängelt Gastronomen und Bürger mit hinfälliger Kontaktdatenerfassung.


Bei der heutigen Beratung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion zur „luca-App und Alternativen der Kontaktnachverfolgung“, sagte der digitalpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die verpflichtende Kontaktdatenerfassung beim Besuch von Gaststätten, Veranstaltungen und anderer Einrichtungen vorgeschrieben. Um die daraus resultierende Zettelwirtschaft zu verhindern, hat das Land Lizenzen der viel beworbenen „luca-App“ erworben. Dabei waren von Beginn an sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Probleme bekannt. Außerdem war längst absehbar, dass sich in die mit Steuergeldern finanzierte Corona-Warn-App, ebenfalls eine Check-In-Funktion integrieren lassen würde. Dies wäre eine datensparsamere und sicherere, sowie kostenfreie Alternative gewesen. Dennoch hat sich die Landesregierung nicht davon abhalten lassen, 3,7 Millionen Euro für Lizenzen der luca-App auszugeben.

Das war verbranntes Geld: Die Gesundheitsämter nutzen die Daten der App überhaupt nicht! Bundesweit haben nur die Hälfte der angeschlossenen Gesundheitsämter überhaupt schon einmal Daten bei „luca“ abgerufen. Für Baden-Württemberg hält das Sozialministerium überhaupt keine Informationen dazu vor. Die Landesregierung ist dem durchschaubaren Marketing-Coup, rund um die prominenteste Kontaktnachverfolgungs-App, aufgesessen und hat teure Lizenzen für ein Produkt gekauft, dessen Leistung und Nutzen mangelhaft sind.

Mittlerweile findet eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter überhaupt nicht mehr statt. Wenn aber die Kontaktdaten nicht erfasst werden, muss auch die Pflicht zur Registrierung in Gastronomie und bei Veranstaltungen abgeschafft werden! Nordrhein-Westfalen ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Unsere Landesregierung dagegen gängelt die Gastronomen und Bürger mit der Pflicht zur Registrierung, digital oder per Papier und unter Androhung von Strafen, obwohl seit Monaten bekannt ist, dass die Daten nicht genutzt werden.“

Klimaschutz muss europäisch, besser global gedacht werden.


Der Äußerung des ehemaligen Bundesumweltministers Klaus Töpfer (CDU), dass die Klimapolitik Deutschlands zu sehr auf das eigene Land ausgerichtet sei, stimmt der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais zu:

„Herr Töpfer hat recht. Klimapolitik darf nicht an nationalen Grenzen enden und schon gar nicht an Landesgrenzen. Klima-Nationalismus ist keine Lösung. Genau das aber ist in der grün-schwarzen Klimapolitik der Landesregierung der Fall. Da werden in einem landeseigenem Klimaschutzgesetz Klimaziele genannt, auf die wir als Land gar keinen Einfluss haben und die noch dazu über die Ziele des Bundes hinausgehen.

Ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene muss flankierend zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beitragen. Deshalb sollte auch dessen Zielsetzung in diesen Kontext eingebettet werden. Wir hatten daher eine Änderung der Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg beantragt, sodass das Ziel der Treibhausgasneutralität des Klimaschutzgesetzes dem Ziel der Bundesregierung entspricht. Damit hätte zumindest eine Einbettung in nationalen Kontext erfolgen können, wenngleich Klimaschutz mindestens europäisch besser global gedacht werden muss.

Wie Herr Töpfer es richtig sagt, Lösungen im Kampf gegen Klimawandel können wir nur finden, wenn wir zusammenarbeiten. Die FDP/DVP-Fraktion versteht Klimaschutz als Innovationstreiber. Wir wollen Transformationsprozesse anzustoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württembergs nachhaltig stärken und die Beschäftigung sowie die Lebensqualität der Menschen im Land erhöhen. Dazu müssen wir den Erfindergeist der Menschen im Land entfesseln. Klimapolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen alle klimarelevanten Akteure in Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und auf der Welt eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können. Dazu müssen wir auch die Klimaschutzpotenziale von Wasserstoff und CCUS-Technologien stärker als bisher nutzen, den Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz stärken, die Anpassung an den Klimawandel viel schneller voranbringen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem beschleunigen. Wir fordern außerdem einen festen, europäisch abgestimmten CO2-Deckel, unterhalb dessen wir auf das Wissen und Können der Wissenschaftler, Unternehmen, Ingenieure und Techniker setzen, CO2 zu vermeiden, zu speichern oder zu kompensieren. Klima-Nationalismus aber ist keine Lösung.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter kritisiert Belastungen der Studierenden durch Online-Proctoring.


Zur zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zur wiederholten Verlängerung der Prüfungsfristen greift diese Anpassung des Hochschulrechts zu kurz. Man darf nicht übersehen, dass die Herausforderungen für die Studierenden bei der Ableistung von Prüfungen in der Corona-Pandemie längst noch nicht bewältigt sind. Es wäre daher für die grüne und die schwarze Fraktion viel zu früh, sich bereits jetzt gegenseitig lobend auf die Schultern zu klopfen. Denn die Fristverlängerung allein gewährleistet noch keine geordneten Prüfungsroutinen an den Hochschulen. Regelmäßig werden Prüfungen, die eigentlich in Präsenz durchgeführt worden wären, nicht durch digitale Formate ersetzt. Daraus kann ein verzerrtes Bild der Leistungen der Studierenden entstehen.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf haben wir angeregt, eine Experimentierklausel in das Hochschulrecht aufzunehmen, die neue digitale Prüfungsformate ermöglicht hätte. Denn der seit Jahresbeginn bestehende §32a des Landeshochschulgesetzes engt den Gestaltungsspielraum der Hochschulen übermäßig ein und schafft gerade nicht die gewünschte Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Vielmehr kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte zu Recht, dass die derzeitigen digitalen Formate zur Kontrolle von Prüfungen massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen können und entsprechend belastend wirken. Daher sind dringend Nachbesserungen an der Rechtslage geboten. Mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags zementieren die Regierungsfraktionen diesen Missstand jedoch.“