Regeln allein reichen nicht – Medienbildung und Werteerziehung sind entscheidend für einen verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones.

Zur Meldung, wonach die Handynutzung von Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg einheitlich reglementiert werden soll, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Es ist absolut richtig, die Handynutzung an Schulen einheitlich zu regeln, um den Schülerinnen und Schülern einen besseren Schutz vor den negativen Auswirkungen von Smartphones zu bieten. Doch darf es bei dieser Maßnahme nicht bleiben. Eine solche Regelung allein reicht nicht aus, um den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten bei jungen Menschen zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch durch gezielte Medienbildung und Werteerziehung lernen, wie sie ihre Geräte auch außerhalb der Schule sinnvoll und bewusst nutzen können. Es ist entscheidend, dass wir ihnen nicht nur Regeln aufstellen, sondern im selben Atemzug vermitteln, warum diese notwendig sind – damit sie die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien verstehen und übernehmen. Außerdem fordern wir Freie Demokraten, Mediendidaktik in der Lehrkräfteausbildung fest und verbindlich zu verankern.“

Verfassungsgerichtshof soll Ministerpräsident Kretschmann zur Landestreue verpflichten.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur Fraktionsklage auf einstweilige Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hin zu Ministerpräsident Kretschmann:

„Der Bundestag hat heute beschlossen, das Grundgesetz unter anderem so zu ändern, dass die Länder – ohne Änderungen ihrer Landesverfassung – eine neue Verschuldungsmöglichkeit zu bekommen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt.

Damit diese Änderung wirksam wird, muss es eine Mehrheit im Bundesrat geben. Ministerpräsident Kretschmann hat angekündigt, hier zustimmen zu wollen. Damit gibt er die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg preis, ohne dafür ein Mandat zu haben.

Damit er dies nicht kann, wollen wir eine Anordnung des Verfassungsgerichtshofs erwirken, die ihn hier auf den Pfad der Tugend zurückführt. Traurig, dass man dafür die Hilfe von Gerichten bemühen muss.“

 

Durchgriff des Bundes auf die Fiskalregeln der Länder verletzt die Autonomie Baden-Württembergs

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur notwendigen Zustimmung des Bundesrates zur beabsichtigen Rekordverschuldung des Bundes und den Folgen für das Land Baden-Württemberg:

„Der Bund gestaltet nun die neue Schuldennorm für die Länder so aus, dass diese unmittelbar gilt und die Länderparlamente gar nicht gefragt werden. Ein Ministerpräsident, der sich so gerne mit seiner Arbeit für die Eigenständigkeit der Bundesländer schmückt, zum Beispiel beim Bildungs-Föderalismus, darf solchen Durchgriffsplänen des Bundes im Bundesrat nicht zustimmen.

Zitat aus dem vereinbarten Art. 109 GG (Grundgesetz): ‚Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.‘

Eine Schuldenaufnahmemöglichkeit an den Länderverfassungen und damit den Länderparlamenten vorbei konterkariert alles, was er bisher zum Verhältnis Bund-Länder von sich gegeben hat. Nicht nur auf Kosten unserer Kinder, sondern auch auf Kosten des Föderalismus – will Winfried Kretschmann wirklich so in Erinnerung bleiben?“

Großstadt im Hintergrund. Im Vordergrund einzelne kleine Symbole verbunden in einem Gitternetz für eine moderne digitale Stadt

Jahrzehntelange Hängepartie endlich überwinden

 

Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart wurden nach neuesten Meldungen keine Klagen erhoben. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

„Es ist ein gutes Zeichen, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Albaufstieg im Zuge der A 8 nun rechtskräftig ist. Nachdem nun Baurecht vorliegt, ist es am Bund, die jahrzehntelange Hängepartie endlich zu überwinden und die Finanzierung sicherzustellen. Wir erwarten im Land sehnsüchtig die entsprechenden Zusagen und Freigaben, damit die Autobahn GmbH bauen kann.“

Der Sprecher für individuelle Mobilität, Friedrich Haag, ergänzte:

„Es ist ein guter Tag für die Autofahrerinnen und Autofahrer im Land und ganz Europa. Die Beseitigung des Nadelöhrs Albaufstieg der A 8 rückt näher. Je schneller nun tatsächlich gebaut wird, umso besser. Denn die Baupreise steigen weiter.“

 

 

Linke Schuldenpolitik von Schwarz bis Rot ruiniert die Staatsfinanzen unserer Kinder.


Zu den aktuellen Entwicklungen um den Bruch der Schuldenbremse im Bund erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Es kommt so wie erwartet: die Grünen lassen sich mit einem grünen Feigenblatt in eine unfassbare Schuldenaufnahme ziehen, die ihr ganzes Gerede von Nachhaltigkeit ad absurdum führt.

Nur die Ankündigung der Pläne kostete den Bund schon mehrere Milliarden an Mehrzinsausgaben. Und genau zu dem Zeitpunkt, wenn diese riesigen Summen getilgt werden müssen, gehen die letzten Babyboomer in die Rente. Es ist also völlig unklar, wer mit welcher Wirtschaftsleistung das denn dann zurückzahlen soll.“

 

Betroffenen sind die Hände gebunden, da wirksame Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind.


Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger, hat sich bei der Landesregierung nach den Folgen der massiven Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade für die Land- und Ernährungswirtschaft erkundigt (Drucksache 17/8134). Anlässlich der Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Hauk fordert er:

 

„Ich fordere die sofortige Zulassung wirksamer Pflanzenzschutzmittel zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade. Ihre massive Ausbreitung bedroht die Existenz der regionalen Land- und Ernährungswirtschaft. Doch den Betroffenen sind die Hände gebunden. Zur direkten Bekämpfung des Schädlings sind immer noch keine Pflanzenschutzmittel zugelassen.

 

Noch bevor der Zikadenflug dieses Jahr beginnt, müssen geeignete Insektizidmaßnahmen angewendet werden können. Alle relevanten Bekämpfungsmöglichkeiten müssen verfügbar gemacht werden. Mittelfristig muss der Anbau toleranter oder resistenter Sorten eine weitere wirksame Maßnahme darstellen.

 

Die Landesregierung muss auf meine Anfrage hin zugeben, dass an einzelnen Standorten die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus bereits in Frage gestellt werden muss. Beim Anbau von Konsumkartoffeln sind schon heute Ernteausfälle von 30 bis hin zu 70 Prozent zu verzeichnen und auch andere Gemüsesorten sind mittlerweile betroffen. Dass sich Landwirtschaftsminister Hauk bei Bundesagrarminister Özdemir dafür einsetzt für die Saison 2025 die Zulassung wirksamer Pflanzenschutzmittel, auch mit Hilfe des Instrumentes der sogenannten ‚Notfallzulassung‘, übergangsweise sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und reguläre Zulassung ausreichend wirksamer Pflanzenschutzmittel zu verbessern, ist ein längst überfälliger Schritt. Den betroffenen Unternehmen der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft fehlt die Zeit, um zu warten. Sie brauchen jetzt wirksame Pflanzenschutzmittel.“

 

Hintergrundinformationen

Die Schilf-Glasflügelzikade kann zwei Krankheitserreger in sich tragen. Zum einen ein Stolbur Phytoplasma (Candidatus Phytoplasma solani) sowie ein Proteobakterium (Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus). Beide Krankheitserreger können durch die Saugaktivität des Insektes an die Wirtspflanze übertragen werden. Aktuell stehen keine Pflanzenschutzmittel mit einer Indikation gegen die Schilf-Glasflügelzikade zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Förderungen müssen schnell und unbürokratisch bei den Weinbauern ankommen.


Zur Meldung, dass Landwirtschaftsminister Hauk bei den Winzern für das Weinbau-Sofortprogramm der Landesregierung geworben hat, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Lage der Weinbaubetriebe ist miserabel. Die kleinteiligen Förderprogramme verhindern nicht, dass viele Winzer aufgeben müssen. Sie brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe.

 

Wenn Landwirtschaftsminister Hauk den Weinbau im Land langfristig erhalten will, dann muss er vor allem auch dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen beim Pflanzenschutz kommt. Weinbau braucht modernen Pflanzenschutz.“

 

Zustimmungsvorbehalt bei Verkehrszeichen verwirrend.


Im Zusammenhang mit der Beratung eines Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sagte der Sprecher für Straßenverkehr der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer:

„Liest man in der Gesetzbegründung, dass die Vorlage auch auf Vorgängen aus den Jahren 2013 und 2021 beruht, fallen mir nur die Worte des Dichters Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen ein: ‚Gut Ding will Weile haben!‘. Es ist aber beileibe nicht so, dass ‚gut Ding‘ sprechen könnte. Vielmehr muten die Zustimmungsregelungen des Ministeriums zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen der unteren Straßenverkehrsbehörden mit Ausnahmeregelungen doch recht verwirrend an. Bedenkt man zudem, wie oft schon die Rechtslage dem Anschein nach so hingebogen wurde, dass es mehr Tempo 30, Einfahrtsverbote und die Umwidmung von Straßen in Parkraum oder Radwege gab, ist eine Portion gesundes Misstrauen sicherlich angebracht. Auch die Möglichkeit der Ersatzvornahme des Ministeriums gegenüber seinen nachgeordneten Behörden mit Fachaufsicht ist eine Anomalie im Verwaltungsrecht des Landes. Man wird sehr genau aufpassen müssen, was mit diesen Instrumenten geschehen soll. So passt schließlich eher Schillers Wallenstein: ‚Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!‘“

Das „Wie“ der Umsetzung sollte dabei den Ländern obliegen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Björn-Steiger-Stiftung sich mittels einer Verfassungsbeschwerde für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen einsetzt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz steht – nach der handwerklich schwachen und verfassungsrechtlich bedenklichen Novelle von Minister Strobl aus dem letzten Jahr – derzeit ohnehin vor einer ungewissen Zukunft, weil die Björn-Steiger-Stiftung gegen diese mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgeht.

 

Wir unterstützen den Gedanken der Implementierung bundeseinheitlicher Standards im Rettungswesen. Das dient dem Patientenwohl, vereinfacht Abläufe und sollte auch auf Personalausbildung und -gewinnung positiven Einfluss haben. Diese Vorgaben könnte man, sollte das Landesrecht vor Gericht nicht standhalten, gleich in einer neuerlichen Novelle unterbringen.

 

Dabei sollte aber mit Blick auf den Föderalismus das ‚Wie‘ der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben weiterhin den Ländern obliegen.“

 

LBO Novelle: Kleine Schritte statt großem Wurf, hier wäre mehr drin gewesen.


Der wohnungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag, sagt in der Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung „für das schnellere Bauen“:

 

„Ministerin Razavi hat die Novelle der Landesbauordnung  lange angekündigt und versprochen, dass das Bauen einfacher werden soll. Doch die Realität sieht anders aus: Die Novelle wird nicht die gewünschte Breitenwirkung erzielen. Die Ministerin setzt lediglich um, was notwendig ist und in anderen Ländern bereits in der Bauordnung verankert ist. Bedauerlicherweise lässt die Landesregierung erneut teure Baunebenkosten wie die Photovoltaik-Pflicht außer Acht. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung endlich solche Grünen Vorschriften ersatzlos streicht.

 

Es ist irreführend, wenn Ministerin Razavi hier von großen Entlastungen spricht. Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass man sich an die Stellplatzpflicht hätte trauen müssen. Die Praktiker fordern hier eine zeitgemäße Flexibilisierung, beispielsweise in Form der Kommunalisierung. Eine solche Anpassung würde es den Kommunen ermöglichen, ihre spezifischen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und wäre ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Bauvorschriften.

 

Es fehlt an Mut für einen großen Wurf. Die Landesregierung hat es mal wieder verpasst, Bauherren bei der Grunderwerbssteuer zu entlasten. Eine solche Entlastung wäre ein entscheidender Schritt, um das Bauen in Baden-Württemberg attraktiver zu machen und die angespannte Wohnungslage zu verbessern. Stattdessen bleibt die Novelle hinter den Erwartungen zurück und bietet keine ausreichenden Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im Bauwesen.“

Erneut gestiegene Zahl der Ertrunkenen stimmt bedenklich.


Heute wird gemeldet, dass in Baden-Württemberg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Seit 2019 steigt die Zahl der Badetoten stetig an. Dieser Trend stimmt bedenklich, ihm muss endlich entschieden entgegengewirkt werden. Dazu gehört einerseits eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor bestehenden Risiken, insbesondere in den heißen Sommermonaten und an Gewässern mit – häufig unerwarteten – Strömungen.

 

Andererseits müssen unsere Kommunen tatsächlich und finanziell besser unterstützt werden, um die Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern. Denn klar ist, Schwimmunterricht kann es nur geben, wenn auch Wasserflächen zur Verfügung stehen und nur so können wir den Grundstein für sicheres Badevergnügen legen.

 

Und schließlich muss das Ehrenamt insgesamt, aber auch speziell in der Wasserrettung attraktiver gemacht werden. Das Pilotprogramm der Landesregierung „SchwimmFidel – Ab ins Wasser!“ in Kooperation mit den Schwimmverbänden und der DLRG braucht mehr finanzielle Unterstützung.“

Unsere Kinder dürfen jetzt die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen.


Zur Aktuellen Debatte um die Schuldenpläne im Bund und die Auswirkungen aufs Land erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Das Grüne und CDU im Land die Schuldenpläne im Bund begrüßen, war vorhersehbar, sollen doch für Baden-Württemberg sowohl Gelder für Investitionen als auch eine zusätzliche Schuldenaufnahmeregel herausspringen. Klar, müssen die Wahlversprechen-Brecher im Bund die Zustimmung der Länder im Bundesrat ja einkaufen. Und wir wissen ja schon aus den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr, dass Grüne und CDU im Land keine Skrupel haben, jede Rücklage zu plündern und jede Schuldenmöglichkeit auszunutzen, nur um nicht sparen zu müssen.

Und die von z.B. Fraktionsvorsitzenden Hagel in Richtung Berlin geforderten Sparmaßnahmen oder Tilgungspläne für die riesigen Schulden sind nirgendwo am Horizont zu sehen, das Wort „Sparen“ kommt einmal im Sondierungspapier vor. Das reicht noch nicht mal für ein Feigenblatt.

Und jeder weiß, dass in Berlin seitherige Investitionen nun mit Schulden finanziert werden, damit die dort seither eingestellten Mittel für die Konsumausgaben an anderer Stelle frei werden.

Dabei ist ja völlig unklar, ob und wie die Mittel überhaupt an den Mann kommen, fehlt es doch heute schon an Planern und Ausführenden für die angedachten Projekte. Nur eines ist klar: wir lassen jetzt unsere Kinder die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen. Dieses altbekannte schwarz-rote Verständnis von Nachhaltigkeit, bei dem man sich im Jetzt nicht einschränken muss, ist eine Ursache unserer aktuellen Lage. Ich habe mich vor den Bundestagswahlen gewundert, warum Friedrich Merz Wahlkampf gegen die FDP macht. Jetzt ist es klar: Eine solche Schuldenorgie kann die CDU nur machen, wenn wir Freien Demokraten nicht im Parlament sind.“

 

FDP bezwingt Innenminister vor Gericht in Sachen Volksbegehren zu XXL-Landtag.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßte in der aktuellen Debatte „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform?“ den Sieg der FDP gegen Innenminister Thomas Strobl:

 

„Die FDP hat gegen Innenminister Thomas Strobl vor Gericht gewonnen und damit dem Volksbegehren für einen kleineren Landtag den Weg geebnet. Der Innenminister hatte versucht, aus der Landesverfassung herauszulesen, dem Volksbegehren sei die Zulassung zu verweigern, weil aus Art. 28 Abs. 1 LV ein Gleichrang von persönlichkeits- und Verhältniswahl abgeleitet werden könne. Deshalb müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die Persönlichkeitswahl bestimmt werden. Abgesehen davon, dass das bereits jetzt nicht der Fall ist und in den allermeisten Szenarien nicht eintreten wird, ist das auch inhaltlich falsch, hat der Verfassungsgerichtshof in einer ganzen Reihe von Backpfeifen für Herrn Strobl klargestellt:

 

Backpfeife Nummer 1:

„Das Volksbegehren ist zuzulassen.“

 

Backpfeife Nummer 2:

„Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der Unterzeichner des Volksbegehrens notwendig; die Antragsteller (…) haben in vollem Umfang obsiegt.“ 

 

Backpfeife Nummer 3:

„Aus der Reihenfolge, in der die Wahlelemente im Verfassungstext genannt werden, kann kein Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden. […] ein Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht.“

 

Backpfeife Nummer 4:

„Der Staatsgerichtshof hat seinerzeit keinen Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 LV erkannt, wenn die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten die Hälfte der Gesamtzahl übersteigt (70 von 120). Hieraus lassen sich jedoch, entgegen der Auffassung des Antragsgegners, keine Folgerungen für die umgekehrte Konstellation (…) ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 5:

„Aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderen Schlüsse ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 6:

„Schließlich ergeben sich auch aus den vom Antragsgegner (…) herangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder auch identischem Wortlaut (…) keine gegenteiligen Erkenntnisse.“

 

Backpfeife Nummer 7:

„Die Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich, entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag, nicht abstrakt anhand eines festen prozentualen Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen.“

 

Backpfeife Nummer 8:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung (…) nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren. Sie muss vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse, namentlich die Bedingungen der politischen Wirklichkeit und ihre möglichen, jedenfalls nicht unwahrscheinlichen Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Blick nehmen.“

 

Das sind acht schallende Backpfeifen für Innenminister Thomas Strobl, der damit aber zumindest eins seiner Ziele erreicht hat: Die Verunmöglichung einer Verkleinerung des Landtags durch das Volk bereits zur Landtagswahl 2026!

 

Dass der Gesetzentwurf der FDP sinnvoll ist, sieht man auch an dem, was der Verfassungsgerichtshof noch in sein Urteil geschrieben hat. Das Urteil liest sich in Teilen wie eine Anleitung zu einer Wahlrechtsreform:

 

„Die Direktwahl von Abgeordneten (…) als Element der personalisierten Verhältniswahl hat sich in der Verfassungspraxis (…) bewährt. Die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern.

 

Diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Wahlkreise auf 38 noch in hinreichendem Maße verwirklicht werden. […] Aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht zu befürchten, dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Wahlkreise nach örtlichen, historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Gesichtspunkten (…) zusammenhängende Einheiten darstellen.

 

Auch für die Anzahl von 38 Direktmandaten sprechen hinreichende sachliche Gründe. Nur diese Anzahl ermöglicht die (…) Übernahme der derzeitigen Bundestagswahlkreise. Es ist anerkannt (…), dass diese Wahlkreise den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen. Des Weiteren hat sich diese Einteilung (…) in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden.“

 

Was heißt das anderes, als die höchstrichterliche Adelung des Vorschlags der FDP-Fraktion durch den Verfassungsgerichtshof? Herr Strobl, an dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen bedanken. Sie haben dafür gesorgt, dass der Verfassungsgerichtshof uns gewissermaßen die Anleitung beschert hat, wie das Wahlrecht zu ändern ist. Nämlich genau so, wie wir es vor bald drei Jahren vorgeschlagen haben.“

 

Am Landesplanungsgesetz zeigt sich: Das Modell Kretschmann hat sich überlebt – Die Landesregierung verstrickt sich immer mehr in ideologischen Grabenkämpfen.


Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, äußert sich in der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, wie folgt:

 

„Endlich konnte der Landtag über das neue Landesplanungsgesetz abstimmen. Im Koalitionsvertrag noch groß angekündigt, verschwand es aufgrund der Verantwortungslosigkeit der Grünen für lange Zeit in der Schublade des Landesentwicklungsministeriums. Alles nur, weil die Grünen aus ideologischen Gründen Flächensparziele in das Gesetz einarbeiten wollten. Dieses Vorhaben ist zum Glück – wie auch ein Volksantrag mit der gleichen Zielsetzung – letztlich krachend gescheitert.

 

Trotzdem haben die Grünen dem Land mit ihrem Vorgehen zum wiederholten Mal geschadet. Wichtige Änderungen und Erleichterungen des Landesplanungsgesetzes wurden unnötig verzögert. Dies macht deutlich, dass Baden-Württemberg einen Politikwechsel benötigt. Das Modell Grün-Schwarz hat sich überlebt.

 

Wer wichtige Reformen jahrelang blockiert, weil man meint, die eigenen ideologischen Wunschträume unterbringen zu müssen, bremst nicht nur die Entwicklung des Landes, sondern enttäuscht auch die Bürgerinnen und Bürger, die auf schnelle Umsetzungen von Maßnahmen warten. Die grün-schwarze Landesregierung verbringt immer mehr Zeit mit ideologischen Grabenkämpfen. Deshalb sind dringend neue Impulse gefragt und es wird Zeit, dass dafür gesorgt wird, dass die grüne Ideologie das Land nicht mehr lähmen kann.“

 

Man will offenbar aus den Skandalen lernen, aber doch bitte nicht so schnell.


Zu der Landtagsdebatte zu den Reformstaatsverträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die vorliegenden Staatsverträge enthalten Licht und Schatten, aber leider mehr von Letzterem. Im allgemeinen Reformstaatsvertrag für alle Rundfunkanstalten gibt es zwar begrüßenswerte Punkte wie die klarere regionale Orientierung, die Schärfung des Auftrags oder die Idee, Potentiale für die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums zu ‚public open space‘ als Alternative zu mächtigen US-Digitalkonzernen, zu heben. Es sollen auch die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit etabliert werden. Aber gerade hier sieht man, wie weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Lebenswirklichkeit der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung entfernt hat. Und diesen Aufholprozess an die Realität begrüßen wir an sich, bemängeln aber zu wenig Ambition. Die Richtung stimmt, das Tempo fehlt. Entscheidend wird aber sein, dass es nicht nur Lippenbekenntnisse sind.

Beim Staatsvertrag zur Reform der Zustimmung zu den Ergebnissen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) kritisieren wir die Struktur der abgestuften Widerspruchsrelevanz. Wenn die Inflation einen höheren Bedarf auslöst, müssen auch mehr Länder zustimmen? Das konterkariert den Zweck der Kommission, zu der wir stehen. Die Abkehr von der Einstimmigkeit als tragende Säule eines wirklichen öffentlichen Rundfunks setzt ein falsches Signal.

Die Änderungen im Jugendschutz begrüßen wir im Wesentlichen, reagieren sie doch auf die teilweise unbrauchbaren Methoden aus der Vergangenheit. In Zeiten von staatlich gelenkten Desinformationskampagnen muss man hier restriktiver agieren können, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen digitaler Medien zu schützen.“

 

Millionenschwere Bürokratie und Radverkehrskoordinatoren völlig aus der Zeit gefallen.


Im Zusammenhang mit der heutigen Beratung zum Landesmobilitätsgesetz  im Parlament sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Das Landesmobilitätsgesetz ist völlig aus der Zeit gefallen. Ein millionenschwerer bürokratischer Aufwand wird dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wie ein Mühlstein um den Hals gelegt. Niemand braucht die faktische Pflicht für Radverkehrskoordinatoren. Niemand braucht den Euphemismus Mobilitätspass, hinter dem sich eine Zwangsabgabe für den ÖPNV verbirgt. Im schlimmsten Fall in Gestalt einer Halterabgabe, die jedes Unternehmen und Gewerbetreibenden belastet, der Pkws hat. Zur Einführung eines Mobilitätspasses gibt es etliche hoch bürokratische Nachweise zu führen. Das Gesetz setzt die völlig falschen Signale zur falschen Zeit. Aus gutem Grund stellen wir einen Änderungsantrag zur Abstimmung. Dieser hat das Ziel, dass das Gesetz mit Ende dieser Wahlperiode automatisch außer Kraft tritt.“

 

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut sieht selbst grundlegende Fehler nicht ein.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema „IT-Fehler, verlorene Gerichtsverfahren, ungerechte Behandlungen – wann hat das Chaos um die Coronahilfen endlich ein Ende?“:

„Fünf Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie hat das Chaos um die Hilfsprogramme der Landesregierung immer noch kein Ende. Die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zeigte heute leider nicht das geringste Problembewusstsein. IT-Fehler, die zu bösem Erwachen bei Unternehmen führen, Gerichtsurteile, die haarsträubende Fehler zu Tage befördern, und Schlechterstellungen von Firmen, die anstatt zu klagen in die Politik vertraut haben, sind für sie alles kein Problem. So wird Politikverdrossenheit befördert!“

 

Ein stabiles und verlässliches Gesundheitssystem ist Garant für Demokratie und Wohlstand.


In der heutigen Plenardebatte zur Schließung der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Baden-Württemberg möchte und muss eine Vorreiterrolle in der Entwicklung gesundheitlicher Versorgungsstrukturen einnehmen, die auch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat dies immer wieder angekündigt, lässt jetzt aber keine Taten folgen.

 

Inzwischen ist die Situation im Gesundheitswesen dramatisch. Die Schließung von 18 Praxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in diesem Jahr ist ein weiterer Einschnitt in der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung. Davor verschließt die Landesregierung die Augen.

Mit der Schließung dieser Praxen wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es fehlt die Analyse der Auswirkung vor Ort. Die Schließung der Notfallpraxen hat eindeutige Auswirkungen auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Nach Auskunft der Rems-Murr-Kliniken beispielsweise, wird bereits aufgrund der Schließung der Bereitschaftspraxis in Schorndorf eine Mehrbelastung der Klinik-Notaufnahmen an beiden Standorten der Rems-Murr-Kliniken beobachtet. Die Kliniken würden davon ausgehen, dass die Mehrbelastung durch eine mögliche Schließung der Notfallpraxis in Backnang weiter steigen wird. Die Befürchtungen, dass infolge von Standortschließungen die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden könnten, nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus unserer Sicht nicht sehr ernst.

Die Potentiale der Telemedizin sind bisher im Land noch viel zu wenig umgesetzt. Telemedizinische Angebote, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der ärztlichen Versorgung, Modelle wie Docdirekt, mit dem eine sichere und persönliche Online-Sprechstunde mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden kann oder der Mehrwert von Digitalisierung ist in der Regelversorgung bisher viel zu wenig umgesetzt. Eine Förderung dieser Strukturen ist seit Jahren eine unserer Forderungen, die die Landesregierung viel zu schleppend angegangen ist.

Wir Freie Demokraten erneuern unsere Forderung aus dem Herbst 2024: Mit der Einrichtung eines Notfallgipfels, bei dem alle Akteure an einen Tisch geholt werden, werden sich bessere und individuellere Lösungen finden als alle 18 Standorte zu schließen. Deshalb fordern wir, erst einmal die Schließungspläne zurückzustellen. Neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung ist die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung absolut geboten.“

Bekenntnis zur Verteidigungsforschung und Vernetzung der Branchen notwendig.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuellen Debatte „Unsere Freiheit verteidigen – Stabilität für die Zukunft unserer innovativen Verteidigungswirtschaft in Baden-Württemberg“:

„Es ist richtig, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken und dafür in die Bundeswehr zu investieren. Jetzt gilt es aber auch für Baden-Württemberg, die Weichen so zu stellen, damit unser Bundesland und unsere Industrie davon profitieren.

Bayern hat dies frühzeitig erkannt und schon vor knapp zwei Jahren einen TechHub Verteidigungswirtschaft gegründet. Bei uns wird jetzt erst geredet – und bei Reden ist es bisher auch geblieben.

Ich fordere daher Aktivitäten zur branchenübergreifenden Vernetzung mit der Rüstungswirtschaft, ein Bekenntnis zur Verteidigungsforschung auch in der Wissenschaft und an den Hochschulen und endlich ein nachhaltiges Engagement in Berlin, um Baden-Württembergs Unternehmen zu stärken. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ein angemessener Teil der Investitionen nach Baden-Württemberg fließen – doch dafür muss man handeln und nicht nur reden.“

Echte Gleichberechtigung ist auch im Jahr 2025 noch weit entfernt – es braucht nachhaltiges Engagement, mutige Entscheidungen und entschlossene Veränderungen.


Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Internationalen Frauentag, sagt die frauenpolitische der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Der Weltfrauentag am 08. März ist ein Tag des Erinnerns, aber vor allem auch ein Tag des Kämpfens. Es reicht nicht, an einem Tag im Jahr über Gleichberechtigung zu sprechen und danach wieder die Hände in den Schoß zu legen. Es braucht nachhaltiges Engagement, mutige Entscheidungen und entschlossene Veränderungen. Denn auch im Jahr 2025 bleibt das Ziel einer echten Gleichberechtigung noch weit entfernt.

 

Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist gesunken statt gestiegen und liegt nun – wie im baden-württembergischen Landtag – bei knapp einem Drittel. Und das bei einem Bevölkerungsanteil von über 50 Prozent. Frauen sind trotz gleicher Fähigkeiten, starken Engagements und zum Teil sogar besserer Bildung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterrepräsentiert. Noch immer müssen Frauen aufgrund festgefahrener Strukturen und veralteter Machtmechanismen höhere Hürden überwinden als Männer.

 

Zudem droht uns mit gefährlichen Entwicklungen wie dem ‘TradWife’-Trend ein Angriff auf jahrzehntelang erkämpfte Rechte, verpackt in vermeintlich harmlose Nostalgie. Wer das romantisiert, ignoriert, dass wirtschaftliche Abhängigkeit Frauen einem erhöhten Risiko von Gewalt und Abhängigkeit aussetzt. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Diese Femizide sind das tödliche Ende eines Systems, das Frauen nicht ausreichend schützt.

 

Gleichberechtigung findet nicht auf dem Papier statt. Sie muss gelebt und durch politische Rahmenbedingen unterstützt werden.

 

Wir brauchen mehr Plätze in Frauenhäusern und die finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser muss von Bund und Land endlich auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden. Bei Gewalt gegen Frauen darf Strafverfolgung keine Option sein, sie muss konsequent durchgesetzt werden. Frauennetzwerke müssen gezielt gestärkt und Mentoring-Programme für mehr Frauen in Führungspositionen ausgebaut werden. Und auch die medizinische Forschung muss geschlechtersensibel gestaltet werden, um die medizinische Benachteiligung von Frauen – mit teils tödlichen Folgen – endlich zu beenden.

 

Frauenrechte brauchen handfeste politische Entscheidungen, nicht bloß moralische Appelle.“

 

18 Seiten alte Maßnahmen in neuem Hochglanz zeigen: Es braucht neue Impulse.


Hans Dieter Scheerer, innovationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heute durch die Landesregierung vorgestellte, so genannte „Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg“:

„Die heutige Regierungspressekonferenz zeigte es eindrücklich: 70 Minuten lang, gesetztes Thema ‚Innovations- und Zukunftsagenda‘, tatsächlicher Austausch darüber: maximal 10 Minuten. Es gibt einfach nichts Neues zu sagen.

Ein Blick in das 18-seitige Druckwerk belegen das: Es wird alles aufgeschrieben, was schon bekannt ist und man irgendwann mal in Richtung Innovation unternommen hat. Neue Maßnahmen, frische Ideen, innovative Maßnahmen – Fehanzeige. Bei Thema Zukunft fällt dieser Landesregierung nichts mehr ein, es bleibt beim Verkaufen alter Ideen in neuem Hochglanz.

Es gibt nur eine Schlussfolgerung: Es braucht neue Impulse für dieses Land. Mit Grün-Schwarz sind diese nicht zu haben.“

 

Verteidigungsforschung braucht Vertraulichkeit und weniger Bürokratie.


In der heutigen Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann, Wirtschaftsministerin Dr. Hofmeister-Kraut und Wissenschaftsministerin Olschowski wurde das Thema Innovation und Forschung auch im Rüstungsbereich behandelt. Das kommentiert der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„In Anbetracht der weltpolitischen Lage spielt die Wehrhaftigkeit von Europa und Deutschland eine immer wichtigere Rolle. Dabei trägt die Verteidigungsforschung wesentlich zu dieser Wehrhaftigkeit bei und Baden-Württemberg muss hier mit der vorhandenen Innovationskraft seiner Verantwortung gerecht werden. Damit diese Forschung effektiv und sicher durchgeführt werden kann, braucht es jedoch ein hohes Maß an Vertraulichkeit.

 

Die aktuelle Transparenzklausel im Landeshochschulgesetz steht diesem Anspruch entgegen und setzt sicherheitskritische Projekte unnötigen Risiken aus oder verhindert diese bereits im Voraus. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion bereits in der letzten Novelle des Landeshochschulgesetzes gefordert, diese Regelung abzuschaffen. Das würde nicht nur die Geheimhaltung in sensiblen Bereichen stärken, sondern auch unnötige bürokratische Hürden für die Wissenschaft abbauen. Grün-Schwarz sollte ihre bisherige ablehnende Haltung dazu nochmals überdenken und endlich die Handbremse lösen, wenn man es wirklich ernst meint mit der Verteidigungsforschung.“

 

FDP fordert schon lange eine auskömmliche Anzahl an Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, um sexualisierter Gewalt an Schulen zu begegnen bzw. vorzubeugen.


Zur Meldung, wonach Schulen mehr tun müssen beim Thema sexualisierte Gewalt, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Thema sexualisierte Gewalt an Schulen muss endlich ernst genommen werden. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt erfordert konsequente Prävention und Aufklärung an den Schulen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und der Gesellschaft können wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor Übergriffen geschützt sind und sich in ihrer Lernumgebung frei und sicher entfalten können. Das allerdings zu koordinieren sowie Konzepte zu erarbeiten und Rahmenbedingungen herzustellen, ist Aufgabe der grün-schwarzen Landesregierung. Die Forderungen der Liberalen stehen bereits auf dem Tisch: So fordern wir schon lange u.a. eine deutliche Erhöhung der Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Und auch ein Konzept zur sexualisierten Gewalt fordern wir bereits seit Jahren (vgl. Drucksache 17/5749 vom 13.11.2023). Bislang wurden unsere Forderungen von der grünen Kultusministerin Theresa Schopper ignoriert. Wir Freie Demokraten jedenfalls werden das von der grünen Kultusministerin vorgestellte Konzept genauestens unter die Lupe nehmen.“

 

 

Keine Kompromisse oder Risiken, wenn es um unseren Rechtsstaat geht.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren weiterhin sehr hoch ist und Vertreter der Richterschaft gar eine Häufung der Anzeichen eines überlasteten Rechtsstaates erkennen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Warnungen aus den Reihen der Richterschaft sollten unbedingt ernst genommen werden. Wenn es um den effizienten und funktionierenden Rechtsstaat geht, dürfen wir keine Kompromisse oder Risiken eingehen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine massive Aufstockung im Mittelbau der Justiz eingesetzt – ein entscheidender Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Landesregierung im vergangenen Herbst gegenüber dieser Maßnahme bedarf einer dringenden Neubewertung.

 

Zudem muss die Attraktivität des Justiz-Standortes Baden-Württemberg deutlich gesteigert werden. Die von uns seit Langem geforderte Anhebung der Referendarbezüge ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Wer die besten Juristen langfristig an den Standort binden will, der muss auch entsprechende Weichen stellen.“

Schulden aufzunehmen für Infrastrukturaufgaben, die seit Jahrzehnten bekannt sind, ist schlicht Politikversagen.


Zur Debatte um die Schuldenaufnahme für angeblich neue Infrastrukturprojekte erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Selten spürt man das Fehlen einer Partei im Bundestag so schnell wie in diesen Zeiten. Es ist klar, dass die Kapriolen der USA eine abgestimmte europäische Antwort erfordern und dafür Geld bereitgestellt werden muss. Gleichzeitig ist das Verhalten von Union und SPD, die fehlende Wahrnehmung ihrer Verantwortung über Jahrzehnte auf allen Ebenen mit nun angeblich notwendigen Schulden ohne Sparanstrengungen zu kaschieren der klare Beweis, dass ihr ganzes Gerede von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit nichts wert ist.

Unsere Kinder jetzt selbst die Renovierung ihrer Schulen bezahlen zu lassen, damit die Babyboomer weiter unseren Wohlstand verfrühstücken können ohne sich einschränken zu müssen, ist im Grunde unglaublich. Kinder haften für Ihre Eltern!

 

Dass Friedrich Merz die Ampelpolitik macht, die SPD und Grüne immer wollten, nur damit er ins Kanzleramt umziehen kann, ist eine der größten Wählertäuschungen der jüngeren Politik. Die Situation ist zu ernst für neurotische CDUler in Machtpositionen. Und die Grünen stampfen jetzt noch öffentlichkeitswirksam mit dem Fuß auf, dabei ist doch anzunehmen, dass hinter den Kulissen mit Union und SPD schon alles klar ist.

 

Und dass nun jeder – und insbesondere die Länder – einen größeren Anteil am Schuldenkuchen für sich fordern, war vorhersehbar. Wenn man sieht, dass im Bund leichtfertig die Finanzen der Zukunft ruiniert werden, will man selbst auch nicht sparen müssen. Und dass CDU und Grüne hier im Land nicht sparen wollen, zeigt ja der aktuelle Doppelhaushalt: alle Töpfe plündern und Schuldentilgung auf die Kinder verschieben – das Modell im Bund hat man hier im Land im Grunde schon umgesetzt.“