Landesregierung sollte öfter auf FDP-Fraktion hören.


Zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Luca-App sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Heute Morgen habe ich im Landtag den Ausstieg aus der Luca-App gefordert und am Nachmittag setzt die Landesregierung die Forderung der FDP um. Das ist gut. Herr Kretschmann sollte öfter auf uns hören und schnell umsetzen, was wir fordern. Das wäre gut für Baden-Württemberg. Die zahlreichen Verstöße gegen den Datenschutz, die verheerenden Ergebnisse der Anhörung und die zunehmende Sinnlosigkeit der Kontaktverfolgung ließen keine andere Entscheidung zu.“

 

Nicht nur Unterrichtsausfälle vermeiden, sondern zusätzlichen Unterricht und schulpsychologische Begleitung anbieten.


In seiner Plenarrede zum Antrag „Verwendung und Ergänzung der Mittel aus dem Aktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘ des Bundes“, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Vor dem Hintergrund, dass die aktuelle COPSY-Studie eine massive Zunahme psychischer Probleme von Kindern und Jugendlichen belegt, benötigen wir dringend mehr Schulpsychologinnen und -psychologen an baden-württembergischen Schulen. Zudem müssen wir jetzt sicherzustellen, dass verpasster Unterricht möglichst zügig aufgeholt wird. Es bleibt aber auch richtig, dass man nur den Unterricht aufholen kann, der dann auch tatsächlich stattfindet. Faktisch ist die Versorgung unserer Schulen mit Lehrkräften aber nach wie vor besorgniserregend. Dass Grün-Schwarz vor diesem Hintergrund in den Haushaltsberatungen noch nicht einmal die dringendsten Personalwünsche ihrer eigenen Kultusministerin erfüllt haben, lässt den aufmerksamen Beobachter fassungslos den Kopf schütteln. Zur Aufholung versäumten Lernstoffs trägt nicht nur das Vermeiden von weiteren Unterrichtsausfällen bei, sondern auch das Angebot zusätzlichen Unterrichts. Geholfen wird unseren Schülerinnen und Schülern jedenfalls nicht mit Hauruck-Aktionen wie der Absenkung der Prüfungsanforderungen im Abitur. Wir Freien Demokraten halten von einer Niveauabsenkung der Abiturprüfungen rein gar nichts! Im Interesse unserer Schüler können wir uns in Baden-Württemberg kein zweitklassiges, sondern nur ein erstklassiges Bildungssystem leisten.“

 

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

 

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

 

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Wir brauchen mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen sowie ein Personalentwicklungskonzept.


Zur Pressemeldung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bezüglich einer wissenschaftlichen Untersuchung zu Lehrkräftebedarf und –angebot mit dem Ergebnis, dass bis 2030 bundesweit mindestens 81.000 Lehrkräfte fehlen werden, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Die Studie des VBE ist ein Alarmsignal für Baden-Württemberg und ein deutlicher Weckruf für Grün-Schwarz, jetzt endlich tatkräftig zu handeln. Wir brauchen jetzt mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen und wir benötigen jetzt ein Personalentwicklungskonzept, um den Bedarf an Lehrkräften decken zu können. Dass die Studie ‚sogar noch zurückhaltend‘ ist, unterstreicht, dass der eklatante Lehrermangel das zentrale Problem in der Bildungspolitik ist. Diese Knappheit wird auch künftig in immer höherem Maße auf dem Rücken des bestehenden Lehrpersonals, von denen sich bereits jetzt schon viele am Ende ihrer Kräfte fühlen, ausgetragen werden. Wenn Grün-Schwarz bei der Personalgewinnung weiter auf Sicht fahren sollte, wird zweifelsohne die Gesundheit der Lehrkräfte leiden. Und versäumte Bildungsinhalte können nur dann aufgeholt werden, wenn nicht nur kein weiterer Unterricht ausfällt, sondern auch zusätzlicher Unterricht angeboten wird. Wie die grün-schwarze Koalition dies mit ihrer derzeitigen Personalpolitik für die Schulen bewerkstelligen will, bleibt ihr Geheimnis.“

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Landesregierung muss nun alle Zugangsbeschränkungen für Einzelhandel aufheben.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:

„Ich begrüße die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel durch den Verwaltungsgerichtshof ganz außerordentlich. Dies zeigt einmal mehr, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen ist. Nun muss die Landesregierung die richtigen Konsequenzen für die angekündigte Überarbeitung der Corona-Verordnung ziehen und alle Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel aufheben.“

Landesregierung muss auch Wohnbaupolitik für mittlere Einkommensgruppen machen.


Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Vorstellung des neuen Wohnraumförderprogramms:

 

„Im Jahr 2021 wurden also rund 3.000 neue Sozialwohnungen geschaffen. Ich begrüße jede einzelne dieser Wohnungen, nur: Diese sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts des grassierenden Wohnraummangels. Neben der Förderung von sozialem Wohnraum brauchen wir auch eine Wohnungsbaupolitik, die den Eigentumsaufbau unterstützt, sodass sich auch eine Erzieherin oder ein Handwerker mit Familie eine passende Wohnung leisten kann. Gerade für diese Gruppe vermisse ich von der Landesregierung Lösungen.

Ich fordere daher von der Landesregierung mehr Anstrengungen für eine Baukostensenkung, zum Beispiel durch eine Entschlackung der Landesbauordnung. Nur wenn mehr und schneller gebaut wird, werden wir das Wohnraumproblem lösen können. Und das wird uns nicht nur mit Sozialwohnungen gelingen.“

Frau trägt FFP2-Maske

Bis vor kurzem wurde behauptet, das Land könne keine Regelung treffen.


Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Landesregierung nun doch eine Pflicht zu FFP2-Masken in Bussen und Bahnen vorsehe, sagte das Mitglied im Verkehrsausschuss Hans Dieter Scheerer für die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Es ist gut, dass die FFP2-Masken nun auch in Bus und Bahn kommen. Die Freien Demokraten haben das im Landtag mehrfach gefordert. Was dort abgelehnt wurde kommt nun doch. Die sinnvolle Maßnahme wird aber von einem sehr schalen Beigeschmack überlagert. Noch am 12. Januar hat die grün-schwarze Landesregierung behauptet, sie könne eine solche Regelung gar nicht treffen. Obwohl das in Bayern und anderen Ländern schon der Sachstand war. Hier offenbart sich ein zwiespältiges Agieren. Es wurde anders geredet und gehandelt, als eigentlich möglich gewesen wäre und so getan, als sei der Bund im Verzug. Denn warum sonst hat man den nun als sinnlos entlarvten Brief nach Berlin geschrieben?“

 

Impfung einer Person

Weder Impfregister, noch Impfpflicht in aktueller Situation angemessen.


Zur Berichterstattung im Nachgang eines Fachgesprächs der baden-württembergischen Landesvertretung im Bund zur Umsetzung einer Impfpflicht u.a. mit Beteiligung von Minister Lucha sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Minister Lucha fehlt offenbar jegliches Rechtsverständnis – die Impfpflicht mit einer Gurtpflicht zu vergleichen ist völlig absurd. Was die Altväterkoalition hier vorschlägt, ist die Schaffung eines bürokratischen Datengrabs, das für ein verfassunsgrechtlich und epidemiologisch fragwürdiges Instrument geschaffen werden soll, das voraussichtlich gar nicht kommen wird.

 

Die Landesregierung zäumt das Pferd hier von hinten auf. Erst sollten grundrechtliche Details einer allgemeinen Impfpflicht geklärt werden, bevor parallel ein Impfregister eingeführt wird. Wenn ehemalige Bundesverfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht und Stiko-Chef Thomas Mertens deren Wirksamkeit in der Pandemie-Bekämpfung bezweifeln, sollten wir diese Bedenken ernst nehmen.

 

Wenn Minister Lucha ein Impfregister auch ohne Impfpflicht einführt, könnte das wie bei der luca App enden, die letztendlich für ganz andere Zwecke genutzt wird. Auch der Landesdaten-schutzbeauftragte sieht ein solches Impfregister kritisch. Bisher gründen sich die Vorschläge der Landesregierung nur auf einem juristischen Gutachten, das die Verfassungsrechtlichkeit bestätigt, nicht auf einem Urteil. Wenn politische Regelungen erneut von einem Gericht zurück gewiesen werden müssen, steigert das nicht gerade das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik. Das wäre ein Konjunkturprogramm für Verschwörungstheoretiker.”

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, ergänzt:

“Zentrale Antworten zur Laufzeit eines solchen Impfregisters, zur Zahl der benötigten Impfungen und der Zuständigkeit für die erwähnten Stichproben bleibt Minister Lucha schuldig. Es bedarf jetzt vielmehr einer intensiven Impfkampagne und der Ausschöpfung wirklich aller Möglichkeiten, bevor man eine Impfpflicht andenkt. Die Landesregierung muss jetzt erstmal alles daran setzen, ihre Impfkampagne zu intensivieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich.


Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.

Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.

Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.

Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“

Berufsschulen sollten hinsichtlich finanzieller Mittel für externes Assistenzpersonal die gleiche Unterstützung erhalten wie Hochschulen.


Zur Pressemitteilung des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg, in der die Auswirkungen der Omikron-Variante auf den Betrieb der Berufsschulen thematisiert werden, sagt die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Das berufliche Bildungssystem wird von der Landesregierung beim Corona-Management oft zu spät und – wenn ja – dann nicht ausreichend berücksichtigt. Neben dem Tagesgeschäft stellen die aufwändigen Testungen für die Lehrkräfte einen enormen Zeitaufwand dar. Hinzu kommt die Sorge, dass viele falsch positive beziehungsweise negative Schnelltests im Rahmen der Omikron-Variante die Organisation des Schulbetriebs erheblich erschweren. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Schnelltests auf die Eignung der Omikron-Variante hin überprüft werden. Für die Hygienemaßnahmen und Testungen fehlt es den Berufsschulen an zusätzlichem Assistenzpersonal, welches die Lehrkräfte spürbar entlasten könnte. Wenn wir es mit der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung ernst meinen, dann sollten Hochschulen und Berufsschulen auch die gleiche Unterstützung erhalten. Es muss daher geprüft werden, dass Berufsschulen analog zu den Hochschulen finanzielle Mittel für externes Assistenzpersonal erhalten und damit wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben: Die Ausbildung der Fachkräfte von morgen.“

 

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Mehr Tierwohl lässt sich wettbewerbsgerecht nur europäisch regeln.


Zum offenen Brief des Landesbauernverbands an die Politik zur desaströsen Situation in der Schweinehaltung sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Forderungen des Landesbauernverbands nach weniger Hürden beim Umbau von Betrieben und einheitlichen Tierwohlstandards in der EU sind richtig und wichtig. Nur so können die Schweinhalter im Land angesichts gestiegener Verbrauchererwartungen am Markt langfristig überleben.

 

Ich habe die Landesregierung in den vergangenen Monaten immer wieder aufgefordert, sich endlich wirksam für die Schweinhaltung in Baden-Württemberg einzusetzen (Drucksache Nr. 17/671). Landwirtschaftsminister Hauk aber hat es verpasst, sich vor allem bei der ehemaligen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Stallbaubremse gelöst wird. Tierwohl lässt sich nur umsetzen, wenn tierwohlgerechte Ställe auch gebaut werden können.

 

Unsere Schweinehalter haben verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit verdient. Sie brauchen berechenbare Bestandsgarantien für neu errichtete Ställe und Umbaumaßnahmen, die Abschreibungszeiträume für getätigte Investitionen nicht unterschreiten.

 

Bessere Tierhaltung und fairer Wettbewerb gelingen nur mit einem EU-weit verbindlichem Tierwohllabel, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die Herkunft und die Haltungsformen der Tiere transparent aufzeigt. Ich bin froh, dass es nun mit der Beteiligung von uns Freien Demokraten an der Bundesregierung entsprechende EU-weite einheitliche Standards und eine umfassende Herkunftskennzeichnung geben soll. Mehr Tierwohl lässt sich wettbewerbsgerecht nur europäisch regeln.

 

Wir brauchen endlich eine Agrar- und Umweltpolitik, die auch die wirtschaftlichen und praktischen Grenzen bei deren Umsetzung berücksichtigt.“

Einkaufstourismus weder gut für Infektionsschutz, noch für baden-württembergische Wirtschaft.


Zur Meldung, wonach der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg Herman Hutter eine „absurde Situation“ angesichts der in Bayern nicht mehr geltenden, aber für Baden-Württemberg immer noch bestehenden 2G-Regel im Einzelhandel konstatiert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Ministerpräsident sollte so rasch wie möglich die Lehren aus seinem gescheiterten Versuch ziehen, engstirnig das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu ignorieren, indem er Beschränkungen für Ungeimpfte unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weiterlaufen ließ. Für den Einzelhandel sollte er deshalb auch die 2G-Regel verwerfen und damit Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer vermeiden. Es hilft nämlich weder dem Infektionsschutz, noch der baden-württembergischen Wirtschaft, wenn sich das Einkaufsgeschehen in Grenzregionen ballt. Gleichzeitig sollte auch die Sperrstunde für die Gastronomie entfallen.“

Koalition hat kompliziertes Grundsteuermodell gewählt, nun muss sie helfen.


Zur Forderung des Bunds der Steuerzahler, dass das Land eine Hotline zur Hilfe der von den komplizierten Grundsteuerregeln betroffenen Grundstückseigentümer einrichten soll, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben in den Debatten zur Grundsteuer immer betont, wie gut und einfach dieses Modell sei. Das stimmt für das Land, aber nicht für die Kommunen und Grundeigentümer. Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt die Forderung des Bunds der Steuerzahler, dass das Land hier eine Hotline für Fragen einrichtet – schließlich hat man auch 500 Stellen geschaffen, um die neue Grundsteuer umzusetzen.“

Wir helfen den Schülerinnen und Schülern nicht, indem wir das Abiturniveau absenken, sondern wir helfen ihnen, indem möglichst wenig Unterricht ausfällt.


Zu den Plänen von Kultusministerin Theresa Schopper, die Abiturprüfungen schon für den Prüfungsjahrgang 2022 aufzuweichen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Sollten sich die Pläne von Theresa Schopper bewahrheiten, lehnen wir diese rundherum ab. Baden-Württemberg kann sich kein zweitklassiges Bildungssystem leisten. Wir sind darauf angewiesen, dass wir ein erstklassiges Bildungssystem haben. Um dies zu gewährleisten, sind auch gewisse Mindestanforderungen an ein Abitur unabdingbar. Von einer Niveauabsenkung der Abiturprüfungen, wie Sie nun die grüne Kultusministerin vorhat, halten wir Freie Demokraten gar nichts.

Zudem empört es mich besonders, dass noch gestern, am 20. Januar 2022, der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport des Landtags von Baden-Württemberg tagte und Theresa Schopper zu Beginn der Sitzung, die auch öffentlich war, die Möglichkeit gehabt hätte, ihre Pläne dem Ausschuss sowie der Bevölkerung zu präsentieren. Nicht ein einziges Wort hat sie dort über ihre weitreichenden Pläne verloren.

Wir helfen unseren Schülerinnen und Schülern nicht, indem wir das Abiturniveau absenken, sondern wir helfen ihnen, indem möglichst wenig Unterricht ausfällt. Deshalb sollte die Kultusministerien ihre volle Aufmerksamkeit dem Thema Unterrichtsausfall widmen, statt das baden-württembergische Abitur zu schleifen.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Ministerpräsident muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Corona-Politik betreiben kann.


Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, die weitreichenden Einschränkungen für Ungeimpfte durch die Entkopplung der Alarmstufe II von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz widersprächen dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Warnschuss für einen immer autoritäreren Politikstil einer erzkonservativen Altväterkoalition. Ministerpräsident Kretschmann muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Coronapolitik betreiben kann. Es ist zwingend notwendig, dass sich die Coronapolitik an klaren Faktoren bemisst, die für die Bürger nachvollziehbar, rechtskonform und an der Belastbarkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sind.“

 

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin nun wachrütteln.


Zum heutigen Beschluss des VGH, mit dem Teile der „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ des Wissenschaftsministeriums für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt wurden, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Gerade einen Monat ist es her, dass der VGH die Corona-Verordnung Studienbetrieb schon einmal kassiert hat – ebenfalls weil Studierende ausgeschlossen wurden. Nun fand das Gericht richtigerweise deutliche Worte zu den beträchtlichen Mängeln in der Verordnung aus dem Hause Bauer. Demnach stellt die derzeit geltende Verordnung, `die nicht-immunisierte Studierende durch eine 2G-Regelung vom Zutritt zu universitären Veranstaltungen in weitem Umfang ausschließe, […] einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG´ dar.

Die zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin doch nun mal wachrütteln! Die aktuelle Qualität der Verordnungen, die den Studienbetrieb regeln sollen, ist der Bedeutung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg absolut unwürdig. Mit der Loslösung von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zur verfassungsrechtlichen Begründung der weitreichenden Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen hat die Ministerin das verfassungsrechtlich zulässige Maß an infektionsschützenden Maßnahmen deutlich überreizt. Nun muss unbedingt die gesamte Verordnung auf den Prüfstand, damit die Studierbarkeit des laufenden Semesters für alle Studierenden sichergestellt ist.“

Die frühere Abschaffung der EEG-Umlage ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe.


Medienberichten zufolge erwägt die Ampel-Koalition wegen der hohen Energiepreise die Abschaffung der EEG-Umlage noch vor dem ursprünglich zum 1. Januar 2023 geplanten Termin. Zur Meldung, dass Energieministerin Walker dies unterstütze, meinte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„Angesichts der exorbitanten Energiepreise ist es richtig und wichtig, Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und die EEG-Umlage für die Stromkunden früher als geplant abzuschaffen. Ich gratuliere der Energieministerin zu dieser Erkenntnis.

 

Dass Haushalte sowie mittelständische Unternehmen dringend entlastet werden müssen, ist zwingend. Wir haben die grün-geführte Landesregierung dazu über Jahre hinweg aufgefordert. Sie aber hat es immer wieder verpasst sich bei der ehemaligen Bundesregierung wirksam für die Abschaffung der EEG-Umlage einzusetzen. Stattdessen betreibt das Land bis heute Klimaschutz auf Kosten der Unternehmen und Bürger im Land, insbesondere beim durch die EEG-Umlage teuer subventionierten und wirtschaftlich unsinnigen Ausbau der Windenergie im windschwachen Baden-Württemberg.

 

Ich bin froh, dass es mit der Beteiligung von uns Freien Demokraten im Bund nun endlich die Abschaffung der EEG-Umlage geben wird. Die durch staatliche Vorgaben erzeugten Rekordpreise können wir uns nicht mehr leisten.“

 

Eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage wäre eine schnelle und unbürokratische Hilfe, die auch unmittelbar bei den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere der mittelständischen Unternehmen ankomme, betont Bonath.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Einheitliche und verständliche Maßnahmen essentiell für Corona-Bekämpfung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, zuständig für die Themenfelder Einzelhandel und Gastronomie innerhalb der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu zukünftigen Corona-Regelungen:

„Einheitlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Corona-Maßnahmen. Aber einmal mehr gleicht Deutschland einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen.

Ich fordere daher ein Ende der unverhältnismäßigen Einschränkungen in Baden-Württemberg: Bayern hat es vorgemacht und dort 2G im Einzelhandel abgeschafft. Die Supermärkte beweisen ja schon seit Monaten, dass Einkaufen auch in Pandemiezeiten sicher ist. Baden-Württemberg muss hier nachziehen und auch hier die 2G-Regelungen – so wie es der Stufenplan ursprünglich vorgesehen hatte – abschaffen.

Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr genauso. Logik und Verständlichkeit und nicht Aktionismus müssen die Taktgeber der Maßnahmen sein.“

Sicherheit im Radverkehr ist nicht verhandelbar.


Im Zusammenhang mit der Beratung seines Antrags „Radfahrausbildung“ (Drucksache 17/107), sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Dr. Christian Jung:

 

„Mir ist die Sicherheit beim Radfahren ein wichtiges Anliegen. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung noch immer kein Konzept hat, wie die im Zuge der Corona-Krise ausgefallene praktische Radfahrausbildung der Grundschülerinnen und Grundschüler nachgeholt werden soll. Mit allgemeinen Appellen erreicht man meist nur diejenigen, die solche gar nicht nötig haben. Und dass Internet-Filme keine Hilfe sind, bedarf keiner weiteren Kommentierung. Eine verantwortliche Politik denkt an alle. Deshalb fordere ich ein Konzept ein, wie die ausgefallenen praktischen Ausbildungen und Prüfungen im Sinne der Sicherheit des Radverkehrs nachgeholt werden. Ich begrüße es, dass der Verkehrsminister angeregt hat, dass die Arbeitsgruppe „Aktiv zur Schule“ sich des Themas annehmen soll. Ich werde bei dieser wichtigen Frage am Ball bleiben. Keine und Keiner soll bei der Sicherheit zurück bleiben.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

Im Hintergrund ein Offen mit offener Flamme und im Vordergrund Holzpellets

Landesregierung verschläft beim Thema Wasserstoff die Zukunft.


Zur Forderung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages BWIHK, dass die Landesregierung endlich mehr Tempo und Planungssicherheit beim Thema Wasserstoff sicherstellen müsse, sagte der energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„Statt in durchwachten Nächten über immer neuen Einschränkungen der Bürgerbeteiligung beim Windkraftausbau zu brüten und die Zukunft unserer Energieversorgung zu verschlafen, täte die Landesregierung gut daran, endlich die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit Wasserstoff effektiven Klimaschutz, zukunftsfähige Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand zu sichern. Mit ihrer Hilflosigkeit und ihrem ständigen Verweisen auf Berlin und Brüssel gefährdet die Landesregierung, wie die Aussagen des BWIHK eindrücklich bestätigen, die gelingende Energiewende und die Zukunftsfähigkeit unseres Industrie- und Wirtschaftsstandorts. Der Weckruf der Industrie muss nun endlich gehört werden. Wagen wir endlich mehr Fortschritt – auch bei Wasserstoff.“

 

Der Sprecher für Klimaschutz, Daniel Karrais, ergänzte:

„Seit Jahren drängen wir im Parlament auf einen zügigen, unbürokratischen und technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg. Erst vor wenigen Tagen haben wir mit unserer Großen Anfrage an die Landesregierung einmalmehr den Auftakt gegeben, den technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit zu rücken und die auch von der BWIHK ins Auge gefasste Untätigkeit der Landesregierung zu durchleuchten. Den Forderungen der Industrie, beim Thema Wasserstoff endlich mehr Tempo und Planungssicherheit zu gewährleisten, stimmen wir daher ausdrücklich zu.“