Es braucht eine Vielzahl an Maßnahmen, um Eltern und Kommunen zu entlasten und gleichzeitig die Qualität zu sichern.


Zur Meldung, dass die KiTa-Gebühren in vielen Städten massiv ansteigen, sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dennis Birnstock:

„In den vergangenen Wochen und Monaten sind die Anzeichen für massive Steigerungen der Kita-Gebühren in vielen Kommunen nicht mehr zu übersehen gewesen. Viele Gemeinden versuchen, ihre eigenen Beiträge für die Kitas zu reduzieren, weil sie aktuell – wie viele Familien auch – finanziell überlastet und am Limit sind. Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen ist es ein nachvollziehbarer, aber problematischer Schritt, an der Gebührenschraube zu drehen.

Einfach nach mehr Geld zu rufen, sorgt aber nur für einen Teufelskreis aus steigenden Ausgaben – auch wieder für die Eltern. Gleichzeitig ist die Qualität der Betreuung in Gefahr, wenn nicht noch zusätzlich massiv Geld in den Qualitätserhalt gesteckt wird. Allerdings muss man dann auch immer fragen, wo das Geld herkommen soll. Als Freie Demokraten ist es uns daher wichtig, die Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes in den Blick zu nehmen. Hier sehen wir Potenzial für die Absenkung der Kosten durch Entlastung von Bürokratie, durch Reduzierung der zahlreichen Vorgaben und Beschleunigung verwaltungsrechtlicher Vorgänge. Auch durch Digitalisierung, Kostenreduktion beim Bau einer Einrichtung und durch gemeinsame Beschaffungsplattformen können Kosten gesenkt werden.

Dies wird nicht für alle Familien zu ausreichenden Kostensenkungen führen. Deshalb brauchen wir auch weiterhin gezielte Unterstützung für die Familien, bei denen die Kita-Gebühren trotz Kostenreduktion nicht finanzierbar sind. Neben Entlastungen bei Gebühren soll unserer Ansicht nach auch die Wahlfreiheit der Eltern durch ein Gutscheinmodell gestärkt werden, wobei das Geld dem Kind folgt und mit dem Gutschein entweder die Kita-Gebühren reduziert werden, er in der Kindertagespflege angerechnet oder für ergänzende Bildungsangebote verschiedener Akteure wie Familienbildungsstätten genutzt werden kann.“

Auch beim Bürokratieabbau muss Handeln und Umsetzung vor Bedenken und Ausreden kommen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP-Fraktion, kommentiert das heute im Landtag diskutierte „Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften (Regelungsbereinigungsgesetz)“:

„Monatelang hat die Landesregierung gesagt, eine Haftungsbefreiung beim Aufstellen von Bänken im Wald sei nicht möglich, dass könne nur der Bund. Ich habe gefordert und gedrängt, nur um zu hören, das gehe nicht. Und was passiert heute?  ‚Und sie bewegt sich doch‘, die Landesregierung hat eingeschwenkt, eine Änderung des Landeswaldgesetzes kommt.

Auf genau solch eine Entwicklung setzte ich nun auch beim Bürokratieabbau allgemein: Auch hier machen wir von der FDP konstruktive Vorschläge, fordern und verlangen, nur um zu hören, warum das nicht geht und dass Berlin oder Brüssel dafür zuständig seien. Bedenken vor Handeln, Abwarten vor Umsetzen. Doch vielleicht zeigt sich auch hier, dass wir Recht haben, und in ein paar Wochen folgt dann die Umsetzung unserer Forderungen. Ich hoffe wieder auf ein ‚Und sie bewegt sich doch‘.

Ich sage daher: Unserer Wirtschaft droht der Bürokratie-Kollaps, die Landesregierung muss jetzt handeln! Was Berlin und Brüssel ersinnen, soll das Land umsetzen. Deshalb darf man nicht nur Bund und EU verweisen, sondern muss selbst aktiv bürokratiearme Lösungen suchen! Das ein Weg möglich ist, zeigt das Beispiel des Landeswaldgesetzes!“

 

Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht.


Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht. Zu oft sind Daten zwar vorhanden, dürfen aber in den veralteten Strukturen unserer Verwaltung nicht weitergegeben werden. Solange das nicht gelöst ist, bringt die beste Digitalisierung nichts.

Informationen, die der Staat hat, dürfen kein zweites Mal angefordert werden. Die Änderungen im Landesrecht, die auf die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetz des Bundes zurückzuführen sind, sind ein längst überfälliger Schritt. Es ist allerhöchste Zeit, dass das Land eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips schafft, denn zweimal fragen, ist einmal zu viel.

Damit das Once-Only-Prinzip aber konsequent umgesetzt werden kann, brauchen wir mehr: Wir brauchen ein Mehrfacherhebungsverbot von Daten und Dokumenten. Die zentrale Datenhaltung muss beim Land liegen und der Zugriff für die Kommunen online erfolgen. Diese können bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen abrufen und sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.“

 

 

Für die Umsetzung lange angekündigter Verbesserungen fehlt die Kraft


In der Debatte anlässlich einer geplanten Änderung zum Grundsteuergesetz erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mal wieder muss die Landesregierung etwas an ihrem Grundsteuergesetz reparieren, die Änderungen sind im Grunde sinnvoll. Aber man wieder die Chance verpasst, Verwerfungen des eigenen Gesetzes zu korrigieren. Ankündigungen wurden gemacht und wieder vergessen. Daher haben wir versucht, mittels eines Änderungsantrags einerseits eine Erstattungsregel für erfolgreiche Gutachten zum Grundstückswert, andererseits eine Härtefallmöglichkeit für Kommunen einzuführen. Denn wenn der Gutachterausschuss aufgrund seiner Typisierungspflicht ein Grundstück zu hoch einstuft, darf der Eigentümer – heute noch auf eigene Kosten – mittels Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Dieser wird akzeptiert, wenn der ermittelte Wert mindestens 30% vom Gutachterausschuss-Wert abweicht. Die Kosten eines solchen Gutachtens können allerdings erheblich sein und gelten nach heutiger Rechtslage nur bis 2029. Daher ist es eine Frage der Rechtstaatlichkeit, die Kosten für die Korrektur falscher Werte auch dem Staat als Verursacher aufzulegen.

Weiter benötigen wir eine Spezialregelung für die Städte und Gemeinden, um bei Härtefällen einen Abschlag machen zu können. Denn die allgemeinen Regelungen müssen bei der Betrachtung der steuerlichen Leistungsfähigkeit immer den Wert des Grundstücks miteinbeziehen, und damit würde man für die Bezahlung der Grundsteuer das Grundstück verwerten müssen. Aber niemand soll aufgrund einer Grundsteuer sein Grundstück verkaufen müssen!“

Die steigenden Datenanforderungen durch Cloud-Dienste und KI-Anwendungen kann langfristig nur Glasfaser erfüllen


Zur Veröffentlichung des Breitbandberichts 2025 der Landesregierung nimmt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, wie folgt Stellung:

„Wir brauchen Glasfaser in jedes Haus. Die Landesregierung hat sich dem Ziel verschrieben, bis Ende 2025 die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen im Land auf den Weg zu bringen. Trotz milliardenschwerer Förderprogramme sind wir von diesem Ziel immer noch meilenweit entfernt. Vor allem beim Glasfaserausbau hinken wir weit hinter anderen Bundesländern her. Echte Glasfasernetze bis ins Haus (FTTB) gibt es immer noch nur wenige. Es gibt noch viel zu tun. Der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur ist Voraussetzung für einen digitalen und damit funktionierenden Staat, dem die Menschen vertrauen können.

Das Land muss seinen Fokus auf bessere Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen legen. Doch der Netzausbau alleine ist nicht ausreichend. Die Anschlüsse müssen auch genutzt werden. Hierfür muss die Landesregierung mit entsprechenden Informationskampagnen sorgen. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell ihr Bandbreitenbedarf beispielsweise durch Cloud-Dienste oder KI-Anwendungen in der Zukunft steigen wird. Die steigenden Datenanforderungen kann langfristig nur Glasfaser erfüllen.

Außerdem brauchen wir leistungsstarken 5G- und 6G-Mobifunk überall. Doch auch hier hinkt Baden-Württemberg anderen Bundesländern hinterher. Über 8.000 Haushalte im Land liegen in puncto mobiles Internet noch in weißen Flecken, haben also nicht einmal wenigstens LTE-Empfang. Die Landesregierung muss Genehmigungsverfahren vereinfachen, um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu beschleunigen.“

Landesregierung legt Spitzenforschung immer wieder Steine in den Weg – Freie Demokraten wollen den Hochschulstandort Baden-Württemberg mit klarer Strategie von unnötigen Fesseln befreien


Zur Aktuellen Debatte „Spitzenforschung im Dienste der Menschen – Hochschulmedizin aus Baden-Württemberg als Motor für Innovation und Gesundheit“ sagt der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Baden-Württemberg hat alles, was es braucht, um medizinischer Innovationsmotor zu sein: exzellente Wissenschaft, engagierte Forschende, starke Universitätskliniken und eine lebendige MedTech- und Biotech-Szene. Was fehlt, ist nicht das Potenzial, sondern die Freiheit und die Geschwindigkeit, um dieses Potenzial auch zu nutzen. Statt Forschung zu entfesseln, legt die Landesregierung ihr durch Bürokratie, das Flächenmoratorium, strikte Flächenreduktionen und fehlende digitale Strukturen immer wieder Steine in den Weg. All das fördert das Weltklassepotenzial, das wir haben, nicht – es behindert es.

Gerade die Digitalisierung ist die Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt von morgen. Forschung, Diagnostik und KI-gestützte Medizin brauchen qualitativ hochwertige, sichere und nutzbare Daten. Doch derzeit arbeiten unsere Krankenhäuser und Hochschulen mit völlig unterschiedlichen IT-Systeme, mit inkompatiblen Krankenhausinformationssystemen und ohne gemeinsame Datenstandards. Damit ist nicht nur der Datenaustausch schwierig, langsam und fehleranfällig, es ist auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Digitalisierung in der Medizin ist aber kein Zusatzprojekt, sondern Grundvoraussetzung für Spitzenforschung. Ohne einheitliche IT-Architektur bleiben wir hinter unseren Möglichkeiten zurück. Dann haben wir einen Motor ohne Getriebe – die PS sind da, aber sie kommen nicht auf die Straße.

Spitzenforschung entsteht dort, wo man sie lässt. Deshalb wollen wir Freie Demokraten den Hochschulstandort Baden-Württemberg endlich von unnötigen Fesseln befreien. Durch eine klare Strategie: Stärkung der Infrastruktur, vom Gebäude über die IT bis hin zur Ausstattung; Profilierung der Hochschularten, von der Grundlagen- zur angewandten Forschung; attraktivere Studien-, Arbeits- und Gründungsbedingungen; bessere Nutzung von Gesundheitsdaten und insbesondere weniger Bürokratie und mehr Forschungsfreiheit.

Nur wenn wir der Wissenschaft wieder Freiheit, Vertrauen und Tempo geben, kann Baden-Württemberg das bleiben, was es sein sollte: ein Land, das mit Mut und Innovation den medizinischen Fortschritt zum Wohle der Menschen vorantreibt.“

Krise am Wohnungsmarkt ist real und gefährdet Arbeitsplätze


Zur Vorstellung der Studie des Pestel Institutes zum Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

 

„Die Krise am Wohnungsmarkt ist real. Es wird vor allem deutlich, dass die Landesregierung schnelles Handeln verpasst hat. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat es bisher nicht geschafft, die Lösungsvorschläge des Strategiedialogs zügig umzusetzen. Unsere Befürchtung bewahrheitet sich: Es wird geredet, aber nicht gehandelt. Wohnen ist längst zum entscheidenden Standortfaktor geworden. Das zaghafte Vorgehen der Landesregierung gefährdet Arbeitsplätze und damit die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.

 

Die Wohnungswirtschaft bestätigt uns in vielen Punkten:

  • Die Grunderwerbsteuer muss endlich wieder auf 3,5 % abgesenkt werden.
  • Bei der Wohnraumförderung muss ein klarer Fokus auf die Eigentumsbildung gelegt werden – ein Bereich, den die Landesregierung bisher sträflich vernachlässigt hat.
  • Die Baustandards sind zu hoch, Bauen ist zu teuer und zu kompliziert. In Modellvorhaben müssen Neubauprojekte und ganze Bauregionen von überzogenen Standards befreit werden, sodass weitestgehend normfrei gebaut werden kann.

 

Es ist zudem alarmierend, dass die Studie nachgewiesen hat, dass zunehmend Vermieter vom Vermieten abgeschreckt werden. Kappungsgrenzen und die Mietpreisbremse wirken zunehmend kontraproduktiv. Hinzu kommt ein Mietrecht, das so umfassend ist wie nirgendwo sonst. Hier muss schnellstmöglich und kraftvoll gehandelt werden.“

Bürokratieabbau nutzen: Land soll Bauen durch Regelungsbefreiungsgesetz erleichtern


Zur Meldung, wonach die Initiative „Bahnhof mit Zukunft“ das nötige Quorum an Unterschriften gegen die Bebauung des Gleisvorfelds verfehlt, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

 

„Die Ziele des Bürgerbegehrens „Bahnhof mit Zukunft“ halten wir für nicht zukunftsfähig. Mit der vollständigen Fertigstellung von Stuttgart 21 werden die oberirdischen Gleisanlagen überflüssig. Im Gegenteil: Stuttgart benötigt dringend neuen Wohnraum. Auf den frei werdenden Flächen muss schnell und unbürokratisch ein lebendiges und attraktives Quartier in bester Lage entstehen. Wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes die notwendigen Erleichterungen zu schaffen, um diesen Prozess zu beschleunigen. So könnte befreit von vielen Baunormen ein innovatives Wohnquartier entstehen.“

 

 

 

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der Waschbär außer Kontrolle und welcher Umgang ist der richtige? Diese Fragen diskutierten der parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann sowie der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Gerd Holzwarth (Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung, Landratsamt Rems-Murr-Kreis) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Mittwoch (29. Oktober) in Remshalden im Rems-Murr-Kreis.

 

Jochen Haußmann, eröffnete die Diskussionsrunde und gab einen Einblick in die Situation im Rems-Murr-Kreis. Der Landkreis sei ein sogenannter Hot-Spot für den Waschbären, da sich dieser dort besonders stark ausgebreitet habe. Das invasive Tier verursache massive Probleme. Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sowie die Bedrohung heimischer Tierarten seien die Folgen. Die Menschen im Landkreis seien besorgt, das zeige sich auch daran, dass man heute bei vollem Haus diskutiere: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Die Zahl der Mensch-Wildtier-Konflikte steigt stetig. Präventive Maßnahmen helfen, lösen das Problem aber nicht. Die kommunale Ebene hat den Handlungsbedarf längst erkannt, jetzt muss die Landesregierung handeln. Doppelmoral beim Artenschutz können wir uns nicht länger leisten. Einmal verschwundene Arten kehren nicht zurück. Zahlreiche Initiativen im Land helfen Amphibien mit großartigem Engagement über Straßen und zu Laichgewässern. Leider decken sie damit buchstäblich den Waschbären den Tisch. An Laichgewässern im Rems-Murr-Kreis wurden bereits Amphibienreste zahlreicher Individuen dokumentiert, die eindeutig auf Waschbärfraß zurückzuführen sind.“

 

Gerd Holzwarth ergänzte: „Wir können nicht konkret sagen, wie viele Waschbären bei uns im Rems-Murr-Kreis leben. Das ist eine große Herausforderung. Die Grundlage für ein effektives Management ist es zu wissen, wie viele Waschbären es überhaupt bei uns gibt. Hinweise für die Etablierung der invasiven Art liefert die Jagdstrecke. 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 lassen sich dem Ostalbkreis (2.221), dem Rems-Murr-Kreis (1.798) und dem Landkreis Schwäbisch Hall (1.441) zuordnen. Auf Platz vier und fünf folgen die Landkreise Göppingen (708) und Hohenlohe (583).“ Er sei froh, dass es nun im Rems-Murr-Kreis ein wissenschaftliches Pilotprojekt gebe „Waschbär in Plüderhausen“, bei dem in den kommenden Jahren Daten zum Bewegungs- und Aktivitätsverhalten, zur Bestandsdichte und zu den bevorzugten Lebensräumen der Waschbären erhoben werden. Mit genetischen Analysen, KI-gestützter Auswertung von Wildtierkameras und Artverbreitungsmodellierungen, sollen so Ansätze für ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement erarbeitet werden.

 

Dr. Dorian D. Dörge, der sich im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren: „Häufig wird zum Beispiel behauptet, die Bejagung von Waschbären führe zu verstärkter Vermehrung. Dies ist eine völlige Fehlinterpretation einer 35 Jahre alten Studie aus den USA. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört werde. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Wir müssen uns letztlich entscheiden, wollen wir heimische oder invasive Arten schützen“.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger ein und berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber mehr eingreifen. Personell sind wir Stadtjäger aber bereits völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären, denn gesellschaftliche Akzeptanz ist notwendig für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management des Waschbären ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

 

Wer Bürokratie abbauen will, der kommt an einer Strukturreform nicht vorbei


Der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußert sich zur Kritik des Landkreistages an den FDP-Vorschlägen zu einer Verwaltungsreform. Nach Rülkes Worten sei er dankbar dafür, dass zumindest der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages mit konstruktiven Argumenten auf das Reformpapier der Landes-FDP eingehe. Gerne führe man in der Sache einen zielorientierten Dialog.

Die Bedenken des Landkreistages nehme man ernst. Seine Verwaltungskompetenz stelle man in keiner Weise in Frage. Es gehe im Ergebnis auch nicht darum, die Landkreise zu schwächen, sondern – im Gegenteil – um eine Stärkung. „Eine Reihe von Aufgaben der beiden Verwaltungsebenen, die wir streichen wollen, nämlich Regierungspräsidien und Regionalverbände, soll auf die Landkreise übergehen. Sie müssen dann aber auch hinreichend groß und schlagkräftig sein, um diese zu bewältigen“, so Rülke wörtlich.

Man stimme absolut mit der Grundanalyse des Landkreistages überein, wonach die Kommunalverwaltung an einem „Überschuss von Aufgaben und Regularien“ leide. Wer diesen zu Leibe rücken wolle, der komme aber nicht um eine Strukturreform herum. Rülke: „Wir wollen Aufgaben bündeln, digitalisieren und wo es geht gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nach unten verlagern. Eine konsequente Digitalisierung lässt auch größere Einheiten zu.“

Das Argument, es gehe Bürgernähe verloren, überzeuge nicht. Man wolle ja gerade die bürgernächste Ebene, nämlich die Kommunalebene, am meisten stärken. Beispielsweise durch weitestgehenden Handlungsspielraum der Kommunen beim Baurecht, bei gleichzeitiger Aussetzung der Landesbauordnung.  Das jeweilige Landratsamt sei eher selten Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu einem persönlichen Besuch. Man wolle ja auch gerade durch konsequente Digitalisierung, dem Bürger die Fahrt zu den Ämtern abnehmen.

Niemand wolle die Leistungen der Landkreise bei der Flüchtlingsunterbringung schmälern. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass es am Ende die Kommunen sind, die Liegenschaften und Unterkünfte zur Verfügung stellen. Dasselbe gelte auch für die Impfzentren in der Coronazeit. „Letztlich ist es in Krisenzeiten die Aufgabe der Mittelbehörde, Maßnahmen zu koordinieren, die auf der kommunalen Ebene geleistet werden. Aus unserer Sicht eröffnen die Möglichkeiten der Digitalisierung den Spielraum, im Bereich der Mittelbehörde zu größeren und strafferen Einheiten zu gelangen“, so Rülke abschließend. Die Bedenken des Landkreistages nehme man ernst, sie überzeugten aber nicht.

 

 

Rudi Fischer

Reformstau im Land muss dringend angegangen werden


Zu der Meldung, wonach das Land ein Steuerplus von 1,5 Milliarden Euro erwartet, sagte der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rudi Fischer:

 

„Das heute verkündete Steuerplus ist gut fürs Land. Das darf allerdings nicht über den hohen Reformstau hinwegtäuschen, der dringend angegangen werden muss.

Besonders bitter ist die Situation für die Kommunen, die durch den Gewerbesteuereinbruch erste Betroffene der Wirtschaftskrise sind. Auch über den Nachtragshaushalt 2025 hinweg, muss die Landesregierung eine gute Finanzierung der Kommunen sicherstellen. Sinkende Einnahmen bei wachsenden Aufgaben führen sonst zum kommunalen Finanzkollaps.“

Schneller, schlanker, agiler – Streichung von Ebenen und Digitalisierung soll Pensionierungswelle auffangen


Der Spitzenkandidat und Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais haben ein Papier vorgelegt, wie die Landesverwaltung fit für die kommenden Jahrzehnte gemacht werden soll. Man greife damit einerseits den Vorschlag des Spitzenkandidaten der CDU für die kommende Landtagswahl Manuel Hagel auf, zwei Ebenen abzuschaffen, sowie andererseits den Wunsch der SPD, Regionalkreise einzuführen. So wolle man eine Grundlage für ein Projekt einer Landesregierung aus CDU, FDP und SPD die zehn Jahre lang regiert schaffen, um ein gemeinsames Modernisierungsprojekt für das Land zu starten.

Dazu Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“

Ziel sei, durch die Auflösung der mittleren Verwaltungsebenen von Regionalverbänden und Regierungspräsidien sowie der Automatisierung und Bündelung insbesondere komplexerer Vorgänge in größeren Regionalkreisen, die die bisherigen Landkreise ersetzen sollen, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die einerseits den drohenden Bürokratiekollaps im Land vermeide, andererseits den absehbaren Personalverlust durch Pensionierungen auszugleichen vermöge. Gleichzeitig sollen die Kommunen gestärkt und ihnen größere Freiräume insbesondere beim Bauen eingeräumt werden.

Bis 2027 sollen die Regionalverbände aufgelöst werden, Teile der Aufgaben ersatzlos entfallen, andere wie die Entwicklungsplanung und die Rohstoffsicherung an die Landkreise gehen.

Zwischen 2031 und 2036 sollen die Regierungspräsidien aufgelöst und die Aufgaben nach unten an die Kreise sowie nach oben an die Ministerien verteilt werden, um Doppelstrukturen abzubauen und den Kreisen mehr Entscheidungsspielräume zu geben.

Die 44 Stadt- und Landkreise sollen in 13 großen Regionalkreisen aufgehen, die mittels der Bündelung der Aufgaben an Standorten bisheriger Landratsämter effizienter werden sollen. Als Orientierung dienen hierfür die Gebiete der bisherigen 12 Regionalverbände plus der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Nach oben sollen folgende Aufgaben fallen:

  • Die Ministerien werden einzige Aufsichts- und Widerspruchsinstanz
  • Der ÖPNV durch Zusammenlegen von Verkehrsverbünden
  • Der Teil von Verkehrsinfrastruktur und Straßenbau, der bislang in den RPs bearbeitet wird
  • Sonderbehörden wie bspw. das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
  • Digital mögliche Aufgaben wie die Führerscheinstelle
  • Für die Zulassungsstellen sollen die Kfz-Haftpflichtversicherungen mit der Aufgabe der Zulassung beliehen werden, um einen Verwaltungsschritt zu sparen

Nach unten an Kommunen und Kreise fallen folgende Aufgaben:

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien angesiedelten Aufgaben des Veterinärwesens, der Lebens- und Futtermittelüberwachung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie.
  • Mehr Entscheidungsbefugnisse im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten
  • Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der Kommunen bei bislang in der Landesbauordnung geregelten Dingen mit dem Ziel der perspektivischen Abschaffung der LBO

 

Ziel sei es, den Entscheidern vor Ort mehr Befugnisse zu geben und mehrfache Sachverhaltsbearbeitungen nach oben zu streichen. Kommunen haben so auch kürzere Wege für ihre Anliegen, Hemmnisse und Regulierungen durch übergeordnete Ebenen entfallen. Die Entscheidungen würden so gestrafft und damit dem absehbaren Personalmangel durch Verrentungen und Pensionierungen in der Landesverwaltung von rund 20 Prozent bis 2036 zu begegnen. Es soll niemand entlassen werden, bisherige Standorte von Landratsämtern werden nicht ersatzlos aufgegeben, sondern erhalten zentralisiertere Aufgaben der neuen Großkreise.

 

Zudem sollen die Landräte direkt gewählt werden.

Dazu Daniel Karrais: „Wir vertrauen den Entscheidern vor Ort, dass sie das Richtige tun. Damit Landräte direkt der Bevölkerung Rechenschaft schuldig sind, wollen wir deren Direktwahl einführen.“

Das vollständige Papier zum Download gibt es hier: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/10/eckpunktepapier_verwaltungsreform.pdf

FDP-Vorschlag zur Parlamentsverkleinerung stößt auf einhellige Zustimmung bei Experten


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, empfing am Montag, den 20. Oktober, zahlreiche Besucher im Plenarsaal des Landtags zur Veranstaltung „Neues Wahlrecht: XXL-Landtag zu XXL-Kosten?“

Einleitend skizzierte Rülke die Änderungen des im Jahr 2022 beschlossenen Zweistimmenwahlrechts und erläuterte anhand aktueller Umfragen sowie des Landtagswahlergebnisses 2021, weshalb es bereits jetzt 34 Abgeordnete mehr als eigentlich vorgesehen gibt und welche Auswüchse nach der Landtagswahl im kommenden Jahr drohen:
„Nach aktuellen Umfragen ist es sehr wahrscheinlich, dass 200 oder noch mehr Abgeordnete nach der Landtagswahl 2026 im Landtag von Baden-Württemberg sitzen. Deshalb hat die FDP-Fraktion so dafür gekämpft, die Wahlkreise massiv zu verringern, um damit sicherzustellen, dass der Landtag wieder auf den Bereich der Sollgröße von 120 zurückschrumpft. Leider wurde das im Landtag abgelehnt. Unser Gesetzentwurf kann aber noch bis zum 4. November als Volksbegehren gezeichnet werden. So hat die Bevölkerung selbst noch die Möglichkeit eine Verkleinerung des Landtags zu beschließen, nachdem den Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und AfD das eigene Interesse wichtiger war, als das des Landes.“

In einer lebhaften Diskussion, moderiert von der Landespolitik-Redakteurin Annika Grah (Stuttgarter Zeitung/ Stuttgarter Nachrichten) standen Prof. Dr. Joachim Behnke, Professor für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen und Sachverständiger bei der Wahlrechtsreform, Eike Möller, Landesvorsitzender des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg, Dr. Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. sowie die Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Julia Goll für die tiefgehende Beleuchtung des Wahlrechts Rede und Antwort.

Einhellig befürwortet wurde der FDP-Vorschlag die 38 Bundestagswahlkreise ins Landtagswahlrecht zu übernehmen, um damit den Landtag zu verkleinern. Eike Möller hob hervor, dass es aus Sicht der Steuerzahler nicht angehe, jeweils 3,2 Millionen Euro pro Mandat für zusätzliche Abgeordnete auszugeben, die es nicht benötige. Für Prof. Dr. Joachim Behnke ist das Risiko der enormen Aufblähung des Parlaments mit dem Bau eines Hauses ohne Blitzableiter auf einem Berggipfel vergleichbar. Wer so etwas mache sei entweder sehr dumm, habe großes Gottvertrauen oder plane einen Versicherungsbetrug. Dr. Edgar Wunder beschied dem Gesetzentwurf der FDP große Chancen, nach der kommenden Landtagswahl verabschiedet zu werden, weil er die einfachste und sauberste Möglichkeit sei, die Parlamentsgröße zu beschränken. Julia Goll berichtete aus dem Abgeordnetenalltag und der schlichtweg fehlenden Notwendigkeit zusätzlicher Abgeordneter, um die Aufgaben des Landesparlaments zu bewältigen.

 

 

Faktenbasierte Verkehrspolitik für wirklichen Klimaschutz


Zu der Meldung, wonach die Ministerpräsidenten eine Lockerung der EU-weiten Verbrenner-Aus forderten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist ein guter erster Schritt, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder auf die Forderung verständigt haben, Lockerungen beim Verbrenner-Aus zu fordern. Das Ziel muss eine faktenbasierte Verkehrspolitik sein. Und das heißt: Die bisherigen EU-Flottengrenzwerte und das faktische Verbrenner-Aus müssen weg. Wir haben Einigkeit im Ziel Klimaschutz. Die Wege müssen offen sein. Das umfasst innovative regenerative Kraftstoffe und die E-Mobilität neben Wasserstoff. Anders ist das Problem des Fahrzeugbestands gar nicht zu lösen. Bekanntlich ist nicht der Motor das Problem beim Klimaschutz, sondern der fossile Kraftstoff. Wird nicht endlich die Regulierung auf Fakten aufgebaut, dann fahren wir den Wirtschaftsstandort gegen die Wand und setzen den Wohlstand sowie den sozialen Frieden aufs Spiel.“

 

Grün-geführtes Umweltministerium reagiert viel zu spät


Zur SWR-Berichterstattung, wonach die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) über eine Reinigungspflicht für Boote am Bodensee berät, um das Problem der Quagga-Muschel zurückzudrängen, erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Quagga-Muschel wurde 2016 erstmals im Bodensee nachgewiesen. Seither waren die Grünen durchgehend in Regierungsverantwortung und haben der exponentiellen Ausbreitung tatenlos zugesehen. Eine Reinigungspflicht für Boote kommt viel zu spät, weil sich die Quagga-Muschel längst als existenzielle Bedrohung für die Biodiversität, die Fischerei und die Wasserversorgung etabliert hat. Unsere Nachbarn in der Schweiz haben im Kanton Zürich bereits seit dem 1. April dieses Jahres eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt. Ich verstehe nicht, wieso das grün geführte Umweltministerium erst jetzt in Bewegung kommt, obwohl die Bestände wichtiger Fischarten bereits seit Jahren abnehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die dichten Muschelkolonien Wasserleitungen verstopfen und somit die Trinkwasserversorgung für Millionen Menschen gefährden. Eine Reinigungspflicht für Boote kann deshalb nur ein erster Schritt sein. Parallel dazu müssen karpfenartige Fischarten wie Rotaugen gezielt gefördert werden, um der Quagga-Muschel durch natürliche Fressfeinde entgegenzuwirken. Zudem sollte der Kormoranbestand um mindestens ein Drittel reduziert werden, damit diese Fischarten nicht zusätzlich dezimiert werden.”

 

 

 

Alter der Verkehrsinfrastruktur ist keine überraschende Erkenntnis


Das Verkehrsministerium gibt bekannt, dass es einen zweistufigen Umsetzungsplan für Brückensanierungen von Bundes- und Landesstraßen vorgelegt hat Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

„Brücken, Stützbauwerke und Tunnel sind die besonders kritischen Teile der Straßeninfrastruktur. Es ist gut, dass nun strukturiert vorgegangen wird. Aber nach fast 15 Jahren des Paradigmas des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann ‚Erhalt vor Neubau‘ mutet der Ist-Zustand doch enttäuschend an. Die Warnungen wurden offenbar jahrelang nicht ernst genug genommen. Das Alter von Brücken ist kein überraschendes Phänomen, sondern absehbar. Auch müssen die Mittel für den Straßenerhalt deutlich erhöht werden. Ich plane mit 600 Mio. Euro jährlich für den Erhalt des gesamten Landesstraßennetzes. Bisher sind das nur rund 185 Mio. Euro jährlich. Das reicht nicht, wenn die Straßeninfrastruktur im Südwesten nicht noch schlechter werden soll. Denn eines ist ganz klar: Wir müssen jetzt investieren statt konsumieren. Die Zeit von abenteuerlichen Förderungen wir Radmodenschauen, Lastenfahrrädern oder nicht benötigten Schulungsunterlagen für befreundete Fahrschulverbände ist vorbei.“

Wirtschaftsministerin versteckt sich hinter fehlenden Begründungen und zeigt keinerlei Handlungswillen


Hans Dieter Scheerer, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtags und Experte für Innovation und Arbeit der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutigen Ausführungen der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zu den rechtswidrigen Rückforderungen der Corona-Soforthilfe:

„Vor zwei Wochen hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geurteilt, dass ein großer Teil der Rückforderungen der Corona-Soforthilfen in der sogenannten Fallgruppe I ohne Rechtsbasis erfolgte. Wir reden von einem Volumen von über 400 Millionen Euro.

Doch die Wirtschaftsministerin hat sich heute wieder einmal versteckt und auf die noch fehlenden Urteilsbegründungen verwiesen. Selbst die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen gingen weiter und forderten eine Lösung im Sinne der Unternehmen – doch die Ministerin prüft und wartet ab.

Wir fordern daher Gerechtigkeit für alle Unternehmen. Jede Firma der Fallgruppe I, die ihre Soforthilfen ohne Rechtsbasis zurückzahlen musste, muss diese wieder erstattet bekommen, egal ob sie geklagt hat, widersprochen hat oder ob sie dem Staat vertraut hat. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein, die Landesregierung muss alle Fälle der Gruppe I neu prüfen. Selbst ohne Urteilsbegründung sind die VGH-Urteile schon so klar, dass dies möglich ist.

Den Anfang kann die Landesregierung mit den entschiedenen Fällen machen: Hier ist eine Rückzahlung schon jetzt möglich!“

 

 

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Umfassender Klimaschutz gelingt erst durch innovative Treibstoffe – Stichwort Bestand


SPD-Landeschef Andreas Stoch verlangt in einem gemeinsamen Schreiben mit der IG-Metall Chefin und Betriebsräten von den SPD-Bundestagsabgeordneten mehr Pragmatismus beim faktischen Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035. Dazu sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

 

„Ich kann nur sagen: ‚Guten Morgen SPD und IG Metall!‘. Seit Jahren weisen wir Freie Demokraten darauf hin, dass ein starres Verbrenner-Aus Baden-Württemberg direkt in die Sackgasse führt. Und wir brauchen innovative Kraftstoffe für den Fahrzeugbestand und besondere Anwendungsfälle. Bis vor kurzem wurden wir vom politisch linken Spektrum geradezu belächelt. Wir sind klar für den Klimaschutz im Verkehrsbereich. Jedoch müssen die Wege zum Ziel offen bleiben. Wer alles auf die rein elektrische Karte setzt und es in Kauf nimmt, mit Kohlestrom zu fahren, erweist nicht nur dem Klimaschutz einen Bärendienst. Wer die Technik abwürgt, bei der wir weltweit führend sind, der nimmt in Kauf, dass Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätze verschwinden. Wenn nach der SPD auch noch die Grünen aufwachen und für wirklichen Klimaschutz eintreten, dann hat unser Land sehr gute wirtschaftliche Perspektiven.“

Die Schonzeit für den Waschbären muss endlich ganzjährig aufgehoben werden.


Anlässlich der Meldung, dass Waschbären sich rasant im Land vermehren, für Lärm, Schmutz und Schäden sorgen und Jäger sowie Wildtierbiologen und -schützer die ganzjährige Aufhebung der Schonzeit fordern, meint der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Wir brauchen eine faktenbasierte Waschbär-Strategie ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten . Managementmaßnahmen sind bisher hoch bürokratisch und scheiterten in der praktischen Umsetzung. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden.

Für eine effektive Populationskontrolle braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird. Es kann auch nicht sein, dass betroffene Bürger auf den Kosten für die Schadensbeseitigung oder den Einsatz eines Stadtjägers sitzen bleiben. Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären, denn gesellschaftliche Akzeptanz ist eine Voraussetzung für eine effektive Populationskontrolle.“

Grüne Diskussion um Mietpreisbremse hat den Wohnungsmarkt weiter verunsichert


Es wird medial berichtet, dass Grüne und CDU ihren Streit über die Gebietskulisse der Mietpreisbremse vorerst beigelegt haben. Dazu äußert sich der wohnungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag, wie folgt:

 

„Die öffentlich geführte grüne Diskussion um die Ausweitung der Mietpreisbremse hat den Wohnungsmarkt weiter verunsichert und hilft niemandem, der dringend eine Wohnung sucht. Sie lenkt vom eigentlichen Problem ab. Die Forderung der Grünen-Fraktion in dieser Debatte ist zudem aus rechtlicher Sicht mehr als fragwürdig. Die Gebietskulisse der Mietpreisbremse basiert auf festgelegten, unabhängigen Kriterien. Eine willkürliche Ausweitung der Geltungsbereiche nach Gutdünken auf weitere Kommunen im Land, wie von den Grünen gefordert, wäre ein kalkulierter Verfassungsbruch. Solche Eingriffe schaffen nur Rechtsunsicherheit und bergen das Risiko gerichtlicher Anfechtungen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Mietpreisbremse ihre Wirkung verfehlt und keine einzige neue Wohnung schafft. Statt den angespannten Wohnungsmärkten zu helfen, hat sie in vielen Fällen die Investitionsbereitschaft gehemmt: Private Investoren und Vermieter, die in Baden-Württemberg den Großteil der Wohnungen bereitstellen, werden abgeschreckt. Was wir dringend bräuchten, sind echte Reformen: Für eine echte Wende im Wohnungsbau müssen wir uns von der Fixierung auf staatliche Eingriffe im Mietmarkt verabschieden und uns darauf konzentrieren, das Angebot an Wohnraum wieder zu erhöhen.

Die Landesregierung muss endlich beginnen, Standards und Normen abzubauen, die das Bauen massiv verteuern. Bürokratische Hürden und überzogene Auflagen sind große Preistreiber beim Wohnungsbau. Auch eine Senkung der Grunderwerbsteuer ist eine längst überfällige Maßnahme, um gerade jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Staatliche Vorschriften – sei es im Mietrecht oder bei Baustandards – müssen konsequent zurückgefahren werden.“

 

Bildungspolitik braucht Genauigkeit und Verlässlichkeit – keine grüne Fehlplanung, die vor Gericht nicht standhält


Die Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Bedenken an der gesetzlichen Grundlage für den Potenzialtest für Grundschüler geäußert hat, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die grüne Kultusministerin Theresa Schopper stolpert von einem handwerklichen Fehler zum nächsten. Nach der Panne rund um Kompass 4 steht nun auch der Potenzialtest auf wackeliger rechtlicher Grundlage. Wer derart zentrale Verfahren ohne klare gesetzliche Regeln einführt, handelt leichtfertig und gefährdet das Vertrauen von Schülern, Eltern und Lehrkräften.

Die Idee, mehr Objektivität durch Leistungstest einzubringen, ist richtig. Aber durch mangelnde Sorgfalt wird ein gutes Ziel politisch verbrannt.

Für die FDP ist klar: Bildungspolitik braucht handwerkliche Professionalität und Verlässlichkeit – keine grüne Fehlplanung, die vor Gericht nicht standhält.“

Weitere Fragen für öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, kommentiert Berichte in der Presse, dass die Landesregierung verstärkt Zinsen für Coronasoforthilfen fordert:

„Seit inzwischen Jahren kritisieren wir die Planlosigkeit, Unzuverlässigkeit und Intransparenz rund um die Corona-Soforthilfen – aber die Wirtschaftsministerin lernt nichts daraus. Nachdem sie am 8. Oktober bereist beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine herbe Niederlage einstecken musste, kommt nun der nächste Brocken für die Unternehmen: In tausenden Fällen werden plötzlich Zinszahlungen für die Coronasoforthilfen gefordert. Das wurde nie kommuniziert und trifft die betroffenen Firmen vollkommen unerwartet. Einmal mehr ist die Verunsicherung groß und niemand weiß, was eigentlich Sache ist.

Daher werden wir dies am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags thematisieren. Wir brauchen endlich Klarheit und Planbarkeit für die Unternehmen!“

 

 

Geplante Gesetzesänderung zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung


In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Baden-Württemberg steht im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Damit die Zuwanderung von Fachkräften gelingt, müssen Verfahren schneller, transparenter und einfacher werden. Daher sind Verfahrenserleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung nicht nur wichtig, sondern geboten. So enthält das vorliegende Gesetz kleinteilige und vielgestaltige Regelungen wie erleichterte Nachweispflichten, geringeren Übersetzungsaufwand und die Bearbeitung in kürzester Frist, die der Fachkräftegewinnung richtigerweise zutragen sollen.

Die geplante Gesetzesänderung ist zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Pragmatismus statt Paragrafendschungel, mehr Tempo statt Stillstand und mehr Offenheit für die Menschen, die mit uns die Zukunft Baden-Württembergs gestalten wollen.“

Lange versprochene Punkte aus dem Koalitionsvertrag werden wohl nicht mehr kommen


In der Debatte anlässlich eines Änderungsgesetzes zur Beamtenbesoldung erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In diesem Änderungsgesetz sind sicher für die jeweils Betroffenen wichtige Punkte, ansonsten ist diese quasi jährliche Bereinigung von Besoldungsregeln das Zeichen, dass lange zugesagt Punkte nun mit dieser Regierung nicht mehr kommen werden: es wird keine Einführung von Lebensarbeitszeitkonten geben, keine lange versprochene Wiederabsenkung der Wochenarbeitszeit und vom Ziel einer dauerhaft verfassungskonformen Besoldung hat man sich mit Buchungstricks sowieso verabschiedet. Stattdessen zwingt man seine Beschäftigten, gegen das Land als Dienstherrn zu klagen. Das war früher anders, da hatte man Widersprüche bei besoldungsfragen ruhend gestellt bis zur gerichtlichen Entscheidung. Aber dann musste man seine Fehler als grün geführte Landesregierung ja auch finanziell ausgleichen – jetzt zieht man sich auf seine höhere Rechtsposition zurück. Im Grunde ist diese Legislaturperiode ein fünf Jahre langes Misstrauensvotum gegen seine eigenen Beamten – außer natürlich die Tausenden, die man im eigenen Ministerium eingestellt hat.“