Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Kultusministerin auf, die Schulleitungen zügig zu entlasten.

 

Nach einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage sinkt die Zahl der Schulleitungen, die ihre beruflichen Aufgaben immer oder häufig erfüllen können, von 84% im Jahr 2018 auf nun 61%. Im selben Zeitraum steigt demnach die Zahl der Befragten, die ihre Aufgaben nur noch gelegentlich erfüllen können, von 16% auf 38%. Dazu sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der Befund der VBE-Umfrage ist ein Alarmsignal ersten Ranges. Wenn Schulleiter immer weniger ihren Aufgaben nachkommen können, stimmt etwas nicht im System. Zu Recht fordert der Verband nicht nur mehr Unterstützung des Landes bei den zu treffenden Infektionsschutzmaßnahmen, bei der Gewinnung von Lehrkräften für die Unterrichtsversorgung und bei der Digitalisierung der Schulen, sondern auch eine zügige Entlastung der Schulleitungen. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin dringend auf, sich hierbei einen Ruck zu geben und zeitnah den Schulleitungen Entlastung zukommen zu lassen. Schulverwaltungsassistenten an den Schulen oder Anrechnungsstunden für Verwaltungstätigkeiten von Lehrkräften könnten hilfreiche Unterstützung geben. Entlastung bringen auch Systemadministratoren, die die Hard- und Software professionell warten. Geprüft werden müsste auch, inwieweit eine Erhöhung der Leitungszeit für Schulleitungen schnell umgesetzt werden kann. Mit den Schulleiterinnen und Schulleiter steht und fällt die Qualität eines schulischen Angebots. Wir müssen alles dafür tun, damit sie ihre wichtige Aufgabe auch weiterhin gut und mit Leidenschaft erfüllen können.“

 

 

Dr. Timm Kern

Online-Diskussion der FDP/DVP Fraktion zur Frage „Wie geht weltbeste Bildung?“

 

„Wie geht weltbeste Bildung?“, war die Leitfrage beim Foyer Bildung Digital der FDP/DVP Fraktion, über das die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer, und der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, mit dem Vorsitzenden des Landesschülerbeirats, David Jung, dem Landesvorsitzenden des Berufsschullehrerverbands, Thomas Speck, und dem Sprecher der Geschäftsführung des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft, Stefan Küpper, auch unter Einbeziehung von Zuschauerfragen diskutierten. Moderiert wurde die Diskussion von Johanna Hasting, Geschäftsführerin der Reinhold-Maier-Stiftung.

 

Angesichts der aktuellen Situation brach Yvonne Gebauer eine Lanze dafür, die Schulen offen zu halten und Präsenzunterricht so lange wie möglich unter der Voraussetzung des größtmöglichen Gesundheitsschutzes zur Verfügung zu stellen. Gebauer hierzu: „Schule gibt Halt, Schule gibt Struktur. Wir verlieren sonst eine ganze Generation.“ Die Schulministerin berichtete außerdem von der Offensive Nordrhein-Westfalens zur Digitalisierung der Schulen. Seit dem Jahr 2016 habe der Anteil der Schulen mit schnellem Internetanschluss in NRW von 13 auf knapp 60 Prozent gesteigert werden können. Allen Lehrern sowie sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern sei ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt worden, und die digitale Bildung sei nun verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung. Auch auf NRW sei stark vom Lehrermangel betroffen. Reagiert habe ihre Regierung mit zahlreichen Maßnahmen, darunter eine große Werbekampagne, eine erleichterte Möglichkeit des Quereinstiegs im Fach Englisch sowie zusätzliche Lehramts-Studienplätze für Grundschulen und für Sonderpädagogik.

 

Timm Kern verwies auf den zweitletzten Platz, den Baden-Württemberg im Bundesvergleich bei den schnellen Internetanschlüsse der Schulen einnimmt. Er forderte mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen, Fortbildungsbudgets und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte bei der digitalen Bildung, damit ausreichend Fortbildungsangebote bereitgestellt werden, und ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen. „Uns ist wichtig, dass die Schulen Wahlfreiheit und Wahlmöglichkeiten haben.“ Kern kritisierte am Beispiel der umstrukturierten Schulverwaltung den derzeitigen starken Hang zur Zentralisierung im Bildungswesen in Baden-Württemberg. Insgesamt sei Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich der Schülerleistungen zurückgefallen. Die FDP/DVP Fraktion habe vor diesem Hintergrund einen Kraftakt für weltbeste Bildung in Baden-Württemberg gefordert. Zentraler Bestandteil dieses Kraftakts müsse der Erhalt eines vielfältigen Schulangebots sein. Kerns Fazit: „Wir können uns kein zweitklassiges Bildungssystem leisten. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie wichtig Bildung ist.“

 

David Jung, sprach sich dafür aus, bei der Digitalisierung der Schulen konsequent zu investieren. Im Bereich der Digitalisierung habe sich mittlerweile viel getan. Er nehme beispielsweise positiv wahr, dass es bei den Lehrkräften einen Ruck gegeben habe, die Situation anzuerkennen und nun das Beste aus der Situation zu machen. „Wir müssen aufhören, in den alten Kategorien des Lehrens und Lernens zu denken.“, so das Plädoyer von Jung.

 

Thomas Speck kritisierte zunächst, dass das Kultusministeriums nun erst sehr spät 40 Millionen Euro für Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen zur Verfügung gestellt habe. Hinsichtlich der Lehrerversorgung der Schulen wies er auf einen ab dem Jahr 2025 zu erwartenden großen Bewerbermangel bei den Lehrkräften an den Beruflichen Schulen hin. Zur Frage, wie sich die Bildungsqualität verbessern ließe, forderte Speck: „Es braucht mehr Zeit für die Lehrkräfte, damit sie mehr und besser mit den Schülern arbeiten können und damit auch digitale Elemente in den Unterricht integriert werden können.“

 

Stefan Küpper stellte fest, dass die Berufliche Bildung nach wie vor Innovationsvorreiter sei. Die dualen Partner arbeiteten nach wie vor hervorragend zusammen. Allerdings dürfe man vor allem mit Blick auf die sinkenden Bewerberzahlen bei der dualen Ausbildung in den Anstrengungen nicht nachlassen. Er plädierte für eine fakten- und wissenschaftsbasierte Bildungspolitik, eine Verständigung über zu vermittelnde Kompetenzen und eine gute Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte. Küppers Fazit: „Wir müssen weltbeste Bildung wollen.“

Dr. Timm Kern

Fraktionen von SPD und FDP/DVP beantragen öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses

Die Fraktionen von SPD und FDP beantragen, das Thema Bildungsqualität und das damit zusammenhängende Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung in der morgigen Sitzung des Bildungsausschusses öffentlich zu thematisieren. Zur Begründung äußern sich die bildungspolitischen Sprecher der beiden Landtagsfraktionen, Dr. Stefan Fulst-Blei und Dr. Timm Kern:

Fulst-Blei: „Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung ist auch fast zwei Jahre nach seiner Eröffnung personell und inhaltlich noch immer eine Baustelle. In dieser Krisensituation ist das besonders augenfällig. Bei den Lernbrücken wurde auf vorhandenes aber nicht wirklich passendes Material zurückgegriffen und bei den moodle-Kursen für konkrete Unterrichtseinheiten ist man gerade in der Entwicklung. Das liegt auch daran, dass das ZSL personell immer noch nicht voll besetzt ist und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Zentrum auch immer wieder verlassen. Fakt ist, dass uns die von Frau Eisenmann dilettantisch umgesetzte Reform der Schulverwaltung vor die Füße fällt und das gilt nicht nur für die Krise.“

Kern: „Die FDP/DVP Fraktion hat nichts gegen ein Qualitätsmanagement im Bildungsbereich einzuwenden, im Gegenteil. Anstatt die Schulevaluation weiterzuentwickeln und Qualitätsstandards zu setzen, besteht das Qualitätsmanagement der Kultusministerin aber in der Einrichtung einer neuen Großbehörde. Diese Zentralisierung der Schulverwaltung hat sich als schwerer Missgriff der Kultusministerin erwiesen. Die Strukturen und Kompetenzverteilungen sind unklar. Die Praktiker an den vormals eigenständigen Seminaren wurde nicht nur von der Entwicklung der Lehrerfortbildungskonzepte abgezogen, sondern haben nun zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Und die Dienstleistungen der neuen Großbehörde ZSL – Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung – drohen an der Schulwirklichkeit vorbeizugehen. Hierzu wollen wir die Kultusministerin in der öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag, 26.11.2020 befragen und auf die drängenden Probleme aufmerksam machen.“

Der öffentliche Teil der Bildungsausschusssitzung findet am Donnerstag, 26. November, eine Stunde nach dem Ende der Plenarsitzung statt. Hier der Link zur Tagesordnung: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2020/2020-11-26_BildungsA.pdf

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Abwälzen der Entscheidung auf die Verantwortlichen vor Ort schafft alles andere als klare Verhältnisse.

Zum Vorschlag der Kultusministerin, vor Ort mit beweglichen Ferientagen die Weihnachtsferien nach vorne zu verlängern, und zu ihrer Absage an eine allgemeine diesbezügliche Regelung äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

Rülke: „Grundsätzlich ist der Vorschlag nicht verkehrt, die Weihnachtsferien um zwei Tage nach vorne zu verlängern. So können die Familien vier Tage früher ins Weihnachtsfest starten, was für viele in der aktuellen Situation eine Erleichterung darstellen würde. Klar muss sein, dass angesichts des bisherigen großen Unterrichtsausfalls andere Ferientage in diesem Umfang reduziert werden müssen. Wenig Verständnis haben wir aber dafür, dass Kultusministerin die Entscheidung hierüber sechs Wochen vor Weihnachten auf die Verantwortlichen vor Ort abwälzt. Bei solch einer Frage wären klare Verhältnisse angebracht, wie sie Nordrhein-Westfalen schaffen will: mit einer landesweit einheitlichen Regelung. Zudem müsste angegeben werden, welche Ferientage im Gegenzug gestrichen werden und wie die Notbetreuung an den beiden Tagen sichergestellt wird.“

Kern: „Der Weg, den Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann vorschlägt, dürfte allerdings alles andere als klare Verhältnisse vor Ort schaffen. Über die Festsetzung der Beweglichen Ferientage entscheiden nach der Ferienverordnung des Kultusministeriums die Schulleiter einer Gemeinde mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Entscheidungsfindung führt zu einigem Aufwand, und auch ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen ist nicht auszuschließen. Damit wäre wohl weniger gewonnen als verloren.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Digitalen Schule vor.

 

Anlässlich der Ersten Beratung eines FDP-Gesetzentwurfs zur Digitalen Schule sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Digitalisierung der Schulen sowohl beschleunigen als auch gesetzlich verankern. Konkret wollen wir die Finanzierung der Ausstattung für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit digitaler Hard- und Software, die Systemadministration und die Lehrerfortbildung für digitale Bildung zumindest für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags sicherstellen. Während die Ausstattung der Lehrkräfte und die Lehrerfortbildung Aufgaben des Landes sind und vom Land finanziert werden, tragen Land und Schulträger die Kosten für die digitale Ausstattung der Schüler und die Systemadministration zu gleichen Teilen. Wir treten außerdem für einen Digitalpakt 2.0 ein, so dass Bund, Land und Schulträger jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Wichtig ist uns, dass die Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Höhe von Bund und Land bezuschusst werden wie die kommunal getragenen Schulen.“

 

Kern weiter: „Den Schulen ist auf Antrag und nach Beschluss von Lehrer- und Schulkonferenz ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung und Administration der digitalen Technik und Systeme zu geben. Wir betonen, dass die Schulträger über die Höhe des Budgets entscheiden. Was die digitalen Endgeräte angeht, schlagen wir vor, dass die Schülerinnen und Schüler diese entweder ausleihen oder käuflich erwerben können und dann dafür einen Zuschuss erhalten. Dieses Modell wurde bei Schultaschenrechnern bereits erfolgreich praktiziert.  Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Wahlfreiheit bei digitalen Anwendungen haben – auf der Basis von Datenschutz und Datensicherheit. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen auch deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen können. Dieser Zulassung muss der Datenschutzbeauftragte zustimmen. Und schließlich wollen wir jeder Schule ein Budget für Lehrerfortbildungen im Bereich der digitalen Bildung geben. Das Budget ist so bemessen, dass jede Lehrkraft einmal pro Jahr an einem Angebot entweder der Schulverwaltung oder eines freien bzw. privaten Weiterbildungsträgers teilnehmen und die entsprechende Fortbildungspflicht erfüllt werden kann. Die Fortbildungspflicht soll vor allem sicherstellen, dass es genügend Angebote gibt.“

 

Kern: „Die Digitalisierung der Schulen für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots von entscheidender Bedeutung. Stillstand ist für Freie Demokraten keine Option in diesem entscheidenden Zukunftsbereich. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unserem konkreten Vorschlag zuzustimmen und damit die Schulen auf die Höhe der Zeit zu bringen.“

Aus Corona lernen, trotz Corona lernen: Nutzen wir die Pandemie für eine spürbare Verbesserung der Bildungspolitik im Land!

Jede Krise ist auch eine Chance – die Chance besteht darin, Fehler zu erkennen und diese zu beheben. Für uns Freie Demokraten gilt das auch im Hinblick auf die Corona-Krise, die einige Versäumnisse der Bildungspolitik der Landesregierung offenbar gemacht hat. Es ist Zeit, aus den Fehlern zu lernen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!

Die Corona-Pandemie ist fraglos eine der größten Belastungsproben für das Bildungssystem in unserem Land. Während der flächendeckenden Schulschließungen im Frühjahr mussten sich Eltern, Lehrer und Schüler weitgehend unvorbereitet auf digital gestützten Unterricht umstellen. Der anschließende Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ist auch eine große Herausforderung: Prüfungen gilt es trotz aller Belastungen zu bewältigen, Versäumtes aufzuholen, den Schulalltag unter großen Hygiene- und Abstandsvorschriften zu meistern. Dafür sind verlässliche Vorgaben mit praktischer Unterstützung für die unterschiedlichen Pandemiestufen erforderlich.

Wir Freie Demokraten treten für eine Bildungs- und Betreuungsgarantie ein, wie sie der nordrhein-westfälische FDP-Familienminister Dr. Joachim Stamp abgegeben hat. Die Eltern und Schüler müssen sicher sein können, dass ihnen kein weiterer kompletter Lockdown von Kinderbetreuung und Schulen mehr zugemutet wird. „Es macht in einer zugespitzten Entscheidungssituation einen gewichtigen Unterschied, ob eine Regierung nur die Rückkehr zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen beschlossen oder aber sich ausdrücklich verpflichtet hat, die Kindertagesbetreuung und die Schulen nicht zu schließen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Dies sind unsere Schlussfolgerungen und Lehren aus der Krise:

Auf die Lehrer kommt es an!

Zudem wären die Beseitigung des Fachlehrkräfte-Beförderungsstaus und ein Klassenteiler von 28 Schülern sinnvolle Instrumente. Ferner weist der Philologenverband zurecht darauf hin, dass in der Corona-Pandemie die Anforderungen an die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit erheblich gestiegen sind – insbesondere Verwaltungsaufgaben und Aufgaben im Bereich der Aufsicht und Betreuung der Schüler sind dazugekommen. Hier fordern wir die Kultusministerin auf, für Entlastung zu sorgen. Lehrerinnen und Lehrer sollten sich auf guten Unterricht konzentrieren können, statt wertvolle Zeit mit Nebenaufgaben zuzubringen. Die Einstellung von Verwaltungsassistenten und Systemadministratoren könnte eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte mit sich bringen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird.


Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern neu entfalten!

Die aktuelle Erfahrung hat die elementare Bedeutung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern deutlich werden lassen. Für eine gelebte Bildungspartnerschaft zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen bedarf es einer Kultur des intensiven Austauschs und der echten Zusammenarbeit. Für beide Seiten bedeutet dies Möglichkeiten und Pflichten zugleich. Neben kurzen Wegen der Kontaktaufnahme bedarf es fester Formen der Kontaktpflege beispielsweise in Form von verbindlichen Eltern-Lehrer-Gesprächen. Das gilt umso mehr, wenn Eltern mehr Mitverantwortung im Lernprozess ihrer Kinder übernehmen wollen. Formen dezentralen Lernens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, sofern sie unter staatlicher Schulaufsicht und in Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer stattfinden.

Möglichst viel Wahlfreiheit im Bildungsangebot schaffen!

Zwischen gebundenen und offenen Angeboten beim Ganztag wählen zu können, gehört ebenso dazu wie der Erhalt und die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen als „Berufliche Realschulen“, der Erhalt der Beruflichen Schulen in ihrer Vielfalt, der Erhalt der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Stärkung der Realschulen und eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sowie die Möglichkeit, eine Schule in freier Trägerschaft besuchen zu können. Mit parlamenatrischen Beiträgen zu mehr Wahlfreiheit in Debatten, Anfragen und Gesetzentwürfen, z.B. zur Aufnahme der offenen Ganztagsschule neben die gebundene Ganztagsschule ins Schulgesetz, verfolgen wir dieses Ziel mit Nachdruck. Leider stehen wir hiermit oftmals alleine da – so erinnert unser Bildungsexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab.“

Um die Bildung von Klassen auf möglichst einheitlichem Niveau zu schaffen, ist die Grundschulempfehlung wieder verbindlich auszugestalten. Hierbei schlagen wir ein Letztentscheidungsrecht der aufnehmenden Schule vor. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu, Baden-Württemberg rutschte bereits vor der Corona-Krise in allen relevanten Bildungsrankings seit Abschaffung der Grundschulempfehlung empfindlich ab – zugunsten von Ländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen, die an einem vielgliedrigen Schulsystem mit verbindlicher Grundschulempfehlung festhalten. „Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich sollen die Möglichkeiten jeder Schule verbessert werden, die Schüler individuell zu fördern. Dies betrifft einerseits die finanziellen Mittel und die Möglichkeiten, Assistenzlehrkräfte anzustellen. Andererseits soll eine Schule bei Personalknappheit vorübergehend von den allgemeinen Vorgaben zur Stundentafel abweichen können.

Digitale Schule zügig umsetzen – und ins Gesetz aufnehmen!

Alle Schulen müssen endlich leistungsstarke und schnelle Internetanbindungen erhalten – schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für digital gestützten Unterricht.

Darüber hinaus braucht es eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit Hard- und Software. Nach Erkenntnissen des von FORSA im Auftrag der FDP-Bundestagfraktion in Auftrag erstellten „Digitalisierungsmonitors 2020“ geben 80% der Befragten an, dass die Schulen nicht ausreichend mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sind – der Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre stark an.

Von entscheidender Bedeutung ist auch die Wartung und Aktualisierung der Systeme durch IT-Systemadministratoren, die wir Freien Demokraten „Digitale Hausmeister“ nennen.  Die kommunalen und freien Schulträger müssen hierfür endlich finanziell entsprechend ausgstattet werden. Es bedarf einer tragfähigen Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Kommunen!

Auf Antrag ist unserem Vorschlag gemäß den Schulen ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung des Digitalbereichs zu geben. Dabei gilt es auch, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und -modernisierung einerseits und der Digitalisierung der Schulen andererseits zu nutzen. Ein Schulhaus auf Höhe der Zeit ist im Jahr 2021 nur ein solches, das auch technisch hohen Ansprüchen genügt.

Ferner brauchen wir ein Zulassungsverfahren für digitale Anwendungen, bei dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Vetorecht besitzt. So entsteht eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, unter denen die Schulen auswählen können. Momentan ist die Landesregierung leider einseitig auf bestimmte Softwarelösungen wie Microsoft Office 365 fixiert. Dr. Timm Kern mahnt an: „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Insgesamt muss die „Digitale Schule“ gesetzlich verankert werden. Dies wollen wir mit einem Gesetzentwurf sicherstellen, den unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern am Mittwoch, den 11. November im Landtag eingebracht hat:

Ziel ist es, einen neuen § 48 a „Digitale Schule“ ins baden-württembergische Schulgesetz aufzunehmen. Dieser soll die Landesregierung verpflichten, die nötige digitale Infrastruktur und Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie deren Wartung durch einen Systemadministrator sicherzustellen. Zudem setzt er der Gesetzentwurf Leitplanken für den Erlass der angesprochenen Datenschutzrichtlinien und ordnet allen Schulen im Land ein Budget für die Veranstaltung von Fortbildungsformaten zur digitalen Bildung zu. Eine entsprechende Fortbildungspflicht im Bereich der digitalen Bildungwürde vor allem den Staat verpflichten, für ausreichend Lehreraus- und -fortbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung zu sorgen. Hierbei geht es darum, Lehrkräften aller Altersstufen wertvolle Medien- und Digitalkompetenz zu vermitteln und pädagogische Konzepte zu entwickeln, die eine gelingende Einbindung digitaler Geräte in Präsenzunterricht ermöglichen. Der Nachholbedarf ist offenkundig: 88 % der Befragten im „Digitalisierungsmonitor 2020“ gaben an, dass Lehrerinnen und Lehrer nur unzureichend oder gar schlecht auf digitalen Unterricht vorbereitet seien. Auch dieser Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre erheblich an – und ist wohl auf die mitunter schlechten Erfahrungen im Homeschooling zurückzuführen, welches laut Digitalisierungsmonitor zu 68 % aus per E-Mail versendeten Hausaufgaben und zu 24 % aus im Schulhaus abzuholenden Papierausdrucken bestand.


Unser  Gesetzentwurf „Digitale Schule“ ist hier in Gänze abrufbar.

Darüber hinaus sind Bund, Länder und Gemeinden aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren.

Digitale Bildung bedeutet auch mehr denn je, dass das Know-How über die Potenziale der Digitalisierung an die Schüler vermittelt wird. Das Fach Informatik – mit Inhalten weit über die Informationstechnik hinaus – ist daher an allen weiterführenden Schulen mindestens als Wahlpflichtfach einzurichten. Gleichzeitig brauchen wir eine möglichst früh einsetzende Medienbildung ab Klasse 1

Die Eigenverantwortung der Schulen stärken!

Die einzelnen Schulen sind bereits jetzt die zentralen Einheiten des Innovations- und Veränderungsprozesses. Wird das digitale Lernen ausgebaut, kommt der Schule als Dreh- und Angelpunkt und als zentralem sozialen Bezugspunkt eine umso größere Bedeutung zu. Wir wollen die Schulen deshalb in ihrer Eigenverantwortung stärken, konkret neben einem verlässlichen Budget und inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr Möglichkeiten der Personalauswahl und -entwicklung geben. Die Schlüsselposition nehmen in diesem Prozess die Schulleiter ein. Gerade für einen gelingenden weiteren Ausbau des digitalen und dezentralen Lernens gilt es sicherzustellen, dass die Schulleiter mit ausreichend Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet sind. Auch und gerade die Schulleitungen gilt es von bürokratischen Sonderaufgaben zu entlasten, die sich während der Coronakrise vervielfältigt haben – insbesondere für Schulleitungen ist unser Vorstoß, Verwaltungsassistenten zur Abnahme von Verwaltungsaufgaben einzustellen, daher sinnvoll.

Im zentralen sozialen Bezugspunkt Schule darf ferner ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern nicht fehlen. Die von Shutdowns und Einschränkungen charakterisierte Corona-Zeit mit ihren nicht hinweg zu diskutierenden, psychischen und sozialen Folgen für Schüler, Lehrer und Eltern hat den Bedarf hieran abermals verschärft. Land und Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein entsprechend gut ausgebautes Angebot vor Ort gestaltet werden kann.

Gesundheitsschutz in der Schule sicherstellen!

Das oberste Gebot in Zeiten einer Pandemie ist weiterhin der Gesundheitsschutz. Es gilt, die Gesundheit von allen am Schulleben Beteiligten – Schüler, Lehrer und deren Familien – sicherzustellen. Ein Schulbesuch darf kein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Umfassende – aber auch tatsächlich sinnvolle und funktionale – Hygienekonzepte und Infektionsschutzauflagen sind der beste Garant dafür, dass ein Präsenzunterricht an baden-württembergischen Schulen verantwortungsvoll möglich ist und ein zweiter Total-Lockdown der Bildungseinrichtungen vermieden werden kann. Leider musste man in den letzten Monaten häufiger das Gefühl haben, dass die Infektionsschutzmaßnahmen im Schulbereich häufiger das Gefühl haben, dass es sich um Symbolpolitik denn tatsächlich sinnvolle Beiträge zu mehr Schutz handelt – beispielhaft erwähnt sei die kaum durchsetzbare Maskenpflicht für Schüler am Platz während des Unterrichts. Außerdem braucht es schlichtweg mehr Unterstützung bei der Umsetzung: „Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin“, so Dr. Timm Kern.

Regelmäßiges Lüften mit Frischluft, insbesondere bei den über die Wintermonate niedrigen Temperaturen, ist allein keine ausreichende Infektionsschutzmaßnahme. Zudem steigt die Erkältungsgefahr für Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen, wenn sie permanent der Kaltluft ausgesetzt sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Luftfilter, beispielsweise HEPA-Filter, sind geeignet, die Ansteckungsgefahr in Innenräumen signifikant zu vermindern – ganz ohne Frieren. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen mit seiner liberalen Kultusministerin Yvonne Gebauer, haben die Potenziale von Luftfiltern schon länger erkannt. Ihre baden-württembergische Amtskollegin bleibt aber untätig und gewährt den Schulträgern keinerlei (Ko-)Finanzierungsperspektive für die kostspielige, aber sinnvolle Anschaffung von Luftfiltergeräten. Hier muss mehr kommen!

Zudem muss die Kultusministerin zeitnah FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen – im Unterschied zu einer Alltagsmaske aus Stoff schützen FFP2-Masken nämlich sowohl die Menschen in der Umgebung des Trägers, als auch den Träger selbst.

Ferner gilt es, die Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen in der Kinderbetreuung und in den Schulen auszuweiten. Auch bedarf es eines von der Landesregierung aufgestellten Stufenplans, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen getroffen werden – die bisherige allgemeine Einteilung der Landesregierung in drei Pandemiestufen, von denen aktuell die dritte bereits erreicht ist, ist für diesen Zweck nicht ausreichend.

Zu guter Letzt erfordert Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen auch solche Räumlichkeiten, die ein Einhalten von Abstandsregeln ermöglichen. Oftmals reicht hier das Platzangebot im Schulhaus nicht aus, eine ganze Schulklasse mit je 1,5 m Abstand zwischen den Schülern unterzubringen. Das Kultusministerium muss die Schulträger daher engagiert dabei unterstützen, geeignete zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu erschließen.

„Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein“, resümiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern.

Digitalisierung, Gesundheitsschutz, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und eine gelingende Entlastung der Lehrkräfte – in diesen Bereichen muss die Landesregierung nun während der zweiten, „heißen Phase“ der Corona-Pandemie dringend nachsitzen. Es gilt, die Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten zu politischer Realität werden zu lassen – im Interesse aller Schüler, Lehrer und Eltern im Land. Mit unseren Vorschlägen werden wir Freien Demokraten uns im Landtag weiterhin dafür einsetzen, dass Frau Eisenmann ihre bildungspolitischen Versäumnisse der letzten Jahre korrigiert und Corona die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schülern im Land nicht ausbremst.
 Unser Ziel ist und bleibt: weltbeste Bildung in Baden-Württemberg! Mehr denn je muss unser Land daher in diesen Zeiten sein Bildungssystem so sanieren, dass es auf hohem Niveau krisenfest und zukunftssicher ist.
Jetzt zählt’s – wir bleiben dran!

Mit dem Digitalisierungsmonitor 2020 legt die FDP-Bundestagsfraktion zum dritten Mal die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur Digitalisierung vor. Sie wurde wie schon in den Vorjahren vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt und steht unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.

Digitalisierungsmonitor der Bundestagsfraktion

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Timm Kern

Zur Forderung des Landeselternbeirats und des Philologenverbands nach Senkung des Klassenteilers sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Landeselternbeirat und Philologenverband mahnen zu Recht eine Senkung des Klassenteilers an. Es liegt auf der Hand, dass kleinere Klassen bessere Möglichkeiten bieten, auf den einzelnen Schüler beziehungsweise die einzelne Schülerin einzugehen. Aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer bedeuten kleinere Klassen bessere Arbeitsbedingungen. Bereits im Frühjahr 2011 (!) beschloss der Landtag einstimmig, den Klassenteiler an allen Schularten von derzeit 30 auf 28 Schülerinnen und Schüler zu senken. Leider stellten später vor allem die in Regierungsverantwortung gekommenen Grünen den Nutzen einer Klassenteilersenkung in Frage. Die FDP/DVP Fraktion fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, im Interesse der Qualität des Bildungsangebots in Baden-Württemberg nicht länger wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, sondern den Klassenteiler zügig auf 28 zu senken.“

 

Dr. Timm Kern

 

FDP/DVP Fraktion beantragt neben Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz bei Bildungsdaten ein Verfahren zur Abgrenzung öffentlich zugänglicher und nicht zugänglicher Daten – Ablehnung durch Grün-Schwarz.

 

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Zahlreiche Verbände und Institutionen haben sich eingehend und engagiert mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Für die Stellungnahmen, die Zustimmung und die Kritik, bedanken wir uns an dieser Stelle ausdrücklich! In dieser Anhörung wurde deutlich, dass es um mehr geht als um ein Pokerspiel über Zahlen zwischen Parlament und Regierung. Vielmehr geht es um eine systematische Erfassung und Aufbereitung von immer mehr schulbezogenen Daten vor allem durch das noch relativ neue IBBW – Institut für Bildungsanalysen BW. Angesichts dessen sehr umfassenden Auftrags zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die demokratietheoretische Frage berührt, wie viel Wissen von Behörden soll mit der Öffentlichkeit geteilt werden soll. In seiner Stellungnahme stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LFDI) stellt auch klar, dass der Informationszugang nicht schrankenlos ist, aber dass Einschränkungen der Informationsfreiheit gut begründet sein müssen. Er sieht die Schwäche der bisherigen Rechtslage darin, dass eine kritische Diskussion darüber unterbunden wird, welche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht. Der LFDI regt deshalb auch ein Informationsregister an, in das die Daten ohne Personalbezug eingestellt werden sollen – personenbezogene Daten müssen schließlich sorgsam geschützt und daher von vornherein ausgeschlossen sein. Der Anregung des LFDI folgend haben wir mit einem Entschließungsantrag ein Verfahren zur Abgrenzung vorgeschlagen: Ein Sachverständigengremium macht Vorschläge, welche Daten erhoben werden und merkt dazu an, welche Daten warum nicht veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung darüber, was in das Qualitätsdatenregister aufgenommen wird und was nicht, liegt beim Bildungsausschuss des Landtags. Dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einer Zustimmung zu diesem Verfahren durchringen konnte, ist ein erneuter Beleg für das tiefe Misstrauen, das diese Regierung den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt.“

Dr. Timm Kern

Zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach einem besseren Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin. Bereits bei der Wiederöffnung der Schulen nach ihrer pandemiebedingten Schließung im Frühjahr ist auf die drohenden pandemiebedingten Personal- und Raumengpässe an den Schulen immer wieder hingewiesen worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert damals wie heute die Kultusministerin auf, die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen. Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird. Das Land muss nach unserer Auffassung eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abgeben, so dass eine erneute flächendeckende Schließung von Kinderbetreuung und Schulen ausgeschlossen ist. Gleichzeitig brauchen wir umfangreiche Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen unter anderem Luftfilteranlagen zur Raumdesinfektion, FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler, mehr Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen und eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist. Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein.“

Dr. Timm Kern

Zur Meldung, wonach bis 2030 mit deutlich steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Anders als in der Vergangenheit muss sich der Landtag bei den Schülerzahlen auf das Statistische Landesamt verlassen können. Denn oft entsprachen die prognostizierten Schülerzahlen nicht der Realität, sodass die Lehrerversorgung unzureichend war und aktuell auch ist. Das muss sich schleunigst ändern, da mit digitalen Hilfsmitteln stets der aktuelle Bedarf an Lehrkräften ermittelt und auch kurzfristige Einflussfaktoren einbezogen werden können.

Wir Freie Demokraten plädieren deshalb für eine Lehrerversorgung mit garantierten 100 Prozent plus X für spezifische Schwerpunkte.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schulträger nicht alleine lassen – NRW stellt 50 Millionen Euro bereit.

Der Vorsitzende der FDP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, forderten den Einsatz von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern.

Rülke: „Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf bei notwendigen Investitionen nicht aus Kostengründen kneifen. Die grün-schwarze Landesregierung hat mit Verweis auf die Pandemie in diesem Jahr 13,6 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufgenommen. Daraus sollten Luftfilter für die Klassenzimmer gut zu finanzieren sein. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Schulträger mit der Aufgabe nicht alleine zu lassen und umgehend Mittel für die Anschaffung von Luftfiltern bereitzustellen.“

Kern: „Obwohl auch die Kultusministerin den Einsatz von Luftfiltern mittlerweile nach einem Expertengespräch als sinnvolle Ergänzung zum Stoßlüften ansieht, verweist sie immer auch auf Zuständigkeit der Schulträger. Nordrhein-Westfalen dagegen lässt diese nicht hängen und stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Da die kalte Jahreszeit unmittelbar bevorsteht, ist Eile geboten: Eine saubere Luft und eine erträgliche Raumtemperatur zugleich dürften mit Stoßlüften allein im Winter kaum überall in den Schulgebäuden in angemessener Zeit zu erreichen sein.“

 

Dr. Timm Kern

Momentanen Situation bringt hohe zusätzliche Belastungen mit sich – FDP/DVP Fraktion unterbreitet Vorschläge.

Zu den Forderungen des Philologenverbands zu den Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und Schulleitungen in der Pandemie sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Der Philologenverband weist zu Recht darauf hin, dass die momentane pandemiebedingte Situation für die Lehrkräfte und Schulleitungen hohe zusätzliche Belastungen mit sich bringt. Die Kultusministerin muss deshalb dringend prüfen, welche Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen in der aktuellen Situation ergriffen werden könnten – um diese dann dringend anzugehen. Neben einer guten digitalen Ausstattung der Schulen könnten Systemadministratoren und Verwaltungsassistenten den Lehrkräften und Schulleitungen nicht nur derzeit einiges an Arbeit abnehmen und ihnen eine Konzentration auf das Unterrichten ermöglichen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird. Dabei ist die Notwendigkeit von zusätzlichem Personal für Aufsicht und Betreuung mehr als offensichtlich. Und schließlich erinnern wir Grün-Schwarz an den im Frühjahr 2011 einstimmig getroffenen Beschluss des Landtags, den Klassenteiler auf 28 Schülerinnen und Schüler auch an allen weiterführenden Schulen zu senken. Dieser Schritt wäre ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Deshalb gilt es ihn besser früher als später in die Tat umzusetzen.“

 

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Dr. Timm Kern

Baden-Württemberg hält auch im Jahr 2020 wieder den traurigen bundesweiten Rekord.

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Einzelfrage nach dem Stand der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften im bundesweiten Vergleich äußerten sich Dr. Timm Kern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, und Dr. Jens Brandenburg, Mitglied für die FDP-Bundestagsfraktion im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages, wie folgt:

Kern: “Das ist mehr als ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Kultusministerin: Ein weiteres Mal hält unser Bundesland den traurigen Rekord bei der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften. Wie aus der Antwort der Bundesarbeitsministerin auf eine Schriftliche Einzelfrage von Jens Brandenburg hervorgeht, schnellte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte im August gegenüber dem Vormonat um 1738 auf insgesamt 2428 hoch. Dies bedeutet für die Betroffenen oft besondere Härten. Wie außerdem ein Antrag aus der FDP/DVP-Landtagsfraktion ergeben hat, gibt es viele Lehrkräfte, die bereits zum wiederholten Mal einen befristeten Vertrag erhielten; selbst Fälle von neun Verträgen und mehr sind aufgeführt. Darüber hinaus trägt diese unwürdige Praxis nicht eben zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs bei. Die Kultusministerin fordern wir deshalb nun ein weiteres Mal auf, diesen unwürdigen Zustand zu beenden. Die CDU-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl müsste sich dessen bewusst sein, dass dies im Interesse unseres Landes liegt.”

Brandenburg: “Die grüne-schwarze Landesregierung hat auch dieses Jahr wieder Tausende Lehrkräfte über den Sommer in die Arbeitslosigkeit entlassen. Unter allen Kultusministern verteidigt Frau Dr. Susanne Eisenmann den Titel als dreisteste Dienstherrin mit großem Abstand. Die rücksichtslose Routine belastet nicht nur Lehrkräfte und ihre Familien, sondern auch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung. Jahr für Jahr wälzen die Länder Kosten von 10 bis 20 Millionen auf die Sozialkassen ab. In Corona-Zeiten fiel massenweise Unterricht aus und Frau Eisenmann setzt motivierte Lehrkräfte einfach vor die Tür. Das ist verantwortungslos und scheinheilig. Die besten Lehrkräfte gewinnt man nicht mit finanzieller Schikane. Die Bundesregierung darf dieser Praxis nicht länger zusehen. Junge Lehrkräfte sind keine haushaltspolitische Spielmasse. Die Kultusministerin muss sie künftig endlich selbst bezahlen. Kein privater Arbeitgeber könnte sich solche Tricks erlauben. Statt systematischer Arbeitslosigkeit brauchen junge Lehrkräfte verlässliche Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.”

 

Hier der Link zum erwähnten Antrag der Abgeordneten Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP, Landtags-Drucksache 16/8437: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8437_D.pdf

 

 

Dr. Timm Kern

Förderkonzept für das Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen ist zweifellos sinnvoll – FDP-Gesetzentwürfe zur Stärkung der erfolgreichen Schulart lehnte Grün-Schwarz jedoch ab.

Zur angekündigten neuen Förderkonzept zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an Haupt- und Werkrealschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Dass die Kultusministerin die Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen stärken will, ist erfreulich. Sie hat offensichtlich verstanden, dass die Haupt- und Werkrealschulen eine Zukunft verdient haben – schließlich haben sie schon zahlreichen jungen Menschen Zukunftschancen eröffnet. Allerdings hat die Kultusministerin sich mit dieser Ansicht in der grün-schwarzen Koalition nicht durchsetzen können. Anders ist nicht zu erklären, warum nicht nur die Abgeordneten der Grünen, sondern auch die der CDU im Landtag unsere Gesetzentwürfe zur Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen abgelehnt haben. Weder konnte sich die Regierungsmehrheit zu unserem Vorschlag einer Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu ‚Beruflichen Realschulen‘ mit enger Verzahnung mit den Beruflichen Schulen durchringen, noch zu unserem Vorschlag zum Erhalt von kleineren Schulstandorten insbesondere auch im ländlichen Raum. Auch unser Vorstoß für die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stieß auf taube Ohren. Fazit: Wenn die Kultusministerin der erfolgreichen Schulart eine Zukunft geben will, muss sie noch deutlich mehr für die Haupt- und Werkrealschulen tun.“

 

Dr. Timm Kern

Die offene Ganztagsschule muss ebenso mit Bundesgeldern bezuschusst werden können wie die gebundene Ganztagsschule und kommunale Betreuungsangebote.

Zur Klage des Ministerpräsidenten über den Stress, den die Verhandlungen über die Bundesgelder für die Ganztagsbetreuung mit sich brächten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Es ist selbstverständliche Aufgabe des Ministerpräsidenten, Baden-Württembergs Interessen zu wahren, auch wenn dies Stress bedeutet. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion liegt auch die Wahlfreiheit beim Ganztag im Interesse des Landes. Deshalb fordern wir auch den Ministerpräsidenten auf, bei den Verhandlungen im Bund dafür einzutreten, dass die Bezuschussung des Ganztags keine Schlagseite erhält, sondern unabhängig von der Ausgestaltung der Betreuung erfolgt. Neben gebundenen Ganztagsschulen und kommunalen Betreuungsangeboten sollten Ministerpräsident und Kultusministerin sich deshalb auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag hierbei einsetzen. Die Voraussetzungen von Kindern und Familien sind zu unterschiedlich, als dass man ihren Bedürfnissen mit einer Einheitsform gerecht würde.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Lehrer und ein Bekenntnis zu ihrer pädagogischen Freiheit und Verantwortung.

 

Anlässlich des heutigen Weltlehrertags sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Selten waren die Lehrerinnen und Lehrer solchen Anforderungen ausgesetzt wie in der momentanen Situation, in der sie Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen schultern müssen. Man kann ihnen für ihre Leistungen und ihren Einsatz nicht genug Anerkennung zollen. Es ist daher erfreulich, wenn die Kultusministerin die Leistungen der Lehrer würdigt. Allerdings zeigt sich die Wertschätzung für die Lehrkräfte im praktischen politischen Handeln. So gibt es bei den Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Unter anderem müsste endlich die unwürdige Sommerferien-Arbeitslosigkeit bei Vertretungslehrkräften und Referendaren abgeschafft, der Fachlehrkräfte-Beförderungsstau weiter abgebaut und der Klassenteiler an allen weiterführenden Schulen auf 28 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Und schließlich gilt es, sich zur pädagogischen Freiheit und Verantwortung der Lehrkräfte zu bekennen. Allzu oft wird versucht, dem Bildungswesen ideologische Vorstellungen überzustülpen. Dies bedeutet aber nichts anderes als eine Misstrauenserklärung an die Lehrerinnen und Lehrer. Die FDP/DVP Fraktion ist dagegen überzeugt: Unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen eine anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen, so dass sie nach deren Bestehen unser Vertrauen in ihre Fähigkeiten verdient haben.“

Dr. Timm Kern

Die offene Ganztagsschule neben der gebundenen ins Schulgesetz aufnehmen – Bund muss auch die offene Ganztagsschule anerkennen und bezuschussen.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Bezuschussung der Ganztagsschule durch den Bund warb der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für einen bildungspolitischen Aufbruch für Wahlfreiheit.

 „Wir Freie Demokraten setzen uns für bürgernahe Wahlfreiheit ein. Nach wie vor wollen wir die offene Ganztagsschule neben der gebundenen ins Schulgesetz aufnehmen:

  1. Kinder und Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse: Für den einen passt die gebunden-rhythmisierte Form besser, für den anderen die offene Ganztagsschule mit ihren frei wählbaren Angeboten am Nachmittag – für die man sich selbstverständlich für mindestens ein halbes Schuljahr festlegen muss.
  2. Die offene Ganztagsschule ist darüber hinaus wegen ihrer einfachen und offenen Organisationsform aus einem Guss auch ein sehr guter und auch sehr wichtiger Kooperationspartner für die Vereine und außerschulischen Institutionen.
  3. Und schließlich ist sie kostengünstiger als die gebunden-rhythmisierte Form mit ihrem verbindlichen Nachmittagsunterricht an drei oder vier Tagen.“

Kern erinnerte an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab. Wenn es ihr aber nun ernst ist mit Wahlfreiheit beim Ganztag, muss sie im Bund dafür eintreten, dass die Mittel für den Ganztag neben der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule nicht nur für Betreuungsangebote, sondern auch für die offene Ganztagsschule eingesetzt werden können. Außerdem treten wir Freie Demokraten dafür ein, dass auch die offene Ganztagsschule im Rahmen des Rechtsanspruchs als Ganztagsschule anerkannt wird.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter soll ergebnisoffen prüfen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit entsprechen.


Zur Warnung von Eltern- und Lehrervertretern vor einem Betrieb der neuen digitalen Bildungsplattform des Landes durch den US-Konzern „Microsoft“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Dr. Timm Kern

Mit einem Koalitionsknatsch wird unser Land im Bund kaum etwas durchsetzen.

 

Zum grün-schwarzen Koalitionsstreit über die Bezuschussung der Ganztagsschulen durch den Bund sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Mit einem Koalitionsknatsch wird unser Land im Bund kaum etwas durchsetzen. Grüne und CDU wären gut beraten, sich zusammenzuraufen und sich bei der Ganztagsschulförderung durch den Bund vor allem für eines einzusetzen: Wahlfreiheit! Es wäre aus Sicht der FDP/DVP Fraktion dringend erforderlich, dass die Bundesmittel nicht nur für die verpflichtend-rhythmisierte, sondern auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag eingesetzt werden können. Andernfalls würde das Bundesprogramm eine Schlagseite in Richtung verpflichtenden Ganztag erhalten. Wenn es Grün-Schwarz und der Kultusministerin ernst ist mit der Wahlfreiheit, müssen sie sich nicht nur für die Möglichkeit einer Bezuschussung von Betreuungsangeboten, sondern auch von offenen Ganztagsschulen einsetzen.“

Dr. Timm Kern

Die Vertreter der Landesregierung sprachen in der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses auffallend oft über Microsoft-Lösungen.

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP/DVP beriet der Bildungsausschuss des Landtags in öffentlicher Sitzung über einen FDP-Antrag zur Verwendung des Microsoft-Produkts „Office 365“ an den Schulen. Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich dazu wie folgt:

„Beharrlich bestand die Kultusministerin darauf, dass die Entscheidung für das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ noch nicht gefallen sei. So oft, wie die Vertreter der Landesregierung in der heutigen Sitzung über Microsoft-Lösungen sprachen, kann man das nicht wirklich glauben. Die Kultusministerin hat dem Landesdatenschutzbeauftragten zwar eine Vetoposition im Entscheidungsprozess zugestanden. Das mag aber taktisch bedingt sein: An ihm ist es nun, die Entscheidung für eine Lösung zu treffen, die nach dem Wunsch des Kultusministeriums ganz offensichtlich Microsoft-basiert ist.“

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hatte Einwände gegen den geplanten Einsatz von ‚Office 365‘ im Rahmen der Bildungsplattform an den Schulen erhoben. Auch eine Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kam zum Schluss, dass der Einsatz von ‚Office 365‘ in deutschen Behörden und öffentlichen Einrichtungen nicht den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Timm Kern: „Wir können nur noch einmal wiederholen: Unsere Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen gewährleistet sind.“

Auf mehrere Fragen der FDP-Abgeordneten gab die Kultusministerin keine befriedigende Antwort.


Anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses berichtete die Kultusministerin zur aktuellen Situation im Kultusbereich. Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, und der sportpolitische Sprecher, Klaus Hoher, konfrontierten sie dabei mit verschiedenen Fragen.

Kern: „Bei den Schülertransporten herrschen derzeit vielerorts unhaltbare Zustände. Medien berichten von überfüllten Bussen und Bahnen sowie großem Gedränge an Haltepunkten. Dadurch entstehen Gefährdungssituationen, die in starkem Widerspruch zu den Gesundheitsschutz-Vorgaben stehen. Warum hat die Landesregierung die zusätzliche Förderung der Schülerbeförderung erst so spät aufgelegt – die Pressemitteilung datiert vom 14. September, wohingegen der Schulbeginn ein allgemein bekanntes Datum ist? Wo hätten die Fahrzeuge und Fahrer für die gewünschten Fahrten herkommen sollen, wie hätten sich Aufgabenträger und Unternehmen darauf ausreichend vorbereiten sollen? Und warum wurde die Förderung zunächst auf einen Zeitraum bis zum Beginn der Herbstferien festgelegt? Das bietet weder die erforderliche Planungssicherheit noch wird berücksichtigt, dass die Haupterkältungszeit erst noch bevorsteht. Dass die Kultusministerin lediglich auf die Zuständigkeit des Verkehrsministers und der Kommunen verweist, überzeugt in keiner Weise. Wer, wenn nicht die Kultusministerin, müsste ein Interesse daran haben, dass der Transport der Schüler zu den Schulen reibungslos vonstattengeht? In der FDP/DVP Fraktion haben wir einen Antrag auf den Weg gebracht, der sich an das Verkehrs- und an das Kultusministerium richtet und den offensichtlichen Missstand aufarbeiten soll.

Die Schulleitungen gehen nach Monaten der außergewöhnlichen Herausforderungen und Belastungen auf dem Zahnfleisch. Was unternimmt die Landesregierung, um die Schulleiter zu unterstützen und zu entlasten? Welche Konzepte verfolgt die Landesregierung hierbei? Hier erfolgte lediglich ein Hinweis auf das allgemeine Programm zur Stärkung der Schulleitungen. Das zeugt nicht von besonderem Verständnis für die Schulleitungen in dieser Situation.

Es ist notwendig, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auch auf Fernunterricht vorbereitet werden. Welche Angebote zum Fernlernen gibt es in den Lehramtsstudiengängen beziehungsweise wurden eingerichtet? Was hat die Wissenschaftsministerin unternommen, um das Fernlernen in der Lehrerausbildung zu verankern? Stehen Kultusministerium und Wissenschaftsministerium hier im Austausch oder gibt es auch an dieser Stelle die Kommunikationsprobleme der beiden Häuser, von denen sonst immer zu hören ist? Sie habe vollstes Vertrauen in die Kompetenz der Wissenschaftsministerin, lautet die Haltung der Kultusministerin hierzu.

Warum weigert sich die Kultusministerin, dass in der derzeitigen Situation an den Schulen nach dem Vorbild Bayerns Assistenzlehrkräfte eingestellt werden? Und warum lässt die Kultusministerin das Modellprojekt der Pädagogischen Assistenten faktisch weiter auslaufen, indem die Schulen nach Ausscheiden eines Pädagogischen Assistenten eine Lehrerstelle zur Beschäftigung eines neuen Pädagogischen Assistenten verwenden müssen? Warum führt eine CDU-Kultusministerin damit eine grün-rote Vorgehensweise fort, anstatt an die christlich-liberale Landesregierung anzuknüpfen, die Modellprojekt eingeführt hat? Die Weigerung ist unverständlich, umso mehr als beispielsweise die FDP/DVP Fraktion in einem Antrag einen Gegenfinanzierungsvorschlag unterbreitet hat. Zu diesen Fragen äußerte sich die Kultusministerin nicht.“

Hoher: „Auf die Frage, ob nur für die Kontaktsportarten eine Ausnahme vom Abstandsgebot gilt, oder ob sie für alle Sportarten gelten kann, wie aus einer Antwort des Staatsministeriums auf eine Anfrage hervorgeht, wollte die Kultusministerin nicht für das Staatsministerium sprechen, sagte aber eine Klärung zu.“

Kern und Hoher resümierten: „Auf mehrere unserer Fragen hat die Kultusministerin keine befriedigende Antwort gegeben. Dabei liegen die Defizite im Kultusbereich offen zutage, und häufig gibt es vielversprechende Lösungen. Die FDP/DVP erwartet von der Kultusministerin, sich Problemlösungen nicht weiter zu verweigern, sondern sie deutlich beherzter anzugehen.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Lehrkräfte.


Zu den Ergebnissen einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Studie, wonach knapp jede vierte Schulleitung laut einer Umfrage über Fälle von physischer Gewalt gegen Lehrer in den vergangenen fünf Jahren berichtet – im Jahr 2018 waren es noch 16 Prozent –, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Nicht erst die gestiegenen Zahlen von Angriffen körperlicher Gewalt machen den Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Lehrkräfte deutlich. Der VBE verfolgt das Thema bereits seit mehreren Jahren mit regelmäßigen Umfragen und mahnt zu Recht ein Bündel von Maßnahmen an. Aufnahme der Fälle von Gewalt gegen Lehrkräfte in die amtliche Schulstatistik, stärkere Berücksichtigung des Themas in der Lehreraus- und -fortbildung, Gewaltpräventionsprogramme, verstärkte Medienkompetenz und Werteerziehung an den Schulen, verstärkte Unterstützung durch Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter – die Kultusministerin sollte sich mit diesen Vorschlägen ernsthaft auseinandersetzen und eine Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Lehrkräfte entwickeln. Entscheidend ist, dass den Lehrern der Rücken gestärkt wird – das ist von hoher Bedeutung für die tagtägliche Arbeit der im Einsatz befindlichen Lehrkräfte, sondern auch für die Gewinnung von zukünftigen Lehrkräften. Die Sorge, im Fall von gewalttätigen Angriffen keine Unterstützung zu erhalten, muss den aktiven wie den zukünftigen Lehrkräften unbedingt genommen werden.“

Dr. Timm Kern

Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind.


Zum Kommentar des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) über die geplante PC-Ausstattung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mahnt zu Recht, dass man es sich bei aller Freude über die Finanzierung der PCs für die Lehrkräfte durch den Bund bei ihrer Anschaffung nicht zu leicht machen darf. Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion wäre es sinnvoll, die digitale Infrastruktur, Ausstattung und Systemadministration in einer Hand zu haben. Naheliegend ist es, die ohnehin zuständigen Schulträger in den Stand zu versetzen, dass sie diese Aufgabe erfüllen können. Auf Antrag sollten aber auch die Schulen die Möglichkeit erhalten, mithilfe eines Budgets die Aufgabe der Digitalisierung selbst in die Hand nehmen.“