Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Chance nutzen, um Ausgestaltung zu überdenken, die für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnte.


Zur Meldung, dass die Anwendung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung, die Anwendung der Medizinprodukteverordnung aufgrund der aktuellen Corona-Krise auszusetzen, genügt nicht. Die vielen Unternehmen dieser Branche in Baden-Württemberg sind durch die Ausgestaltung der Verordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Deshalb war die europäische Regelung bereits vor der Krise zu recht in der Kritik, da die neuen Zulassungshürden für Medizinprodukte gerade für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnten. Unternehmen, die auf Speziallösungen z.B. chirurgische Scheren spezialisiert sind, müssen nach derzeitigem Stand jede Variante einzeln zulassen. Für ein kleines Unternehmen ist das nicht darstellbar. Für das Gesundheitswesen steigert das Verfahren die Kosten ohne einen Zusatznutzen. Hinzu kommt der Engpass bei den sogenannten „benannten Stellen“. Das hätte eine Situation geschaffen, die vergleichbar wäre mit der Einrichtung einer einzelnen TÜV-Behörde landesweit, zu der jeder Autobesitzer sein Fahrzeug bringen soll. Der Kollaps war vorprogrammiert und hätte viele Unternehmen zusätzlich gezwungen, ihr Sortiment zu verkleinern und hätte Nischenprodukte vom Markt gefegt. Man sollte deshalb nun die Chance nutzen, die Ausgestaltung der Vorgaben nochmals zu überarbeiten und die Sorgen gerade kleiner Unternehmen zu berücksichtigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Lieferengpässe und Absatzschwierigkeiten wegen Corona und der Strukturwandel in der Automobilindustrie machen Unterstützung für Mittelstand und Zulieferer erforderlich.


Zu den Meldungen, dass der Ministerpräsident von der EU fordert, Staatshilfen für die Automobilindustrie zu genehmigen, und die Wirtschaftsministerin die sofortige Soli-Abschaffung wegen des Corona-Virus fordert, sagte der Mittelstandpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„In Zeiten der wirtschaftlichen Eintrübung zeigt sich die Kunst der kraftvollen Mittelstandspolitik. Längst überfällig ist es, gegen die drohende Rezession in Baden-Württemberg Maßnahmen zu ergreifen, die den Unternehmen helfen. Diese sehen sich mit Lieferengpässen und Absatzschwierigkeiten wegen des Corona-Virus konfrontiert, aber auch mit einem tiefgreifenden Strukturwandel, insbesondere in der Automobilindustrie. Gerade der Mittelstand und die zahlreichen Zulieferer ächzen unter der aktuellen Krisenstimmung und wären aus meiner Sicht die richtigen Adressaten für eine Unterstützung von Landesseite.

Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wäre darüber hinaus eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, die sowieso verfassungsrechtlich geboten ist. Aber auch staatliche Beihilfen abseits von wirtschaftsschwachen Regionen wären vorstellbar, soweit der technologische Umbruch gerade die Automobilregion Baden-Württemberg erfasst. Hier vollzieht sich der Umbruch und ist besonders stark zu spüren, etwa durch Anmeldung zur Kurzarbeit oder drohende Entlassungen. Es steht für mich außer Frage, dass wir hier staatlich gegensteuern müssen, nicht nur durch Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Ausstehender Gesetzesentwurf der Landesregierung wird an Evaluationsergebnissen und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu messen sein.


In er heutigen Debatte zum weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Der Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Bildungszeitgesetzes kommt zur Unzeit. Den pathologischen Zustand dieses Gesetzesentwurfs bildet schon das Ergebnis der Anhörung ab – denn lediglich die kommunalen Landesverbände haben sich zurückgemeldet und verweisen in Ihrer Stellungnahme darauf, dass sie bereits zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion im vergangenen Herbst umfassend Position gegen das Bildungszeitgesetz bezogen haben. Damit wird bereits deutlich, dass die inhaltliche Debatte zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes im Parlament längst geschehen ist. Die Landesregierung hat mit ihrer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfs bereits perpetuiert, dass Sie nicht willens ist, dieses Gesetz abzuschaffen, obwohl die Evaluation desselben genug Anlass dazu geben würde. Zum heutigen Tag könnte man höchstens auf den Wankelmut der CDU beim Thema Bildungszeit setzen, die schon einmal eine 180-Grad-Wendung ihrer Position vollzogen hat. In der Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf meinen jüngsten Antrag zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes wurde nochmal deutlich, dass ‚die Landesregierung anstrebt, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch Anpassungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes weiter verstärkt werden´. Wir werden uns nun auf die Suche nach diesen positiven Auswirkungen machen und den ausstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur daran messen, sondern auch an den Evaluationsergebnissen, den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag, den zahlreichen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen und nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit Streitigkeiten im Betrieb und vor Gericht auf Grund dieses untauglichen Gesetzes konfrontiert sehen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Öffnungs- und Verkaufszeiten von Bäckereibetrieben an Sonntagen sagt er Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der BGH hat mit dem heutigen Urteil den handwerklichen Bäckereibetrieben den Rücken gestärkt. In Zeiten wachsender Konkurrenz durch Backshops und Fertigware in Tankstellen ist dies ein wichtiges Signal an das Bäckerhandwerk. Allerdings reicht dieser höchstrichterliche Befund nicht so weit, als dass die weiteren Fragen geklärt wären, die die hiesige Bäckerschaft umtreibt. Denn wie lange die Backwaren am Sonntag produziert werden dürfen und wie die arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen zu lösen sind bleibt weiterhin offen.“

Wirtschaft

Die Wirtschaft ist die Basis für den Wohlstand in Baden-Württemberg. Eine besondere Rolle hat dabei der Mittelstand. Die sogenannten KMU, also kleine und mittlere Unternehmen, erwirtschaften jeden zweiten Euro Umsatz und schaffen zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land. Neben der Bürokratie und nicht mehr zeitgemäßen Arbeitszeitvorgaben muss man die fortschreitende Digitalisierung als größte Herausforderung für die Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand identifizieren. Nur wenn alle Unternehmen gleichermaßen an diesem Wandel teilhaben können Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Wirtschaft muss von Bürokratielast und den zahlreichen Informationspflichten befreit und die Chancen der Digitalisierung gerade beim Behördenkontakt genutzt werden.
  • Wir müssen Innovationen unterstützen und die unternehmerische Förderung weiter ausbauen – dazu zählen gezielte Innovationszuschüsse, die Förderung neuer Technologien und die Ausbildung von exzellenten Fachkräften.
  • Beruflich ausgebildete Fachkräfte bilden das Rückgrat der Wirtschaft, gerade auch der produzierenden Industrie. Wir brauchen daher endlich eine echte Gleichberechtigung und gleiche Wertschätzung von beruflicher und akademischer Bildung sowie ergebnisoffene Berufsberatung. Auch an Gymnasien kann für eine Ausbildung geworben werden.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Start-ups in Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Aufschwung2022-Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum Ministerinnenstreit in der Koalition in Baden-Württemberg aufgrund des Vorhabens der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, berufliche Abschlüsse umzubenennen („Bachelor Professional“ und „Master Professional“ zusätzlich zum Meistertitel) sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es gibt im Handwerk wirklich wichtigere Herausforderungen als diesen Umbenennungsunsinn. Die Bezeichnung ‚Meister‘ ist in Deutschland ein bekanntes und bewährtes Qualitätsmerkmal mit langer Tradition. Diesen jetzt mit künstlichen Anglizismen oder Pseudo-Akademisierungsbegriffen verschlimmbessern zu wollen, mit denen keiner was anfangen kann, entwertet den Meistertitel und damit das Handwerk in Deutschland.“

In der heutigen Landtagsdebatte zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Evaluation der Bildungszeit zeigt die Defizite klar auf: zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten ist das Bildungszeitgesetz unbekannt und lediglich 1,1 Prozent haben das Bildungszeitgesetz 2017 in Anspruch genommen.

Das Ziel des Gesetzes, nämlich auch die älteren Arbeitnehmer fit für die Digitalisierung zu machen, wurde nicht erreicht. Die Unschärfen des Gesetzes führten sowohl in den Unternehmen als auch vor Gericht zu Streit. Die bürokratische Belastung ist immens. Und schließlich regt der Kanon der Handlungsempfehlungen der Evaluationsagentur derart viele und umfassende Nachbesserungen an, dass man dem Gesetz wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden attestieren muss, wie man es bei einem Auto nennen würde. Reparieren lohnt nicht, zumal die vielen Angebotsträger vermutlich kein Verständnis mehr für das politische Hin- und Her haben dürften. Dieser Eiertanz zwischen grünem Wirtschafts-Paternalismus und mangelnder Durchsetzungskraft der CDU ist Gift für die Unternehmen im Land.

Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode eine Nachbesserung am Gesetz angestoßen, die die Landesregierung nicht mitgegangen ist. Nun sind wieder Jahre ins Land gegangen, in denen Ungewissheit und gesetzliche Unzulänglichkeiten dominierten. Deshalb steht für uns nun fest: das Bildungszeitgesetz gehört abgeschafft.“

Zum Bericht des baden-württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV) über die Situation im Obst- und Gemüsebau im Südwesten und den zunehmenden Mangel an Erntehelfern sagt der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Das Risiko, dass die Erdbeeren auf dem Feld oder der Spargel in der Erde bleibt, ist allein in den vergangenen zwei Jahren beträchtlich gestiegen. Heimische Arbeitskräfte stehen für diese Arbeit schon seit Jahren nicht mehr zur Verfügung. Aber auch die Erntehelfer aus den osteuropäischen Ländern bleiben mittlerweile aus. Auch die Entfristung der sog. 70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse konnte diese Entwicklung nicht bremsen. Damit es aber nicht zur drohenden Reduzierung der Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen oder dem Rückgang der Verfügbarkeit regionaler Produkte kommt, müssen sowohl die Visa-Verfahren mit Drittstaaten vereinfacht und beschleunigt werden, als auch weiteren Saisonarbeitnehmerabkommen abgeschlossen werden. Das kommt erwiesenermaßen auch diesen Ländern selbst zugute, aus denen die Arbeitskräfte stammen und beide Seiten profitieren davon. Dieser Befund ist jedoch nicht neu, allein die Unbeweglichkeit der Bundespolitik und der mangelnde Einsatz des hiesigen Wirtschaftsministeriums zugunsten der landwirtschaftlichen Betriebe im Land machen das Problem nun zu einem drängenden. Ich sehe die Wirtschaftsministerin in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Spargel nicht bis zur Blüte in der Erde bleibt“

Zur Beantwortung seines Antrags zur aktuellen Diskussion um die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Gewerke, die bei der letzten Novelle der Handwerksordnung zulassungsfrei wurden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Wiedereinführung Meisterpflicht muss ergebnisoffen geprüft werden, nachdem sich die Ziele und Erwartungen der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 so nicht erfüllt haben. Man wird einzeln prüfen müssen, für welche Gewerke eine Meisterpflicht wieder sinnvoll sein könnte. Denn die Novelle hat nach Angaben der Landeregierung mit einem Anteil von 63,6% vor allem Kleinstbetriebe ohne Mitarbeiter, sogenannte Soloselbständige mit geringen Umsätzen hervorgebracht, die in der Regel nicht ausbilden und somit keinen Beitrag zur Versorgung mit Fachkräften leisten. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ausbildungsleistung und damit der Versorgung mit Fachkräften, die das Meister-Handwerk leistet, darf nicht unterschätzt werden. Wenn etwa 85% der Ausbildungsbetriebe aus den zulassungspflichtigen Gewerben stammen und nur 6% aus den zulassungsfreien, dann muss hier genau hingeschaut werden. Dabei geht es nicht nur um die Ausbildungsleistung, sondern auch um die Sicherung von Qualitätsstandards und damit Verbraucherschutz. Wenn bei einer Befragung von Sachverständigen 77% der Befragten die Zahl der Schadensfälle bei Betrieben ohne ausgewiesene Qualifikation als hoch einschätzen, bei Meisterbetrieben nur 11%, zeigt sich der Wert fachlicher Qualifikation für die Verbraucher. Ich begrüße es daher ausdrücklich die Einsicht der Landesregierung, dass Berufszugangsregulierungen wie eben die Meisterpflicht im Handwerk nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfen, denn sie können insbesondere zum Schutz von Leib und Leben, für aktiven Verbraucherschutz oder zur Sicherung der Ausbildungsleistung erforderlich sein.“

Zur heutigen Debatte im Plenum zum Thema Handwerk und Digitalisierung sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Begleitung der digitalen Transformation von Handwerk und Mittelstand ist eine essentielle landespolitische Aufgabe. Gerade die mittelständischen Unternehmen dürfen bei der fortschreitenden Digitalisierung in Sachen Innovation, Investition und Wertschöpfung nicht abgehängt werden. Dabei muss das Land den Kapitalzugang für Digitalisierungsprojekte wie bei der Digitalisierungsprämie vereinfachen und vor allem die Förderung auch verstetigen. Bei der IT-Sicherheit halten knapp drei Viertel der mittelständischen Betriebe im Land das Risiko von Cyberangriffen für hoch bis sehr hoch. Die Cyberwehr kann dabei nur einen kleinen Beitrag darstellen, damit die notwendigen Vorkehrungen in den Betrieb getroffen werden. Das bereits vor etlichen Jahren eingeführte Frühwarnsystem für KMU muss spätestens nach den Erfahrungen mit der Einführung der DSGVO wieder in Gang gesetzt werden, wie es auch der Baden-Württembergische Handwerkstag fordert. Beim der Versorgung mit schnellem Internet und den benötigten Fachkräftebedarf klaffen noch immer große Lücken im Land, die sich der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg schlicht nicht leisten darf. Die digitalen Fähigkeiten werden schon heute von den Handwerkern erwartet, etwa beim Thema Smart Home. Daher muss bereits die Ausbildung fortentwickelt werden, aber auch die digitalen Potentiale in die Arbeitsrealität adaptiert werden.

Jenseits dieser Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes gilt es, den starken Mittelstand als Trumpfkarte gegenüber den großen Wettbewerbern USA und China bei der Künstlichen Intelligenz auszuspielen. Durch einen verstärkten Transfer von KI-Forschung in die Wirtschaft und die breite Einbeziehung von KMU in die Wertschöpfung muss es unser Anspruch sein, für Baden-Württemberg im Herzen Europas einen Spitzenplatz beim Thema KI zu reklamieren. Dabei darf die Landesregierung das Zepter des Handelns nicht aus der Hand geben, sondern muss den Strukturwandel aktiv mitgestalten.“

Mit dem Urteil des OLG München zu Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien (AZ 6 U 2188/18) ist dem Handwerk nun der Rücken gestärkt. Die zunehmende Konkurrenz von Backshops und Tankstellencafés hatte zuletzt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Bäckereien geführt, die auf unzulängliche Produktions- und Verkaufszeiten verwiesen waren. Vielerorts werden bei Backwaren am Sonntag die stärksten Umsätze der Woche realisiert, woran der Bäcker vor Ort teilhaben können sollte.

Der Handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert erklärt angesichts des Urteils aus Bayern: „Es muss nun auch in Baden-Württemberg klargestellt werden, dass Wettbewerbsnachteile des Handwerks auszuräumen sind.“ Schweickert fordert daher „bis zur Rechtskraft des Urteils sollte die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht entsprechend kulant agieren, denn es handelt sich hier um eine bundesrechtliche Vorschrift. Insoweit hat das Urteil aus München auch hier Bedeutung. Es ist nun Sache der Landesregierung, gegebenenfalls mit einer landesrechtlichen Regelung die Signalkraft des Urteils aus Bayern ins Land zu spiegeln. Die Landesregierung darf die handwerklichen Bäcker in diesem Punkt nicht länger im Regen stehen lassen.“

Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, die Haltung der Regierungsfraktionen aus Grünen und CDU bei der Diskussion und Abstimmung über einen Antrag der FDP/DVP zur Einführung eines Meisterbonus (Drucksache 16/5166). Die Regierungsfraktionen hatten eine schnelle Einführung von Prämien für eine bestandene Meisterprüfung – wie in zwölf anderen Bundesländern vorgesehen – mit der Begründung eines Prüfverfahrens abgelehnt. Erik Schweickert dazu: „Nun erst prüfen zu wollen, wie man die Meisterausbildung attraktiver gestalten könnte, wird dem Stand der Diskussion nicht gerecht. Bereits jetzt haben zwölf Länder den Bonus eingeführt und würdigen damit die Ausbildungsleistung in den Meisterberufen. Mit einem nicht näher bestimmten `Baden-Württemberg-Weg´ das Rad neu erfinden zu wollen, kann man nur als Verzögerungstaktik der grün-schwarzen Landesregierung verstehen. Dies wäre ein richtiger Schritt zur Anerkennung der qualitativ hochwertigen dualen Berufsausbildung in Baden-Württemberg.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin Gabriele Reich-Gutjahr argumentierte in der Debatte der öffentlichen Ausschusssitzung klar gegen die Verzögerungen der Regierungsfraktionen. Sie bestand darauf, dass der Meisterbonus entsprechend dem FDP-Antrag möglichst zeitnah eingeführt werden sollte. Die sei auch aufgrund der Nachfolgeproblematik in vielen Betrieben angezeigt: „Meister im Handwerk fehlen und der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wird geschädigt, wenn hier eine Lücke entsteht. Wir brauchen mehr Fachkräfte, gerade auch im Handwerk“, so Reich-Gutjahr. Sie wertete die angeregte Diskussion aber als klaren Erfolg der FDP/DVP Fraktion, die dieses Thema in der öffentlichen Diskussion im Land vorangebracht hätte. Nun sei es, so die Forderung der Fraktion, ein klarer Auftrag an die Landesregierung, den Weg zum Meisterbonus für Handwerker, aber etwa auch für Industrie- und Fachmeister zu ebnen und im nächsten Landeshaushalt zu verankern.

In der heutigen Regierungsbefragung zum Meisterbonus auf Initiative der FDP/DVP-Fraktion sagte der handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Mit der stetigen Weigerung, einen Meisterbonus in Baden-Württemberg einzuführen, isoliert die Wirtschaftsministerien das Land im Bundesvergleich. Schon heute gibt es in zwölf Bundesländern bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung eine Prämie zwischen 1000 und 4000 Euro. Damit wird die berufliche Qualifikation honoriert, aber auch ein früher Anreiz gegeben, die Meisterausbildung anzugehen.

Das Argument der Wirtschaftsministerin, die Wirkung der Prämie als Anreizgeber sei nicht messbar, muss ich deutlich wiederlegen. Denn es reicht der Blick ins Nachbarland Bayern. Dort konnte die Zahl der Meiserabsolventen seit 2013 um 18 % gesteigert werden, während diese Zahl bei uns sogar rückläufig ist. Die Prämie wird dort zur Jahresmitte sogar nochmal erhöht von 1500 auf dann 2000 Euro. Die Bayern verlassen sich dabei ebenso wenig auf ungewisse Maßnahmen des Bundes, die vielleicht in ein paar Jahren, vielleicht aber auch gar nicht kommen, wie etwa Sachsen-Anhalt, wo man den Meiserbonus ab der Jahresmitte sogar erst einführt.

Es wird deutlich, dass unsere Wirtschaftsministerin mit ihrem diffusen ‚Baden-Württemberg-Weg‘ auf dem Irrweg ist.“

Zur Ablehnung einer Meisterprämie durch das hiesige Wirtschaftsministerium, die in nahezu allen Bundesländern bereits Usus ist, kritisierten der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Das Wirtschaftsministerium erteilt der Einführung eines Meisterbonus eine klare Absage. Das ist nicht nur sehr bedauerlich, sondern wird dem enormen Fachkräftebedarf in Baden-Württemberg und der Vielzahl der hiesigen Unternehmen, in denen sich zeitnah die Frage der Nachfolge stellen wird, nicht gerecht. Die Argumentation des Ministeriums, es gäbe ja nur einen marginalen Rückgang der Meisterabschlüsse, verkennt die tatsächliche Situation.“, so Rülke unter Verweis auf eine aktuelle Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion und ihres Sprechers für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert (Landtags-Drucksache 16/5166).

Dieser kritisiert auch die Begründung des Ministeriums, das die Meisterprämie mit dem Verweis auf eine mögliche bundesrechtliche Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode pauschal ablehnt. „Vor diesem Hintergrund ist es mindestens irritierend, dass etwa in Bayern sogar eine Erhöhung des Meisterbonus von 1500 auf 2000 Euro zur Jahresmitte realisiert wird. Nicht nur dort hat man den Stellenwert der beruflichen Bildung erkannt – insgesamt zwölf Länder gewähren einen Meisterbonus. Drei Länder haben die Prämie erst zum Jahresbeginn bzw. zur Jahresmitte 2019 eingeführt und verlassen sich insoweit nicht auf ungewisse Maßnahmen des Bundes.“.

Meisterbonus in BW 16-5166 (2)

Zur Debatte um den Vorstoß der Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut zur Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die bestehenden Regelungen zur Arbeitszeit passen nicht mehr  in die Zeit von Digitalisierung und moderner Arbeitsflexibilität. Ich fordere die Ministerin seit Jahren auf, endlich mit einer Bundesratsinitiative für die notwendigen Anpassungen des Arbeitsrechts zu sorgen. Wohlgemerkt steht aber nicht nur die hiesige CDU längst mit diesem Engagement im Wort, sondern auch der Ministerpräsident, der sich auf dem Delegiertentag der DEHOGA Baden-Württemberg als Vorkämpfer in Sachen Arbeitszeitflexibilisierung gerierte, als er ´mit der Festlegung einer Wochenarbeitszeit den gordischen Knoten durchschlagen` wollte.

Außerdem will die Wirtschaftsministerin schlicht den Koalitionsvertrag erfüllen, wonach den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung getragen werden soll.

Die Wirtschaftsministerin darf sich meiner und der Unterstützung meiner Fraktion gewiss sein, mit voller Kraft dafür einzutreten, dass aus Ihrem Vorstoß kein Rohrkrepierer wird. Denn nicht nur das Hotel- und Gaststättengewerbe fordert zu Recht dringend eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die heutige Arbeitsrealität – diese ist längst überfällig.“

Viele Politiker loben das Handwerk in Sonntagsreden, aber meistens bleibt es dabei. Der handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, ist jedoch laut der Bäcker-Innung Region Nordschwarzwald die Ausnahme. Der Enzkreisabgeordnete hatte sich tatsächlich für die Belange des Bäckerhandwerks eingesetzt und wurde als Dank dafür mit dem „Großen Dambedei“ ausgezeichnet. Diesen verleiht die Bäcker-Innung Region Nordschwarzwald jährlich in der Vorweihnachtszeit an Personen, die sich in der Öffentlichkeit für die Belange des Handwerks, insbesondere des Bäckerhandwerks einsetzen.

Seit der Initiative zur sonntäglichen Produktionszeit im Bäckerhandwerk der FDP/DVP Fraktion mit ihrem Abgeordneten Schweickert sei endlich Bewegung in das Thema gekommen. „Politiker, die zuvor von dem Thema nichts wissen wollten, nehmen das Thema nun wahr und sprechen uns an“, erläutert der Vorsitzende der Bäckerinnung Region Nordschwarzwald, Martin Reinhardt. Dies mache deutlich, wie wichtig es sei, jemanden zu haben, der sich für das Bäckerhandwerk einsetzt. Die anwesenden Bäcker bedankten sich für den nicht selbstverständlichen Einsatz und übergaben dem Liberalen den 1,40 m langen und 10 kg schweren Dambedei, ein traditionelles Gebildbrot aus Hefeteig.

Schweickert, der unter einem Vorwand zum Treffen im Cafe Wiskandt gelockt worden war, zeigte sich überrascht und gerührt. „Wenn ich mich einsetze, dann richtig“, so sein Credo. Er freue sich nicht nur über die Auszeichnung, sondern auch, dass das Thema mittlerweile auch bei den Regierungsfraktionen angekommen sei. Der Enzkreisabgeordnete versprach auch weiterhin Druck zu machen, denn im Vater Unser heiße es schließlich auch: „Unser tägliches Brot gib uns heute“ und nicht „Unser werktägliches Brot gib uns heute“.

Obermeister Reinhardt betonte, dass Ziel sei nicht, den Sonntag zum Werktag zu machen, sondern Chancengleichheit zu erreichen. „Es kann nicht Ziel der Politik sein, dass Backshops mit 450 Euro-Kräften bevorteilt werden gegenüber Betrieben, wo das Brötchen morgens noch Mehl war“, unterstrich Schweickert. Daher setzt sich der Sprecher für Handwerk und Mittelstand seiner Fraktion für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ein, wozu auch das Thema sonntägliche Produktionszeit gehöre. Durch den Druck Schweickerts suche man nun nach praxisnahen Lösungen.

Nachdem der Enzkreisabgeordnete die Überraschung etwas verarbeitet hatte, wurde ein Arm des großen Dambedei dann noch verkostet. Den Rest hat Schweickert dem katholischen Kindergarten St. Christopherus in Niefern für den morgigen Nikolaustag geschenkt.

Zur Ankündigung der CDU-Seite in der grün-schwarzen Landesregierung, sich, wie in einem ministeriellen Eckpunktepapier angekündigt, für eine Bundesratsinitiative im Sinne eines flexibleren Arbeitszeitrechts stark zu machen, erklärt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Den Vorstoß der CDU-Seite in der grün-schwarzen Landesregierung für ein flexibleres Arbeitszeitrecht begrüße ich ganz ausdrücklich. Endlich hat die CDU unseren Impuls aus zahlreichen Anträgen aufgegriffen und wird aktiv.

Denn die bürokratischen und rechtlichen Hürden bei der Arbeitszeitregelung machen vielen Branchen wie dem Gastgewerbe das Leben unnötig schwer. Und längst standen der CDU-Fraktionsvorsitzende Reinhart mit einer Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung und der Tourismusminister Wolf mit Zusagen an die DeHoGa im Wort, für Erleichterungen etwa bei der Tageshöchstarbeitszeit zu sorgen. Dieser Schritt war überfällig und könnte das lang ersehnte Finale beim grün-schwarzen Eiertanz zu diesem Thema darstellen. Wie sich der grüne Koalitionspartner verhält, bleibt abzuwarten. Wir wurden bisher stets vertröstet, sei es mit dem vergeblichen Verweis auf anstehende Bundesvorhaben oder unzulängliche Regelungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wir werden die Wirtschaftsministerin bei diesem Vorstoß tatkräftig unterstützen.“