Entwurf für Landesplanungsgesetz hätte bereits seit einem Jahr vorliegen können.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für die Reform des Landesplanungsgesetzes:

„Endlich legt die grün-schwarze Landesregierung ihren Entwurf für das neue Landesplanungsgesetz vor, nachdem insbesondere die Grünen dies aus rein ideologischen Gründen ein ganzes Jahr lang blockiert hatten. Dabei ist eine Reform, die Bürokratie wirksam abbaut und Planungen beschleunigt, dringend notwendig.

Positiv ist, dass Forderungen nach einer Aufnahme von Flächensparzielen kein Gehör gefunden haben. Diese haben im Landesplanungsgesetz nichts zu suchen. Schon die Anhörung zum Volksantrag ‚Ländle leben lassen‘ hat gezeigt, dass auch in Zukunft Flächen dringend benötigt werden.“

 

Innenminister Strobl stellt vorzeigbare Projekte wie F13 ins Schaufenster, aber lässt wichtige Grundlagenarbeit liegen.

Zur Meldung, dass Baden-Württemberg das KI-System von Aleph Alpha in Betrieb nehmen wird, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Es ist prinzipiell zu begrüßen, dass nun das Pilotprojekt F13 in Baden-Württemberg weitergeführt wird. Doch um das Potential der KI vollumfänglich ausschöpfen zu können, muss F13 auch entsprechend weiterentwickelt werden und aus den aktuell noch vorhandenen Fehlern und Problemen lernen. Zudem kommt es darauf an, dass die Anwendung von F13 nun schnellstmöglich in die Fläche der Verwaltung kommt und nicht wie bisher auf wenige Nutzer beschränkt ist.

Bei aller Euphorie um F13 dürfen jedoch die Grundvoraussetzungen nicht aus dem Blick geraten: Wir brauchen als ersten Schritt die lückenlose Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse, damit breite Automatisierung und ein umfassender Einsatz von KI überhaupt möglich werden. Wir dürfen uns nicht auf einzelnen Leuchttürmen wie F13 ausruhen. Innenminister Strobl ist gut darin, die vorzeigbaren Projekte ins Schaufenster stellen, aber die wichtige Grundlagenarbeit liegen zu lassen.“

Klimaschutz mit synthetischen Kraftstoffen.

 

Zur Meldung, wonach am Flughafen Stuttgart Aktivisten der so genannten letzten Generation gegen den Flugverkehr protestiert hätten, sagte der Sprecher für Luftverkehr der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer:

 

„Friedlichen Protest auszudrücken, ist ein Bürgerrecht. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Sicherheit des Flugverkehrs nicht eingeschränkt wird. Wir erleben gerade in anderen Bundesländern alarmierende Vorfälle. Die Forderungen nach Verzicht sind in keiner Weise zielführend. Die Herausforderungen der Zukunft werden durch Wissenschaft, Technik und Fortschritt gelöst. Und der lautet im Fall des Flugverkehrs ganz klar Sustainable Aviation Fuel (SAF). Hier muss endlich in großem Stil investiert werden.“

Kleine Anfrage zur Zukunft der Krankenhausversorgung.

Angesichts der steigenden finanziellen Defizite der Ostalbkliniken in Aalen, Ellwangen und Mutlangen sowie der aktuellen Debatte um das Medizinkonzept 2035 hat die FDP-Landtagsfraktion eine kleine Anfrage beim Sozialministerium eingereicht. Zur Begründung sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die finanziellen Herausforderungen für die Ostalbkliniken sind gewaltig. Die vorgestellten Restrukturierungsmaßnahmen betreffen insbesondere die St.-Anna-Virngrundklinik in Ellwangen. Noch im Juli 2023 hatte der Kreistag einen Zielbeschluss gefasst, die Virngrundklinik zu einem Grundversorger im Kreis zu machen. Das neu vorgestellte Medizinkonzept 2035 weicht von diesem Zielbeschluss ab. Es drohen Schließungen des Operationsbereichs und der Geburtshilfe.

Das Land trägt die Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung. Gerade wurde das Gesetz novelliert und Minister Lucha hat angekündigt, in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen zu schaffen. Umso wichtiger ist die Positionierung des Landes zu den aktuellen Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis. Dazu gehören für mich auch Fragen zur Sicherstellung der Notfallversorgung und die Auswirkungen für das Klinikpersonal. Ebenso halten wir es für unerlässlich, dass Minister Lucha erläutert, wie die Versorgungsregion vorgesehen ist, die auch den Ostalbkreis umfasst. Gerade für die Neuausrichtung ist es wichtig, die Versorgungsstrukturen der umliegenden Landkreise und des Landes Bayern zu berücksichtigen.“

Antrag zu Haushaltseckpunkten zeigt konzeptionelle Schwächen bei Haushaltsplanung.

Die Antwort auf seinen Antrag zur Veröffentlichung der Eckpunkte des Doppelhaushalts 2025/2026 kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Die Antworten auf meine kritischen Nachfragen zu den von Finanzminister Bayaz veröffentlichten Eckpunkten des Doppelhaushalts 2025/2026 zeigen, dass die Haushaltsaufstellung zwar formell korrekt läuft, die Landesregierung aber Gefahr läuft, sich im Klein-Klein zu verlieren.

Besonders die Aussage, dass es auch Ende Juli, mit Ausnahme der Sprachförderung, noch keine politischen Schwerpunkte gibt, auf die sich Grün-Schwarz einigen kann, zeigt mir, dass von fokussierten Haushaltsverhandlungen keine Rede sein kann. Stattdessen verzettelt sich die Landesregierung auf hohem Niveau. Die abermalige Vertagung der Gespräche der grün-schwarzen Koalition zum Haushalt ist die Konsequenz daraus. Es ist zu befürchten, dass wir vor zwei weiteren Jahren der Stagnation in Baden-Württemberg stehen.“

 

Grün-geführte Landesregierung vernachlässigt Berufliche Bildung – in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir den Gesellen und die Meisterin.

Zur aktuellen Meldung, wonach viele Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzt bekommen, sagt die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

„Unsere Wirtschaft und Gesellschaft sind im ressourcenarmen Hochlohnland Baden-Württemberg auf herausragend ausgebildete Fachkräfte angewiesen. In Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels brauchen wir nicht nur Akademiker, sondern vor allem den Gesellen und die Meisterin. Doch zahlreiche Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und die Zahl der Menschen ohne Schulabschluss – und damit auch ohne Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung – nehmen stark zu.

Die grün-geführte Landesregierung muss hier endlich gegensteuern. Die Berufliche Bildung darf nicht länger vernachlässigt werden! Dafür müssen insbesondere innovative und attraktive Berufsbildungs- und Berufsorientierungsangebote an den Schulen ausgebaut und die Realschulen sowie die beruflichen Schulen gestärkt werden. Die Entscheidung für eine Ausbildung ist eine Entscheidung für einen hochqualifizierten Beruf!

Der Auftrag ist klar: Wir brauchen in und für Baden-Württemberg eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung.“

 

 

Es braucht dringend mehr Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter, um jedem Menschen die Chance eines Schulabschlusses gewährleisten zu können.

Zur aktuellen Berichterstattung des SWR, wonach immer mehr junge Menschen in Baden-Württemberg ohne Abschluss von der Schule gehen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Schulabbrecher in Baden-Württemberg von 4,3 Prozent im Jahr 2012 auf 6,9 Prozent im Jahr 2022 nicht nur stark gestiegen, im deutschlandweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg mit diesem besorgniserregenden Verlauf über dem Bundesschnitt. Diese Zahlen sind nicht nur eine absolute Katastrophe für den weiteren Lebens- und Berufsweg der betroffenen Menschen, sondern angesichts des eklatanten Fachkräftemangels auch für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ein Desaster.

Der starke Anstieg der Schulabbrecherquote über die letzten zehn Jahre ist zudem ein Armutszeugnis für die grün-geführte Landesregierung und die Bildungspolitik von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Denn zu Beginn seiner Amtszeit lag die Zahl der Schulabbrecher mit 4,3 Prozent im Jahr 2012 noch deutlich unter dem damaligen Bundesschnitt von 5,5 Prozent. Seit 13 Jahren schreibt sich die grün-geführte Landesregierung mehr Bildungsgerechtigkeit auf die Fahnen – doch Zahlen wie diese zeigen, dass sie damit krachend gescheitert ist.

Schulabbrüche haben höchst unterschiedliche Ursachen, aber sie bleiben das Ergebnis eines unzureichenden Umgangs mit individuellen Voraussetzungen und Problemen im schulischen Umfeld. Doch die Schulen vor Ort sind aufgrund des gravierenden Lehrkräftemangels, fehlender Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter zu oft machtlos.

Die grün-geführte Landesregierung darf hier nicht länger wegsehen und muss endlich handeln. Wir brauchen dringend mehr Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter. Der alarmierende Trend muss gestoppt und jedem Menschen die Chance auf einen Schulabschluss – und damit auch auf ein erfolgreiches Berufsleben – gewährleistet werden.“

Das Ministerium für Landesentwicklung muss endlich den Turbo einschalten.

Nach einer heutigen Mitteilung des Wohnbauministeriums wollen diese das Bauen schneller und einfacher machen durch den erfolgten Beschluss des Kabinetts für einen Entwurf zur Reform der Landesbauordnung (LBO). Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag:

„Endlich kommt Bewegung in die Landesbauordnung. Es ist positiv, dass Frau Razavi jetzt mal einen Arbeitsnachweis vorlegt. Die Bauwirtschaft und private Bauherren warten seit mehr als einem Jahr, dass die Bauministerin ihr Versprechen, Bauen bürokratieärmer, einfacher und schneller zu machen, einlöst. Es ist immer offensichtlicher, dass die Grünen beim Bürokratieabbau blockieren und diese Koalition wichtige Themen nicht mehr entscheidend voranbringen kann.

Die Einführung der Typengenehmigung und den Abbau unnötiger Standards fordern wir schon lange, daher ist die Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Die LBO-Novelle reicht aber nicht aus. Die Erleichterungen müssen von weiteren Maßnahmen flankiert werden, wie z.B. der Absenkung der Grunderwerbssteuer. Die CDU muss hier ihrem Wahlversprechen nachkommen und die Grünen ihre Blockadehaltung aufgeben, denn eine niedrigere Grunderwerbssteuer ist eine echte, effektive Bau- sowie Eigentumsförderung.“

 

 

Grün-geführte Landesregierung feiert sich für halb gare Umsetzung der notwendigen Bildungsreformen.

Zur Meldung, dass die grün-schwarze Landesregierung mehrere Bildungsreformen auf den Weg gebracht hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kultusministerin Schopper spricht bezüglich der heute beschlossenen Bildungsreformen von einem Siebenmeilenschritt. Doch angesichts zahlreicher noch offener Fragen und einer lediglich halb garen Umsetzung handelt sich lediglich um ein Trippelschrittchen in die richtige Richtung. Die verbindliche Grundschulempfehlung kommt – allerdings nur für Gymnasien statt für alle Schularten. Das G9 kommt – allerdings erst ab dem Schuljahr 2025/2026. Die wichtige Sprachförderung wird gestärkt und Juniorklassen eingeführt – der Endausbau und die Verbindlichkeit erfolgen jedoch erst ab dem Schuljahr 2028/2029. Zudem ist noch immer unklar, mit welchen finanziellen Mitteln diese Vorhaben umgesetzt werden sollen und wo das zusätzlich benötigte Personal angesichts des eklatanten Fachkräftemangels hergenommen werden soll.

Statt sich für die halb gare Umsetzung dringend notwendiger Bildungsreformen zu feiern, sollte die grün-geführte Landesregierung ihre Energie lieber in die Nachbesserung des Gesetzesentwurfs stecken. Insbesondere die Grundschulempfehlung muss wieder für alle Schularten verbindlich werden und das G9 sollte schon ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 umgesetzt werden. Wer mit G8 eingeschult wurde, sollte zudem zu G9 wechseln können.“

 

 

4,6 Millionen Euro Steuergelder für grünen Radfetisch nicht vermittelbar.

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Entwurfs des Landesmobilitätsgesetzes und zur Freigabe für die Anhörung, welches Vorgaben zu Radkoordinatoren der Kreise, Beschaffungen von Bussen für den ÖPNV, Regelungen zur Datenerhebung sowie die Möglichkeit für Kommunen, eine Mobilitätsabgabe (Mobilitätspass) zu erheben sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

„Das beste Landesmobilitätsgesetz ist kein Landesmobilitätsgesetz. Was Grün-Schwarz heute vorgelegt hat, ist einerseits die Wiederholung bereits bestehender und geltender Bundesregelungen wie bei der Beschaffung sauberer Fahrzeuge für den ÖPNV. Andererseits wird es ohne Not für den Landeshaushalt sehr teuer. Die völlig verfehlte Fahrradideologie der Grünen mündet darin, je Kreis eine Stelle im höheren Dienst für Radkoordinatoren zu schaffen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bluten mit anfangs 4,6 Millionen Euro für diese kropfunnötigen Kostgänger. Ein weiteres eklatantes Unding ist die euphemistisch als Mobilitätspass titulierte Zwangsabgabe für den ÖPNV. Zwar hat es die CDU geschafft, das Modell der Arbeitgeberabgabe zu kippen. Dennoch könnten die Arbeitgeber dann zur Zahlung fällig sein, wenn das Modell KfZ-Halter kommt. Denn viele Firmen haben Fahrzeuge. Schon heute haben wir viel zu viele Standortnachteile. Da darf man nicht ständig eine Schippe drauflegen, sondern muss endlich entlasten. Sonst ist unser Wohlstand in Gefahr. Im Weiteren enthält das Gesetz bloße Definitionen und allgemeine Aussagen, damit überhaupt ein paar Paragrafen drinstehen und nicht wie eine ausgedörrte Kuh in der Wüste dazustehen. Genau dorthin – in die Wüste – müsste man den Gesetzentwurf schicken. Das ist die Aufgabe einer neuen Landesregierung.“

Statt ‚Politik des Gehörtwerdens‘ lehnt Innenminister Thomas Strobl das Volksbegehren zu ‚G9 jetzt! BW‘ ab

 

Zur Meldung, wonach das Innenministerium die Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt hat, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wie von uns Freien Demokraten bereits befürchtet, hat Innenminister Thomas Strobl das Volksbegehren ‚G9 jetzt! BW‘ abgelehnt. Innenminister Thomas Strobl missachtet mit seiner Entscheidung den klaren Willen der Menschen. Diese Haltung passt leider in das Gesamtbild von Innenminister Thomas Strobl sowie der grün-geführten Landesregierung und deren angeblicher ‚Politik des Gehörtwerdens‘. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, aber wir werden die Ziele der Volksinitiative ‚G9 jetzt! BW‘ auch weiter ohne Wenn und Aber vollumfänglich unterstützen.

 

Ich fordere die Regierungsfraktionen mit Nachdruck auf, es nicht auf der Ablehnung des Volksbegehrens beruhen zu lassen, sondern selbst tätig zu werden. Nicht nur die jetzigen Jahrgänge der fünften und sechsten Klasse dürfen von der Umstellung auf G9 profitieren, sondern auch die höheren Jahrgänge, die stark unter Corona gelitten haben, müssen entlastet werden.“

Erwarten mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende Hochschulfinanzierungsvereinbarung, dass nach Synergien gesucht wird

 

Zur heute veröffentlichten Denkschrift des Rechnungshofs für das Jahr 2024 sagte mit Blick auf die Wissenschaftsthemen der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Ausgestaltung von Studiengängen obliegt den Hochschulen selbst. Die berechtigte Kritik des Rechnungshofes muss man richtigerweise an das Wissenschaftsministerium adressieren. Denn dort hätte man wohl nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass eine Auslastung von mindestens 15 Studienanfängern je Studiengang erreicht werden sollte. Diese Empfehlung wurde zumindest einst vom Wissenschaftsministerium ausgegeben, denn gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. In vielen Fällen ist den Universitäten die fehlende Nachfrage aber von vorneherein bekannt, wie der Rechnungshof schreibt, ohne dass Konsequenzen gezogen werden. Für manche Studienfächer mag das auch gerechtfertigt sein. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung erwarten wir aber vom Ministerium, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen werden und insbesondere für Studienfächer, die es an mehreren Standorten mit sehr geringer Auslastung gibt, nach Synergien gesucht wird.“

Rechnungshof prüft 2024 besonders die Umsetzung der Digitalisierung in den Verwaltungen

 

Die heute veröffentlichte Denkschrift des Rechnungshofs Baden-Württemberg für das Jahr 2024 kommentiert Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion wie folgt:

 

„Im Namen der FDP/DVP Fraktion möchte ich dem Rechnungshof für seine gute und detaillierte Arbeit danken. Die Denkschrift 2024 zeigt einmal mehr, dass die Digitalisierung der Landesverwaltung nicht aus einem Guss ist. Bei den geprüften Projekten herrscht teilweise Chaos, die Förderung ist nicht zielführend und es gibt ein langwieriges Gerangel um Zuständigkeiten. Besonders das Festhalten an Einzellösungen in einigen Ministerien verhindert eine kostengünstige und funktionierende Digitalisierung. Das liegt aber auch daran, dass einige vom Land angebotene Lösungen nicht nutzergerecht aufgebaut sind. Eine einheitliche und umsetzbare Strategie, die die Anwenderinnen und Anwender in der Landesverwaltung tatsächlich entlastet, fehlt nach wie vor.

 

In der Haushaltsrechnung fällt auf, dass die Ausgabenreste auch 2022 wieder gestiegen sind, auf jetzt 9,6 Milliarden €. Die Landesregierung muss den kommenden Doppelhaushalt so gestalten, dass die tatsächlichen Mittelabflüsse in die Planung einfließen und nicht grün-schwarzes Wunschdenken. Durch realistische Haushaltsansätze kann ein weiterer Anstieg der Ausgabereste vermieden werden.

 

Frank Bonath, Sprecher für Umwelt, Energie, Liegenschaften und Beteiligungen der FDP/DVP Fraktion merkt an:

 

„Einmal mehr erfüllt die Landesregierung die an sich selbst gesetzten Anforderungen beim Klimaschutz nicht. Sinnvolle Förderprogramme, wie das für Photovoltaik-Speicher, sind gut gedacht, aber schlecht umgesetzt. Um den Klimaschutz beim kommunalen Hochbau sicherzustellen, hat man ein Planungswerkzeug entwickelt, das in der Realität gar nicht funktioniert. Ähnlich ist es bei den E-Ladesäulen für Dienst-KFZ. Sie sind unwirtschaftlich und zu oft nicht dort gebaut, wo sie eigentlich gebraucht werden. Wer Klimaschutz ernst nimmt, der stellt sicher, dass die hier investierten Steuergelder auch Früchte tragen. Die Denkschrift 2024 zeigt einmal mehr, dass die grün-schwarze Landesregierung nur darauf schaut, was sie an Finanzmitteln in den Klimaschutz hineinsteckt, nicht auf das, was an tatsächlichem Klimaschutz herauskommt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke wurde einstimmig zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2026 designiert

 

FDP-Landtagsfraktion designiert Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL einstimmig als Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen 2026:

 

„Die FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg hat ihren Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL (Pforzheim) einstimmig als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2026 designiert. Am Samstag (20.7.2024) hatten das Präsidium, Landesvorstand und Kreisvorsitzende der FDP Baden-Württemberg denselben Entschluss gefasst. Ziel der Freien Demokraten ist es, im Südwesten nach 2026 eine neue starke Landesregierung zu bilden, die das bisherige Bündnis von Grünen und CDU beendet.“

CDU hat schlimmste Giftzähne der grünen Mamba LMG gezogen

 

Zu der Meldung, wonach die Landesregierung das Landesmobilitätsgesetz auf den Weg bringen wolle, das unter anderem Kommunen die Erhebung einer Abgabe für den ÖPNV erlaube, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

„Das Landes-Mobilitätsgesetz (LMG) ist unnötiger Ballast für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger im Land. Dank der CDU wurden der grünen Mamba LMG die schlimmsten Giftzähne gezogen. Die LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen wurde bekanntlich schon im Vorfeld auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl verschoben. Minister Hermann steht nach seinen großsprecherischen Ankündigungen einmal mehr mit abgesägten Hosen dar. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf: ‚Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet‘. Verkehrsminister Hermann entwickelt sich so langsam zum König Winfried ohne Land. Schlimm genug ist es gleichwohl, dass es eine gesetzliche Grundlage für einen euphemistischen Mobilitätspass gibt. Hier sollen Menschen, die gar nichts mit dem ÖPNV am Hut haben, zur Kasse gebeten werden. Auch wird Streit zwischen Landkreisen und Großen Kreisstädten schon vorprogrammiert. Brandgefährlich ist es, dass auch juristische Personen, also Arbeitgeber, als Halter von Kraftfahrzeugen zur Abgabe herangezogen werden können. Das ist ein gravierender Standortnachteil. Der Kampf der Grünen gegen die individuelle Mobilität geht weiter. Sie haben bei der Europawahl ihre Quittung bereits bekommen und der nächste Zahltag steht mit der Landtagswahl an. Es muss dann der Unsinn mit staatlich alimentierten Rad-Koordinatoren beendet werden. Radfahren ist gesund, gut und wichtig. Das blinde Verstreuen von Steuergeldern ist das genaue Gegenteil desselben. Das LMG ist unnötige Bürokratie. Über weite Teile erstreckt es sich in Definitionen und Worthülsen. Es ging wohl darum, dass das groß angekündigte Gesetzt überhaupt noch kommt. Wenn dieser abgemagerte Torso durch eine neue Landesregierung wieder abgeschafft wird, ist es kein Verlust an wirklicher vernünftiger Verkehrspolitik, sondern ein Gewinn für den Abbau unnötiger Bürokratie.“

Grün-Schwarz verhindert Direktwahl der Landräte.

Zur Abstimmung der Petition, 17/1364 betr. Bürgerbeteiligung, sagt der Sprecher, Vorsitzender des Arbeitskreises Petition der FDP/DVP-Fraktion, Dr, Christian Jung:

„Die Stärkung der Demokratie durch die Direktwahl der Landräte ist für uns Freie Demokraten schon lange ein ernsthaftes Anliegen. In den vergangenen Wahlperioden haben wir auch entsprechende Anträge gestellt. Daher war es nur konsequent heute die Petition einzeln abstimmen zu lassen. Umso unverständlicher ist es, dass sich andere Parteien nicht an ihre Wahlversprechen gebunden fühlen und gegen die Petition gestimmt haben.

Die Grünen hätten heute die Möglichkeit gehabt ein lang gemachtes Versprechen einzulösen. Mit der Abhilfe der Petition, hätten wir die Direktwahl der Landräte unkompliziert auf den Weg bringen können.“

Die Landtagsfraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP haben mit einem gemeinsamen Vorschlag neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam betonen sie, wie wichtig es sei, einen funktionierenden Rechtstaat durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Für die Wahl am Donnerstag, 18. Juli wurden folgende Personen vorgeschlagen:

  1. Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart
  2. Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch, Ulm
  4. Dr. Jens Hoffmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  5. Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  6. Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende Diakonisches Werk Württemberg

Der Landtag hat am Donnerstag nach der Wahl die Kandidatinnen und Kandidaten vereidigt.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Fraktionschef GRÜNE:

„Der Verfassungsgerichtshof ist ein Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass er stets die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit verkörpert. Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken. Der parteiübergreifende Wahlvorschlag zeigt: Wir stellen ein unparteiisches und starkes Gericht auf, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet und somit seine Unabhängigkeit gewährleistet.“

 Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter unserer Verfassung. Er wacht über die Einhaltung von Rechtsstaat und Demokratie im Land. Besonders freut mich, dass sich alle demokratischen Fraktionen auf ein Tableau mit sehr guten Kandidatinnen und Kandidaten verständigt haben. Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für Ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender SPD: „Unser Land und unser Leben bleiben nicht stehen, und deswegen steht auch unser Recht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Verfassungsgerichtshof hilft entscheidend, diese Herausforderungen zu meistern, er sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch für Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Unter den demokratischen Fraktionen haben wir uns auf eine gemeinsame Liste von Personen für den Verfassungsgerichtshof geeinigt. Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat. Und dazu stehen wir über die Parteigrenzen hinweg.“

 Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wacht seit vielen Jahrzehnten über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Seit über zehn Jahren gibt es mit der Landesverfassungsbeschwerde für jeden Bürger die Möglichkeit, sich dort direkt auf die eigenen Grundrechte zu berufen. Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun. Ich freue mich deshalb, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Ergänzungswahlen einzureichen, der diesen hohen Ansprüchen voll und ganz genügt.“

 

Aus purer Panik um Pfründe wird Gewaltenteilung in Frage gestellt.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert das Bestreben von Grünen, CDU und SPD, im Landtag den Beschluss eines Gutachtens herbeizuführen, das den Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof um das vom Innenministerium nicht zugelassene Volksbegehren der FDP zur Landtagsverkleinerung beeinflussen soll, mit scharfen Worten:

„Der hilflose Versuch, mittels eines Gutachtens den Prozess um ein Volksbegehren für einen kleineren Landtag zu torpedieren, ist Ausdruck blanker Angst der Koalitionsfraktionen und der SPD vor dem Verlust von Pfründen. Offenbar haben die Grünen in der Fraktion durchgezählt und festgestellt, dass mehr als jeder zweite grüne Abgeordnete dem Landtag nicht mehr angehören wird, wenn das Volksbegehren der FDP von der Bevölkerung getragen und ein kleinerer Landtag vom Souverän durchgesetzt wird. Ja, wenn die Bevölkerung unserem Vorschlag folgt, zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren und Sie 18 Prozent holen, wonach es gerade aussieht, dann sitzt mehr als die Hälfte von Ihnen künftig zu Hause statt im Landtag, liebe grüne Fraktion. Zumindest hat dann der ein oder andere Zeit, um fertig zu studieren. Und das ist doch der eigentliche Grund, weshalb Sie heute einen solchen Anschlag auf die Gewaltenteilung verüben und gegen jegliche parlamentarische Gepflogenheit ein Gutachten beauftragen wollen, das zu einem Verfahren des Verfassungsgerichtshofs Stellung in Ihrem Sinne beziehen soll. Sie wollen sich als Legislative in das Geschäft der Judikative einmischen! Und Sie haben Angst davor, dass das Volksbegehren der FDP Erfolg hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass Sie auf einmal zu diesem Verfahren Anwälte beauftragen wollen, die ein Gutachten schreiben sollen, bei dem Sie erst hinterher entscheiden, ob es Ihnen passt und es eingereicht werden soll. Nämlich nur dann, wenn es Ihr Bestreben stützt, einen möglichst fetten Landtag herbei zu führen, in dem keiner von Ihnen sein Mandat verliert. Dabei hatten Sie schon mehrfach Gelegenheit dazu, Stellung zu nehmen. Im parlamentarischen Verfahren ist Ihnen nichts Sinnvolles eingefallen, was gegen einen kleineren Landtag sprechen würde und vor einigen Monaten haben Sie nichts dazu gesagt, als das Volksbegehren der FDP schon mal im Ständigen Ausschuss war. Nun ist das gleiche Volksbegehren nochmal im Ständigen Ausschuss gewesen, lediglich sicherheitshalber noch einmal von den beiden Erstunterzeichnern aus der Bürgerschaft zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof eingereicht und nun fällt Ihnen ein, die Gewaltenteilung anzugreifen und sich einmischen zu wollen. Das ist durchschaubar, meine Damen und Herren, das ist blanke Panik vor dem Verlust von Mandaten, blanke Panik vor dem Verlust von Pfründen. Ganz besonders bei Ihnen, liebe Grüne.“

Landtag beim Stand der Fahrzeugdigitalisierung nicht zutreffend informiert.

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag zu einem Grünen-Antrag „Digitale Schiene Deutschland in Gefahr“ sagte der Sprecher für den ÖPNV der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

„Wenn es nach den Grünen gegangen wäre, gäbe es weder Stuttgart 21 noch den Digitalen Knoten Stuttgart, DKS. Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht und die wesentlichen Finanzierungsmittel für die dritte Stufe des DKS bereitgestellt. Er ist zudem bereit, eine Anpassungsvereinbarung mit der Bahn abzuschließen und bringt sich konstruktiv in die Arbeitsgruppe mit der DB AG ein. Wer sich bewegen muss, ist die Bahn, die endlich den Gremienvorbehalt aufzuheben hat. Und die Industrie muss Lieferzusagen einhalten. Diesem Verhandlungspoker der Bahn sollte man hier im Landtag wirklich nicht auf den Leim gehen. Zum Stichwort ‚Täuschen‘ spreche ich einen weiteren pikanten Vorgang an. Landes-Verkehrsminister Hermann hat hier im Landtag am 12. Juni so getan, als hätte das Land alle Hausaufgaben erledigt und mit Inbetriebnahme von Stuttgart 21 seien die digitalisierten Züge, Stichwort :ETCS Level 2, da. Es stand das Jahr 2025 im Raum. Schon damals war ich misstrauisch und habe mit einer Landtagsinitiative nachgefasst. Was erfahre ich jetzt mit Unterschrift des Ministers? Bislang sind noch keine Schienenfahrzeuge, die sich im Eigentum der SFBW befinden und aktuell im Knoten Stuttgart verkehren, mit ETCS ausgerüstet. Erst im Jahr 2027 sollen ausreichend Züge da sein, aber längst nicht alle im Land digitalisiert. Insofern sage ich: Statt hier heuchlerisch in Richtung Bund sich aufplustern zu wollen, sollte Minister Hermann demütig seine Aufgaben erledigen. Und dazu gehört für mich neben der Digitalisierung der eigenen Züge auch, den Digitalen Knoten Stuttgart mit aller Kraft zu unterstützen.“

 

Schulen müssen sichere Orte sein – Regierung und Regierungsfraktionen müssen sich jetzt aktiv darum kümmern, damit dies langfristig und flächendeckend in Baden-Württemberg Realität wird.

Zur heutigen Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema Gewalt an Schulen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Schule soll, ja muss ein Ort der Sicherheit, ein Ort des Lernens, ein Ort der Persönlichkeitsbildung und -entfaltung sein. Keinesfalls darf Schule zu einem Ort der Angst, der Unsicherheit, der Regellosigkeit und der Gewalt werden. Deshalb muss das Thema Gewalt an Schulen ernst genommen werden. Gerade Lehrerverbände haben in der Vergangenheit schon des Öfteren auf das Thema Gewalt an Schulen aufmerksam gemacht: Laut einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung November 2022 gaben 59 Prozent der Lehrkräfte hierzulande an, es sei in den letzten 5 Jahren an ihrer Schule zu Beschimpfungen und Bedrohungen von Lehrkräften gekommen. In 25 Prozent der Schulen kam es zu körperlicher Gewalt. Gerade einmal 23 Prozent waren der Meinung, dass in Baden-Württemberg offen mit dem Thema Gewalt an Schulen umgegangen wird. Das sind neun Prozentpunkte weniger als im Bundesdurchschnitt.

In zahlreichen Gesprächen an Schulen oder mit Lehrerverbänden wird immer wieder gespiegelt: Gewalt an Schulen ist ein Tabuthema. Dies führt dazu, dass die notwendige Unterstützung für Betroffene nicht da ist. Lehrkräfte äußern sich lange gar nicht, suchen teilweise sogar die Schuld bei sich selbst und öffnen sich erst spät. Auch die Schulen selbst scheuen sich, offensiv mit dem Thema umzugehen – aus Angst, der Ruf der Schule könnte leiden. Das Kultusministerium muss daher dringend Wege finden, das Thema aus der Tabuzone zu holen. Gewaltprävention oder der Umgang mit Gewalt muss in all seinen Facetten in die Lehrerausbildung integriert werden. Denn Lehrkräfte müssen im Ernstfall handlungsfähig sein – und das geht nicht ohne entsprechendes Training und auch nicht ohne Dienststellen, auf die sie sich verlassen können. Jedem und jeder, der oder die diese Erfahrung macht, muss geholfen werden.

Wir Freie Demokraten arbeiten deshalb – zusammen mit Praktikerinnen und Praktikern – an einem Positionspapier, das auch an den Ursachen von Gewalt an Schulen ansetzt: eine mangelnde Demokratiebildung und Werteerziehung, Lehrkräftemangel, Umgang mit unbeschulbaren und dem Unterricht dauerhaft fernbleibenden Kindern und Jugendlichen und vieles mehr. Unsere Schulen müssen sichere Orte sein. Die Verantwortlichen aus Regierung und Regierungsfraktionen müssen sich jetzt aktiv darum kümmern, damit dieser richtige Satz auch langfristig und flächendeckend in Baden-Württemberg Realität wird.“

 

„Ländle leben lassen“ ist sang und klanglos gescheitert. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, sagte in der Debatte zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen zu dem Volksantrag und der Stellungnahme der Landesregierung – „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“:

„Die Anhörung zum Volksantrag im Ausschuss war eindeutig, die Abstimmung im Landtag ebenfalls: Die Ziele der Initiatoren, allen voran die starren Vorgaben beim Flächenverbrauch, sind standortfeindlich, verhindern Wohnungsneubau und würden wichtige Logistikprojekte ausbremsen. Fraktionsübergreifend wurden die im Volksantrag geforderten Maßnahmen kritisiert. Die Kommunen unternehmen schon jetzt große Anstrengungen, um verantwortlich und sparsam mit Flächen umzugehen. Die Initiatoren sind folgerichtig mit ihren Forderungen im Landtag sang und klanglos gescheitert.

Die Landesregierung muss jetzt die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Im Landesplanungsgesetz wie im Landesentwicklungsplan darf es keine verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch geben. Grüne Träumereien wie eine Netto-Null müssen eingestellt werden. Was wir tatsächlich brauchen sind flexible Lösungen und endlich wieder eine wirtschaftsfreundliche Standortpolitik für unser Ländle.“

 

Gesetzesentwurf der Landesregierung stellt sich aber nicht den echten Herausforderungen, etwa im Umgang mit Wolf, Biber und Kormoran.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften sagt der Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Positiv hervorzuheben ist in diesem bunten Strauß der Gesetzesänderungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich jedenfalls die Absenkung des Mindestalters beim Jugendfischereischein. Endlich kommt eine langjährige Forderung der FDP/DVP-Fraktion in die Umsetzung. Denn wir halten Angeln für einen wichtigen Teil des Natur- und Artenschutzes und unter fachkundiger Anleitung volljähriger Fischereischeinbesitzer auch in jungen Jahren für sehr sinnvoll.

Einige welke Blüten hängen aber auch im Blumenstrauß. So etwa die Änderungen in den Managementstufen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes bei Graugans und Wildkaninchen, ohne sich den echten Herausforderungen, nämlich Wolf, Biber und Kormoran zu stellen. Der Biber richtet durch seine Bautätigkeit erheblichen Schaden an und bei Hochwasser sorgen die Dämme für zusätzlichen Schaden. Hier halten wir schon lange eine effektive Bestandsregulierung für notwendig. So auch beim Kormoran, bei dem ganzjährige Eingriffe in die Population und ein international abgestimmtes Populationsmanagement wichtig wären.

Nachbesserungsbedarf sehen wir auch beim Kulturlandschaftsrat, der zwar schon 2020 ins Leben gerufen wurde, nun aber erst sein rechtliches Fundament bekommt. Weiterhin bleibt aber unklar, wer dem Gremium angehören soll.

Den Wegfall des Veterinärvorbehaltes schließlich sehen wir mit Blick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz ebenfalls kritisch. Angesichts der vielgestaltigen Gefährdungslagen im Lebensmittelbereich können wir einen Abschlag an der Fachlichkeit nicht mittragen.“

 

Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zu.

Zur heutigen Plenardebatte, in der die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) und des Versorgungsverwaltungsgesetzes erfolgte, äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen wie in meiner Anfrage DS 17/6730 nachzulesen ist.“

Er ergänzte weiter: „Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen. Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen wären noch mehr Impulse ins Gesetz gekommen, zum Beispiel auch der ernsthafte Wille zur Entbürokratisierung. Vieles bleibt daher noch unklar, so etwa die Entwicklung der Bettenkapazitäten und wie die Landesregierung die weiteren Umsetzungsschritte in Baden-Württemberg plant. Nach Aussage des Ministers wird es sechs Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen geben. Die neue Form der Krankenhausplanung muss allerdings die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

 

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“

Nach 13 Jahren grün geprägter Bildungspolitik gleicht ‚The Länd‘ bildungspolitisch eher ‚the Eländ‘.

Zur heutigen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zur Drucksache 17/6791 „Aktuelle Zahlen zur Lehrkräfteversorgung in Baden-Württemberg“, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch dieses Schuljahr wird – dank grün geführter Bildungspolitik – mit Hiobsbotschaften beendet: Lehrkräfteversorgung und Bildungsqualität im Keller, eine gescheiterte Inklusion und nach wie vor das Thema Sommerferienarbeitslosigkeit für Referendarinnen und Referendare. Nach 13 Jahren grün geprägter Bildungspolitik gleicht ‚The Länd‘ bildungspolitisch eher ‚the Eländ‘.

Dabei hatten die Grünen selbst 2011 in ihrem Koalitionsvertrag vermerkt, dass der Unterrichtsausfall zu hoch sei und abgebaut werden müsse. Doch die Lehrkräfteversorgung ist an den Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Schulen unter 100 Prozent. Das bedeutet, dass – ohne dass auch nur eine Lehrkraft krank wird – der Unterricht nicht wie eigentlich nötig gewährleistet werden kann. Am heftigsten trifft es die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die mit 88,5 Prozent Versorgungsgrad regelrecht vor dem personellen Kollaps stehen. Dabei reden ausgerechnet die Grünen ständig von Inklusion – und vergessen jedoch diejenigen Kinder, die sonderpädagogischen Bedarf haben und deshalb besonders auf verlässlichen Unterricht angewiesen sind. Empfohlen werden dabei 110 Prozent Versorgungsgrad, um eben bei Ausfällen kompensieren zu können. Auch bei der Vertretungsreserve haben die Regierungen Kretschmann gar nichts getan, denn nach wie vor war die Vertretungsreserve in den letzten Schuljahren schon am ersten Tag nach den Sommerferien leergefegt. Und wenn man das Kultusministerium fragt, wie viele Stellen man bräuchte, um an allen Schularten einen ausreichenden Versorgungsgrad zu erreichen, kommt die Antwort: 8.031 Vollzeitäquivalente. Die grün geführte Landesregierung weiß also sehr genau, was zu tun wäre, um die Personallücken zu schließen. Fakt ist: Egal in welchen bildungspolitischen Bereich man blickt, nichts ist aufgrund der grünen Bildungspolitik der letzten 13 Jahre hierzulande besser oder gerechter geworden ist.

Zu ihrer Verteidigung verweisen die Grünen dann gerne auf die unmittelbare Zukunft und argumentieren nach dem Motto: ‚Jetzt wird alles besser!‘. Doch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger und uns Freien Demokraten ist die Zeit des Wartens vorbei. Baden-Württemberg braucht endlich einen bildungspolitischen Wechsel um 180 Grad. Das wird mit den Grünen jedoch nicht möglich sein.“