Bessere Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten reicht für eine qualitative digitale Bildung nicht aus – es braucht ein Konzept auf Landesebene

 

Zur Meldung, dass Schulleitungen Fortschritte bei der digitalen Ausstattung sehen, sagt die Sprecherin für Berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Zwar ist die Tatsache, dass inzwischen an fast allen Schulen zumindest für einen Teil der Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte zur Verfügung stehen, begrüßenswert, doch dies ist für eine qualitative digitale Bildung noch lange nicht ausreichend. Es braucht auf Landesebene dringend ein langfristiges und tragfähiges Konzept, um die digitale Ausstattung weiter zu verbessern, die Lehrkräfte und Schulleitungen bei Bereitstellung und Wartung der Endgeräte zu entlasten sowie angehende Lehrkräfte und Bestandslehrkräfte entsprechend fortzubilden. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich schnell verändernden digitalen Umwelt und der neuen Möglichkeiten durch KI müssen Lehrpläne entsprechend angepasst und Fortbildungsinhalte laufend aktualisiert werden. Hier muss das Kultusministerium dringend nachziehen und sich der Realität stellen!“

Terminschwierigkeiten des grünen Fraktionsvorsitzenden.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigt sich erfreut über die Einladung des Ministerpräsidenten zu einem Spitzengespräch zwischen Landesregierung, Regierungskoalitionen und den Fraktionen von SPD und FDP über eine Bildungsallianz, bedauert aber, dass das Gespräch an Terminschwierigkeiten seines Kollegen Schwarz von den Grünen scheitere.

Rülke wörtlich: „Leider hat mir Andreas Schwarz schriftlich mitgeteilt, dass er am 23. Februar aus terminlichen Gründen nicht für einen Bildungsgipfel zur Verfügung stehen kann.“

 

 

Dem offensichtlich problematischem Widerspruchsverfahren für die Pflegefachkräfte muss entgegengewirkt werden.

Der Landtag gab heute bekannt, dass zahlreiche Zuschriften zur Errichtung einer Landespflegekammer bei seinem Petitionsausschuss eingegangen seien. Der Ausschussvorsitzende Marwein sagte dazu allerdings, dass die Einwendungen gegen die Pflegekammer-Registrierung an den Gründungsausschuss dieser neu zu schaffenden Institution gerichtet werden müssten. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sieht den bisherigen Ablauf des Verfahrens sehr kritisch:

„Wir haben uns im letzten Jahr intensiv mit der Errichtung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg beschäftigt. Für uns als FDP-Landtagsfraktion war es immer sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung erfolgt. Die Landesregierung hätte aus unserer Sicht gewährleisten müssen, dass es zu einer breiten Beteiligung der Pflegekräfte kommt und diese Pflegekräfte transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer informiert werden.

Am 11.01.2024 erreichte die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration das Musteranschreiben an die Pflegefachpersonen vom Ministerium. Minister Lucha hat unsere Bitte abgelehnt, uns das Schreiben vor Versand an die Pflegefachkräfte zur Verfügung zu stellen. Darin wird erneut klar, welch hoher Bürokratieaufwand mit der Registrierung der Pflegefachkräfte verbunden ist – und es zeigt die Problematik des Widerspruchsverfahrens auf. Inzwischen haben uns verschiedene Schreiben erreicht, dass auch das Registrierungsverfahren fehlerbehaftet ist. Wir haben dazu Minister Lucha angeschrieben und ihn aufgefordert, die Frist des Registrierungsverfahrens (23.02.2024) aufzuheben.“

 

FDP-Fraktion führt konstruktive Bürokratieabbauvorschläge mit weiteren sieben Beispielen fort.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP/DVP-Fraktion, erklärte zur heutigen Plenardebatte „Bürokratieabbau als Schwerpunktthema der Arbeit des Ministerpräsidenten und der Landesregierung“:

„Bürokratieabbau ist möglich – heute, hier und jetzt! Das haben wir mit unseren sieben konkreten Forderungen, wie sich Bürokratie abbauen lässt und Unternehmen, Hochschulen sowie Bürger und die Verwaltung selbst entlastet werden können, heute ein zweites Mal eindeutig unter Beweis gestellt. Wir haben nämlich kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Zum Machen muss einfach nur ‚Ja‘ gesagt werden.

Es ist daher enttäuschend, dass die Landesregierung nach wie vor nicht entschlossen handelt. Andere Landesregierungen sind viel weiter, beispielsweise hat Bayern eine Verlängerung der Ausnahmepflicht für Eichungen vorhandener Milchautomaten vorgenommen. Damit dürfen ältere Automaten weiter genutzt werden und die betroffenen Landwirte müssen nicht in neue Geräte investieren. Das ist handfester Bürokratieabbau, der zu direkter Entlastung führt. Wieso ist das nicht auch in Baden-Württemberg möglich?

Wir werden aber nicht lockerlassen und weiterhin Bürokratieabbau von Ministerpräsident Kretschmann fordern. Die nächsten sieben Vorschläge sind bereits in Arbeit. Denn wir wollen, dass die Bürger sich nicht wie Asterix auf der Suche nach dem Passierschein A38 fühlen – viel zu oft müssen sie nämlich schon den Schein A1 für eine Arbeitserlaubnis im EU-Ausland beibringen. Mehr Engagement, um diese Bürokratie abzuschaffen, wäre daher eine weitere sinnvolle Maßnahme der Landesregierung!“

Trotz Verdopplung der Ministeriumsstellen sind Fristverlängerungen unvermeidlich.

Heute geht es auch um einen Antrag der Grünen-Fraktion zum Thema Oberflächengewässer in Baden-Württemberg unter dem Aspekt der EU-Regelungen. Dazu äußerte sich der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Der Maßnahmenstau bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein schlechtes Zeichen für den Wasserschutz in Baden-Württemberg. Trotz der Verdopplung der Stellen im Umweltministerium auf über 420 Stellen, zeigen sich kaum Fortschritte. Genau diese Ineffizienz im Wasserwirtschaftsbereich war auch Thema in der Denkschrift des Rechnungshofes und damit im Finanzausschuss.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein effektives politisches Instrument, an dem wir Freie Demokraten weiter festhalten wollen. Doch es ist offensichtlich, dass Baden-Württemberg die wasserpolitischen Ziele bis 2027 nicht erreichen wird. Daher plädieren wir für eine einmalige Fristverlängerung, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Allerdings darf eine Fristverlängerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung keinen klaren wasserpolitischen Kurs verfolgt. Damit der ‚grüne Maßnahmenstau‘ schnell beseitigt werden kann, muss das Umweltministerium nun in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und den unteren Naturschutzbehörden an der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs arbeiten und die europäischen Zielvorgaben erreichen. Wir werden daher den kommenden Zwischenbericht im Jahr 2025 genau prüfen, um festzustellen, wie groß der Maßnahmenstau wirklich ist und ob bis wann eine Fristverlängerung sinnvoll erscheint.“

 

Es braucht schnelle Anpassungen im Wolfsmanagement durch die Landesregierung.

Zur Pressemitteilung des Umweltministeriums, wonach ein Rissverdacht aus der Gemeinde Glottertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeldet wurde, äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, wie folgt:

„In Anbetracht wachsender Besorgnis um die Sicherheit unserer Weidetiere fordern wir dringendes Handeln vonseiten der Landesregierung. Dies betrifft nicht nur das Wolfsmanagement, sondern auch die Bedrohung durch ‚wildernde‘, also freilebende Hunde. Der Schutz von Weidetieren muss in allen Aspekten der Nutztierhaltung Priorität haben.

Die jüngsten Vorfälle, bei denen Nutztiere durch Hunde angegriffen wurden, zeigen, dass neben der Wolfsproblematik auch die Gefahr durch Hunde ernst genommen und entschlossen angegangen werden muss. Ich betone dabei die Notwendigkeit einer besseren Aufklärung und einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Nutztierhaltern, Hundebesitzern und lokalen Behörden. Ziel muss es unter anderem sein, Präventionsmaßnahmen zu stärken und die Sicherheit von Weidetieren umfassend zu gewährleisten.

Das Gebot der Stunde ist eine effiziente und pragmatische Anpassung des Wolfsmanagements. Die Aufnahme des Wolfs in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg und die Ermöglichung schneller Eingriffe bei Problemwölfen durch fachkundige Jäger sind wesentliche Schritte, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern und gleichzeitig den Artenschutz zu wahren.

Ich appelliere an die Landesregierung, die aktuellen Herausforderungen ernst zu nehmen und durch ein ausgewogenes Management der Bedrohung für die Weidetierhaltung durch Wölfe und durch geeignete Maßnahmen auch der Bedrohung durch Hunde gerecht zu werden. Nur durch ein ganzheitliches Konzept kann der Schutz unserer wertvollen Kulturlandschaft und der darin lebenden Nutztiere sichergestellt werden.“

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Setzen uns für nachhaltigen Rückgang der Flüchtlingszahlen ein.

In der Aktuellen Debatte zum Stand der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Es ist erfreulich, dass sich die meisten Bundesländer auf gemeinsame Standards zur Einführung einer Bezahlkarte einigen konnten. Das nun folgende Vergabeverfahren muss schnellstmöglich abgeschlossen, die Bezahlkarte möglichst zeitnah flächendeckend eingeführt werden. Wir wollen eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern. Je früher die Bezahlkarte etabliert wird, desto besser.

Wir fordern, dass die Bezahlkarte mit Einschränkungen verbunden ist. So sollen Bargeldabhebungen, Überweisungen, insbesondere ins Ausland, sowie der Erwerb von Tabak und Alkohol nicht möglich sein. Zudem sollte man über die Festlegung von Höchstbeträgen für einzelne Zahlungen sowie die Aufnahme des Aufenthaltsstatus in die jeweilige Karteninformation nachdenken.

Die Bezahlkarte kann so nachhaltig Fluchtanreize verringern und stellt damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer restriktiveren Migrationspolitik dar. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter beschreiten: Konsequente Abschiebungen derer ohne Bleiberecht, ein verlässlicher Schutz unserer Grenzen, die Durchführung von Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen, europaweit einheitliche Sozialleistungen und faire Verteilmechanismen für Geflüchtete sowie eine Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex sind nur einige Bausteine, die in ihrer Gesamtschau einen merklichen und nachhaltigen Rückgang der Flüchtlingszahlen bewirken sollten. Dafür setzen wir uns ein.“

 

Einseitiger Schienen-Jubel verkennt Bedeutung der individuellen Mobilität und Logistik

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Erhalten, modernisieren, ausbauen – Weichen für den Schienenverkehr von morgen stellen“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

„Die Schieneninfrastruktur ist nahezu ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Hier zeigt FDP-Bundesverkehrsminister Volker Wissing, wie es richtig geht: Nach jahrzehntelanger Vernachlässigung und einem maroden Ist-Zustand wird jetzt beherzt gehandelt. Es wird ein Sanierungskonzept für das rund 34.000 km umfassende Netz erarbeitet. Generalsanierungen mit Vollsperrungen garantieren, dass in relativ kurzer Zeit alles instandgesetzt wird und die Leistungsfähigkeit steigt. Und das Budget für die Bahn wurde deutlich angehoben! Die Riedbahn, traurige Quelle zahlreicher Verspätungen, bildet den Auftakt.

So erfolgreich die Verkehrspolitik im Bund ist, so sehr verzettelt man sich im Land. Regionale Bahnen sind massiv verspätet, fallen aus, ja sogar Fahrpläne werden ausgedünnt, weil es nicht klappt. Auf der Strecke bleiben Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und alle die, die nicht auf ein eigenes Auto umsteigen können. Beim Stichwort Auto verzettelt sich der grüne Verkehrsminister ebenso. Eine Umfrage mit Suggestivfragen soll den Eindruck erwecken, die Menschen würden den grünen Traum von der Verkehrswende mitträumen. Aber man muss genau lesen und nicht nur das, was der grüne Verkehrsminister in seine Pressemitteilung packt. 52 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Elektroautos nicht umweltfreundlicher sind als Verbrenner. Das sehe ich genauso. Bei der Umfrage sagten sogar 64 Prozent, dass man ein Auto benötige, selbst wenn es gute Mobilitätsangebote gibt. 48 Prozent der Jüngeren haben Verspätungen des ÖPNV zum Anlass genommen, ihre Mobilitätsroutinen zu ändern. Es gibt also eine Verkehrswende in Baden-Württemberg: Und zwar weg vom ÖPNV hin zum Auto! Das ist die Folge der ungenügenden Verkehrspolitik. Eine schlechte Bilanz nach bald 13 Jahre grüner Verkehrsminister-Amtszeit.

Bei der Logistik ist Baden-Württemberg auf den LKW angewiesen. Grüne Träume der Verlagerung auf die Schiene sind grotesk. Es fehlen die Kapazitäten. Deshalb ist das Gerede von einer Landes-LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen blankes Gift für den Wirtschaftsstandort. Insbesondere bei Werksverkehren zwischen verschiedenen Standorten können die Kosten eben nicht einfach durchgereicht werden. Ich fordere: Weg von der Ideologie, hin zu einer sachgerechten Verkehrspolitik!“

 

 

Wir sind gespannt, ob die grün geführte Landesregierung dies als Anlass sieht, ihre Marschrichtung hinsichtlich echter Wertschätzung den Lehrkräften gegenüber grundlegend zu ändern.

Zur Meldung, dass Lehrkräfte aufgrund zu vieler Überstunden eine entsprechende Klage eingereicht haben, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wer die Lehrkräfte über eine Dekade hinweg immer weniger wertschätzt, Ungerechtigkeiten bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nicht beseitigt, den Lehrkräften immer mehr Arbeit aufbürdet und ihnen damit die Ausübung ihres pädagogischen Grundauftrags erschwert, braucht sich über die Einreichung der Klage der Lehrkräfte nun wirklich nicht wundern.

Lehrkräfte sind keine Roboter, denen man unendlich viel zusätzliche Arbeit aufbürden kann – und die dann auf Kosten ihrer Freizeit und Gesundheit die Suppe einer völlig verfehlten Bildungspolitik der grün geführten Landesregierungen auslöffeln müssen.“

 

Landesregierung beendet „Vogel-Strauß-Taktik“ und übernimmt FDP/DVP-Forderungen.


In der Plenardebatte zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Maßnahmen für ein zeitgemäßes Kormoranmanagement – Ausgleich zwischen Vogel- und Fischartenschutz sowie Interessen der Berufs- und Angelfischerei” (Drucksache 17/5748) haben die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, zu dem sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, folgendermaßen äußerte:

 

„Die Landesregierung gibt endlich unserem Druck nach und will einen Zeitplan für ein zeitgemäßes, international abgestimmtes Kormoranmanagement am Bodensee vorlegen. Damit greift die Landesregierung die FDP/DVP-Forderungen auf und macht einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der Empfehlungen des Dialogprozesses „Kormoran und Fisch“. Wir werden genau prüfen, ob der Zeitplan der Landesregierung zu einer wirksamen Bestandsregulierung des Kormorans führt und einen Ausgleich zwischen Vogel- und Fischartenschutz sowie den Interessen der Berufs- und Angelfischerei gewährleistet. Ein weiterer Erfolg ist das Vorhaben, letale Kormoranvergrämungen auch in Schutzgebieten zu ermöglichen. Außerdem hat die Landesregierung meine Forderung Fischereibetriebe für durch den Kormoran entstandene Schäden zu entschädigen aufgegriffen, was ich sehr begrüße.

Bargeldabhebungen sollten ausgeschlossen sein.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich fast alle Bundesländer auf gemeinsame Standards Bezahlkarten betreffend geeinigt haben und Justizministerin Gentges die zeitnahe Einführung der bundesweiten Bezahlkarte fordert, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir wollen keine unkontrollierte Einwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme. Je früher wir bestehende Fluchtanreize senken, desto besser. Im weiteren Verfahren darf keine Zeit verloren werden. Die Bezahlkarte muss so früh wie möglich kommen, Bargeldabhebungen sollten aber ausgeschlossen sein.“

 

 

Baden-Württemberg hinkt dank Landwirtschaftsminister Hauk mehr als ein Jahr hinterher.

In der heutigen Landtagsdebatte zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für Baden-Württemberg sagte der agrarpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion,

Georg Heitlinger:

„Unser vordringliches Anliegen muss es sein, dass endlich Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirte geschaffen wird. Die landesseitigen Regelungen für ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem bei der Abwicklung der ELER-Interventionen hätten eigentlich schon zu Beginn der Förderperiode 2023 vorliegen sollen. Das haben andere Bundesländer geschafft – Baden-Württemberg hinkt dank Landwirtschaftsminister Hauk aber mehr als ein Jahr hinterher. Durch den Zeitverzug entsteht eine erhebliche Unsicherheit für die baden-württembergische Landwirtschaft, die dringend beendet werden muss. Auch bei den vielen Verordnungsermächtigungen dieses Gesetzes gilt es, die Gestaltungspielräume für Vereinfachungen in der Abwicklung der EU-Förderverfahren zu nutzen und weitere, unnötige und lähmende Bürokratie zu verhindern.“

Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten.

Nach einem aktuellen Medienbericht blockiert das Innenministerium wohl für den beurlaubten Chef der Landespolizei eine Stelle – derzeit womöglich in Pforzheim. Diese schon länger zu beobachtende Methode stößt bei der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, auf massives Unverständnis:

„Augenscheinlich wiederholt sich nun in Pforzheim, was letzten Sommer beim Vizepräsidentenposten in Karlsruhe gespielt wurde: Der suspendierte Inspekteur Andreas R. wird mitsamt vollem B2-Gehalt, aber ohne Arbeitspensum auf den (wenigen) freien Spitzenposten der Landespolizeiführung hin- und hergeschoben. Strobls Posse um den Inspekteur ist ein unwürdiges Spiel, vor allem, wenn die tatsächlich diensttuenden Spitzenbeamtinnen und -beamten deswegen nicht das Gehalt bekommen, das ihnen zusteht. Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten. Das fordern wir schon lange.“

Frau Razavis Ministerium scheint angesichts der großen Aufgaben handlungsunfähig.

Der Wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag, zur der Aktuellen Debatte mit dem Titel „Zu wenig, zu teuer – Grün-Schwarz verschärft die Wohnungskrise“:

„Bevor es das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gegründet wurde fehlte es an Wohnraum, und fast drei Jahre nach Gründung des Ministeriums fehlt es immer noch an Wohnraum. Schlimmer noch: Auf die derzeitige Krise im Bausektor hat das Ministerium auch keine passenden Antworten. Viel zu zaghaft agiert das Ministerium, die oftmals angekündigte LBO lässt weiter auf sich warten. Doch gerade bei der LBO hat das Land die Hebel in der Hand. Hier muss Frau Razavi endlich liefern.

Die drängendsten Aufgaben müssen jetzt zügig angegangen werden:

  • Die Preisspirale bei Bauland muss durch weitere Baulandausweisung durchbrochen werden. Denn Baulandkaufwert bei Städten mit über 500.000 Einwohnern ist in den letzten 15 Jahren in Deutschland um 400 Prozent gestiegen.
  • Das Baurecht muss entbürokratisiert werden. Fahrradstellplatzpflicht, Photovoltaikpflicht oder Dachbegrünungspflicht, in den letzten Jahren kamen immer mehr Grüne-Vorschriften, die Bauen teurer machen. Diese kostentreibenden Vorschriften müssen gestrichen werden.
  • Die Anhebung der Grunderwerbsteuer war eine der ersten Fehlentscheidungen der Grünen Wohnungsbaupolitik. Um Eigentumserwerb zu fördern, muss diese wieder auf 3,5% abgesenkt werden!“

FDP-Fraktion unterstützt geplante Verwaltungsvorschrift des Innenministers zum Verbot von Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr

Die von der FDP/DVP-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte zu Plänen des Innenministers, das Gendern, also den Einsatz von Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen, in der Sprache der Landesbehörden zu verbieten, trägt den Titel „Gendern verhindert Integration und Inklusion“. Darin signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Unterstützung für diese Pläne des Innenministers.

Aus Rülkes Sicht könne jeder Mensch reden wie er will, auch in Gendersprache. Allerdings gebe es Lebensbereiche, für die verbindliche Konventionen notwendig seien. Diese könnten sich dann aus seiner Sicht nur an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren. Und dieser sehe eben die Sonderzeichen der Gendersprache nicht als korrekt an.

Rülke benennt diese Lebensbereiche:

  1. Der amtliche Schriftverkehr.

Man könne schließlich nicht Bürger auf Ordnungswidrigkeiten hinweisen und dabei selber in der Sprache welche begehen!

  1. Den Schriftspracherwerb von Kindern.

Man müsse in der heutigen Zeit schließlich froh sein, wenn der gelinge und dürfe ihn nicht durch Sonderzeichen erschweren.

  1. Den Schriftspracherwerb von Ausländern.

Sprache sei das wichtigste Instrument der Integration. Dabei müsse man den Menschen helfen und dies nicht zusätzlich erschweren. Gendersprache sei spracherwerbsfeindlich und damit integrationsfeindlich. Demgemäß müsste eigentlich die AfD gendern!

  1. Den Schriftspracherwerb von Menschen mit Behinderung und Legasthenikern.

Gendersprache sei inklusionsfeindlich!

Darüber hinaus überzeuge ihn die Behauptung nicht, an den Hochschulen falle Gendersprache unter die Wissenschaftsfreiheit, so Rülke: „In der Wissenschaft sind zwei und zwei im Ergebnis vier und eben nicht unter Verweis auf eine angebliche Wissenschaftsfreiheit fünf“. Korrekte Rechtschreibung sei keine Frage der Wissenschaftsfreiheit. Schon gar nicht gehe es an, Studenten unter Druck zu setzen, Gendersprache zu verwenden.

„Gleichberechtigung und Gendersensibilität sind keine Frage von Gendersternchen, sondern eine Frage der Haltung“, so Rülke, Sternchen seien nur Alibi.

Zudem sagten alle Umfragen, dass eine riesige Mehrheit der Bevölkerung diesen Unsinn nicht wolle, argumentierte Rülke und verwies darauf, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gendersprache wieder auf dem Rückzug sei –  auch die Zuschauer und Zuhörer wollten diesen Unfug offenbar nicht.

„Deshalb begrüßen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Pläne des Innenministers, Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr durch eine Verwaltungsvorschrift zu untersagen“, so Rülke abschließend.

Innenansicht eines leeren Klassenzimmers

Schleicher hat mit seinen realitätsfernen und lehrerdiffamierenden Worten bewiesen, dass er ungeeignet ist, die Pisa-Studie zu koordinieren.

Zu den Pressemeldungen, dass der Deutsche Philologenverband aufgrund der jüngsten Äußerungen des Bildungskoordinators bei der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Andreas Schleicher, diesem das Vertrauen entzieht und infolgedessen ein Aussetzen deutscher Beteiligung an der Pisa-Studie fordert, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: 

„Herr Schleicher hat mit seinen realitätsfernen und lehrerdiffamierenden Worten bewiesen, dass er völlig ungeeignet ist, die Pisa-Studie zu koordinieren. Er sprach davon wenig Verständnis für Lehrer zu haben, die nur darauf pochen, überlastet zu sein. Weiterhin sei nach Schleicher der Lehrerberuf hierzulande noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Darüber hinaus wären laut Schleicher die Lehrkräfte ohnehin gut bezahlt, fungierten zu oft als reine Befehlsempfänger und könnten sich nicht darauf berufen, viel zu tun zu haben. Diese Aussagen von Herrn Schleicher sind fernab jeglicher Realität an den Schulen vor Ort.

Fakt ist, dass trotz der bundesweit sinkenden Bildungsqualität – Baden-Württemberg ist hier aufgrund der grünen Bildungspolitik à la Kretschmann seit 2011 in negativer Hinsicht führend – die Lehrkräfte tagtäglich ihren Dienst an unseren Jüngsten bestmöglich leisten. Auch wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg fordern deshalb ein Aussetzen deutscher Beteiligung an der Pisa-Studie, solange Schleicher im Amt ist und die Rahmenbedingungen nicht geklärt sind. Erst wenn die Rahmenbedingungen wieder stimmen und die Verantwortlichen das Vertrauen der Lehrkräfte wiedergewonnen haben, kann über eine Fortsetzung nachgedacht werden.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, ergänzt:

„Mit ihrer Kritik an der Person Schleicher und damit verbunden der deutschen Beteiligung an der Pisa-Studie steht die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands nicht alleine. Herrn Schleicher hat mit seinen realitätsfernen Aussagen das Vertrauen der Lehrkräfte hierzulande verloren.

Damit eines klar ist: Die Lehrkräfte – gleich welcher Schulart – sind nicht schuld an den schlechten Pisa-Ergebnissen und der katastrophalen Bildungsqualität hierzulande. Ganz im Gegenteil: Ohne das unermüdliche Engagement unserer Lehrkräfte wäre der Bildungsabsturz wesentlich gravierender. Sie kämpfen für beste Bildung unserer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, obwohl die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit unattraktiver nicht sein können. Gerade die baden-württembergische Bildungspolitik seit 2011 ist wesentliche Ursache unserer Probleme.“

Zu der Meldung, wonach sich Verkehrsminister Hermann gegen das von der CDU Baden-Württemberg thematisierte Überdenken des Verbrenner-Aus ausgesprochen habe, sagt der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

„Endlich schwenkt die CDU Baden-Württemberg beim Verbrennungsmotor auf den Kurs der FDP ein. Es ist völlig richtig: Nicht der Verbrenner ist das Problem, sondern der fossile Kraftstoff. Ich erwarte von der CDU, dass sie diese Erkenntnis bei ihrem Koalitionspartner im Land und vor allem bei ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen in Brüssel weiterverbreitet. Der Automobilindustrie sowie vielen Zulieferern im Land steht das Wasser bis zum Hals. Es ist höchste Zeit, das Verbrennerverbot zu kippen – also ein Aus für das Verbrenner-Aus. Der Hinweis von Minister Hermann, es gäbe in Deutschland keine Anlage für E-Fuels läuft ins Leere. Jeder Fachkundige weiß, dass die Produktion des synthetischen Rohstoffs dort erfolgen muss, wo es Erneuerbare Energien im Überfluss gibt. Das ist definitiv nicht im Inland der Fall. Oft genug hilft die Elektromobilität beim Klimaschutz im Land gar nichts. Nämlich immer dann, wenn der benötigte Strom aus Kohlekraftwerken kommt.

Mit einer klugen Industriepolitik muss vermieden werden, dass förmlich die Lichter im Land ausgehen. Unser Wohlstand hier in Baden-Württemberg beruht wesentlich auf der Automobilindustrie. Diesen Wohlstand gilt es zu sichern. Das Verbot des Verbrennungsmotors wird uns im Land viele Tausende Arbeitsplätze kosten. Das gilt es nach wie vor zu verhindern und den Verbrennungsmotor mit synthetischen Kraftstoffen klimafreundlich zu machen. Mit E-Fuels könnte jeder bei seinem vorhandenen Fahrzeug einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten. Das wird bisher völlig ausgeblendet.“

Die Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung findet ohne Lehrerverbände statt – Kultusministerin Schopper zeigt, wie man es nicht machen sollte.

Über eine Antwort von Kultusministerin Schopper auf einen entsprechenden Ministerbrief, welcher die Einladungskriterien der Teilnehmer des Runden Tisches Ganztagsbetreuung abfragen sollte, zeigt sich der Sprecher für Ganztagsbetreuung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, irritiert:

„Am Runden Tisch der Ministerin nehmen Akteure aus verschiedenen Bereichen teil – das ist gut. Diejenigen aber, welche die Ganztagsbetreuung an Grundschulen mit umsetzen und zu einem Erfolg für alle machen sollen, fehlen – die Verbände der Grundschullehrkräfte und der Erzieherinnen und Erzieher. Diese werden an den Katzentisch verbannt.

Statt ihre Expertise für einen gelingenden Ganztag zu nutzen, meint das Kultusministerium wohl ohne diese Perspektive auskommen zu können. Frau Schopper zeigt damit, wie man es nicht machen sollte. Für uns Freie Demokraten ist aber klar: Für eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs braucht es alle Akteure am Tisch. Denn nur gemeinsam werden wir das Versprechen auf gute Bildung und Betreuung realisieren können.

Daher nehmen wir das Thema Ganztagsbetreuung an Grundschulen nun selbst in die Hand und laden am 02. März 2024 im Landtag von Baden-Württemberg zu einem Ganztagsgipfel ein, um gemeinsam mit allen relevanten Akteuren aus den Bereichen Bildung, Erziehung, Kommunales und Vereinen an Lösungen zu arbeiten.“

 

Rülke: Erfahrener und sachkundiger Politiker in Landes- und Kommunalpolitik.

Die FDP/DVP-Fraktion trauert um ihren früheren stv. Vorsitzenden und Abgeordneten für den Wahlkreis Tübingen, Dietmar Schöning, der am 25. Januar 2024 mit 75 Jahren verstarb.

Er gehörte der FDP-Landtagsfraktion von 1992 bis 1996 für den Wahlkreis Tübingen an. In der Fraktion war er stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Finanzpolitik und Medien. Vor seiner Amtszeit als Abgeordneter war er seit 1979 Berater der FDP-Landtagsfraktion unter anderem für die Bereiche Energie-, Verkehrs- und Medienpolitik. Die Tätigkeit als Berater der Fraktion nahm er nach seiner Amtszeit als Abgeordneter wieder auf und wirkte hier unter anderem als Experte mit den Schwerpunkten Haushalts- und Finanzpolitik sowie Grundsatzfragen und Strategie. Seit 1989 war er Mitglied des Kreistages; seit 1994 Mitglied des Gemeinderats in Tübingen. 2017 wurde er für seine 50-jährige Mitgliedschaft bei den Freien Demokraten geehrt.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke drückte sein Beileid aus und würdigte seine Leistung:

„Der Tod von Dietmar Schöning erfüllt uns mit großer Trauer. Mit ihm verlieren wir als Fraktion und die Sache der Liberalen insgesamt einen Politiker von großer Erfahrung und Ansehen. Sein Leben war der Sache der Freiheit auf allen Ebenen gewidmet. Als erfahrener und sachkundiger Kommunalpolitiker verkörperte er in der Landespolitik das, was der erste Ministerpräsident Reinhold Maier als ‚Graswurzeldemokraten‘ bezeichnete, einen Politiker, dessen Tätigkeit im Parlament auf der Erfahrung von praktischer Kommunalpolitik basiert.

Mit seiner kundigen und reflektierten Art, seinem großen Wissen und seinem feinen Humor verkörperte er auch in schwierigen und wechselhaften Zeiten Zuversicht und sachorientierte liberale Politik. Wir konnten uns auf seinen Rat und seine thematisch breit aufgestellte Erfahrung immer verlassen und werden das sehr vermissen.

Seinen Hinterbliebenen und Freunden gebührt unser tief empfundenes Beileid.“

 

Heterogene Bewertung der Gutachterausschüsse bei den Bodenrichtwerten führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, zur Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen:

„Unser Antrag `Tauglichkeit großer Bodenrichtwertzonen als Basis für die Grundsteuer` hat weitere Probleme zu Tage gefördert. Von Anfang an kritisierte unsere Fraktion den Sonderweg Baden-Württembergs bei der Grundsteuerreform. Nach und nach kommen immer mehr Probleme ans Licht. Insbesondere zeigt sich: Die Bodenrichtwertzonen sind keine allein geeignete Grundlage für eine Steuer. Vielmehr waren die Bodenrichtwertzonen auch nie als Ermittlungsgrundlage für Steuern gedacht. Anstatt auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten, sollten bestehende Probleme beseitigt werden, denn die ersten Grundstücksbesitzer erhalten gerade ihre Bescheide.

Daher hat die FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen eine mögliche Lösung beantragt, wie die Gutachterausschüsse zusammen mit den Betroffenen eine Lösung finden können. Eine Ombudsstelle würde z. B. Abhilfe schaffen. Doch bei den Regierungsfraktionen wird die Problemlage offensichtlich verkannt. Dabei ist es offensichtlich, dass das Modell der Grundsteuer mit den Bodenrichtwertzonen zu einer Ungleichbehandlung führt. Durch die hartnäckige Ignoranz der Regierungsfraktionen bleiben Grundstücksbesitzer im Regen stehen.

Wir sind an Lösungen interessiert. Das Problem brennt den Bürgern unter den Nägeln. Doch bei den Regierungsfraktionen gibt es offensichtlich kein Problembewusstsein. Diese warten offensichtlich lieber darauf, dass Klagen ihr Grundsteuermodell endgültig über Bord werfen.“

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

Fehler der Vergangenheit müssen noch jetzt bei Gericht abgearbeitet werden, in diesem Zusammenhang irritiert die angeblich gute personelle Ausstattung dort.

Zu einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Aktueller Stand zur Migration im Land“ (Drucksache 17/5981) liegen nun Antworten der Landesregierung vor, darin unter anderem mit der Zahl derzeit Geduldeter sowie der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Asylgerichtsverfahren. Bemerkenswert ist darin, dass die Landesregierung für diesen Wert andere Zahlen präsentiert, als das BAMF (s. Drucksache 20/5709 (bundestag.de)). Dazu äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Es irritiert mich, dass die Landesregierung andere Zahlen nennt als das BAMF, wenn es um die durchschnittliche Dauer von Asylgerichtsverfahren geht. Ministerin Gentges wird diese Diskrepanz im Ausschuss erklären müssen.

Die Landesregierung muss sich auch vorwerfen lassen, dass sie auf den immensen Anstieg der Asylgerichtsverfahren Mitte der 2010er Jahre offensichtlich so unzureichend reagiert hat, dass man dem zwischenzeitlichen Aufwuchs der Verfahren auf über 40.000 Stück noch immer hinterherarbeiten muss. Die Landesregierung läuft damaligen Verfehlungen hinterher.

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die angeblich so gute personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte, wie die Landesregierung sie dargestellt hat, fragwürdig. Dies deckt sich nicht mit meinen Erfahrungsberichten vor Ort. Zudem wäre es nicht das erste Mal, dass ein Mitglied der Landesregierung Zahlen künstlich beschönigt.“

 

Landesregierung muss sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinandersetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch gehen.

Zur Stellungnahme der Landesregierung auf den Antrag „Ausweitung der VwV Kommunale Sportstättenbauförderung“ – Drucksache 17 / 5771 sagt der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Nicht nur seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Sportvereine bzgl. Bau- und Sanierungsmaßnahmen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Deshalb ist eine auskömmliche landesseitige Sportstättenbauförderung unerlässlich dafür, einerseits den Sportbetrieb sicherzustellen und andererseits den Trägern zu signalisieren, dass sie auch langfristig nicht im Stich gelassen werden. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass etwaige Vorschriften stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag versucht, auf ungeklärte Fragen bzgl. der bestehenden Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sportstättenbau Antworten zu erhalten und eine Ausweitung ebendieser Verwaltungsvorschrift anzuregen.

Die Antworten seitens der Landesregierung sind aus unserer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend. Zum einen finden die aktuell stark angespannte Zinslage sowie die massiv gestiegenen Baukosten keinen Niederschlag in der Verwaltungsvorschrift. Zum anderen ist unklar, wann welche Haushaltsmittel wie eingesetzt wurden. Aufgrund dieses Mangels an Transparenz ist es aus unserer Sicht schwer möglich abzuschätzen, wie hoch der genaue Bedarf an landesseitigen Fördermitteln zum Bau bzw. zur Sanierung kommunaler Sportstätten tatsächlich ist.

Wir Freie Demokraten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Fördermitteln weitaus höher sein dürfte. Ein entsprechender Hinweis ist ein Satz aus der Stellungnahme unseres Antrags: ‚[Das] bewilligte Programmvolumen [übersteigt] teilweise die Mittel, die für Neubewilligungen von Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen. […] Das Programm war vor 2021 regelmäßig überzeichnet.‘

Aber auch auf die Frage, welche Sportstätten gefördert werden, liefert die Landesregierung eine ernüchternde Antwort: Schwimmbäder sind nach der derzeitigen Verwaltungsvorschrift – und werden es wohl auch künftig nicht – förderfähig sein. Eine Begründung dafür sucht man allerdings vergebens. Angesichts der dramatisch steigenden Zahl an Schwimmbadschließungen der letzten Jahre sowie der hohen Zahl an Nichtschwimmern unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Vorgehen der Landesregierung wenig nachvollziehbar.

Wir Freie Demokraten appellieren an die Landesregierung, sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinanderzusetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch zu gehen. So wie sich die Lage derzeit gestaltet, darf es jedenfalls langfristig nicht bleiben.“

 

Zweifellos war die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung 2012 durch Kretschmann eine der großen Ursünden grüner Schulpolitik.

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Grundschulempfehlung verbindlicher gestalten möchte, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich begrüße es, dass Ministerpräsident Kretschmann sich beim wichtigen Thema verbindliche Grundschulempfehlung bewegt. Zweifellos war die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung 2012 durch eine Landesregierung unter Kretschmanns Führung eine der großen Ursünden grüner Schulpolitik. Die katastrophalen Ergebnisse der Schulpolitik in Baden-Württemberg der letzten zwölf Jahre unter grüner Führung führen nun erfreulicherweise beim Ministerpräsidenten zu einem Umdenken.“