Umlagen und Ausbildungszuschläge belasten Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv


In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung

des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith:

 

„Die Anpassungen beim Unterhaltsvorschuss und die digitale Erfassung der Behandlungskapazitäten in der Notfallversorgung sind sinnvoll, notwendig und überfällig. Mit Blick auf das sogenannte Ausgleichsbeträgetransfergesetz bleiben aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Die Übertragung des Überschusses von rund 13,4 Millionen Euro an die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH klingt auf den ersten Blick plausibel. Die Mittel sollen gruppennützig in die Pflegeausbildung fließen – das unterstützen wir grundsätzlich. Aber man muss ehrlicherweise auch feststellen, dass die aktuellen Umlagen und Ausbildungszuschläge die Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv belasten. Mich erreichen immer mehr Zuschriften, die fragen: Wie kann innerhalb eines Jahres ein Mehrbedarf von 80 Millionen Euro entstehen? Wie soll das wirtschaftlich tragbar sein? Und wo landen wir in zehn Jahren, wenn das so weitergeht?

Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung steigt 2026 auf knapp 772 Millionen Euro – ein Plus von 11,7 Prozent zum Vorjahr. Da ist die Frage durchaus berechtigt, wohin sich die Beiträge wohl noch entwickeln, auch wenn natürlich Tarifsteigerungen eine berechtigte Rolle bei der Kostenentwicklung spielen. Aber auch die auf Landesebene vereinbarten Kostenpauschalen tragen eben zu diesem starken Aufwuchs bei. Es wäre wohl eine ehrliche Strukturdebatte angezeigt, wie man die Pflegeausbildung langfristig so gestalten will, dass sie tragbar bleibt – für Auszubildende, Einrichtungen und Kostenträger. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Einzelne Überschussübertragungen lösen sie nicht. Wir brauchen eine Politik, die vorausschauend denkt, effizient wirtschaftet und die Pflegeausbildung attraktiver macht.

 

Verantwortliche vor Ort müssen flexibel entscheiden können


Zum heute eingebrachten Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG)“ meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Stadt- und Landkreise bzw. die von ihnen gebildeten Zweckverbände wissen am besten, welche Form der Abrechnung für die Entfernung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte unter den jeweiligen Bedingungen im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger ist. Sie müssen endlich die Möglichkeit erhalten, statt der bisherigen Gebührenerhebung auch ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen. Die Verantwortlichen vor Ort sollen flexibel entscheiden können. Dies ist ein längst überfälliger Schritt.“

 

Attraktivität steigern


Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“

Reduzierung des Bestands um mindestens ein Drittel


Zur SWR-Berichterstattung, wonach mehrere Fischarten im Bodensee und seinen Zuflüssen zu verschwinden drohen, erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die neue Rote Liste der Fischereiforschungsstelle ist ein Alarmzeichen. Statt weiter zuzusehen, muss Umweltministerin Walker endlich handeln, damit unsere heimischen Fischarten nicht weiter dezimiert werden. Deshalb fordere ich eine deutliche Reduzierung des Kormoranbestands um mindestens ein Drittel sowie eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe nach Schweizer Vorbild, um die Einschleppung und Ausbreitung weiterer invasiver Arten zu verhindern. Langfristig führt kein Weg an einem international abgestimmten Kormoranmanagement vorbei.“

 

Die baden-württembergische Landesregierung verkauft erneut Symbolpolitik als Lösung


Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Meldung, wonach die Mietpreisbremse für ein Jahr verlängert werden soll:

„Die Mietpreisbremse ist ein wirkungsloses Placebo. Sie erzeugt keine einzige neue Wohnung und verschärft am Ende sogar den Mangel, weil Investitionen ausbleiben. Baden-Württemberg braucht endlich mutige Entscheidungen statt weiterer Bremsmanöver. Wir brauchen eine echte Bau-Offensive – dazu gehört insbesondere mehr Verfahrensfreiheit in den Gebäudeklassen 1 bis 3, damit schneller, einfacher und günstiger gebaut werden kann.

Die Landesregierung greift lieber zu kurzen politischen Strohfeuern als zu strukturellen Lösungen. Wer die Wohnungsnot wirklich bekämpfen will, muss Bauen ermöglichen statt blockieren. Nur mehr Angebot schützt dauerhaft vor steigenden Mieten.“

65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz muss fallen


Zur Meldung, wonach es offenbar noch Differenzen bei der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Bundeskanzler Friedrich Merz muss erkennen, dass eine „echte Abschaffung“ des Heizungsgesetzes ohne eine grundlegende Änderung des europäischen Rechtsrahmens – insbesondere von Art. 15a der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – kaum möglich ist. Merz muss notfalls auch die Umsetzung der Richtline aussetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen. Danach hat er dafür zu sorgen, dass das Heizungsgesetz – insbesondere die 65-Prozent-Vorgabe – gestrichen wird. Welcher Energieträger im Gebäudesektor zum Einsatz kommt, sollte nicht bundesgesetzlich und schon gar nicht europarechtlich festgelegt werden.”

Schulden werden gemacht, ohne dass die Reformen auch nur am Horizont zu sehen sind


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Frank Bonath, kommentiert die abschließende Lesung des Nachtragshaushalts 2025/2026 in der Debatte wie folgt:

 

„Mal wieder macht die Regierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Von den immer beschworenen notwendigen Reformen ist noch weit und breit nichts zu sehen. Ich darf daran erinnern: Mit dem schwarzen ‚Herbst der Reformen‘ war nicht 2026 gemeint.

Wir verbraten hier nicht das Geld des Steuerzahlers, sondern das des zukünftigen Steuerzahlers. Wir versündigen uns hier an den Lebenschancen der Kinder, und das ohne ansatzweise die Bedingungen geschaffen zu haben, die eine schnelle und sinnvolle Mittelverwendung garantieren. Am Ende schaffen wir Strohfeuer, ohne die wirtschaftliche Basis unseres Landes substantiell zu verbessern. Und wenn es die Regierung hier so macht wie die im Bund, werden in Zukunft Investitionen, die eigentlich aus dem Kernhaushalt zu finanzieren wären, in die Schuldentöpfe verschoben. Nur weil der Löwenanteil an die Kommunen geht, können wir hier zustimmen, auch wenn wir einen höheren Kommunalanteil gefordert haben.

Es zeigt sich wieder einmal, das Grün, Schwarz und Rot in Bund und Land dann, wenn es eng wird, nicht vereinfachen, sondern verschulden. Mit Politik, die die Probleme nicht löst, sondern hübsch verpackt an die nächste Generation weiterreicht, kommen wir nicht weiter.“

Prävention, Aufklärung und digitale Kompetenz sind hierfür unerlässlich


In der aktuellen Plenardebatte „Wachsam, widerstandsfähig, wehrhaft: Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Gezielte Einflussversuche fremder Staaten nehmen zu. Das Bundeskriminalamt warnt, dass Anbahnungen oft über soziale Medien beginnen und fremde Nachrichtendienste so versuchen, Menschen mit kleinen Geldbeträgen zu Sabotage- oder Ausspähhandlungen zu verleiten. Aktuelle Fälle – von Bauschaum-Attacken bis zu geplanten Brand- und Sprengstoffanschlägen – zeigen, wie real diese Bedrohungen sind. Eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde in den vergangenen Jahren gestärkt und ist gut aufgestellt, Sabotageaktivitäten und Vorbereitungshandlungen frühzeitig zu erkennen. Damit das so bleibt, braucht das Amt auch künftig eine verlässliche Ausstattung.

Doch reiner Schutz reicht nicht aus: Entscheidend ist eine widerstandsfähige Informationsgesellschaft. Desinformation verzerrt Debatten, spaltet Gesellschaften und untergräbt Vertrauen. Um dem entgegenzutreten, braucht es einen breiten Kompetenzaufbau. Digitale Mündigkeit soll bereits in der Schule beginnen – mit aktualisierten Lehrplänen, zeitgemäßer Medienausstattung und stärkerer politischer Bildung. Auch Erwachsene erhalten über Volkshochschulen, den Digitalen Kompass und die Landesmedienanstalt Angebote zu Mediennutzung, Datensicherheit und kritischer Informationsbewertung. In diesem Zusammenhang muss der Vorwegabzug signifikant reduziert werden, damit unsere Medienanstalt, die Landesanstalt für Kommunikation, ihre Aufgaben auch künftig verlässlich erledigen kann.

Gleichzeitig ist eine klare Regulierung notwendig. Plattformen wie Instagram oder TikTok spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen. Mit dem europäischen Digital Services Act steht ein wichtiger Rechtsrahmen bereit, um Transparenz und Verantwortung im digitalen Raum zu stärken. Er schützt den demokratischen Diskurs – unter anderem durch das Verbot anlassloser Inhaltsüberwachung – und bietet neue Mittel im Kampf gegen Desinformation.

Der Schutz unserer demokratischen Öffentlichkeit erfordert staatliche Wachsamkeit, gesellschaftliche Resilienz und eine Kultur der Meinungsfreiheit, die vom respektvollen Austausch und vom Aushandeln unterschiedlicher Positionen lebt.

Wenn wir also über Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, über Demokratiestärkung sprechen, sprechen wir auch über eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere freiheitliche Gesellschaft ausmachen.“

 

Datenschutz soll nicht hemmen oder frustrieren, sondern Rechte der Bevölkerung stärken


In der aktuellen Aussprache zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt der zuständige Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Datenschutz verunsichert viele Menschen und Unternehmen, insbesondere aufgrund der komplexen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Sorge vor hohen Bußgeldern und Datenpannen. Häufig entstehen diese Unsicherheiten durch Missverständnisse über die praktische Umsetzung der Vorschriften. Dabei zielen diese Vorgaben eigentlich darauf ab, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und ihnen klare Rechte einzuräumen.

Um diese Verunsicherung zu reduzieren, benötigen die Betroffenen verständliche und verbindliche Informationen und praktische Handlungsanleitungen. Das können beispielsweise Hinweise zur Einhaltung grundlegender IT-Sicherheitsstandards sein, zur Umsetzung notwendiger Schritte im Hinblick auf Datenspeicherung und -verarbeitung, zu Rechten und Pflichten der einzelnen Beteiligten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Materialien zur Schulung der Mitarbeiter, die mit sensiblen Datensätzen umgehen.

Dabei soll Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Schutzinstrument für Grundrechte verstanden werden. Besonders wichtig ist daher, die Akzeptanz in der Bevölkerung für teils komplex erscheinende Datenschutzvorgaben durch gezielte Aufklärung zu erhöhen. Eine verständliche Vermittlung dieser Rechte trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen, Compliance zu fördern und die Sicherheitskultur beispielsweise in Behörden, Unternehmen und Vereinen zu stärken.“

Wer Digitalisierung ernst meint, darf alte Zöpfe nicht parallel weiterpflegen, sondern muss sie abschneiden


In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, aber er bleibt auf halber Strecke stehen. Die Ergänzung ‚oder elektronisch‘ ist sicher sinnvoll. Sie ermöglicht digitale Verfahren, wo bislang Papier dominierte. Aber mutig ist das nicht. Wirklich mutig wäre es, die Schriftform ganz zu streichen. Erst dann entsteht der nötige Druck, Verwaltungsprozesse konsequent elektronisch abzuwickeln.

Wir verpassen damit erneut eine Chance. Wer Digitalisierung ernst meint, darf alte Zöpfe nicht parallel weiterpflegen, sondern muss sie abschneiden. Solange ‚schriftlich‘ im Gesetz stehen bleibt, wird in der Praxis auch so gearbeitet werden und der Medienbruch bleibt bestehen. Wir müssen uns entscheiden, ob wir echte Entbürokratisierung wollen oder nur kosmetische Korrekturen. Der Mut, die Schriftform abzulösen, wäre ein entscheidender Schritt nach vorn.“

 

Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:

„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.

Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.

Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“

 

 

 

Festgeschriebener ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘ wird durch Landesregierung ignoriert


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetze zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Quasi im Endspurt der Legislaturperiode legt das Wirtschaftsministerium noch einmal eine Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes – man will wohl vorzeigen, dass man irgendwas für die Unternehmen gemacht hat und die 250.000-Euro-Studie ‚Masterplan Mittelstand‘ zu irgendwas geführt hat.

Wichtiger als Novellen mit begrenzter Reichweite wäre aber, diese auch zu leben. Dabei gibt es gerade beim Mittelstandsförderungsgesetz eklatante Lücken. Beispielsweise ist §3 eindeutig – ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘. In der Praxis aber erlässt die Landesregierung ein Vermessungsgesetz, was genau das konterkariert. Oder toleriert unzählige Stadtwerke, die unseren Elektrohandwerkern Konkurrenz machen. Und schaut zu, wenn kommunale Eigenbetriebe die Gartenbaubetriebe aus dem Markt drängen.

Ich fordere daher weniger Sonntagsreden, mehr Handeln. Weniger exemplarische Gesetze, mehr Umsetzung! Politik heißt nicht Reden, Politik heißt Machen – doch dazu mangelt es dieser Landesregierung.“

 

 

 

Vorliegender Entwurf übersteigt verfassungsrechtliche Grenzen – tragen eine Klarstellung an passender Stelle aber mit


In der Plenardebatte zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die im Entwurf enthaltene Anforderung des ‚Einstehens‘ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übersteigt die für die Einstellung von Referendaren verfassungsgerichtlich festgelegten Grenzen. Für diese gilt im Vergleich zu Beamten lediglich ein abgesenkter Maßstab (passive Verfassungstreue).

Dennoch ist es bereits jetzt rechtssicher möglich, ungeeignete Bewerber abzulehnen oder aus dem Vorbereitungsdienst wieder zu entlassen.

Das von diesem Entwurf ausgehende Signal, Verfassungsfeinde nicht in den Staatsdienst aufzunehmen, unterstützen wir politisch natürlich uneingeschränkt. Eine Klarstellung an geeigneter Stelle werden wir daher unterstützen.“

Wir Freie Demokraten wollen die passende Schule für jedes Kind – dazu gehören Sonderpädagogische Schulen, aber auch die Möglichkeit der Inklusion


Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG), Drucksache 17/9796, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wenn die AfD in ihrem Gesetzentwurf Begriffe wie Leistungsprinzip, Bildungsqualität oder Wahlfreiheit in den Mund nimmt, dann klingt das auf den ersten Blick vertraut, aber der Schein trügt. Denn die Absicht der AfD ist nicht bessere Bildung, sondern Ausgrenzung und Rückschritt.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf spricht die AfD vom ‚dreigliedrigen Schulsystem‘. Das zeigt schon, wie wenig Ahnung sie hat, wovon sie überhaupt spricht. Wer die Realität unseres vielfältigen und vielgliedrigen Bildungssystems auf drei Schubladen reduziert, blendet nicht nur die Realität aus, sondern ignoriert ganz bewusst die Kinder mit Einschränkungen und besonderem Förderbedarf. Hier zeigt sich die Trennlinie zwischen der AfD und uns Freien Demokraten: Wir wollen, dass Eltern frei entscheiden können, ob ihr Kind ein SBBZ oder eine Regelschule besucht – und beide Wege müssen gut ausgestattet sein.

Die AfD will jedoch in ihrem Gesetzentwurf die Inklusion im Kern zurückdrehen und spricht von Kindern mit Förderbedarf als ‚Belastung‘. Das steht diametral zu unserem Verständnis von Bildungsgerechtigkeit und unserer grundsätzlichen Weltanschauung. Wir Freie Demokraten wollen die passende Schule für jedes Kind – dazu gehören Sonderpädagogische Schulen, aber auch die Möglichkeit der Inklusion. Das würde die AfD mit diesem Gesetzentwurf unmöglich machen.

Wir Freie Demokraten wollen junge Menschen mit Förderbedarf stärken, nicht aussortieren. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD daher ab.“

Verankerung des integrierten Bachelors im Jurastudium ist wichtiger Modernisierungsschritt


In der heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Auch mit der Euphorie über den nun besiegelten Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim sollte die Landesregierung nicht übersehen, dass wir an den vier Unikliniken, die sich bereits in Landesträgerschaft befanden, einen milliardenschweren Sanierungsstau haben. Bundessonderprogramme dürfen keine Ausrede für fehlende Landesprioritäten sein. Das strukturelle Defizit des neuen Verbunds in der Rhein-Neckar-Region muss schnell sinken.

Mit der festen Verankerung des integrierten Bachelors im Jurastudium an den Landesuniversitäten setzen wir einen wichtigen Modernisierungsschritt in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung um. Fünf Jahre Studium enden künftig nicht mehr im Nichts, wenn das Staatsexamen nicht geschafft wird. Dieser Abschluss stärkt Durchlässigkeit und Perspektiven, ohne das Staatsexamen in Frage zu stellen.

Einen wichtigen Punkt verpasst das Gesetz jedoch: Es ist überfällig, die Zivilklauseln abzuschaffen, insbesondere im KIT-Gesetz. Die Festlegungen in einigen universitären Grundordnungen stehen im Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. Sie schränken Forschung ein, schaffen rechtliche Unsicherheit und gefährden die Innovationskraft unseres Landes. Das muss sich ändern, gerade angesichts der sicherheitspolitischen Lage. Wer das bestreitet, ignoriert die Realität.“

 

Die Verhinderung schlimmster Taten gelingt seither viel zu wenig


Zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der demokratischen Fraktionen zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der von uns zusammen vorgelegte Gesetzentwurf auf Basis eines SPD-Entwurfs zeigt, dass wir in diesem Feld praktikable Schutzlösungen erarbeiten können. Die vorliegende Regelung zum Einsatz einer Fußfessel mit Abstandsmessung ist ein modernes, aktuelles Mittel, um den Schutz betroffener Personen zu verbessern, indem die Einhaltung von vorgegebenen Abständen dauerhaft überwacht wird. Das wird kein Allheilmittel sein, ist aber ein Baustein zur effektiven Vorbeugung gegen weitere Gewalttaten.

Das von uns gewählte sogenannte ´Spanische Modell´ hebt die Prävention auf ein anderes Level – wir hoffen, dass dies hilft, auch die Taten entsprechend zu verhindern.“

 

Anträge der Freien Demokraten zeigen, wie es besser ginge – Gute Bildung entsteht nicht durch Unklarheiten und neue Lasten, sondern durch Freiheit, klare Standards und Qualität


Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen (17/9653) – kommentiert die Sprecherin für digitale Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Die vorliegenden Änderungen des Schulgesetzes werden als großer Fortschritt verkauft, bleiben aber erneut weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gerade weil dies der letzte bildungspolitische Aufschlag dieser Legislatur ist, wären Orientierung und klare Vorgaben nötig gewesen, aber die grün geführte Landesregierung verliert sich im Nebel aus Unklarheiten und unnötigen Zusatzaufgaben für die Schulen.

Die Ferienbetreuung im Ganztag wird zwar endlich gesetzlich verankert – ein Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Aber auch hier bleibt die Landesregierung auf halbem Weg stehen. Abgesehen von den 20 Schließtagen bleibt alles offen: keine Qualitätsstandards, keine klaren Anforderungen an Personalqualifikation, keine Vorgaben zu Kinderschutz, keine Definition der Zeitmodelle. Das haben sämtliche Expertinnen und Experten in unserem Webtalk am 4. Dezember sehr deutlich bestätigt: Alle Beteiligten wünschen sich mehr Klarheit, nicht weniger.

Wir Freie Demokraten zeigen mit unserem Änderungs- und Entschließungsantrag, wie es besser geht: Wir fordern verbindliche Qualitätsstandards, einen differenzierten Fachkräftekatalog, ein digitales Matching-System, Klarheit zu Datenschutz und Aufsicht sowie die Einbeziehung der Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot. Und wir schließen die nächste Lücke der Landesregierung, indem wir künftig nicht nur Kinderzahlen, sondern auch das tatsächlich eingesetzte Personal im Ganztag erfassen wollen, denn ohne valide Daten steuert man ein Bildungssystem wie ein Schiff ohne Kompass. Und während beim Ganztag entscheidende Fragen offenbleiben, bürdet die grün geführte Landesregierung an anderer Stelle, wie zum Beispiel bei der Schüler-ID, den Schulen neue Bürokratie und zusätzliche Aufgaben auf.

Am Ende bleibt ein schmaler Gesetzentwurf, der eine große Chance verpasst. Statt Schulen echte Eigenständigkeit – mit eigenen Personal- und Haushaltsbudgets – zu geben, digitale Mündigkeit, politische Bildung und wirtschaftliche Grundbildung verbindlich zu stärken und Lehrkräfte durch IT-Fachkräfte, Schulsozialarbeit und Verwaltungsassistenz spürbar entlasten, setzt die Landesregierung auf Stückwerk.

Unsere Anträge zeigen, wie es besser ginge, denn gute Bildung entsteht nicht durch neue Lasten, sondern durch Freiheit, klare Standards und Qualität.“

Die bildungspolitische Geisterfahrt der grünen Landesregierung muss gestoppt werden – Freie Demokraten legen Finanzierung für Stärkung des Bildungssystems vor


Die Aktuelle Debatte „Leistungsabfall, Lehrermangel, Strukturchaos – Kretschmanns Bildungsbilanz nach 15 Jahren Regierungsverantwortung“, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Baden-Württemberg gehörte im Bildungsbereich vor dem Regierungswechsel zu Grün-Rot zur bundesweiten Spitzengruppe. Heute verwaltet die grün geführte Landesregierung den dramatischen Niedergang. Wenn 85 Prozent der Schulleitungen mit der Bildungspolitik unzufrieden sind und 97 Prozent sagen, die Realität an Schulen werde ignoriert, dann ist das kein Warnsignal mehr, das ist ein Notruf. Und die VERA-Vergleichsarbeiten zeigen bitter: Zu viele Kinder erreichen nicht einmal mehr die Mindeststandards in Lesen, Schreiben und Rechnen. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind zerbrochene Zukunftschancen.

Die Ursachen sind klar: Grün geführte Bildungspolitik hat unser vielfältiges Schulsystem systematisch geschwächt und mit dem Ziel, möglichst alle Schularten zu Gemeinschaftsschulen zu machen, bewährte Strukturen zerschlagen. Die Grünen haben nie einen Hehl daraus gemacht, Werkrealschulen und Realschulen langfristig abschaffen zu wollen. Wer unser gegliedertes Bildungswesen erhalten will, muss wissen, worum es bei der Wahl am 8. März geht: um die Zukunft und die Stärkung unserer Werkrealschulen und Realschulen und um Leistungsgerechtigkeit für jede Begabung.

Die bildungspolitische Geisterfahrt der grünen Landesregierung muss gestoppt werden. Durch Leistungsabfall, Lehrermangel, und Strukturchaos wird eine ganze Generation um ihre Zukunftschancen gebracht. Für uns Freien Demokraten steht fest: Es ist höchste Zeit für eine liberale Bildungswende! Wir wollen unser vielfältiges Bildungssystem stärken, die eigenständige Realschule erhalten, die Abschaffung des Werkrealschulabschlusses zurücknehmen und die Werkrealschule zur beruflichen Realschule weiterentwickeln. Wir wollen den eklatanten Lehrkräftemangel bekämpfen, indem wir den Numerus Clausus an Pädagogischen Hochschulen abschaffen und Lehrkräfte spürbar entlasten. Wir wollen Schulsozialarbeit und Schulpsychologie massiv ausbauen und unsere Schulen baulich wie digital endlich auf die Höhe der Zeit bringen.

Und wir Freie Demokraten sagen auch, wie wir das finanzieren wollen: Mit 500 Millionen Euro aus der Baden-Württemberg-Stiftung investieren wir auf seriöse Weise in erstklassige Bildung statt in weitere Jahre grüner Zweitklassigkeit.

Dieses Land kann sich Stillstand nicht länger leisten – jetzt braucht es die Bildungswende!“

 

 

 

Mangelnde Aufklärung bei den 1.440 unbesetzten Lehrerstellen und Abschaffung des Werkrealschulabschlusses – das sind die wirklichen bildungspolitischen Skandale


In der Aktuellen Debatte „Grün-Schwarz versetzungsgefährdet: Jetzt sind die Lehrer schuld?!“ äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„In der heutigen Debatte geht es um die Frage möglicher Leistungsdefizite bei unseren Lehrkräften. Dieses Thema hat jedoch wenig mit den tatsächlichen Ursachen des durch die grün geführte Landesregierung verantworteten Bildungsdesasters zu tun. Die allermeisten Lehrkräfte in unserem Land leisten tagtäglich Hervorragendes und gehen oft genug weit über ihre persönliche Leistungs- und Belastungsgrenze hinaus. Und dort, wo es wirklich Probleme gibt, sind möglichen Sanktionen durch den Beamtenstatus ohnehin enge Grenzen setzt. Zielführender wäre es daher, den Blick auf die wirklichen bildungspolitischen Probleme und Skandale zu richten.

Reden wir doch lieber über die 1.440 vorhandenen, aber jahrzehntelang unbesetzt gebliebenen Lehrerstellen. Darüber, dass den Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg de facto 35.000 Unterrichtsstunden gestohlen wurden. Es ist unbegreiflich, dass weder Kultusministerin Schopper noch Finanzminister Bayaz diesen Fehler bemerkt haben, obwohl Eltern, Lehrkräfte und Schüler seit Jahren lautstark über Unterrichtsausfall und volle Klassen klagen. Kein Wunder haben wir einen Lehrkräftemangel, wenn einfach 1.440 Lehrerstellen verschwinden. Und was wurde bislang aus der groß angekündigten Aufklärung bis Ende des Jahres 2025? Nichts!

Oder reden wir über die größte bildungspolitische Fehlentscheidung der Regierung Kretschmann in dieser Legislatur: die Abschaffung des Werkrealschulabschlusses. Eine Landesregierung, die ständig von Chancengerechtigkeit redet, hat ausgerechnet jene Schulart abgewickelt, die für viele Jugendliche – vor allem im ländlichen Raum – ein Garant für individuelle Förderung, Praxisausrichtung und solide Berufsorientierung war. Die Werkrealschule war ein Erfolgsweg, der in unserem Land über Jahrzehnte funktioniert hat.

Wir Freie Demokraten sagen unmissverständlich: Die Abschaffung des Werkrealschulabschlusses muss rückgängig gemacht werden!“

 

Wenn Baden-Württemberg so weiter macht, sind wir in 24 Jahren dort, wo Bayern heute steht


Nikolai Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heute vorgestellte Gründung der BW Capital GmbH:

„Im Mai 2023 haben ich und meine Fraktion ein Positionspapier ‚Start-ups in Baden-Württemberg‘ vorgestellt. Eine unserer Forderungen damals: ‚Mehr Venture Capital für Baden-Württemberg aktivieren‘.

Jetzt, 2 ½ Jahre später, handelt die Landesregierung nun endlich. Doch die initial vorgesehenen 50 Millionen Euro sind viel zu wenig – Bayern beispielsweise stellt 1,2 Milliarden bereit. In 24 Jahren wäre Baden-Württemberg also dort, wo Bayern jetzt ist.

Ich sage daher: Aufwachen! Wir müssen endlich schneller, ambitionierter und umfassender werden bei der Start-up Förderung.“

 

Das angesprochene Positionspapier „Start-ups in Baden-Württemberg: Für mehr Wachstum und eine Erneuerung der Wirtschaft“ ist online zu finden: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2023/05/positionspapier_start-ups.pdf

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der invasive Waschbär außer Kontrolle? Wie muss ein effektives Management aussehen? Diese Fragen diskutierten der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik, Klaus Hoher sowie der agrarpolitische Sprecher, Georg Heitlinger der FDP/DVP-Fraktion mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Peter Körber (Sachverständiger Bauhandwerk) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Montag (8. Dezember) mit rund 60 Teilnehmenden auf Schloss Filseck.

 

Georg Heitlinger eröffnete die Diskussion: „Da der Waschbär bei uns keine natürlichen Feinde hat und extrem anpassungsfähig ist, konnte er sich massiv in Baden-Württemberg ausbreiten. Wie viele Waschbären bei uns leben, das kann man allerdings nicht sagen. Die Jagdstrecke gibt aber einen Hinweis auf die Entwicklung der Population. Dabei lassen sich 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 dem Ostalbkreis, dem Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall zuordnen. Der Landkreis Göppingen befindet sich im südlichen Bereich des aktuellen Ausbreitungsschwerpunktes des Waschbären. Weil viele Menschen die invasiven Raubtiere niedlich finden, wird ignoriert, wie sehr sie heimischen Arten schaden. Auch enorme Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sind die Folgen. Die Menschen im Landkreis sind zurecht besorgt. Da ist es kein Wunder, dass wir heute bei vollem Haus diskutieren.“

 

Peter Körber ergänzte: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Das Problem ist, dass wir in unseren Städten Bedingungen haben, die für Waschbären optimal sind, um sich massiv vermehren zu können. Waschbären kommen überall hinauf und hinein. Sie finden Essbares in Häusern, plündern Obstbäume, Müllsäcke, Futternäpfe von Katzen und räubern jedes Vogelnest, das sie vorfinden. Die Betroffenen bleiben auf den teilweise sehr hohen wirtschaftlichen Schäden sitzen. Außerdem sind die Menschen oft nicht ausreichend über die Gefahren informiert, denn auch die gesundheitlichen Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden. Der Waschbär-Spulwurm gelangt zum Beispiel über den Waschbärkot in die Umwelt gelangt. Vor allem Kinder und Haustiere können sich leicht infizieren. Der Waschbär ist auch Träger der Staupe, einer besonders für Hunde hochansteckenden Viruserkrankung, die häufig tödlich endet. Deshalb brauchen wir eine effektive und verlässliche Unterstützung der Menschen bei Mensch-Wildtier-Konflikten und mehr Information und Aufklärung. Für viele ist der Waschbär immer noch ein putziges Tierchen, zumindest solange bis es dann zum Schaden kommt. Garten- und Hausbesitzer können aber mit präventiven Maßnahmen dafür sorgen, dass der Waschbär gar nicht erst im Garten oder Haus auftaucht. Die Tiere sollten zum Beispiel keine Nahrung oder geeignete Unterschlüpfe vorfinden.“

 

Dr. Dorian D. Dörge, der  im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren. Ganz aktuell habe eine amerikanische Studie gezeigt, dass der Waschbär sich bereits an den städtischen Raum und uns Menschen anpasse und damit langsam zum Haustier werde. Es gebe Hinweise wie schlaffe Ohren, kleinere Gehirne oder kürzere Schnauzen,  Merkmale, die Haustiere im Gegensatz zu Wildtieren besitzen. Die Studie habe gezeigt, dass Waschbären beispielsweise eine um 3,5 Prozent kürzere Schnauze haben, wenn sie schon länger in Städten leben. Hier gebe es aber laut Dr. Dörge methodische Fehlschlüsse: „Die Forschenden haben auch verschiedene Klimazonen miteinbezogen und festgestellt, dass die Waschbären, die in wärmeren Gebieten leben, kürzere Schnauzen haben als ihre Artgenossen in kälteren Gebieten. In kälteren Gebieten sind längere Schnauzen von Vorteil, da so die Atemluft durch verlängerte Atemwege besser aufgewärmt werden kann. Was die Forschenden jedoch nicht bedacht haben, ist, dass es im urbanen Raum wärmer ist als im umliegenden Gebiet. Daher kann auch das wärmere Stadtklima Grund für die kürzeren Schnauzen sein. Damit kann man gar nicht darauf zurückschließen, dass sich ein Domestikationseffekt zeigt. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört wird. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Der Waschbär ist in Europa ökologisch betrachtet ein massives Problem“, so Dr. Dörge.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger im Landkreis Göppingen ein. Er berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber viel mehr eingreifen. Auch personell sind wir Stadtjäger schon heute völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen aber mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären. Gesellschaftliche Akzeptanz ist die Voraussetzung für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management ohne Doppelmoral und ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

Freie Demokraten fordern: Weniger Misstrauen und Bürokratie, mehr Vertrauen und Pragmatismus vor Ort sowie Reform des § 31 – Schulbau darf nicht länger einem Hindernislauf gleichen


Die Ergebnisse einer repräsentativen VBE-Studie (Verband Bildung und Erziehung) zum Schulbau, die heute im Rahmen der Schulbaukonferenz vorgestellt wurden, kommentiert Dennis Birnstock, Mitglied der FDP/DVP-Fraktion im Bildungsausschuss des Landtags:

 

„Die repräsentative VBE-Studie zum Schulbau hält der grün geführten Landesregierung den Spiegel vor: Wenn 69 Prozent der Schulleitungen akuten Sanierungsbedarf melden und gleichzeitig 70 Prozent sagen, dass ihnen dafür die Investitionsmittel fehlen, dann ist das kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Ergebnis jahrelanger politischer Untätigkeit. Unsere Schulen bröckeln – von kaputten Toiletten bis zur maroden Haustechnik – und die Landesregierung schaut tatenlos zu, statt den Kommunen endlich verlässlich unter die Arme zu greifen. Besonders alarmierend ist, dass 58 Prozent der Schulen in Baden-Württemberg nicht barrierefrei sind. Wer Inklusion ernst meint, darf das nicht als Randnotiz behandeln. Die Realität in den Schulgebäuden passt schlicht nicht zu den Sonntagsreden der grün geführten Landesregierung.

Zu dieser Enttäuschung gesellt sich ein weiteres Problem: Der Bürokratieturbo im Entwurf der neuen VwV Schulbau. Statt Verfahren zu vereinfachen und Prozesse zu beschleunigen, soll die Beteiligung des Landesbetriebs Vermögen und Bau ausgeweitet und schon bei Antragstellung eine Kostenberechnung nach DIN 276 auf dritter Ebene verlangt werden. Das ist praxisfern, sorgt für monatelange Verzögerungen und blockiert dringend notwendige Schulbauprojekte, bevor vor Ort überhaupt die ersten Entscheidungen getroffen werden können. Die finale Fassung lässt zudem noch immer auf sich warten. Ob die Ministerin ihr Versprechen, dass sie noch vor Weihnachten veröffentlicht wird, halten kann, wird sich in den nächsten 15 Tagen zeigen.

Wir Freie Demokraten fordern einen echten Schulbau-Neustart: weniger Misstrauen, weniger Bürokratie, mehr Vertrauen und Pragmatismus – mit einer schlanken, funktionierenden VwV Schulbau und einem reformierten § 31 Schulgesetz, der Kooperation statt Klagewege fördert. Nur wenn Schulbau nicht länger einem bürokratischen Hindernislauf gleicht, kommen die Investitionen dort an, wo sie gebraucht werden: bei Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Kommunen.“

Wären die Forderungen nach Steuersenkungen echt, hätte man es längst angehen können


Zur Meldung, wonach sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Finanzminister Danyal Bayaz für eine schnellere Senkung der Körperschaftssteuer ausgesprochen hätten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans Ulrich Rülke:

 

„Hohles schwarz-grünes Wahlkampfgeplänkel von Söder und Bayaz hilft dem Wirtschaftsstandort nicht. Wäre es den beiden Regierungsmitgliedern ernst, hätten sie längst für ein Vorziehen der Steuersenkungen sorgen können. Der eine sitzt im Bund am Kabinettstisch und der andere könnte über den Bundesrat aktiv werden. Die Einschränkung der Forderungen mit den Hinweisen auf die Umstände der Haushaltslage oder aber andere Ausgaben, die man nicht hätte tätigen sollen, kommen einem Sofort-Storno gleich. So kann man Deutschland und Baden-Württemberg nicht in eine erfolgreiche Zukunft führen. Wir brauchen jetzt ein umfassenden Entlastungs- und Innovationspaket und den Mut für Reformen statt Lippenbekenntnisse. Es muss wieder etwas vorwärts gehen in diesem Land. Und das geht nur mit liberalem Kompass.“

 

Bündnis-Unterschriften ersetzen keine Weiterbildungsoffensive – Freie Demokraten fordern Exzellenzinitiative für berufliche Bildung und Aufstiegsfortbildung


Die Unterzeichnung der neuen Vereinbarung „WEITER.BILDEN.BW – Gemeinsam für die Zukunft“, die von 2026 bis 2030 gilt, kommentiert die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Lebenslanges Lernen und Weiterqualifizierung sind für ein Hochlohn- und Hightech-Land wie Baden-Württemberg keine Kür, sondern Voraussetzung für Fachkräftesicherung, sozialen Aufstieg und Teilhabe. Dass die Landesregierung heute erneut ein Bündnis unterschreibt, ist aber noch kein Fortschritt: Seit Jahren erleben viele Beschäftigte und Betriebe, dass berufliche Fort- und Weiterbildung zu schwerfällig, zu wenig digital und vor allem zu bürokratisch organisiert ist – genau dort, wo wir eigentlich Tempo brauchen.

Wir Freie Demokraten erwarten deshalb eine echte Trendwende: eine Exzellenzinitiative für berufliche Bildung und Aufstiegsfortbildung im Land, die Meister, Techniker und Fachwirte stärkt, hochwertige modulare Angebote ausbaut und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung endlich praktisch durchsetzt. Dazu gehören eine weiter ausgebaute und auf mehr Berufe ausgeweitete Meisterprämie, flexible hybride und digitale Weiterbildungsformate sowie ein konsequenter Abbau von Förder- und Antragsbürokratie, damit Träger, KMU und Menschen in Weiterbildung nicht länger ausgebremst werden. Wer lebenslanges Lernen wirklich will, muss es einfacher, attraktiver und überall im Land nutzbar machen, statt nur neue Überschriften zu verkünden.“

 

 

Praxis-Check des NKR BW bestätigt FDP-Forderungen – Kitas müssen dringend von Bürokratie entlastet werden und mehr Flexibilität und Eigenverantwortung zugesprochen bekommen


Die Vorstellung der Ergebnisse des Praxis-Checks „Bürokratische Hemmnisse in der Kita“ durch den Normenkontrollrat Baden-Württemberg, kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Der Praxis-Check des Normenkontrollrats zeigt klar, wie die grün geführte Landesregierung unsere Kitas mit Bürokratie überzieht und ihnen die Freiheit nimmt, die sie für gute frühkindliche Bildung brauchen. Während das Kultusministerium erneut ankündigt, Hinweise ‚im Blick zu behalten‘, kämpfen die Einrichtungen weiter mit Dokumentationspflichten ohne pädagogischen Mehrwert, starren Gruppenmodellen sowie komplexen Genehmigungen und Bauvorgaben. Das Land redet von Entlastung, verursacht aber selbst viele der Regelberge, unter denen Kita-Leitungen und pädagogische Fachkräfte leiden. Wir Freie Demokraten sagen klar: Die Menschen in den Kitas brauchen keine warmen Worte, sondern echte Freiheit und Entlastung.

Deshalb setzen wir auf zielgerichteten Bürokratieabbau mit reduzierten Vorgaben und beschleunigten Prozessen: weniger Bau- und Brandschutzauflagen, schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren, standardisierte Musterverträge, zentrale Beschaffungsplattformen, konsequente Digitalisierung und deutlich weniger nicht-pädagogische Dokumentationspflichten. Zugleich fordern wir eine kindbezogene Anwendung des Mindestpersonalschlüssels, die Ausweitung des Fachkräftekatalogs, stärkere Unterstützung der Einrichtungen, etwa durch mehr Leitungszeit und den Einsatz von Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften, sowie eine landesweite Evaluation des Erprobungsparagrafen, damit erfolgreiche Flexibilisierungen dauerhaft ins Recht überführt werden können.

Wenn die Landesregierung es ernst meint mit Entlastung, dann muss sie ihre Komfortzone verlassen und den Kommunen endlich mit echter Servicementalität begegnen. Die Richtung des Normenkontrollrats ist eindeutig: weniger Fesseln, mehr Freiheit, damit wieder mehr Zeit bei den Kindern ankommt.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP/DVP-Fraktion, erklärt dazu:

 

„Der Bericht des Normenkontrollrats ist eine schallende Ohrfeige für die Arbeit des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) in Baden-Württemberg. Eigentlich sollte ein Kommunalverband proaktiv bürokratische Hürden abbauen und Erleichterungen für seine Kommunen umsetzen. Doch wir sehen, dass er das nicht tut. Einen KVJS, der als Bürokratieerzeuger anstatt Dienstleister fungiert, braucht aber niemand und ist entbehrlich.“