Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung
In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.
„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke. Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.
“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“
Unsere Forderungen
Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.
Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Effektiver Gesundheitsschutz
Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür
Kinder, Schule, Hochschule und Sport
Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.
Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.
Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen. Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.
Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.
Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei
Digitalisierung
Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und
Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur
Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.
Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.
Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.
Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.
Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.
Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.
Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und
Drucksache 16 / 9365 – Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion
Abgeordnete
Mitarbeiter
Benjamin Haak
Isabell Hegyi
Sven Jacobs
Thilo Weber
Sarah Wehinger
Schutzmaßnahmen an Schulen überfällig – Heute Online-Abendveranstaltung der FDP/DVP Fraktion mit der nordrhein-westfälischen Ministerin für Schule und Bildung Yvonne Gebauer.
Zur Meldung des Berufsschullehrerverbands BLV, wonach sich Lehrkräfte und Schulleitungen in der aktuellen Situation im Stich gelassen fühlen, und zur Ankündigung der Kultusministerin von Budgets für die Schulen zur Finanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Einen solchen Hilferuf, wie ihn der Berufsschullehrerverband abgesetzt hat, gilt es dringend ernst zu nehmen. Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bereits viel Zeit verloren gegangen. Warum werden nicht umgehend alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen mit FFP2-Schutzmasken ausgestattet beziehungsweise warum wird den Grundschullehrkräften dies nicht zügig wenigstens angeboten? Wo bleibt das eigene Engagement der Landesregierung für Luftfilteranlagen, wie es viele Verbände und Institutionen wie auch die FDP/DVP Fraktion nun bereits seit geraumer Zeit fordern und wie es Nordrhein-Westfalen bereits seit Wochen zeigt? Dass die Kultusministerin nun Budgets für die Schulen zur Finanzierung von Corona-bedingten Maßnahmen angekündigt hat, ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion grundsätzlich ein richtiger Schritt. Budgets haben gerade wir Freien Demokraten immer wieder gefordert. Allerdings dürfen sie nicht entschiedenes Regierungshandeln in einer Pandemie ersetzen. Unser Ziel muss es sein, die Schulen offen zu halten und flächendeckende Schulschließungen zu verhindern. Sowohl dem Gesundheitsschutz als auch dem Recht der Kinder auf Bildung muss zur Durchsetzung verholfen werden.“
Kern wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sowohl die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer, als auch der BLV-Vorsitzende Thomas Speck neben weiteren Podiumsteilnehmern am heutigen Abend bei einer öffentlichen Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP Fraktion zu Gast sind. „Interessierte sind herzlich eingeladen, die live übertragene Diskussion zu verfolgen und Fragen zu stellen. Beginn ist 18.30 Uhr, weitere Informationen einschließlich Zugang finden sich hier: https://fdp-landtag-bw.de/live/ . Wir freuen uns über rege Teilnahme.“
Leistungsprämie kann nur Anerkennung sein – FDP/DVP Fraktion fordert, dass alle Schulleitungen Entlastung durch Schulverwaltungsassistenten erhalten.
Zur Meldung, wonach die Schulleitungen eine Leistungsprämie von 600 Euro erhalten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Zu Recht erhalten die Schulleiterinnen und Schulleiter für ihren außergewöhnlichen Einsatz in der Zeit der Pandemie eine Leistungsprämie. Hierbei kann es sich jedoch nur um eine Anerkennung handeln. Die Rückmeldungen an uns haben gezeigt, dass die allermeisten Schulleitungen vor allem Entlastung brauchen. Die Organisation des Heimunterrichts ohne Vorbereitung, die Organisation des Unterrichts und der Prüfungen unter Pandemiebedingungen und der Lernbrücken sowie des neuen Schuljahrs mit einer nicht kalkulierbaren Infektionsentwicklung haben die Kräfte der Schulleitungen maximal beansprucht. Mit ihrem Programm zur Stärkung der Schulleitungen sieht die Landesregierung Schulverwaltungsassistenten nur für größere Schulen vor, während rund 85 Prozent der Schulen hierbei leer ausgehen. Die FDP/DVP Fraktion fordert, dass alle Schulen beziehungsweise Schulleitungen Entlastung durch Schulverwaltungsassistenten erhalten. Hierbei ist jedoch Flexibilität gefragt: Wenn dies für sie zweckmäßiger ist, sollte eine Schule statt eines Verwaltungsassistenten auch Anrechnungsstunden für Lehrkräfte erhalten können, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden.“
Abwälzen der Entscheidung auf die Verantwortlichen vor Ort schafft alles andere als klare Verhältnisse.
Zum Vorschlag der Kultusministerin, vor Ort mit beweglichen Ferientagen die Weihnachtsferien nach vorne zu verlängern, und zu ihrer Absage an eine allgemeine diesbezügliche Regelung äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
Rülke: „Grundsätzlich ist der Vorschlag nicht verkehrt, die Weihnachtsferien um zwei Tage nach vorne zu verlängern. So können die Familien vier Tage früher ins Weihnachtsfest starten, was für viele in der aktuellen Situation eine Erleichterung darstellen würde. Klar muss sein, dass angesichts des bisherigen großen Unterrichtsausfalls andere Ferientage in diesem Umfang reduziert werden müssen. Wenig Verständnis haben wir aber dafür, dass Kultusministerin die Entscheidung hierüber sechs Wochen vor Weihnachten auf die Verantwortlichen vor Ort abwälzt. Bei solch einer Frage wären klare Verhältnisse angebracht, wie sie Nordrhein-Westfalen schaffen will: mit einer landesweit einheitlichen Regelung. Zudem müsste angegeben werden, welche Ferientage im Gegenzug gestrichen werden und wie die Notbetreuung an den beiden Tagen sichergestellt wird.“
Kern: „Der Weg, den Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann vorschlägt, dürfte allerdings alles andere als klare Verhältnisse vor Ort schaffen. Über die Festsetzung der Beweglichen Ferientage entscheiden nach der Ferienverordnung des Kultusministeriums die Schulleiter einer Gemeinde mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Entscheidungsfindung führt zu einigem Aufwand, und auch ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen ist nicht auszuschließen. Damit wäre wohl weniger gewonnen als verloren.“
FDP/DVP Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zu einem Vollverschleierungsverbot in den Schulen vorgelegt – Gerichtsentscheidung bestätigt die Fraktion im Nachhinein hierbei.
Die FDP/DVP Fraktion trage den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen mit, äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs: „Bereits im Oktober 2016 hatte die FDP/DVP Fraktion einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit‘ (Drucksache 16/896) vorgelegt. Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, an den Schulen und in bestimmten weiteren Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hinsichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen. Unser Gesetzentwurf forderte ausdrücklich nicht ein generelles Vollverschleierungsverbot. Hiervon wäre die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit berührt, die es zu achten gilt.“
Zu den Beweggründen der FDP/DVP Fraktion sagte Kern: „Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation. Und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschleierung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maße ein. Dass mittlerweile das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsverbot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestätigt wieder einmal im Nachhinein die FDP/DVP-Fraktion bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfs.“
Trotz Sympathiebekundungen für den FDP-Gesetzentwurf, so Kern, habe sich die CDU damals nicht gegenüber dem grünen Koalitionspartner durchsetzen können. Also habe ihn die Regierungsmehrheit bei der Abstimmung im Landtag abgelehnt. Kern: „Es ist erfreulich, dass nun offensichtlich beide Koalitionspartner den Handlungsbedarf erkannt haben. Denn schließlich stünde das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn für wichtig erkannte Grundsätze, wie die offene Kommunikation an der Schule, nicht umgesetzt würden.“
FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Digitalen Schule vor.
Anlässlich der Ersten Beratung eines FDP-Gesetzentwurfs zur Digitalen Schule sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Digitalisierung der Schulen sowohl beschleunigen als auch gesetzlich verankern. Konkret wollen wir die Finanzierung der Ausstattung für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit digitaler Hard- und Software, die Systemadministration und die Lehrerfortbildung für digitale Bildung zumindest für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags sicherstellen. Während die Ausstattung der Lehrkräfte und die Lehrerfortbildung Aufgaben des Landes sind und vom Land finanziert werden, tragen Land und Schulträger die Kosten für die digitale Ausstattung der Schüler und die Systemadministration zu gleichen Teilen. Wir treten außerdem für einen Digitalpakt 2.0 ein, so dass Bund, Land und Schulträger jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Wichtig ist uns, dass die Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Höhe von Bund und Land bezuschusst werden wie die kommunal getragenen Schulen.“
Kern weiter: „Den Schulen ist auf Antrag und nach Beschluss von Lehrer- und Schulkonferenz ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung und Administration der digitalen Technik und Systeme zu geben. Wir betonen, dass die Schulträger über die Höhe des Budgets entscheiden. Was die digitalen Endgeräte angeht, schlagen wir vor, dass die Schülerinnen und Schüler diese entweder ausleihen oder käuflich erwerben können und dann dafür einen Zuschuss erhalten. Dieses Modell wurde bei Schultaschenrechnern bereits erfolgreich praktiziert. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Wahlfreiheit bei digitalen Anwendungen haben – auf der Basis von Datenschutz und Datensicherheit. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen auch deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen können. Dieser Zulassung muss der Datenschutzbeauftragte zustimmen. Und schließlich wollen wir jeder Schule ein Budget für Lehrerfortbildungen im Bereich der digitalen Bildung geben. Das Budget ist so bemessen, dass jede Lehrkraft einmal pro Jahr an einem Angebot entweder der Schulverwaltung oder eines freien bzw. privaten Weiterbildungsträgers teilnehmen und die entsprechende Fortbildungspflicht erfüllt werden kann. Die Fortbildungspflicht soll vor allem sicherstellen, dass es genügend Angebote gibt.“
Kern: „Die Digitalisierung der Schulen für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots von entscheidender Bedeutung. Stillstand ist für Freie Demokraten keine Option in diesem entscheidenden Zukunftsbereich. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unserem konkreten Vorschlag zuzustimmen und damit die Schulen auf die Höhe der Zeit zu bringen.“
FDP/DVP Fraktion unterbreitet Vorschläge.
Anlässlich einer Landtagsdebatte über die aktuelle Situation des Ehrenamts sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Ehrenamtliche sorgen dafür, dass das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Dörfern pulsiert. Wir Freie Demokraten wollen das Ehrenamt auch über die Zeit der Pandemie hinaus stärken. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, das Ehrenamt in dieser schwierigen Lage nicht länger mit Sonntagsreden und Lobeshymnen abzuspeisen, sondern wirksam und schnell zu unterstützen. Konkret:
- Beim Sport muss die zugesagte Verlängerung der Hilfen in verbindliche Form gegossen werden.
- Wir brauchen jetzt eine große Kampagne, um für Vereinseintritte zu werben. In der Corona-Zeit ist kaum jemand in einen Verein eingetreten, aber Austritte gab es sicherlich zu verzeichnen.
- Der veranlasste Shutdown muss im Bereich des Ehrenamts auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Denn hier sind viele Bereiche ganz offensichtlich kein Infektionsschwerpunkt. Wegen der Bedeutung der körperlichen Bewegung gerade in der jetzigen Zeit treten wir für ein differenziertes Konzept ein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben wieder ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich. Und wir fordern, zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für Tennishallen zu prüfen – sie dürfen nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind. Ein ähnliches Problem gibt es im Reitsport.
- Auch für die Kulturschaffenden müssen die Hilfen verlängert werden. Denn der Topf aus dem Programm ‚Kunst trotz Abstand‘ beispielsweise ist nun leer, und mehr als zwei Drittel der Antragsteller sind leer ausgegangen. Kritisch zu sehen ist, dass die Antragstellung häufig zu viel Zeit und Energie band und abschlägige Förderentscheidungen sowie die fehlende Transparenz des Verfahrens naturgemäß für Unmut sorgten.
Insgesamt müsse laut Kern Bürokratie abgebaut und steuerliche Freigrenzen erhöht werden. Kern: „Der Normenkontrollrat hat dieser grün-schwarzen Landesregierung im Dezember 2019 sage und schreibe 49 konkrete Vorschläge unterbreitet, um das Ehrenamt durch Bürokratieabbau zu stärken. Wir Freie Demokraten haben die Landesregierung in der heutigen Debatte dazu befragt und werden auch weiter darüber wachen, dass diese Vorschläge nicht im Sande verlaufen.“
Aus Corona lernen, trotz Corona lernen: Nutzen wir die Pandemie für eine spürbare Verbesserung der Bildungspolitik im Land!
Jede Krise ist auch eine Chance – die Chance besteht darin, Fehler zu erkennen und diese zu beheben. Für uns Freie Demokraten gilt das auch im Hinblick auf die Corona-Krise, die einige Versäumnisse der Bildungspolitik der Landesregierung offenbar gemacht hat. Es ist Zeit, aus den Fehlern zu lernen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!
Die Corona-Pandemie ist fraglos eine der größten Belastungsproben für das Bildungssystem in unserem Land. Während der flächendeckenden Schulschließungen im Frühjahr mussten sich Eltern, Lehrer und Schüler weitgehend unvorbereitet auf digital gestützten Unterricht umstellen. Der anschließende Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ist auch eine große Herausforderung: Prüfungen gilt es trotz aller Belastungen zu bewältigen, Versäumtes aufzuholen, den Schulalltag unter großen Hygiene- und Abstandsvorschriften zu meistern. Dafür sind verlässliche Vorgaben mit praktischer Unterstützung für die unterschiedlichen Pandemiestufen erforderlich.
Wir Freie Demokraten treten für eine Bildungs- und Betreuungsgarantie ein, wie sie der nordrhein-westfälische FDP-Familienminister Dr. Joachim Stamp abgegeben hat. Die Eltern und Schüler müssen sicher sein können, dass ihnen kein weiterer kompletter Lockdown von Kinderbetreuung und Schulen mehr zugemutet wird. „Es macht in einer zugespitzten Entscheidungssituation einen gewichtigen Unterschied, ob eine Regierung nur die Rückkehr zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen beschlossen oder aber sich ausdrücklich verpflichtet hat, die Kindertagesbetreuung und die Schulen nicht zu schließen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern.
Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.
Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.
Dies sind unsere Schlussfolgerungen und Lehren aus der Krise:
Auf die Lehrer kommt es an!
Zudem wären die Beseitigung des Fachlehrkräfte-Beförderungsstaus und ein Klassenteiler von 28 Schülern sinnvolle Instrumente. Ferner weist der Philologenverband zurecht darauf hin, dass in der Corona-Pandemie die Anforderungen an die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit erheblich gestiegen sind – insbesondere Verwaltungsaufgaben und Aufgaben im Bereich der Aufsicht und Betreuung der Schüler sind dazugekommen. Hier fordern wir die Kultusministerin auf, für Entlastung zu sorgen. Lehrerinnen und Lehrer sollten sich auf guten Unterricht konzentrieren können, statt wertvolle Zeit mit Nebenaufgaben zuzubringen. Die Einstellung von Verwaltungsassistenten und Systemadministratoren könnte eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte mit sich bringen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird. Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.
Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.
Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern neu entfalten!
Die aktuelle Erfahrung hat die elementare Bedeutung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern deutlich werden lassen. Für eine gelebte Bildungspartnerschaft zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen bedarf es einer Kultur des intensiven Austauschs und der echten Zusammenarbeit. Für beide Seiten bedeutet dies Möglichkeiten und Pflichten zugleich. Neben kurzen Wegen der Kontaktaufnahme bedarf es fester Formen der Kontaktpflege beispielsweise in Form von verbindlichen Eltern-Lehrer-Gesprächen. Das gilt umso mehr, wenn Eltern mehr Mitverantwortung im Lernprozess ihrer Kinder übernehmen wollen. Formen dezentralen Lernens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, sofern sie unter staatlicher Schulaufsicht und in Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer stattfinden.
Möglichst viel Wahlfreiheit im Bildungsangebot schaffen!
Zwischen gebundenen und offenen Angeboten beim Ganztag wählen zu können, gehört ebenso dazu wie der Erhalt und die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen als „Berufliche Realschulen“, der Erhalt der Beruflichen Schulen in ihrer Vielfalt, der Erhalt der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Stärkung der Realschulen und eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sowie die Möglichkeit, eine Schule in freier Trägerschaft besuchen zu können. Mit parlamenatrischen Beiträgen zu mehr Wahlfreiheit in Debatten, Anfragen und Gesetzentwürfen, z.B. zur Aufnahme der offenen Ganztagsschule neben die gebundene Ganztagsschule ins Schulgesetz, verfolgen wir dieses Ziel mit Nachdruck. Leider stehen wir hiermit oftmals alleine da – so erinnert unser Bildungsexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab.“
Um die Bildung von Klassen auf möglichst einheitlichem Niveau zu schaffen, ist die Grundschulempfehlung wieder verbindlich auszugestalten. Hierbei schlagen wir ein Letztentscheidungsrecht der aufnehmenden Schule vor. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu, Baden-Württemberg rutschte bereits vor der Corona-Krise in allen relevanten Bildungsrankings seit Abschaffung der Grundschulempfehlung empfindlich ab – zugunsten von Ländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen, die an einem vielgliedrigen Schulsystem mit verbindlicher Grundschulempfehlung festhalten. „Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.
Schließlich sollen die Möglichkeiten jeder Schule verbessert werden, die Schüler individuell zu fördern. Dies betrifft einerseits die finanziellen Mittel und die Möglichkeiten, Assistenzlehrkräfte anzustellen. Andererseits soll eine Schule bei Personalknappheit vorübergehend von den allgemeinen Vorgaben zur Stundentafel abweichen können.
Mehr dazu in unseren Pressemitteilungen zum Thema:
Digitale Schule zügig umsetzen – und ins Gesetz aufnehmen!
Alle Schulen müssen endlich leistungsstarke und schnelle Internetanbindungen erhalten – schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für digital gestützten Unterricht.
Darüber hinaus braucht es eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit Hard- und Software. Nach Erkenntnissen des von FORSA im Auftrag der FDP-Bundestagfraktion in Auftrag erstellten „Digitalisierungsmonitors 2020“ geben 80% der Befragten an, dass die Schulen nicht ausreichend mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sind – der Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre stark an.
Von entscheidender Bedeutung ist auch die Wartung und Aktualisierung der Systeme durch IT-Systemadministratoren, die wir Freien Demokraten „Digitale Hausmeister“ nennen. Die kommunalen und freien Schulträger müssen hierfür endlich finanziell entsprechend ausgstattet werden. Es bedarf einer tragfähigen Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Kommunen!
Auf Antrag ist unserem Vorschlag gemäß den Schulen ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung des Digitalbereichs zu geben. Dabei gilt es auch, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und -modernisierung einerseits und der Digitalisierung der Schulen andererseits zu nutzen. Ein Schulhaus auf Höhe der Zeit ist im Jahr 2021 nur ein solches, das auch technisch hohen Ansprüchen genügt.
Ferner brauchen wir ein Zulassungsverfahren für digitale Anwendungen, bei dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Vetorecht besitzt. So entsteht eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, unter denen die Schulen auswählen können. Momentan ist die Landesregierung leider einseitig auf bestimmte Softwarelösungen wie Microsoft Office 365 fixiert. Dr. Timm Kern mahnt an: „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“
Insgesamt muss die „Digitale Schule“ gesetzlich verankert werden. Dies wollen wir mit einem Gesetzentwurf sicherstellen, den unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern am Mittwoch, den 11. November im Landtag eingebracht hat:
Ziel ist es, einen neuen § 48 a „Digitale Schule“ ins baden-württembergische Schulgesetz aufzunehmen. Dieser soll die Landesregierung verpflichten, die nötige digitale Infrastruktur und Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie deren Wartung durch einen Systemadministrator sicherzustellen. Zudem setzt er der Gesetzentwurf Leitplanken für den Erlass der angesprochenen Datenschutzrichtlinien und ordnet allen Schulen im Land ein Budget für die Veranstaltung von Fortbildungsformaten zur digitalen Bildung zu. Eine entsprechende Fortbildungspflicht im Bereich der digitalen Bildungwürde vor allem den Staat verpflichten, für ausreichend Lehreraus- und -fortbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung zu sorgen. Hierbei geht es darum, Lehrkräften aller Altersstufen wertvolle Medien- und Digitalkompetenz zu vermitteln und pädagogische Konzepte zu entwickeln, die eine gelingende Einbindung digitaler Geräte in Präsenzunterricht ermöglichen. Der Nachholbedarf ist offenkundig: 88 % der Befragten im „Digitalisierungsmonitor 2020“ gaben an, dass Lehrerinnen und Lehrer nur unzureichend oder gar schlecht auf digitalen Unterricht vorbereitet seien. Auch dieser Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre erheblich an – und ist wohl auf die mitunter schlechten Erfahrungen im Homeschooling zurückzuführen, welches laut Digitalisierungsmonitor zu 68 % aus per E-Mail versendeten Hausaufgaben und zu 24 % aus im Schulhaus abzuholenden Papierausdrucken bestand.
Darüber hinaus sind Bund, Länder und Gemeinden aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren.
Digitale Bildung bedeutet auch mehr denn je, dass das Know-How über die Potenziale der Digitalisierung an die Schüler vermittelt wird. Das Fach Informatik – mit Inhalten weit über die Informationstechnik hinaus – ist daher an allen weiterführenden Schulen mindestens als Wahlpflichtfach einzurichten. Gleichzeitig brauchen wir eine möglichst früh einsetzende Medienbildung ab Klasse 1
Die Eigenverantwortung der Schulen stärken!
Die einzelnen Schulen sind bereits jetzt die zentralen Einheiten des Innovations- und Veränderungsprozesses. Wird das digitale Lernen ausgebaut, kommt der Schule als Dreh- und Angelpunkt und als zentralem sozialen Bezugspunkt eine umso größere Bedeutung zu. Wir wollen die Schulen deshalb in ihrer Eigenverantwortung stärken, konkret neben einem verlässlichen Budget und inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr Möglichkeiten der Personalauswahl und -entwicklung geben. Die Schlüsselposition nehmen in diesem Prozess die Schulleiter ein. Gerade für einen gelingenden weiteren Ausbau des digitalen und dezentralen Lernens gilt es sicherzustellen, dass die Schulleiter mit ausreichend Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet sind. Auch und gerade die Schulleitungen gilt es von bürokratischen Sonderaufgaben zu entlasten, die sich während der Coronakrise vervielfältigt haben – insbesondere für Schulleitungen ist unser Vorstoß, Verwaltungsassistenten zur Abnahme von Verwaltungsaufgaben einzustellen, daher sinnvoll.
Im zentralen sozialen Bezugspunkt Schule darf ferner ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern nicht fehlen. Die von Shutdowns und Einschränkungen charakterisierte Corona-Zeit mit ihren nicht hinweg zu diskutierenden, psychischen und sozialen Folgen für Schüler, Lehrer und Eltern hat den Bedarf hieran abermals verschärft. Land und Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein entsprechend gut ausgebautes Angebot vor Ort gestaltet werden kann.
Gesundheitsschutz in der Schule sicherstellen!
Das oberste Gebot in Zeiten einer Pandemie ist weiterhin der Gesundheitsschutz. Es gilt, die Gesundheit von allen am Schulleben Beteiligten – Schüler, Lehrer und deren Familien – sicherzustellen. Ein Schulbesuch darf kein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Umfassende – aber auch tatsächlich sinnvolle und funktionale – Hygienekonzepte und Infektionsschutzauflagen sind der beste Garant dafür, dass ein Präsenzunterricht an baden-württembergischen Schulen verantwortungsvoll möglich ist und ein zweiter Total-Lockdown der Bildungseinrichtungen vermieden werden kann. Leider musste man in den letzten Monaten häufiger das Gefühl haben, dass die Infektionsschutzmaßnahmen im Schulbereich häufiger das Gefühl haben, dass es sich um Symbolpolitik denn tatsächlich sinnvolle Beiträge zu mehr Schutz handelt – beispielhaft erwähnt sei die kaum durchsetzbare Maskenpflicht für Schüler am Platz während des Unterrichts. Außerdem braucht es schlichtweg mehr Unterstützung bei der Umsetzung: „Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin“, so Dr. Timm Kern.
Regelmäßiges Lüften mit Frischluft, insbesondere bei den über die Wintermonate niedrigen Temperaturen, ist allein keine ausreichende Infektionsschutzmaßnahme. Zudem steigt die Erkältungsgefahr für Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen, wenn sie permanent der Kaltluft ausgesetzt sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Luftfilter, beispielsweise HEPA-Filter, sind geeignet, die Ansteckungsgefahr in Innenräumen signifikant zu vermindern – ganz ohne Frieren. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen mit seiner liberalen Kultusministerin Yvonne Gebauer, haben die Potenziale von Luftfiltern schon länger erkannt. Ihre baden-württembergische Amtskollegin bleibt aber untätig und gewährt den Schulträgern keinerlei (Ko-)Finanzierungsperspektive für die kostspielige, aber sinnvolle Anschaffung von Luftfiltergeräten. Hier muss mehr kommen!
Zudem muss die Kultusministerin zeitnah FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen – im Unterschied zu einer Alltagsmaske aus Stoff schützen FFP2-Masken nämlich sowohl die Menschen in der Umgebung des Trägers, als auch den Träger selbst.
Ferner gilt es, die Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen in der Kinderbetreuung und in den Schulen auszuweiten. Auch bedarf es eines von der Landesregierung aufgestellten Stufenplans, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen getroffen werden – die bisherige allgemeine Einteilung der Landesregierung in drei Pandemiestufen, von denen aktuell die dritte bereits erreicht ist, ist für diesen Zweck nicht ausreichend.
Zu guter Letzt erfordert Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen auch solche Räumlichkeiten, die ein Einhalten von Abstandsregeln ermöglichen. Oftmals reicht hier das Platzangebot im Schulhaus nicht aus, eine ganze Schulklasse mit je 1,5 m Abstand zwischen den Schülern unterzubringen. Das Kultusministerium muss die Schulträger daher engagiert dabei unterstützen, geeignete zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu erschließen.
„Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein“, resümiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern.
Digitalisierung, Gesundheitsschutz, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und eine gelingende Entlastung der Lehrkräfte – in diesen Bereichen muss die Landesregierung nun während der zweiten, „heißen Phase“ der Corona-Pandemie dringend nachsitzen. Es gilt, die Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten zu politischer Realität werden zu lassen – im Interesse aller Schüler, Lehrer und Eltern im Land. Mit unseren Vorschlägen werden wir Freien Demokraten uns im Landtag weiterhin dafür einsetzen, dass Frau Eisenmann ihre bildungspolitischen Versäumnisse der letzten Jahre korrigiert und Corona die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schülern im Land nicht ausbremst.
Unser Ziel ist und bleibt: weltbeste Bildung in Baden-Württemberg! Mehr denn je muss unser Land daher in diesen Zeiten sein Bildungssystem so sanieren, dass es auf hohem Niveau krisenfest und zukunftssicher ist.
Jetzt zählt’s – wir bleiben dran!
Mit dem Digitalisierungsmonitor 2020 legt die FDP-Bundestagsfraktion zum dritten Mal die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur Digitalisierung vor. Sie wurde wie schon in den Vorjahren vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt und steht unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.
Digitalisierungsmonitor der Bundestagsfraktion
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sarah Wehinger
Das Wohl des einzelnen Kindes muss im Mittelpunkt stehen.
Zu den Ergebnissen einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) zur schulischen Inklusion sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Wenn mehr als die Hälfte der befragten Lehrkräfte Inklusion grundsätzlich für sinnvoll erachtet, aber nur 23 die gemeinsame Beschulung für ‚praktisch sinnvoll umsetzbar‘ hält, muss dies der Landesregierung zu denken geben und sie zum Handeln auffordern. Denn ganz offensichtlich stimmen bei solch einem Befund die Rahmenbedingungen nicht. So seien laut derselben Umfrage nur 15 Prozent der Schulen in Baden-Württemberg barrierefrei. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion muss das Wohl des einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehen. Deshalb darf es weder unzureichende Rahmenbedingungen für die Inklusion noch eine mangelnde Unterstützung für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ, frühere Sonderschulen) geben. Im Gegenteil, gerade die SBBZ sind echte Kompetenzzentren der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf. Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Inklusion – der VBE hat vielversprechende Vorschläge unterbreitet – gilt es, die SBBZ und ihre Außenklassen an den allgemeinen Schulen zu stärken. Die Notwendigkeit hierfür wird in Corona-Zeiten nochmals besonders deutlich, es liegt aber auch ganz grundsätzlich im Interesse eines erstklassigen sonderpädagogischen Bildungsangebots in Baden-Württemberg.“
Zur Forderung nach Hilfen für den organisierten Sport sagte der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:
„Wie auch schon bei den ersten pandemiebedingten Einschränkungen und Verboten im Bereich des Sports hält es die FDP/DVP Fraktion für dringend notwendig, dass die Vereine in Not finanzielle Unterstützung erhalten. Im Interesse der Planungssicherheit der Vereine wäre es wichtig, dass sich die Kultusministerin hierzu umgehend erklärt. Mindestens ebenso wichtig finden wir aber, dass der von den Regierungen des Bundes und der Länder veranlasste Shutdown beim Sport auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Der Betrieb wurde mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Und dies, obwohl Vereine und Verbände Hygienekonzepte auf den Weg gebracht hatten, die funktionieren. Zudem ist der Freizeit- und Amateursport ganz offensichtlich kein Infektionsschwerpunkt. Dass körperlicher Bewegung gerade in der jetzigen Zeit eine hohe Bedeutung zukommt, dürfte kaum jemand bezweifeln. Wir treten deshalb für ein differenziertes Konzept ein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht.“
Zur Forderung des Landeselternbeirats und des Philologenverbands nach Senkung des Klassenteilers sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Landeselternbeirat und Philologenverband mahnen zu Recht eine Senkung des Klassenteilers an. Es liegt auf der Hand, dass kleinere Klassen bessere Möglichkeiten bieten, auf den einzelnen Schüler beziehungsweise die einzelne Schülerin einzugehen. Aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer bedeuten kleinere Klassen bessere Arbeitsbedingungen. Bereits im Frühjahr 2011 (!) beschloss der Landtag einstimmig, den Klassenteiler an allen Schularten von derzeit 30 auf 28 Schülerinnen und Schüler zu senken. Leider stellten später vor allem die in Regierungsverantwortung gekommenen Grünen den Nutzen einer Klassenteilersenkung in Frage. Die FDP/DVP Fraktion fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, im Interesse der Qualität des Bildungsangebots in Baden-Württemberg nicht länger wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, sondern den Klassenteiler zügig auf 28 zu senken.“
Stringentes Gesamtkonzept statt zusammenhanglosem Aktionismus bei Corona-Verordnungen
Der FDP/DVP Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dem Recht auf Bildung auch in einer Pandemie zur Durchsetzung zu verhelfen. Eine erneute flächendeckende Schließung von Kinderbetreuung und Schulen muss verhindert werden. Wir beantragen deshalb erneut, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, wie dies der nordrhein-westfälische Familienminister Dr. Joachim Stamp bereits vorgenommen hat. Gleichzeitig besteht in Baden-Württemberg ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits. Bereits bei der Wiederöffnung der Schulen nach ihrer pandemiebedingten Schließung im Frühjahr ist auf die drohenden pandemiebedingten Personal- und Raumengpässe an den Schulen immer wieder hingewiesen worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert damals wie heute die Kultusministerin auf, die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen. Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird. Und schließlich brauchen wir umfangreiche Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen unter anderem Luftfilteranlagen zur Raumdesinfektion, FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler, mehr Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen und eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.
Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht.
“Wenn man die Strategie so fortführt, wird nach dem Teil-Lockdown der totale Lockdown kommen.”
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion
Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.
Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine vierwöchige Schließzeit geschickt werden.
Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.
– Unser Entschließungsantrag zur sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1.11.20 –
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
Drucksache 16/9200 – Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion
Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke im Landtag , 30.10.2020
„Was wir aber vermissen ist eine langfristige Strategie“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisch, diese Regierung hätte die Zeit seit dem Frühjahr offenbar nicht genutzt: „Was machen Sie, wenn diese Maßnahmen bis Ende November nicht fruchten? Sie haben dafür keinerlei Plan!“
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Benjamin Haak
Thilo Weber
Sarah Wehinger
FDP/DVP Fraktion beantragt neben Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz bei Bildungsdaten ein Verfahren zur Abgrenzung öffentlich zugänglicher und nicht zugänglicher Daten – Ablehnung durch Grün-Schwarz.
Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Zahlreiche Verbände und Institutionen haben sich eingehend und engagiert mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Für die Stellungnahmen, die Zustimmung und die Kritik, bedanken wir uns an dieser Stelle ausdrücklich! In dieser Anhörung wurde deutlich, dass es um mehr geht als um ein Pokerspiel über Zahlen zwischen Parlament und Regierung. Vielmehr geht es um eine systematische Erfassung und Aufbereitung von immer mehr schulbezogenen Daten vor allem durch das noch relativ neue IBBW – Institut für Bildungsanalysen BW. Angesichts dessen sehr umfassenden Auftrags zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die demokratietheoretische Frage berührt, wie viel Wissen von Behörden soll mit der Öffentlichkeit geteilt werden soll. In seiner Stellungnahme stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LFDI) stellt auch klar, dass der Informationszugang nicht schrankenlos ist, aber dass Einschränkungen der Informationsfreiheit gut begründet sein müssen. Er sieht die Schwäche der bisherigen Rechtslage darin, dass eine kritische Diskussion darüber unterbunden wird, welche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht. Der LFDI regt deshalb auch ein Informationsregister an, in das die Daten ohne Personalbezug eingestellt werden sollen – personenbezogene Daten müssen schließlich sorgsam geschützt und daher von vornherein ausgeschlossen sein. Der Anregung des LFDI folgend haben wir mit einem Entschließungsantrag ein Verfahren zur Abgrenzung vorgeschlagen: Ein Sachverständigengremium macht Vorschläge, welche Daten erhoben werden und merkt dazu an, welche Daten warum nicht veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung darüber, was in das Qualitätsdatenregister aufgenommen wird und was nicht, liegt beim Bildungsausschuss des Landtags. Dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einer Zustimmung zu diesem Verfahren durchringen konnte, ist ein erneuter Beleg für das tiefe Misstrauen, das diese Regierung den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt.“
FDP fordert dringend notwendigen Strategiewechsel bei Bekämpfung der Corona-Infektionen.
Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, übte Kritik am Vorgehen der Landesregierung in der Pandemie und an der aktuellen Coronaverordnung. Er warf Ministerpräsident Kretschmann vor, eine „Jojostrategie“ zu verfolgen: Shutdown-Öffnung-Shutdown-Öffnung. „Die Strategie der Regierung zeigt keine Perspektive auf“, bemängelte Rülke generell. Zudem hätte sie teilweise erhebliche Lücken und Widersprüche. Es sei nach Aussagen Rülkes daher gut und notwendig, darüber im Parlament zu sprechen und abzustimmen. Angesichts der zunehmenden Skepsis der Bevölkerung dürfe nicht das Gefühl bei den Menschen entstehen, die Verordnungen und Maßnahmen seien lediglich in den Büros der Ministerien und im Staatsministerium selbst ausgemacht worden.
„Wir stellen ausdrücklich nicht in Frage, dass gehandelt werden muss, um die Folgen der Pandemie in den Griff zu bekommen“, stellte Rülke klar. Allerdings verlange dies eine andere Beurteilung der Frage, ob eine Gesundheitsnotlage drohe. So fordere die FDP die Einführung eines Ampelsystems, das die Zahl der Tests insgesamt, aber auch den Anteil der positiv Getesteten, der tatsächlich Erkrankten und der noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken mit einbeziehe.
Diese Forderung ist Teil eines Antrags, den die FDP/DVP Fraktion anlässlich der Debatte zur Abstimmung stellte. Im Weiteren fordert die FDP/DVP darin eine massive Beschaffung von FFP2-Masken und eine Weiterentwicklung der Teststrategie mit ausreichend Schnelltests für Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Dies und die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als stärkeres Instrument zur Kontaktnachverfolgung seien zentrale Maßnahmen einer ausgebauten Schutzstrategie. „Wir müssen den Fokus endlich auf den Schutz von gefährdeten Bevölkerungsgruppen richten“, so Rülke. Die Beteuerungen der Landesregierung, dass dies momentan mit der Strategie der Eindämmung mitlaufe, seien auf Dauer zu wenig.
Im Bildungsbereich seien die Versäumnisse der Regierung weiterhin eklatant. „Der Ministerpräsident gab zu, dass die Entscheidung, die Schulen weiter geöffnet zu halten, politisch und nicht aufgrund der Epidemielage zustande gekommen sei. Das glaube ich ihm“, so Rülke und fügte an: „Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass dabei auch das politische Versagen dieser Regierung eine Rolle spielte, wenn es darum geht, dass die Schulen ausreichend unterstützt und begleitet werden und somit die Möglichkeiten oft einfach nicht ausreichen“. So fordere die FDP/DVP Fraktion schon länger einen massiven Ausbau der Digitalisierung an den Schulen, damit digitaler Unterricht in voller und Hybridform jederzeit möglich sei. Auch die Gewinnungsmöglichkeiten zusätzlicher Unterrichtsräume für den Schulbetrieb und zusätzliche Mittel für Luftfilteranlagen seien Forderungen seiner Fraktion in diesem Bereich. Die FDP/DVP Fraktion forderte in ihrem Antrag die Landesregierung außerdem auf, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellen soll, dass es auch bei steigenden Infektionszahlen eine Schließung von Schul- und Betreuungseinrichtungen nicht mehr geben werde.
Die FDP/DVP Fraktion fordere außerdem eine Reihe flexibler Ausnahmegenehmigungen für derzeit betroffene Bereiche, führte Rülke aus. So seien die Beherbergungsverbote für touristische Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben: „Die derzeitigen Hygienevorschriften und Registrierungen bieten ein hohes Maß an Sicherheit“, stellte Rülke fest. „Sie haben den Hotel- und Gastronomiebereich als leichtes Ziel entdeckt und machen es sich mit diesen Einschränkungen zu einfach“, warf Rülke der Regierung vor. Es sei außerdem notwendig, für den Kunst- und Kulturbereich Ausnahmen der Schließungen zuzulassen, wenn Infektionsschutzkonzepte und Regelungen zu Kontaktreduktionen ausreichend seien. Gleiches gälte für den Probenbetrieb in Amateurgruppen der Breitenkultur und für differenzierte Konzepte beim Freizeit- und Amateursport, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. „Es ist doch pädagogisch nicht vermittelbar, warum die Kinder stundenlang mit anderen in Klassenzimmern sitzen müssen, aber Proben und Sportgruppen danach nicht stattfinden dürfen“, kritisierte Rülke.
„Vom Verbot zum Gebot, vom Aktionismus zur Strategie und von der Eindämmung zum wirksamen Schutz“ – so beschrieb Rülke den von der FDP/DVP Fraktion vorgeschlagenen Strategiewechsel angesichts der Infektionsentwicklung. Er kündigte an, auch weiterhin Alternativmöglichkeiten aufzuzeigen und im Parlament dafür zu werben.
Zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach einem besseren Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin. Bereits bei der Wiederöffnung der Schulen nach ihrer pandemiebedingten Schließung im Frühjahr ist auf die drohenden pandemiebedingten Personal- und Raumengpässe an den Schulen immer wieder hingewiesen worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert damals wie heute die Kultusministerin auf, die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen. Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird. Das Land muss nach unserer Auffassung eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abgeben, so dass eine erneute flächendeckende Schließung von Kinderbetreuung und Schulen ausgeschlossen ist. Gleichzeitig brauchen wir umfangreiche Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen unter anderem Luftfilteranlagen zur Raumdesinfektion, FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler, mehr Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen und eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist. Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein.“
Zur Nachricht, wonach der nordrhein-westfälische Familienminister eine von ihm abgegebene Bildungs- und Betreuungsgarantie bekräftigt habe, äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
Rülke: „Der nordrhein-westfälische Familienminister Dr. Joachim Stamp hat heute nochmals die von ihm bereits abgegebene Bildungs- und Betreuungsgarantie bekräftigt. Damit ist den Eltern in NRW zugesagt, dass es trotz der ernsten Lage nicht noch einmal zu flächendeckenden Schließungen von Kinderbetreuung und Schulen kommt. Die FDP/DVP Fraktion fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, diesem Vorbild unverzüglich zu folgen und auch für unsere Kinderbetreuung und Schulen eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits in den Landtag eingebracht. Den Eltern in Baden-Württemberg darf kein zweiter Lockdown von Kinderbetreuung und Schulen zugemutet werden.“
Kern: „In der Stellungnahme zu unserem Antrag verweist die Kultusministerin darauf, dass sich die baden-württembergische Landesregierung für eine Rückkehr zu einem Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen entschieden habe. Damit soll möglicherweise zum Ausdruck gebracht werden, die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie habe sich erübrigt. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn es macht in einer zugespitzten Entscheidungssituation einen gewichtigen Unterschied, ob sich eine Regierung ausdrücklich verpflichtet hat, die Kindertagesbetreuung und die Schulen nicht zu schließen. So sollte aus der Stellungnahme der Kultusministerin vielmehr der Schluss gezogen werden, dass die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für Baden-Württemberg umso notwendiger ist.“
Organisations- und Kommunikationsfehler haben Betroffene verunsichert und verärgert – Forderungen der FDP/DVP Fraktion zur Digitalisierung der Schulen und zur Lehrergewinnung stießen auf taube Ohren
Zu einer von allen baden-württembergischen Tageszeitungen in Auftrag gegebenen Umfrage, wonach eine Mehrheit der Baden-Württemberger mit der Schulpolitik der Landesregierung in der Corona-Krise unzufrieden sind, äußern sich in der FDP/DVP Fraktion der Fraktionsvorsitzende. Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.
Rülke: „Das schlechte Zeugnis für die Schulpolitik der Landesregierung kam nicht überraschend. Zweifellos hat die Kultusministerin eine schwere Aufgabe zu meistern. Nach einem beherzten Krisenmanagement zu Beginn der Pandemie hat sie sich leider erhebliche Organisations- und Kommunikationsfehler geleistet. Kurzfristig verhängte Verordnungen wie die zur Kita-Öffnung haben die Betroffenen verunsichert und verärgert. Frau Dr. Susanne Eisenmann hat es auch nicht vermocht, klar zu kommunizieren, in welchem Pandemie-Szenario welche Maßnahmen zu erwarten sind. Und schließlich erweist sie sich leider beratungsresistent in Fragen, die darüber entscheiden, ob die Krise im Schulbereich gut bewältigt werden kann oder nicht: bei der Digitalisierung der Schulen und der Versorgung der Schulen mit ausreichend Lehrerinnen und Lehrern.“
Kern: „Bei der Digitalisierung der Schulen brauchen wir zum einen mehr Tempo. Was schnelle Internetanbindungen angeht, liegen Baden-Württembergs Schulen auf dem zweitletzten Platz vor Sachsen-Anhalt. Zum anderen muss die digitale Ausstattung mit Hard- und Software einschließlich ihrer Pflege keine Frage von Sonderprogrammen sein, sondern muss dauerhaft finanziert und gesetzlich verankert werden. Und schließlich müssen die Schulen sicher sein können, dass sie beim digitalen Unterrichten und Lernen auf datenschutz- und datensicherheitskonformer Basis arbeiten. Wir schlagen deshalb ein Zulassungsverfahren für Anwendungen vor, bei dem der Datenschutzbeauftragte ein Vetorecht besitzt. Leider stießen diese Forderungen bei der Kultusministerin ebenso auf taube Ohren wie die Forderung nach neuen Wegen bei der Lehrergewinnung. Hierzu zählen verbesserte Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch Abschaffung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit bei Lehrkräften und Referendaren oder durch einen Klassenteiler von 28 Schülerinnen und Schülern an allen weiterführenden Schulen, aber vor allem auch die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen bei der Personalauswahl und -entwicklung. Und schließlich ermöglicht es die Kultusministerin den Schulen nicht, in dieser Zeit Assistenzlehrkräfte anzustellen, wie es Bayern tut – aus Sicht der FDP/DVP Fraktion eine echte verpasste Chance.“
Zur Meldung, wonach bis 2030 mit deutlich steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Anders als in der Vergangenheit muss sich der Landtag bei den Schülerzahlen auf das Statistische Landesamt verlassen können. Denn oft entsprachen die prognostizierten Schülerzahlen nicht der Realität, sodass die Lehrerversorgung unzureichend war und aktuell auch ist. Das muss sich schleunigst ändern, da mit digitalen Hilfsmitteln stets der aktuelle Bedarf an Lehrkräften ermittelt und auch kurzfristige Einflussfaktoren einbezogen werden können.
Wir Freie Demokraten plädieren deshalb für eine Lehrerversorgung mit garantierten 100 Prozent plus X für spezifische Schwerpunkte.”
Schulträger nicht alleine lassen – NRW stellt 50 Millionen Euro bereit.
Der Vorsitzende der FDP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, forderten den Einsatz von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern.
Rülke: „Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf bei notwendigen Investitionen nicht aus Kostengründen kneifen. Die grün-schwarze Landesregierung hat mit Verweis auf die Pandemie in diesem Jahr 13,6 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufgenommen. Daraus sollten Luftfilter für die Klassenzimmer gut zu finanzieren sein. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Schulträger mit der Aufgabe nicht alleine zu lassen und umgehend Mittel für die Anschaffung von Luftfiltern bereitzustellen.“
Kern: „Obwohl auch die Kultusministerin den Einsatz von Luftfiltern mittlerweile nach einem Expertengespräch als sinnvolle Ergänzung zum Stoßlüften ansieht, verweist sie immer auch auf Zuständigkeit der Schulträger. Nordrhein-Westfalen dagegen lässt diese nicht hängen und stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Da die kalte Jahreszeit unmittelbar bevorsteht, ist Eile geboten: Eine saubere Luft und eine erträgliche Raumtemperatur zugleich dürften mit Stoßlüften allein im Winter kaum überall in den Schulgebäuden in angemessener Zeit zu erreichen sein.“
Momentanen Situation bringt hohe zusätzliche Belastungen mit sich – FDP/DVP Fraktion unterbreitet Vorschläge.
Zu den Forderungen des Philologenverbands zu den Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und Schulleitungen in der Pandemie sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Der Philologenverband weist zu Recht darauf hin, dass die momentane pandemiebedingte Situation für die Lehrkräfte und Schulleitungen hohe zusätzliche Belastungen mit sich bringt. Die Kultusministerin muss deshalb dringend prüfen, welche Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen in der aktuellen Situation ergriffen werden könnten – um diese dann dringend anzugehen. Neben einer guten digitalen Ausstattung der Schulen könnten Systemadministratoren und Verwaltungsassistenten den Lehrkräften und Schulleitungen nicht nur derzeit einiges an Arbeit abnehmen und ihnen eine Konzentration auf das Unterrichten ermöglichen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird. Dabei ist die Notwendigkeit von zusätzlichem Personal für Aufsicht und Betreuung mehr als offensichtlich. Und schließlich erinnern wir Grün-Schwarz an den im Frühjahr 2011 einstimmig getroffenen Beschluss des Landtags, den Klassenteiler auf 28 Schülerinnen und Schüler auch an allen weiterführenden Schulen zu senken. Dieser Schritt wäre ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Deshalb gilt es ihn besser früher als später in die Tat umzusetzen.“
– Eine Agenda für den Aufbruch –
Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.
In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.
Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren. Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.
I. Wirtschaft
Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.
Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
II. Bildung
Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.
Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.
Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:
III. Finanzen
Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:
IV. Verkehr und Planungsrecht
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.
Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:
V. Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:
VI. Wissenschaft und Forschung
Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.
Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:
VII. Familie und Gleichstellung
Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:
VIII. Bauen und Wohnen
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.
Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:
IX. Landwirtschaft
Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.
Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
X. Kultur
Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.
Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:
Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020
FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.
Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:
Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.
Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“
Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.
Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“
Baden-Württemberg hält auch im Jahr 2020 wieder den traurigen bundesweiten Rekord.
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Einzelfrage nach dem Stand der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften im bundesweiten Vergleich äußerten sich Dr. Timm Kern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, und Dr. Jens Brandenburg, Mitglied für die FDP-Bundestagsfraktion im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages, wie folgt:
Kern: “Das ist mehr als ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Kultusministerin: Ein weiteres Mal hält unser Bundesland den traurigen Rekord bei der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften. Wie aus der Antwort der Bundesarbeitsministerin auf eine Schriftliche Einzelfrage von Jens Brandenburg hervorgeht, schnellte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte im August gegenüber dem Vormonat um 1738 auf insgesamt 2428 hoch. Dies bedeutet für die Betroffenen oft besondere Härten. Wie außerdem ein Antrag aus der FDP/DVP-Landtagsfraktion ergeben hat, gibt es viele Lehrkräfte, die bereits zum wiederholten Mal einen befristeten Vertrag erhielten; selbst Fälle von neun Verträgen und mehr sind aufgeführt. Darüber hinaus trägt diese unwürdige Praxis nicht eben zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs bei. Die Kultusministerin fordern wir deshalb nun ein weiteres Mal auf, diesen unwürdigen Zustand zu beenden. Die CDU-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl müsste sich dessen bewusst sein, dass dies im Interesse unseres Landes liegt.”
Brandenburg: “Die grüne-schwarze Landesregierung hat auch dieses Jahr wieder Tausende Lehrkräfte über den Sommer in die Arbeitslosigkeit entlassen. Unter allen Kultusministern verteidigt Frau Dr. Susanne Eisenmann den Titel als dreisteste Dienstherrin mit großem Abstand. Die rücksichtslose Routine belastet nicht nur Lehrkräfte und ihre Familien, sondern auch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung. Jahr für Jahr wälzen die Länder Kosten von 10 bis 20 Millionen auf die Sozialkassen ab. In Corona-Zeiten fiel massenweise Unterricht aus und Frau Eisenmann setzt motivierte Lehrkräfte einfach vor die Tür. Das ist verantwortungslos und scheinheilig. Die besten Lehrkräfte gewinnt man nicht mit finanzieller Schikane. Die Bundesregierung darf dieser Praxis nicht länger zusehen. Junge Lehrkräfte sind keine haushaltspolitische Spielmasse. Die Kultusministerin muss sie künftig endlich selbst bezahlen. Kein privater Arbeitgeber könnte sich solche Tricks erlauben. Statt systematischer Arbeitslosigkeit brauchen junge Lehrkräfte verlässliche Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.”
Hier der Link zum erwähnten Antrag der Abgeordneten Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP, Landtags-Drucksache 16/8437: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8437_D.pdf
Förderkonzept für das Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen ist zweifellos sinnvoll – FDP-Gesetzentwürfe zur Stärkung der erfolgreichen Schulart lehnte Grün-Schwarz jedoch ab.
Zur angekündigten neuen Förderkonzept zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an Haupt- und Werkrealschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Dass die Kultusministerin die Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen stärken will, ist erfreulich. Sie hat offensichtlich verstanden, dass die Haupt- und Werkrealschulen eine Zukunft verdient haben – schließlich haben sie schon zahlreichen jungen Menschen Zukunftschancen eröffnet. Allerdings hat die Kultusministerin sich mit dieser Ansicht in der grün-schwarzen Koalition nicht durchsetzen können. Anders ist nicht zu erklären, warum nicht nur die Abgeordneten der Grünen, sondern auch die der CDU im Landtag unsere Gesetzentwürfe zur Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen abgelehnt haben. Weder konnte sich die Regierungsmehrheit zu unserem Vorschlag einer Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu ‚Beruflichen Realschulen‘ mit enger Verzahnung mit den Beruflichen Schulen durchringen, noch zu unserem Vorschlag zum Erhalt von kleineren Schulstandorten insbesondere auch im ländlichen Raum. Auch unser Vorstoß für die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stieß auf taube Ohren. Fazit: Wenn die Kultusministerin der erfolgreichen Schulart eine Zukunft geben will, muss sie noch deutlich mehr für die Haupt- und Werkrealschulen tun.“
Die offene Ganztagsschule muss ebenso mit Bundesgeldern bezuschusst werden können wie die gebundene Ganztagsschule und kommunale Betreuungsangebote.
Zur Klage des Ministerpräsidenten über den Stress, den die Verhandlungen über die Bundesgelder für die Ganztagsbetreuung mit sich brächten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Es ist selbstverständliche Aufgabe des Ministerpräsidenten, Baden-Württembergs Interessen zu wahren, auch wenn dies Stress bedeutet. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion liegt auch die Wahlfreiheit beim Ganztag im Interesse des Landes. Deshalb fordern wir auch den Ministerpräsidenten auf, bei den Verhandlungen im Bund dafür einzutreten, dass die Bezuschussung des Ganztags keine Schlagseite erhält, sondern unabhängig von der Ausgestaltung der Betreuung erfolgt. Neben gebundenen Ganztagsschulen und kommunalen Betreuungsangeboten sollten Ministerpräsident und Kultusministerin sich deshalb auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag hierbei einsetzen. Die Voraussetzungen von Kindern und Familien sind zu unterschiedlich, als dass man ihren Bedürfnissen mit einer Einheitsform gerecht würde.“
































