Die FDP fordert einen sachgerechten Umgang mit dem Wolf.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, für einen zeitgemäßen Natur- und Artenschutz und ein ganzheitliches Wildtiermanagement im Umgang mit dem Wolf zu sorgen. Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt der natur- und artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der grün-schwarze Tanz mit dem Wolf ist ein Fiasko für Tier und Mensch. Während der eine Teil der Landesregierung den Wolf heiligspricht, dramatisiert ihn der andere Teil. Wir fordern einen sachgemäßen Umgang mit dem Wolf und ein aktives Bestandsmanagement. Der Wolf ist und bleibt, was er ist – ein Raubtier ohne natürliche Feinde, das bald, so sagen es Experten voraus, erste Rudel bilden wird. Niemand weiß, was passiert, wenn Wölfe in einem dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten. Die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg ist also eine Zeitbombe.

 

Es ist eine Tatsache, dass wir dem Wolf in Baden-Württemberg weder den Lebensraum, noch die Futtergrundlage bieten können, die er wirklich braucht. Das ist auch ein Grund dafür, dass hierzulande vor allem Nutztiere zur Beute des Wolfs werden. Bei Übergriffen kommt er dann aber gar nicht zum fressen, weil er durch die anderen rennenden Tiere immer wieder unterbrochen bzw. sein Jagdtrieb getriggert wird. Das führt dazu, dass er oft mehr Nutztiere tötet, als er fressen kann. Die Existenz der Weidetierhaltung und die Biodiversität stehen so auf dem Spiel. Wir können es uns nicht mehr leisten, länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick zu haben. Wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen. Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Das Land darf die Weidetierhalter nicht länger im Stich lassen. Der Schadenausgleich muss vereinfacht und beschleunigt werden. Das bedeutet auch die Schaffung einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten.

 

Wir brauchen eine Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung. Damit schützen wir nicht nur den Menschen und andere Tiere vorm Wolf, sondern langfristig vor allem auch den Wolf. Denn, wenn die Stimmung erst einmal kippt und die Akzeptanz für das Raubtier sinkt, badet das letztlich der Wolf aus.“

 

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.

Experten zufolge muss man sich in Baden-Württemberg auf eine baldige Rudelbildung von Wölfen einstellen. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung konzentriert sich zu einseitig auf den Schutz des Wolfs und setzt damit die heimische Weidetierhaltung aufs Spiel. Sie muss unbedingt eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, sondern wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

Das Land aber investiert lieber Unsummen in Herdenschutzmaßnahmen, deren Wirkung fraglich ist. Seit 2018 hat es rund zehn Millionen Euro in den vermeintlichen Schutz der Nutztiere vor Angriffen durch den Wolf gesteckt. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

Klaus Hoher

Der Luchs hat einen Flächenanspruch, den wir ihm schlicht nicht bieten können.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk will im Rahmen des Luchs-Auswilderungsprojekts im kommenden Herbst das erste Luchsweibchen auswildern. Weitere sollen in den kommenden vier Jahren folgen, darunter auch Züchtungen- Dazu meint der artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Artenschutzromantik der Landesregierung kennt keine Grenzen mehr. Jetzt will sie auch noch Luchse verkuppeln. Der Luchs ist ein wunderbares Tier, das will ich gar nicht bestreiten, aber es fehlen ihm bei uns schlicht die Futtergrundlage, die entsprechenden Flächen und die verkehrsfreien Zonen, die er für sein großes Revier braucht. Baden-Württemberg ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Europa und hat eines der dichtesten Verkehrsnetze. Fast alle wiederangesiedelten Luchspopulationen in Deutschland haben außerdem eine deutlich geringere genetische Vielfalt als die natürlichen Vorkommen.

Die Landesregierung muss endlich ihre rosarote Brille absetzen. Sie darf beim Artenschutz nicht länger in Landesgrenzen denken. Artenschutz muss europäisch gedacht werden. Die Reviere des Luchses können mehr als 200 Quadratkilometer groß sein. Der Luchs hält sich dabei nicht an Landesgrenzen.

Das Geld, das Landwirtschaftsminister Hauk in die Hand nimmt, um mit übertriebener Akribie die Wiederansiedlung des Luchses voranzubringen, sollte er besser in die Unterstützung der Weidetierhalter stecken. Sie müssen sich effektiv vor dem Wolf, dessen unkontrollierte Ausbreitung die Landesregierung unterstützt, schützen können und im Schadensfall unbürokratisch entschädigt werden.“

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.


Zur Meldung, dass auf einem Foto einer Wildtierkamera in der Nähe des Schluchsees zwei Wölfe zu sehen sind und es sich dabei sehr wahrscheinlich um einen männlichen und einen weiblichen Wolf handelt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Die Landesregierung muss ein unkontrolliertes Ausbreiten verhindern. Sie konzentriert sich seit der Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg einseitig auf dessen Schutz. Wir dürfen aber nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür bald die Weidetierhaltung und damit die Offenhaltung der Landschaft und die Biodiversität.

 

Anstatt zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen aufzurufen, muss die Landesregierung die berechtigten Sorgen der Weide- und Nutztierhalter endlich ernst nehmen. Herdenschutz ist nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Gerissene Tiere sind eine emotionale und finanzielle Belastung für die Tierhaltenden, was deren Existenz bedroht. Dass künftig Wanderwege und Mountainbike-Strecken von Zäunen durchschnitten werden, kann auch niemand wollen.

 

Das Land muss für ein aktives Wolfsbestandsmanagement sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen. Außerdem muss es sich wirksam dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene weiter an der Senkung des Schutzstatus des Wolfs gearbeitet wird. Der aktuelle Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Der Wolf muss entsprechend der FFH-Richtlinie aus dem Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) überführt werden.“

 

Mit dem ersten weiblichen Wolf im Land ist davon auszugehen, dass es zur Rudelbildung kommt.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass in Baden-Württemberg erstmals ein weiblicher Wolf genetisch nachgewiesen worden ist, was Untersuchungen der Abstrichproben der im Januar getöteten sieben Ziegen in Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt hatten, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Nachweis des ersten weiblichen Wolfs in Baden-Württemberg muss der Landesregierung ein Warnschuss sein. In keinem Fall darf es zu einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs kommen.

 

Es war abzusehen, dass auch weibliche Wölfe zu uns nach Baden-Württemberg kommen werden. Das ist ein natürlicher biologischer Prozess. Nun ist es so weit und mir müssen davon ausgehen, dass es zur Rudelbildung kommen wird, denn im Südschwarzwald leben auch die beiden sesshaften Rüden. Das meint auch das Umweltministerium und ruft die Nutztierhalter in der gesamten Förderregion Schwarzwald zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen auf.

 

Herdenschutzmaßnahmen sind aber nicht flächendeckend möglich und schützen nicht zu 100 Prozent vor dem Wolf. Das sehen wir ganz klar in anderen Bundesländern. Wenn es zur Rudelbildung kommt und sich der Wolf weiter ausbreitet, ist das eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung. Die Pflege unserer Kulturlandschaft und der Erhalt der Artenvielfalt stehen auf dem Spiel.

 

Der Artenschutz beim Wolf ist veraltet. Der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene muss überarbeitet werden. Dafür muss sich das Land einsetzen und ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement einführen. Ein unkontrolliertes Wachstum muss durch gezielte Entnahmen verhindert werden. Das heißt, der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen. Wildtiermanagement muss ganzheitlich betrachtet werden.

 

Es ist an der Zeit für eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung.“

Wolf im Porträtmodus

Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement.

Welcher Weg ist der richtige im Umgang mit der Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg? Diese Frage diskutierte der Sprecher für Land- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher am Mittwoch (25. Januar) mit Dr. Micha Herdtfelder (Forstliche Versuchsanstalt), Klaus Lachenmaier (Landesjagdverband) und Anette Wohlfarth (Landesschafzuchtverband).

Dr. Micha Herdtfelder erläuterte: „Aktuell leben bei uns drei männliche Wölfe im Schwarzwald. Dass bald auch weibliche Tiere zu uns kommen und es zur Rudelbildung kommen wird, ist ein natürlicher biologischer Prozess. Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion wie wir sie auch in der Arbeitsgruppe „Luchs und Wolf“ schon haben. Extrempositionen helfen uns nicht weiter. Die Unterstützung für Tierhaltende muss bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Es gibt im Umgang mit dem Wolf noch viel zu tun, wesentlich ist ein guter Dialog zwischen allen Beteiligten.“

Klaus Lachenmaier ergänzte: „Wir sind in Baden-Württemberg stark besiedelt. Der Wolf ist aber sehr flexibel und anpassungsfähig. Er muss deshalb in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden, denn wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen und wir müssen das Wildtiermanagement endlich ganzheitlich betrachten. Während zum Beispiel das Rotwild bei uns nur auf vier Prozent der Landesfläche leben darf, kann sich der Wolf ungehindert ausbreiten.“

Dass Herdenschutzmaßnahmen nicht flächendeckend möglich sind, machte Anette Wohlfarth deutlich: „Alle drei Wölfe, die bei uns leben, verüben regelmäßig Angriffe auf Weidetiere. Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht immer zu 100 Prozent. Das sehen wir in anderen Bundesländern. Wenn sich der Wolf weiter ausbreitet, ist das eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung. Wir brauchen eine Obergrenze. Wölfe, die übergriffig sind, müssen umgehend und ohne bürokratischen Aufwand entnommen werden. Die Pflege unserer Kulturlandschaft, der Erhalt der Artenvielfalt und das gesellschaftliche Gemeinwohl sind wichtiger als die Rückkehr des Wolfes.“

Klaus Hoher bezog wie folgt Stellung: „Wir müssen davon ausgehen, dass bald viel mehr Wölfe bei uns leben. Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidtierhalter. Die Landesregierung muss aus ihrem ideologischen Märchen vom guten Wolf erwachen und endlich unserer Forderung nachkommen, den Wolf in das Schutzmanagement des JWMG aufzunehmen. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten. Wir brauchen eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung und ein ganzheitliches Wildtiermanagement.“

Artenschutz in der Kulturlandschaft kann nur mit der Landwirtschaft gelingen.


Zur Meldung, dass sich nach Vorstellung von Umweltministerin Walker auf etwa 15 Prozent der Landesfläche Biotope aneinanderreihen sollen, damit Insekten mehr Lebensraum haben, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Ausbau des Biotopverbunds darf kein Schritt durch die Hintertür für neue Auflagen sein. Maßnahmen müssen in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren, insbesondere den landwirtschaftlichen Familienbetrieben erfolgen.

 

Die Maßnahmen und Ziele müssen für die Landwirte praktikabel und erreichbar sein. Nur wirtschaftlich starke Betriebe können Naturschutzflächen langfristig pflegen. Deshalb müssen wir auf den Vertragsnaturschutz setzen.

 

Statt pauschale Verbote und überzogener Reduktionsziele für Pflanzenschutz ohne einsatzbereite Alternativen müssen Innovationen gefördert und deren Anwendung möglich werden. Dazu zählen auch neue Züchtungstechniken. Artenschutz in der Kulturlandschaft kann nur mit der Landwirtschaft gelingen. Es braucht einen vernünftigen Interessenausgleich.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidetierhalter und damit die Biodiversität.


Zur Meldung, dass es aus Sicht der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) nur eine Frage der Zeit ist, bis auch in Baden-Württemberg erste Wolfspaare Welpen zur Welt bringen und sich weitere Rudel bilden, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung muss aus ihrem ideologischen Märchen vom guten Wolf erwachen und handeln. Doch nicht einmal die Meldung der Experten, nicht einmal die wiederholten Nutztierrisse oder immer wieder neue Wolfsnachweise reichen aus, dass sie ihrer Tatenlosigkeit ein Ende setzt.

Nein – sie sieht viel lieber mit zu, wie sich der Wolf munter weiter durch unsere Weidetierhaltung frisst.

 

Die Landesregierung stellt den Wolf über alles und feiert ihn, ein Tier, das keine natürlichen Feinde hat, als natürlichen Bestandteil der heimischen Fauna, der als großer Beutegreifer eine wichtige Funktion innerhalb des Nahrungsnetzes der europäischen Ökosysteme habe. Das brachte jüngst meine Anfrage (Drucksache 17 / 3415) zu Tage. Die Rückkehr des Wolfs bedeute eine Steigerung der Biodiversität.

 

Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Eine weitere Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Rückzug der heimischen Weidetierhaltung führen, damit die Offenhaltung der Landschaft und somit auch die Artenvielfalt bedrohen. Das Land muss endlich unserer Forderung nachkommen und für ein aktives Wolfsbestandsmanagement sorgen. Es muss den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen.“

Wolf steht im Wald und blickt in Ferne

Moderner Natur- und Artenschutz


Schwerpunkt Wolf

In Baden-Württemberg war der Wolf über 150 Jahre lang ausgerottet. Seit dem Jahr 2000 verbreitet sich der Wolf mit einer exponentiellen Wachstumsrate in Deutschland.

Nach den aktuellen Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (Stand 02.12.2021) gab es im Monitoringjahr 2020/2021 insgesamt 157 bestätigte Rudel in Deutschland. Das waren 26 Rudel mehr als im Vergleichszeitraum 2019/2020 mit 131 Wolfsrudeln. Neben den Rudeln wurden nach Angaben des Bundesamts bundesweit 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland bestätigt. Nach derzeitigen Entwicklungen wird mit einem weiteren jährlichen Zuwachs von bis zu 30 Prozent gerechnet.

Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen drei Wölfe im Schwarzwald niedergelassen.

Wolf im Porträtmodus

Wir brauchen jetzt eine moderne Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische
Verklärung und ein aktives Wolfsbestandsmanagement!



Unsere Forderungen

Wolf steht im Wald und blickt in Ferne

Wir brauchen ein aktives Wolfsbestandsmanagement.


In der heutigen Landespressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers der FDP/DVP-Fraktion „Moderner Natur- und Artenschutz – Schwerpunkt Wolf“ führt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke aus:

 

„Wölfe sind nicht vom Aussterben bedroht – aber unsere Weidetierhaltung ist es bald. Auch für die Jagd und den Tourismus bringt die Ausbreitung des Wolfs in Teilen Deutschlands bereits massive Probleme mit sich. Wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg viel mehr Wölfe leben als die drei bekannten residenten Wölfe im Schwarzwald. Seit dem Jahr 2015 sind dem Wolf hierzulande bereits 169 Tiere zum Opfer gefallen. Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen, stellt die Landesregierung den Wolf über alles. Sie schiebt die Verantwortung auf die Weidetierhalter ab, indem sie sie zum Wettrüsten mit kostspieligen Herdenschutzmaßnahmen aufruft. Dabei ist völlig unklar, ob diese überhaupt ihren Zweck erfüllen. Herdenschutzzäune führen zur Zerschneidung unserer Kulturlandschaft und können eine Gefahr für andere Wildtiere darstellen. Herdenschutzhunde können für unbeteiligte Dritte ein Risiko sein. Der Wolf ist zudem extrem anpassungsfähig und zu intelligent, um sich an die ideologischen Träumereien von Umweltromantikern zu halten. Er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Das Tier nimmt die Natur so an, wie sie sich ihm präsentiert: Baden-Württemberg als dicht besiedeltes Bundesland.

 

Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Das Land aber schiebt den Schwarzen Peter nach Brüssel und versteckt sich hinter dem Bund. Dabei hätte es längst auf Bundeseben erwirken müssen, dass die Möglichkeiten der europäischen Richtlinien voll ausgeschöpft werden. Nach diesen kann bereits heute ein Wolf in Ausnahmefällen entnommen werden. Angesichts einer sich zunehmend erholenden Population fordern wir außerdem eine Statusänderung des Wolfes in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“. Wir brauchen eine Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung.“

 

Der naturschutz- und forstpolitische Sprecher Klaus Hoher ergänzt:

 

„Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf den Schutz des Wolfes wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust an Biodiversität führen und zu einem Verlust der auch aus Tierwohlgesichtspunkten gewünschten Weidetierhaltung. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Wir brauchen mehr Transparenz zu den Wölfen, die tatsächlich bei uns leben oder durch das Land ziehen. Weidetierhalter dürfen nicht länger im Stich gelassen werden. Der Schadenausgleich muss erheblich vereinfacht und beschleunigt werden, das bedeutet auch die Schaffung einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der ‚gute‘ Wolf existiert nicht einmal im Märchen und das aus gutem Grund.“

 

Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse.


Zur Meldung, dass sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium darauf geeinigt haben, dass der Auerhuhnschutz auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr spielen muss, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Im Schwarzwald ist kein Platz für Windkraft und Auerhuhn. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Ihre Bestandsentwicklung ist schon heute fatal. Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse. Da bringt es dem Auerhuhn auch nichts, wenn Minister Hauk seit Monaten von einer Fortschreibung des Aktionsplan Auerhuhn spricht.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Gerade die grün geführte Landesregierung sollte aber wissen, dass der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt genauso wichtig sind wie die Energiewende. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss.

 

Regenerativer Strom muss dort erzeugt werden, wo die Standortverhältnisse den höchsten Wirkungsgrad und die geringsten Kosten bei vergleichbaren Umweltstandards ermöglichen. Wir haben hierzulande ganz andere Potenziale als die Windkraft im Schwarzwald. Stattdessen müssen wir die Potenziale von Biogas vollumfänglich ausschöpfen, den Schatz der tiefen Geothermie heben und für einen wirtschaftlichen und flächeneffizienten Ausbau der Solarenergie sorgen.

 

Anstatt immer mehr Waldflächen der Nutzung zu entziehen, muss die Landesregierung auch die energetische Nutzung von Holz fördern, wo dies nicht in Konkurrenz zur stofflichen Verwendung steht. Davon würde wiederum auch das Auerhuhn profitieren. Denn wie viele weitere seltene und gefährdete lichtliebende Tierarten ist das Auerhuhn auf Waldstrukturen angewiesen, die ohne eine entsprechende Bewirtschaftung der Wälder verloren gehen.“

Klaus Hoher

Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.

 

Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

Klaus Hoher

Wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz fehlen.


Zur Meldung, dass Naturschützer besseren Schutz für Vögel vor Stromtod fordern und in einer aktuellen Studie von mindestens 1,5 Millionen getöteten Vögeln pro Jahr an Masten und Leitungen ausgehen, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Land hätte den Stromtod der über 1,5 Millionen Vögeln pro Jahr längst verhindern können. Die Landesregierung aber verpasst es seit Jahren, wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz umzusetzen und zu ergreifen. Da verwundert es auch nicht, dass in Baden-Württemberg viele Vogelarten um eine Gefährdungskategorie schlechter eingestuft sind als im Bundesdurchschnitt.

 

Schon in der Vergangenheit habe ich die Landesregierung aufgefordert, daran zu arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden, um das massive Vogelsterben an Stromleitungen zu verhindern.

 

Die Landesregierung selbst meinte auf meine Anfrage (Drucksache 17/1746) hin, dass der Tod durch Stromschlag an konstruktiv vogelgefährlichen, nicht ausreichend vogelschutzgesicherten Masten des Mittelspannungsfreileitungsnetzes eine bedeutende Mortalitätsursache darstelle, insbesondere auch während des Zuges außerhalb von Baden-Württemberg. Trotzdem schob sie die Verantwortung jahrelang auf den Bund und die Netzbetreiber ab.

 

Wenn diese Landesregierung tatsächlich etwas für den Vogelschutz erreichen will, dann muss sie jetzt gemeinsam mit den Verbänden und den Netzbetreibern mit Hochdruck daran arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden. Sie muss endlich für verhältnismäßige Lösungen sorgen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“

 

Der Garten- und Landschaftsbau leistet herausragende Arbeit und ist ein enormer Wirtschaftsfaktor

Gerne folgte die FDP/DVP-Fraktion der Einladung des Verbands für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. zur Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein. Bei der gemeinsamen Begehung des Geländes (Dienstag, 5. Juli) meinte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Landesgartenschauen sind ein stadtentwicklungspolitisches sowie städtebauliches Erfolgsmodell und wichtiger Impulsgeber nachhaltiger Infrastruktur. Hier in Neuenburg ist es gelungen, die Devise ‚Eine Stadt geht zum Rhein‘, die die Stadt mit der Landesgartenschau verfolgte, vollumfänglich umzusetzen. Die Verbindung zwischen Stadt, Land und Fluss, die durch die städtebauliche Veränderung geschaffen wurde, ist einmalig. Der Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. hat mit seinen Mitgliedsbetrieben herausragende Arbeit geleistet. Die Gärten demonstrieren die einzigartige Gestaltungskunst der Garten- und Landschaftsbetriebe im Land.

Die Werte, die sich die Stadt durch das Grün der Gartenschau gesichert hat, haben landesweite Strahlkraft. Sie werden ihr weit über die Schau hinaus erhalten bleiben. Solche Investitionen in die grüne Infrastruktur bringen nachhaltige Synergieeffekte zur Stärkung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger mit sich. Gerade die Corona-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig Gärten, Straßen und Parks vor Ort für die Menschen sind, um sich jenseits der eigenen vier Wände erholen zu können und Ausgleich zu finden.

Dabei kommt dem Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle zu. Er ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein wettbewerbsfähiger sowie nachhaltiger Arbeitgeber. Die Branche bringt Lebensqualität in Gärten, Straßen und Parks. Auch angesichts der Auswirkungen des Klimawandels ist das ein immer wichtiger werdender Zukunftsbeitrag – ganz in unserem Sinne. Die FDP-Landtagfraktion wird dem Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. und seinen Mitgliedsbetrieben auch in der Zukunft ein verlässlicher Ansprechpartner sein.“

„Auf der Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein sind zwei Komponenten einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung zu spüren. Die Klimaerwärmung ist an den bereits vielen heißen Tagen in der Rheinebene deutlich bemerkbar. Der kühlende Schatten durch gewachsenen Baumbestand macht deutlich, welchen Stellenwert das Thema ‚klimaorientierte‘ Stadtentwicklung in der Zukunft haben wird“, so Bernd Hopp, Vorstand Gartenschauen, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.

 

 

Klaus Hoher

Die Landesregierung befeuert die Debatte um die Katze und das Vogelsterben ohne wissenschaftliche Grundlage.


Zur Meldung, dass wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Ausgangsverbot für Katzen ist völliger Irrsinn. Es widerspricht dem Tierschutz: Für Freigängerkatzen bedeutet es massiven Stress und unermessliches Leid von heute auf morgen komplett eingesperrt zu sein. Es ist ein unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter Eingriff in die Eigentumsrechte der Katzenbesitzer. Dem Vogelschutz ist in keiner Weise gedient: Es gibt bis heute keine einzige repräsentative Studie dazu, wie viele Vögel in Deutschland jährlich zum Opfer von Hauskatzen werden.

 

Doch der Fehler liegt nicht nur beim zuständigen Landkreis. Die Landesregierung versäumt es seit Jahren, ein verhältnismäßiges und wirksames Maßnahmenpaket vorzulegen und umzusetzen. Stattdessen befeuert sie die Debatte um die Katze und das Vogelsterben, indem sie ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage regelmäßig behauptet, dass Katzen eine der Hauptverursacher für das Vogelsterben seien. Das tut sie insbesondere dann mit Vorliebe, wenn es um die Auswirkungen der Windkraft auf den Artenschutz geht. Dabei sind ihre ideologiegetriebenen Windkraftpläne dieser Landesregierung genauso realitätsfern wie das Ausgangsverbot für Katzen selbst.

 

Was wir in Sachen Vogelschutz brauchen, sind verhältnismäßige Lösungen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen und die Eigentumsrechte der Haustierbesitzer berücksichtigen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“

 

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Trotz der fatalen Situation des Auerhuhns fehlen bis heute wirksame Maßnahmen.


Anlässlich der Debatte zur Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Auerhuhn ist der Charaktervogel des Schwarzwalds. Doch die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns ist fatal. Die Landesregierung hat es bis heute verpasst, wirksame Maßnahmen umzusetzen, um den Bestand zu erhalten. Konnten im Jahr 2001 noch 303 Hähne während der Balz erfasst werden, waren es im Frühjahr 2021 nur noch 114. Nach einer Stabilisierung der Populationsentwicklung in den Jahren 2001 bis 2012 ist etwa ab dem Jahr 2013 ein deutlich negativer Trend sowohl bei der Populationsgröße als auch beim Verbreitungsgebiet zu verzeichnen.

 

Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Menschen den Wald als Ausflugs- und Erholungsziel vor der eigenen Haustür für sich entdeckt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wissenschaftliche Studien zum Verhalten des Auerhuhns belegen aber ein Meideverhalten gegenüber stark frequentierten Waldwegen und touristischen Einrichtungen. Doch geht es um das Auerhuhn, scheinen wissenschaftliche Erkenntnisse bei Grün-Schwarz kein Gewicht zu haben. Bis heute fehlt es an einer wirksamen Besucherlenkung im Wald.

 

Wissenschaftliche Erkenntnisse spielen auch keine Rolle, wenn es um die Ausbaupläne zur Windkraft im windstillen Schwarzwald geht. Aktuelle Untersuchungen zeigen eindeutig, dass je näher die Lebensräume des Auerhuhns an einer Windenergieanlage liegen, diese umso weniger von ihm genutzt werden. Näher als 850 oder 650 Meter bewegen sich die Tiere nicht an die Windenergieanlagen heran. Auch gewöhnen sich Auerhühner nicht an Windenergieanlagen. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis und will bis zu 500 Windenergieanlagen im Staatswald errichten.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen. Es gibt eben Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Das sollte vor allem einer grün geführten Landesregierung klar sein. Es gibt keinen Klimaschutz ohne Natur und auch keine erfolgreiche Energiewende mit Windrädern, an Standorten, an denen kein Wind weht.

 

Um das Überleben des Auerwilds zu sichern, brauchen wir endlich ein wirksames Maßnahmenbündel, das die Ziele des Naturschutzes und die verschiedenen Nutzungen des Schwarzwaldes durch Waldwirtschaft, Tourismus oder Jagd ermöglicht und das Auerwild schützt.“

 

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, zur gemeinsamen Pressemitteilung der Naturschutzverbände:

 

„Strom kann man nicht essen. Diese einfache Feststellung müssen sich auch die baden-württembergischen Naturschutzverbände gefallen lassen, wenn sie von Minister Hauk die Aufhebung der Obergrenze für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik fordern. Die Verbände irren sich gewaltig, wenn sie denken, es würde der Biodiversität und dem Klimaschutz dienen, hierzulande wertvolle Ackerböden der Lebensmittelproduktion zu entziehen und großflächig mit PV-Anlagen zu versiegeln. Dadurch kann sich der Druck erhöhen, weitere Flächen in trockenen und bewässerungsintensiven Massenkulturen z.B. in Südeuropa zu bewirtschaften oder – im schlechtesten Fall – weitere Flächen Regenwald für die landwirtschaftliche Erzeugung zu roden.“

 

Weiter sagt Heitlinger: „Auch der unvermeidliche Verweis auf Flächen, die zur Futtermittelerzeugung dienen, ist nicht hilfreich. Es ist allen Bürgerinnen und Bürgern überlassen, ihren Fleischkonsum zu hinterfragen, aber der Welt ist nicht geholfen, wenn Futtermittel oder am Ende das ganze tierische Produkt aus dem Ausland importiert wird. Außerdem leistet die Nutztierhaltung einen wichtigen Beitrag als Produzent nicht-synthetisch-chemischer Düngemittel, als Energielieferant durch Biogas und als Verwerter nicht-essbarer Pflanzenbestandteile.

 

Mit ihrer heutigen Pressemitteilung versuchen die Naturschutzverbände nicht den Flächennutzungskonflikt zwischen energie- und landwirtschaftlicher Produktion zu lösen, sie stellen sich einseitig auf die Seite der Nutzung für die Energieerzeugung. Und das, obwohl es im Land noch so viele Potentiale auf bereits versiegelten Flächen oder bei der Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen in Form der Agri-Photovoltaik gibt.“

Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Wir brauchen einen Biberfonds und eine Weiterentwicklung des Bibermanagements.


Die Forderung der FDP/DVP-Fraktion nach der Einrichtung eines Biberfonds und einer Weiterentwicklung des Bibermanagements wurde heute im Landtag beraten und abgelehnt. Dazu meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Population des Bibers wird mittlerweile auf über 7.000 Tiere geschätzt. Damit befindet sich das streng geschützte Nagetier hierzulande wieder in einem günstigen Erhaltungszustand. Das begrüße ich sehr. Es ist ein Beleg für erfolgreichen Naturschutz.

 

Mittlerweile hat sich der Biber aber so rasant ausgebreitet, dass seine Bautätigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden sind.

 

Die Biberschäden sind massiv angestiegen und damit auch die dadurch verursachten Kosten. Die Landesregierung lässt die Betroffenen aber seit Jahren im Regen stehen. Sie wird nicht müde, sich mit der immer gleichen Begründung aus der Verantwortung zu stehlen: Die Ausbreitung des Bibers in Baden-Württemberg sei auf natürlichem Weg erfolgt und nicht wie in Bayern, wo es einen Biberfonds gibt, durch Ansiedlung geschehen.

 

Landwirtschaftsminister Hauk scheint vergessen zu haben, dass er im Jahr 2013, als er keinen Ministerposten Inne hatte, da er sich in der damaligen Oppositionsfraktion der CDU befand, selbst die Einrichtung eines Biberfonds gefordert hat. Wohlgemerkt betrug die Population des Bibers damals nur 2.500 Biber. Wir haben mittlerweile fast 5.000 Biber mehr.

 

Die Landesregierung muss umgehend einen mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Biberfonds einrichten, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden. Sie muss die Anzahl der Biberberater, der Biberbeauftragten und der Biberansprechpartner entsprechend der rasant wachsenden Zahl der Biber im Land aufstocken. Wir brauchen endlich ein Bibermanagement, das den massiv gewachsenen Anforderungen gerecht wird.

 

Selbstverständlich sind Prävention, Beratung, Konfliktlösung oder technische Baumaßnahmen der beste Weg. Aufgrund der rasanten Zunahme des Bibers brauchen wir aber auch Kompensationen. Letztlich müssen wir auf über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Das sollten der Landesregierung unsere Land- und Forstwirte und der Natur- und Artenschutz wert sein.“

Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt.


Zur Meldung, dass Forstminister Hauk meint, dass das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn besser geschützt werden und dies auch bei Windkraftplänen stärker berücksichtigt werden müsse, sagt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn besser schützen will und bis 2033 wieder mehr als 300 balzende Auerhähne (Stand 2021: 114) im Schwarzwald leben sollen, begrüße ich. Wie er dieses Ziel erreichen will, wenn er gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, bleibt mir allerdings ein Rätsel.

 

Das Auerhuhn gehört zum Schwarzwald – Windräder nicht. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässtDie Bestandsentwicklung des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg ist aber schon heute fatal.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Aber die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Vom Schutz des Auerhuhns profitieren auch andere Tier- und Pflanzenarten, die in lichten Bergwäldern leben.

 

Wenn Minister Hauk das Auerhuhn noch retten will, dann darf sein angekündigtes Schutzkonzept nicht nur ein Papiertiger bleiben. Er muss dafür sorgen, dass die vorgesehenen Maßnahmen als vordringliche Sofortmaßnahmen umgesetzt werden. Das Konzept muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“

Nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.


Anlässlich der heutigen Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE „Biosphärengebiete – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und Erfolgsmodell in Baden-Württemberg“, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die ein Biosphärengebiet für die jeweilige Region mit sich bringen können, begrüße ich. Mir ist klar, dass die Region Allgäu-Oberschwaben aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung wie den Mooren besonders gut als Biosphärengebiet zum Klimaschutz und Schutz der Biologischen Vielfalt geeignet ist. Aber derart bedeutsame Vorhaben für eine Region dürfen nur mit und nicht gegen die betroffenen Akteure entschieden werden. Ein Biosphärengebiet darf den Menschen in der Region nicht einfach übergestülpt werden.

 

Die Situation in Oberschwaben ist eine völlig andere als in den bereits bestehenden, erfolgreichen Biosphärengebieten Schwäbische Alb und Schwarzwald. In Oberschwaben gibt es 1.200 Vollerwerbslandwirte und bereits über 2.000 Hektar Landschaftspflegeverträge. Deshalb müssen die Ziele eines möglichen Biosphärengebiets auch für die Land- und Forstwirte vor Ort geeignet sein. Auch, wenn die Landesregierung argumentiert, dass die Kernzone, in der die Natur sich selbst überlassen bleiben muss, nur drei Prozent eines Biosphärengebiets ausmacht, beginnen die Probleme spätestens mit der Pflegezone. Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Hier darf es auf keinen Fall zu einer Schlechterstellung der Forst- und Landwirtschaft kommen, denn nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.

 

Ich fordere die Landesregierung auf, im weiteren Prozess die Sorgen aller beteiligten Akteure nicht nur zu hören, sondern auch zu erhören. Die Aufteilung möglicher Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen muss so erfolgen, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft oder die Jägerschaft entstehen. Dem Starter-Team wünsche ich das notwendige Geschick bei den Verhandlungen mit allen beteiligten Akteuren, den Kommunen, den Grundbesitzern, den Landwirten und den involvierten Landkreisen. Sie alle müssen selbst entscheiden können, einem Biosphärengebiet beitreten.

 

Kurzum: Ein mögliches Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben muss in die Region passen und von allen Betroffenen gewollt sein. Wir werden der Umweltministerin und dem Landwirtschaftsminister hierbei ganz besonders auf die Finger schauen!“