Moderner Natur- und Artenschutz
Schwerpunkt Wolf
In Baden-Württemberg war der Wolf über 150 Jahre lang ausgerottet. Seit dem Jahr 2000 verbreitet sich der Wolf mit einer exponentiellen Wachstumsrate in Deutschland.
Nach den aktuellen Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (Stand 02.12.2021) gab es im Monitoringjahr 2020/2021 insgesamt 157 bestätigte Rudel in Deutschland. Das waren 26 Rudel mehr als im Vergleichszeitraum 2019/2020 mit 131 Wolfsrudeln. Neben den Rudeln wurden nach Angaben des Bundesamts bundesweit 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland bestätigt. Nach derzeitigen Entwicklungen wird mit einem weiteren jährlichen Zuwachs von bis zu 30 Prozent gerechnet.
Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen drei Wölfe im Schwarzwald niedergelassen.
Wir brauchen jetzt eine moderne Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische
Verklärung und ein aktives Wolfsbestandsmanagement!
Wir brauchen ein aktives Wolfsbestandsmanagement.
In der heutigen Landespressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers der FDP/DVP-Fraktion „Moderner Natur- und Artenschutz – Schwerpunkt Wolf“ führt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke aus:
„Wölfe sind nicht vom Aussterben bedroht – aber unsere Weidetierhaltung ist es bald. Auch für die Jagd und den Tourismus bringt die Ausbreitung des Wolfs in Teilen Deutschlands bereits massive Probleme mit sich. Wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg viel mehr Wölfe leben als die drei bekannten residenten Wölfe im Schwarzwald. Seit dem Jahr 2015 sind dem Wolf hierzulande bereits 169 Tiere zum Opfer gefallen. Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen, stellt die Landesregierung den Wolf über alles. Sie schiebt die Verantwortung auf die Weidetierhalter ab, indem sie sie zum Wettrüsten mit kostspieligen Herdenschutzmaßnahmen aufruft. Dabei ist völlig unklar, ob diese überhaupt ihren Zweck erfüllen. Herdenschutzzäune führen zur Zerschneidung unserer Kulturlandschaft und können eine Gefahr für andere Wildtiere darstellen. Herdenschutzhunde können für unbeteiligte Dritte ein Risiko sein. Der Wolf ist zudem extrem anpassungsfähig und zu intelligent, um sich an die ideologischen Träumereien von Umweltromantikern zu halten. Er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Das Tier nimmt die Natur so an, wie sie sich ihm präsentiert: Baden-Württemberg als dicht besiedeltes Bundesland.
Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Das Land aber schiebt den Schwarzen Peter nach Brüssel und versteckt sich hinter dem Bund. Dabei hätte es längst auf Bundeseben erwirken müssen, dass die Möglichkeiten der europäischen Richtlinien voll ausgeschöpft werden. Nach diesen kann bereits heute ein Wolf in Ausnahmefällen entnommen werden. Angesichts einer sich zunehmend erholenden Population fordern wir außerdem eine Statusänderung des Wolfes in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“. Wir brauchen eine Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung.“
Der naturschutz- und forstpolitische Sprecher Klaus Hoher ergänzt:
„Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf den Schutz des Wolfes wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust an Biodiversität führen und zu einem Verlust der auch aus Tierwohlgesichtspunkten gewünschten Weidetierhaltung. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Wir brauchen mehr Transparenz zu den Wölfen, die tatsächlich bei uns leben oder durch das Land ziehen. Weidetierhalter dürfen nicht länger im Stich gelassen werden. Der Schadenausgleich muss erheblich vereinfacht und beschleunigt werden, das bedeutet auch die Schaffung einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der ‚gute‘ Wolf existiert nicht einmal im Märchen und das aus gutem Grund.“
Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Zur Meldung, dass sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium darauf geeinigt haben, dass der Auerhuhnschutz auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr spielen muss, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Im Schwarzwald ist kein Platz für Windkraft und Auerhuhn. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Ihre Bestandsentwicklung ist schon heute fatal. Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse. Da bringt es dem Auerhuhn auch nichts, wenn Minister Hauk seit Monaten von einer Fortschreibung des Aktionsplan Auerhuhn spricht.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Gerade die grün geführte Landesregierung sollte aber wissen, dass der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt genauso wichtig sind wie die Energiewende. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss.
Regenerativer Strom muss dort erzeugt werden, wo die Standortverhältnisse den höchsten Wirkungsgrad und die geringsten Kosten bei vergleichbaren Umweltstandards ermöglichen. Wir haben hierzulande ganz andere Potenziale als die Windkraft im Schwarzwald. Stattdessen müssen wir die Potenziale von Biogas vollumfänglich ausschöpfen, den Schatz der tiefen Geothermie heben und für einen wirtschaftlichen und flächeneffizienten Ausbau der Solarenergie sorgen.
Anstatt immer mehr Waldflächen der Nutzung zu entziehen, muss die Landesregierung auch die energetische Nutzung von Holz fördern, wo dies nicht in Konkurrenz zur stofflichen Verwendung steht. Davon würde wiederum auch das Auerhuhn profitieren. Denn wie viele weitere seltene und gefährdete lichtliebende Tierarten ist das Auerhuhn auf Waldstrukturen angewiesen, die ohne eine entsprechende Bewirtschaftung der Wälder verloren gehen.“
Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.
Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.
Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.
Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“
Wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz fehlen.
Zur Meldung, dass Naturschützer besseren Schutz für Vögel vor Stromtod fordern und in einer aktuellen Studie von mindestens 1,5 Millionen getöteten Vögeln pro Jahr an Masten und Leitungen ausgehen, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Das Land hätte den Stromtod der über 1,5 Millionen Vögeln pro Jahr längst verhindern können. Die Landesregierung aber verpasst es seit Jahren, wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz umzusetzen und zu ergreifen. Da verwundert es auch nicht, dass in Baden-Württemberg viele Vogelarten um eine Gefährdungskategorie schlechter eingestuft sind als im Bundesdurchschnitt.
Schon in der Vergangenheit habe ich die Landesregierung aufgefordert, daran zu arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden, um das massive Vogelsterben an Stromleitungen zu verhindern.
Die Landesregierung selbst meinte auf meine Anfrage (Drucksache 17/1746) hin, dass der Tod durch Stromschlag an konstruktiv vogelgefährlichen, nicht ausreichend vogelschutzgesicherten Masten des Mittelspannungsfreileitungsnetzes eine bedeutende Mortalitätsursache darstelle, insbesondere auch während des Zuges außerhalb von Baden-Württemberg. Trotzdem schob sie die Verantwortung jahrelang auf den Bund und die Netzbetreiber ab.
Wenn diese Landesregierung tatsächlich etwas für den Vogelschutz erreichen will, dann muss sie jetzt gemeinsam mit den Verbänden und den Netzbetreibern mit Hochdruck daran arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden. Sie muss endlich für verhältnismäßige Lösungen sorgen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“
Der Garten- und Landschaftsbau leistet herausragende Arbeit und ist ein enormer Wirtschaftsfaktor
Gerne folgte die FDP/DVP-Fraktion der Einladung des Verbands für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. zur Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein. Bei der gemeinsamen Begehung des Geländes (Dienstag, 5. Juli) meinte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Landesgartenschauen sind ein stadtentwicklungspolitisches sowie städtebauliches Erfolgsmodell und wichtiger Impulsgeber nachhaltiger Infrastruktur. Hier in Neuenburg ist es gelungen, die Devise ‚Eine Stadt geht zum Rhein‘, die die Stadt mit der Landesgartenschau verfolgte, vollumfänglich umzusetzen. Die Verbindung zwischen Stadt, Land und Fluss, die durch die städtebauliche Veränderung geschaffen wurde, ist einmalig. Der Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. hat mit seinen Mitgliedsbetrieben herausragende Arbeit geleistet. Die Gärten demonstrieren die einzigartige Gestaltungskunst der Garten- und Landschaftsbetriebe im Land.
Die Werte, die sich die Stadt durch das Grün der Gartenschau gesichert hat, haben landesweite Strahlkraft. Sie werden ihr weit über die Schau hinaus erhalten bleiben. Solche Investitionen in die grüne Infrastruktur bringen nachhaltige Synergieeffekte zur Stärkung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger mit sich. Gerade die Corona-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig Gärten, Straßen und Parks vor Ort für die Menschen sind, um sich jenseits der eigenen vier Wände erholen zu können und Ausgleich zu finden.
Dabei kommt dem Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle zu. Er ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein wettbewerbsfähiger sowie nachhaltiger Arbeitgeber. Die Branche bringt Lebensqualität in Gärten, Straßen und Parks. Auch angesichts der Auswirkungen des Klimawandels ist das ein immer wichtiger werdender Zukunftsbeitrag – ganz in unserem Sinne. Die FDP-Landtagfraktion wird dem Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. und seinen Mitgliedsbetrieben auch in der Zukunft ein verlässlicher Ansprechpartner sein.“
„Auf der Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein sind zwei Komponenten einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung zu spüren. Die Klimaerwärmung ist an den bereits vielen heißen Tagen in der Rheinebene deutlich bemerkbar. Der kühlende Schatten durch gewachsenen Baumbestand macht deutlich, welchen Stellenwert das Thema ‚klimaorientierte‘ Stadtentwicklung in der Zukunft haben wird“, so Bernd Hopp, Vorstand Gartenschauen, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
Die Landesregierung befeuert die Debatte um die Katze und das Vogelsterben ohne wissenschaftliche Grundlage.
Zur Meldung, dass wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Das Ausgangsverbot für Katzen ist völliger Irrsinn. Es widerspricht dem Tierschutz: Für Freigängerkatzen bedeutet es massiven Stress und unermessliches Leid von heute auf morgen komplett eingesperrt zu sein. Es ist ein unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter Eingriff in die Eigentumsrechte der Katzenbesitzer. Dem Vogelschutz ist in keiner Weise gedient: Es gibt bis heute keine einzige repräsentative Studie dazu, wie viele Vögel in Deutschland jährlich zum Opfer von Hauskatzen werden.
Doch der Fehler liegt nicht nur beim zuständigen Landkreis. Die Landesregierung versäumt es seit Jahren, ein verhältnismäßiges und wirksames Maßnahmenpaket vorzulegen und umzusetzen. Stattdessen befeuert sie die Debatte um die Katze und das Vogelsterben, indem sie ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage regelmäßig behauptet, dass Katzen eine der Hauptverursacher für das Vogelsterben seien. Das tut sie insbesondere dann mit Vorliebe, wenn es um die Auswirkungen der Windkraft auf den Artenschutz geht. Dabei sind ihre ideologiegetriebenen Windkraftpläne dieser Landesregierung genauso realitätsfern wie das Ausgangsverbot für Katzen selbst.
Was wir in Sachen Vogelschutz brauchen, sind verhältnismäßige Lösungen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen und die Eigentumsrechte der Haustierbesitzer berücksichtigen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“
Ein Jahr Landesregierung
Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen
Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren. Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.
Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.
Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.
Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.
Trotz der fatalen Situation des Auerhuhns fehlen bis heute wirksame Maßnahmen.
Anlässlich der Debatte zur Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Das Auerhuhn ist der Charaktervogel des Schwarzwalds. Doch die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns ist fatal. Die Landesregierung hat es bis heute verpasst, wirksame Maßnahmen umzusetzen, um den Bestand zu erhalten. Konnten im Jahr 2001 noch 303 Hähne während der Balz erfasst werden, waren es im Frühjahr 2021 nur noch 114. Nach einer Stabilisierung der Populationsentwicklung in den Jahren 2001 bis 2012 ist etwa ab dem Jahr 2013 ein deutlich negativer Trend sowohl bei der Populationsgröße als auch beim Verbreitungsgebiet zu verzeichnen.
Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Menschen den Wald als Ausflugs- und Erholungsziel vor der eigenen Haustür für sich entdeckt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wissenschaftliche Studien zum Verhalten des Auerhuhns belegen aber ein Meideverhalten gegenüber stark frequentierten Waldwegen und touristischen Einrichtungen. Doch geht es um das Auerhuhn, scheinen wissenschaftliche Erkenntnisse bei Grün-Schwarz kein Gewicht zu haben. Bis heute fehlt es an einer wirksamen Besucherlenkung im Wald.
Wissenschaftliche Erkenntnisse spielen auch keine Rolle, wenn es um die Ausbaupläne zur Windkraft im windstillen Schwarzwald geht. Aktuelle Untersuchungen zeigen eindeutig, dass je näher die Lebensräume des Auerhuhns an einer Windenergieanlage liegen, diese umso weniger von ihm genutzt werden. Näher als 850 oder 650 Meter bewegen sich die Tiere nicht an die Windenergieanlagen heran. Auch gewöhnen sich Auerhühner nicht an Windenergieanlagen. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis und will bis zu 500 Windenergieanlagen im Staatswald errichten.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen. Es gibt eben Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Das sollte vor allem einer grün geführten Landesregierung klar sein. Es gibt keinen Klimaschutz ohne Natur und auch keine erfolgreiche Energiewende mit Windrädern, an Standorten, an denen kein Wind weht.
Um das Überleben des Auerwilds zu sichern, brauchen wir endlich ein wirksames Maßnahmenbündel, das die Ziele des Naturschutzes und die verschiedenen Nutzungen des Schwarzwaldes durch Waldwirtschaft, Tourismus oder Jagd ermöglicht und das Auerwild schützt.“
Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, zur gemeinsamen Pressemitteilung der Naturschutzverbände:
„Strom kann man nicht essen. Diese einfache Feststellung müssen sich auch die baden-württembergischen Naturschutzverbände gefallen lassen, wenn sie von Minister Hauk die Aufhebung der Obergrenze für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik fordern. Die Verbände irren sich gewaltig, wenn sie denken, es würde der Biodiversität und dem Klimaschutz dienen, hierzulande wertvolle Ackerböden der Lebensmittelproduktion zu entziehen und großflächig mit PV-Anlagen zu versiegeln. Dadurch kann sich der Druck erhöhen, weitere Flächen in trockenen und bewässerungsintensiven Massenkulturen z.B. in Südeuropa zu bewirtschaften oder – im schlechtesten Fall – weitere Flächen Regenwald für die landwirtschaftliche Erzeugung zu roden.“
Weiter sagt Heitlinger: „Auch der unvermeidliche Verweis auf Flächen, die zur Futtermittelerzeugung dienen, ist nicht hilfreich. Es ist allen Bürgerinnen und Bürgern überlassen, ihren Fleischkonsum zu hinterfragen, aber der Welt ist nicht geholfen, wenn Futtermittel oder am Ende das ganze tierische Produkt aus dem Ausland importiert wird. Außerdem leistet die Nutztierhaltung einen wichtigen Beitrag als Produzent nicht-synthetisch-chemischer Düngemittel, als Energielieferant durch Biogas und als Verwerter nicht-essbarer Pflanzenbestandteile.
Mit ihrer heutigen Pressemitteilung versuchen die Naturschutzverbände nicht den Flächennutzungskonflikt zwischen energie- und landwirtschaftlicher Produktion zu lösen, sie stellen sich einseitig auf die Seite der Nutzung für die Energieerzeugung. Und das, obwohl es im Land noch so viele Potentiale auf bereits versiegelten Flächen oder bei der Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen in Form der Agri-Photovoltaik gibt.“
Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.
Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.
Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.
Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.
Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“
Wir brauchen einen Biberfonds und eine Weiterentwicklung des Bibermanagements.
Die Forderung der FDP/DVP-Fraktion nach der Einrichtung eines Biberfonds und einer Weiterentwicklung des Bibermanagements wurde heute im Landtag beraten und abgelehnt. Dazu meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Die Population des Bibers wird mittlerweile auf über 7.000 Tiere geschätzt. Damit befindet sich das streng geschützte Nagetier hierzulande wieder in einem günstigen Erhaltungszustand. Das begrüße ich sehr. Es ist ein Beleg für erfolgreichen Naturschutz.
Mittlerweile hat sich der Biber aber so rasant ausgebreitet, dass seine Bautätigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden sind.
Die Biberschäden sind massiv angestiegen und damit auch die dadurch verursachten Kosten. Die Landesregierung lässt die Betroffenen aber seit Jahren im Regen stehen. Sie wird nicht müde, sich mit der immer gleichen Begründung aus der Verantwortung zu stehlen: Die Ausbreitung des Bibers in Baden-Württemberg sei auf natürlichem Weg erfolgt und nicht wie in Bayern, wo es einen Biberfonds gibt, durch Ansiedlung geschehen.
Landwirtschaftsminister Hauk scheint vergessen zu haben, dass er im Jahr 2013, als er keinen Ministerposten Inne hatte, da er sich in der damaligen Oppositionsfraktion der CDU befand, selbst die Einrichtung eines Biberfonds gefordert hat. Wohlgemerkt betrug die Population des Bibers damals nur 2.500 Biber. Wir haben mittlerweile fast 5.000 Biber mehr.
Die Landesregierung muss umgehend einen mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Biberfonds einrichten, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden. Sie muss die Anzahl der Biberberater, der Biberbeauftragten und der Biberansprechpartner entsprechend der rasant wachsenden Zahl der Biber im Land aufstocken. Wir brauchen endlich ein Bibermanagement, das den massiv gewachsenen Anforderungen gerecht wird.
Selbstverständlich sind Prävention, Beratung, Konfliktlösung oder technische Baumaßnahmen der beste Weg. Aufgrund der rasanten Zunahme des Bibers brauchen wir aber auch Kompensationen. Letztlich müssen wir auf über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Das sollten der Landesregierung unsere Land- und Forstwirte und der Natur- und Artenschutz wert sein.“
Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt.
Zur Meldung, dass Forstminister Hauk meint, dass das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn besser geschützt werden und dies auch bei Windkraftplänen stärker berücksichtigt werden müsse, sagt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn besser schützen will und bis 2033 wieder mehr als 300 balzende Auerhähne (Stand 2021: 114) im Schwarzwald leben sollen, begrüße ich. Wie er dieses Ziel erreichen will, wenn er gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, bleibt mir allerdings ein Rätsel.
Das Auerhuhn gehört zum Schwarzwald – Windräder nicht. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Die Bestandsentwicklung des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg ist aber schon heute fatal.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Aber die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Vom Schutz des Auerhuhns profitieren auch andere Tier- und Pflanzenarten, die in lichten Bergwäldern leben.
Wenn Minister Hauk das Auerhuhn noch retten will, dann darf sein angekündigtes Schutzkonzept nicht nur ein Papiertiger bleiben. Er muss dafür sorgen, dass die vorgesehenen Maßnahmen als vordringliche Sofortmaßnahmen umgesetzt werden. Das Konzept muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“
Nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.
Anlässlich der heutigen Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE „Biosphärengebiete – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und Erfolgsmodell in Baden-Württemberg“, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die ein Biosphärengebiet für die jeweilige Region mit sich bringen können, begrüße ich. Mir ist klar, dass die Region Allgäu-Oberschwaben aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung wie den Mooren besonders gut als Biosphärengebiet zum Klimaschutz und Schutz der Biologischen Vielfalt geeignet ist. Aber derart bedeutsame Vorhaben für eine Region dürfen nur mit und nicht gegen die betroffenen Akteure entschieden werden. Ein Biosphärengebiet darf den Menschen in der Region nicht einfach übergestülpt werden.
Die Situation in Oberschwaben ist eine völlig andere als in den bereits bestehenden, erfolgreichen Biosphärengebieten Schwäbische Alb und Schwarzwald. In Oberschwaben gibt es 1.200 Vollerwerbslandwirte und bereits über 2.000 Hektar Landschaftspflegeverträge. Deshalb müssen die Ziele eines möglichen Biosphärengebiets auch für die Land- und Forstwirte vor Ort geeignet sein. Auch, wenn die Landesregierung argumentiert, dass die Kernzone, in der die Natur sich selbst überlassen bleiben muss, nur drei Prozent eines Biosphärengebiets ausmacht, beginnen die Probleme spätestens mit der Pflegezone. Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Hier darf es auf keinen Fall zu einer Schlechterstellung der Forst- und Landwirtschaft kommen, denn nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.
Ich fordere die Landesregierung auf, im weiteren Prozess die Sorgen aller beteiligten Akteure nicht nur zu hören, sondern auch zu erhören. Die Aufteilung möglicher Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen muss so erfolgen, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft oder die Jägerschaft entstehen. Dem Starter-Team wünsche ich das notwendige Geschick bei den Verhandlungen mit allen beteiligten Akteuren, den Kommunen, den Grundbesitzern, den Landwirten und den involvierten Landkreisen. Sie alle müssen selbst entscheiden können, einem Biosphärengebiet beitreten.
Kurzum: Ein mögliches Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben muss in die Region passen und von allen Betroffenen gewollt sein. Wir werden der Umweltministerin und dem Landwirtschaftsminister hierbei ganz besonders auf die Finger schauen!“
Die Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg ist fatal.
Zur Meldung, dass Landwirtschaftsminister Hauk einen Maßnahmenplan zum Schutz des Auerhuhns ankündigt und gleichzeitig meint, dass ‚in gewissem Umfang auch Windenergieanlagen‘ die Zahl der Auerhühner zurückgehen ließen, sagte der naturschutz- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn schützen und gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, passt einfach nicht zusammen. Studien deuten eindeutig darauf hin, dass Windkraft die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Das muss selbst Minister Hauk zugeben. Je näher Lebensräume der Auerhühner an einer Windenergieanlage liegen, desto weniger werden sie genutzt.
Dabei ist die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg fatal. Schon heute sind im Schwarzwald die einzelnen Teilgebiete zu klein, um eine dauerhaft überlebensfähige Population zu sichern. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis. Arten- und Naturschutz spielen keine Rolle mehr, wenn es um neue Windräder geht.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen.
Maßnahmen zum Klimaschutz müssen effektiv und konsistent sein. Der Schutz von Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind eine genauso dringliche Aufgabe wie der Klimaschutz. Insbesondere für den Schwarzwald brauchen wir ein tragfähiges Auerhuhn-Schutzkonzept. Dieses muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“
2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.
Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.
Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.
Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.
Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.
Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender
Ausgangslage
Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)
Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.
Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)
Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.
Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.
Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.
Hintergrundinformation
Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.
Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.
Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)
Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.
Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.
Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.
Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.
Unsere Forderungen
Abgeordnete
Klaus Hoher
Mitarbeiter
Isabell Hegyi
Malte Milewski
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss marktgetrieben erfolgen
Zur Meldung, dass Baden-Württemberg im Ländervergleich beim Ausbau von Windrädern im ersten Halbjahr auf Rang fünf liegt, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:
„Die Landesregierung plant den Ausbau der Windkraft ins Blaue hinein. Das bestätigt auch die ganz aktuelle Antwort auf unseren Antrag (Drs. 17/391): So weiß sie bis heute nicht, welches Potenzial tatsächlich im Staatswald und auf landeseigenen Flächen besteht, trotzdem schreibt sie sich den forcierten Ausbau der Windenergie auf diesen Flächen in ihr Klimaschutzgesetz. Sie kündigt an, dass der Artenschutz entschärft werden müsse, denn wegen diesem habe der Ausbau der Windkraft in den vergangenen Jahren gestockt. In der Stellungnahme zu unserem Antrag muss das Umweltministerium aber zugeben, dass es nicht einmal weiß, wie viele artenschutzrechtlichen Ausnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen im Staatswald und auf landeseigenen Flächen in den vergangenen Jahren erlassen worden sind. Bevor die Landesregierung eine Schwächung des Artenschutzes fordert, sollte sie sich Gedanken machen, wie sinnvoll ihr Unterfangen tatsächlich ist. Dass sie in den vergangenen Jahren so gut wie nichts für den Ausbau der Windenergie unternommen hat und es bis heute gerade einmal 750 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg gibt, spricht Bände dafür, dass die Windkraft in Baden-Württemberg eben nicht die effizienteste Maßnahme ist, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen. Die geringe Windhöffigkeit macht Windkraft hierzulande weniger wirtschaftlich.
Wir brauchen eine Energiepolitik, die naturwissenschaftlich fundiert ist und die auf Innovation, Wettbewerb sowie hohe gesellschaftliche Akzeptanz setzt. Dabei muss der Ausbau der erneuerbaren Energien marktgetrieben erfolgen. Wenn Grün-Schwarz es ernst meint mit der Energiewende, dann sollte diese Koalition auf realistische Maßnahmen setzen, anstatt weiterhin Klimaschutz nach dem Prinzip Hoffnung zu betreiben.“
Natur- und Artenschutz
Der Naturschutz hat für uns traditionell einen hohen Stellenwert. Wir wissen um die Bedeutung des Artenschutzes und des Schutzes der Natur vor überzogenen menschlichen Eingriffen. Allerdings stehen in manchen Fällen auch die berechtigten Interessen der Landwirtschaft und der Anspruch der Menschen im Land auf eine funktionierende Infrastruktur in einem Spannungsverhältnis zum Naturschutz, das dann im Einzelfall zum Ausgleich gebracht werden muss.
Wir begreifen Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen. Ganz im Sinne unseres Leitbildes „Schützen durch Nützen“ sehen wir Freie Demokraten die Bewirtschaftung und den Erholungswert der Natur ausdrücklich als Teil dieser Aufgaben an. Hierbei setzen wir auf die aktive Beteiligung von Ehrenamt, Landnutzern und Grundeigentümern.
Dafür setzen wir uns ein:
- Wir wollen den Vertragsnaturschutz stärken und die Ökokonto-Verordnung überarbeiten, um mehr Anreize für flächenschonende Ausgleichsmaßnahmen und ökologische Aufwertungen zu setzen.
- Für Managementpläne auf Flächen des Natura-2000-Netzes (FFH- und Vogelschutzgebiete) muss wieder stärker den Grundsatz des mildesten Mittels verankert werden.
- Wir wollen den Schutz von Moorflächen als CO₂-Senken und Biotopen weiter vorantreiben und die Entwicklung innerstädtischer Grünflächen, Kleingartenanlagen und Kaltluftschneisen fördern, um sowohl sommerlicher Überhitzung vorzubeugen als auch die urbane Biodiversität zu fördern.
- Mit einem Förderprogramm für Alleen und klimaangepasste Straßenbäume können diese wichtigen Verbindungskorridore in Einklang mit den aktuellen Verkehrsrichtlinien gebracht und erhalten werden.
- Die überzogene Mittelausstattung des Nationalparks Schwarzwald lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen auch die Arbeit der Naturparks und der Biosphärengebiete stärker fördern.
- Wir wollen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer verbessern und dazu die Modernisierung kommunaler Kläranlagen gezielt fördern.
- Um dem Artenschwund entgegenzuwirken, müssen wir dessen Monitoring verstetigen.
- Im landeseigenen Wald wollen wir flächendeckende Maßnahmen zur Vorhaltung von Totholz und Habitaträumen umsetzen, anstatt immer weitere Flächen aus der forstwirtschaftlichen Produktion zu nehmen und der klimafreundlichen Nutzung zu entziehen.
Aktuelles
Positionspapiere
Abgeordnete
Klaus Hoher
Mitarbeiter
Isabell Hegyi
Malte Milewski
Gesetzentwurf zeigt zunehmende Entfremdung von der heimischen Landwirtschaft
Wer ist schuld am Artenschwund? Wenn es darum geht, Schuldige für das Insektensterben zu finden, werden schnell die Landwirte als Sündenböcke auserwählt. So auch beim Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr. Zur Bewahrung der Artenvielfalt nahmen die Organisatoren um „proBiene“ mit praxisfernen und unrealistischen Forderungen fast ausschließlich die Landwirte in die Pflicht. Doch die Schuld allein bei der Landwirtschaft zu suchen, greift zu kurz und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Flächeninanspruchnahme, Extremwetterereignisse, Windenergieanlagen oder Lichtverschmutzung sind auch potenzielle Ursachen für den Insektenschwund.
Wir als FDP/DVP Fraktion begreifen Artenschutz daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der von Landwirtschaftsverbänden in Baden-Württemberg initiierte Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ ist deshalb genau der notwendige Schritt in die richtige Richtung. Doch statt diesen Weg konsequent zu gehen, der Landwirtschaft und Artenvielfalt in Einklang bringt, hat die Landesregierung nun mit der „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiterhin völlig praxisuntaugliche Zielsetzungen für die Landwirte beinhaltet. Wertschätzung für unsere Landwirte sieht anders aus!
Wie kam es zu dem Gesetzentwurf?
Im Sommer vergangenen Jahres brachte „proBiene“ ein Volksbegehren auf dem Weg, das nicht nur die Gesellschaft spaltete, sondern auch Existenzen vieler landwirtschaftlicher (Familien-)Betriebe und damit unsere regionale Urproduktion bedrohte. Nach anfänglicher Begeisterung von CDU und Grüne, erkannte nach knapp vier Monaten auch die grün-schwarze Landesregierung die Gefahren des Volksbegehrens für die Selbstversorgung in Baden-Württemberg und unterbreitete den Organisatoren ein Dialogangebot. Es folgten monatelange Verhandlungen zwischen Landwirtschaftsverbänden, proBiene und der Landesregierung. Am Ende präsentierte die Landesregierung den vermeintlichen Kompromiss, welcher sich in dem Gesetzentwurf widerspiegelt.
Was besagt der Gesetzentwurf im Detail?
Der Gesetzentwurf fasst mit Ausnahme vereinzelter Regelungen zu Privatgärten oder Lichtverschmutzung hauptsächlich die Landwirtschaft ins Auge. So soll der Anteil des Ökolandbaus auf einen Anteil von 30-40% bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden. Zur Steigerung der Nachfrage nach Bio-Produkten will das Land in (Marketing-)Maßnahmen investieren. Auch wird eine Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50% angestrebt, sowie ein Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Die finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt können allerdings „nicht beziffert werden.“
Wie ist der Gesetzentwurf aus Sicht der FDP/DVP Fraktion zu bewerten?
Der Gesetzentwurf ist nach Einschätzung der FDP/DVP Fraktion eine rein symbolische Lösung ohne fachliche Substanz.
Beispiel Pflanzenschutz: Es ist völlig unklar, woher die Zielvorgabe zur Pflanzenschutzmittelreduktion kommt. Hierfür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Wer sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ansieht, erkennt: Die Landwirte machen sich schon seit Jahren für den Artenschutz stark. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden beispielsweise im Jahr 2018 so wenige Pflanzenschutzmittel ausgebracht wie zuletzt vor 13 Jahren. Die Landesregierung verkennt mit ihrem Gesetzentwurf diese Anstrengungen jedoch völlig und legt stattdessen eine willkürliche Prozentzahl fest, die in der Praxis nicht zu erreichen ist. Neben dem fraglichen Beitrag zu mehr Artenschutz ist die Regelung zudem mit neuen Dokumentationsvorschriften, einem Bürokratieaufbau und folglich weiteren Belastungen für die Landwirte verbunden. Beispiel Öko-Landbau: Das Ziel zum Öko-Landbau erinnert an die Planwirtschaft, die in die Grundlagen des freien Marktes eingreift und erhebliche Einwirkungen des Staates nach sich ziehen würde. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es eines signifikanten Anstiegs der Nachfrage nach Bio-Produkten, um einen Preisverfall im Bio-Markt zu verhindern. Das Land möchte die Nachfrage mittels Marketingmaßnamen ankurbeln. Klar ist jedoch: Aufgrund der hohen Zielvorgabe ist dies mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden.
Die beiden Beispiele zeigen, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieaufbau in der Landwirtschaft führen wird und massive Kosten verursacht, die etwa bei den Landwirten nicht in Relation zum Mehrwert der Regeln stehen. Praxisuntaugliche Regelungen wie die Reduktion der Pflanzenschutzmittel helfen den Landwirten nicht weiter. Im Gegenteil, wenn wir unsere Landwirtschaft immer weiter schwächen und mit Auflagen übersäen, führt dies mittelfristig zu einer Abwanderung der Urproduktion aus Baden-Württemberg. Die Folge: Wir importieren zunehmend Kartoffeln und Äpfel aus anderen Ländern. Das trägt weder zum Klima- und Umweltschutz, noch zur Lebensmittelsicherheit bei. Bemerkenswert ist zudem, dass die Landesregierung in der Corona-Krise einen Gesetzentwurf präsentiert, bei dem sie das finanzielle Ausmaß nicht beziffern kann! Dass Symbolpolitik statt Praxistauglichkeit beim Kompromiss überwiegt, verdeutlicht auch das Verbot von Schottergärten: Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Landesregierung das grundsätzliche Verbot von privaten Schottergärten. Wie sie die Gestaltung zigtausender Privatgärten überwachen möchte, bleibt jedoch völlig offen. Das ist Symbolpolitik par excellence!
Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?
Statt immer die Gesetzeskeule zu schwingen, brauchen wir investive Ansätze in der Landwirtschaft. Artenschutz und Ertragsreichtum können mithilfe der Digitalisierung in Einklang gebracht werden. Digitale Methoden ermöglichen eine präzise und bedarfsgerechte Verwendung von Betriebsmitteln. Dafür braucht es jedoch eine belastbare digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Anders als die CDU halten wir 5G an jeder Milchkanne für essenziell, um digitale Präzisionslandwirtschaft und damit auch den Artenschutz zu fördern. Wir setzen uns daher für den Mobilfunkausbau in der Fläche ein. Auch fordern wir mehr Mittel für umweltfreundliche Technik im Agrarinvestitionsförderprogramm. Zudem müssen die Anreize der Förderprogramme für Landwirte erhöht werden, indem wir diese entbürokratisieren.
Gesetzentwurf ist kein Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft
Der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung hantiert mit abschreckenden und praxisuntauglichen Reduktionszielen für unsere Landwirte. Er ist kein echter Gesellschaftsvertrag und wird der Komplexität des Themas Artenschutz nicht gerecht. Ohne wissenschaftliche Grundlage werden willkürliche Zielvorgaben ausgerufen, die Existenzen gefährden. Nach den Lobhudeleien für das Volksbegehren spiegelt dieses Gesetz einmal mehr die fehlende Wertschätzung für unsere Landwirtschaft wider. Dabei brauchen wir gerade in Zeiten von zunehmender Entfremdung von Stadt-und Landgesellschaften ein klares Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft. Eine starke Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist Voraussetzung für regionale Erzeugnisse und leistet einen elementaren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in unserem Land. Die Bauern haben in den letzten Jahren viel für den Artenschutz getan. Wir sollten dies honorieren und gemeinsam mit ihnen und der gesamten Gesellschaft das Problem angehen!
Volksbegehren
Die Landesverfassung gibt in den Artikeln 59 und 60 Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Bei einem Volksbegehren haben die Initiatoren nach einem erfolgreichen Zulassungsantrag sechs Monate Zeit, um Unterschriften für ihr Anliegen von mindestens 10% der Wahlberechtigten (derzeit ca.770.000) zu sammeln. Wird das Quorum erreicht, wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf der Initiatoren im Parlament behandelt. Billigt der Landtag die Volksinitiative nicht, gibt es eine Volksabstimmung. Für das Volksbegehren von „proBiene“ zeichnete sich in den ersten fünf Wochen eine schwache Beteiligung ab. Bis Ende Oktober 2019 wurden laut dem Innenministerium 6 444 Unterschriften gesammelt. Die Mobilisierung der Initiatoren ruhte seit dem 15. Oktober und endete mit dem Beschluss des Kompromisses, der letztlich in den Gesetzentwurf mündete.
Volksantrag
Mit dem Wissen, dass ein erfolgreiches Volksbegehren die Existenz tausender landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet hätte und einem Verbot der konventionellen Landwirtschaft durch die Hintertür gleichgekommen wäre, initiierten die Bauernverbände einen Volksantrag. Sie forderten, Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen und statt eines Pestizidverbots eine umfassende Pestizidreduktionsstrategie aufzulegen. Nach der Landesverfassung muss sich der Landtag mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen, wenn dieser von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten (derzeit ca. 40.000) getragen wird. Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, folgt aber im Gegensatz zum Volksbegehren keine Volksabstimmung. Die Bauernverbände sammelten für ihr Anliegen binnen weniger Monate fast 90.000 Unterschriften und erfüllten das Quorum bei weitem.
Unsere Ansprechpartner
Abgeordnete
Mitarbeiter
Isabell Hegyi
Malte Milewski
Klaus Hoher
Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft
Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bodensee
Als gelernter Landwirt im eigenen Betrieb bin ich schon mein Leben lang mit Leidenschaft draußen in der Natur tätig. Die heimische Nahrungsmittelproduktion und die Entwicklung des ländlichen Raumes bilden den Mittelpunkt meines politischen und privaten Wirkens. Landwirte als Landschaftspfleger und Bewahrer unserer Heimat brauchen Unterstützung, um sich in der globalisierten Welt mit undurchsichtigen Märkten zu behaupten. Dazu gehört auch der Kampf gegen den Klimawandel, dem mit innovativen Ideen begegnet werden muss und nicht mit ideologisch gefärbten Verboten.
Ihr Klaus Hoher
Ausschüsse
- Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Wahlkreisbüro
Wahlkreis:
Ansprechpartner:
Adresse:
88682 Salem-Mittelstenweiler
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Bürozeiten:
Persönliche Angaben
Geboren am 15. Mai 1968 in Überlingen; verheiratet, zwei Kinder.
Ausbildung, Berufslaufbahn, berufliche Funktionen
Landwirt. Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau. Seit 1986 selbständiger Unternehmer (Pferdepension, Reitschule und Gastronomie).
Politische Funktionen
Seit 2002 FDP-Mitglied
Seit 2009 FDP-Gemeinderat in Salem
Vorsitzender FDP-Bezirk Bodensee-Oberschwaben
Delegierter für den Bundesparteitag und den Landesparteitag
Beisitzer im FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 10. April 2016.
Sonstige Funktionen und Mitgliedschaften
Vorsitzender des Reit- und Fahrclubs Grasbeuren e. V. und Mitglied des Fördervereins der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach e. V.,
Angaben nach Teil I der Offenlegungsregeln
Selbständiger Land- und Forstwirt (Schwerpunkt). Selbständiger Gastronom (Reiterstüble in Salem). Inhaber des Reit- und Fahrstalls Hoher (Pferdepension, Reitunterricht).
Mitglied stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; Mitglied im Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft







































