Top Talk im Landtag

Wer schätzt sie nicht: Lebendige Innenstädte, die gleichermaßen zum Einkaufen, Verweilen und Genießen einladen? Die Realität zeigt jedoch allzu oft ein anderes Bild.

sind für uns ein Kernanliegen.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt haben wir am 20.10.2022 Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.


Wir wollten wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.



Niko Reith MdL, Sprecher für Wirtschaft

Die Diskussionsveranstaltung bildete den Abschluss unserer Schwerpunkt Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel. Danke an alle Diskussionsteilnehmer für den tollen Abend und die vielen konstruktiven Stimmen stellvertretend für alle Akteure der Innenstadt und des Einzelhandels.


  • Marjoke Breuning

    Präsidentin IHK Region Stuttgart &  Geschäftsführerin Maute-Benger

  • Markus Fischer

    Citymanager Ludwigsburger Innenstadt (LUIS) e.V.

  • Sabine Hagmann

    Hauptgeschäftsführerin Handelsverband BW e.V.

  • Axel Preuß

    Intendant Schauspielbühnen Stuttgart

  • Prof. Dr. Andreas Kaapke (Moderation)

    Duale Hochschule BW

Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden.

Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!

Im Fokus

Ein Überblick über unsere Aktionen zur “Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel”

Positionspapier

Eine Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen zur Zukunft für die Innenstädte und den Einzelhandel

Die schleppende Genehmigungspraxis beim Switch von Gas auf Öl muss unverzüglich beendet werden.


Unternehmen und Wirtschaftsverbände rügen die Entscheidungsschwäche der baden-württembergischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden. Über Monate schaffe es die Landesregierung beispielsweise nicht, bei der Energieversorgung die Umstellung von Gas auf Öl zu ermöglichen. Der Ministerpräsident habe sich zwar schon im Juli gegen Erbsenzählerei bei dieser Thematik gewandt, aber passiert sei nichts.

Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann muss endlich so auf die Umweltministerin einwirken, dass die schleppende Genehmigungspraxis der Behörden beim Switch von Gas auf Erdöl aufhört. Schon viel zu lange schaut er dem tatenlos zu, statt ernsthaft gegen die Erbsenzählerei in seiner Regierung vorzugehen.“

 

Schweickert: „Es kann nicht sein, dass Betrieben im Land das Wasser bis zum Hals steht, das Umweltministerium aber dem Wirtschaftsministerium Knüppel zwischen die Beine wirft. Offensichtlich hat diese Landesregierung nach Monaten der Krise immer noch nicht verstanden, worauf es für das Land ankommt. Die Wirtschaft muss mit Taten statt Worten unterstützt werden, und das aus allen Ministerien.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Hintergrund


Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.

  • 10.2021

    L-Bank startet problematisches Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:

  • Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
  • Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
  • Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.

  • 10.11.2021

    Regierungsbefragung

    Im Video zu sehen, wie unser Wirtschaftspolitischer Sprecher Niko Reith zum Rückmeldeverfahren nachfragt.





Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher

  • 01.12.2021

    Sitzung des Wirtschaftsausschusses

    Hier hat die Wirtschaftsministerin dann eine verlängerte Frist für das Rückmeldeverfahren bis Mitte Januar angekündigt, wenn die Rückmeldung durch Steuerberater vorgenommen wird.

  • 08.12.2021

    Online-Talk mit Experten und Betroffenen

  • 16.12.2021

    Allgemeine Fristverlängerung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen




Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher

  • 14.01.2022

    Bundesregierung verkündet Anpassung bei Rückzahlungen

Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen  umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.

  • 17.01.2022

    FDP-Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“

 Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen

  • 03.02.2022

    Unserer aktuellen Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“

    In seiner Rede fordert Prof. Dr. Erik Schweickert die Wirtschaftsministerin nochmal nachdrücklich dazu auf eine Änderung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe vorzunehmen.

  • 24.05.2022

    Ergebnis der Anpassungsprüfung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.

Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

  • 22.06.2022

    Regierungsbefragung zum Ergebnis der Prüfung

    In der Regierungsbefragung hat unser mittelstandspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen

  • 08.2022

    Versand von Rückzahlungsaufforderungen

Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.

  • 13.09.2022

    Antwort zu unserem Antrag „Rückzahlungen der Coronasoforthilfe“

In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.

Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.

  • 08.03.2023

    Regierungsbefragung zum Stand des Rückzahlungsverfahrens

Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.

Wir fordern eine transparente Kommunikation mit allen Firmen und ein Rückmeldeverfahren, welches fair, unbürokratisch, verlässlich und planbar ist!

  • 30.06.2023

    Frist für Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe

Bis zum 30.06.2023 waren alle Unternehmen aufgefordert, eventuell zu viel geforderte Soforthilfen zurückzuzahlen. Wir wollten daher von der Landesregierung wissen, wie der Stand der Dinge ist.

Ergebnis: Bei knapp 90.000 Unternehmen bestand kein Rückzahlungsbedarf und rund 40.000 haben eine Rückzahlung geleistet. Für diese Firmen ist das Verfahren abgeschlossen. Aber bei etwa 100.000 weiteren Unternehmen ist das Verfahren noch offen – diese haben Widerspruch eingelegt, eine Stundung beantragt oder schlichtweg keine Rückmeldung gegeben. Für diese Unternehmen ist völlig unklar, was noch auf sie zukommt, und die Landesregierung hat bisher keinen Plan dazu!

  • 01.11.2023

    Mahnschreiben an Unternehmen

Die Landesregierung startet eine zweite Welle an Mahnschreiben an die Unternehmen: Alle Firmen, die im Jahr 2020 eine Soforthilfe erhalten haben, aber noch keine Abschlussrechnung vorgelegt haben, werden aufgefordert, dies bis zum 31. Januar 2024 zu tun. Wer keine Abschlussrechnung vorliegt, soll seine gesamte Soforthilfe zurückzahlen.

  • Mai 2024

    Anfrage an Landesregierung zum Rückmeldeverfahren

Wir haben – wieder einmal – bei der Landesregierung nachgefragt, was der Stand der Dinge bei den Soforthilfen ist, wie viele Unternehmen sich rückgemeldet haben, wie viele Rückzahlungen verlangt werden, was noch offen ist.

  • 25.09.2024

    Stand der Rückmeldeverfahren

Im Juli und August hat die Landesregierung mehrere Klagen von Corona-Soforthilfeempfängern verloren. Die Rückforderungen waren laut den Landgerichten unzulässig. In der Plenardebatte „Erneute Corona-Pleite vor Gericht: Jetzt Handel, Handwerk und Gastronomie entlasten!“ wurde dies ausgiebig erörtert.

  • 09.10.2025

    Urteile in sechs Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigt die Urteile der Landgerichte aus dem Sommer 2024 in sechs Musterverfahren. Das Ergebnis ist, dass ein großer Teil der Rückforderungen der Corona-Soforthilfen, welche vor dem 8. April 2020 beantragt und damit der sogenannten Fallgruppe I zuzuordnen sind, rechtswidrig sind. Die Urteile sind ein Armutszeugnis für das Wirtschaftsministerium!

Wir fordern, dass sämtliche Rückzahlungen von Coronasoforthilfen, welche rechtswidrig eingefordert wurden, erneut geprüft werden – egal ob gegen diese geklagt, Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein!

In einer öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags sowie in einer Plenardebatte machen wir diesen Standpunkt auch deutlich.

  • Okt. 2025

    Landesregierung erhebt Zinsforderungen gegenüber Empfängern der Corona-Soforthilfen

Etwa zeitgleich zu den Gerichtsurteilen wird bekannt, dass die Landesregierung auch Zinsforderungen gegenüber Empfängern der Corona-Soforthilfen erhebt. Auch hier gibt es erhebliche Fragen zur Angemessenheit und Rechtmäßigkeit – wir gehen dem nach und haben einen Berichtsantrag an die Landesregierung gestellt, in dem wir nähere Details und eine Begründung fordern!

Die Corona-Soforthilfen sind eine über vierjährige Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen für das Wirtschaftsministerium.

Stand der Informationen: 26.11.2025

Innenstadtberater mit wichtiger Funktion für Zukunft der Innenstädte.


 

Zur Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die Förderung regionaler Innenstadtberater bis 2024 fortzusetzen, erklärt der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Fortsetzung der Förderung regionaler Innenstadtberater ist ein wichtiges Zeichen für die Kommunen und die dort ansässigen Einzelhändler. Die Berater nehmen eine wichtige Funktion für die Zukunft der Innenstädte ein. Das zeigt sich auch daran, dass der erste Förderaufruf von den zuständigen regionalen Trägern, wie Regionalverbänden, oder Industrie- und Handelskammern sehr gut angenommen wurde. Nichts Anderes ist nun von dem erneuten Förderaufruf bis 2024 zu erwarten.

Angesichts der großen Herausforderungen mit denen sich die Innenstädte und ihre Akteure konfrontiert sehen, ist eine weitere Förderung auch dringend geboten. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Herausforderungen bis zum Jahr 2024 bewältigt werden. Ob sich das Konsumklima im Angesicht der aktuellen Preisexplosionen an den Energie- und Rohstoffmärkten bis dahin erholt, muss bezweifelt werden und auch die Konkurrenz durch den Online-Handel wird sicher nicht geringer. Hinzu kommen die weiterhin spürbaren Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Wir müssen den Blick deshalb bereits heute über 2024 hinauswerfen. Innenstadtentwicklung ist eine langfristige Investition in die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und in die Zukunft des Einzelhandels. Eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Förderung ist deshalb dringend geboten. Es darf nicht nur bei dem jetzigen Schritt bleiben, sondern es müssen rechtzeitig weitere Maßnahmen und Signale erfolgen, die den Akteuren vor Ort Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum geben.“

Innenstadtoffensive

9 Monate – 14 Innenstädte – vor Ort unterwegs

In großen und kleinen Städten, im ländlich geprägten Raum sowie in den Metropolen haben unsere Abgeordneten mit Ladeninhabern und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunalverwaltungen, mit Verbänden und Dienstleistern – kurz: mit allen wesentlichen Innenstadtakteuren – gesprochen.

Aus erster Hand wollten wir uns über Probleme und Sorgen, aber auch über Chancen und Stärken der Innenstadtakteure informieren.


Unsere Ideen und Ziele für die Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel gibt es hier zum Nachlesen und zum Download.

Positionspapier

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ besucht als 14. Stadt Radolfzell.


Am Mittwoch, 27. Juli 2022, besuchte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith, die Stadtmitte von Radolfzell und informierte sich bei Vor-Ort-Gesprächen mit Einzelhändlern und Gastronomen über deren aktuelle Lage und ihre Ideen für die Zukunft der Innenstädte.

Niko Reith erklärt die Motivation für seinen Besuch: „Die Innenstädte in Baden-Württemberg befinden sich in einer immensen Umbruchphase: Digitalisierung, Online-Handel oder verkehrspolitische Maßnahmen sind große Herausforderungen. Zwei Jahre Pandemie, Fachkräftemangel sowie die Inflation verschärfen dies noch mehr. Daher besuchen ich und meine Fraktionskollegen Innenstadtakteure in ganz Baden-Württemberg und kommen mit diesen ins Gespräch. Vor Ort wollen wir erfahren, wo der Schuh drückt, was die Probleme sind und welche Maßnahmen die Landespolitik ergreifen soll. Wir wollen Politik für die Menschen machen, dazu ist die Rückkopplung vor Ort ein essentieller Bestandteil.“

Der Besuch in Radolfzell war bereits die 14. Station im Rahmen der Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion. Reith fasst seine Eindrücke von den Gesprächen zusammen: „Radolfzell zeigt sehr deutlich, dass Innenstädte sich in einem Wandel befinden. Dies werden wir nicht ändern können, stattdessen müssen wie sie begleiten und unterstützen, um sich neu zu erfinden. Kernpunkt davon wird eine multifunktionale Nutzung der Innenstädte sein: Einkaufen und Freizeit, Tourismus und Wohnen werden Hand-in-Hand gehen müssen. Dies wird aber nicht ohne private Investitionen gehen – diesen muss ein faires Angebot gemacht werden mit wenig Bürokratie, einer Entschlackung der Landesbauordnung sowie Planungssicherheit. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Förderprogramme für die Innenstadtakteure. Beispielsweise hilft dem typischen Einzelhändler keine Unterstützung für vollautomatisierte Kassen, sinnvoll wären hingegen Informationen zur Stadtentwicklung und Beratung zu Online-Auftritten.“

Niko Reith wurde begleitet von der lokalen Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Konstanz, Dr. Ann-Veruschka Jurisch. Sie betont auch indirekte Effekte für die Innenstädte: „Ein wichtiger, indirekter Hebel für die Stadtentwicklung liegt in der Bildungspolitik. Die Bedeutung und Rolle von Gewerbe und Wirtschaft für unseren gesellschaftlichen Wohlstand muss schulisch der heranwachsenden Generation unbedingt vermittelt werden – dann werden auch die Anliegen des Einzelhandels verstanden.“

Jürgen Keck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Gemeinderat Radolfzell, zeigt sich hocherfreut vom Besuch der beiden Abgeordneten: „Die Zukunft der Innenstadt ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen. Ich freue mich daher außerordentlich, dass Herr Reith und Frau Dr. Jurisch meiner Einladung nach Radolfzell gefolgt sind und damit alle drei Ebenen der Politik vertreten waren. Die heutigen Diskussionen haben klar ergeben, dass man eine Willkommenskultur schaffen muss – wir brauchen keine Verbote und Auflagen, sondern ein Miteinander aller Akteure, von der Politik zur Wirtschaft, von der Kultur bis zum Ordnungsamt. Nur so werden wir den Wandel meistern können.“

 

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist am 20. Oktober 2022 eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne Fotos der Aktion. Bei Bedarf bitte melden!

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Offenburg.


Am Freitag, 20. Mai 2022, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, die Innenstadt von Offenburg besucht und sich bei Vor-Ort-Gesprächen bei sechs Einzelhändlern und Gastronomen sowie bei einer Diskussionsrunde mit Verbänden und Stadtverwaltung über die Sorgen und Nöte der Offenburger Innenstadtakteure informiert.

Reith erklärt den Hintergrund des Besuchs: „Innenstädte und Einzelhandel liegen vor enormen Herausforderungen: Die Digitalisierung, die Abwanderung von Kaufkraft in den Onlinehandel oder neue innerstädtische Verkehrskonzepte sind nur einige der Themen. Die letzten zwei Jahre der Corona-Pandemie haben diese Prozesse noch einmal verstärkt und beschleunigt. Um dies besser einordnen zu können und sinnvolle politische Lösungen zu entwickeln, besuchen ich und meine Fraktionskollegen daher Städte in ganz Baden-Württemberg. Wir wollen raus aus dem Landtag gehen und vor Ort erfahren, welche Sorgen und Nöte, aber auch Ideen und Lösungen es direkt bei Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Stadtakteuren gibt.“

Der Besuch in Offenburg war der bisher siebte Innenstadtbesuch der FDP-FLandtagsfaktion in diesem Jahr. Reith fasst seine Eindrücke und Erkenntnisse vom Besuchstag zusammen: „Ich habe mutige Gastronomen getroffen, die mitten in der Corona-Krise eine neue Bar eröffnen, dann aber mit langwierigen Baugenehmigungsverfahren und überbordender Regulierung zu kämpfen haben. Ich habe engagierte Verbandsvertreter kennengelernt, die fleißig Netzwerke knüpfen und Ideen transferieren, aber unter ungewisser Finanzierung leiden. Oder ich habe Inhaber von Traditionsgeschäften besuchen dürfen, die Nachwuchssorgen plagen. All dies zeigt mir: Es gibt eine Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel, aber dies braucht ein beherztes Miteinander von Land, Kommunen und Unternehmern vor Ort. Aber miteinander kann man die Probleme angehen und Lösungen finden. Offenburg beispielsweise kann noch attraktiver für junge Familien werden, braucht aber auch schnellere Genehmigungsprozesse und verlässliche Förderzusagen von Bund und Land. Und auch wie sonst so oft: Verkehrskonzepte spielen auch in Offenburg eine große Rolle.“

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022), Wiesloch (04.07.2022), Nürtingen (07.07.2022) sowie Radolfzell (27.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP-Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Schorndorf.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, und Jochen Haußmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf, haben am Donnerstag (28. April 2022) im Rahmen der Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ die Schorndorfer Innenstadt besucht und sich mit Einzelhändlern, Oberbürgermeister Bernd Hornikel und weiteren Gesprächspartnern ausgetauscht.

Erik Schweickert stellt nach dem Treffen fest, dass Schorndorf eine einmalige, historisch gewachsene Innenstadt hat, aber genau dieses historische Erbe auch eine besondere Herausforderung darstellt. Dies passiert beispielsweise, wenn Brandschutzauflagen oder moderne Energieanforderungen auf historische Bausubstanz treffen oder selbst eine einfache Verbindung zweier Gebäude durch eine neue Tür nicht möglich ist, weil Denkmalschutzauflagen einen Durchbruch verhindern. „In Schorndorf haben wir gesehen, dass wir flexible Regeln im Umgang mit historisch gewachsenen Innenstädten brauchen“, zieht Schweickert das Fazit aus dem Besuch.

Jochen Haußmann beschreibt die Herausforderungen in Schorndorf so: „Schorndorf muss sich im Wettbewerb mit Schwäbisch Gmünd, Waiblingen, Fellbach und Stuttgart behaupten. Das haben uns die Händler, die wir am Donnerstag besucht haben, deutlich gemacht. Wir haben hier das Thema Parken. Wir haben unterschiedliche Entwicklungen in Ost- und Weststadt. Wir haben Gebäude aus einer Zeit, in der Geschäfte nach ganz anderen Gesichtspunkten gegründet und geführt wurden als heute.“ In der Quartiersentwicklung sowie in der Kombination mit sozialen Angeboten sieht er Möglichkeiten, zu neuen Konzepten zur Stärkung der Innenstädte zu kommen. Er versprach, dass die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Einzelhändlern in die parlamentarische Arbeit der FDP-Landtagsfraktion bei der Erneuerung des Landesentwicklungsplans, der Fortentwicklung rechtlicher Regelungen und der Entwicklung von Förderprogrammen Eingang finden werden.

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel, Stadtentwicklung und Wirtschaftspolitik für die Innenstädte. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie und grundlegenden Veränderungen durch die Digitalisierung, den Wettbewerb mit dem Online-Handel oder innerstädtischen Strukturveränderungen steht der Einzelhandel und die Innenstädte vor grundlegenden Herausforderungen, welche neue politische Ideen benötigen. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Offenburg (20.05.2022), Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022) sowie Nürtingen (05.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, und Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher sowie Stuttgarter Abgeordneter, haben am Dienstag (12. April 2022) im Rahmen der Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ die Stuttgarter Innenstadt besucht und sich mit den dortigen Innenstadtakteuren – Einzelhändler, Gastronomen, Kultureinrichtungen, Unternehmensverbände – ausgetauscht.

Prof. Dr. Erik Schweickert erläutert die Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“:

„Unsere Innenstädte erleben eine beispiellose Transformation: Zwei Jahre Pandemie, Digitalisierung, Online-Versandhandel oder Wohnraummangel verlangen neue Ideen und neue Konzepte. In meiner Arbeit im Landtag erlebe ich aber sehr häufig, dass die Politik weit weg ist von den Problemen vor Ort. Daher möchten wir mit unserer Kampagne ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ rausgehen und Städte im ganzen Land besuchen. Wir sprechen unter anderem mit Einzelhändlern und Gastronomen, City-Initiativen und Marketingvereinen sowie mit Bürgermeistern und Stadtverwaltungen und möchten vor Ort hören, vor welchen Herausforderungen sie stehen, welche Lösungsideen es gibt und was im Landtag und durch die Landesregierung passieren muss. Zwar ist keine Stadt wie die andere, aber mehr als zehn Besuche im ganzen Land erlauben mir und meinen Abgeordnetenkollegen doch vertiefte Einblicke und die Entwicklung von übergreifenden Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte und erfolgreichen Einzelhandel.“

Friedrich Haag beschreibt die Herausforderungen in Stuttgart:

„Stuttgart ist als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ein Touristenmagnet. Die Staatsoper, das Kunstmuseum oder Events wie die Jazzopen und das Cannstatter Volksfest auf den Wasen ziehen Menschen an und laden dazu ein, über Nacht zu bleiben, zu shoppen, essen zu gehen und ein Stück Kultur mitzunehmen. Umso wichtiger ist es, die Probleme der Einzelhändler und Gastronomen ernst zu nehmen: Sie berichten von der prekären Sicherheitslage in den Abendstunden, von über 1.800 Demonstrationen im Jahr 2021 und von viel zu langen Wartezeiten für Baugenehmigungen, die ihnen das Leben schwermachen. Dies ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern hat auch Auswirkungen auf die Lebensqualität und das gesamte Stadtimage. Alle Besuchergruppen müssen sich in der Innenstadt auch nach 20 Uhr noch wohlfühlen. Was den Akteuren ebenfalls helfen würde, sind mehr – bislang von der Stadt verbotene – kommerzielle Veranstaltungen und weniger Bürokratie, wenn Flächen umgenutzt oder kurzfristig für eine Aktion von Händlern benötigt werden. Hier muss endlich etwas passieren!“

 

In der Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel, Stadtentwicklung und Wirtschaftspolitik für die Innenstädte. Kernelement sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Schorndorf (28.04.2022), Tuttlingen (29.04.2022), Offenburg (20.05.2022), Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022) sowie Nürtingen (05.07.2022) an. Die Ergebnisse der Kampagne werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden.

Einen allgemeinen Überblick über die Kampagne finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Fotos dieses Besuchs übersende ich auf Wunsch gerne.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Endlich wird auch der Unternehmerlohn mitgedacht, ohne dass wir daran erinnern müssen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, begrüßt die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, die corona-bedingten Hilfsprogramme bis Ende Juni 2022 zu verlängern:

„Auch wenn sich die Corona-Pandemie glücklicherweise entspannt und dank der umsichtigen Politik der Bundesregierung demnächst fast alle Einschränkungen fallen, sind nach wie vor zu viele Unternehmen von wirtschaftlichen Problemen bedroht. Ich begrüße daher die Verlängerung der Hilfsprogramme bis Ende Juni und die dadurch gewährte Verlässlichkeit. Dies gilt insbesondere für den fiktiven Unternehmerlohn: Nachdem die FDP sich in der Vergangenheit immer für diesen eingesetzt hat und dessen Verlängerung immer wieder von der Landesregierung explizit einfordern musste, erkennt diese nun endlich auch dessen große Bedeutung an und verlängert ihn von sich aus.

Allerdings gilt es bereits heute an morgen zu denken: Nur weil Corona vorbei ist, wächst die Wirtschaft nicht von alleine. Die Landesregierung darf sich keineswegs ausruhen und muss mehr für die Unternehmen tun: Bürokratieabbau, Innovationsförderung und Fachkräftemangel sind dabei nur einige Stichwörter.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Manchmal bedeutet gute Wirtschaftspolitik auch „Fördern und nicht nur Fordern“.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert den für den 1. März angekündigten Start des neuen Förderprogramms „Restart-Prämie“ für Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie sowie Taxi- und Mietwagengewerbe:

„Weitere Unterstützung für diese von der Pandemie so bitter betroffenen Branchen ist leider notwendig. Ich und meine Fraktion verlangen dies bereits seit Wochen von der Landesregierung – zuletzt im Wirtschaftsausschuss in diesem Monat. Endlich wird diese nun aktiv! Bisher hat man immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt und Maßnahmen von dort erwartet, nun scheint man endlich begriffen zu haben, dass gute Wirtschaftspolitik manchmal auch ‚Fördern und nicht nur Fordern‘ bedeuten kann.

Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass dies das letzte Unterstützungsprogramm für unsere Betriebe ist. Am 20. März fallen wohl alle maßgeblichen Einschränkungen, ein freier Geschäftsbetrieb ist dann möglich. Wenn die Landesregierung nicht erneut einen Politikschwenk vornimmt, dann braucht es hoffentlich auch keine staatlichen Hilfsprogramme mehr. Stattdessen kann sich die Wirtschaftspolitik dann wieder um die Gestaltung von Rahmenbedingungen kümmern. Als Stichworte sage ich hier nur Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und digitale Transformation“.

 

Zuletzt hatte die FDP/DVP-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Landesregierung „selbstständig weitere Maßnahmen […] zur Unterstützung der […] Unternehmen in Baden-Württemberg [zu] entwickeln und nicht nur nach Aktivitäten auf Bundesebene [zu] rufen“ soll.

Hintergrund war die Beratung des Antrags „Coronahilfen für die Wirtschaft: 8-Punkte-Plan der Landeswirtschaftsministerin“ (Drucksache 17/1503, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1503_D.pdf), durch den deutlich wurde, dass ein im Dezember durch die Wirtschaftsministerin angekündigter 8-Punkte-Plan in Wahrheit eher eine Wunschliste an die Bundesregierung war anstatt eine eigene wirtschaftspolitische Agenda. Die Forderung nach einem Landesprogramm wurde damals mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt – nun findet er in gewisser Weise doch noch eine Berücksichtigung. Die zugehörige Pressemeldung des Landtags ist unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/232022.html zu finden.

Liberaler Online-Talk bring Experten und fast 100 Zuschauer zusammen.


Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ am 21. Februar 2022 einen Webtalk „Neue Wege für Handel, Gastronomie und Innenstadt“ durchgeführt. Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der Fraktion, hat rund 60 Minuten mit Bernd Peters, Geschäftsführer des Kaufhaus Peters mit Standorten in Achern, Bühl, Freudenstadt und Oberkirch, sowie mit Sven Hahn, City-Manager & Geschäftsführer der City-Initiative Stuttgart (CIS) diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Andreas Kaapke von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Erik Schweickert zeigte sich im Nachgang erfreut über knapp 100 Zuschauerinnen und Zuschauer: „Die Resonanz auf unsere Kampagne zeigt eindeutig, dass die Zukunft von Innenstädten und Einzelhandel ein großes Thema ist. Wir werden diese Fragestellung daher konsequent weiterverfolgen, gemeinsam mit Stakeholdern Ideen entwickeln und von der Landesregierung zielgerichtete Maßnahmen einfordern.“

Einer der intensivsten Diskussionspunkte des Webtalks war die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften per Auto oder dem ÖPNV.

Bernd Peters legte dazu den Blickwinkel eher auf den ländlichen Raum: „In den mittelgroßen Städten im ländlichen Raum haben wir ganz andere Herausforderungen als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Anfahrtswege sind länger, Bus und Bahn weniger frequent, Erreichbarkeit ist essentiell. Daher ist hier das Auto in der Regel unverzichtbar. Wenn die Politik das nicht berücksichtigt, ignoriert sie die Lage vor Ort.“

Sven Hahn betonte die Perspektive einer Großstadt: „Für die Innenstädte ist die Erreichbarkeit mit allen relevanten Verkehrsmitteln essentiell – dass kann das Auto oder Bus & Bahn, aber auch das Fahrrad oder der Fußweg sein. Daher brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur und angemessene Investitionen für alle Bereiche. Denn wenn die Menschen nicht schnell, unkompliziert und mit dem Verkehrsmittel ihrer Wahl in die Stadt kommen können, wird dies zum hohen Belastungsfaktor für den Einzelhandel.“

Prof. Dr. Erik Schweickert fasste den Standpunkt der FDP/DVP zu dem Diskussionspunkt zusammen: „Es gibt nicht die eine Lösung für die Erreichbarkeit von großen und kleinen Städten. Jede Kommune muss hier mit ihren individuellen Bedingungen angepasste Lösungen für ihre spezifischen Bedarfe finden. Wichtig ist aber, dass die Landesregierung dies auch zulässt und keine ideologischen Vorfestlegungen vornimmt. Pauschale Fahrverbote, verpflichtende ÖPNV-Abgaben oder ein Kampf gegen Verbrennermotoren sind hier nicht sinnvoll.“

Weitere Themen des Webtalks waren die Digitalisierung des Einzelhandels, die Attraktivität der Innenstädte und natürlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Lockdowns. Dabei ist deutlich geworden, dass die Pandemie die Krise der Innenstädte und Herausforderungen für den Einzelhandel zwar deutlich verschärft, aber keineswegs hervorgerufen hat. Als Konsequenz wird auch nach einem Ende von Corona sich keineswegs alles in Wohlbehalten auflösen – die Zukunft der Innenstädte wird auch ein wichtiges Thema bleiben.

 

Ein Mitschnitt der Diskussion können Sie online unter https://www.youtube.com/watch?v=fpJ07pbLWwM einsehen. Der Webtalk ist Teil der Kampagne der FDP/DVP-Fraktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“. Einen Überblick über alle Aktivitäten in der Kampagne könne Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Corona-Verordnung bedeutet hoffentlich Richtungswechsel in Corona-Politik.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel auch in der Alarmstufe in der neuen Corona-Verordnung:

„Der nun vorgenommene Wegfall der 3G-Regelung für den Einzelhandel ist lange überfällig und endlich kommt die Landesregierung hier zu Sinnen. Wir haben dies lange gefordert, andere Bundesländern haben es vorgemacht, endlich passiert es nun auch in Baden-Württemberg. Ich hoffe nur, dass dies nun nicht nur eine späte Einsicht, sondern endlich der dringend notwendige grundsätzlichere Richtungswechsel in der Corona-Politik der Landesregierung ist.“

 

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.

Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Landesregierung muss nun alle Zugangsbeschränkungen für Einzelhandel aufheben.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:

„Ich begrüße die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel durch den Verwaltungsgerichtshof ganz außerordentlich. Dies zeigt einmal mehr, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen ist. Nun muss die Landesregierung die richtigen Konsequenzen für die angekündigte Überarbeitung der Corona-Verordnung ziehen und alle Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel aufheben.“

Einkaufstourismus weder gut für Infektionsschutz, noch für baden-württembergische Wirtschaft.


Zur Meldung, wonach der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg Herman Hutter eine „absurde Situation“ angesichts der in Bayern nicht mehr geltenden, aber für Baden-Württemberg immer noch bestehenden 2G-Regel im Einzelhandel konstatiert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Ministerpräsident sollte so rasch wie möglich die Lehren aus seinem gescheiterten Versuch ziehen, engstirnig das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu ignorieren, indem er Beschränkungen für Ungeimpfte unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weiterlaufen ließ. Für den Einzelhandel sollte er deshalb auch die 2G-Regel verwerfen und damit Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer vermeiden. Es hilft nämlich weder dem Infektionsschutz, noch der baden-württembergischen Wirtschaft, wenn sich das Einkaufsgeschehen in Grenzregionen ballt. Gleichzeitig sollte auch die Sperrstunde für die Gastronomie entfallen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Einheitliche und verständliche Maßnahmen essentiell für Corona-Bekämpfung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, zuständig für die Themenfelder Einzelhandel und Gastronomie innerhalb der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu zukünftigen Corona-Regelungen:

„Einheitlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Corona-Maßnahmen. Aber einmal mehr gleicht Deutschland einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen.

Ich fordere daher ein Ende der unverhältnismäßigen Einschränkungen in Baden-Württemberg: Bayern hat es vorgemacht und dort 2G im Einzelhandel abgeschafft. Die Supermärkte beweisen ja schon seit Monaten, dass Einkaufen auch in Pandemiezeiten sicher ist. Baden-Württemberg muss hier nachziehen und auch hier die 2G-Regelungen – so wie es der Stufenplan ursprünglich vorgesehen hatte – abschaffen.

Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr genauso. Logik und Verständlichkeit und nicht Aktionismus müssen die Taktgeber der Maßnahmen sein.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.