Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unvollendetes Werk mit weitreichenden offenen Fragen.


Die Zufriedenheit des Ministerpräsidenten über die Einigung zwischen Bund und Ländern im Finanzstreit über die Ganztagsbetreuung in der Grundschule teilt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, ausdrücklich nicht. Er sagt dazu:

„Der Ministerpräsident präsentiert hier keine dauerhaft verlässliche Lösung, sondern ein unvollendetes Werk mit weitreichenden Fragen und offenen Rechnungen für alle Beteiligte:

Die Frage, ob Zeit und Mittel ausreichen, um überhaupt vor Ort in den Städten und Gemeinden erst mal die strukturellen Grundvoraussetzungen zu schaffen, ist genauso offen wie die Frage nach dem nötigen Budget im Landeshaushalt.

Ich verlange vom Ministerpräsidenten, dass er dem Landtag darlegt, wie er das finanzieren will. Es wurde anlässlich des letzten Haushalts verkündet, dass im nächsten Haushalt ohnehin 250 Millionen Euro einzusparen seien. Nach dieser Einigung heute Nacht drängen sich nun die Fragen auf, wieviel nun zusätzlich eingespart werden muss und vor allem: wo?“

Bildung

Wir Freie Demokraten im Landtag wollen jedem Einzelnen ein Maximum an Wahlmöglichkeiten und damit an Chancen eröffnen. Getreu dem Motto „Für weltbeste Bildung“ arbeiten wir deshalb auf optimale Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und qualitativ anspruchsvolles Bildungsangebot hin. Im frühkindlichen Bereich treten wir unter anderem für einen verbindlichen Orientierungsplan und eine bessere Förderung der Tageseltern ein. Um verlässliche Bedingungen für unser Schulwesen auch über Regierungswechsel hinaus zu erreichen, ist unser Ziel ein stabiler Schulfrieden, der auf einem auskömmlich, fair und transparent berechneten Budget und einem Höchstmaß an Eigenverantwortung für jede Schule beruht. In diesem Sinne wollen wir auch den Haupt-/Werkrealschulen als Berufliche Realschulen durch eine enge Anbindung an die Beruflichen Schulen eine verlässliche Zukunftsperspektive geben. Und schließlich unterstützen wir zwecks Planungssicherheit die regelmäßig vereinbarten Solidarpakte für den Sport.

Einschränkungen der Luftfilter-Förderung müssen fallen.


Anlässlich der Diskussion um die Ausgestaltung des Landesförderprogrammes für mobile Luftfilter und der Beantwortung seines Antrags zur Gestaltung des neuen Normalbetriebes von Kindertagesstätten sagte der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die bundesweite Copsy-Studie hat gezeigt, dass die Infektionsschutzmaßnahmen während der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen verringert und das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Auch die sportliche Aktivität hat abgenommen, einhergehend mit einem deutlichen Anstieg der Mediennutzung in der Freizeit. Dieser Entwicklung sollte dringend politisch entgegengewirkt und der Präsenzbetrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen krisensicher gemacht werden. Im Kultusministerium wird dabei noch zu sehr auf Sicht gefahren, ohne beispielsweise hinreichende Vorsorge für eine mögliche Infektionswelle im Herbst zu treffen. Immerhin

hat sich die Landesregierung in der Beantwortung meines Antrags nun bereitgefunden, auch die Kindertageseinrichtungen in das Förderprogramm zur Anschaffung von Luftfiltern einzubeziehen. Neben den 60 Millionen Euro für die Schulen sollen nun immerhin 10 Millionen Euro für die Kitas eingestellt werden. Bei über 9000 Kindertageseinrichtungen im Land habe ich allerdings Zweifel daran, dass die vorgesehenen Mittel ausreichen werden. Das gilt auch für die Schulen, wenn wir sinnvollerweise nicht nur die schlecht zu lüftenden Räume der Klassen 1 bis 6 ausstatten. Denn die Impfung der Schülerinnen und Schüler ab dem zwölften Lebensjahr ist längst nicht so fortgeschritten, als dass wir dieser Altersgruppe den zusätzlichen Schutz durch die mobilen Luftfilter verwehren dürfen. Diese Einschränkungen der Förderung durch das Land müssen deshalb fallen. Damit die Fördermittel aber auch abgerufen werden, muss sich der Einsatz der Luftfilter für die Schulen und Kitas lohnen. Man sollte beispielsweise vorsehen, dass mit Luftfilter in der kalten Jahreszeit nur noch jede Stunde gelüftet werden muss, statt alle 20 Minuten.“

Qualitativ hochwertige und zuverlässige Angebote der Kinderbetreuung sind Schlüssel für frühkindliche Bildung.


Zur Umfrage der Gewerkschaft Verdi, die einen erheblichen Fachkräftemangel an den Kindertageseinrichtungen aufzeigt, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für die frühkindliche Bildung, Dennis Birnstock:

„Die Erhebung zeigt einen beklemmenden Fachkräftemangel an den Kindertageseinrichtungen auch in Baden-Württemberg auf. Nicht nur als Folge der Corona-Pandemie können wir uns solche Personallücken jedoch nicht leisten. Die Angebote der Kinderbetreuung sind nicht nur Voraussetzung dafür, dass die Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen können, sondern auch der Schlüssel zur frühkindlichen Bildung. Ein gleichermaßen qualitativer und quantitativer Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land muss dringend angegangen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Wertschätzung und Attraktivität des Erzieherberufs – nicht zuletzt durch gute Weiterbildungsmöglichkeiten – steigern. Schließlich wird auch der weitere Ausbau von Ganztagsangeboten, wie sie derzeit auch in Berlin diskutiert werden, den Fachkräftemangel noch verschärfen.“

Wieder spitze werden in der Bildung!

DAMIT WIR WIEDER SPITZE WERDEN:

Ein Kraftakt für weltbeste Bildung

in Baden-Württemberg

Hier geht’s zur Borschüre: Kraftakt für Bildung

FOYER LIBERAL DIGITAL: #WIEDERSPITZEWERDEN – WIE GEHT WELTBESTE BILDUNG?


Chancen, Perspektiven und Freiheit – Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft und ermöglicht den Menschen Berufs- und Lebensperspektiven. Als Bundesland mit nur geringfügigen natürlichen Ressourcen ist Baden-Württemberg im besonderen Maße auf eine erstklassige Bildung angewiesen. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in den vergangenen Jahren: Binnen weniger Jahre ist Baden-Württemberg von der deutschen Bildungsspitze ins Mittelmaß (Bildungsmonitor 2019) und teilweise sogar bis fast ans Ende bundesdeutscher Vergleiche (IQB) abgerutscht. Dieser Entwicklung vorangegangen ist eine ideologisch motivierte Schulpolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung, an deren Resultaten die derzeitige grün-schwarze Landesregierung ohne wesentliche Änderungen festhielt. Beispiele hierfür sind die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen oder die Abschaffung der verpflichtenden Grundschulempfehlung und der faule Kompromiss eines G9-Schulversuchs an einem Gymnasium pro Landkreis. Dadurch werden die Vielfalt und damit die Qualität unseres Bildungswesens gefährdet. Das kann fatale Folgen für die Zukunft Baden-Württembergs haben. Wir sind überzeugt: Baden-Württemberg kann mehr! Wir müssen wieder spitze werden in der Bildung! Damit das gelingt, haben wir ein breit angelegtes Schulkonzept erarbeitet, welches wir Ihnen auf dieser Seite in den nächsten Monaten vorstellen möchten.

Die Entwicklung Baden-Württembergs nach dem Bildungsmonitor 2011 und 2019

Bildungsmonitor 2011

1. Sachsen
2. Thüringen
3. Baden-Württemberg
11. Saarland
14. Hamburg
Bildungsmonitor 2019

1. Sachsen
2. Bayern
3. Thüringen
4. Saarland
5. Hamburg
6. Baden-Württemberg

Von der Bundesspitze ans Ende

Baden-Württemberg verschlechterte sich im Bereich Zuhören im bundesdeutschen Vergleich (9. Klasse) vom 2. Platz (2009) auf den 14. Platz (2015).


Zudem liegen die Leistungen der Neuntklässler in Naturwissenschaften auf dem bundesdeutschen Durchschnittsniveau und in Mathematik klar hinter denen von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Auch bei den Grundschülern zeigen sich besorgniserregende Ergebnisse:


  • jeder 5. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Orthografie

  • jeder 6. Viertklässler

    den Mindeststandard in Mathematik

  • jeder 7. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Lesen

  • jeder 8. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Zuhören

Kurzum: Die Ergebnisse der Studie sind überaus besorgniserregend.  

Ein leistungsstarkes Schulsystem braucht die verbindliche Grundschulempfehlung

Bundesweit schneiden Sachsen, Thüringen und Bayern in den Bildungsrankings am besten ab. Beim Blick auf die Bildungssysteme dieser drei Bundesländer zeigt sich: In allen drei Ländern gibt es neben einem vielgliedrigen Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung. In Baden-Württemberg dagegen hat die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft – mit schwerwiegenden Folgen.


Sondererhebung des Kultusministeriums, 2013

Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu:


Im Vergleich zu 2011/2012 gab es im Schuljahr 2017/2018 laut dem Kultusministerium fast ein Viertel mehr Schulwechsler von Gymnasien auf andere weiterführende Schulen in Baden-Württemberg.

Nach einer Umfrage des Philologenverbandes zum Schuljahr 2018/2019 ist eine beträchtliche Anzahl an Schülern in den Eingangsklassen an Gymnasien in Baden-Württemberg überfordert:

Überforderung in den Klassenstufen 5-8


Überforderung in der Klassenstufe 6


Steigende Sitzenbleiberquoten, ein signifikanter Anstieg der Schulwechsler und eine Vielzahl an überforderten Schülern – die Folgen der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sind offensichtlich. Dabei liegen die Vorteile einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf der Hand: Sie erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Gehen Kinder auf Schulen, die nicht ihren Begabungen, Leistungsvoraussetzungen oder Neigungen entsprechen, so führt dies zu Frust und Stress bei Schülern, Eltern und Lehrern. Die Lehrer können nicht mehr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler eingehen, sodass eine individuelle Betreuung kaum noch möglich ist. Der verbindlichen Grundschulempfehlung kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.

In unserem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist  folgendes Konzept vorgesehen:


  • Hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten des Schülers. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule der gewünschten Schulart ist.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Überprüfung der Grundschulempfehlung. Unser Vorschlag für die Durchführung der Überprüfung: Möchten Schüler und Eltern der Empfehlung nicht folgen, besteht die Möglichkeit, eine Prüfung an der gewünschten Schule zu machen. Wenn der Schüler die Prüfung besteht, kann er an der Schule aufgenommen werden. Die bestandene Prüfung berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme an allen Schulen der gewünschten Schulart, sondern lediglich zur Aufnahme an der Schule, bei welcher die Prüfung abgelegt wurde


Anlässlich der ersten Beratung unseres Gesetzesentwurfes zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stellte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern unsere Argumente vor.


Regio TV vom 04. Dezember 2019

Unsere Argumente für die verbindliche Grundschulempfehlung

  • Erleichterung der Bildung von Klassen

    Schüler mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen können in eine Klasse

  • Leichtere Möglichkeit einer individuellen Förderung

    unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden

  • Weniger überforderte Schüler und Lehrer

  • Weniger Sitzenbleiber

  • Bessere Lernqualität

Nicht die Eine-Schule-für-alle, sondern die passende Schule für jeden Schüler!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Wir haben deshalb auch einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt. Der Gesetzentwurf sollte das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Deshalb halten wir auch eine entsprechende Änderung bei den Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens für notwendig und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Nur ein vielgliedriges, differenziertes und durchlässiges Bildungssystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nach unserer Überzeugung eine Vielzahl an Bildungswegen. Wie bereits dargestellt, ermöglicht eine verbindliche Grundschulempfehlung eine Bildung von Bildungsangeboten bzw. Klassen von Schülern mit denselben Begabungen und Leistungsvoraussetzungen und trägt damit entscheidend zu einem leistungsfähigen vielfältigen Schulwesen bei. Kurzum: Die verbindliche Grundschulempfehlung ist elementar für den Erhalt der Vielfalt des Bildungswesens in Baden-Württemberg.



Unsere Kernforderungen

Kultusministerin Dr. Eisenmann selbst hat die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Dennoch hat Grün-Schwarz unseren Gesetzentwurf abgelehnt.

Grün-Schwarz hat eine folgenreiche Fehlentscheidung auf Kosten der Chancen von jungen Menschen getroffen. 

Digitale Bildung als Baustein einer weltbesten Bildung

Wer den Qualitätsanspruch einer weltbesten Bildung in einer durch die Digitalisierung sich verändernden Welt erhebt, der muss junge Menschen bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in dieser Welt vorbereiten. Das bedeutet keineswegs, dass eine Unterrichtsstunde ohne den Einsatz von digitalen Medien nicht gleichermaßen erfolgreich sein kann. Es gilt vielmehr, junge Menschen zur aktiven Teilhabe und Mitgestaltung einer Entwicklung zu befähigen, die ihr Leben in vielen Bereichen bereits jetzt maßgeblich bestimmt. Um kommende Generationen stark zu machen für ihr Leben in der Welt von morgen, kommt der digitalen Bildung schlichtweg eine Schlüsselrolle zu. Digitale Kompetenzen sind ein Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Arbeits-/Berufs- und Lebenswelt. Dabei beinhaltet digitale Bildung sowohl die Entwicklung digitaler Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lernkräfte als auch den pädagogischen Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung und Verbesserung des Unterrichts. Digitalisierung in der Bildung ermöglicht Innovationen und kann die Unterrichts-und Lernqualität steigern. Doch trotz der Potenziale und Chancen bleibt Deutschland noch immer weit unter den Möglichkeiten:


ICILS, 2018

Es ist deshalb dringend mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen nötig! Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den längst überfälligen Digitalpakt in Kraft gesetzt, mit dem die Digitalisierung der Schulen mit fünf Milliarden Euro gefördert werden sollen. Mit diesem Antrag haben wir nach dem Stand der Umsetzung des Digitalpakts in Baden-Württemberg gefragt.

Das Ergebnis: Nur ein Bruchteil (5,77 Mio.€ von 585 Mio.€) der Fördermittel wurden in Baden-Württemberg bisher gewilligt. Dabei zeugt der große Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge der Schulen und Schulträger vom Bedarf an Fördergeldern für die Digitalisierung. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung muss die Kultusministerin nach Meinung der FDP/DVP Fraktion sicherstellen, dass die Personalkapazitäten ausreichen, um die Förderanträge zeitnah zu genehmigen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden – dies muss umgehend rückgängig gemacht werden.

Denn wir können uns in Baden-Württemberg keine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen leisten!

Die digitalisierte Schule Wirklichkeit werden lassen!

Voraussetzungen für die digitalisierte Schule:

  • Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte verfügen über digitale Endgeräte, mit denen sie in datenschutz- und datensicherheitskonformer Weise auf digitale Lehr- und Lernangebote zurückgreifen können

  • WLAN in jeder Schule und in jedem Klassenzimmer

  • breites Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte im Bereich digitale Bildung

  • Informatikunterricht an allen weiterführenden Schulend mindestens als Wahlpflichtfach

  • Medienbildung zur kritischen Auseinandersetzung im Umgang mit modernen Medien

Ungeahnte Möglichkeiten durch Digitalisierung an Schulen

Der Avatar-Roboter: Langzeiterkrankten Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglichen

Ob Organspende oder Krebs – in Deutschland können etwa 75.000 langzeiterkrankte Kinder zum Teil über lange Zeiträume nicht am Schulunterricht teilnehmen. Denn Kontakt mit anderen insbesondere kranken Schülern kann die Heilung beispielsweise nach Krebsbehandlungen erheblich beeinträchtigen. Damit die Kinder dennoch am Schulunterricht teilnehmen können und somit auch Teil der Klassengemeinschaft bleiben, kann ein Roboter helfen, auch „Avatar“ genannt. Mit einem Mikrofon und Kamera ausgestattet ermöglicht er kranken Kindern während ihrer Krankheit am Schulgeschehen – im Klassenzimmer und auf dem Schulhof – teilzunehmen. Via App kann der erkrankte Schüler den Roboter im Klassenzimmer fernsteuern und Meinungsäußerungen kundtun, indem das Kind den Roboter beispielsweise nicken lässt. Gewiss ist der Roboter kein vollständiger Ersatz für die physische Anwesenheit in der Schule, jedoch kann er den schwerkranken Kindern ein Stück Normalität zurückgeben. Die Landesregierung hat auf unsere Forderung reagiert und den Einsatz des „Avatar-Roboters“ möglich gemacht. Nun gilt es, diese Möglichkeit für eine Verbindung für langzeiterkrankte Kinder zur Schule und zur Schulklasse im Schulalltag umzusetzen.

Seltene Fächer: Lernen über Klassen- und Schulgrenzen hinweg

Das eine Kind möchte gerne seine Kenntnisse im Bereich Chemie vertiefen, das andere Altgriechisch lernen. Doch oftmals können die Schulen schlichtweg nicht alle Fächer anbieten, sei es, weil die Ressourcen fehlen oder sei es, weil die Nachfrage nach bestimmten Fächern zu gering ist. Die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten, das Unterrichtsangebot auszuweiten und über Schulgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Wird an einer Schule ein bestimmtes Fach nicht angeboten, haben Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, an digitalen Lehrkursen mit Schülern von anderen Schulen teilzunehmen.  Eine Lehrkraft leitet den Kurs und führt den Unterricht durch. Auf diese Weise kann sich jedes Kind entsprechend seiner Neigungen bilden. Zudem wird das Unterrichtsangebot erweitert, sodass insbesondere auch seltenere oder spezialisierte Fächer angeboten werden können. Kurzum: Die Digitalisierung ermöglicht ein breites Unterrichtsangebot!

Wir fordern daher:

  • Den Digitalpakt zeitnah und unbürokratisch umsetzen

  • alle Schulen in Baden-Württemberg an das glasfaserbasierte schnelle Internet und WLAN in allen Klassen- und Fachräumen anbinden

  • Schulen Gestaltungsfreiheit geben

  • Schulen und Lehrkräfte im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit unterstützen

  • Schulen ein Budget für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte geben

  • Informatik zumindest als Wahlpflichtfach einführen & durch Nachqualifizierungsangebote Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrerberuf auch im Fach Informatik verbessern

  • Task-Force einrichten, die den Schulen Hilfestellungen und Empfehlungen gibt, die Digitalisierung der Schulen wissenschaftlich begleitet, Austausch und Vernetzung von Schulen, Lehrkräften und Experten von außen voranbringt und Innovationen fördert

  • Konzept unter Einbeziehung der Eltern für eine früh einsetzende und altersübergreifende Medienbildung entwickeln und umsetzen

Corona-Krise: Digitalisierung gewährleistet den Informationsfluss während Schulschließungen

Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schulen und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden.

Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu vor:

  • die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und
  • die Einberufung eines Sachverständigenrats aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung für die Evaluierung der digitalen Lehr- und Lernformaten

Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in der Krise besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten.

Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

Wir müssen alles dafür tun, dass Schüler ohne geeignete digitale Ausstattung nicht zu den Bildungsverlierern des pandemiebedingten Fernlernens werden. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Kultusministerin nochmals 65 Millionen Euro zusätzlich für die Ausstattung von Schülern mit digitalen Endgeräten angekündigt hat. Doch nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer gilt es mit digitalen Endgeräten auszustatten, und auch die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht sollte nicht auf die Genehmigung des Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule warten müssen. Außerdem fordern wir Ministerin Eisenmann auf, ihre Scheu vor Bund-Länder-Kooperationen zu überwinden und die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion sind Bund, Länder und Gemeinden jedenfalls aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen.

Veränderungspotenzial für ein erstklassiges Bildungsangebot in Baden-Württemberg nutzen

Die Zeit des Lernens zu Hause hat Veränderungspotenzial freigesetzt. Wir sind der Meinung: Dieses Veränderungspotenzial muss für die Entwicklung eines Bildungsangebots genutzt werden, das jedem jungen Menschen die Chance auf bestmögliche Entfaltung eröffnet. Dazu fordern wir fünf Akut-Maßnahmen:


Zudem müssen wir unserer Meinung nach Lehren aus den Erfahrungen der Corona-Zeit ziehen:


Wir fordern:


  • Die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und die Einberufung eines Sachverständigenrats, um die Erfahrung über die Corona-Krise hinaus nutzbar zu machen

  • Die Ausstattung von Schülern und Lehrern mit digitalen Endgeräten

  • Die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht

  • Die Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

  • Die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 mit dem Bund, den Ländern und Gemeinden

  • Die Langfristige Sicherstellung der Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und der Wartung und Aktualisierung der Systeme

Die Existenz der Haupt-und Werkrealschulen und damit ein wichtiges Stück Vielfalt unseres Bildungswesens ist bedroht!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Die Haupt-und Werkrealschulen jedoch sind nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar in einem vielgliedrigen Schulsystem. Über Jahrzehnte hinweg haben sie zahlreiche junge Menschen erfolgreich zu einem Schulabschluss geführt und ihnen gute Perspektiven eröffnet. Mittlerweile warnt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vor einem möglichen baldigen Aus der traditionsreichen Schulart. Der unter anderem die Haupt- und Werkrealschullehrer vertretende Verband drückt seine Befürchtungen in einem Artikel des zwd-Politmagazins vom 17.08.2018 aus:

„Wenn sich nicht bald etwas bei den Hauptschulschulen tut, steht diese Schulart nicht auf der ,Roten Liste‘ der aussterbenden Arten, sondern verschwindet bald völlig aus der Schullandschaft.“


Tatsächlich bestätigen die Zahlen, dass gerade auch seit 2011 unter den grün-geführten Landesregierungen die Situation für die Haupt-und Werkrealschulen in Baden-Württemberg zunehmend bedrohlicher geworden ist:

Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Unstrittig ist jedoch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die grün-geführten Landesregierungen die ohnehin existenzbedrohliche Situation der Haupt-und Werkrealschulen erheblich verschärft haben.

  • Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13

  • Das erklärte Ziel der damaligen grün-roten Landesregierung, das differenzierte und vielgliedrige baden-württembergische Schulsystem abzuschaffen und durch eine Einheitsschule zu ersetzen

  • Das von Ministerpräsident Winfried Kretschmann propagierte Zwei-Säulen-System, im Wesentlichen bestehend aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium, welches keine Existenzberechtigung für die Haupt-/Werkrealschule mehr vorsieht

Haupt- und Werkrealschulen stärken und zu Beruflichen Realschulen machen!

Zur Aufrechterhaltung eines vielgliedrigen Schulsystems haben wir einen Gesetzentwurf  für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt: Wir möchten das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine Berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf  der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon zu Beginn von Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben.

Unsere Kernargumente für die Berufliche Realschule


  • Grundlage für eine erfolgreiche Berufslaufbahn auf der Basis einer berufspraktisch ausgerichteten Schulbildung

  • Eröffnet zahlreichen jungen Menschen Chancen & stärkt ihre Persönlichkeitsentwicklung

  • Vermittlung grundlegender und erweiterter Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert

  • Grundlegende berufliche Bildung und Orientierung

  • Förderung praktischer Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße

  • Ermöglicht Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere bei der beruflichen Orientierung

  • Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge

Unsere Kernforderungen


  • Verzahnung der Haupt- und Werkrealschulen mit den Beruflichen Schulen

  • Haupt-und Werkrealschulen zur Beruflichen Realschule weiterentwickeln

  • Ø Schülerzahl in den Klassen 5-9 statt Zahl der angemeldeten Schüler in Klasse 5 als Maßstab zur Aufrechterhaltung einer Schule

Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an – Attraktivität der beruflichen Bildung stärken

Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen – aus dem akademischen und aus dem beruflichen Bereich. Unser berufliches Schulwesen sorgt mit seiner großen Vielzahl an Bildungsangeboten und seiner berufspraktischen Ausrichtung dafür, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sowie der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ gelebte Wirklichkeit ist. Leider stellte vor allem die Bildungspolitik der grün-roten Landesregierung geradezu einen Angriff auf die Beruflichen Schulen dar. Der grün-rote Koalitionsvertrag sah eine Akademikerquote von 50 Prozent eines Jahrgangs vor. Das spricht Bände über die Ideologie der damaligen Koalitionäre.

Hinzu kommt: Mit der Gemeinschaftsschule, die alle Abschlüsse einschließlich Abitur anbieten sollte, wurde eine massive Konkurrenz zu den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht. Hierdurch wird ein weiteres Mal die von uns entschieden abgelehnte Botschaft ausgesandt, der Mensch fange erst beim Abiturienten an.

Besorgniserregend ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion die Entwicklung bei den Berufsschulen. Ihre Zahl nahm zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um 8,38 Prozent ab. Die Zahl der Schüler an den Berufsschulen ging im selben Zeitraum dagegen nur um 4,69 Prozent zurück.

Diese massive Schließ-Serie der Berufsschulklassen muss im Interesse eines wohnortnahen Ausbildungsangebots landesweit ein Ende haben. Besser wäre es:


  • den Berufsschulen die Personalmittel zu lassen, sodass sie attraktive Zusatzqualifikationen zur dualen Ausbildung oder Gesellen-und Meisterausbildungen anbieten können

  • die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ durch Praktika in den Betrieben, den Einsatz von Ausbildungsbotschaftern und eine bessere Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung zu verstärken

Berufliche Bildung stärken heißt den Mittelstand stärken

Berufliche Bildung ist das Rückgrat des deutschen Mittelstandes. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Mittelstandes und damit für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Unsere Betriebe sind auf qualifizierten Fachkräftenachwuchs angewiesen. Statt die berufliche Bildung durch Akademisierungsquoten und massiver Schulschließungen zu schwächen, muss die berufliche Bildung im Sinne unseres Mittelstandes und für die jungen Menschen gestärkt werden.

Von zentraler Bedeutung hierbei sind gerade auch die Berufsschulstandorte, damit junge Menschen ein möglichst wohnortnahes Ausbildungsangebot vorfinden. Gleichzeitig spielen die Berufsschulstandorte für die Betriebe beim Ringen um qualifizierten Fachkräftenachwuchs eine entscheidende Rolle. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt sind, müssen Berufsschulangebote gesichert werden.

Die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen zulasten aller anderen Schularten

Die grün-rote Landesregierung hat zum Schuljahr 2012/2013 die Einführung der Gemeinschaftsschule beschlossen.  Die ideologische Fixierung auf die „Eine-Schule-für-alle“ geht einher mit Privilegierung der Gemeinschaftsschulen gegenüber anderen Schularten.  Nach wie vor sind wir Freie Demokraten skeptisch, inwieweit die Gemeinschaftsschule die Versprechungen einlösen kann, mit denen die grün-rote Landesregierung die neue Schulart einführte. Wenn jedoch vor Ort eine Gemeinschaftsschule gewünscht wird, tragen wir diese Entscheidung mit. Nach unserer Auffassung müssen jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Schularten existieren.

  • Warum gibt es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Schularten?

    • Für die Gemeinschaftsschulen gilt ein Klassenteiler von 28 Schüler pro Klasse, für alle weiteren Schularten von 30
    • Die Gemeinschaftsschulen sind automatisch verbindliche Ganztagsschule der damit verbundenen Förderung, z.B. eine zusätzliche Ausstattung mit Lehrerstunden für den Ganztagsbetrieb
    • Die Schulbauförderung ist für die Gemeinschaftsschulen wie maßgeschneidert

    Außerdem:

    • Einführung einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen als Konkurrenz zu beruflichen Gymnasien
  • Was ist das Ziel der bevorzugten Behandlung der Gemeinschaftsschulen?

    • Die-eine-Schule für alle schaffen
  • Welche Folgen hat die grüne ideologische Fixierung auf den Gemeinschaftsschulen?

    • Der faire Wettbewerb zwischen den Schularten wird verzerrt
    • Die Gemeinschaftsschule bindet Geld und Personal, das an anderer Stelle fehlt
    • Berufliche Schulen erhalten ohne Not Konkurrenz durch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen
    • Die Situation vieler im ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen wird weiter verschärft
  • Wie sieht ein fairer, chancengerechter Bildungswettbewerb nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion aus?

    • Abschaffung von Privilegien und gleiche Bedingungen für alle Schularten
    • Auskömmliche Finanzierung aller Schulen
    • Unser Ziel: Klassenteiler 28 für alle Schularten
    • Erhalt der Vielfalt unseres Schulwesens

Unsere Kernforderungen


  • Berufliche Bildung als gleichwertig anerkennen

  • Duale Ausbildungsangebote möglichst erhalten

  • Freiwerdende Mittel im Bereich der Berufsschulen belassen

  • Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken

  • Keine weiteren Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einrichten

Wir laden alle Verbände, Fraktionen, Parteien, Schüler, Eltern, Lehrer und Interessierte zur Diskussion ein. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen, Ideen oder Anmerkungen zur Schulpolitik.

Schreiben Sie uns!

Dennis  Birnstock


Sprecher für Frühkindliche Bildung, Forschung, Jugend und Sport

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Nürtingen

Geboren und aufgewachsen bin ich in Filderstadt, mitten im Wahlkreis, wo ich auch heute noch gemeinsam mit meiner Frau lebe. Seit 2014 gestalte ich meine Heimat im Gemeinderat und engagiere mich für nachvollziehbare Politik, die den Menschen zuhört. Am 14. März 2021 haben mir die Menschen im Wahlkreis Nürtingen Ihr Vertrauen geschenkt, sie im Landtag von Baden-Württemberg vertreten zu dürfen. Hier setze ich mich für nachvollziehbare und freiheitliche Politik ein, die optimistisch in die Zukunft blickt und den Menschen etwas zutraut. Dabei ist es mir wichtig den Wahlkreis und das Land durch Bildung, Innovation und gute Rahmenbedingungen nach vorne zu bringen. Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Dennis Birnstock

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis: 9 Nürtingen

Ansprechpartner:

Adresse:

Europastr. 29
72622 Nürtingen

Telefon:

Fax:

E-Mail:

dennis.birnstock@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1991 in Filderstadt; neuapostolisch, verheiratet, ein Kind.

Weilerhau Grundschule in Filderstadt.

Elisabeth-Selbert-Gymnasium (damals: Eduard-Spranger-Gymnasium) in Filderstadt.

2009 bis 2010 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe.

2011 bis 2015 Bachelor-Studium der Biotechnologie an der Hochschule Esslingen.

2015 bis 2018 Master-Studium der Technischen Biologie an der Universität Stuttgart.

2018 bis 2020 Forschungsmitarbeiter bei TETEC AG in Reutlingen.

2020 bis  2021 Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH in Reutlingen (ruhend)

Seit 2013 Mitglied der Freien Demokratischen Partei.

Seit 2014 Mitglied des Gemeinderats Filderstadt.

Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Filderstadt.

Seit 2019 Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Filderstädter Gemeinderat.

Seit 14. April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2023 Kreisvorsitzender der FDP Esslingen.

Mitglied des Aufsichtsrates der Fildorado GmbH

Forschungsmitarbeiter als Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH (Biotechnologie) – ruhend.

Mitglied des Aufsichtsrates der Fildorado GmbH.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Filderwasserversorgung.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch.

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Aus Corona lernen, trotz Corona lernen: Nutzen wir die Pandemie für eine spürbare Verbesserung der Bildungspolitik im Land!

Jede Krise ist auch eine Chance – die Chance besteht darin, Fehler zu erkennen und diese zu beheben. Für uns Freie Demokraten gilt das auch im Hinblick auf die Corona-Krise, die einige Versäumnisse der Bildungspolitik der Landesregierung offenbar gemacht hat. Es ist Zeit, aus den Fehlern zu lernen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!

Die Corona-Pandemie ist fraglos eine der größten Belastungsproben für das Bildungssystem in unserem Land. Während der flächendeckenden Schulschließungen im Frühjahr mussten sich Eltern, Lehrer und Schüler weitgehend unvorbereitet auf digital gestützten Unterricht umstellen. Der anschließende Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ist auch eine große Herausforderung: Prüfungen gilt es trotz aller Belastungen zu bewältigen, Versäumtes aufzuholen, den Schulalltag unter großen Hygiene- und Abstandsvorschriften zu meistern. Dafür sind verlässliche Vorgaben mit praktischer Unterstützung für die unterschiedlichen Pandemiestufen erforderlich.

Wir Freie Demokraten treten für eine Bildungs- und Betreuungsgarantie ein, wie sie der nordrhein-westfälische FDP-Familienminister Dr. Joachim Stamp abgegeben hat. Die Eltern und Schüler müssen sicher sein können, dass ihnen kein weiterer kompletter Lockdown von Kinderbetreuung und Schulen mehr zugemutet wird. „Es macht in einer zugespitzten Entscheidungssituation einen gewichtigen Unterschied, ob eine Regierung nur die Rückkehr zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen beschlossen oder aber sich ausdrücklich verpflichtet hat, die Kindertagesbetreuung und die Schulen nicht zu schließen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Bei allen Belastungen werden aber auch Erfahrungen gewonnen, die nach unserer Überzeugung für die Weiterentwicklung des Bildungswesens nutzbar gemacht werden müssen. Dies gilt sowohl für die Krisenfestigkeit als auch für die Qualität des Bildungsangebots. Die Schließung der Schulen bedeutete für Lehrer, Eltern und Schüler beim Unterrichten und Lernen zu Hause in einer bisher ungekannten Weise auf sich gestellt zu sein. Gleichzeitig wurde noch einmal transparent, welche fundamentale Rolle die soziale Interaktion beim Lernen spielt. Das ungeplante Experiment hat gezeigt: Weder die Mitschüler noch der Lehrer sind ersetzbar. Das zeigte sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage waren, einzuspringen und beim Lernprozess zu unterstützen. Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabenstellung: Einerseits gilt es, die Chance der Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes Schülers zu nutzen, indem Lernprozesse stärker auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Andererseits gilt es, ein förderliches soziales Umfeld für jeden Schüler sicherzustellen.

Dies sind unsere Schlussfolgerungen und Lehren aus der Krise:

Auf die Lehrer kommt es an!

Zudem wären die Beseitigung des Fachlehrkräfte-Beförderungsstaus und ein Klassenteiler von 28 Schülern sinnvolle Instrumente. Ferner weist der Philologenverband zurecht darauf hin, dass in der Corona-Pandemie die Anforderungen an die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit erheblich gestiegen sind – insbesondere Verwaltungsaufgaben und Aufgaben im Bereich der Aufsicht und Betreuung der Schüler sind dazugekommen. Hier fordern wir die Kultusministerin auf, für Entlastung zu sorgen. Lehrerinnen und Lehrer sollten sich auf guten Unterricht konzentrieren können, statt wertvolle Zeit mit Nebenaufgaben zuzubringen. Die Einstellung von Verwaltungsassistenten und Systemadministratoren könnte eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte mit sich bringen. Es ist außerdem unverständlich, warum sich die Kultusministerin beharrlich weigert, in einer Situation wie der jetzigen die Beschäftigung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie dies in Bayern praktiziert wird.


Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Nach unserer Auffassung gilt es, die Lehrerinnen und Lehrer anspruchsvoll auszubilden. Die fundierte Ausbildung bildet einerseits die Grundlage für die hohe Verantwortung und die pädagogische Freiheit, die den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wird und die es hochzuhalten gilt. Sie bildet andererseits auch die Grundlage für die sehr gute Leistung, die unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich erbringen und die von jeder Lehrerin und jedem Lehrer eingefordert werden kann – und muss.

Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern neu entfalten!

Die aktuelle Erfahrung hat die elementare Bedeutung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern deutlich werden lassen. Für eine gelebte Bildungspartnerschaft zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen bedarf es einer Kultur des intensiven Austauschs und der echten Zusammenarbeit. Für beide Seiten bedeutet dies Möglichkeiten und Pflichten zugleich. Neben kurzen Wegen der Kontaktaufnahme bedarf es fester Formen der Kontaktpflege beispielsweise in Form von verbindlichen Eltern-Lehrer-Gesprächen. Das gilt umso mehr, wenn Eltern mehr Mitverantwortung im Lernprozess ihrer Kinder übernehmen wollen. Formen dezentralen Lernens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, sofern sie unter staatlicher Schulaufsicht und in Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer stattfinden.

Möglichst viel Wahlfreiheit im Bildungsangebot schaffen!

Zwischen gebundenen und offenen Angeboten beim Ganztag wählen zu können, gehört ebenso dazu wie der Erhalt und die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen als „Berufliche Realschulen“, der Erhalt der Beruflichen Schulen in ihrer Vielfalt, der Erhalt der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Stärkung der Realschulen und eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sowie die Möglichkeit, eine Schule in freier Trägerschaft besuchen zu können. Mit parlamenatrischen Beiträgen zu mehr Wahlfreiheit in Debatten, Anfragen und Gesetzentwürfen, z.B. zur Aufnahme der offenen Ganztagsschule neben die gebundene Ganztagsschule ins Schulgesetz, verfolgen wir dieses Ziel mit Nachdruck. Leider stehen wir hiermit oftmals alleine da – so erinnert unser Bildungsexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab.“

Um die Bildung von Klassen auf möglichst einheitlichem Niveau zu schaffen, ist die Grundschulempfehlung wieder verbindlich auszugestalten. Hierbei schlagen wir ein Letztentscheidungsrecht der aufnehmenden Schule vor. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu, Baden-Württemberg rutschte bereits vor der Corona-Krise in allen relevanten Bildungsrankings seit Abschaffung der Grundschulempfehlung empfindlich ab – zugunsten von Ländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen, die an einem vielgliedrigen Schulsystem mit verbindlicher Grundschulempfehlung festhalten. „Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich sollen die Möglichkeiten jeder Schule verbessert werden, die Schüler individuell zu fördern. Dies betrifft einerseits die finanziellen Mittel und die Möglichkeiten, Assistenzlehrkräfte anzustellen. Andererseits soll eine Schule bei Personalknappheit vorübergehend von den allgemeinen Vorgaben zur Stundentafel abweichen können.

Digitale Schule zügig umsetzen – und ins Gesetz aufnehmen!

Alle Schulen müssen endlich leistungsstarke und schnelle Internetanbindungen erhalten – schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für digital gestützten Unterricht.

Darüber hinaus braucht es eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit Hard- und Software. Nach Erkenntnissen des von FORSA im Auftrag der FDP-Bundestagfraktion in Auftrag erstellten „Digitalisierungsmonitors 2020“ geben 80% der Befragten an, dass die Schulen nicht ausreichend mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sind – der Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre stark an.

Von entscheidender Bedeutung ist auch die Wartung und Aktualisierung der Systeme durch IT-Systemadministratoren, die wir Freien Demokraten „Digitale Hausmeister“ nennen.  Die kommunalen und freien Schulträger müssen hierfür endlich finanziell entsprechend ausgstattet werden. Es bedarf einer tragfähigen Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Kommunen!

Auf Antrag ist unserem Vorschlag gemäß den Schulen ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung des Digitalbereichs zu geben. Dabei gilt es auch, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und -modernisierung einerseits und der Digitalisierung der Schulen andererseits zu nutzen. Ein Schulhaus auf Höhe der Zeit ist im Jahr 2021 nur ein solches, das auch technisch hohen Ansprüchen genügt.

Ferner brauchen wir ein Zulassungsverfahren für digitale Anwendungen, bei dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Vetorecht besitzt. So entsteht eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, unter denen die Schulen auswählen können. Momentan ist die Landesregierung leider einseitig auf bestimmte Softwarelösungen wie Microsoft Office 365 fixiert. Dr. Timm Kern mahnt an: „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Insgesamt muss die „Digitale Schule“ gesetzlich verankert werden. Dies wollen wir mit einem Gesetzentwurf sicherstellen, den unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Timm Kern am Mittwoch, den 11. November im Landtag eingebracht hat:

Ziel ist es, einen neuen § 48 a „Digitale Schule“ ins baden-württembergische Schulgesetz aufzunehmen. Dieser soll die Landesregierung verpflichten, die nötige digitale Infrastruktur und Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie deren Wartung durch einen Systemadministrator sicherzustellen. Zudem setzt er der Gesetzentwurf Leitplanken für den Erlass der angesprochenen Datenschutzrichtlinien und ordnet allen Schulen im Land ein Budget für die Veranstaltung von Fortbildungsformaten zur digitalen Bildung zu. Eine entsprechende Fortbildungspflicht im Bereich der digitalen Bildungwürde vor allem den Staat verpflichten, für ausreichend Lehreraus- und -fortbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung zu sorgen. Hierbei geht es darum, Lehrkräften aller Altersstufen wertvolle Medien- und Digitalkompetenz zu vermitteln und pädagogische Konzepte zu entwickeln, die eine gelingende Einbindung digitaler Geräte in Präsenzunterricht ermöglichen. Der Nachholbedarf ist offenkundig: 88 % der Befragten im „Digitalisierungsmonitor 2020“ gaben an, dass Lehrerinnen und Lehrer nur unzureichend oder gar schlecht auf digitalen Unterricht vorbereitet seien. Auch dieser Wert stieg im Vergleich der vergangenen Jahre erheblich an – und ist wohl auf die mitunter schlechten Erfahrungen im Homeschooling zurückzuführen, welches laut Digitalisierungsmonitor zu 68 % aus per E-Mail versendeten Hausaufgaben und zu 24 % aus im Schulhaus abzuholenden Papierausdrucken bestand.


Unser  Gesetzentwurf „Digitale Schule“ ist hier in Gänze abrufbar.

Darüber hinaus sind Bund, Länder und Gemeinden aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren.

Digitale Bildung bedeutet auch mehr denn je, dass das Know-How über die Potenziale der Digitalisierung an die Schüler vermittelt wird. Das Fach Informatik – mit Inhalten weit über die Informationstechnik hinaus – ist daher an allen weiterführenden Schulen mindestens als Wahlpflichtfach einzurichten. Gleichzeitig brauchen wir eine möglichst früh einsetzende Medienbildung ab Klasse 1

Die Eigenverantwortung der Schulen stärken!

Die einzelnen Schulen sind bereits jetzt die zentralen Einheiten des Innovations- und Veränderungsprozesses. Wird das digitale Lernen ausgebaut, kommt der Schule als Dreh- und Angelpunkt und als zentralem sozialen Bezugspunkt eine umso größere Bedeutung zu. Wir wollen die Schulen deshalb in ihrer Eigenverantwortung stärken, konkret neben einem verlässlichen Budget und inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr Möglichkeiten der Personalauswahl und -entwicklung geben. Die Schlüsselposition nehmen in diesem Prozess die Schulleiter ein. Gerade für einen gelingenden weiteren Ausbau des digitalen und dezentralen Lernens gilt es sicherzustellen, dass die Schulleiter mit ausreichend Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet sind. Auch und gerade die Schulleitungen gilt es von bürokratischen Sonderaufgaben zu entlasten, die sich während der Coronakrise vervielfältigt haben – insbesondere für Schulleitungen ist unser Vorstoß, Verwaltungsassistenten zur Abnahme von Verwaltungsaufgaben einzustellen, daher sinnvoll.

Im zentralen sozialen Bezugspunkt Schule darf ferner ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern nicht fehlen. Die von Shutdowns und Einschränkungen charakterisierte Corona-Zeit mit ihren nicht hinweg zu diskutierenden, psychischen und sozialen Folgen für Schüler, Lehrer und Eltern hat den Bedarf hieran abermals verschärft. Land und Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein entsprechend gut ausgebautes Angebot vor Ort gestaltet werden kann.

Gesundheitsschutz in der Schule sicherstellen!

Das oberste Gebot in Zeiten einer Pandemie ist weiterhin der Gesundheitsschutz. Es gilt, die Gesundheit von allen am Schulleben Beteiligten – Schüler, Lehrer und deren Familien – sicherzustellen. Ein Schulbesuch darf kein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Umfassende – aber auch tatsächlich sinnvolle und funktionale – Hygienekonzepte und Infektionsschutzauflagen sind der beste Garant dafür, dass ein Präsenzunterricht an baden-württembergischen Schulen verantwortungsvoll möglich ist und ein zweiter Total-Lockdown der Bildungseinrichtungen vermieden werden kann. Leider musste man in den letzten Monaten häufiger das Gefühl haben, dass die Infektionsschutzmaßnahmen im Schulbereich häufiger das Gefühl haben, dass es sich um Symbolpolitik denn tatsächlich sinnvolle Beiträge zu mehr Schutz handelt – beispielhaft erwähnt sei die kaum durchsetzbare Maskenpflicht für Schüler am Platz während des Unterrichts. Außerdem braucht es schlichtweg mehr Unterstützung bei der Umsetzung: „Zu Recht weist der Berufsschullehrerverband auf ein Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits hin“, so Dr. Timm Kern.

Regelmäßiges Lüften mit Frischluft, insbesondere bei den über die Wintermonate niedrigen Temperaturen, ist allein keine ausreichende Infektionsschutzmaßnahme. Zudem steigt die Erkältungsgefahr für Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen, wenn sie permanent der Kaltluft ausgesetzt sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Luftfilter, beispielsweise HEPA-Filter, sind geeignet, die Ansteckungsgefahr in Innenräumen signifikant zu vermindern – ganz ohne Frieren. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen mit seiner liberalen Kultusministerin Yvonne Gebauer, haben die Potenziale von Luftfiltern schon länger erkannt. Ihre baden-württembergische Amtskollegin bleibt aber untätig und gewährt den Schulträgern keinerlei (Ko-)Finanzierungsperspektive für die kostspielige, aber sinnvolle Anschaffung von Luftfiltergeräten. Hier muss mehr kommen!

Zudem muss die Kultusministerin zeitnah FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen – im Unterschied zu einer Alltagsmaske aus Stoff schützen FFP2-Masken nämlich sowohl die Menschen in der Umgebung des Trägers, als auch den Träger selbst.

Ferner gilt es, die Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen in der Kinderbetreuung und in den Schulen auszuweiten. Auch bedarf es eines von der Landesregierung aufgestellten Stufenplans, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen getroffen werden – die bisherige allgemeine Einteilung der Landesregierung in drei Pandemiestufen, von denen aktuell die dritte bereits erreicht ist, ist für diesen Zweck nicht ausreichend.

Zu guter Letzt erfordert Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen auch solche Räumlichkeiten, die ein Einhalten von Abstandsregeln ermöglichen. Oftmals reicht hier das Platzangebot im Schulhaus nicht aus, eine ganze Schulklasse mit je 1,5 m Abstand zwischen den Schülern unterzubringen. Das Kultusministerium muss die Schulträger daher engagiert dabei unterstützen, geeignete zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu erschließen.

„Es steht außer Frage, dass an dieser Stelle ein Kraftakt notwendig ist. Sowohl die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften als auch das Recht junger Menschen auf Bildung müssen uns diesen Kraftakt wert sein“, resümiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern.

Digitalisierung, Gesundheitsschutz, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und eine gelingende Entlastung der Lehrkräfte – in diesen Bereichen muss die Landesregierung nun während der zweiten, „heißen Phase“ der Corona-Pandemie dringend nachsitzen. Es gilt, die Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten zu politischer Realität werden zu lassen – im Interesse aller Schüler, Lehrer und Eltern im Land. Mit unseren Vorschlägen werden wir Freien Demokraten uns im Landtag weiterhin dafür einsetzen, dass Frau Eisenmann ihre bildungspolitischen Versäumnisse der letzten Jahre korrigiert und Corona die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schülern im Land nicht ausbremst.
 Unser Ziel ist und bleibt: weltbeste Bildung in Baden-Württemberg! Mehr denn je muss unser Land daher in diesen Zeiten sein Bildungssystem so sanieren, dass es auf hohem Niveau krisenfest und zukunftssicher ist.
Jetzt zählt’s – wir bleiben dran!

Mit dem Digitalisierungsmonitor 2020 legt die FDP-Bundestagsfraktion zum dritten Mal die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur Digitalisierung vor. Sie wurde wie schon in den Vorjahren vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt und steht unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.

Digitalisierungsmonitor der Bundestagsfraktion

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Timm Kern

Eine Investition in die Qualität ist auch eine Investition in die Attraktivität einer Berufstätigkeit im frühkindlichen Bereich – FDP/DVP Fraktion mahnt Gesamtkonzept an.


Zu den Ergebnissen der Studie „Ländermonitor Frühkindliche Bildung“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Es ist zweifellos erfreulich, dass Baden-Württemberg bei der frühkindlichen Bildung und Betreuung im Ländervergleich immer noch gut dasteht. Dass aber laut der Studie jedes zweite Kind eine Einrichtung mit zu wenig Personal besucht, muss als Warnsignal verstanden werden. Nicht erst in der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um geeignetes Personal für die Kitas, Kindergärten und die Kindertagespflege zu gewinnen. Über den bereits in Angriff genommenen Ausbau der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) der Erzieherinnen und Erzieher hinaus gilt es aber auch in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren. Eine Investition in die Qualität ist auch eine Investition in die Attraktivität einer Berufstätigkeit im frühkindlichen Bereich. Bei der Qualitätsentwicklung bleibt die Kultusministerin auf halber Strecke stecken. Die Leitungszeit für Leitungen von Kitas und Kindergärten wird zwar finanziell gefördert, allerdings befristet bis zum Jahr 2022. Der allseits als Qualitätsrahmen wertgeschätzte Orientierungsplan wurde ersatzlos auf Eis gelegt, anstatt ihn zügig weiterzuentwickeln und endlich für verbindlich zu erklären. Auch bei Kindertagespflege bedarf es weitergehender Unterstützung. Und das Bundesprogramm ‚SprachKitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist‘ läuft mit dem Jahr 2020 aus. Auch zahlreiche baden-württembergische Kindertagesbetreuungseinrichtungen profitieren von diesem Programm. Die Kultusministerin sollte sich im Bund dringend dafür einsetzen, dass das Programm unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung fortgesetzt wird und eine langfristige Perspektive erhält. Von Seiten der FDP/DVP Fraktion können wir nur immer wieder ein Gesamtkonzept für den frühkindlichen Bereich anmahnen.“

Dr. Timm Kern

Eine Lernstandserhebung am Ende des laufenden Schuljahrs wäre eine wichtige Orientierungshilfe beim Nachholen von Versäumtem.


Zur im Auftrag der von den baden-württembergischen Universitätskliniken durchgeführten Studie, wonach Kinder sich seltener infiziert hätten als ihre Eltern und nicht als Treiber dieser Infektion anzusehen seien, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Studie der baden-württembergischen Unikliniken hat den Weg für das Recht der Kinder auf Bildung im Bereich der Kinderbetreuung und der Grundschulen freigemacht. Nun gilt es, diesem Recht auch zur Durchsetzung zu verhelfen. Neben einem Einsatz für die Gewinnung zusätzlicher Räume für Unterricht und Lernen und einem Einsatz zur Vermeidung von Personalengpässen in der Kinderbetreuung und an den Schulen erwartet die FDP/DVP Fraktion von der Kultusministerin einen Einsatz für das Nachholen von Versäumtem. Über Sommerschulangebote hinaus könnte eine unbenotete Lernstandserhebung am Ende des laufenden Schuljahrs bei allen Schülerinnen und Schülern in den Kernfächern hierbei eine wichtige Orientierungshilfe sein. Hierfür müsste die Schulverwaltung einen Pool von Testaufgaben zur Verfügung stellen, aus denen die Schulen auswählen können. Von den Ergebnissen dieser Lernstanderhebung erwarten wir uns außerdem wichtige Hinweise für Schule und Unterricht nach der Corona-Zeit.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kindern darf das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden.


Zur Ankündigung der Kultusministerin, die Kitas in Baden-Württemberg bis spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen zu wollen, äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt:

 Rülke: „Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerin ausdrücklich. Die FDP/DVP Fraktion hat gefordert, die Kinderbetreuung in Kitas, Kindergärten und bei Tageseltern möglichst zügig wieder zu öffnen. Laut Kultusministerin gebe eine im Auftrag der Landesregierung durchgeführte Studie Signale, dass Kinder bis zu zehn Jahren als Überträger des Virus nur eine untergeordnete Rolle spielen. Also gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Es haben uns zahlreiche verzweifelte Eltern angeschrieben, die dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind. Viele haben aber auch zu Recht gefordert, dass ihren Kindern das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden darf.“

Kern: „Aufgrund der Ergebnisse der Studie ist es auch richtig und notwendig, die Grundschulen zeitnah weiter zu öffnen. Seit genau zehn Wochen sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schulen geschlossen. Da an den Grundschulen die Grundlagen der Bildung gelegt werden, droht eine Schulschließung bei Grundschülern besonders schwer ins Gewicht zu fallen. Wir hoffen, dass die Kultusministerin nun zeitnah ein mit den Kommunen und freien Trägern abgestimmtes Konzept für die Öffnung vorlegt und dieses Mal auf kurzfristige Hau-Ruck-Aktionen verzichtet. Denn Eltern, Kinder und Schulen und Einrichtungen sind auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit angewiesen.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion erhebt neun Forderungen für Kinder und Familien in der Corona-Zeit – Kultusministerin wegen mangelnder Professionalität bei der Kita-Öffnung kritisiert.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Politik der Landesregierung für Kinder und Familien fragte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Ffraktion, Dr. Timm Kern, die Kultusministerin, warum sie sich nicht auf die Schulöffnung konzentriert und die Öffnung der Kinderbetreuung zum Beispiel Ihrem Staatssekretär übergeben habe. Kern: „Die Bedeutung des Themas und die momentane Not von Familien und Kindern würden es durchaus rechtfertigen, damit jemanden in Vollzeit zu betrauen. Und es hätte womöglich auch geholfen, dem generell öffnungsscheuen grünen Koalitionspartner in dieser Frage mehr entgegenzusetzen. Die FDP/DVP Fraktion anerkennt, dass sich die Kultusministerin hinter das wichtige Ziel einer Kita-Öffnung geklemmt hat. Allerdings nehmen wir bei dieser Anerkennung die Professionalität ihres Vorgehens ausdrücklich aus.“ Kern verwies auf Nordrhein-Westfalen, wo das Konzept der stufenweisen Kita-Öffnung von Familienminister Joachim Stamp – beginnend bereits am 14. Mai – vom Landkreistag und, in vorsichtiger Weise, selbst von der oppositionellen SPD gelobt wurde. Kern betonte: „Es geht um mehr als Betreuung: Kinder haben ein Recht auf Bildung, dessen Einlösung gerade auch in Corona-Zeiten von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der jungen Menschen ist. Die FDP/DVP Fraktion erhebt deshalb folgende neun Forderungen für Kinder und Familien in der Corona-Zeit:

 

  1. Das Kultusministerium muss sich als Motor der Kinderbetreuungs-Öffnung verstehen

Das Kultusministerium muss den engen Schulterschluss mit den Kommunen und den freien Trägern suchen und sie vielfältig unterstützen – vor allem mit Rat und Tat, mit Best-Practice-Beispielen, mit Angeboten für Erfahrungsaustausch. Das Konzept der Kultusministerin enthält vernünftige Elemente wie die Entscheidungsspielräume für die Träger oder die festen Kleingruppen. Es gilt nun, dieses Konzept weiter mit Leben zu füllen und Vertrauen in die neuen Wege zu schaffen.

 

  1. Beim weiteren Öffnungsfahrplan für Kinderbetreuung und Schule auch kinder- und jugendmedizinische Erkenntnisse berücksichtigen

Die Kinder- und Jugendärzte fordern in einer Stellungnahme, zunächst wissenschaftlich zu klären, ob Kinder und Jugendliche überhaupt epidemiologisch relevante Überträger des Virus sind. Und sie mahnen abzuwägen zwischen möglichen epidemiologischen Auswirkungen einer Öffnungsstrategie einerseits und den erheblichen Risiken eines verlängerten Lockdowns für die gesunde kindliche Entwicklung andererseits. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion gilt es, in die weitere Planung neben den Befunden zum Infektionsgeschehen auch diese beiden schwerwiegenden Einwände der Kinder- und Jugendmedizin einzubeziehen.

 

  1. Betreuungsangebote auch in den Ferien schaffen

Viele Eltern haben bereits jetzt Urlaub und Überstunden für die Betreuung ihrer Kinder während der Zeit der Corona-Pandemie eingesetzt. Unter anderem deshalb werden in den Sommerferien viele Familien auf eine Kinderbetreuung angewiesen sein. Dieser voraussichtlich höhere Bedarf muss bei den weiteren Planungen für die Öffnung der Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Im Sommer dürfen nicht erneut Familien in Notsituationen geraten.

 

  1. Musik- und Kunstschulen sowie Bildungsangebote von Vereinen und Trägern von außerschulischer Bildungsarbeit – wenn irgend möglich – wieder öffnen

Die zahlreichen Träger außerschulischer Bildungs-arbeit sind bislang geschlossen bzw. dürfen nur sehr eingeschränkt arbeiten. Sie konsequent anhand des Kriteriums „Gesundheitsschutz“ wieder zu öffnen, würde Kindern und Jugendlichen wichtige Orte der Bildung und Entwicklung zurückgeben.

 

  1. Nachhilfeschulen wieder öffnen

Nachhilfeschulen dürfen derzeit nur Schüler unterrichten, die vor Prüfungen stehen. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar. Deshalb sollten auch die Nachhilfeschulen konsequent anhand des Kriteriums „Gesundheitsschutz“ wieder geöffnet werden.

 

  1. Ferienspiele und Sommercamps ermöglichen

Ferienspiele werden meist von Trägern außerhalb der Kindertagesbetreuung wie beispielsweise privaten Initiativen oder Vereinen organisiert.  Die Träger und Organisatoren sind längst an der Planung und müssen sich bald entscheiden, ob sie ihre Ferienspiele stattfinden lassen können. Gleiches gilt auch für Sommercamps. Hier gilt es, zügig Regelungen zu erarbeiten, bei deren Beachtung Ferienspiele und Sommercamps stattfinden können.

 

  1. Für ausreichend Spielflächen sorgen

Nachdem die Spielplätze wieder geöffnet sind, gilt es aus unserer Sicht auch, eine Öffnung der noch geschlossenen Bolzplätze unter Einhaltung der Vorgaben des Gesundheitsschutzes wieder ins Auge zu fassen. Außerdem schlagen wir eine zügige Prüfung vor, inwieweit und unter welchen Bedingungen den Kommunen ermöglicht werden kann, für Kinder zusätzliche Spielflächen auszuweisen.

 

  1. Räume für Bildung eröffnen

In geeigneten, derzeit geschlossenen Gebäuden sollen zusätzliche Lernräume eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung des Abstandsgebots arbeiten können. Die Kultusministerin wird aufgefordert, auf die Kommunen deshalb zuzugehen und sie zu unterstützen.

 

  1. Für eine Urlaubsperspektive sorgen

Der Jahresurlaub dient nicht nur der Erholung, sondern spielt für die Zusammengehörigkeit der Familie oft eine bedeutsame Rolle. Eine verantwortungsbewusste Öffnung im Bereich des Tourismus wäre für viele Familien ein echter Hoffnungsschimmer am Ende einer schwierigen Zeit und muss von der Landesregierung zeitnah ermöglicht werden.”

 

Zum Abschluss bemerkte Kern: „Die Familien und Kinder haben in den letzten neun Wochen wahrlich viel auf sich genommen und einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geleistet. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Anerkennung. Eine Rückkehr zur Normalität ist für sie nicht nur dringend nötig, sondern sie haben sie sich auch verdient.“

Qualitätsverbesserungen müssen Vorfahrt vor allgemeiner Beitragsfreiheit haben.


Anlässlich der Ankündigung des SPD-Fraktions- und Parteivorsitzenden Andreas Stoch, dass die SPD nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun versuchen werde, die Kita-Gebührenfreiheit nun über parlamentarische Mehrheiten zu erreichen, legte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Position der FDP/DVP Fraktion in der Frage dar:

 „Die FDP/DVP Fraktion ist von Anbeginn der Corona-Krise an dafür eingetreten, dass die Eltern während der Zeit der Schließung der Einrichtungen keine Beiträge für die Kindertagesbetreuung bezahlen müssen. Es war uns dabei stets wichtig sicherzustellen, dass die Schulträger finanziell in der Lage bleiben, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen auch über die Corona-Krise hinaus zu gewährleisten. Deshalb, aber auch wegen der notwendigen Qualitätsverbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sollte keine pauschale Abschaffung der Elternbeiträge erfolgen. Beispiele für diese notwendigen Qualitätsverbesserungen sind die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine dauerhaft finanzierte Leitungszeit für Kita- und Kindergartenleitungen und eine Verbesserung der finanziellen Situation der Tageseltern.

Gleichzeitig bewegt sich in Baden-Württemberg laut Bildungsbericht 2018 des Statistischen Bundesamts der Anteil der Fünfjährigen in Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege in den Jahren seit 2006 zwischen 97,1 und 99,9 Prozent. Angesichts einer solchen Quote der Bildungsbeteiligung haben die genannten Großbaustellen aus Sicht der FDP/DVP Fraktion klar Vorfahrt vor einer allgemeinen Beitragsfreiheit. Einsetzen werden wir uns aber für die Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit der Beträge. Dies sollte auch für die Sozialdemokraten das prioritäre Ziel sein.“

Die Kita-Öffnung ist für viele Familien zu einer Vertrauensfrage gegenüber staatlicher Handlungsfähigkeit geworden – Tageseltern müssen einbezogen werden.


Zur Nachricht, dass die Kultusministerin ein Konzept zu einer Öffnung der Kinderbetreuung vorgelegt habe, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die FDP/DVP Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Kultusministerin ein Konzept für die Öffnung der Kitas ab dem 18. Mai vorgelegt hat. Wie der am vergangenen Montag beim Verwaltungsgerichtshof eingereichte Eilantrag eines Familienvaters gegen die Notbetreuung gezeigt hat, ist die Verzweiflung vieler Familien groß. Dass eine Öffnung der Kitas nun wie zugesagt zum 18. Mai kommt, ist für viele Familien zu einer Vertrauensfrage gegenüber staatlicher Handlungsfähigkeit geworden. Deshalb rufen wir im Interesse von Familien und vor allem Kindern dazu auf, diesen Öffnungsprozess konstruktiv zu begleiten. Das Konzept der Kultusministerin enthält Elemente wie Entscheidungsspielräume für die Einrichtungen, die Bildung kleiner und fester Gruppen und eine abwechselnde Belegung der Räume, so dass möglichst alle zu betreuenden Kinder zum Zug kommen können. Diese Elemente finden sich auch im Konzept des Deutschen Kitaverbands, das die FDP/DVP Fraktion unterstützt. Was wir in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vermissen, sind die Tageseltern. Wir fordern ausdrücklich, dass auch die Tageseltern mit ihrer familiennahen und flexiblen Betreuung in die Öffnung ab dem 18. Mai mit einbezogen werden.“

Kultusministerin muss an ihrer Planung für eine Öffnung der Kitas, Kindergärten und der Kindertagespflege unbedingt festhalten und einen Fahrplan mit klaren Vorgaben vorlegen.


Zur Nachricht, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Eilantrag eines Familienvaters gegen den Kita-Notbetrieb abgelehnt hat, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 „Ohne den Einzelfall bewerten zu wollen, steht eines fest: Wenn Eltern nun schon vor Gericht ziehen, um die Öffnung der Kitas zu erstreiten, ist das ein Ausdruck größter Verzweiflung. Denn ganz offensichtlich sehen sie keinen anderen Ausweg mehr als den Klageweg. Spätestens jetzt muss die Kultusministerin die Not der Eltern und Kinder erkennen und entsprechend handeln. Die FDP/DVP Fraktion fordert erneut, zeitnah einen verbindlichen Fahrplan für die Öffnung der Kitas, Kindergärten und der Kindertagespflege vorzulegen. In einer Pressemitteilung vom 6. Mai erläutert die Kultusministerin ihre Planung, ‚ab dem 18. Mai die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder‘ auszuweiten. An ihrer Planung, die für viele Betroffene ein Hoffnungsschimmer ist, muss die Kultusministerin einerseits unbedingt festhalten. Andererseits sind Eltern, Einrichtungen, Betreuerinnen und Betreuer dringend auf klare Vorgaben angewiesen. Ein vielversprechendes Konzept, wie Kinderbetreuung den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes genügen kann, hat der Deutsche Kitaverband bereits am 29. April vorgelegt. Seitdem sind wiederum beinahe zwei Wochen vergangen. Spätestens jetzt muss sich die Kultusministerin dessen bewusstwerden, dass die Kitaöffnung für die Familien zu einer Vertrauensfrage gegenüber staatlichem Handeln insgesamt geworden ist – und dass sie dringend handeln muss.“

Kohortenmodell könnte Antworten darauf geben, wie Kinderbetreuung dem Gesundheitsschutz genügen kann.


Zum Vorschlag des Deutschen Kitaverbands, dem Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten, wie die Kindertageseinrichtungen schrittweise geöffnet werden könnten, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion hat der Deutsche Kitaverband einen vielversprechenden Vorschlag für eine Öffnung der Kinderbetreuung in Stufen vorgelegt. Das vorgelegte Konzept sieht vor, dass in Abhängigkeit von der Corona-Lage jeweils ein fester Prozentsatz der zu belegenden Betreuungsplätze bestimmt wird. Welche Kinder über die von unabkömmlichen Eltern und Alleinerziehenden hinaus aufgenommen werden, soll nach dem Modell im Ermessen der Einrichtungen liegen. Sie können damit Kindern mit Förderbedarf, beengten Wohnsituationen oder anderen familiären oder beruflichen Notsituationen Rechnung tragen. Für die Organisation der Gruppen empfiehlt der Verband das so genannte Kohortenmodell. Demnach sollen feste, strikt voneinander isolierte Kleingruppen von altersähnlichen Kindern mit jeweils zwei festen Betreuerinnen bzw. Betreuern gebildet werden. Konkret werden Gruppen aus maximal fünf Krippenkindern oder maximal zehn Kindergartenkindern vorgeschlagen. Damit könnte das Kohortenmodell Antworten auf die Frage geben, wie Kinderbetreuung organisiert werden kann, um den Anforderungen des Gesundheitsschutzes zu genügen. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin deshalb auf, den Vorschlag des Deutschen Kitaverbands ernsthaft zu prüfen und damit auf die Kommunen und freien Träger zwecks Vereinbarung eines Stufenplans zur Öffnung der Kinderbetreuung zuzugehen. Bereits seit sechs Wochen sind die Kitas, die Kindergärten und die Kindertagespflege geschlossen. Nicht nur im Interesse der Eltern, die Beruf und Betreuung vereinbaren müssen, sondern vor allem auch im Interesse der Kinder, die bisweilen gänzlich auf den Kontakt zu anderen Kindern verzichten müssen, wird es höchste Eisenbahn für eine Öffnung der Kinderbetreuung.“

Auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe – Fortsetzung der Befreiung von Kita- und Kindergartenbeiträgen gefordert.


Zur Nachricht, dass die Notfallbetreuung auf weitere Personengruppen ausgeweitet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass ab kommender Woche auch Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, unterstützt die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich. Gleichzeitig fordern wir die Kultusministerin dringend auf, all diejenigen nicht zu vergessen, die nicht unter die nun geltende Regelung fallen, für die eine Kinderbetreuung jedoch von großer Wichtigkeit ist. Dabei ist nicht nur an die Eltern zu denken, sondern auch die Kinder selbst, die teilweise bereits seit Wochen ohne den Kontakt zu anderen Kindern auskommen müssen. Dass der Gesundheitsschutz Vorrang haben muss, ist unstrittig und wird auch von der FDP/DVP Fraktion nochmals ausdrücklich betont. Aber auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen, die die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ermöglichen, wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe. Deshalb fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin nochmals auf, auf die zuständigen Kommen sowie kirchlichen und freien Träger zuzugehen mit dem Ziel, eine tragfähigen Perspektive für eine weitere Öffnung der Notfallbetreuung zu erarbeiten. Hierbei muss neben Kindergärten und Kindertagesstätten auch die Kindertagespflege einbezogen werden. Ein weiteres Ziel, über das die Kultusministerin so bald wie möglich mit den Kommunen im Interesse der Planungssicherheit aller Beteiligten verhandeln muss, ist der Erlass der Kindergarten- und Kitabeiträge für die Eltern während der Zeit der Schließung der Kinderbetreuung. Bayern ist schon vorangegangen, dort müssen die Eltern während der Monate Mai bis Juli keine Gebühren bezahlen. Und schließlich muss eine Weiterbezahlung der Tageseltern sichergestellt sein, die auch weiterhin zur Einstellung ihrer Arbeit verpflichtet sind.“

Zuständige Kultusministerin aufgefordert, sich zum Ziel eines Erhalts des Systems Kindertagespflege auch über die Corona-Krise hinaus zu bekennen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, äußerten sich zur Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung wie folgt:

 

Rülke: „Vergangene Woche haben wir die Landesregierung dazu aufgefordert, auf die Kommunen zuzugehen und bei den Gesprächen über den Erlass der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas auch die Weiterfinanzierung der Tageseltern während der Zeit ihres Betreuungsverbots in der Corona-Krise sicherzustellen. Bei den jüngsten Gesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Kommunalen Landesverbänden hat Grün-Schwarz aber sowohl die Tageseltern als auch die Kommunen in dieser Frage hängenlassen. Eine Vereinbarung über eine landesweit einheitliche Weiterbezahlung der Tageseltern kam nicht zustande. Stattdessen ist es nun an jedem Landkreis zu entscheiden, ob er die Tageseltern bei sich vor Ort weiterbezahlen will oder nicht. Von der zuständigen Kultusministerin war hierzu leider bislang nichts zu hören. Wir fordern deshalb die Kultusministerin auf, sich zum Ziel des Erhalts des Systems Kindertagespflege zu bekennen und für eine Vereinbarung mit den Kommunen über die landesweite Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung an die Tageseltern während der Krise einzutreten – gerade auch gegenüber dem grünen Koalitionspartner. Geprüft werden sollte hierbei auch, ob gegebenenfalls auch Bundesmittel hierbei einbezogen werden können.“

 

Kern: „Zu Recht macht der Landesverband Kindertagespflege darauf aufmerksam, dass in der jetzigen Situation alles dafür getan werden muss, dass das System Kindertagespflege auch über die Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Zum einen werden die von den Tageseltern zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten dringend gebraucht. Zum anderen halten wir die Kindertagespflege für eine Betreuungsform, die insbesondere aufgrund ihrer Familiennähe und Flexibilität große Stärken hat als eine gleichwertige Betreuungsform anerkannt werden sollte. In der aktuellen Situation muss nun alles daran gesetzt werden, die Kindertagespflege nicht verloren gehen zu lassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung für Tageseltern in der Krisenzeit sicherstellen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, forderten dazu auf, bei den Gesprächen über den Erlass der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas auch die Weiterfinanzierung der Tageseltern sicherzustellen.

Rülke: „Zusammen mit der Schließung der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wurde auch ein Betreuungsverbot für die Tageseltern erlassen. Deshalb fordert der Landesverband Kindertagespflege zu Recht, die an die Tageseltern bezahlte so genannte laufende Geldleistung bis zum Ende des Betreuungsverbotes auf Grundlage der bis zum 13.03.2020 geschlossenen Betreuungsverträge weiter zu gewähren. Nach Darstellung des Verbands greife der grundsätzliche Entschädigungsanspruch für Selbstständige nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Vielzahl von Tageseltern zu kurz. Die FDP/DVP Fraktion hat bereits ihre Unterstützung für ein vorübergehendes Aussetzen der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas während der Corona-Krise erklärt und die Kultusministerin gebeten, deshalb auf die Kommunen zuzugehen. Wir fordern die Kultusministerin deshalb auf, auch die fortgesetzte Zahlung der laufenden Geldleistung an die Tageseltern in den Gesprächen mit den Kommunen sicherzustellen – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bundesmitteln.“

Kern: „Die Kindertagespflege zu erhalten und zu unterstützen, liegt nicht nur wegen der durch sie zur Verfügung gestellten Betreuungskapazitäten im Interesse unseres Landes. Vielmehr handelt es sich um eine Betreuungsform, die von vielen Eltern aufgrund ihrer Familiennähe und Flexibilität sehr geschätzt wird und die nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion als eine gleichwertige Betreuungsform anerkannt werden sollte. Es ist deshalb nur konsequent, in der aktuellen Situation auch die Anliegen der Tageseltern nicht zu vergessen und ihre Weiterbezahlung in der Krisenzeit sicherzustellen.“

Dr. Timm Kern

Möglichkeiten des vorübergehenden Aussetzens der Elternbeiträge prüfen – Perspektivisch Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit sicherstellen.


Zur Forderung des DGB, die Eltern während der Corona-Krise von Kita-Gebühren zu befreien, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin auf, auf die Kommunen zuzugehen und Möglichkeiten zu prüfen, die Elternbeiträge für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vorübergehend auszusetzen oder zumindest zu reduzieren. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Schulträger finanziell in der Lage bleiben, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen auch über die Corona-Krise hinaus zu gewährleisten. Deshalb, aber auch wegen der notwendigen Qualitätsverbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sollte keine pauschale Abschaffung der Elternbeiträge erfolgen. Vielmehr sollte perspektivisch die Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit der Beträge sichergestellt werden.“

 

Klaus Hoher

FDP/DVP Fraktion sieht insbesondere bei der Sanierung von Lehrschwimmbädern Handlungsbedarf.


Zur Meldung, dass in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr weniger Menschen als im Vorjahr ertrunken seien, sagte der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Dass im vergangenen Jahr weniger Todesopfer durch Ertrinken zu beklagen waren als im Vorjahr, ist sehr erfreulich. Diese Nachricht darf jedoch nicht dazu verleiten, bei den Bemühungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit nachzulassen. Im Gegenteil: Auch 37 Opfer durch Ertrinken sind 37 zu viel! Schwimmfähigkeit rettet Leben, sie muss allerdings erlernt werden. Die FDP/DVP Fraktion sieht insbesondere bei der Sanierung von Lehrschwimmbädern Handlungsbedarf. Seit Jahren machen die DLRG und die Sportverbände darauf aufmerksam, dass die für Schulen und Vereine Schwimmflächen immer weniger werden. Wie sollen so mehr Schwimmkurse angeboten werden, was dringend notwendig wäre? Die FDP/DVP hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, 20 Millionen Euro für ein Anreizprogramm zur Sanierung von Lehrschwimmbädern bereitzustellen. Leider konnte sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einer Zustimmung zu diesem Antrag durchringen. Dessen ungeachtet wird sich die FDP/DVP Fraktion weiterhin für ein Sanierungsprogramm als entscheidenden Baustein zu einer wirksamen Strategie zur Förderung der Schwimmfähigkeit einsetzen.“

Frühkindliche Bildung

Als Freie Demokraten begreifen wir Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor allem auch als Bildungseinrichtungen. Wir wollen eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote sicherstellen, auf Bevormundung der Kindergärten und Kitas verzichten, die Einrichtungen in ihrer Eigenverantwortung stärken und ein unabhängiges Institut mit der Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung betrauen. Gleichzeitig sehen wir es als unseren Auftrag an, für eine möglichst große Wahlfreiheit der Eltern zu sorgen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • den Orientierungsplan für eine frühe Pädagogik verbindlich machen
  • die Sprachförderung verstärken
  • Leitungszeit für die Einrichtungsleitungen der Kindertagesbetreuung sicherstellen
  • Betreuung durch Tageseltern als gleichwertig mit einer Betreuung in einer Kindertagesstätte anerkennen und entsprechend bezuschussen
  • Leistungen aus dem geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes und Maßnahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung der Kindertagespflege gleichermaßen zugutekommen lassen
  • eine gesetzliche Grundlage für die wesentlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege schaffen
  • Betreuungsgutscheine einführen, die unabhängig von der Betreuungsform eingelöst werden können
  • angesichts einer Besuchsquote von 99,0 Prozent im letzten Kindergartenjahr Investitionen in die Qualität Vorrang gegenüber einer Gebührenfreiheit im Kindergarten einräumen, soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags und eine flächendeckende Möglichkeit der Beitragsbefreiung vorsehen, wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich – Für vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote

Verbindliche Sprachtests im Vorschulalter

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Frühkindliche Bildung

Jahresbilanz Koalition


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Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045