Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Schwammige Aussagen des Ministerpräsidenten erzeugen unnötige Verunsicherung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Antwort des Ministerpräsidenten auf seine Zwischenfrage in der heutigen Plenardebatte:

„Ich fordere sofort eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie: Wer wird zukünftig einen Test brauchen und wer nicht? Wie lange darf eine Impfung zurückliegen, um eine Testbefreiung zu erhalten? Wir hatten bereits vor drei Wochen großes Chaos und Verunsicherung durch die damalige Verordnung – dies darf sich keinesfalls wiederholen. Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.“

Prof. Schweickert hat in der heutigen Plenardebatte den Ministerpräsidenten in einer Zwischenfrage darauf angesprochen, ob er eine Aussage richtig verstanden haben, dass zukünftig nur noch dreifach geimpfte Personen ohne zusätzlichen Test die Gastronomie besuchen werden dürfen. Dies wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Verordnung. Die Antwort des Ministerpräsidenten lieferte jedoch keine Klarstellung und verwies auf noch offene Fragen und Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung. Diese unklare Kommunikation verunsichert aber Gastronomie und erzeugt unnötigen Schaden.“

Daniel Karrais

Wirklicher Klimaschutz braucht Emissionshandel und wirtschaftliche Effizienz.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau, kommentiert die Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums, wonach es sich erfolgreich für Bürokratieerleichterungen bei „Fit for 55“ eingesetzt hat:

„Ich begrüße es, dass die Ministerin sich nun endlich auch einmal um den Bürokratieabbau kümmert. Allerdings sollte sie sich dabei nicht auf Bundes- oder EU-Ebene beschränken, sondern mal in Baden-Württemberg anfangen. Bei den Gesetzen ihres Hauses, bei den Verordnungen ihres Ministeriums hat sie doch den meisten Spielraum. Anstatt für Mehrheiten werben zu müssen und sich anschließend feiern zu lassen, kann sie hier direkt in die Umsetzung gehen. Da dies aber nicht passiert, werde ich den Eindruck nicht los, dass es sich hier um Symbolpolitik anstatt einem wirklichen Politikziel handelt. Ich fordere daher: Liebe Ministerin, reden Sie nicht nur von Initiativen in Berlin sondern handeln Sie in Stuttgart!“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais, betont:

„Ich gratuliere der Wirtschaftsministerin zu ihrer Erkenntnis, dass wir statt kleinteiliger Regulierung Maßnahmen brauchen, die echten Klimaschutz mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden. Hier zeigt sich aber wie konfus das Handeln dieser Koalition ist. Im Bund fordert sie richtigerweise, dass Klimaschutz-Maßnahmen mit effizienter Wirtschaftspolitik verbunden werden. Im eigenen Land bewirkt sie jedoch genau das Gegenteil. Sie verschärft landeseigene Klimaschutzziele über die Ziele des Bundes hinaus oder führt eine Photovoltaikpflicht für sämtliche Dachflächen ein, egal, ob verschattet oder nicht. Dies wird aufgrund von Nachweispflichten und Ausnahmegenehmigungen zu einem Bollwerk an Bürokratie führen wird und verspielt damit Potential für effizienten Klimaschutz. Zumindest hat die Ministerin verstanden, dass das europäische Emissionshandelssystem die gesteckten Reduktionsziele bisher immer erreicht hat. Jetzt gilt es den Emissionshandel auf alle Sektoren auszuweiten, am besten global. Dafür muss sich das Land beim Bund und in der EU einsetzen. Der Emissionshandel ist im Gegensatz zu einer bürokratischen CO2-Steuer der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Landesregierung muss einheitliche Linie zu Weihnachtsmärkten festlegen!

Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.



Schausteller und Marktkaufleute brauchen jetzt schnelle und nachhaltige Hilfen.

Tourismuspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert



Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Zum Beispiel durch Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.


Unser Stuttgarter Abgeordneter Friedrich Haag schildert die Eindrücke vom Weihnachtsmarkt.

Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.


Wir müssen Situationen, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindern. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Wir fordern daher Planungssicherheit für die Schausteller und Marktbeschicker!

Realität weit entfernt von schlanker und bürokratiearmer Soforthilfe für die Wirtschaft.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema Corona-Soforthilfen:

„Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Die Antwort der Wirtschaftsministerin dazu ist enttäuschend. Sie weist zwar auf der einen Seite darauf hin, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen ist und die Auswirkungen der nächsten Monate nicht absehbar ist, stellt sich aber auf der anderen Seite auf die Seite der L-Bank, dass die Soforthilfe nun abgerechnet werden muss. Dies ist ein Widerspruch in sich.

Immerhin räumt die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belastet, sie scheint das hauseigene Berechnungstool selbst noch nicht erprobt zu haben und sie sagt zu, dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist bis 18.12.2021 einsetzen wird.“

Hintergrund der Regierungsbefragung ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu ihrer Corona-Soforthilfe zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt zu Unverständnis und Ärger bei zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Land.

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.

Finanzministerium konterkariert mit Untätigkeit Förderung aus Wirtschaftsministerium.


Prof. Dr. Erik Schweickert, handwerkspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Förderung in Höhe von 300.000 Euro für die Modernisierung der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe:

„Wieder einmal agiert die Landesregierung widersprüchlich und unsachgemäß: Während das Wirtschaftsministerium die Handwerkskammer Karlsruhe – richtigerweise, wie ich sagen muss – mit 300.000 Euro bei der Modernisierung der Bildungsakademie hilft, blockiert das Finanzministerium gleichzeitig die Suche nach einem geeigneten Standort für den notwendigen Neubau. Es seien keine landeseigenen Flächen in Karlsruhe dafür verfügbar.

Damit konterkariert das Finanzministerium die sinnvolle Förderung aus dem Wirtschaftsministerium und führt diese ad absurdum. Diese Landesregierung unterstützt nicht das Handwerk, sondern riskiert durch ihre Uneinigkeit und Widersprüche die Zukunftsfähigkeit der beruflichen Bildung! Neben der finanziellen Förderung braucht die Handwerkskammer Karlsruhe dringend auch Unterstützung bei der Grundstückssuche.“

Neben der heute öffentlich bekannt gegebenen Förderung der Handwerkskammer durch das Wirtschaftsministerium liegt der FDP/DVP-Fraktion auch ein Schreiben des Finanzministeriums von vergangener Woche vor. Dort wird erklärt, dass es keine landeseigenen Flächen in der gesuchten Größenordnung im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gäbe, die für das Land entbehrlich wären und somit für einen Neubau der Bildungsakademie genutzt werden könnten. Ein entsprechendes Gesuch der Handwerkskammer wird in dem Schreiben abschlägig beschieden.

Wiederholung einer drei Jahre alten Debatte verdeutlicht Schwächen bei KI.


Hans Dieter Scheerer, innovationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur aktuellen Debatte „KI made in BW – Schlüsseltechnologie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land voranbringen“:

„Vor ziemlich genau drei Jahren, am 8. November 2018, hat der Landtag schon einmal auf Antrag der CDU-Fraktion in einer aktuellen Debatte zu Künstlicher Intelligenz diskutiert. Dass es heute eine sehr ähnliche Debatte gibt und wir die gleichen Probleme benennen, zeigt eigentlich schon das ganze Dilemma der KI-Maßnahmen dieser Landesregierung auf. Daher fordere ich insbesondere drei Dinge:

Erstens: Mehr Geschwindigkeit. Drei Jahre im Feld der Künstlichen Intelligenz sind wie Jahrzehnte in anderen Politikfeldern. Das trotzdem heute die gleichen Punkte wie vor drei Jahren adressiert werden, zeigt eines: Diese Landesregierung ist zu langsam und Baden-Württemberg droht weiter den Anschluss zu verlieren.

Zweitens: Mehr Strategie und weniger Maßnahmensammelsurium. Das Maßnahmenportfolio der Landesregierung ist zugegebenermaßen recht umfangreich. Aber es ist mehr Gemischtwarenladen als Strategie, mehr Einzelförderung statt Aufbau eines Ökosystems. Statt Stückwerk brauchen wir ein Dach, statt Insellösungen eine Gesamtstrategie und statt Einzelprojekten ein KI-Gesamtwerk.

Drittens: Anwendungsorientierung nach den Bedürfnissen des Mittelstands. Das CyberValley ist prima für die Wissenschaft, da hat die Landesregierung mal was richtig gemacht. Wo aber ist etwas Vergleichbares für die Wirtschaft, liebe Frau Wirtschaftsministerin? Wo bleiben Anwendungsorientierung und Transfer? Jetzt, fünf Jahre nach Start des Valleys haben Sie den Innovationspark KI gestartet. Dieser kommt aber viel zu spät und ist vergleichsweise bescheiden. Gerade der Mittelstand in unserem Ländle muss für KI gewonnen werden und dazu abgeholt werden.

Als Fazit bleibt: Es gibt viel zu tun, wohl zu viel für diese Landesregierung. Wann kommen sie endlich in Gang – oder sollen wir in drei Jahren erneut die gleichen Probleme zu KI diskutieren?“

Mittelstand braucht Unterstützung, aber auch Sicherheit bei den Rahmenbedingungen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zur Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021:

„Die gezielte Schließung von Förderlücken der Coronahilfen des Bundes ist ein wichtiges Signal an die vielen mittelständischen Unternehmen im Land. Wie schon bei der, wenn auch spät erfolgten, Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, ist die Fortsetzung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021 deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung. Ganz besonders Schausteller, Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche haben unter den Folgen der Pandemie besonders gelitten und brauchen auch weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote bis das Tal durchschritten ist. Dazu braucht es nun jedoch auch Sicherheit für die kommenden Monate, denn einen neuen Lockdown darf es nicht geben. Dazu muss die Landesregierung ebenfalls die Weichen stellen.“

Landesregierung darf sich nicht auf Corona-Hilfen ausruhen – Bürokratieabbau und Post-Corona-Politik müssen jetzt angegangen werden.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP, kommentiert die heutige Regierungspressekonferenz zur Ausgestaltung und Umfang der Corona-Hilfen des Landes Baden-Württemberg:

„Die umfangreichen Corona-Hilfen für die Unternehmen in Baden-Württemberg waren leider notwendig, daher haben wir von der FDP/DVP diese auch immer im Landtag mitgetragen. Doch die Pandemie flaut ab, die Wirtschaft wächst wieder, eine Insolvenzwelle konnte vermieden werden. Es ist daher Zeit, nach vorne zu blicken und sich nicht auf den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen auszuruhen. Wir brauchen eine Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie und Auflagen. Wir brauchen neue Impulse für Forschung und Innovation. Und wir brauchen Anreize für Investitionen und die Transformation der Wirtschaft. Kurzum: Es ist Zeit für eine Wachstumspolitik für eine Post-Corona-Wirtschaft. Doch die Landesregierung schaut nur zurück und rühmt sich der bisherigen Aktionen – einen Plan für die Zukunft scheint sie aber nicht zu haben.“

Umleitung in neue Staatsmaßnahmen ist der falsche Weg.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Äußerung des Ministerpräsidenten, den Beteiligungsfonds für mittelständische Unternehmen auflösen zu wollen:

„Ich bin froh, dass der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg durch unseren Mittelstand nicht in Anspruch genommen werden muss und nun auch wieder aufgelöst werden kann. Zum Glück musste diese absolute Notmaßnahme einer Staatsbeteiligung von keiner einzigen Firma in Anspruch genommen werden.

Die freiwerdenden Mittel müssen nun aber auch zur Schuldentilgung verwendet werden und dürfen nicht in andere staatliche Maßnahmen umgeleitet werden. Die Konsequenz daraus, dass sich die Wirtschaft erholt und der Beteiligungsfonds nicht gebraucht wird, dürfen nicht neue Staatsprogramme sein, sondern ein Rückzug des Staates aus dem Markt. Es ist an der Zeit, dass wir uns in Richtung Normalisierung der Wirtschaft und Rückführung der Schulden bewegen – die Forderung nach neuen Ausgaben lehnen wir daher entschieden ab. Es ist an der Zeit, unsere Schulden zu tilgen!“

Hans Dieter Scheerer


Sprecher für Arbeitsmarkt, Bundeswehr, Migration, Straßenverkehr und ÖPNV

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Leonberg

Am 14. März 2021 schenkten mir die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt ihr vertrauen und wählten mich zum Abgeordneten in den Landtag. Selbstverständlich vertrete ich aber darüber hinaus die Interessen des gesamten Landkreises Böblingen. Für mich ist dabei die Förderung einer leistungsstarken Wirtschaft wichtig, auf der unser Wohlstand in Baden-Württemberg beruht. Außerdem brauchen wir eine leistungsfähige und sinnvolle Infrastrukturpolitik, Zugang zu Bildung für jeden und dringend notwendige Fortschritte in der Digitalisierung. Als selbstständigem Rechtsanwalt sind mir die freiheitliche Entfaltung jedes Einzelnen und der Leistungsgedanke wichtig. Diese Ansicht vertrete ich sehr gerne und selbstbewusst.

Ihr Hans Dieter Scheerer

  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Ausschuss für Verkehr
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Ansprechpartner:

Adresse:

Josef-Beyerle-Straße 11
71263 Weil der Stadt

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 20. Januar 1958 in Crailsheim, evangelisch, verheiratet, zwei Kinder.

Aufgewachsen in Herrenberg-Kuppingen.

Einjähriger Auslandsaufenthalt in den USA als Austauschschüler.

Abitur am Wirtschaftsgymnasium Böblingen.

Grundwehrdienst in Dillingen/Donau. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen.

Erstes Staatsexamen in Tübingen, Referendariat am Landgericht Stuttgart.

Zweites Staatsexamen in Stuttgart. Syndikusanwalt der Unternehmensgruppe Kriegbaum in Böblingen.

Anschließend Leiter Recht und Immobilien bei der extra Verbrauchermärkte GmbH und der Real-SB Warenhaus GmbH (Metro Gruppe).

Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft der Edeka in Hamburg (CEV).

Seit 2010 selbstständiger Rechtsanwalt in Weil der Stadt.

Seit 1979 Mitglied bei den Freien Demokraten.

Seit 2014 Vorsitzender des FDP Kreisverbandes Böblingen.

Seit 2019 Stadtrat in Weil der Stadt und Regionalrat der Region Stuttgart.

Seit 14. März 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung UNAMONOS. Mitglied der Narrenzunft Weil der Stadt.

Selbständiger Rechtsanwalt in Weil der Stadt. Lehrbeauftragter an der DHBW Stuttgart.

Dozent beim Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V., Partner der WP Force Solutions GmbH (Gesellschaft für Interimsmanagement).

Senior Advisor der Akademie an Hochschule Pforzheim GmbH.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Statt neuen Belastungen für Mittelstand und Einzelhandel werden eindeutige Kriterien, lokale Modellprojekte und noch schnelleres Impfen gebraucht.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, handwerks- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Diskussion um den sogenannten „Brückenlockdown“:

„Der von Bundeskanzlerin Merkel nun unterstützte sogenannte ‚Brückenlockdown‘ ist nur ein neuer Euphemismus, der das Impfchaos und die Strategielosigkeit bei der Corona-Bekämpfung verdecken soll. Wer aber Brücken bauen will, muss auch das Ziel am anderen Ufer kennen. Dazu wird aber keine Aussage getroffen. Es zeigt sich mal wieder, dass nur ein neuer Begriff für altes Handeln verwendet wird, nämlich das plumpe Schließen aller wirtschaftlichen Aktivitäten und Abwälzen der Konsequenzen auf die eh schon vor dem Ruin stehenden Unternehmen.

Wir brauchen daher endlich ein Ende dieser Corona-Politik durch Schlagworte und eine ernsthafte Strategie. Diese muss sich an drei Leitlinien orientieren: Keine neuen Belastungen für die Wirtschaft. Unnötige Bürokratie, gerade im Mittelstand und Handwerk, muss vermieden werden. Zweitens: Wir brauchen endlich gesicherte Kenntnisse, wo Ansteckungen stattfinden, ob Tests Infektionsketten unterbrechen können oder wie sich Teilöffnungen von Handel und Gastronomie auf die Infektionszahl auswirken. Dazu brauchen wir aber weitere Modellprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung und in Verantwortung der Kommunen. Diese zeigen bereits vielfach, dass sie ihren Aufgaben in der Pandemiebekämpfung gerecht werden und sich noch selbst mehr zutrauen, wie die vielen Interessenbekundungen nach Modellprojekten belegen. Und drittens: Wir brauchen endlich Verlässlichkeit und Planbarkeit. Impfzusagen müssen eingehalten werden, Maßnahmen sich an Kriterien orientieren und endlich Perspektiven für geschlossene Bereiche entwickelt werden. Wer Brücken bauen will, muss auch das andere Ufer benennen. Ansonsten verkommen diese nur zu Luftschlössern.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP hat bereits vor zwei Wochen auf verderbliche Gartenwaren hingewiesen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Forderung von Justizminister Guido Wolf, dass Blumenläden und Gartencentern wieder öffnen sollten:

„Bereits am 4. Februar habe ich in einem Antrag die Landesregierung auf das Problem von verderblichen Saisonwaren in Blumenläden und Gartenbau hingewiesen und nach Öffnungsperspektiven gefragt – wie so oft ist aber nichts passiert. Zwei Wochen später reagiert Justizminister Wolf plötzlich und macht sich meine Forderung zu eigen. Es bleibt aber wieder mal bei Worten – obwohl er und seine Fraktion doch an der Regierung beteiligt sind, passiert nichts. Vermutlich kann sich die CDU wieder mal nicht gegen die Grünen durchsetzen. Das Schema ‚FDP hat gute Idee – CDU greift Forderung verspätet auf – Grüne sagen nein – Regierung tut nichts‘ wiederholt sich mal wieder. Aber dies ist keine Lösung für diese Krise – hier muss man handeln und nicht warten, bis es zu spät ist!“.

 

Der angesprochene Antrag mit der Landtagsdrucksache 16/9896 heißt „Verderbliche Saisonwaren und Öffnungsperspektiven im Gartenbau“ und ist unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9896.pdf zu finden. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Laufzeitverlängerung verdeckt nur den wahren Handlungsbedarf.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt anlässlich der Novelle des Beteiligungsfondsgesetzes:

„Das Beteiligungsfondsgesetzes des Landes wird nun also an geänderte EU-Regelungen angepasst und seine Laufzeit um drei Monate verlängert. Kann man machen, wird aber nichts ändern. Denn der eigentliche Punkt ist doch ein ganz anderer, und der wird auch nicht durch diese minimale Laufzeitverlängerung gelöst: Der Beteiligungsfonds ist ein Ladenhüter und bisher gibt es kaum Interesse aus der Wirtschaft.

Gut, kann man sagen, wenn die Unternehmen keine Unterstützung brauchen. Sehr gut, sage ich als Liberaler, wenn die Unternehmen anstatt auf Staatsbeteiligung auf den freien Markt setzen. Aber so richtig gut würde ich sagen, wenn die Landesregierung daraus ihre Konsequenzen zieht und sich verpflichtet, die nicht genutzten Finanzmittel zur Schuldentilgung zu verwenden. Das haben wir Freie Demokraten bereits bei der Gesetzesverabschiedung angemahnt und die aktuelle Situation zeigt uns, wie richtig das war: Zukunft darf nicht auf Schulden gebaut werden und das Mittelvorhalten für was wäre wenn ist der falsche Weg. Daher sollte schnellstmöglich eine Selbstverpflichtung her, dass die freien Mittel des Fonds am 30. September 2021 sofort zur Kreditrückzahlung verwendet werden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Absehbar weitere Verzögerungen bei der Auszahlung kosten Existenzen und Arbeitsplätze.

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur Meldung, das wegen des Softwarefehlers in der Plattform des Bundes die Novemberhilfe von den Landesbehörden von Hand bearbeitet werden muss:

„Unfassbar. Nachdem schon die Antragstellung verzögert möglich war, die Abschlagszahlungen zu spät kamen, die Landesbehörden erst seit letzten Dienstag auf die Anträge überhaupt zur Bearbeitung zugreifen konnten, müssen diese jetzt noch von Hand bearbeitet werden. Was Peter Altmaier und Olaf Scholz hier abliefern, ist mehr als ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Unternehmen, es ist Existenz- und Arbeitsplatzvernichtung ersten Ranges. Man rufe sich nur mal die vollmundigen Versprechungen von Ende Oktober und dann im November ins Gedächtnis. Sie sind jetzt schon die Pleitegeier des Jahres.“