Archiv für die Kategorie: Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Landesregierung muss noch viel mehr tun.


Heute findet in Stuttgart der Start-up BW Summit statt, an dem ca. 3.000 Menschen teilnehmen. Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag sieht das als ermutigendes Zeichen, aber er sieht auch weitere Verbesserungsmöglichkeiten:

 

„Die Bemühungen der Landesregierung zur Förderung einer gründerfreundlichen Infrastruktur in Baden-Württemberg gehen in die richtige Richtung, aber sie könnte noch viel mehr tun.“

 

Konkret weist Reith darauf hin, dass schon die Vernetzung der verschiedenen Ministerien stark verbessert werden muss, denn ohne eine proaktive Einbeziehung des Kultusministeriums und des Wissenschaftsministeriums würde es nicht gelingen, eine nachhaltige Gründerkultur in unseren Schulen und Universitäten zu verankern.

 

„Darüber hinaus muss die Möglichkeit zum Gründen in Baden-Württemberg schneller und digitaler werden“, weiß Reith aus Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern.

 

„Baden-Württemberg liegt in den einschlägigen Start-up Rankings noch immer nur auf Platz 5 bundesweit und ganz weit hinter Berlin und Bayern zurück. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, den blumigen Worten deutlich mehr Taten folgen zu lassen.“, attestiert Niko Reith, der selbst am Freitag vielfältige Gespräche auf dem Start-up BW Summit geführt hat.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Hintergrund


Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.

  • 10.2021

    L-Bank startet problematisches Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:

  • Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
  • Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
  • Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.

  • 10.11.2021

    Regierungsbefragung

    Im Video zu sehen, wie unser Wirtschaftspolitischer Sprecher Niko Reith zum Rückmeldeverfahren nachfragt.





Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher

  • 01.12.2021

    Sitzung des Wirtschaftsausschusses

    Hier hat die Wirtschaftsministerin dann eine verlängerte Frist für das Rückmeldeverfahren bis Mitte Januar angekündigt, wenn die Rückmeldung durch Steuerberater vorgenommen wird.

  • 08.12.2021

    Online-Talk mit Experten und Betroffenen

  • 16.12.2021

    Allgemeine Fristverlängerung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen




Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher

  • 14.01.2022

    Bundesregierung verkündet Anpassung bei Rückzahlungen

Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen  umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.

  • 17.01.2022

    FDP-Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“

 Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen

  • 03.02.2022

    Unserer aktuellen Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“

    In seiner Rede fordert Prof. Dr. Erik Schweickert die Wirtschaftsministerin nochmal nachdrücklich dazu auf eine Änderung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe vorzunehmen.

  • 24.05.2022

    Ergebnis der Anpassungsprüfung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.

Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

  • 22.06.2022

    Regierungsbefragung zum Ergebnis der Prüfung

    In der Regierungsbefragung hat unser mittelstandspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen

  • 08.2022

    Versand von Rückzahlungsaufforderungen

Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.

  • 13.09.2022

    Antwort zu unserem Antrag „Rückzahlungen der Coronasoforthilfe“

In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.

Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.

  • 08.03.2023

    Regierungsbefragung zum Stand des Rückzahlungsverfahrens

Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.

Wir fordern eine transparente Kommunikation mit allen Firmen und ein Rückmeldeverfahren, welches fair, unbürokratisch, verlässlich und planbar ist!

  • 30.06.2023

    Frist für Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe

Bis zum 30.06.2023 waren alle Unternehmen aufgefordert, eventuell zu viel geforderte Soforthilfen zurückzuzahlen. Wir wollten daher von der Landesregierung wissen, wie der Stand der Dinge ist.

Ergebnis: Bei knapp 90.000 Unternehmen bestand kein Rückzahlungsbedarf und rund 40.000 haben eine Rückzahlung geleistet. Für diese Firmen ist das Verfahren abgeschlossen. Aber bei etwa 100.000 weiteren Unternehmen ist das Verfahren noch offen – diese haben Widerspruch eingelegt, eine Stundung beantragt oder schlichtweg keine Rückmeldung gegeben. Für diese Unternehmen ist völlig unklar, was noch auf sie zukommt, und die Landesregierung hat bisher keinen Plan dazu!

  • 01.11.2023

    Mahnschreiben an Unternehmen

Die Landesregierung startet eine zweite Welle an Mahnschreiben an die Unternehmen: Alle Firmen, die im Jahr 2020 eine Soforthilfe erhalten haben, aber noch keine Abschlussrechnung vorgelegt haben, werden aufgefordert, dies bis zum 31. Januar 2024 zu tun. Wer keine Abschlussrechnung vorliegt, soll seine gesamte Soforthilfe zurückzahlen.

  • Mai 2024

    Anfrage an Landesregierung zum Rückmeldeverfahren

Wir haben – wieder einmal – bei der Landesregierung nachgefragt, was der Stand der Dinge bei den Soforthilfen ist, wie viele Unternehmen sich rückgemeldet haben, wie viele Rückzahlungen verlangt werden, was noch offen ist.

  • 25.09.2024

    Stand der Rückmeldeverfahren

Im Juli und August hat die Landesregierung mehrere Klagen von Corona-Soforthilfeempfängern verloren. Die Rückforderungen waren laut den Landgerichten unzulässig. In der Plenardebatte „Erneute Corona-Pleite vor Gericht: Jetzt Handel, Handwerk und Gastronomie entlasten!“ wurde dies ausgiebig erörtert.

  • 09.10.2025

    Urteile in sechs Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigt die Urteile der Landgerichte aus dem Sommer 2024 in sechs Musterverfahren. Das Ergebnis ist, dass ein großer Teil der Rückforderungen der Corona-Soforthilfen, welche vor dem 8. April 2020 beantragt und damit der sogenannten Fallgruppe I zuzuordnen sind, rechtswidrig sind. Die Urteile sind ein Armutszeugnis für das Wirtschaftsministerium!

Wir fordern, dass sämtliche Rückzahlungen von Coronasoforthilfen, welche rechtswidrig eingefordert wurden, erneut geprüft werden – egal ob gegen diese geklagt, Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein!

In einer öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags sowie in einer Plenardebatte machen wir diesen Standpunkt auch deutlich.

  • Okt. 2025

    Landesregierung erhebt Zinsforderungen gegenüber Empfängern der Corona-Soforthilfen

Etwa zeitgleich zu den Gerichtsurteilen wird bekannt, dass die Landesregierung auch Zinsforderungen gegenüber Empfängern der Corona-Soforthilfen erhebt. Auch hier gibt es erhebliche Fragen zur Angemessenheit und Rechtmäßigkeit – wir gehen dem nach und haben einen Berichtsantrag an die Landesregierung gestellt, in dem wir nähere Details und eine Begründung fordern!

Die Corona-Soforthilfen sind eine über vierjährige Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen für das Wirtschaftsministerium.

Stand der Informationen: 26.11.2025

Start-ups in BW


Was ist zu tun?

Start-ups sind junge innovative Unternehmen mit Wachstumsambitionen und bereichern uns mit neuen Ideen und Geschäftsmodellen.


Diese jungen Unternehmen sind damit Treiber für wirtschaftliche Dynamik und Erneuerung. Sie entwickeln neue Märkte, fordern etablierte Unternehmen heraus und beleben den Wettbewerb. Start-ups sind daher wichtig für die Weiterentwicklung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft.


Doch zwei Jahre Corona-Pandemie, eine drohende Rezession, geopolitische Krisen sowie hohe Inflation und steigende Zinsen bleiben auch bei jungen Unternehmen nicht ohne Spuren.


Daher sind eine zielgerichtete Förderung von Start-ups und eine erfolgreiche Start-up-Landschaft in Baden-Württemberg unsere Kernanliegen.

  • Was sind die Stärken und Schwächen der baden-württembergischen Start-up-Landschaft?

  • Wie fördern wir unternehmerisches Denken und wecken Begeisterung fürs Gründen?

  • Wie aktivieren wir mehr Kapital für Start-ups und sorgen für verlässliche Finanzierungen?

  • Welche Maßnahmen muss die Landesregierung jetzt ergreifen?

Mehr zum Thema Start-ups

junge Unternehmer sitzen am Besprechungstisch arbeiten und unterhalten sich. Aufnahme aus Vogelperspektive.

WebTalk vom 10.10.2022 mit


  • Adrian Thoma

    Managing Director Gründermotor und Landessprecher Startup-Verband

  • Nicole Büttner-Thiel

    Tech-Optimistin und CEO Merantix Momentum

  • Niko Reith MdL

    Unser Sprecher für Wirtschaft

  • Ann Cathrin Riedel (Moderation)

    Digitalexpertin und Vorsitzende von LOAD e.V.

Neue und nachhaltige Lösungen in der Mobilität technologieoffen entwickeln.


Einige Vertreterinnen und Vertreter der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg besuchten das Familienunternehmen STIHL am 13. September zu einem Austausch. Gesellschafter Dr. Rüdiger Stihl und Anke Kleinschmit, Vorstand Entwicklung, empfingen den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Jochen Haußmann und Julia Goll im STIHL Werk 2 in Waiblingen-Neustadt. Es standen eine Reihe von Themen auf dem Programm: von der Diskussion des dringenden Ausbaus der Infrastruktur für die Standortsicherung der Wirtschaft über die Vorstellung der Transformation von Antriebstechnologien bei STIHL bis hin zur Besichtigung des Werks mit einer Produktvorführung.

 

Gesellschafter Dr. Rüdiger Stihl freute sich über den Besuch der FDP/DVP-Fraktion und stellte den drei Landtagsabgeordneten die Infrastruktur-Initiative „Landschaftsmodell Nord-Ost-Ring“ vor. Der Zusammenschluss namhafter Unternehmen aus der Region setzt sich für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis ein – zum Schutz der letzten wertvollen zusammenhängenden Landschaftsflächen im Nordosten Stuttgarts als Tunnelvariante unter der Erde. „Es ist mehr als ein Tunnel: eine bedarfsgerechte und gut funktionierende Infrastruktur ist wichtige Voraussetzung für die Sicherung unseres starken Wirtschaftsstandorts Stuttgart. Wir müssen unsere Region zukunftsfähig machen und gleichzeitig die hohe Lebensqualität der Menschen erhalten“, erklärt Dr. Stihl. „Die lästigen Staus jedoch, mit denen wir uns in der Region ständig quälen müssen, frustrieren nicht nur täglich die vielen Beschäftigten auf ihrem Arbeitsweg und machen die Transportzeiten für Waren unkalkulierbar, sondern belasten auch die Anwohnenden mit unnötig Lärm, Abgasen und Feinstaub“, so Dr. Stihl.

Die Infrastruktur-Initiative `Landschaftsmodell Nord-Ost-Ring´ würdigten Julia Goll, FDP-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Waiblingen, Jochen Haußmann, FDP-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Schorndorf, beide stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, als „Musterbeispiel privaten Engagements“.

 

Mit diesem Modell liege bereits seit Anfang 2020 ein substanziell ausgearbeiteter Vorschlag für die künftigen Verkehrsflüsse zwischen dem Kreis Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis auf dem Tisch. Alle drei kritisierten, dass sich „nach dem sogenannten Faktencheck von Verkehrsminister Winfried Hermann seither in Sachen Nord-Ost-Verbindung nicht mehr viel getan hat“. Die Verkehrsprobleme im Nordosten von Stuttgart hätten sich seither nicht verändert, schon gar nicht verbessert: „Wir fordern Minister Hermann auf, Bund, Land, Kommunen und betroffene Akteure an einen Tisch zu holen und eine verkehrliche Lösung der Nord-Ost-Verbindung mit der notwendigen Priorität zu bearbeiten.“ Auch wenn keine „vorbehaltlose Planungspflicht für diese Maßnahme besteht, wie die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart festgestellt hat, ist das kein Grund die Suche nach einer optimalen verkehrlichen Lösung einfach schleifen zu lassen und auf Zeit zu spielen.“

 

Transformation der Antriebstechnologien

 

Einblicke in die Entwicklungsarbeit bei STIHL gab Anke Kleinschmit, Vorstand Entwicklung, im unternehmenseigenen Forschungszentrum: „Im Sinne der Reduzierung der Treib[1]hausgas-Emissionen liegt unsere Priorität bei der weiteren Professionalisierung und Erweiterung unseres Akkuprodukt-Portfolios. Dennoch optimieren wir auch weiterhin unsere Produkte mit Verbrennungsmotor, da die heutigen Akkutechnologien noch nicht ideal für alle Anwendungen geeignet sind.“

Um den Einsatz von Verbrennern nachhaltiger zu gestalten, arbeitet STIHL an der Entwicklung klimaneutraler Kraftstoffe. Anke Kleinschmit stellte den neuen Kraftstoff MotoMix ECO vor, der zu 10 Prozent aus Rohstoffen regenerativer Quellen besteht, vor allem aus nicht essbaren Pflanzenteilen: „Mit aus Biomasse hergestellten Kraftstoffen kann der ökologische Fußabdruck unserer STIHL Benzinprodukte über die gesamte Produkt-Lebensdauer verbessert und mit den Akkuprodukten vergleichbarer gemacht werden. Verglichen mit der Verwendung des klassischen 2-Takt Sonderkraftstoffs STIHL MotoMix wird ein um mindestens 8 Prozent geringerer CO2-Ausstoß erzielt. Die lange Produktlebensdauer bleibt bei der Verwendung dieses Kraftstoffs natürlich ohne Einschränkungen erhalten“, so Kleinschmit.

 

Die Entwicklungsarbeit von STIHL im Bereich klimaneutraler Kraftstoffe stieß auf großes Interesse bei den Gästen der FDP-Fraktion: „Familienunternehmen wie STIHL sind erfolgreiche Treiber für Innovation und Transformation. Die politischen Rahmenbedingungen müssen deshalb so ausgestaltet werden, dass neue und nachhaltige Lösungen technologieoffen entwickelt werden können“, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Wir kommen bei der Mobilität der Zukunft nicht voran, solange die Landesregierung nur den Verbrennungsmotor verteufelt und einseitig auf die Elektromobilität setzt. Denn auch nach Jahren intensiver Förderung ist der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge in Baden-Württemberg mit unter 1 % verschwindend gering. Kaufprämien und Steuervorteile verzerren indes den Wettbewerb der Energieträger und Technologien und hemmen die Innovationskraft unserer Wirtschaft.“

 

Jochen Haußmann, Julia Goll und Dr. Rülke schlugen nach dem Besuch bei STIHL den

Bogen vom Weltmarktführer im Rems-Murr-Kreis zur Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg: „Das Ziel der FDP ist es, die große Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen in Baden-Württemberg zu stärken, um unsere international führende Rolle zu behaupten. In allen Teilen des Landes gibt es Unternehmen von Weltklasse, sogar Weltmarktführer, die berechtigte Forderungen nach angemessener Infrastruktur und Bürokratieabbau stellen“ sagte Dr. Rülke. Jochen Haußmann ergänzte: „Wir brauchen vor allem eine ideologiefreie und zukunftsweisende Industriepolitik, die ein wirtschaftsfreundliches Klima im Land erhält – es geht schließlich auch darum, die Wertschöpfung und mit ihr den Wohlstand im Land zu halten.“ Die aktuelle Situation zeige ganz besonders, „wie wichtig es ist, im produzierenden Gewerbe ein wirtschaftlich starkes Standbein zu haben“, so Julia Goll: „Wir brauchen Exportgüter, um unsere Importe bezahlen zu können.“

 

Eine Besichtigung der Motorsägen- und Motorgerätemontage mit anschließender Vorführung der STIHL Produkte rundeten den Besuch ab.

Vorschlag des Bundesfinanzministers muss nun im Bundeskabinett durchgesetzt werden.


Zur Andeutung von Bundeskanzler Olaf Scholz, eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu befürworten, sagt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ich begrüße es, dass der Bundeskanzler nun offenbar eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für das Jahr 2023 unterstützt, nachdem dies bereits von Bundesfinanzminister Christian Lindner im Etatentwurf für den kommenden Bundeshaushalt eingeplant wurde. Ich hoffe, dass er nun auch von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht und die Vorbehalte, die bisher insbesondere von Seiten der Grünen kamen, aus dem Weg räumt.

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die am stärksten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Die Folgen sind auch heute noch zu spüren und werden nicht in naher Zukunft bewältigt sein. Hinzu kommen noch die zusätzlichen Belastungen durch erhöhte Energiepreise und das gleichzeitig schlechte Konsumklima. Als eine der Leitbranchen im Land braucht die Gastronomie deshalb dringend weitere Unterstützung und keine Belastungen. Dies hat die FDP im Land wie auch im Bund immer deutlich gemacht.“

 

Innenstadtberater mit wichtiger Funktion für Zukunft der Innenstädte.


 

Zur Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die Förderung regionaler Innenstadtberater bis 2024 fortzusetzen, erklärt der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Fortsetzung der Förderung regionaler Innenstadtberater ist ein wichtiges Zeichen für die Kommunen und die dort ansässigen Einzelhändler. Die Berater nehmen eine wichtige Funktion für die Zukunft der Innenstädte ein. Das zeigt sich auch daran, dass der erste Förderaufruf von den zuständigen regionalen Trägern, wie Regionalverbänden, oder Industrie- und Handelskammern sehr gut angenommen wurde. Nichts Anderes ist nun von dem erneuten Förderaufruf bis 2024 zu erwarten.

Angesichts der großen Herausforderungen mit denen sich die Innenstädte und ihre Akteure konfrontiert sehen, ist eine weitere Förderung auch dringend geboten. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Herausforderungen bis zum Jahr 2024 bewältigt werden. Ob sich das Konsumklima im Angesicht der aktuellen Preisexplosionen an den Energie- und Rohstoffmärkten bis dahin erholt, muss bezweifelt werden und auch die Konkurrenz durch den Online-Handel wird sicher nicht geringer. Hinzu kommen die weiterhin spürbaren Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Wir müssen den Blick deshalb bereits heute über 2024 hinauswerfen. Innenstadtentwicklung ist eine langfristige Investition in die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und in die Zukunft des Einzelhandels. Eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Förderung ist deshalb dringend geboten. Es darf nicht nur bei dem jetzigen Schritt bleiben, sondern es müssen rechtzeitig weitere Maßnahmen und Signale erfolgen, die den Akteuren vor Ort Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum geben.“

FDP-Abgeordnete begrüßt den Vorstoß nach einem gesonderten „Tag des Handwerks“ an Schulen.


Zur Meldung der Forderung nach einem „Tag des Handwerks“ an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg und der verhaltenen Reaktion der Landesregierung, sagte die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Mit der Forderung nach einem Tag des Handwerks rennt die Handwerkskammer bei mir offene Türen ein. Die Lage am Ausbildungsmarkt ist alarmierend und ohne qualifizierte Fachkräfte im Handwerk wird uns der Strukturwandel in Baden-Württemberg nicht gelingen. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn die Landesregierung ihre anhaltende Mutlosigkeit ablegt und den Ernst der Lage endlich begreift. Vor allem an den Gymnasien gilt noch viel zu oft das Credo, nach dem Abitur unbedingt ein Studium beginnen zu müssen. Hier muss sich die Berufsorientierung dringend weiterentwickeln, um dem Fachkräftemangel wirksam etwas entgegensetzen zu können.“

Innenstadtoffensive

9 Monate – 14 Innenstädte – vor Ort unterwegs

In großen und kleinen Städten, im ländlich geprägten Raum sowie in den Metropolen haben unsere Abgeordneten mit Ladeninhabern und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunalverwaltungen, mit Verbänden und Dienstleistern – kurz: mit allen wesentlichen Innenstadtakteuren – gesprochen.

Aus erster Hand wollten wir uns über Probleme und Sorgen, aber auch über Chancen und Stärken der Innenstadtakteure informieren.


Unsere Ideen und Ziele für die Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel gibt es hier zum Nachlesen und zum Download.

Positionspapier

Zu aktuellen politischen Themen hat sich der amerikanische Diplomat mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Landtag in Stuttgart ausgetauscht.


Zu einem intensiven Austausch traf sich der Generalkonsul im US-Generalkonsulat Frankfurt, Norman Thatcher Scharpf, mit dem Vorsitzenden der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, heute in Stuttgart. Im Mittelpunkt des Dialogs standen aktuelle politische Herausforderungen im Land, aber auch auf Bundesebene.

 

Die Gesprächspartner sprachen insbesondere über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die notwendige Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die vielen Unternehmen im Land. Diese Themen bestimmten auch die Agenda in der baden-württembergischen Landespolitik, da man aufgrund der Exportstärke des Landes die Probleme im Welthandel besonders hart zu spüren bekäme. Auch der Strukturwandel der hiesigen Industrie und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg wurden thematisiert, wobei beide Gesprächspartner die besondere Bedeutung von verlässlichen transatlantischen Beziehungen und Partnerschaften für den deutschen Südwesten betonten.

 

Nach dem Gespräch sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ich freue mich, dass der Generalkonsul sich die Zeit genommen hat für einen gleichermaßen offenen wie intensiven Austausch zu den drängenden Themen, die die Menschen im Südwesten bewegen.“

Umfassende und ressortübergreifende Arbeits- und Fachkräftestrategie längst überfällig.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Zahlen zu offenen Ausbildungsplätzen des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags:

„Die erschreckend hohe Zahl an noch offenen Ausbildungsplätzen ist die Quittung für die verfehlte Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung. Es ist höchste Zeit, dass diese endlich aufwacht und eine umfassende Kurskorrektur einleitet. Dazu gehören drei Schritte:

Erstens: wir brauchen endlich eine übergreifende Arbeits- und Fachkräftestrategie. Es kann nicht sein, dass jedes Ministerium alleine vor sich her arbeitet und nicht miteinander gesprochen wird. Diese für unser Land essentielle Herausforderung kann nur ressortübergreifend und in abgestimmten, aber umfassenden Maßnahmen bewältigt werden. Die Landesregierung hat dies aber bereits viel zu lange verschleppt.

Zweitens: es ist eine umfassende Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sicherzustellen. Auch eine Gymnasiastin oder ein Gymnasiast kann eine Ausbildung machen und das Studium ist keineswegs die einzige Option. Dafür ist aber auch eine umfassende und ergebnisoffene Berufsberatung unter Einbeziehung der Berufspraxis notwendig.

Und drittens: wir brauchen eine Beschleunigung von Prozessen und Entlastung der Unternehmen und Arbeitswilligen. Bearbeitungszeiten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Gewährung von Aufenthaltstiteln müssen verkürzt werden, Fachkräftezuwanderung gefördert und erleichtert werden. Was wir aber ganz sicher nicht brauchen bei 6.000 offenen Ausbildungsplätzen ist eine Ausbildungsgarantie. Das ist völlig unnötig und wäre nur eine weitere Gängelung der Unternehmen, würde dem Arbeitsmarkt aber kein bisschen helfen.“

Seit Anfang August versendet die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rückzahlungsaufforderungen an die Empfänger der Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020. Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert dies:

„Ich gehe davon aus, dass über 50 Prozent der knapp 250.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, dieser Tage eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen werden. Was vor gut zwei Jahren also als beispielloses Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt. Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Mein Blick dazu geht nach Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – die dortigen FDP-Wirtschaftsminister haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen und diesen bleiben nun die unerwarteten Rückzahlungen erspart.

Es bleiben trotzdem im Zusammenhang mit der Soforthilfe viele Fragen ungeklärt: Was passiert mit Unternehmen, die bis heute keine Abrechnung vorgelegt haben? Wann werden Verzugszinsen fällig? Und wie wird sichergestellt, dass die Abrechnungen auch korrekt sind und der Ehrliche am Ende nicht der Dumme wird? Ich und meine Fraktion werden hier nicht lockerlassen und hierzu Aufklärung vom Ministerium einfordern.

Die besondere Krux am nun gestarteten Rückzahlungsverfahren ist dabei, dass man sich im Ministerium wohl selbst für die Fehler bei der Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe schämt. Nicht anders ist zu erklären, dass man die Sommerpause nutzt, um die ungute Nachricht in die Welt zu setzen. Eine offizielle Pressemeldung der Ministerin, in der sie ihre Politik erklärt und dafür Verantwortung übernimmt, hat es aber trotzdem nicht gegeben.“

 

Das Thema Corona-Soforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. Eine Übersicht über den gesamten Sachverhalt mit allen bisherigen FDP-Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen.

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ besucht als 14. Stadt Radolfzell.


Am Mittwoch, 27. Juli 2022, besuchte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith, die Stadtmitte von Radolfzell und informierte sich bei Vor-Ort-Gesprächen mit Einzelhändlern und Gastronomen über deren aktuelle Lage und ihre Ideen für die Zukunft der Innenstädte.

Niko Reith erklärt die Motivation für seinen Besuch: „Die Innenstädte in Baden-Württemberg befinden sich in einer immensen Umbruchphase: Digitalisierung, Online-Handel oder verkehrspolitische Maßnahmen sind große Herausforderungen. Zwei Jahre Pandemie, Fachkräftemangel sowie die Inflation verschärfen dies noch mehr. Daher besuchen ich und meine Fraktionskollegen Innenstadtakteure in ganz Baden-Württemberg und kommen mit diesen ins Gespräch. Vor Ort wollen wir erfahren, wo der Schuh drückt, was die Probleme sind und welche Maßnahmen die Landespolitik ergreifen soll. Wir wollen Politik für die Menschen machen, dazu ist die Rückkopplung vor Ort ein essentieller Bestandteil.“

Der Besuch in Radolfzell war bereits die 14. Station im Rahmen der Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion. Reith fasst seine Eindrücke von den Gesprächen zusammen: „Radolfzell zeigt sehr deutlich, dass Innenstädte sich in einem Wandel befinden. Dies werden wir nicht ändern können, stattdessen müssen wie sie begleiten und unterstützen, um sich neu zu erfinden. Kernpunkt davon wird eine multifunktionale Nutzung der Innenstädte sein: Einkaufen und Freizeit, Tourismus und Wohnen werden Hand-in-Hand gehen müssen. Dies wird aber nicht ohne private Investitionen gehen – diesen muss ein faires Angebot gemacht werden mit wenig Bürokratie, einer Entschlackung der Landesbauordnung sowie Planungssicherheit. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Förderprogramme für die Innenstadtakteure. Beispielsweise hilft dem typischen Einzelhändler keine Unterstützung für vollautomatisierte Kassen, sinnvoll wären hingegen Informationen zur Stadtentwicklung und Beratung zu Online-Auftritten.“

Niko Reith wurde begleitet von der lokalen Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Konstanz, Dr. Ann-Veruschka Jurisch. Sie betont auch indirekte Effekte für die Innenstädte: „Ein wichtiger, indirekter Hebel für die Stadtentwicklung liegt in der Bildungspolitik. Die Bedeutung und Rolle von Gewerbe und Wirtschaft für unseren gesellschaftlichen Wohlstand muss schulisch der heranwachsenden Generation unbedingt vermittelt werden – dann werden auch die Anliegen des Einzelhandels verstanden.“

Jürgen Keck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Gemeinderat Radolfzell, zeigt sich hocherfreut vom Besuch der beiden Abgeordneten: „Die Zukunft der Innenstadt ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen. Ich freue mich daher außerordentlich, dass Herr Reith und Frau Dr. Jurisch meiner Einladung nach Radolfzell gefolgt sind und damit alle drei Ebenen der Politik vertreten waren. Die heutigen Diskussionen haben klar ergeben, dass man eine Willkommenskultur schaffen muss – wir brauchen keine Verbote und Auflagen, sondern ein Miteinander aller Akteure, von der Politik zur Wirtschaft, von der Kultur bis zum Ordnungsamt. Nur so werden wir den Wandel meistern können.“

 

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist am 20. Oktober 2022 eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne Fotos der Aktion. Bei Bedarf bitte melden!

Weitere Verschärfung des unsinnigen Landestariftreuegesetzes würde Probleme nur verstärken.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) nach strengeren Vorgaben für öffentliche Aufträge:

„Die Forderungen des DGB sind de-facto eine weitere Verschärfung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und weitere Aufladung des öffentlichen Vergabewesens mit fachfremden Kriterien. Aber ein eh schon falsches Gesetz wird nicht besser, wenn man es noch strenger macht – das Gegenteil ist der Fall. Sinnvoll wäre es, das Gesetz abzuschaffen. Als Minimum wäre aber ein Abbau der Bürokratie notwendig und Entlastung der Unternehmen von Dokumentations- und Nachweispflichten angebracht – selbst die regierungseigene Evaluation hat die Subunternehmerhaftung des Gesetzes als wenig sinnvoll für seine Zielerreichung kritisiert.

Was mich aber besonders an dem gewerkschaftlichen Vorstoß irritiert, ist der Zeitpunkt. Wir stehen in Baden-Württemberg gerade vor einem Strukturwandel: Der Arbeitsmarkt sucht händeringend nach Personal, Bewerber sind in einer überaus komfortablen Wahlmöglichkeit und Arbeitnehmer müssen nachdrücklich um sich werben. Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird eines der größten Probleme der kommenden Jahre sein. Wieso man in dieser Lage noch mehr Regulierung und Dirigismus fordert, erschließt sich mir einfach nicht. Der ab Oktober höhere Mindestlohn und die zunehmende Konkurrenz der Unternehmen um Arbeitskräfte haben hier bereits genug positive Effekte – staatliches Eingreifen ist da überflüssig.“

 

Gelungene Förderbilanz lässt erahnen, was mit besserer Politik alles möglich wäre.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heute veröffentlichte Wirtschaftsförderbilanz der L-Bank für das erste Halbjahr 2022:

„Ich freue mich sehr, dass die L-Bank für das erste Halbjahr 2022 eine gute Förderbilanz vorgelegt hat und selbst von einer ‚fulminanten ersten Jahreshälfte‘ spricht. Bei mir bleibt angesichts der Zahlen und Ankündigungen aber auch ein fader Beigeschmack und ich frage mich, was noch möglich wäre, wenn man der L-Bank endlich bessere Rahmenbedingungen geben würde und das Wirtschaftsministerium eine bessere Politik betriebe.

Zu lange wurde die L-Bank im letzten halben Jahr durch das Wirtschaftsministerium nämlich mit einem unsinnigen und ungerechten Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe belästigt, welches dem Wirtschaftsstandort in Baden-Württemberg schadet und die Förderbank wochenlang geradezu blockiert hat. Es ist also höchste Zeit, dass das Wirtschaftsministerium endlich sich wieder auf die Förderung statt Behinderung der Wirtschaft konzentriert und die L-Bank ihr Kerngeschäft tun lässt.

Denn auch hier ist noch viel zu tun. Beispielsweise sind die Investitionen in Risikokapitalfonds durch die L-Bank enorm sinnvoll, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen ist das Engagement von Baden-Württemberg hier doch noch überschaubar. Weitere Aufgaben stehen mit der drohenden Gaskrise oder den aktuellen Lieferkettenproblemen bereits vor der Haustür. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut muss daher endlich den Ernst der Lage erkennen, der L-Bank den Rücken freihalten und für schlanke und sinnvolle Programme sorgen!“

Wirtschaftsministerium und Regierungsfraktionen zeigen kein Interesse an Kompromiss.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg hat gestern (Mittwoch) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Grüne und CDU ein neues Bürgschaftssystem des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Kernelement des neuen Systems ist eine Ausweitung der Zuständigkeitsgrenze der L-Bank für Bürgschaften von fünf Millionen auf 15 Millionen Euro. Damit werden zukünftig Bürgschaften bis zu dieser Höhe ohne Beteiligung des Landtags vergeben, der Wirtschaftsausschuss muss erst noch höheren Bürgschaften zustimmen.

Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert diese Entscheidung:

„Die Regierungsfraktionen Grüne und CDU haben gestern ohne Not dem Regierungsvorschlag zugestimmt und damit widerstandslos Parlamentsrechte aufgegeben. Das Ergebnis ist weniger Mitsprache für den Landtag und weniger demokratische Kontrolle der Landesregierung.

Das Grundanliegen des Wirtschaftsministeriums, dass Bürgschaftssystem von Baden-Württemberg zu modernisieren und anzupassen, war plausibel und wird auch von uns geteilt. Dafür war aber nicht die einseitige Aushöhlung von Parlamentsrechten notwendig: Der Ausschussvorsitzende hat zahlreiche Vorschläge gemacht, wie ein schlankes Verfahren und eine höhere Zuständigkeitsgrenze mit den Rechten des Landtags kombiniert werden können. Das Wirtschaftsministerium hat sich zu diesen Vorschlägen bis heute aber nicht erklärt. Auch in der gestrigen Sitzung wurden eingebrachte Kompromissvorschläge einfach von den Regierungsfraktionen ohne Not abgelehnt. Die Regierungsfraktionen folgten stur dem Wirtschaftsministerium und zeigten kein Interesse an einer Kompromisslösung.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Sobald Grüne und CDU selbst an der Regierung sind, interessieren sie sich wenig für die Rechte des Parlaments. Ihre Mehrheit wird knallhart eingesetzt und es wird durchregiert. Eine Kompromisslösung in der Sache und Wahrung der Rechte des Parlaments scheint nicht mehr geboten.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Angekündigte Standortstrategie lässt Grundlagen vermissen und kommt viel zu spät.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Antrag der FDP-Fraktion „Standortsuchen und Ansiedlungen von Unternehmen aus dem Ausland in Baden-Württemberg“:

„Vor über drei Jahre hat sich Tesla gegen einen Standort im Automobilland Baden-Württemberg entschieden. Jetzt aber erst ist der Landesregierung aufgefallen, dass etwas schiefläuft und politischer Handlungsbedarf bei der Gewinnung von Unternehmen besteht. An der inzwischen – endlich aber doch viel zu spät – angekündigten Ansiedlungsstrategie sind aber gleich mehrere Sachen bemerkenswert:

Zum einen ging der Impuls dazu vom Ministerpräsidenten und nicht der fachlich zuständigen Wirtschaftsministerin aus. Entweder scheint also der grüne Kabinettschef seiner schwarzen Fachministerin diese Aufgabe nicht zuzutrauen, oder aber die Wirtschaftsministerin hält eine systematische Gewinnung von Unternehmen für schlicht nicht notwendig und würde damit ihr Amt sträflich vernachlässigen.

Zum anderen lässt die nun angekündigte Strategie – wie unsere Berichtsantrag eindeutig gezeigt hat – viele Grundlagen vermissen: Beispielsweise hat die Landesregierung keinerlei Informationen zum Auslastungsgrad von Gewerbeflächen oder eine landesweite Übersicht zu vorhandene Flächen. Ebenso fehlt eine klare Definition, wann ein Ansiedlungsprojekt besondere Relevanz hat und damit speziell unterstützt werden muss. Wenn man aber nicht mal diese Grundlagen auf die Reihe bekommt, wie will man dann eine erfolgreiche Strategie entwickeln können? Die Landesregierung verschläft mit ihrem Nichts-Tun die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand der Zukunft!“

Den Antrag „Standortsuchen und Ansiedlungen von Unternehmen aus dem Ausland in Baden-Württemberg“ (Landtagsdrucksache 17/2085) hat die FDP/DVP-Fraktion bereits am 9. März 2022 gestellt. Er ist zusammen mit der Antwort der Landesregierung unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2085_D.pdf zu finden.

Wirtschaftsministerium verfügt nicht einmal über Zahlen um selbstgesteckte Ziele zu kontrollieren.


Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, kommentierte in der heutigen Plenardebatte zum Thema „Gleichstellung in der Start-up Förderung: Gründerinnen in Baden-Württemberg“:

„Frauen sind als Gründerinnen bei StartUps in Deutschland massiv unterrepräsentiert. Zwar liegen für Baden-Württemberg keine separaten Zahlen vor – und die Landesregierung scheint auch kein Interesse daran zu haben, solche zu erheben – allerdings ist kaum davon auszugehen, dass Baden-Württemberg besser ist als im Bundesvergleich. Eine der wesentlichen Gründe dafür dürfte bei den Finanzierungsquellen liegen und den unterschiedlichen Maßstäben, die an männliche und weibliche Gründerteams durch diese angelegt werden.

Für die Landesregierung müsste dies eigentlich dringenden Handlungsbedarf bedeuten. Die Antwort auf den Berichtsantrag zeigt jedoch, dass sie eher nach dem Motto ‚Warme Worte und ein bisschen Vernetzung‘ agiert. Wie dadurch das im Koalitionsvertrag selbst gesteckte Ziel erreicht werden soll, den Anteil an Gründerinnen zu verdoppeln, bleibt mir vollkommen schleierhaft. Es zeigt sich erneut, dass das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg anscheinend jeden politischen Gestaltungsanspruch aufgegeben hat und sich stattdessen eher als Ausführungsbehörde des Status Quo begreift. Am Ende wird man aufgrund fehlender Daten nämlich nicht einmal überprüfen können, welche Maßnahmen gewirkt haben und welche Ziele erreicht wurden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Wirtschaftsministerin soll zu Landesbürgschaften Kompromissvorschlag mit Parlamentsveto vorlegen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion zum Thema „Bedarfsgerechte Anpassung ohne Aufgabe von Parlamentsrechten: Welche Rolle braucht ein selbstbewusstes Parlament bei Landesbürgschaften?“:

 

„Der Landtag von Baden-Württemberg ist ein selbstbewusstes und starkes Parlament. Wir geben nicht ohne Not wichtige Kontrollrechte ab! Ich rufe daher alle Parlamentarier dazu auf, sich diese Rolle ins Bewusstsein zu rufen und genau nachzudenken, wenn die Wirtschaftsministerin die Axt an ein Vetorecht bei Landesbürgschaften legen will, um das uns viele andere Landtage beneiden.

Das Vorgehen der Wirtschaftsministerin bei der möglichen Neustrukturierung der Landesbürgschaften zeigt den fehlenden Respekt vor der Legislative. Im stillen Kämmerchen entwickelt sie zusammen mit dem Finanzminister ein neues Konzept für Landesbürgschaften und möchte die Schwelle, bei der der Wirtschaftsausschuss einer Bürgschaft zustimmen muss, von 5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöhen. Frühzeitige Gesprächsangebote, konstruktive Vorschläge und der Wunsch nach einer intensiven Beratung im Ausschuss wurden dabei ignoriert. So aber sollte man mit dem Parlament nicht umgehen. Demokratische Kontrolle bei solchen strukturwirksamen Maßnahmen ist wichtig und eine Beteiligung des Landtags im Vorfeld von solchen Finanzhilfen daher dringend geboten! Deshalb fordere ich die Wirtschaftsministerin auf, zeitnah einen Kompromissvorschlag vorzulegen, der weiterhin ein Vetorecht des Parlaments beinhaltet.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Offenburg.


Am Freitag, 20. Mai 2022, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, die Innenstadt von Offenburg besucht und sich bei Vor-Ort-Gesprächen bei sechs Einzelhändlern und Gastronomen sowie bei einer Diskussionsrunde mit Verbänden und Stadtverwaltung über die Sorgen und Nöte der Offenburger Innenstadtakteure informiert.

Reith erklärt den Hintergrund des Besuchs: „Innenstädte und Einzelhandel liegen vor enormen Herausforderungen: Die Digitalisierung, die Abwanderung von Kaufkraft in den Onlinehandel oder neue innerstädtische Verkehrskonzepte sind nur einige der Themen. Die letzten zwei Jahre der Corona-Pandemie haben diese Prozesse noch einmal verstärkt und beschleunigt. Um dies besser einordnen zu können und sinnvolle politische Lösungen zu entwickeln, besuchen ich und meine Fraktionskollegen daher Städte in ganz Baden-Württemberg. Wir wollen raus aus dem Landtag gehen und vor Ort erfahren, welche Sorgen und Nöte, aber auch Ideen und Lösungen es direkt bei Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Stadtakteuren gibt.“

Der Besuch in Offenburg war der bisher siebte Innenstadtbesuch der FDP-FLandtagsfaktion in diesem Jahr. Reith fasst seine Eindrücke und Erkenntnisse vom Besuchstag zusammen: „Ich habe mutige Gastronomen getroffen, die mitten in der Corona-Krise eine neue Bar eröffnen, dann aber mit langwierigen Baugenehmigungsverfahren und überbordender Regulierung zu kämpfen haben. Ich habe engagierte Verbandsvertreter kennengelernt, die fleißig Netzwerke knüpfen und Ideen transferieren, aber unter ungewisser Finanzierung leiden. Oder ich habe Inhaber von Traditionsgeschäften besuchen dürfen, die Nachwuchssorgen plagen. All dies zeigt mir: Es gibt eine Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel, aber dies braucht ein beherztes Miteinander von Land, Kommunen und Unternehmern vor Ort. Aber miteinander kann man die Probleme angehen und Lösungen finden. Offenburg beispielsweise kann noch attraktiver für junge Familien werden, braucht aber auch schnellere Genehmigungsprozesse und verlässliche Förderzusagen von Bund und Land. Und auch wie sonst so oft: Verkehrskonzepte spielen auch in Offenburg eine große Rolle.“

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022), Wiesloch (04.07.2022), Nürtingen (07.07.2022) sowie Radolfzell (27.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Schöne Plakate werden keine sinnvollere Politik im Ministerium hervorrufen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die heute vorgestellte Kampagne „DU bist Tourismus“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:

„Ich teile das Ziel des Wirtschaftsministeriums, endlich für mehr Akzeptanz und Verständnis für die Tourismuswirtschaft in Baden-Württemberg zu werben und die Bedeutung dieser so wichtigen Branche stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ich zweifle jedoch, ob Werbeplakate und schöne Bilder das erreichen können oder ob dafür nicht vielmehr ein Umdenken im Ministerium selbst und bei den Regierungsparteien notwendig ist.

Zwei Jahre Pandemie mit unsinnigen Corona-Einschränkungen wie Beherbergungsverbot oder 2G-Regel-Chaos haben doch gezeigt, dass gerade in der Landesregierung das Verständnis für die Sorgen und Nöte der Tourismuswirtschaft spärlich gesät ist. Polemiken aus den Reihen grüner Ortsverbände gegen Tourismusinfrastruktur oder die nun mal notwendigen Verkehrswege verdeutlichen zusätzlich, dass die Kampagne am besten nach innen wirken sollte.

Ich fordere mehr Tourismusverständnis und -kompetenz bei der Regierung selbst und eine breite Unterstützung der Branche gerade auch in den regierungstragenden Parteien – bis hin runter zu den Ortsvereinen. Langfristig werden keine schönen Plakate dieser so stark durch die Pandemie gebeutelten Branche helfen, sondern nur eine sinnvollere Politik!“