Archiv für die Kategorie: Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strukturpolitik und Entbürokratisierung ist die bessere Wirtschaftspolitik.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der Aktuellen Debatte im Landtag zum Förderprogramm „Invest BW“:

„Kurz vor der Wahl packt die Landesregierung mit BW Invest ein neues Förderprogramm aus und möchte die Wirtschaft bei Investitions- und Forschungsvorhaben mit Zuschüssen unterstützen. Dazu hat man 300 Millionen Euro neue Schulden gemacht und begründet dies mit der Sondersituation aufgrund der Corona-Pandemie. Die Zukunft unseres Landes wird jedoch nicht auf Schulden gebaut! Corona darf nicht für alles herhalten und die Versäumnisse der Regierung verdecken.

Man sollte daher nicht nur über Corona reden, sondern endlich klare Lösungen für den Umgang mit der Pandemie entwickeln. Dazu gehört vor allen Dingen die Entwicklung einer klaren Öffnungsstrategie: Wann und wie darf die Wirtschaft wieder hochfahren? Klare Aussagen ermöglichen Planungssicherheit und sind aktuell wichtiger als jedes Förderprogramm.

Danach, wenn die Wirtschaft endlich wieder offen ist, brauchen wir dann eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik: Abbau von Bürokratie und unnötigen Entlastungen, technologieoffene Förderung von Antriebstechnologien in der Automobilindustrie, nachhaltige Digitalisierung in allen Bereichen. Bei all diesen Themen hat die Regierung jedoch nichts vorzuweisen und versucht dies nun mit Wahlgeschenken kaschieren. BW Invest hilft nicht, die Probleme des Landes zu lösen, sondern dient nur als Ablenkung für die verfehlte Wirtschaftspolitik der Regierung.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann soll ihre Ankündigung umsetzen und sich gegen neue Verschärfungen einsetzen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder:

„Die von der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Pflicht zum Homeoffice ist unnötig: Die Unternehmen veranlassen bereits alles Mögliche für einen besseren Infektionsschutz und kommen damit ihrer Verantwortung in der Pandemiebekämpfung nach. Neue Auflagen erzeugen nur Bürokratie und Kosten und belasten die Wirtschaft in dieser bereits schwierigen Zeit nur weiter, ohne dass es irgendwelche positiven Effekte haben wird.

Ich fordere die CDU-Spitzenkandidaten Eisenmann daher dazu auf, ihrer Forderung nach keinen neuen Einschränkungen auch Taten folgen zu lassen: Sie muss sich in der Koalition und in ihrer Partei endlich einmal durchsetzen und solche Verschärfungen – insbesondere solche unnötigen wie die Homeoffice-Pflicht –  verhindern.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Absehbar weitere Verzögerungen bei der Auszahlung kosten Existenzen und Arbeitsplätze.

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur Meldung, das wegen des Softwarefehlers in der Plattform des Bundes die Novemberhilfe von den Landesbehörden von Hand bearbeitet werden muss:

„Unfassbar. Nachdem schon die Antragstellung verzögert möglich war, die Abschlagszahlungen zu spät kamen, die Landesbehörden erst seit letzten Dienstag auf die Anträge überhaupt zur Bearbeitung zugreifen konnten, müssen diese jetzt noch von Hand bearbeitet werden. Was Peter Altmaier und Olaf Scholz hier abliefern, ist mehr als ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Unternehmen, es ist Existenz- und Arbeitsplatzvernichtung ersten Ranges. Man rufe sich nur mal die vollmundigen Versprechungen von Ende Oktober und dann im November ins Gedächtnis. Sie sind jetzt schon die Pleitegeier des Jahres.“

 

Gabriele Reich-Gutjahr

Pflicht zu Homeoffice darf nicht zu zusätzlicher Belastung der Wirtschaft führen.

Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die aktuelle Debatte zu einer Pflicht zum Homeoffice:

„Wo immer es ihnen möglich ist, sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten lassen und dadurch einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Sie können am besten beurteilen, wo das praktikabel und umsetzbar ist und dadurch ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden. Eine Pflicht zum Homeoffice lehnen wir bei der FDP/DVP Fraktion jedoch ab. Nicht überall – beispielsweise in der Produktion oder wenn mit vertraulichen Akten gearbeitet wird – ist Homeoffice umsetzbar. Die Verantwortung für Homeoffice muss bei den Unternehmen und ihren Betriebsräten bleiben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft mit abwägen. Zusätzliche Belastungen für die Unternehmen sind in der gegenwärtigen Krise das Letzte, was wir gebrauchen können“.

Gabriele Reich-Gutjahr

Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen.

 

Zur Resolution der Grünen-Landtagsfraktion, eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten in Baden-Württemberg vorzusehen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die von den Grünen geforderte Solarpflicht auf Wohngebäuden ist nicht durchdacht und geht an den Interessen der Bürger vorbei. Die einseitige Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Photovoltaik-Anlagen ist angesichts der Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht zielführend. Für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor müssen wir vor allem auch die Bereitstellung von Wärme als einer der Hauptenergiebedarfe in den Blick nehmen. Hier können Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen einen sinnvollen Beitrag leisten. In Baden-Württemberg gibt es rund 2,4 Millionen Wohngebäude. Etwa 70 Prozent davon wurden vor der ersten Wärmeschutz-Verordnung 1977 gebaut. Hier besteht ein erheblicher Sanierungsstau im baulichen Wärmeschutz. Gebäudesanierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz. Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen. Der Staat sollte es jedem Bauherrn selbst überlassen, auf welchem Wege er Energie spart. Unterstützungsprogramme können Anreize schaffen – entscheiden müssen Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aber selbst.“

 

„Anstatt mit der Drohung eines weiteren staatlichen Eingriffs das Bauen immer unattraktiver zu machen, setzen wir uns für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit für Häuslebauer ein. Wir setzen dabei auf neue Technologien und Innovationen, um nachhaltige Gebäude zu gestalten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen“, sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Wirtschaftsministerium lässt Unternehmen in kritischer Phase einmal mehr im Regen stehen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur erneuten Aussetzung der Antragsstellung bei der Digitalisierungsprämie:

„Die erneute Aussetzung der Beantragungsmöglichkeit zur Digitalisierungsprämie zeigt einmal mehr: Diese Regierung kann es einfach nicht und lässt einmal mehr die Unternehmen in einer kritischen Phase im Regen stehen! Dies ist nun schon der dritte grundlegende Fehler bei der Digitalisierungsprämie durch das Wirtschaftsministerium und macht deutlich, dass unser Land endlich mehr Kompetenz in der Regierung braucht.“

Die Digitalisierungsprämie ist ein Darlehen oder Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen von Unternehmen. Sie wurde mit dem Haushalt 2020/21 auf Druck der FDP/DVP eingeführt. Nachdem sie im Jahr 2019 gestartet ist, wurde die Möglichkeit zur Antragsstellung aufgrund einer mehrfachen Überzeichnung Ende des Jahres wieder eingestellt und eine „Neukonzeption“ angekündigt. Im Mai 2020 sagte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dann einen Neustart mit einem Volumen von 200 Millionen Euro zu, nur um kurz danach im Juni dieses Versprechen zurückzunehmen und den Umfang auf 50 Millionen Euro zu kürzen. Diese abgespeckte Variante startete dann Mitte Oktober als „Digitalisierungsprämie Plus“ und zwei Monate später wurde die Antragsstellung schon wieder ausgesetzt. Ein Jahr nach dem ursprünglichen Start wird also immer noch an der konkreten Ausgestaltung gearbeitet.

Schweickert erklärt dazu: „Dieses monatelange Hin und Her, Ankündigungen und Rücknahmen und umfangreiche Kürzungen zeigen eines: Diese Regierung ist eine Ankündigungsregierung, wenn es aber zur Umsetzung von Politik geht, scheitert sie! Anstatt immer neue Versprechen abzugeben, sollte sie sich endlich mal um Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit kümmern.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Transparenzregistergesetz und Ausländer-Extremismus weitere Themen.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung in Pforzheim zum Jahresbeginn vor.

 

Die Fraktion befasste sich nach Angaben Rülkes ausführlich mit dem Corona-Lockdown und Voraussetzungen für Öffnungen. „Es müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um dahingehende Chancen zu schaffen“, so Rülke und forderte für die FDP/DVP Fraktion FFP2 Masken für den ÖPNV und den Einzelhandel, um ihn wieder zu öffnen. „Das wäre eine entscheidende Voraussetzung, um die Geschäfte baldmöglichst wieder für Kunden zu öffnen“, begründete Rülke diese Forderung, „wir laufen sonst Gefahr, dass sehr viele Einzelhandelsbetriebe diese Krise nicht überstehen werden“. Ein Vorschlag dieser Art wurde auch vom bayerischen Ministerpräsidenten vorgebracht.

Beschlossen wurde in der Klausursitzung ein Antrag, der sich mit einem akuten Problem im Bereich Ausländerextremismus befasst. Zur Vorstellung führte Rülke aus: „Die ‚grauen Wölfe‘ stehen für eine rechtsextreme Ideologie, die mit unseren freiheitlich-demokratischen Werten unvereinbar sind. Hass gegen Minderheiten, allen voran gegen Armenier, Kurden und Juden, stehen im Mittelpunkt dieser Ideologie. Sie haben rund 2.500 Mitglieder in Baden-Württemberg und sind damit hier im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark aktiv. Daher müssen der Landtag und das Innenministerium diese Bewegung stärker als bislang in den Fokus nehmen. Der Verweis auf den Bund ist hier unzureichend. Es braucht mehr Anstrengungen der Landesregierung und stärkeren Druck auf die Bewegung. Mit unserem Antrag wollen wir diesen Prozess anstoßen.“

 

„Die Arbeit von Landtag und Landesregierung wird künftig deutlich transparenter als bisher.“ So bewertet der Fraktionsvorsitzende das Transparenzregistergesetz, das die Liberalen zusammen mit den Fraktionen von Grüne, CDU und SPD auf den Weg bringen. Bislang existieren nur in drei Bundesländern sogenannte Lobbyregister. „Die Regelung in Baden-Württemberg ist weitergehender, denn sie umfasst auch die Arbeit der Landesregierung“, so Rülke. Das war eine zentrale Forderung der Liberalen. „Außerdem ist sichergestellt, dass es keine Ausnahmen für vermeintlich ‚gute‘ Lobbyarbeit gibt. Wir bekommen die maximale Transparenz darüber, welche Verbände an Gesetzentwürfen mitwirkten.“ Dabei sei der Austausch mit Interessensvertretern nichts Schlechtes, sondern ganz normal in der Politik. Diese Arbeit werde nun für jedermann nachvollziehbar offengelegt. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Grüne und CDU nur auf Druck der Opposition sich auf ein Transparenzregister verständigen konnten“, so Rülke.

Impfchaos im Land ist verheerend.

In der Landtagsdebatte zur Umsetzung der Maßnahmen zur Coronabekämpfung nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Stellung. Er stellt zu Beginn fest, dass die Pandemielage ernst sei und deshalb kein Weg an strengen Maßnahmen bis hin zum Lockdown vorbeiführe.

Gleichzeitig erinnert er daran, dass seine Fraktion immer kritisiert hätte, dass sich die Strategie der Ministerpräsidentenkonferenz zu stark an Inzidenzzahlen von positiv Getesteten orientiere. Nun werde allerdings deutlich, dass auch nach den von den Freien Demokraten zusätzlich vorgeschlagenen Kriterien, wie der Anzahl der tatsächlich Erkrankten und der Menge freier Intensivbetten, strenge Maßnahmen zur Kontaktbegrenzung notwendig seien.

Die FDP/DVP Fraktion begrüße es, dass zunehmend der Blick auf die vulnerablen Gruppen gerichtet werde, wie seine Fraktion schon lange fordere. So sind nun flächendeckend Schnelltests für Alten- und Pflegeheime vorgesehen.

Als weiteren positiven Aspekt nennt Rülke, dass die Landesregierung nicht beabsichtige, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer vom Wohnort zeitnah umzusetzen. „Das wäre zum einen ein schwer kontrollierbarer Eingriff in Grundrechte“, so Rülke, „und außerdem wäre es großer Unsinn, wenn 50 Leute in einem Linienbus erlaubt sind, eine Fahrt alleine über mehr als 15 Kilometer im Auto aber nicht.“

Die FDP/DVP begrüße auch ausdrücklich, dass seitens der Landesregierung darüber nachgedacht werde, die Schulen zum 18. Januar zu öffnen und dass für die Klassen 1 bis 7 Notbetreuung sowie Fernunterricht und erforderlicher Präsenzunterricht für ältere Schüler geplant werde. „Es muss für jedes Kind ein Bildungsangebot geben“, so Rülkes Forderung, „allerdings wird wieder sehr deutlich, dass die Schulen in Baden-Württemberg digital schlecht auf Fernunterricht eingestellt sind. So werden alleine aus fehlenden technischen Möglichkeiten Schüler abgehängt.“ Es sei erkennbar, dass diese Landesregierung keinerlei Strategie für den Umgang mit Schulen in Zeiten von Corona hätte. „Kultusministerin Eisenmann stiftet dann noch zusätzlich mit ständig unterschiedlichen, konfusen und zusammenhanglosen Ankündigungen nur mehr Verwirrung!“ – so Rülkes direkte Kritik an der Ministerin.

Für falsch halte seine Fraktion die vorgesehene Regelung, wonach nur noch der Kontakt zu einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sei. „Dürfen die Großeltern ihren Enkel nicht mehr zusammen besuchen? Dürfen Nachbarn sich nicht mehr in der Kinderbetreuung ergänzen?“, so Rülke und fordert hier dringend Ausnahmeregelungen.

„Der Wellenbrecher-Lockdown war ein Flop“ – so Rülkes Bilanz zu den Maßnahmen vom November. Die Inzidenzzahlen seien nicht gesunken, sondern gestiegen. Das zeige, dass zu undifferenziert vorgegangen wurde. „Funktionierende Hygienekonzepte wurden zu wenig berücksichtigt“, stellt Rülke fest und fordert, dass sich dies bei den Öffnungsstrategien dringend ändern müsse. Über eine solche Strategie verfügten aber bisher weder die Ministerpräsidentenkonferenz noch das Land Baden-Württemberg selbst. „Sie müssen den Menschen im Land doch eine Perspektive geben, unter welchen Bedingungen es wie weitergehen kann“, so Rülkes Forderung.

Verheerend sei das Impfchaos im Lande, das Bundes- und Landesregierung zu verantworten hätten. Die Nennung der Gründe dafür seien widersprüchlich: „Einerseits schiebt man die Verantwortung für die gesamte Belieferung mit Impfstoff auf die Europäische Union, andererseits beschließt man plötzlich eine nationale Steigerung der Produktionskapazitäten mit einem neuen Werk in Marburg“, so Rülke. So entstehe der ungute Eindruck, dass die Planung der Impfmengen nicht mit der erforderlichen Präzision angegangen worden sei.

„Woran aber ganz sicher weder die EU noch der Bund Schuld trägt, ist das Impfchaos hier in Baden-Württemberg“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung. Zu wenig Impfstoff, Organisationschaos bei der Terminfindung und eine Überforderung älterer Menschen bei den Anmeldemodalitäten mache den Start der Impfungen zu einer großen Enttäuschung für viele. „Minister Lucha hat die Sache einfach nicht im Griff“, so Rülke. Dieser versuche immer, die Schuld auf andere abzuschieben: „Die Anzahl der Impfstoffdosen war ihm immer bekannt. Mit dem Verweis auf zu geringe Lieferungen lenkt er von der eigenen organisatorischen Überforderung ab.“

Rülke fühlt sich in seinem Vorschlag bestätigt, dass schriftliche, persönliche Einladungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Krankenkassen sinnvoller wären als eine Hotline, die nie erreichbar und eine komplizierte Online-Anmeldung, die schon für jüngere Menschen eine Herausforderung sei unter der Leitung eines beispiellos überforderten Sozialministeriums. Wenn man diesen Vorschlag schon nicht aufgreife, so sei die Chance für Impfwillige sinnvoll, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Er wies zudem auf das Angebot von Landkreisen hin, die Terminvergabe selbst durchzuführen und forderte das Sozialministerium dringend auf, sich hier unterstützen zu lassen.

Rülke kritisiert, dass die finanziellen Hilfen für die Wirtschaft nicht funktionierten beziehungsweise nicht ankämen. Er wiederholte nochmals die Forderung der Freien Demokraten für die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustrücktrags. „Das wäre wesentlich besser als immer nur Zuschüsse, die dann nicht ankommen“, so Rülke.

„Wie geht es nach den Beschlüssen, die für den 25. Januar vorgesehen sind, weiter?“ – so Rülkes Frage. Zu befürchten sei, dass die Regierungen sich auch weiterhin irgendwie durchwurstelten: „Keiner hat einen Plan, wie es weitergehen soll, keiner hat eine Öffnungsstrategie.“

Die FDP/DVP Fraktion beantrage deshalb heute, dass die Regierung einen klaren Fahrplan vorlegen solle, wie Gesellschaft, Schulen und Wirtschaft wieder zum Normalmodus hin geöffnet werden können. „Sie verlangen von den Menschen, durchzuhalten. Aber Sie müssen ihnen auch eine Perspektive geben. Sonst werden die kommenden Wochen schwer erträglich“, so Rülke abschließend.

 

Hier unser eingebrachter Entschließungsantrag: Entschließungsantrag FDP Fraktion zu den MPK Beschlüssen

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP-Forderung vom Dezember nach Click&Collect wird endlich umgesetzt.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur Ankündigung der Landesregierung, ab dem kommenden Montag wieder „Click&Collect“-Angebote zuzulassen, also die Möglichkeit, Online-Bestellungen bei einem Einzelhandelsgeschäft abzuholen:

„Lieber späte Einsicht als gar keine Einsicht. Endlich greift die Landesregierung unsere Forderung nach der Zulassung von Click&Collect-Angeboten auf und macht diese ab kommenden Montag wieder möglich. Damit dürfen die Einzelhändler zumindest eingeschränkt ihren Geschäftsbetrieb wiederaufnehmen und die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zum Online-Handel und zu anderen Bundesländern werden zumindest etwas abgebaut.

Gleichzeitig können dadurch Menschenströme entzerrt werden: Nun muss niemand mehr beim Discounter Bücher, Blumen oder Textilien erwerben, sondern kann diese auch beim Fachhändler bestellen und abholen. Diese Regelung ist lange überfällig.“

 

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu den Feststellungen des Ministerpräsidenten zum Transformationsprozess in der Automobilindustrie und zu den Anforderungen des Klimaschutzes sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Transformation in der Automobilindustrie ist für das Land Baden-Württemberg die Zukunftsfrage des Jahrzehnts. Hier entscheidet es sich, ob es gelingen wird, hunderttausende Arbeitsplätze und den Wohlstand bei den Autobauern selbst, aber auch in der Zuliefererindustrie und der Gesamtwirtschaft zu erhalten, das sieht der Ministerpräsident ganz richtig.

 

Interessierte Betrachtung alleine reicht aber nicht aus. Baden-Württemberg muss alles dafür tun, sich dem schädlichen Kurs der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen entgegenzustellen, die mit verschärften Klimazielen den Standort Baden-Württemberg abwürgen wird. Wir müssen das Bewusstsein haben, dass wir in dieser Frage in Europa nicht nur von Freunden umgeben sind.

 

In neuen technologischen Möglichkeiten liegen Kraft und Chancen für den Standort Baden-Württemberg. Mit der Weiterentwicklung synthetischer Kraftstoffe und der Wasserstofftechnologie können wie es schaffen, den Verbrennungsmotor zukunftsfähig zu machen und Klimaschutz, Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten. Da kann das Land auf uns Freie Demokraten zählen.“

 

 

 

Gabriele Reich-Gutjahr

Sinnlose Gesetzesnovelle wird keinen Beitrag gegen Wohnungsmangel leisten.

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes schafft die Möglichkeit für neue Meldepflichten, insbesondere für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen. Damit legt die Landesregierung die Basis für weitere Einschränkungen oder gar Verbote von Online-Vermietungen. Dies ist also ihre Reaktion auf die Digitalisierung, neue Arbeits- und Lebensmodelle sowie neue Geschäftsmodelle! Anstatt den Strukturwandel und die Digitalisierung konstruktiv zu begleiten, seine Chancen zu nutzen und seine negativen Auswirkungen abzufedern, erweitert sie ein überflüssiges Gesetz, um von Fehlern in der Wohnungsbaupolitik abzulenken! Die Wohnungsnot in Baden-Württemberg wird nicht durch Verbote gelöst werden, sondern nur durch wirksame Anreize für neue Wohnrauminvestitionen und eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Flächen. Das Zweckentfremdungsverbot, wie die Evaluation klar gezeigt hat, leistet dies jedoch nicht. Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. `One in – one out´ steht im Koalitionsvertrag. Die Abschaffung dieses Gesetzes wäre ein guter Beitrag dazu gewesen.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Weitere Bürokratie und Kosten für die Unternehmen kommen zur absoluten Unzeit.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der Plenardebatte zum Tariftreue- und Mindestlohngesetz:

„Baden-Württemberg steckt in der schlimmsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Gerade heute tritt ein erneuter Lockdown in Kraft. Er wird weitere Unternehmensexistenzen gefährden, Arbeitsplätze bedrohen und Steuergelder kosten. Und was ist die Reaktion der SPD darauf? Sie möchte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz weiter verschärfen. Das bedeutet mehr Bürokratie und mehr Belastungen für die Unternehmen. Sinnlose Änderungen treffen auf ein eh schon sinnloses Gesetzt. Wir bei der FDP/DVP treten seit 2013, seit dem Beginn des Gesetzes, für seine Abschaffung und damit Entlastung der Unternehmen ein. Jetzt, in diesen Zeiten der Krise, ist dies angezeigter denn je. Wir brauchen daher keine Änderung des Gesetzes, sondern endlich eine Entlastung der Unternehmen. Die Abschaffung des Gesetzes wäre ein sinnvoller erster Schritt dazu.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Regeln zum Weihnachtsbaumverkauf nicht stringent genug.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ausgestaltung des am Mittwoch beginnenden Lockdowns für den Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Trotz des morgen beginnenden Lockdowns sollte es auch dem Einzelhandel möglich sein, Abholangebote anbieten zu dürfen. Dazu müsse diese klaren Hygienekonzepte entwickeln: Mit der Zuweisung von festen Abholzeiten zur Vermeidung von Schlagen sowie der Warenausgabe in gut belüftetem Räumen oder gar von den Geschäften nach außen sowie kontaktlosem Bezahlen lassen sich dann Infektionen vermeiden. Davon profitieren am Ende sowohl die Bürger als auch die Geschäfte und es entstehen trotz der schwierigen Lage Win-Win-Situationen. Was für die Gastronomie möglich ist, muss auch Einzelhandelsgeschäften erlaubt sein. Das Stichwort lautet ‚Click & Collect + Hygienekonzept‘ “

 

Ebenso äußert sich Professor Schweickert zum Weihnachtsbaumverkauf und zum Verkauf von verderblichen Grünwaren:

„Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie den Weihnachtsbaumverkauf zulassen wird. Eine konsequente Anwendung dieser Regelung kann aber nur bedeuten, dass nicht nur Weihnachtsbäume, sondern alle verderblichen Grünwaren nach wie vor verkauft werden dürfen: Pflanzen, Schnittblumen sowie sonstige Bäume unterscheiden sich nicht wirklich von Weihnachtsbäumen und sollten daher weiterhin verkauft werden dürfen, gegebenenfalls in Freiluftmärkten. Alles andere schafft nur Verwirrung und senkt die Akzeptanz für die Regelungen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Novelle zeigt einmal mehr, dass Gesetz missverständlich und bürokratisch ist.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP -Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Novelle des Bildungszeitgesetzes durch die grün-schwarze Landesregierung:

„Die Novelle des Bildungszeitgesetzes zeigt einmal mehr: Das Gesetz ist überflüssig und noch dazu schlecht gemacht. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und es einfach abzuschaffen, doktert die grün-schwarze Regierung nun daran herum und macht es nur noch schlimmer.

Beispielsweise wird nun eine Streitschlichtungsstelle eingerichtet, um Differenzen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern lösen zu können. Sinnvoll wäre es aber, die eigentlichen Gründe für die Differenzen zu lösen und nicht Wege zu deren Schlichtung zu schaffen. Einmal mehr zeigt sich: Zur Verwirklichung ihrer ideologischen Ziele akzeptiert diese Regierung immer mehr Bürokratie und belastet damit die Unternehmen immer weiter.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

PCR- und Antigenschnelltests sind zwei Säulen der Teststrategie.

Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Zertifizierung eines PCR-basierten Schnelltests gemäß CE-IVD sagte der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ich werbe für eine Weiterentwicklung der Teststrategie des Landes, die PCR-Schnelltest-Systeme in die Fläche bringt. Nachdem die Anwendung der Geräte sehr einfach und anwenderfreundlich möglich ist, sollte die Landesregierung prüfen, wie ein Einsatz nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern ohne medizinisches Fachpersonal beispielsweise auch in Schulen möglich wäre. Diese Schnelltestsysteme können faktisch auch durch zuverlässige Kräfte durchgeführt werden, die durch Qualifizierungsmaßnahmen bzw. (online)-Trainings die notwendige Technik erlernen.

Das würde aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten. Mich freuen entsprechende Signale aus der Fraktion der Grünen sowie des Ministerpräsidenten. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Landtags im April dieses Jahres sechs Millionen Euro Finanzhilfen für die Spindiag GmbH zur Entwicklung eines Corona-Schnelltests gemeinsam mit der Hahn-Schickard-Gesellschaft in Freiburg bereitgestellt hatte, wäre ein breiter Roll-Out außerhalb des medizinischen Kernbereichs der nächste folgerichtige Schritt für unser Land.“

 

Ergänzende Info auch unter https://www.spindiag.de/spindiag-erhalt-eu-marktzulassung-fur-rhonda-corona-pcr-schnelltest/

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP setzt sich für echte Verjährungslösung bei Straßenerschließungsbeiträgen ein.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Zweiten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:

„Innenminister Strobl missachtet das Parlament! In der Sitzung des Innenausschusses fand eine kontroverse Diskussion zum Thema Erschließungsbeiträge statt und es wurden zahlreiche Fragen gestellt und Anregungen gegeben. Als Reaktion hat Minister Strobl Antworten zugesagt und sogar eine Konkretisierung der Gesetzesbegründung in Aussicht gestellt. Gekommen ist jedoch nichts. Damit zeigt der Minister, der selbst nicht Teil des Landtags ist, was er von diesem hält und inwiefern er an einer sachlichen Diskussion zur Verbesserung seines Gesetzesentwurfs interessiert ist!“

Hintergrund der Meinungsäußerung des Enzkreisabgeordneten ist ein Entschließungsantrag, den die FDP/DVP-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion sowohl zur Ausschusssitzung als auch heutigen Plenarsitzung gestellt hat. Darin fordert sie von der Landesregierung, den Gesetzesentwurf bei der Frage, bei welchem Bezugspunkt die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge anfängt zu laufen, zu konkretisieren. Schweickert erklärt dazu:

„Erschließungsbeiträge sind prinzipiell eine richtige Sache: Wenn ein Grundstück neu erschlossen wird, werden die Kosten auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Diese wissen das auch beim Kauf und können ihre Finanzierungsplanung darauf ausrichten. Dies funktioniert im Land bei Neubaugebieten einwandfrei und ist tagtägliche Praxis.

Tagtägliche Praxis ist aber auch, dass für Straßen, die teilweise schon seit vielen Jahrzehnten vorhanden und für den Verkehr freigegeben sind, noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Dies liegt daran, dass diese im formalen Sinn noch nicht ‚endgültig technisch hergestellt‘ sind, obwohl bereits seit Jahrzehnten vorhanden. Die Anlieger werden dann von Beiträgen völlig überrascht und oft unverhältnismäßig belastet. Dies hingegen ist nicht in Ordnung! Wir fordern von der Landesregierung daher einen sinnvollen Bezugspunkt für die Verjährung, der Zeitpunkt der „technischen Herstellung“ ist dies nämlich ganz sicher nicht! Es muss eine Lösung geben, die eine echte Verjährung für Altfälle ermöglicht und die Erhebung von Beiträgen für Straßen, die seit Jahrzehnten befahren werden, ausschließt! Minister Strobl hat heute dazu angekündigt, in seinen Auslegungshinweisen eine Definition der Vorteilslage vorzunehmen. Aber dies steht bereits im Gesetz und daran wird auch der Minister nichts ändern können. Er macht also Ankündigungen, die nicht umsetzbar sind. Am Ende werden die Probleme bei den Kommunen und Bürgern vor Ort weiter bestehen und Gerichte beschäftigen!“

 

Zum Aspekt der Ortsschilderergänzungen erklärt Schweickert:

„Es wurde uns ja bestätigt, dass das Innenministerium sich nur auf eine reine Kontrolle zur Vermeidung von völlig unsachlichen Ergänzungen beschränken wolle. Warum hier allerdings das Innenministerium mehr Kompetenz haben soll als ¾ des Gemeinderats, die die Ergänzungen zuerst beschließen müssen, bleibt weiterhin verborgen.“

 

Ein ausführlicher Hintergrund zum Thema „Erschließungsbeiträge“ und der Position der FDP/DVP-Fraktion dazu ist unter https://fdp-landtag-bw.de/erschliessungsbeitraege/ zu finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Vier statt Neun Tage mögliche Übernachtung ist betriebswirtschaftlich Unsinn.

Zur Meldung, dass die Landesregierung eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und eine Öffnung der Hotels nicht – wie möglich – bis zum 1. Januar, sondern nur bis zum 27. Dezember erlauben will, erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

 

„Man fragt sich, ob der Ministerpräsident schon mal mit der Hotelbranche gesprochen hat. Eine Öffnung für vier Übernachtungen inmitten eines unbestimmten Lockdowns – wie soll das für Hotels attraktiv sein? Und das dann auch noch an den Feiertagen? Personalplanung, Verpflegung, das Hochfahren des Betriebs plus die gesamte Bürokratie z.B. bei der Kurzarbeit – und das für vier Tage? Es wären nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten potentiell eine Öffnung für neun Übernachtungen möglich gewesen. Man kann sich dann bei denen nur bedanken, die zugunsten ihrer Kunden trotzdem öffnen werden.

 

Schnelle, umfassende Planungssicherheit ist hier nötig. Nach der Ankündigung der Öffnung rufen nun schon interessierte Bürger in den Hotels an, die noch gar keine Auskunft geben können. Dazu die offene Frage, ob das dann bei der Dezemberhilfe angerechnet wird. Nach heutiger Systematik schon, da wünsche ich dann viel Spaß bei der Antragsstellung.

 

Am Ende wird sich der Unternehmer wieder zwischen Pest und Cholera entscheiden müssen.  Das ist wieder ein Beispiel dafür, dass in der Landesregierung grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse fehlen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass vom 23. bis zum 27. Dez. 2020 sollen ermöglicht werden!

 

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Kultusministerin und CDU Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann die Landesregierung auffordert zu prüfen, ob über die Weihnachtstage Hotelübernachtungen für Familienbesuche auch in Baden-Württemberg ermöglicht werden sollen, ,sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Guter Vorschlag! Aber nicht so viel reden, sondern einfach machen! Wer sitzt denn in der Regierung?

Eisenmanns Appell an die Landesregierung zur prüfen, ob Hotelübernachtungen über die Weihnachtsfeiertage möglich sind, hätte im Hinblick auf die Planungssicherheit aller Beteiligten schon früher kommen müssen, da es nicht sein kann, dass die Familien aufgrund von Platzmangel in ihrer Wohnung und geschlossenen Hotels an Weihnachten auf ein gemeinsames Weihnachtsfest mit ihren Angehörigen verzichten  müssen. “

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Durch die Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten – Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen.

 

Zum Vorschlag der drei Länder Baden Württemberg, Bayern und Hessen, sich für die steuerliche Entlastung für Unternehmen stark zu machen und den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ich begrüße das sehr. Seit Monaten fordert die FDP, der Wirtschaft in der Corona-Krise mit dem Instrument des Verlustrücktrags zu helfen.“

Betroffene Unternehmer müssen sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen können.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Offensichtlich plant das Land Nordrhein-Westfalen die Öffnung der Hotels und Gasthöfe für touristische Reisen, da ja Verwandtschaftsbesuche möglich sein sollen. Dazu konnten wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung nichts vernehmen.

 

Wir appellieren an die Landesregierung, falls sie solche Schritte ebenfalls erwägt, den betroffenen Unternehmern schnellstmöglich Planungssicherheit in die eine oder andere Richtung zu geben, um bitte nicht schon wieder durch gewohnte Kurzfristigkeit unnötige Schwierigkeiten, zum Beispiel bei der ohnehin in diesem Zeitraum schwierigen  Personalplanung, auszulösen.“

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Erschließungsbeiträge – Wir fordern Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer!

Das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg soll im November und Dezember 2020 reformiert werden. Einer der Kernpunkte der Novelle ist eine Neuregelung der Erschließungsbeitragserhebung für kommunale Straßen. Wir bei der FDP/DVP fordern hier Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer: Es muss eine echte Verjährungsregelung beschlossen werden und jahrzehntelange rückwirkende Erhebungen von Beiträgen für Bestandsstraßen muss ausgeschlossen werden!

Hintergrund: Was sind Erschließungsbeiträge und warum sind sie ein Problem?

Erschließungsbeiträge sind die Umlage der Kosten für den Bau von kommunalen Straßen auf die Anlieger. In Baden-Württemberg hat diese zwingend zu erfolgen und es besteht keine Möglichkeit für die Kommunen, auf die Erhebung zu verzichten. In der Praxis bedeutet dies ganz konkret, dass die Anlieger, sobald eine Straße fertig gebaut ist, von der Gemeinde eine Rechnung bekommen und Beiträge bezahlen müssen. Dies können durchaus mal mehrere zehntausend Euro sein.

In der tagtäglichen Praxis in Baden-Württemberg lassen sich dabei zwei typische Fallkonstellationen unterscheiden:

Erschließungsbeiträge für Neubaustraßen

Dies sind Beiträge für Straßen, die kürzlich komplett neu angelegt wurden, bspw. in Neubaugebieten, und deren Erhebung sehr häufig mit dem ersten Grundstücksverkauf erfolgt. Die Beiträge werden erwartet und sind vorhersehbar und meist sind dies klare Fälle.

Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen

Es kommt hingegen auch zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen, d.h. für Straßen, die seit vielen Jahren und häufig gar Jahrzehnten baulich (nahezu) fertiggestellt sind und für den Verkehr freigegeben sind. Die Anwohner rechnen nicht mehr mit und wissen nichts von Erschließungsbeiträgen und werden dann aus heiterem Himmel mit Gebührenbescheiden von mehreren 10.000 Euro konfrontiert.

Wie kann es aber nun zu einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen kommen? Hintergrund davon ist, wann eine Straße im formal-juristischen Sinne als „erstmalig endgültig technisch hergestellt“ ist – diese Herstellung ist nämlich eine Voraussetzung, damit eine Gebührenerhebung erfolgen kann. Wenn dies noch nicht erfolgt ist, kann auch keine Gebührenerhebung stattfinden.

„Endgültige Herstellung“ bedeutet, dass der tatsächliche Ausbauzustand der Straße dem geplanten Ausbauzustand (bspw. in Bauplänen) entspricht. Nur wenn dies gegeben ist, ist auch eine technische Herstellung gegeben. Wenn aber beispielsweise eine Straße nicht so breit ist wie im Bauplan vorgesehen, noch eine Straßenbeleuchtung vorgesehen ist oder ein Gehweg noch gebaut werden muss, ist auch die Straße noch nicht „technisch fertiggestellt“. Wenn eine Straße gar ohne Bauplan (wie es nach dem Krieg öfters vorkam) gebaut wurde, ist eine Herstellung im formellen Sinne überhaupt (noch) nicht möglich.

Es kann also zu der Situation kommen, dass eine Straße gebaut wurde, für den Verkehr freigegeben wurde und seit vielen Jahrzehnten in Benutzung ist, ohne dass sie im formellen Sinne „technisch hergestellt“ wurde. Daher kann es dann noch nach Jahrzehnten zu einer Erhebung von Beiträgen kommen, wenn bspw. der noch fehlende Gehweg angelegt wurde und damit die Herstellung erfolgt. Es kann auch vorkommen, dass Straßen grundsaniert werden, und alle Kosten dann auf die Anleger umgelegt werden. Da formal die Straße nie fertiggestellt war, ist dies immer noch eine “erstmalige Erschließung” und damit müssen die anliegenden Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligt werden.

Diese Situation führt in sehr vielen Gemeinden in Baden-Württemberg zu Unruhe und Unverständnis. Zu Recht beklagen Grundstücksbesitzer die fehlende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit.


Wie groß das Problem in Baden-Württemberg insgesamt ist, ist uns nicht bekannt. Uns liegen jedoch Zahlen für eine Stadt mit ca. 25.000 Einwohnern vor. Diese hat insgesamt 680 beitragsrechtliche Straßen und Straßenabschnitte. Davon sind 454 verbindlich als nicht mehr beitragspflichtig fertiggestellt, bei ca. 170 steht die Fertigstellung noch aus und bei 50-60 Straßen ist die Situation noch ungeklärt. Es ist davon auszugehen, dass in vielen anderen Kommunen in Baden-Württemberg eine ähnliche Situation anzutreffen ist.

Wieso spielen Erschließungsbeiträge aktuell eine Rolle?

Am 11. November 2020 hat das Plenum des Landtags von Baden-Württemberg eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) debattiert. Das KAG regelt die Erhebung von Beiträgen durch die Kommunen und damit auch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Die aktuelle Novelle sieht eine Änderung vor. In §20 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt. Darin heißt es:

„Die Festsetzung eines Beitrags ist ohne Rücksicht auf die Entstehung der Beitragsschuld spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vorteilslage eintrat, nicht mehr zulässig.“

Damit möchte die Landesregierung einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachkommen. Dieses hatte eine solche Verjährungsfrist gefordert, damit soll dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nachgekommen werden.

Was heißt diese Regelung nun aber in der Praxis? In der Rechtsprechung sowie in der Begründung des Kommunalabgabengesetzes heißt es dazu:

„Im Erschließungsbeitragsrecht kommt es für die Bestimmung des Eintritts der Vorteilslage maßgeblich darauf an, ob eine beitragsfähige Erschließungsanlage technisch entsprechend dem (Aus-)Bauprogramm der Gemeinde vollständig und endgültig hergestellt ist“

Die bedeutet also, dass eine zwingende Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach wie vor die vollständige, endgültige technische Herstellung einer Straße ist. Erst wenn dies der Fall ist, können Beiträge erhoben werden, und erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

Dies wird darauf hinauslaufen, dass sich in der Praxis der Erschließungsbeiträge überhaupt rein gar nichts ändert. Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen werden nach wie vor möglich sein, diese Altfälle werden durch die KAG-Novelle nicht gelöst werden. Die Verjährung dürfte nur in den allerwenigsten Fällen greifen und so gut wie gar keine Wirkung entfalten.

Was ist die FDP/DVP-Position dazu?

Rede Prof. Dr. Erik Schweickert


Grundsätzlich halten wir das System der Erschließungsbeiträge für richtig. Wenn ein Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, soll der Grundstücksbesitzer für diesen Vorteil seinen Beitrag leisten und die Kosten sollen umgelegt werden. Wichtig ist, dass dies vorhersehbar und planbar ist. In Neubaugebieten ist dies aber überhaupt kein Problem und die Praxis hat sich bewährt.

Problematisch sehen wir hier die sogenannten Altfälle, wo Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen erhoben werden. Grundstücksbesitzer werden aus heiterem Himmel mit teilweise enormen Forderungen konfrontiert. Vorhersehbarkeit und Planbarkeit sind nicht gegeben. Ein neuer Vorteil entsteht auch nicht, da die Straße ja schon vorhanden ist. Die Erhebung liegt viel mehr im Spielraum der Gemeinde, da diese entscheidet ob und wann eine Straße doch nochmal technisch fertig gestellt wird oder nicht. Die Kriterien dazu sind vollkommen unklar.

Wir fordern eine Lösung, die diese Altfälle wirklich aus der Welt schafft und den Kommunen es erlaubt, von neuer Grundlage aus das Thema Erschließungsbeiträge neu anzugehen. Dazu muss es eine echte Verjährung geben, die es erlaubt, diese Altfälle aus der Welt zu schaffen und ein jahrzehntelange rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Bestandsstraßen ausschließt. Dies haben wir in der Plenarsitzung am 2. Dezember 2020 durch einen Entschlussantrag gemeinsam mit der SPD-Fraktion und durch den Redebeitrag unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert deutlich gemacht. Leider hat die Mehrheit von Grünen und CDU unseren Antrag abgelehnt. Innenminister Strobl hielt es nicht einmal für notwendig, inhaltlich auf unsere Fragen einzugehen und die Politik der Landesregierung zu erklären. Es wird stur am Bezugspunkt „endgültige technische Herstellung“ als Beginn der Verjährungsfrist festgehalten. Wir fordern von der Landesregierung daher nach wie vor Korrekturen! Bei Erschließungsbeiträgen muss es eine echte Verjährung für Altfälle und damit Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer geben.

Hier unser Entschließungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Entschließungsantrag der FDP/DVP Fraktion


Unsere Ansprechpartner:

Gabriele Reich-Gutjahr

Gabriele Reich-Gutjahr, Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“, erklärt zur heutigen ersten Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss und den Aussagen von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut:

 

„Die heutige Vernehmung der Ministerin hat eines gezeigt: Es herrscht Chaos im Wirtschaftsministerium! Ihre Aussagen lassen erkennen:  Die Ministerin hat ihr Haus nicht im Griff und es wurden eklatante Fehler begangen. Frühe Warnungen zu Problemen mit dem Expo-Projekt und insbesondere zur Vertragsgestaltung wurden ignoriert. Klare Ansagen und Klärungen, wie die aktuelle Situation ist, wer was darf und wer wofür zuständig ist, wurden nicht vorgenommen. Mitarbeiter des Hauses scheinen autonom weitreichende Entscheidungen zu fällen, ohne dass die Ministerin davon gewusst haben will. Zu keinem Zeitpunkt hat die Ministerin das Heft des Handelns an sich gezogen, Führungsstärke bewiesen und die Probleme aus der Welt geschafft.

 

Dies illustrieren viele Beispiele. Unter anderem sprach die Ministerin in der Vernehmung immer von `politischer und protokollarischer Begleitung´, konnte jedoch nicht definieren, was das genau ist. Es sei ja klar in ihrem Haus. Ebenso wurde deutlich, dass es bereits im Sommer 2019 Befürchtungen gab, dass das Land für die Expo-Beteiligung haftbar ist. Diesen wurde jedoch nicht nachgegangen und bis zu einer letztendlichen Klärung dazu dauerte es jedoch noch bis Mai 2020. Auch scheint bei der Abberufung des Geschäftsführers der Projektgesellschaft das Wirtschaftsministerium eine wesentliche Rolle gespielt zu haben, die Ministerin will davon aber nichts gewusst haben. Entweder sie verschließt die Augen vor den Fakten oder es passiert vieles, ohne dass sie es weiß.“

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Was gilt nun für wen bei den November-Hilfen? Und wo ist hier der Einsatz der Wirtschaftsministerin?

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.“