Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden.


In der Aktuellen Debatte der AfD zur inneren Sicherheit äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich finde den Versuch der AfD, die Gräueltat in Illerkirchberg für ihre ausländerfeindlichen und hetzerischen Zwecke zu missbrauchen, unsäglich.

Die größten Gefahren für unsere innere Sicherheit, für unsere Werte und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gehen insbesondere von organisierten verfassungsfeindlichen Strukturen aus. Die bundesweiten Einsätze gegen die sogenannten Reichsbürger zeigen deutlich die Gefahrenpotenziale, die von solchen Verbindungen ausgehen können, die sich fast ausschließlich am ganz rechten Rand der Gesellschaft bewegen.

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden. Für Umsturzphantasien darf in einer Demokratie niemals Platz sein. Die unbestreitbare Nähe der AfD zur Szene der Reichsbürger zeigt sich nicht zuletzt darin, dass eine der verhafteten Personen eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion ist. Daher sollte die AfD ihre eigene Positionierung überdenken, bevor sie hier im Bugwasser eines entsetzlichen Verbrechens ihre Hetze verbreiten will.

Bezeichnend dürfte allerdings sein, dass die AfD die heutige Debatte nicht dazu genutzt hat, sich von dieser ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten unmissverständlich zu distanzieren.“

 

Besserer Austausch zwischen Behörden bezüglich der Bewaffnung von Extremisten ist dringend nötig.


Mehrere tausend Polizisten waren am heutigen Morgen im Einsatz und nahmen 25 Menschen aus der Reichsbürgerszene fest, die einen Umsturz planten. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich gratuliere der Polizei und insbesondere auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, welches maßgeblichen Anteil an der Aufklärung des Falles hatte. Die sogenannten Selbstverwalter stellen mit ihren extremistischen Umsturzphantasien eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, gegen die es sich vehement zu verteidigen gilt.

Wir benötigen allerdings dringend eine bessere Rückkopplung zwischen den zuständigen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz, damit bestmöglich sichergestellt werden kann, dass jede Kenntnis einer legalen und natürlich auch jeder illegalen Bewaffnung durch Extremisten so schnell wie möglich weitergeleitet und verarbeitet bzw. die Erteilung einer Waffenerlaubnis rechtzeitig unterbunden werden kann.“

 

 

Nico Weinmann

Markige Sprüche und gesetzgeberische Langsamkeit des Innenministers sind ein schlechtes Omen für die noch ausstehenden weiteren Anpassungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden.


Heute wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsgesetzes beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 einzelne Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Bund änderte daraufhin Anfang Dezember 2021 die entsprechenden Vorschriften. Die Landesregierung folgt dem nun. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war richtig. Es darf nicht sein, dass Behörden für allgemeine behördliche Aufgaben ins Blaue hinein Daten über Bürger bei Dritten abfragen können.

 

Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung der Rechtslage in Baden-Württemberg so lange braucht. Gern gibt sich Innenminister Strobl markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat, erwarten wir, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben.

 

Diese Langsamkeit muss uns umso mehr besorgen, da das Bundesverfassungsgericht am 26.04.2022 Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Erneut ist auch Baden-Württemberg davon betroffen. Und es steht zu befürchten, dass in Baden-Württemberg mit der grün-schwarzen Koalition und Innenminister Strobl länger als notwendig Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen überschritten werden. Dies ist weder den Bürgern vermittelbar noch den Sicherheitsbehörden, die ebenfalls Rechtssicherheit brauchen.“

Nico Weinmann

Anfrage der FDP offenbart Schwächen bei der Bekämpfung des Linksextremismus.


„Der politische Extremismus stellt unbestritten eine erhebliche Gefahr für unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung dar. Der notwendige und wichtige Blick bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus darf aber nicht dazu führen, den Linksextremismus zu unterschätzen.“ resümiert der Verfassungsschutzexperte der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Beantwortung der Anfrage der FDP zum Linksextremismus. Dabei wird augenscheinlich, dass die Personaldecke der neben Linksextremismus auch für auslandsbezogenen Extremismus und Terrorismus zuständigen Abteilung dünn besetzt ist.

 

„Bilder durch die Stuttgarter Innenstadt ziehender randalierender linksextremistischer Horden zeigen deutlich, dass wir den Linksextremismus nicht unterschätzen dürfen und gleichfalls wie jede Form von Extremismus entschieden bekämpfen müssen“, so Weinmann weiter.

 

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den aktuellen Herausforderungen in der Bekämpfung der unsere Gesellschaft bedrohenden Extremismen gerecht werden.

 

Gleichzeitig dürfen wir bei der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht ausschließlich auf den Verfassungsschutz verweisen, sondern müssen auch die handelnden Organisationen auffordern, interne Strömungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung nicht zu verharmlosen und sich vielmehr konsequent von diesen zu distanzieren.

 

Ich erwarte daher beispielsweise auch von ‚Fridays for future‘, dass sie sich innerhalb ihrer Bündnisse von Verfassungsfeinden klar distanzieren und sich nicht für eine mögliche Rekrutierung von Linksextremisten instrumentalisieren lassen.“

 

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Nico Weinmann

Landesregierung muss Verfassungsschutzgesetz umgehend auf den Prüfstand stellen.


Heute urteilte Bundesverfassungsgericht und erklärte damit die Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes teilweise für verfassungswidrig. Zu Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sagt der rechtspolitische Sprecher und Obmann des parlamentarischen Kontrollgremiums der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der zuständige Minister Strobl hat bereits bei der Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Baden-Württemberg 2017 die verfassungsrechtlichen Bedenken beiseitegeschoben. Dabei haben wir schon damals deutlich gemacht, dass man bei diesen Regelungen mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt nun schlussendlich auch einige Regelungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzgesetzes in Frage. Die Landesregierung muss diese nun auf den Prüfstand stellen und potenziell verfassungswidrige Regelungen schnellstmöglich korrigieren. Insbesondere in den Bereichen der Datenübermittlung oder dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sind die baden-württembergischen Regelungen ähnlich ausgestaltet wie in Bayern. Deren Unbestimmtheit hatten wir bereits in der Vergangenheit kritisiert. In einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung und Abhörung von Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Nico Weinmann

Zur Meldung, dass die Zahl antisemitischer Straftaten um fast 50 Prozent gestiegen ist, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Die stark gestiegene Zahl an antisemitischen Übergriffen ist besorgniserregend. Um dem entgegen zu wirken ist natürlich gesamtgesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt. Alleine darauf kann und darf die Politik aber nicht verweisen. Es braucht vielmehr ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und etwa konsequentes Unterbinden von der Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Auch eine weitere deutliche Stärkung der Justiz im Bereich der Hasskriminalität wäre erforderlich.

Innenminister Strobl führt dagegen seinen inhaltsleeren Kurs fort. Immerzu erklärt er in großen Reden, er würde sich der wachsenden Hasskriminalität und antisemitischer Übergriffe entgegenstellen. Wenn es aber darauf ankommt, erschöpfen sich die Maßnahmen in der Schaffung eines wirkungslosen Kabinettsausschusses oder – noch schlimmer – im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen. Dies konnte bei den letzten Haushaltsberatungen nur durch lauten Widerstand verhindert werden.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Nico Weinmann

Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können.


Zu den bislang fehlenden Angeboten für Aussteigerprogramme für sogenannte Querdenker erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenken-Bewegung ist ein langfristiges Problem. Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Das Innenministerium bestätigt nun, dass die Mehrzahl dieser Menschen zuvor nicht extremistisch eingestellt war. Gleichzeitig findet nun unter dem Einfluss von Extremisten eine fortlaufende Radikalisierung statt. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein.

Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme orientieren sich an ‚klassischen‘ Extremismus-Phänomenen und sind nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Die nun vorliegende Antwort fällt enttäuschend aus. Das Problem ist der Landesregierung zwar bekannt. Aber konkrete Maßnahmen ergreift sie nicht und stellt sie nicht einmal in Aussicht. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen lehren uns, dass es notwendig und geboten ist aktiv und möglichst schnell auf diese Menschen zuzugehen.“

Alle Arten von Antisemitismus sollten in einem eigenen Referat beim Verfassungsschutzamt gemeinsam beobachtet werden.


Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und Mitglied des Innenausschusses, Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenker-Bewegung muss die Politik sehr ernst nehmen. Das besondere Risiko besteht darin, wenn Personen, die bis dahin nicht extremistisch eingestellt waren, sich unter dem Einfluss von Extremisten dauerhaft radikalisieren. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein. Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder aus dem Dunstkreis von ‚Querdenken‘ und Co. zurückzugewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme sind für ‚klassische‘ Extremismus-Phänomene zugeschnitten und nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Auch im Bereich des klassischen Extremismus kann es keine Entwarnung geben. Trotz des Rückgangs bei Linksextremismus muss die steigende Gewalt gegen politische Gegner jeden Demokraten zutiefst beunruhigen. Einschüchterung durch Gruppen wie Antifa darf sich niemals als Mittel der Politik durchsetzen.

Die massiven antisemitischen Ausschreitungen im Zuge antiisraelischer Demonstrationen haben erneut deutlich gemacht, dass der Antisemitismus ein zentraler Bestandteil von Rechts-, Links-, Ausländerextremismus und Islamismus ist. Diese verschiedenen Ausprägungen des Antisemitismus sollten künftig in einem gemeinsamen Referat beim Verfassungsschutzamt zusammengefasst werden. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen an Jüdinnen und Juden, dass die Politik allen Arten von Antisemitismus gleichermaßen entschieden entgegentritt.“

Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum mutmaßlich rechtsextrem motivierten Anschlag in Hanau erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP/DVP-Fraktion ist fassungslos und entsetzt über den Anschlag in Hanau. Feige riss der Mörder die wehrlosen Opfer aus dem Leben, als diese nichtsahnend ihren Feierabend genossen. Den Angehörigen der Opfer gilt unser tiefster Beileid. Den Verletzten wünschen wir eine baldige und erfolgreiche Genesung.

Alle bisherigen Hinweise weisen auf ein rechtsextremes Motiv des Täters hin. Nach der Ermordung Walter Lübckes und dem antisemitischen Attentäter von Halle ist es das dritte tödliche rechtsextreme Attentat binnen eines Jahres. Die Tat darf nicht als Einzeltat eines Psychopathen bagatellisiert werden. Der rechtsextreme Terror in Deutschland hat im Jahr 2020 leider System. Politik, Ermittlungsbehörden aber auch die gesamte Gesellschaft müssen diesem die Stirn bieten. Hass und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien und offenen Gesellschaft.“

Nico Weinmann

FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen.


Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Verfassungsschutz

Wachsender Extremismus stellt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Der Rechtsstaat muss daher entschieden und entschlossen gegen seine Feinde auftreten. Dabei sind in den letzten Jahren insbesondere islamistische, rechtsextreme und linksextreme Ränder erstarkt. Deren Beobachtung geht mit neuen Aufgaben für den Verfassungsschutz einher. Weitere Herausforderungen bestehen im Bereich der nachrichtendienstlichen Cyberkriminalität und der Wirtschaftsspionage.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Gleichermaßen entschiedenes Vorgehen gegen alle Arten von Extremismus, gleich, ob dieser rechts, links oder islamistisch motiviert ist
  • Null Toleranz gegenüber allen Arten von Antisemitismus
  • Bessere technische Ausstattung im Kampf gegen Wirtschaftsspionage und nachrichtendienstlicher Cyberkriminalität
  • Weitere Stärkung und Beibehaltung des Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde

Aktuelles


Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Zur Entscheidung der Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erheben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist klar. Als Frühwarnsystem soll er verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und im Dunstkreis der AfD ist es richtig, dort genau hinzuschauen. Anhaltspunkte liefern auch AfD-Politiker aus Baden-Württemberg genug. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, sie muss sich wehrhaft zeigen. Vom Verfassungsschutz erwarte ich dabei eine rechtlich einwandfreie Prüfung. Es darf der AfD nicht gelingen, sich als Opfer zu stilisieren.“

Zu den erneuten Verwerfungen in der AfD-Landtagsfraktion mit dem Misstrauensbeschluss der Mehrheit der Fraktionsmitglieder gegen den eigenen Fraktionsvorstand sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein weiterer Akt im Schmierentheater der AfD spielt sich ab. Die AfD-Landtagsfraktion ist auf dem Weg nach Rechtsaußen und stellt sich auf die Seite der Antisemiten und Demokratieverächter in den eigenen Reihen. Ob diese neuerliche Säuberungsaktion wieder zu einer Spaltung führt, wird sich zeigen. Der Landtag sollte aber nicht schon wieder die Bühne für diese Schmierenkomödie abgeben.“

Zur Meldung und Argumentation des Innenministeriums, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz habe einen Termin bei der AfD Heilbronn abgesagt, weil die AfD-Jugendorganisation nun beobachtet werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:
„Grundsätzlich ist gegen Vorträge des Landesamtes für Verfassungsschutz bei Parteien nichts zu sagen. Die AfD ist aber keine normale Partei. In Zeiten, wo es um die Beobachtung der Partei geht, muss der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten. Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.
Absurd und zu kurz gesprungen ist wieder mal die Stellungnahme des Innenministeriums. Die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation kann nicht zur Rechtfertigung der späten Absage taugen. Denn auf die Beobachtung muss hingearbeitet worden sein, sodass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre. Die Situation würde auch nicht besser, wenn das Innenministerium die Entscheidung über die Beobachtung als spontanen Schuss aus der Hüfte darstellen würde. Das würde die Frage aufwerfen, ob diese Entscheidung vielleicht sogar getroffen wurde, um die Präsidentin besser dastehen zu lassen. Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium ist dringend geboten.“