Innenminister leistet Vorschub für Politikverdrossenheit.


Der Heilbronner Landtagsabgeordnete und Mitglied des Untersuchungsausschusses „IdP“, Nico Weinmann, erklärt zur Mitteilung, wonach Innenminister Thomas Strobl einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage von 15.000 € zustimmte:

 

„Nachdem die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung gegen Innenminister Strobl wegen Anstiftung zur verbotenen Mitteilung aus Gerichtsverhandlungen gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 15.000,00 € wohl absehen wird, bleiben dennoch zahlreiche Fragen offen. Die Halbwertszeit der kernigen Aussage, mit ihm seien ‚solche Deals‘ nicht zu machen, zeigt, dass es Innenminister Strobl nicht um maximale Transparenz, sondern um die rückwirkende Rechtfertigung seines offensichtlichen Fehlverhaltens geht. Dass er damit der Politikverdrossenheit weiter Vorschub leistet, dass er damit der Integrität des Amtes schweren Schaden zufügt, nimmt Strobl billigend in Kauf – nur um an der Macht zu bleiben.

 

Nicht zuletzt im Hinblick auf die weiteren Themen des Untersuchungsauftrags, von der Frage der verweigerten Ermächtigung des Innenministeriums, die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats zu führen, bis hin zur Frage, wie der Inspekteur der Polizei überhaupt ins Amt gekommen ist, bleiben offen und werden im Rahmen des Untersuchungsausschusses aufgearbeitet werden müssen.“

Wappen Baden-Württemberg

Untersuchungsausschuss “IdP und Beförderungspraxis”

Im Juni 2022 hat unsere Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht.

Dieser beinhaltet folgende Themen:


  • Vorwürfe der sexuellen Belästigung in Landesbehörden insgesamt und gegen den Inspekteur der Polizei

  • Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister

Was ist eigentlich ein Untersuchungsausschuss?

Ein Untersuchungsausschuss ist ein nichtständiger parlamentarischer Ausschuss zur Untersuchung von Sachverhalten mittels Sonderbefugnissen nach der jeweiligen Verfassung oder dem jeweiligen Untersuchungsausschussgesetz, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt.

Grundlage sind die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den höchsten Polizeibeamten im Land, sexuellen Nutzen aus seiner Machtposition ziehen zu wollen. In diesem Zusammenhang hat Innenminister Strobl eigenmächtig ein Schreiben eines Rechtsanwalts veröffentlicht, welches eigentlich geheim hätte bleiben sollen. Als weiteren Teilaspekt fassen wir das System der Beförderungspraxis im Polizeiapparat ins Auge, da womöglich statt der Bestenauslese persönliche Beziehungen maßgeblich dafür waren, wer in ein hohes Amt erhoben wurde.

Die Ereignisse im Überblick

  • 31.05.2022

    Einbringung des Untersuchungsausschusses

  • Sommer 2022

    Aktensichtung

Wir sichten über 100 Aktenordner und bereiten die erste Sitzung vor.

  • 23.09.2022

    1. Sitzung

    Vernehmung von Innenminister Thomas Strobl

  • 21.10.2022

    2. Sitzung

    Fortsetzung der Vernehmung von Innenminister Thomas Strobl

  • 25.10.2022

    Pressestatement

    Gemeinsames Pressestatement mit der SPD-Landtagsfraktion zum weiteren Vorgehen in der Causa Strobl

  • 26.10.2022

    Entlassungsantrag Innenminister Strobl

    Wir bringen einen Entlassungsantrag gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion in den Landtag ein.

  • 21.11.2022

    3. Sitzung

    Vernehmung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Zeugenvernehmung des Journalisten F.

  • 12.12.2022

    4. Sitzung

    Vernehmung von Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk und Staatssekretär a.D. Julian Würtenberger

  • 23.01.2023

    5. Sitzung

    Zeugenvernehmungen von: Staatssekretär a.D. Julian Würtenberger und ehem. Leiter des Referats Personal- und Organisationsmanagement im Landespolizeipräsidium

  • 27.02.2023

    6. Sitzung

    Befragung des Staatssekretär a.D. Julian Würtenberger und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz

  • 27.03.2023

    7. Sitzung

  • 28.04.2023

    8. Sitzung

    Befragung des ehemaligen Inspekteur der Polizei Detlef Werner

  • 22.05.2023

    9. Sitzung

    Vernehmung des ehemaligen Landespolizeipräsidenten Gerhard Klotter

  • 19.06.2023

    10. Sitzung

    Vernehmung LKA-Chef a. D. Michelfelder

  • 10.07.2023

    11. Sitzung

    Fortsetzung Vernehmungen

Minister weiß entweder nichts oder will nichts wissen.


Nach der ersten Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses zum Handeln des Innenministers Strobl und seinem Ministerium im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei und dem Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei zieht die Obfrau der FDP/DVP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ein ernüchterndes Fazit:

 

„Es machte die Aufklärungsarbeit des Ausschusses sehr mühsam, denn der Minister wollte als Zeuge merklich in überwiegend ausschweifenden Ausführungen nichts sagen, wiederholte getroffene Aussagen, nahm sie teilweise wieder zurück oder relativierte sie.

Nach seinen heutigen Antworten bekommt er entweder nichts mit und interessiert sich nicht dafür, was in seinem Ministerium vorgeht, will nichts mitbekommen und wird so seiner Verantwortung nicht gerecht oder er tut nur so, als wenn er nichts wüsste.

Wir scheuen die Verantwortung und den Aufwand bei den künftigen Sitzungen nicht, den Vorgängen genau auf den Grund zu gehen. Der Minister sieht aber nach der heutigen Befragung denkbar schlecht aus. Mit komplexen Themen und brisanten Inhalten können und werden wir ihn erst bei den nichtöffentlichen Sitzungen konfrontieren.“

Erste Sitzung Untersuchungsausschuss.


Die Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, sagt zur Behauptung des Innenministers, das eigentliche Thema des Untersuchungsausschusses sei parteipolitischer Thematik gewichen:

 

„Das ist ein reines Ablenkungsmanöver des Innenministers. Er kann ganz sicher sein, dass wir mit den Fragen, mit denen wir ihn konfrontieren werden, Dinge ansprechen werden, die konzentriert zur Thematik des Untersuchungsausschusses, nämlich das Handeln von ihm und seines Ministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei und dem Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei, gehören. Diesen Fragen wird er sich stellen müssen, ohne sich mit vermeintlich parteipolitischer Motivation heraus zu reden. Wir sind und bleiben beim Thema.“

 

Nach langem Warten liegen Regierungsbericht und dazugehörige Akten endlich vor.


Nico Weinmann, ordentliches Mitglied im Untersuchungsausschuss und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, blickt nach der heute erfolgten Aktenübergabe und der Vorlage des Regierungsberichts entschlossen in die Zukunft:

 

„Nach langer Zeit des Wartens sind heute der Regierungsbericht und die zahlreichen Akten zum Untersuchungsausschuss vorgelegt worden. Wir werden diese äußerst umfangreichen Unterlagen nun einer genauen und gründlichen Prüfung unterziehen, nicht zuletzt um die am 23.09.2022 stattfindende erste Zeugenvernehmung des Innenministers Strobl angemessen vorbereiten zu können.

 

Wir gehen davon aus, dass unserer Anregung aus der Ausschusssitzung entsprochen wird und die Akten zeitnah auch in digitaler Form vorgelegt werden um eine zeitgemäße effektive und effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.

 

Wir hoffen und erwarten zudem, dass nach der avisierten Nachreichung letzter Akten durch das Justizministerium nächste Woche die vorgelegten Akten dann vollständig sind. Dies werden wir gleichfalls sorgfältig prüfen, um die im Raum stehenden Anhaltspunkte der sexuellen Belästigung in Landesbehörden insgesamt und explizit die Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei, die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister sowie die Beförderungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württembergs umfassend zu beleuchten und bestmögliche Sachverhaltsaufklärung im Sinne des Untersuchungsauftrags zu leisten.“

Bei der Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten offenbart die gesamte Regierung systematischen Unwillen.


Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten, wonach er sich mit Innenminister Strobl einig sei, dass an der Polizeistudie trotz des Vetos des Hauptpersonalrates dennoch teilgenommen werden solle, konstatiert Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem Strobl zunächst bei der Weitergabe des Anwaltsschreibens nicht einmal sein eigenes Haus einbezogen, damit einen astreinen Alleingang hingelegt und geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, strengte Justizministerin Gentges kürzlich erst ein Eilverfahren an, um die Mitbestimmungsrechte des Präsidialrates bei der Besetzung des Chef-Postens am OLG Stuttgart faktisch auszuhebeln. Grund hierfür war, dass der Präsidialrat einen anderen Kandidaten favorisierte als Gentges.

 

Kretschmann und Strobl wollen sich nun über das Votum des nächsten Gremiums hinwegsetzen – obwohl der Hauptpersonalrat seine Entscheidung, an der Studie nicht teilzunehmen, einstimmig getroffen hat. Polizeipräsidentin Hinz‘ Versuch, diesen Vorstoß der Regierung wieder zu relativieren und eine Teilnahme an der Studie nicht erzwingen zu wollen, vervollständigt das chaotische Bild, das die Beteiligten in diesem Zusammenhang abgeben.

 

Dem geneigten Betrachter drängt sich so langsam der Verdacht auf, dass die Landesregierung eine Beteiligung der dafür vorgesehenen Gremien überhaupt nicht will. Ganz gleich welches Gremium derzeit nicht auf Regierungslinie fährt, es droht einfach übergangen oder verklagt zu werden.

 

Ehrlicher wäre es, wenn die Regierung nicht mehr so tun würde, als würden ihr diese Mitbestimmungsrechte noch etwas bedeuten.“

 

Sascha Binder: „Wir erwarten von der Regierung, eine rasche Vorlage des Regierungsberichts und der angeforderten Akten“

Julia Goll: „Der Weg für eine sachliche und effiziente Aufklärung ist bereitet.“

 

Der von SPD und FDP beantragte Untersuchungsausschuss zum Handeln des Innenministers im Fall des Inspekteurs der Polizei, zur sexuellen Belästigung in Landesbehörden und zur Beförderungspraxis bei der Polizei nimmt seine Arbeit auf. SPD und FDP haben in der heutigen konstituierenden Sitzung vier Beweisanträge eingebracht, in denen sie die Vorlage des Regierungsberichts fordern sowie die Bereitstellung von Akten der Ministerien, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte sowie der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

 

Sascha Binder, Obmann der SPD-Fraktion: „Wir treiben die Aufklärung zügig voran und haben einen Tag nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit der Arbeit begonnen. Wir erwarten von der Regierung, eine rasche Vorlage des Regierungsberichts und der angeforderten Akten. Angesichts des von den Regierungsfraktionen gesetzten Enddatums für die Arbeit des Untersuchungsausschusses im September 2023 gehen wir davon aus, dass die Bereitstellung der beschlossenen Unterlagen zeitnah erfolgen wird.“

 

Julia Goll, Obfrau der FDP/DVP-Fraktion: „Die von uns gestern eingebrachten Beweisanträge sind heute einstimmig vom Untersuchungsausschuss beschlossen worden. Wir hoffen, dass wir spätestens in der Sommerpause des Parlaments mit der Sichtung und Lektüre der Unterlagen und des Regierungsberichts beginnen können. Der Untersuchungsauftrag des Parlaments muss jetzt sachlich und effizient angegangen werden, um in diesen umfangreichen Angelegenheiten Licht ins Dunkel zu bringen.“

Tricksen, Täuschen und Tarnen des Innenministeriums müssen ein Ende haben.


Am Anfang des Strobl-Skandals stehe der suspendierte Inspekteur der Polizei, dem sexuelle Belästigung Untergebener vorgeworfen wird, analysiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seiner Rede im Zuge der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag.  Strobl werde auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es ja eigentlich gar nicht um ihn, sondern um den Inspekteur der Polizei gehe.

„Aber wer hat den Inspekteur der Polizei denn in sein Amt gebracht? Auf welchem Wege kam der Inspekteur der Polizei in dieses Amt und mit welchen Hintergedanken? Schon da wird der IdP-Skandal zum Strobl-Skandal!“, so Rülke. Schon seit Monaten dringe aus dem Landespolizeipräsidium die Kunde von Seilschaften, von manipulierten Beurteilungen, von geschwärzten Akten, von verweigerten Auskünften. Es werde jedem klar, dass der Innenminister jede Menge zu verbergen hat.

Und in seiner solchen Situation erfahre dann eine verblüffte Öffentlichkeit von der schrägen Aktion eines vertraulichen Anwaltsschreibens, das ausgerechnet der Innenminister persönlich durchgestochen haben soll, berichtet Rülke. „Als angeblichen Grund gibt er maximale Transparenz an. Strobl und maximale Transparenz, das ist ungefähr wie Xi Jingping und maximale Meinungsfreiheit“, so der Fraktionsvorsitzende und stellt fest:

„Das tatsächliche Motiv ist klar erkennbar: Maximale Ablenkung und maximale Vertuschung!“

Der Blick solle auf ein angeblich nachrangiges Schriftstück gelenkt werden, um vom Sumpf im eigenen Ministerium abzulenken, so Rülkes Vorwurf. Dazu nehme man eine Straftat nach Paragraf 353b StGB in Kauf: Verrat eines Dienstgeheimnisses. Es sei für Strobl ungemein praktisch, dass er Ermittlungen dazu selbst unterbinden kann. „Ich war es selbst“, ruft der Minister. Damit sei der Täter überführt, könne aber praktischerweise nicht belangt werden, weil er die Ermittlungen auch selbst verhindere. „Und der Ministerpräsident schaut bei so etwas zu“, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, ein Minister begehe eine Straftat, aber unterbinde die Strafverfolgung mit dem Argument: „Ich persönlich sehe keine Straftat, also hat die Judikative auch keine Straftat zu sehen!“ So werde die Gewaltenteilung ausgehebelt. „So etwas gibt es nur in Bananenrepubliken. Und in Baden-Württemberg!“

Pech sei es für Strobls Taktik nur, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht so leicht austricksen lasse. „Es kommen nämlich weitere Straftaten in Betracht“, so Rülke und zählt auf:

 

  • Paragraf 353d StGB: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – „So weit hat dann die juristische Kompetenz der Strategen im Innenministerium doch nicht gereicht, um beim Paragrafen 353 noch zwei Sätze weiter zu lesen“, so Rülke.

 

  • Rechtsbruch beim Datenschutz –  Dies mahnte der Landesdatenschutzbeauftragte persönlich an. Rülke betont, dass es wirklich bemerkenswert sei, wie sich der Ministerpräsident in einer Pressekonferenz dann 24 Mal in zwanzig Minuten zu diesem Vorwurf damit rausredete, dass ihm ein Schriftstück nicht vorliege. „Immerhin, Herr Ministerpräsident, wissen wir seit dem Katholikentag am vergangenen Wochenende nun, womit Sie sich lieber befassen als mit dem Datenschutz, wenn Sie so im Internet surfen“.

 

  • Strafvereitelung im Amt – Dazu stellt Rülke fest, dass hier ein Minister seine eigene Bestrafung vereitele und damit sowohl das Straf- als auch das Disziplinarverfahren gegen einen mutmaßlich straffälligen Untergebenen sabotiere.

 

Rülkes abschließende Feststellung: „Die Menschen in unserem Land warten gespannt darauf, was noch alles ans Licht kommt in diesem Strobl-Skandal. Nie war ein Untersuchungsausschuss notwendiger als dieser. Gottlob kommt er nun, um diesen Augias-Stall im Innenministerium auszumisten!“

Andreas Stoch: „Verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen“.

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Zurück zum Verfassungsgebot der Gewaltenteilung“.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben in ihren Fraktionssitzungen am Nachmittag beschlossen, in der morgigen Landtagssitzung einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen. Der Untersuchungsausschuss soll das Agieren von Innenminister Thomas Strobl und seines Ministeriums im Fall der Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber dem Polizeiinspekteur des Landes beleuchten. In diesem Zusammenhang sollen auch die Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der baden-württembergischen Polizei bis zur Suspendierung des Polizeiinspekteurs untersucht werden.

Zur Begründung äußert sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch: „Die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den ranghöchsten Polizisten im Land und die Rechtsverstöße des Innenministers haben das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Es ist ungeheuerlich, dass der Innenminister weiterhin im Amt ist, unterstützt durch den Ministerpräsidenten, der das rechtswidrige Handeln seines Innenministers billigt. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe diese Vorgänge zu untersuchen und die Transparenz herzustellen, die der Innenminister als Begründung für rechtswidriges Handeln heranzieht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt: „Seit 1952 ist es ein in unserem Lande einmaliger Vorgang, dass ein Verfassungsminister den Rechtsstaat dadurch aushöhlt, dass er Ermittlungen der Justiz gegen sich selbst blockiert, dass er sich staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auf Grund anderer Vergehen ausgesetzt sieht, dass ihm der Datenschutzbeauftragte weitere Rechtsbrüche vorwirft und er immer noch im Amt bleibt. Da der Ministerpräsident nicht dazu in der Lage ist, die Ordnung im Lande wieder herzustellen, muss nun ein Untersuchungsausschuss diese Aufgabe angehen.“

Sascha Binder, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Es steht der Verdacht auf Machtmissbrauch in mehreren Fällen im Raum. Diesem müssen wir nachgehen. Wir haben einen Innenminister, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert. Gegen den höchsten Polizeibeamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Polizeibeamte nie hätte Inspekteur der Polizei werden dürfen. Darüber hinaus wollen wir grundsätzlich den bisherigen Umgang der Landesregierung bei Vorfällen sexueller Belästigung in Landesbehörden hinterfragen.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion: „Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erscheint uns unaus-weichlich, um die Missstände in Polizei und Innenministerium, die im Sinne einer Salami-Taktik nur nach und nach ans Licht kommen, in Gänze beleuchten und sodann bewerten zu können. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen den Innenminister und den Inspekteur der Polizei sind gravierend, eine umfassende Aufarbeitung sind wir den Bürgern dieses Landes, Opfern sexueller Belästigungen und den Leidtragenden etwaiger Ränkespiele im Innenministerium schuldig.“

 

Julia Goll


Stv. Fraktionsvorsitzende


Sprecherin für Innenpolitik, Kommunales, Strafvollzug und Internationale Politik

Ihre Abgeordnete aus dem Wahlkreis Waiblingen

Seit über 20 Jahren bin ich kommunalpolitisch aktiv und engagiere mich in der Gestaltung unserer örtlichen Lebensbedingungen. Seit der Wahl in den Landtag im Jahr 2021 darf ich nun auch bei den landesweit bedeutenden Entscheidungen mitwirken. Dabei bringe ich meine fast 30-jährige Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht insbesondere bei den Themen des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit ein. Hier brauchen wir den starken Staat, der sich allen extremistischen Angriffen – gleich aus welcher Ecke – entgegensetzt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein freies und selbstbestimmtes Leben sichert.

Für Anregungen und Anfragen stehe ich gerne – bevorzugt per E-Mail – zur Verfügung.

Ihre Julia Goll

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis 15

Ansprechpartner:

Adresse:

Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

Telefon:

+49 7151 5028-697

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 21. Oktober 1964 in Hamburg; katholisch, verheiratet, fünf Kinder.

1983 Abitur am humanistischen Gymnasium Christianeum in Hamburg.

1983 bis 1984 Studium der Chemie in Hamburg.

1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Hamburg.

1989 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg.

1993 Zweites juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1993 Einstellung in den höheren Justizdienst, Stationen bei den Landgerichten Heidelberg und Mosbach, Amtsgericht Mosbach und Staatsanwaltschaft Mosbach.

1996 Ernennung zur Richterin am Landgericht.

1996 bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg als Persönliche Referentin des Ministers.

Seit 1998 Richterin am Landgericht in Stuttgart, Fachgebiete Wohnungseigentumsrecht, Betreuungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht.

2017 vorübergehende Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.

1999 bis 2008 Stadträtin in Leonberg.

2004 bis 2008 Kreisrätin des Kreises Böblingen.

Seit 2009 Stadträtin in Waiblingen, seit 2014 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2014 Kreisrätin des Rems-Murr-Kreises, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende der FDP-FW – Fraktion.

Seit 1999 Mitglied der FDP, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des FDP/DVP Kreisverbandes Rems-Murr.

Fördermitglied des Hospizvereins Leonberg e.V. und der Tafel Waiblingen e.V.

Mitglied bei Rotary Int.

2009 bis 2014 Mitglied des Frauenrats Waiblingen.

Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises Waiblingen engagiert.

Seit 2000 Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung.

Richterin am Landgericht a.D.

Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung

Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH (Waiblingen)

Stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Nico Weinmann


Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Rechtspolitik, Medien und Bevölkerungsschutz

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Heilbronn

Neben meinen Fachgebieten Innere Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Kommunen sowie Recht, Verfassung und Medien bin ich stets für meine Heimat, den Wahlkreis Heilbronn, aktiv. Ob eine bessere Nah- und Fernverkehrsanbindung der Bahn, die Breitbandversorgung in unserer Region, der Zustand unserer Gewässer oder die Sicherstellung von umfangreichen Unterrichtsangeboten – gerne nehme ich mich engagiert und pragmatisch Ihrer Probleme an. Nur so schaffen wir eine Politik, die jedem in diesem Land etwas bringt. Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Ihr Nico Weinmann

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

18-Heilbronn

Ansprechpartner:

Adresse:

Heidelberger Straße 90B
74080 Heilbronn

Telefon:

+49 7131 74535-80

Fax:

E-Mail:

nico.weinmann@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 15. Dezember 1972 in Heilbronn; katholisch, verheiratet, eine Tochter

Besuch der Silcher-Grundschule und des Robert-Mayer-Gymnasiums in Heilbronn mit Erwerb der Allgemeine Hochschulreife 1992.

1989/90 einjähriger USA-Aufenthalt mit Erwerb des High-School-Diploms.

1992 – 1994 Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließender einjähriger Tätigkeit für die Baden-Württembergische Bank AG in Leipzig.

1995 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Erstes Staatsexamen.

2000 – 2002 Referendariat am Landgericht Heilbronn sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Zweites Staatsexamen.

Seit 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn.

Seit 1999 Mitglied des Gemeinderats der Stadt Heilbronn, zunächst für die Freien Wähler, seit 2006 für die FDP.

Seit 2006 Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten.

Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg seit dem 02. April 2016.

Seit 2013 Erster Vorsitzender des Verkehrsvereins Heilbronn e.V., Mitglied im Kiwanis-Club Heilbronn e.V., Mitglied in der Sektion Heilbronn des Deutschen Alpenvereins e.V., Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V..

Selbstständiger Rechtsanwalt (Schwerpunkt). Mitglied im Aufsichtsrat der Heilbronn Marketing GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der BUGA 2019 Heilbronn GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Heilbronn GmbH, Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, Mitglied der Gewährträgerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn.

Mitglied im Parl. Kontrollgremium

Mitglied in den Ausschüssen Ständiger Ausschuss; Wissenschaft, Forschung und Kunst.